Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage eingeschlafen an Bundesverfassungsgericht auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-08-09T17:29:19.020087+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage eingeschlafen an Bundesverfassungsgericht, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Projektion der Datenbank' an Bundesverfassungsgericht2023-08-09T17:29:19.020087+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/projektion-der-datenbank/Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>könnten Sie bitte einen Ausschnitt der Datenbank (Projektion) zur Verfügung stellen, die das Bundesverfassungsgericht zu den eingegangenen Beschwerden und bearbeiteten Verfahren führt? Die Projektion - nach Möglichkeit im CSV-Format - sollte alle Attribute umfassen bis auf diejenigen, die geschützte Daten enthalten. <br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Meiner Einschätzung nach handelt es sich um eine einfache Auskunft, da die Abspeicherung und elektronische Versendung einer Projektion bei ordnungsgemäßer Aktenführung i.S.v. § 6 EGovG keinen erhebliche Zeitaufwand erfordert. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen gemäß dem Urteil des BVerwG vom 20.10.2016, Az. 7 C 6.15, nicht berechnet werden. <br><br>Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich um eine nachvollziehbare Darlegung, worin der über eine einfache Anfrage hinausgehende Arbeitsaufwand trotz ordnungsgemäßer Aktenführung besteht, welche Zeit hierfür wahrscheinlich aufgewandt werden muss und wie die Gebühr von diesen Faktoren ausgehend berechnet wird.<br><br>Bitte machen Sie mir gemäß § 7 Abs. 5 IFG die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, jedoch spätestens vor Ablauf eines Monats zugänglich. Bitte senden Sie gemäß § 1 Abs. 2 IFG die Antwort per E-Mail. <br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! <br><br>Mit freundlichen Grüßen'Projektion der Datenbank zu den Gerichtsverfahren am Bundesverfassungsgericht' an Bundesverfassungsgericht2022-08-08T17:40:22.924864+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/projektion-der-datenbank-zu-den-gerichtsverfahren-am-bundesverfassungsgericht/Antrag nach dem IFG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>könnten Sie bitte eine Projektion der Datenbank, die die Gerichtsverfahren am Bundesverfassungsgericht dokumentiert, zur Verfügung stellen? Die Projektion sollte alle Attribute bis auf diejenigen umfassen, die geschützte Daten enthalten. <br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).<br><br>Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen gemäß dem Urteil des BVerwG vom 20.10.2016, Az. 7 C 6.15, nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich um eine nachvollziehbare Darlegung, worin der über eine einfache Anfrage hinausgehende Arbeitsaufwand besteht, sowie gemäß § 2 IFGGebV um die Befreiung von den Gebühren.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. <br><br>Bitte senden Sie gemäß § 1 Abs. 2 IFG die Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um eine ausführliche Begründung.<br><br>Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Übersicht über Informationen zum sog. "Q-Index" in der Bundesverfassungsgerichtsverwaltung zur Identifizierung von Eingängen "mit deutlich 'querulatorischer' Formgebung"' an Bundesverfassungsgericht2022-12-03T12:53:05.214013+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/uebersicht-ueber-informationen-zum-sog-q-index-in-der-bundesverfassungsgerichtsverwaltung-zur-identifizierung-von-eingaengen-mit-deutlich-querulatorischer-formgebung/Übersicht über Informationen zum sog. "Q-Index" in der Bundesverfassungsgerichtsverwaltung zur Identifizierung von Eingängen "mit deutlich 'querulatorischer' Formgebung", insbes. die um personenbezogene Daten geschwärzte Datei zur Eintragung von sog. "querulatorischen" Eingaben.