Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage eingeschlafen an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-02-23T12:20:02.077382+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage eingeschlafen an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'BW DSRegV' an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg2022-10-30T23:08:33.978894+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bw-dsregv/"Datenschutzregisterverordnung" über die im Tätigkeitsbericht 1980 auf S. 17 unter Nr. 4.2 berichtet wird: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/Taetigkeitsbericht/01.-Taetigkeitsbericht-1980.pdf. Ich bin mir sicher, dass auch das LfDI BW entsprechende Kopien dieser Unterlage im Haus vorliegen hat.'Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung zur Plattform Einmalzahlung200' an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg2023-02-17T18:52:51.989013+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zur-datenschutzrechtlichen-bewertung-zur-plattform-einmalzahlung200-1/Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung zur Plattform Einmalzahlung200 (https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de), welche zur Beantragung der Auszahlung der einmaligen Energiepreispauschale für Berechtigte (Studenten, etc) dient.<br><br>1. Wurde die Plattform Einmalzahlung200 durch Sie bewertet?<br>2. Wie ist Ihre rechtliche Bewertungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines verpflichtenden BundID-Kontos?<br>3. Haben Sie Informationen / Einsicht, welche Daten beim Login mit einem BundID-Konto an die Plattform übermittelt werden?<br>4. Wie schätzen Sie den Einsatz von Cloudflare bei der Plattform ein, gerade in Bezug dahin, dass diese persönliche Daten verarbeitet?<br>5. Sind Ihnen Datenübermittlungen an Dritte bekannt, wenn ja wie bewerten Sie diese?'Statistik LfDI' an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg2023-02-23T12:20:02.077382+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/statistik-lfdi/Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden und bitte Sie mir daher folgendes zuzusenden. Ich kenne die bereits zur Verfügung gestellten Informationen in den Tätigkeitsberichten, jedoch sind für mich insbesondere die Aufschlüsselungen in den Kategorien interessant, weshalb ich Sie um die Informationen bitten möchte.<br> <br>So bitte ich um Mittelung über die Daten der vergangenen fünf Jahre zu:<br><br>A) Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen<br>a. getrennt nach schriftlich / vor Ort<br>b. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) <br>c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren<br>B) Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden<br>a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) <br>b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden<br>c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren<br>C) Die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverstöße<br>a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) <br>b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden<br>c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren<br><br><br>Senden Sie mir die Informationen gerne als Excel-Datei zu.<br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Verschlüsselung im Verwaltungsportal?' an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg2021-10-12T14:47:36.492918+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-im-verwaltungsportal/ich verweise auf meine Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-im-bsi-grundschutz/. Ich gehe davon aus, dass auch das Verwaltungsportal Badenwürttemberg - verantwortlich Baden-Württemberg - Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg - Verschlüsselung nicht konsequent umsetzt. Ich möchte daher Beschwerde wegen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO einreichen.<br><br>Gleichzeitig möchte ich wissen, ob das Verwaltungsportal bereits einer Prüfung unterzogen wurde und ggfs. mit welchem Ergebnis.'Ausübung Abhilfebefugnisse Art. 58 (2) DSGVO in 2022' an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg2022-05-21T10:39:32.560738+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ausuebung-abhilfebefugnisse-art-58-2-dsgvo-in-2022/a) Angaben dahingehend, wie oft die Behörde 2022 die nach Artikel 58 (2) DSGVO vorgesehen Abhilfebefugnisse ausgeübt hat, um damit einer nach den Art. 44-49 DSGVO (bevorstehenden) rechtswidrigen Übermittlung personenbezogener Daten zu begegnen.