Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage eingeschlafen an Thüringer Finanzministerium auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-07-28T09:17:42.569769+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage eingeschlafen an Thüringer Finanzministerium, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Ladeinfrastruktur innerhalb der Thüringer Landesverwaltung - e-Mobilität' an Thüringer Finanzministerium2023-07-28T09:17:42.569769+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ladeinfrastruktur-innerhalb-der-thueringer-landesverwaltung-e-mobilitaet/1. ein Konzept, in dem die Integration der e-Mobilität (Laden von Elektrofahrzeugen) in die Thüringer Landesverwaltung beschrieben wird<br>2. eine Aussage, warum in landeseigenen Parkhäusern und Parkplätzen, keine Freigabe von E-Ladestationen erfolgt<br>3. eine Aussage, wie man das Problem aus 2. zeitnah abstellen möchte<br>4. eine Aussage, warum PV-Strom von Neubauten nicht kostenlos (ohne Abrechnung) an die zu ladenden Fahrzeuge abgegeben wird, obwohl hierfür eine bundeseinheitliche Möglichkeit existiert (§ 3 Nr. 46 EStG)'Richtlinie zur Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen' an Thüringer Finanzministerium2023-05-29T22:09:25.043489+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/richtlinie-zur-meldung-von-it-sicherheitsvorfaellen/Richtlinie zur Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen, Version 2.0, vom 12. Juli 2021 (veröffentlicht durch das Finanzministerium unter https://intranet.thlv.de/informationssicherheit/ISMS_RL_MeldungProzent20vonProzent20IT-SicherheitsvorfProzentC3ProzentA4llen_2.0.pdf'Quellcode von ThAVEL insbesondere des "BürgerClients"' an Thüringer Finanzministerium2022-05-12T13:25:21.939926+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/quellcode-von-thavel-insbesondere-des-buergerclients/1. den Quellcode und sämtliche Dokumentationen von ThAVEL<br>2. den Quellcode und sämtliche Dokumentationen rund um den ThAVEL-BürgerClient'Verzinsung nach Prozess am Finanzgericht' an Thüringer Finanzministerium2021-10-01T10:38:54.936029+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verzinsung-nach-prozess-am-finanzgericht/Sehr geehrte Ministerin Frau Taubert,<br>das Finanzgericht Gera hat sieben Jahre gebraucht (von 2013 bis 2020), um eine Sache zwischen dem Finanzamt und uns aufrufen. Wir sollen nunmehr für diese Jahre insgesamt 42 % Zinsen auf die Hauptschuld zahlen. Ist es wirklich so, dass der Bürger dies zu ertragen hat und diese überdurchschnittliche Bearbeitungszeit akzeptieren muss?<br>Eine angemessene Bearbeitung innerhalb von zwei Jahren wäre unserer Meinung zumutbar und auch bezahlbar. Wir sind zwei Rentner, die mit einer kleinen Rente dies nicht begleichen können und auch unser Verständnis von Gerechtigkeit hier sehr strapaziert wird. Wir wären für Ihre Hilfe in dieser Sache sehr dankbar!'§37d WPHG+§10d EStG+§20(9)EStG+§20(6)EStG+§52Absatz28EStG+§20(5)EStG+§23EStG+§22a EStG+§16 ErbStG+§17 ErbStG+§39e Abs.2Satz1Nr.1 EStG+§51aAbs.2b-e 6 EStG+Art.140 GG+Art137 (6)' an Thüringer Finanzministerium2020-10-31T07:04:26.714914+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/37d-wphg10d-estg209estg206estg52absatz28estg205estg23estg22a-estg16-erbstg17-erbstg39e-abs2satz1nr1-estg51aabs2b-e-6-estgart140-ggart137-6-15/Informationsfreiheitsgesetz Auskunft Frage:<br>Hiermit beantrage ich die Zweitschrift ihrer Zustimmung für und die amtlich beglaubigten<br>Aktenabschrift aller Einzelblätter aus den Auftragsakten, Erstellungsakten und Änderungsakten und insbesondere ALLE amtlich beglaubigten VERANTWORTLICHEN VOLLMACHTEN zu<br><br>+§37d WPHG<br>+§10d EStG<br>(1) 1Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Betrag von 5 000 000 Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammenveranlagt werden, bis zu einem Betrag von 10 000 000 Euro vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraums vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustrücktrag). ...<br><br>+§20(9) EStG<br>1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt. 3Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen. 4Der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag dürfen nicht höher sein als die nach Maßgabe des Absatzes 6 verrechneten Kapitalerträge.<br>+§20(6) EStG<br>(6) 1Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3§ 10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden. 4Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. 6Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. 7Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt.<br>+§52 Absatz 28 EStG<br>Satz Enteignung Anfügungen 22 und 23 und 24:<br>22Wird kein Rücknahmepreis festgesetzt, tritt der Börsen- oder Marktpreis an die Stelle des Rücknahmepreises.<br>23§ 20 Absatz 6 Satz 5 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 entstehen.<br>24§ 20 Absatz 6 Satz 6 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 entstehen.