<br><br>Ihre Definitionen von manchmal bis heute sog. "Querulanz"/"querulatorischer Formgebung" <br><br>Zum Hinweis auf Existenz des "Q-Index": Erhard Blankenburg, Unsinn und Sinn des Aufnahmeverfahrens bei Verfassungsbeschwerden, in: Zeitschrift für Rechtssoziologie, 19. Jg./H. 1 (1998), S. 46 und Rupert Gaderer, Querullieren. Kulturtechniken, Medien und Literatur 1700-2000, J. B. Metzler Verlag (Media. Literaturwissenschaftliche Forschungen), 2020, S. 308)'Das Grundgesetz, Art. 6 GG und die einfach-rechtliche Befungnis zur Nicht-Annahme-Entscheidung' an Bundesverfassungsgericht2022-07-10T19:06:07.131952+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/das-grundgesetz-art-6-gg-und-die-einfach-rechtliche-befungnis-zur-nicht-annahme-entscheidung/die Entscheidung 1 BvR 673/22 in anonymisierter Form.<br><br>Ich weise Verwaltung und Richter des BVerfG auf EuGH 106/77 vom<br>09.03.1978 hin, das lautet:<br><br>"Das staatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, ist gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede – auch spätere – entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste."<br><br>Übersetzt auf die Geltung des Grundgesetzes lautet dies für die in Garantenpflicht stehenden Bremer Amts-, OLG- und BVerfG-Richter iVm Art. 1-3 GG:<br><br>"Das staatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen DES GRUNDGESETZES anzuwenden hat, IST GEHALTEN, für DIE VOLLE WIRKSAMKEIT dieser Normen SORGE zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede – auch spätere – entgegenstehende Bestimmung des EINFACHEN GESETZGEBERS aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege ODER DURCH IRGENDEIN ANDERES VERFASSUNGSRECHTLICHES VERFAHREN beantragen oder abwarten müsste."'Unterlagen Telefonanlage Umstellung auf VoIP im September 2020 - Vermerk vom 25. März 2021' an Bundesverfassungsgericht2022-08-13T11:02:07.192246+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-telefonanlage-umstellung-auf-voip-im-september-2020-vermerk-vom-25-maerz-2021/Vermerk des Referats EDV / Dokumentation / Entscheidungsversand vom 25. März<br>2021 zum Betreff „Telekommunikation beim Bundesverfassungsgericht; Unterstüt-<br>zungsleistung für die All-IP-Umstellung“'Übersicht über Vorabvorlagen aus BVerfG gem. Art. 267 AEUV an EuGH, zur "Unabhängigkeit" des Adressaten der Vorabvorabvorlagen & nach Sharpston-Affäre (s. European Law Journal, 24.6.22), Literatur zu Einflussnahmen auf Ihr Gericht' an Bundesverfassungsgericht2022-06-27T14:01:55.858235+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/uebersicht-ueber-vorabvorlagen-aus-bverfg-gem-art-267-aeuv-an-eugh-zur-unabhaengigkeit-des-adressaten-der-vorabvorabvorlagen-nach-sharpston-affaere-s-european-law-journal-24-6-22-literatur-zu-einflussnahmen-auf-ihr-gericht/Übersicht (Aktenzeichen etc.) über datenübermittelnde Vorab-Vorlagen aus Ihrem Gericht gem. Art. 267 AEUV an EuGH, <br><br>zudem Übersicht über Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen, Gutachten oder Forschungsliteratur in Ihren Informationssamlungen zum Thema der Her- und Darstellung der sog. "Unabhängigkeit" Ihres Gerichts sowie des Empfängers von Vorab-Vorabvorlagen am EuGH generell und nach der Sharpston-Affäre (s. European Law Journal vom 24.6.22)<br><br>https://doi.org/10.1111/eulj.12434<br><br>Gibt es in Ihren Informationssammlungen ähnliche Untersuchungen zu politischen oder sonstigen Einflussnahmen auf Ihr Gericht ?