<br><br>b) Angaben dahingehend, wie oft in den Fällen der Frage a) insbesondere von der Befugnis nach Artikel 58 (2) j) DSGVO in 2020 und 2021 Gebrauch gemacht wurde.<br><br>c) Angaben dahingehend, ob in den obigen Fällen eine förmliche Entscheidung / förmlicher Bescheid der Aufsichtsbehörde veröffentlicht wurde, z.B. als anonymisierte Verwaltungsakt. Wenn Ja, wo sind diese zu finden?<br><br>d) Wenn keine Veröffentlichung nach c) stattgefunden hat: anonymisierte Bereitstellung der Entscheidung / des Bescheids nach c).<br><br>e) Wenn d) nicht bereitgestellt werden kann weiterführende (anonymisierte) Informationen zum Sachverhalt und deren Bewertung.'Datenschutz-Verfahren VfB Stuttgart' an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg2021-12-21T12:16:37.922151+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutz-verfahren-vfb-stuttgart/den vollständigen Prüfbericht in der Causa VfB Stuttgart.<br><br>Insbesondere hinsichtlich Datenverarbeitungen in Verein und AG rund um die Mitgliederversammlung zur Entscheidung über die Ausgliederung der Profifußballabteilung im Jahr 2017, sowie einzelne Datentransfers an einen externen Dienstleister der VfB Stuttgart 1893 AG im Jahr 2018 .'Sicherheit des Verwaltungsportals.' an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg2021-11-18T20:26:02.803784+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-verwaltungsportals/Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>Ich muss anzweifeln, dass die Verantwortlichen der Verwaltungsportale ein dem Stand der Technik entsprechende Sicherheit gewährleisten und mich dementsprechend über die Verwaltungsportale beschweren. Ich verweise auf https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ und lege Beschwerde wegen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO ein.<br><br>Abgesehen von der aller Wahrscheinlichkeit nach fehlenden Verschlüsselung sind mir weitere Mängel aufgefallen, die ich ebenfalls in https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ aufgezählt habe. Im Fall Baden-Württemberg sind das <br>* die Verwendung von Sicherheitfragen, <br>* eine abweichende Domäne zwischen Portal und gesendeten Emails, <br>* die Verpflichtung zum Postfach.<br><br>Darüberhinaus halte ich die Datenschutzerklärung für fragwürdig, denn sie gibt die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung nicht korrekt wieder.<br><br>Dies ist auch ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Ich bitte darum eventuelle Prüfberichte oder sonstigen Unterlagen zum Verwaltungsportal zu veröffentlichen.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Bitte um Zusendung der Stellungnahme hinsichtlich der Nutzung der geprüften Version von Microsoft Office 365 an Schulen inklusive aller Anlagen' an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg2021-05-07T14:34:34.767792+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bitte-um-zusendung-der-stellungnahme-hinsichtlich-der-nutzung-der-gepruften-version-von-microsoft-office-365-an-schulen-inklusive-aller-anlagen/die Stellungnahme des LfdI zum Thema "Microsoft Office 365 an Schulen" inklusive aller Anlagen.'Corona Schnelltests/Selbsttests' an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg2021-04-11T21:22:51.014388+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-schnelltestsselbsttests-1/Im Interesse unserer Parte dieBasis hätte ich gerne eine Stellungnahme zum Thema Schnelltests/Selbsttests in Kitas, Schulen, Unternehmen sowie Handel.<br>Professor Dr. Martin Schwab erklärt in der 46. Sitzung des Corona-Ausschuss das die Testpflicht rechtlich weder haltbar noch zulässig ist – weder in Kitas, Schulen, Handel oder Unternehmen! Die Voraussetzungen liegen rechtlich nicht vor! <br>Einmal schon aus dem Grund, weil es die Kinder gar nicht selbst machen dürfen und die Lehrer ebenso wenig (Infektionsschutzrechtlich)! <br>Es muss erstmal belegt werden das Kranke oder Ansteckungsverdächtige getestet werden (nicht Gesunde/Symptomlose) und obendrein wird noch ganz klar gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstoßen (welche landesweit über irgendwelchen Coronaverordnungen steht) – es wird in öffentlichen Gebäuden im Wissen und/oder Beisein Anderer getestet (Gesundheitsdaten) und ist nicht zu verbergen wenn jemand positiv getestet wurde. <br>Ebenso folgt darauf die psychische/seelische Belastung in den Klassen/Gruppen für Betroffene. <br>Noch dazu zivilrechtlich relevant da es sich um einen medizinischen Eingriff handelt, da auf Anweisung von nicht medizinischem