<br>-<br>aus Artikel 5 Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019 BGBl.I S.2875 Bundesrat Drucksache 649/19 Gesetzesbeschluss vom 13.12.19 Seite 15<br>+§20(5) EStG<br>+§23 EStG<br>+§22a EStG<br>+§16 ErbStG<br>+§17 ErbStG<br>+§39e Abs.2Satz1Nr.1 EStG<br>+§51aAbs.2b-e 6 EStG<br>+Art.140 GG<br>+Art137 (6) der deutschen Verfassung - zum Zeitpunkt des inkraften Gesetz über die vorläufige Konfessionssteuer Reichsgewalt<br>per pdf - per Post oder auf ihrer Internet Startseite.<br><br>Informationsfreiheitsgesetz Auskunft Antragsteller<br>Sebastian Antragsteller/in, Nürnberger Strasse, 10a, 91781, Weißenburg in Bayern, 29.10.2020'Verträge mit Verimi' an Thüringer Finanzministerium2019-02-04T16:02:50.298097+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrage-mit-verimi/die hier erwähnten Verträge mit Verimi:<br>https://www.thueringen.de/th5/tfm/aktuell/ai/108495/index.aspx'Strahlenbelastung Finanzamt Gera' an Thüringer Finanzministerium2019-01-27T11:30:35.907265+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/strahlenbelastung-finanzamt-gera/Alle Gutachten bezüglich der Strahlenbelastung im Finanzamt Gera.'Resümee des 1. Thüringer E-Government Kongresses' an Thüringer Finanzministerium2019-01-05T06:55:49.412096+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/resumee-des-1-thuringer-e-government-kongresses/Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>am 7. Nov 2018 fand der 1. Thüringer E-Government Kongress statt. Bitte senden Sie mir folgendes zu:<br><br>1) Wie viele Teilnehmende und wie viele Ausstellende waren dort vertreten? Gruppieren Sie diese Zahlen bitte nach "Unternehmen", "Unternehmen der öffentlichen Hand" und "Behörden".<br><br>2) Wie viele Teilnehmende von Land und Kommunen haben die geförderte Teilnahme durch das TFM genutzt? Wie viele nicht? Bitte schlüsseln diese Zahlen nach Kommunen, Behörden und deren jeweilige Abteilungen auf.<br><br>3) Welche Gesamt- und Einzelkosten sind hierdurch für das TFM und damit auch den BürgerInnen entstanden?<br><br>4) Welche weiteren Leistungen und finanziellen Vorteile hat der IT-Net Thüringen e.V. und deren Mitgliedsunternehmen aus dieser "Kooperation" zwischen TFM/Land und freier Wirtschaft erhalten? Bitte senden Sie und die Kooperationsvereinbarung(en), Zuwendungsbescheide und eine Liste weiterer Zuwendungen an diesen Verein zu. Welche Rechtsgrundlage hat diese Kooperation?<br><br>5) Welche weiteren Projekte, (Sponsoring-)Verträge und Kooperationen gab es und gibt es zwischen dem TFM und dem IT-Net Thüringen e.V.? Welche weiteren sind derzeit in Planung?<br><br>6) Welche Absicherungen hat das TFM, andere Ministerien, das Land und die Kommunen getroffen, dass diese Kooperation nicht als illegale Vorteilsgewährung an einem nicht sonderlich transparenten Lobbyverband angesehen werden könnte, welcher in seiner Satzung bewusst die vielen kleinen IT-Firmen in Thüringen diskriminiert?<br><br>7) Welches Resümee zieht das TFM aus dieser Veranstaltung?<br><br>8) Welche weiteren Veranstaltungen ähnlicher Form plant das TFM (bereits)?<br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Veranstaltung: "OZG leicht gemacht - Online-Bürgerservice in Kommunen"' an Thüringer Finanzministerium2018-09-26T23:10:27.224781+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/veranstaltung-ozg-leicht-gemacht-online-burgerservice-in-kommunen/Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>unter https://www.thueringen.de/th5/tfm/egovernment/veranstaltung/index.aspx wird über die Veranstaltung "OZG leicht gemacht - Online-Bürgerservice in Kommunen" vom 21. Juni 2018 berichtet. Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>- Präsentationen und Handouts zu den einzelnen Vorträgen<br>- Sofern vorhanden Links zu Videoaufzeichnungen der Vorträge<br>- Weitere Informationen zum Projekt http://meine-gemeinde.thueringen.de<br>- Kontaktdaten zu den Projektverantwortlichen von: http://meine-gemeinde.thueringen.de<br>- Die Teilnehmerliste gruppiert nach Firmen bzw. Behörden. Personenbeziehbare Informationen interessieren mich nicht.<br><br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Kommunikationskonzept' an Thüringer Finanzministerium2018-06-12T08:20:26.616300+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikationskonzept/Antrag nach dem ThürIFG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Kommunikationskonzept des Thüringer Finanzministerium.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG).<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Haushaltspläne maschinenlesbare Form' an Thüringer Finanzministerium2017-10-19T11:02:45.022332+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/haushaltsplane-maschinenlesbare-form-1/den Gesamthaushaltsplan des Landes Thüringen in maschinenlesbarer Form (XLS, XLSX oder CSV) für die Jahre 2016 und 2017.'Jährliche Kosten für den Betrieb von Bürgerrundfunk' an Thüringer Finanzministerium2015-10-21T08:18:07.552362+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/jahrliche-kosten-fur-den-betrieb-von-burgerrundfunk/Die jährlichen Kosten für den Betrieb des Bürgerrundkfunks im Freistaat Thüringen.