<br><br>Nach dem aktuellen Urteil des OVG NRW und der Ansicht des BfDI dürfen Sie die Anschriften von Antragstellenden nicht anlasslos abfragen, daher bitte ich um Datensparsamkeit.'Hygieneregeln am 14.12.2021 ("Bayerisches Verfassungsschutzgesetz")' an Bundesverfassungsgericht2021-12-15T06:34:55.440904+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/hygieneregeln-am-14122021-bayerisches-verfassungsschutzgesetz/Die für die mündliche Verhandlung vom 14.12.2021 geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, wie u.a. in der Akkreditierungsbenachrichtigung mitgeteilt ("2G++"), in der Formulierung der entsprechenden (sitzungspolizeilichen) Verfügung.'Prüfungsverfahren / Fragenkatalog des österreichischen VfGH zur "Corona Pandemie"' an Bundesverfassungsgericht2022-02-02T11:53:42.605373+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/prufungsverfahren-fragenkatalog-des-osterreichischen-vfgh-zur-corona-pandemie/jüngst wurde öffentlich berichtet, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof am 26.1.2022 ein Prüfungsverfahren mit Fragen zur "Corona Pandemie" an das österreichische Gesundheitsministerium eingeleitet hat. Eine ganze Reihe von Medien, hauptsächlich österreichische, berichtete über diesen Fragenkatalog. In diversen Blogs ist das komplette Verordnungsprüfungsverfahren zu finden.<br>Ist ein solches Prüfungsverfahren / ein solcher Fragenkatalog an das Bundesgesundheitsministerium / an die Bundesregierung auch in Deutschland bzw. vom Bundesverfassungsgericht geplant?'Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung' an Bundesverfassungsgericht2022-01-10T07:11:16.307753+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/datentransfers-in-drittlander-datenschutzrechtliche-absicherung-20/1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch das BVerfG eingesetzt werden.<br><br>2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch das BVerfG eingesetzt werden.<br><br>3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen:<br><br>a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden.<br><br>b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge oder um eine Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO. <br><br>c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen.<br><br>Die obenstehenden Angaben sollten ohne größeren Aufwände durch entsprechende Verlinkungen in ihrem Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO auffindbar sein.'BVerfG 1 BvR 105/94, Beschluss vom 01.02.1994, bzw. BVerfGE 52, 214' an Bundesverfassungsgericht2021-10-01T20:42:46.195913+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bverfg-1-bvr-10594-beschluss-vom-01021994-bzw-bverfge-52-214/Unterliegende Gerichte sind an Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassung gebunden. Aus diesem Grund bitte ich Sie um die Veröffentlichung hier zu dieser Anfrage zu BVerfG 1 BvR 105/94, Beschluss vom 01.02.1994, bzw. BVerfGE 52, 214'AFD - Verfassungswidrig?' an Bundesverfassungsgericht2021-08-29T20:04:11.493777+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/afd-verfassungswidrig/Alle Unterlagen zur Bewertung der AFD in Bezug auf möglicherweise verfassungswidrige Inhalte im Parteiprogramm.'Rundfunkgebühren Grundversorgung' an Bundesverfassungsgericht2021-08-05T10:09:54.019304+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkgebuhren-grundversorgung/Die Rundfunkgebühren sind für die Grundversorgung, wo ist diese Grundversorgung definiert? Bitte senden Sie mir den Gesetzestext mit der Definition der Grundgebühr ( für was, und welche Programmteile die Grundgebühr benützt wird) zu'Klimaschutzgesetz' an Bundesverfassungsgericht2021-05-15T07:08:29.405465+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/klimaschutzgesetz/Zum Klimaschutzgesetz wurde der späte CO2-Reduzierungsgradient als Belastung der Jüngeren beanstandet, jedoch benötigt der Aufbau von Produktionsanlagen für regenerative Erzeugung und Speicherung Zeit. Sind diese aufgebaut wirkt der Industrialisierungseffekt wodurch die CO2-Reduzierung schneller erfolgt. Hat das Verfassungsgericht den Industrialisierungseffekt vergessen?