Personal ausgeführt werden soll (Quelle: https://www.bitchute.com/video/J97eilgUWD2F/)<br><br>Ich habe selbst etliche Stellen angeschrieben und es wird schlichtweg ignoriert :-(<br>Nun möchte ich von offizieller Seite wissen, warum von Ihrer Seite nicht eingeschritten wird?'Nachfrage nach Klärung, ob Städtetag-BW sowie Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen / Vorhandene Unterlagen diesbezüglich' an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg2020-08-25T11:22:13.970167+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/nachfrage-nach-klarung-ob-stadtetag-bw-sowie-gemeindetag-bw-dem-informationsfreiheitsgesetz-ifg-unterliegen-vorhandene-unterlagen-diesbezuglich/Ich bitte Sie um Klärung, ob der Städtetag-BW sowie der Gemeindetag-BW dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) oder anderer Transparenzgesetze unterliegen.<br>Bitte klären Sie auch, ob es hier Ausnahmebereiche gibt und inwieweit die Gesetze angewandt werden können (also ob komplett oder nur auf Teilbereiche).<br><br>Hintergrund meiner Anfrage:<br>Ich habe Rückantworten auf Anfragen nach IFG von mir erhalten, dass man dem IFG oder anderen Transparenzgesetzes nicht oder nur zum Teil unterliegen würde.<br><br>Gibt es hierzu bereits eine Einschätzung des LfdI BW?<br>Oder weitere Unterlagen?<br><br>Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br><br>Ich bedanke mich im Voraus für die Bemühungen.'Datenschutzpanne der EnBW (SWR-Marktcheck) - Meldung - Prüfungsergebnis - Aktenzeichen' an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg2020-01-22T10:47:35.165418+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzpanne-der-enbw-swr-marktcheck-meldung-prufungsergebnis-aktenzeichen/1) die zur u.g. Datenschutzpanne erfolgte Meldung der EnBW (ohne personenbezogene Daten),<br>2) nach Ihrer Bearbeitung, die zur u.g. Datenschutzpanne erfolgte und abgeschlossene datenschutzrechtliche Überprüfung.<br><br>Sollte keine Meldung vorliegen, so bitte ich Sie, diese Information als Beschwerde bzw. Hinweis auf eine medial nachvollziehbare Datenpanne der EnBW <br>zu werten und zu bearbeiten.<br>3) Ich bitte um Mitteilung des vergegebenen Aktenzeichens.<br>4) Wieviele (vergleichbare) Datenschutzpannen der EnBW haben Sie in Ihrem System?<br><br><br>Am 21.01.2020 berichtete die SWR-Marktchecksendung <br>https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/Marktcheck-Reporter-Der-Kampf-gegen-eine-unberechtigte-Stromrechnung,av-o1192368-100.html<br>u.a. von einem Zuschauerfall; dieser hat auch eine datenschutzrechtliche Relevanz.<br><br>Unberechtigt und damit NICHT-ERFORDERLICH teilte die EnBW dem Inkassounternehmen OHNE Einwilligung des Betroffenen diverse personenbezogenen Daten mit.<br><br>Das Inkassounternehmen gelangte im konkreten Fall unrechtmäßig in den Besitz diverser personenbezogener Daten.<br><br>Die EnBW müsste nach meinem Rechtsempfinden aus eigenem Antrieb den datenschutzrechtlichen Ausgangszustand wieder herstellen; d.h.,<br>die Löschung der unrechtmäßig gelieferten Daten beim Inkassounternehmen sicherstellen und dies dem Betroffenen schriftlich mitteilen sowie ggf. entstandene Rechtsansprüche ausgleichen.<br><br>Erschwerend kommt hinzu, dass ohne Überprüfung der Forderungsberechtigung das Inkassounternehmen seinerseits dem gewerbetreibenden Betroffenen potentiell einen Schufa-Eintrag ankündigte!'"Liste der Auffälligen" der Stadt Tübingen' an Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg2020-02-08T18:17:08.251815+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-der-auffalligen-der-stadt-tubingen/Im <br>35. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg 2019<br>wurde unter 6. Kommunales - 6.1 Die „Liste der Auffälligen“ <br>div. "Ungereimtheiten" beim Umgang der Stadt Tübingen beim Datenschutz berichtet.<br><br>Bitte stellen Sie<br><br>1. Den Schriftverkehr zwischen Ihrer Behörde und den Verantwortlichen der Stadt Tübingen zur Verfügung zum Stand 8.2.2020 oder aktueller zur Verfügung.<br><br>2. Den Schriftverkehr zwischen Ihrer Behörde und dem Innenministerium des Landes Baden-Würtemberg zum Stand 8.2.2020 oder aktueller zur Verfügung.<br><br>3. Den Schriftverkehr zwischen Ihrer Behörde und sonstigen offiziellen Stellen zur Thematik "Liste der Auffälligen" zum Stand 8.2.2020 oder aktueller zur Verfügung.<br><br>4. Falls stattgefunden Telefonnotizen, Gedächnisprotokolle o.ä. die zu Telefonaten zwischen Dr. Brink und Hr. Palmer (OB Tübingen) oder Hr. Strobl (Innenminister) erstellt wurden.<br><br>Vielen Dank im Voraus