Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage eingeschlafen an Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-01-02T14:08:02.038479+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage eingeschlafen an Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Anzahl Tätigkeits-/Betretungsverbote gem. § 20 a IfSG in Thüringen in 2022' an Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie2023-01-02T14:08:02.038479+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-taetigkeits-betretungsverbote-gem-ss-20-a-ifsg-in-thueringen-in-2022/Bitte teilen Sie uns mit, wieviel Tätigkeits-/Betretungsverbote in Thüringen im Jahr 2022 gem. § 20 a Abs. 5 IfSG von den Gesundheitsämtern angeordnet worden sind.'Erweiterte Zugangsberechtigung für 3 fach Geimpfte' an Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie2021-12-04T10:51:48.850432+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/erweiterte-zugangsberechtigung-fur-3-fach-geimpfte/Planen Sie, ähnlich wie in anderen Bundesländern, für 3 fach Geimpfte den Wegfall der Testung bei 2 G plus.'Alte Ordnungswidrigkeitenbescheide nach dem Urteil des ThVerfGH vom 1.3.2021' an Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie2021-08-19T20:26:50.479165+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/alte-ordnungswidrigkeitenbescheide-nach-dem-urteil-des-thverfgh-vom-132021/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>durch Urteil vom 1.3.2021 (Az. 18/20) hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit bindender Wirkung für alle Organe der Thüringer Staatsgewalt die Thüringer Coronaschutzverordnungen vom 12.5.2020 ganz und vom 9.6.2020 und 7.7.2020 teilweise für nichtig erklärt. Auf den nichtigen Bestimmungen beruhten viele im Sommer letzten Jahres erlassene Ordnungswidrigkeitenbescheide, die zum Großteil bei der Verkündung der Verfassungsgerichtsentscheidung bereits bestands-/rechtskräftig waren, weil kein Einspruch eingelegt oder dieser vom Amtsgericht zurückgewiesen wurde.<br><br>Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br>- alle Anweisungen Ihres Hauses oder einer anderen Landesbehörde, wie mit den bestands-/rechtskräftigen Ordnungswidrigkeitenentscheidungen nach dem Urteil des ThVerfGH weiter umzugehen ist (Vollstreckung, Rückzahlung des Bußgelds, Wiederaufnahme, Gnadenerweis, ...). <br>- alle diesbezüglich und bezüglich der zugrundeliegenden Rechtsfragen Ihrem Haus vorliegenden Gutachten/Stellungnahmen/Empfehlungen von staatlichen oder privaten Stellen.<br>- die Ihnen vorliegenden Informationen zur diesbezüglichen Praxis der Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Corona-Lockdown und die Schließung des Einzelhandels' an Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie2021-04-13T09:06:01.230608+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/corona-lockdown-und-die-schlieung-des-einzelhandels/nach mehr als einem halben Jahr bin ich betroffener Mitarbeiter des Einzelhandels, welcher sich in Kurzarbeit befindet. Am Anfang (zu Beginn der Maßnahmen habe ich die Entscheidung auch geteilt), jedoch befinde ich mich bereits seit dem 16.12.2020 in Kurzarbeit. Von den finanziellen Auswirkungen der Kurzarbeit mal ganz abgesehen. Am Anfang, konnte ich auch noch die Schließung des Einzelhandels in einigen Bereichen nachvollziehen. Gerade auch aufgrund der Tatsache, dass sich die Zahlen der Neuinfektionen tatsächlich verringert hat, nun ist es doch aber so, dass sich die Zahlen wieder konsequent erhöhen.<br><br>Eine Trendwende wie sie auch von der Bundesregierung und den anderen Landesregierungen bei sämtlichen Verlängerungen der Maßnahmen beschlossen wurde, ist bis heute überhaupt nicht erkennbar. Und trotzdem sind meine Kollegen und ich weiter in Kurzarbeit.<br><br>Nun stelle ich mir natürlich folgende Fragen:<br><br>1. Wie begründet es die Thüringer Landesregierung, dass Läden mit einer geringen Kundenfrequenz wie z.B. Möbelhäuser geschlossen sind ? und Läden wie Rossmann/ DM Drogiermarkt und Müller weiter geöffnet sind? <br><br>Als Beispiel sei angemerkt, als ich das letzte mal im Rossmann war, war die Kundenfrequenz so enorm hoch, dass es selbst mit allen guten Vorsätzen fast unmöglich war Abstand zu halten, wenn ich jedoch in ein Möbelhaus gegangen bin, waren dort so wenige Kunden auf so einer großen Fläche, dass sich dies Verlaufen hat, so dass jeder den Abstand hatte, welcher eingehalten werden sollte und musste.<br><br><br>2. Wie lang plant die Thüringer Landesregierung, die Einschränkungen noch aufrecht erhalten zu wollen? <br><br>Bis heute ist keine nachvollziehbare Aussage darüber vernehmbar gewesen, wie lang, diese Einschränkungen noch andauern sollen, denn es muss auch für solche Maßnahmen ein Ablaufdatum geben. <br><br><br>3. Worauf begründen Sie das wieder massive Ansteigen der Neuinfektionen im Freistaat?<br><br>4. Warum ist es immer noch nicht möglich, für jedermann im Freistaat einen Impftermin zu bekommen?<br><br>5. Wann kann die Aussage von Bundesgesundheitsminister Spahn umgesetzt werden, dass jeder der geimpft werden möchte auch geimpft wird?<br><br>6. Sehen Sie nicht auch einen indirekten Impfzwang, wenn nicht geimpfte weiterhin Einschränkungen hinnehmen müssen?