<br>Beanstandenswert wäre die Zweckentfremdung von EEG-, Energie- und CO2-Steuer gewesen: Durch geförderte eMobile liefern Solar-/Windanlagen nicht mehr Energie, wodurch der benötigte Strom die CO2-Emission zum fossilen Kraftwerk verschiebt und durch die eHeizung insgesamt noch erhöht. Die Steuereinnahmen werden an andere Bürger zurückgegeben, die dadurch mehr Energie benötigen und fossiles CO2 emittieren. Es wird generell CO2-limitiert, dabei ist nur fossiles CO2 klimaerwärmend. Im ländlichen Raum fahren überwiegend leere Busse. Mobilität und Haushalte benötigen jeweils 600 von 3600TWh Primärenergiebedarf. Die übrigen 2400TWh emittieren weiterhin fossiles CO2. Wirkungsvoll wäre eine am fossilen C-Anteil orientierte Energiesteuer die in in regenerative Erzeugung und Speicherung investiert wird, wodurch Innovationen gefördert und die Freiheit der Bürger erhalten bliebe.'VGW 103/048/3227/2021-2 Urteil Österreich zum PCR-Test' an Bundesverfassungsgericht2021-04-01T03:02:14.542148+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vgw-10304832272021-2-urteil-osterreich-zum-pcr-test/Ich möchte gerne von Ihnen wissen inwiefern auf den Urteilsspruch reagiert wird. <br>Hier in Deutschland basieren ja auch sämtliche Maßnahmen auf der Aussagekraft des PCR-Test, diese ist ja jetzt offiziell widerlegt. <br><br>Wie gedenken Sie darauf zu reagieren?'Überprüfung von externen Einwirkungen in religiös geprägten Bildungs- und Schuleinrichtungen im Land Baden-Württemberg' an Bundesverfassungsgericht2021-03-23T20:27:58.428671+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/uberprufung-von-externen-einwirkungen-in-religios-gepragten-bildungs-und-schuleinrichtungen-im-land-baden-wurttemberg/Antrag nach dem IFG/UIG/VIG an das Bundesverfassungsgericht.<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte geben Sie mir Auskunft darüber, ob und in welchem Maße Überprüfungen der Einhaltung der vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg verordneten Bildungspläne in religiös geprägten Bildungs- und Schuleinrichtungen, wie zum Beispiel christliche Grund- und weiterführende Schulen die von Privatpersonen gegründet und geführt werden, stattfinden.<br><br>Teilen Sie mir bitte außerdem mit, ob diese religiösen Bildungs- und Schuleinrichtungen auf mögliche Einwirkungen und Art der Einwirkung von Vereinen oder Organisationen überprüft werden, die als "Sekte" bezeichnet werden. <br><br>Mit dem Begriff "Überprüfung" ist das Kontrollieren der Einhaltung des aktuell gültigen Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland, in Hinblick auf die religiösen Teile in diesem, gemeint.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.<br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.<br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.<br><br>Ich bitte Sie zudem um eine Empfangsbestätigung und wünsche Ihnen viel Gesundheit.<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Bis wann heben Sie die verfassungswidrige steuerliche Verlustrücktragbegrenzung ins Vorjahr auf 0 Euro auf?' an Bundesverfassungsgericht2021-02-19T07:14:53.866781+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bis-wann-heben-sie-die-verfassungswidrige-steuerliche-verlustrucktragbegrenzung-ins-vorjahr-auf-0-euro-auf-6/Bis wann heben Sie die verfassungswidrige steuerliche Verlustrücktragbegrenzung ins Vorjahr auf 0 Euro auf?<br><br>Bis wann heben Sie die verfassungswidrige Zustimmung von Horst Lorenz Seehofer (* 4. Juli 1949 in Ingolstadt) im Bundesrat auf - durch die der steuerliche Verlustrücktrag ins Vorjahr - für negative Kapitaleinkünfte der in Bayern steuerpflichtigen Staatsangehörigkeit Ausweis Deutschen - ab 1.1.2009 auf 0 Euro reduziert wurde?'UN-Kinderrechtskonvention' an Bundesverfassungsgericht2021-02-16T23:59:21.343420+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/un-kinderrechtskonvention-2/meine Kinder sind wie Seefahrer. Auf hoher See, aber ohne eine Magnetnadel! <br><br>Frage: Soll ich ihnen sagen es kommen Tornados, in einer Welt voller Pablos und Sopranos?<br><br>Oder anders gefragt, wieso haben nicht alle Kinder in der BRD die gleichen Chancen, wie von den Vereinten Nationen gefordert?'Wie lautet ihr Aktenzeichen zur Ermittlung gegen Peer Steinbrück wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung?' an Bundesverfassungsgericht2021-02-16T10:25:38.612671+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wie-lautet-ihr-aktenzeichen-zur-ermittlung-gegen-peer-steinbruck-wegen-der-bildung-einer-kriminellen-vereinigung-9/Wie lautet ihr Aktenzeichen zur Ermittlung gegen Peer Steinbrück wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung?<br><br>Wie lautet ihr Aktenzeichen zur Ermittlung gegen Peer Steinbrück wegen der Bildung einer kriminellen negative Kapitaleinkünfte Verlustrücktrag Reduzierung auf 0 Euro ab 1.1.2009 Vereinigung und wo wird seine diesbezügliche Gesetz Erstellung Akte und Gesetz Beurkundung Urkunde Akte verwahrt und wie viele Euro erhielt er dafür auf welches Konto?'Kindeswohlgefährdung durch 21 Nicht-Annahme-Entscheidungen und Verfahrensverzögerungen' an Bundesverfassungsgericht2020-12-08T11:07:19.768942+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kindeswohlgefahrdung-durch-21-nicht-annahme-entscheidungen-und-verfahrensverzogerungen/Bitte benennen Sie das Datum des Eingangs bezüglich der nachfolgend benannten Schriftstücke 1-3. Diese wurden zur Beschwerde zu "1 BvR 1962/14" eingereicht und befinden sich in den Anlagen der Beschwerdeschrift:<br><br>1. Email vom 24. Januar 2014 der ASD-Tarifangestellten Christiane Ladewig an ihren Kollegen Hr. Michael Donath-Neumann mit dem Inhalt, Auszug: "... Ich bin mit dem Auftrag aus der Verhandlung gegangen, eine Einrichtung für Xxxxxxx und Xxxxxx zu suchen, den ich jetzt an dich weitergebe. ..."<br><br>2. Email vom 04. Februar 2014 des Verfahrensbeistands Rechtsanwalt Timm Kreyer an die ASD-Tarifangestellte Christiane Ladewig vom ASD HH-Bramfeld mit dem Inahalt: "Sehr geehrte Frau Ladewig, ich wollte nur einmal nachfragen, ob sie schon eine Einrichtung gefunden haben, die die Möglichkeit bietet, die Geschwister Xxxxxx aufzunehmen."<br><br>3. Email vom 21. Februar der ASD-Tarifangetellten Christiane Ladewig an den Verfahrensbeistand Rechtsanwalt Timm Kreyer mit dem Inhalt: "Hallo Herr Kreyer, die Einrichtung hat zugesagt. Anbei finden Sie die PDF Broschüre. Ich würde am Montag gern mit Ihnen über die aktuelle Situation sprechen. ... ."<br><br><br>Bitte benennen Sie das Datum des Eingangs bezüglich der hier benannten Schriftstücke 4-9. Diese wurden in derselben Kindschaftssache aber zu "1 BvR 1872/17" eingereicht und befinden sich in den Anlagen der Beschwerdeschrift: <br><br>4. Wie oben zu Schriftstück Nr. 1: Email vom 24. Januar 2014 der ASD-Tarifangestellten Christiane Ladewig an ihren Kollegen Hr. Michael Donath-Neumann. <br><br>5. Wie oben zu Schriftstück Nr. 2: Email vom 04. Februar 2014 des Verfahrensbeistands Rechtsanwalt Timm Kreyer an die ASD-Tarifangestellten Christiane Ladewig. <br><br>6. Wie oben zu Schriftstück Nr. 3: Email vom 21. Februar der ASD-Tarifangetellten Christiane Ladewig an den Verfahrensbeistand Rechtsanwalt Timm Kreyer.<br><br>7. Vermerk der FamG-Richterin Fr. Dr. Kristina Groth vom 10. Februar 2014: "Frau Ladewig teilte telefonisch mit, eine konkrete Einrichtung zur möglichen Unterbringung der beiden größeren Kinder liege weiterhin nicht vor."<br><br>9. Vermerk der FamG-Richterin Fr. Dr. Kristina Groth vom 21. Februar 2014 zum Telefonat vom 20. Februar 2014: "Frau Ladewig, ASD, teilte gestern tel. mit, für voraussichtlich nächste Woche sei die Inobhutnahme der Kinder geplant."<br><br><br>Bitte benennen Sie das Datum des Eingangs der Verzögerungsrüge vom 25. November 2020 zu "1 BvR 2318/19".'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 376131 Karlsruhe' an Bundesverfassungsgericht2020-09-29T08:56:04.904376+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-bundesverfassungsgericht-schlossbezirk-376131-karlsruhe/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Bundesverfassungsgericht<br>Schlossbezirk 3<br>76131 Karlsruhe<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.'Teil III Bundesverfassungsgericht Gerichtsverwaltung. Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014- 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 -“' an Bundesverfassungsgericht2020-02-25T21:40:01.592060+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/teil-iii-bundesverfassungsgericht-gerichtsverwaltung-beschluss-des-ersten-senats-vom-23-juli-2014-1-bvl-1012-1-bvl-1212-1-bvr-169113-/Die Auswahl wie auch die Bemessung der Güter und Leistungen des Regelsatzes müssen in verantwortungsvoller Weise erfolgen, um den realen Notwendigkeiten der Anspruchsberechtigten Rechnung zu tragen, denn es existieren hierfür keinerlei zwingend eindeutigen, detaillierten Vorgaben. Grundlagen dafür lassen sich jedoch in den verfassungsrechtlich verbürgten Rechten sowie der Europäischen Sozialcharta vom 26. Februar 1961 finden (www.sozialcharta.eu), welche sich in jedem einzelnen Punkt des Existenzminimums widerspiegeln müssen. <br><br>Dabei handelt es sich, wie schon zuvor erwähnt, keineswegs nur um die Sicherung der rein physischen Existenz. <br><br> Das soziokulturelle Existenzminimum muss gleichfalls ein Mindestmaß an Teilhabe sozialer, kultureller und politischer –und digitaler insgesamt also gesellschaftlich üblicher – Verrichtungen gewährleisten. <br><br>Ohne eine solche Teilhabe sind Sozialleistungsberechtigte aus der Gesellschaft ausgeschlossen und ihre Existenz beschränkte sich auf ein rein physisch gesichertes Vegetieren<br><br>Die Verwendung des fiktiven „homo oeconomicus“, welcher über eine vollständige, allumfassende Marktkenntnis verfügt und darüber hinaus in der Lage ist, diese Kenntnisse durch den Kauf eines einzelnen Produkts am jeweilig preisgünstigsten Standort zu realisieren, ist absurd. <br><br>Sowohl Informationsdefizite als auch logistische Unmöglichkeiten stehen dieser Annahme grundsätzlich entgegen. Denn es ist weder möglich noch zumutbar, jede(s) einzelne Produkt/Leistung einer vollständigen Marktanalyse zu unterziehen, um diese(s) anschließend gegebenenfalls bei jeweils unterschiedlichen Anbietern an verschiedenen Standorten zu erwerben. <br><br>Auch aus diesem Grund können in UntersuchenUntersuchung keine absoluten Mini-malpreise in Anwendung gebracht, sondernhöchstens Preise im unteren Segment.<br><br>Dementsprechend muss ggf. die Gerichtsverwaltung eine Entscheidung darüber treffen, ob einem Beteiligten nach rechtskräftigem Abschluss eines Verfahrens Akteneinsicht gewährt werden soll." Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 7 Abs. 3 IFG bitte ausschließlich um elektronische Auskunft. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Auskunft ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.<br>Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.<br>Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.<br>Sollte mein Anfrage durch das IFG nicht gedeckt sein, so bitte ich mein Anliegen als Petition gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden. <br>Allgemeine Hinweise:<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).<br>Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.<br>M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.<br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br>Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständigen Verwaltungsbereich des Bundesverfassungsgerichtes weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.'Teil II Bundesverfassungsgericht Gerichtsverwaltung. Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014- 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 -“' an Bundesverfassungsgericht2020-02-25T21:38:03.088277+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/teil-ii-bundesverfassungsgericht-gerichtsverwaltung-beschluss-des-ersten-senats-vom-23-juli-2014-1-bvl-1012-1-bvl-1212-1-bvr-169113-/Aus welchen internen Bestandteilen der Akten des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen ergibt sich die Kenntnis des Bundesverfassungsgerichtes , der unzulässige Herleitung eines Soll-Wertes (notwendiger Bedarf) aus einer Ist-Größe (statistisch durchschnittliche Ausgabe) , dies war auch allen involvierten Politikern und Sachverständigen allerspätestens seit der 41. Bundestagsausschuss-Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 22. November 2010 bereits bekannt, seit wann dem Bundesverfassungsgericht ?<br><br>Aus welchen internen Bestandteilen der Akten des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen ergibt sich die Kenntnis des Bundesverfassungsgerichtes , der grundsätzliche Nichteignung der Statistikmethode zuzüglich weiterer unberücksichtigter, Tatsachen verzerrender Nebenbedingungen, dass diese dazu führt , dass der überwiegenden Zahl der verschiedenen Bedarfspositionen eine zu geringe, teils sogar erheblich zu geringe, finanzielle Ausstattung gegenübersteht.<br>Aus welchen internen Bestandteilen der Akten des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen ergibt sich die Kenntnis des Bundesverfassungsgerichtes, das seitens des Gesetzgebers regelmäßig vermieden, die Bestandteile des Hartz IV-Regelbedarfs positionsgenau zu veröffentlichen?.<br>Aus welchen internen Bestandteilen der Akten des Bundesverfassungsgerichtes 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen ergibt sich die Kenntnis des Bundesverfassungsgerichtes , dass die EVS-Statistik schon aufgrund der ihr innewohnenden Logik prinzipiell wissenschaftlich garnicht nicht dazu in der Lage ist, ein Existenzmi-nimum zu ermitteln?<br> <br><br>Die Aufbewahrung von Gerichtsakten nach Abschluss des Verfahrens stellt laut eine Aufgabe der Gerichtsverwaltung dar. "Die Aufbewahrung und Verwaltung von Gerichtsakten nach Abschluss eines Verfahrens, der Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014- 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 -ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Spruchkörpers des Ersten Senats Bundesverfassungsgericht , der mit ihm befasst war, sondern der Gerichtsverwaltung. <br><br>"Wie wird Lüge gesteigert", fragen witzelnd die einen und erwarten darauf die Antwort: "Notlüge – gewöhnliche Lüge – Statistik."<br><br> Andere verteufeln sie als Werkzeug der Manipulation. Warum?<br><br>Hauptsächlich deshalb, weil bei ihrer Anwendung gelegentlich Zusammenhänge sichtbar werden, die wir nicht wahrhaben möchten.<br><br>Mensch muss erheblich kritisieren, dass das BVerfG in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 diese Methode EVS überhaupt als prinzipiell zulässig erachtet hat, der Ersten Senats vom 23. Juli 2014- 1 BvL 10/12 -- 1 BvL 12/12 -- 1 BvR 1691/13 diser gefolgt sei, zumal es bereits umso befremdlicher war es, wenn offiziell seitens der Bundesregierung, des BMAS sowie weiterer verantwortlicher Politiker kontinuierlich und in wissenschaftlich in Unsinn behauptet wird, dass der mittels der EVS-Statistikmethode ermittelte Wert die Höhe des Existenzminimums sei. <br>Fachlich wissenschaftlich gesehen einfach nur Grotten schlecht sowas in die Welt zusetzen <br> Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seinem Urteil vom 9.Februar 2010 bereits völlig außerstande gesehen, die Richtigkeit (oder Unrichtigkeit) der Regelsatzhöhe aufgrund der mangelnden Transparenz bewerten zu können und aus diesem Grund für die Neuberechnung ein transparentes und damit nachvollziehbares Zustandekommen gefordert.<br>Das Verfahren hat sich in keinster Weise verbessert'1993 Klage gegen Fristenlösung Schwangerschaftsabbruch' an Bundesverfassungsgericht2019-10-24T10:16:16.999790+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/1993-klage-gegen-fristenlosung-schwangerschaftsabbruch/Hintergrund. Am 26. Juni 1992 beschloss der deutsche Bundestag mit 355 Ja-, 283 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen das sogenannte Fristenmodell für Schwangerschaftsabbrüche, das eine Fristenlösung mit Beratungspflicht vorsah. Demnach galt ein Abbruch nach einem Beratungsgespräch nicht als rechtswidrig.<br> <br>Gegen diese Entscheidung klagte Bayern und 249 Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht, welches das Gesetz im Mai 1993 als in wesentlichen Teilen verfassungswidrig kippte.<br> <br>Meine Fragen:<br>1) Die Klagefraktion Bayern + 249 CDU/CSU Abgeordnete bestand aus wie vielen Männern und Frauen (% Anteil)<br> <br>2) Das Bundesverfassungsgremium, das die Entscheidung im Mai 1993 fällte, bestand aus wie vielen Männern und Frauen?'Hiermit beantrage ich als jpg oder pdf Antwort Upload alle § 2260 BGB - § 2262 BGB und § 2273 BGB - Aufhebungsgesetz Artikel 50 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG) Akten Einzelblätter in öffentlich beglaubigter Form.' an Bundesverfassungsgericht2019-09-19T06:35:41.789266+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/hiermit-beantrage-ich-als-jpg-oder-pdf-antwort-upload-alle-2260-bgb-2262-bgb-und-2273-bgb-aufhebungsgesetz-artikel-50-fgg-reformgesetz-fgg-rg-akten-einzelblatter-in-offentlich-beglaubigter-form-4/Hiermit beantrage ich als jpg oder pdf Antwort Upload alle<br>§ 2260 BGB - § 2262 BGB und § 2273 BGB -<br>Aufhebungsgesetz<br>Artikel 50 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG)<br>Akten Einzelblätter in öffentlich beglaubigter Form.<br><br>Hiermit beantrage ich als jpg oder pdf Antwort Upload alle<br>§ 2260 BGB - § 2262 BGB und § 2273 BGB -<br>Aufhebungsgesetz<br>Artikel 50 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG)<br>G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586 ( Nr. 61 ); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449<br>Geltung ab 01.09.2009, abweichend siehe Artikel 112 ; FNA: 315-24/1 Freiwillige Gerichtsbarkeit<br>Akten Einzelblätter in öffentlich beglaubigter Form.'Befangenheit Richter Kirchhof' an Bundesverfassungsgericht2019-06-01T01:33:00.164651+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/befangenheit-richter-kirchhof/Befangenheit von Richter Kirchhof bei der Verfassungsbeschwerde zum Rundfunkbeitrag.<br><br>Quelle:<br>https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-030.html<br><br>1. Wer hat zu dieser Entscheidung beigetragen? <br>2. Komplette Liste der Beteiligten Anwesenden, Dokumentation zu diesem Treffen und die Entscheidungsträger, sowie <br>3. eine ausführliche Erklärung zu diesem Sachverhalt:<br><br>„...dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Es kommt mithin nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich „parteilich“ oder „befangen“ ist oder ob er sich selbst für befangen hält. Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.“<br><br>Wie sollte dies verstanden werden? Bei oberflächlicher Betrachtung muss natürlich davon ausgegangen werden, dass Familienmitglieder sich über solche Angelegenheiten intern unterhalten und vorab entscheiden. <br><br>Danke.