<br><br>7. Wie kann man erklären, dass nicht geimpfte Indirekt schlechter gestellt werden, als geimpfte, obwohl, ein Teil der nicht geimpften sich gern impfen lassen würde?<br><br><br>Abschließend bitte ich wirklich darum mich nicht falsch zu verstehen, ich sehe die Gefährlichkeit des Virus, auch die Gefährlichkeit der Virus Mutanten, aber mir kann man es langsam nicht mehr erklären, warum Einzelhandel mit einer riesigen Verkaufsfläche geschlossen ist und kleinere Läden, wie z.B. Juweliere bereits wieder öffnen dürfen. Von den finanziellen Einschränkungen für die Betroffenen, welche sich in Kurzarbeit befinden, einfach nicht zu sprechen.'Gewinnung von PMSG in Deutschland' an Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie2020-10-27T13:16:30.881510+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/gewinnung-von-pmsg-in-deutschland-1/Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen:<br><br>1) Wird nach Kenntnisnahme des Bundesministeriums auf dem Pferdehof "Haflinger Gestüt Meura", Ortsstraße 116, 98744 Meura, tragenden Pferden Blut abgenommen, um daraus PMSG zu gewinnen?<br><br>2) Wenn ja, seit wann weiß das Ministerium von diesen Aktivitäten? Liegt eine Genehmigung vor, bzw. welche Art der Genehmigung ist für diese Art der Blutgewinnung erforderlich?<br><br>3) Welche Daten bzgl. des Umfangs der Blutentnahmen liegen dem Ministerium vor? Also: Wie viele Tiere sind betroffen, wie oft und wie viel Blut wird abgenommen? Wie viel Blut wird insgesamt jährlich durch den o.g. Pferdehof gewonnen?<br><br>4) Welchen Tierschutz Regularien unterliegt die Blutgewinnung zur Produktion von PMSG in Deutschland? Also z. B.: Wie viel Blut darf wöchentlich abgenommen werden? Welche Schonzeiten müssen für die Stuten eingehalten werden? Ist die Blutentnahme bei schwangeren Pferden überhaupt konform mit dem Tierschutzgesetz? Dürfen Fohlen abgetrieben werden, um die Stute direkt wieder decken zu lassen? Usw...<br><br>5) Sind dem Ministerium weitere Pferdehöfe in Deutschland bekannt, die ebenfalls Blut von Pferden gewinnen? Wenn ja, bitte nennen Sie mir die entsprechenden Höfe.<br><br>Die Informationen bzgl. des Pferdehofs Meura stammen aus einem Bericht des ARD Magazins "Fakt", abrufbar auf Youtube unter dem folgenden Link: https://www.youtube.com/watch?v=ms2t_eCrBR8<br><br>Da mir beim BMEL (welches den Antrag wegen nicht vorhandener Informationen abgelehnt hat) gesagt wurde, dass meine Anfrage nach IFG zu bewerten ist, wollte ich mich auf VIG §2 Abs. 1 Punkte 4 und 6 berufen und anmerken, dass es sich meiner Meinung nach sehr wohl um eine Anfrage nach VIG handelt. Denn PMSG wird in der Produktion von Schweinefleisch verwendet und ist demnach als ein Ausgangsstoff für Fleisch zu bewerten.<br><br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung anlässlich der Verlängerung einer Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") nach § 6 der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung' an Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie2020-08-31T11:52:22.557758+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verfassungsrechtliche-verhaltnismaigkeitsprufung-anlasslich-der-verlangerung-einer-pflicht-zur-verwendung-einer-mund-nasen-bedeckung-maskenpflicht-nach-6-der-zweiten-thuringer-sars-cov-2-infektionsschutz-grundverordnung/Protokolle, Aktenvermerke, Begründungen und sonstige Dokumente und amtlichen Informationen in Bezug auf die Thüringer Verordnung zur fortlaufenden Anpassung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. August 2020, aus denen hervorgeht, <br><br>1. wie Sie als Verordnungsgeber zu der Schlussfolgerung gelangt sind, dass die Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht") nach § 6 der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung GEEIGNET ist, Infektionen mit SARS-CoV-2 zu verhindern;<br><br>fügen Sie bitte insbesondere amtliche Informationen zu der Frage bei, wie Sie zu dem Schluss gelangt sind, dass die Eignung nicht eine Mund-Nasen-Bedeckung von einer gewissen Mindestgüte erfordert, sondern dass beliebige selbst genähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase ausreichen,<br><br>2. welche milderen Mittel im Vergleich zu einer Maskenpflicht Sie geprüft und aus welchem Grund Sie diese Mittel verworfen haben und eine Maskenpflicht im verordneten Umfang für NOTWENDIG erachten;<br><br>fügen Sie bitte insbesondere amtliche Informationen zu der Frage bei, warum eine Maskenpflicht während des Sprechens zur Vermeidung des Auswurfs von Tröpfchen nicht für ausreichend erachtet wird;<br><br>erteilen Sie bitte weiterhin amtliche Informationen zu der Untersuchung des Aspekts, warum es nicht ausreichend erscheint, wenn gefährdeten Personen (sog. Risikopatienten) das Tragen eines Atemschutzes zum Eigenschutz empfohlen wird,<br><br>3. welche Abwägungen zur Frage der ANGEMESSENHEIT einer Maskenpflicht Sie angestellt haben und welche Erwägungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Virologie, der Mikrobiologie, der Psychologie und Psychiatrie, der Arbeitsmedizin, sonstigen Bereichen der Medizin, der Verhaltensforschung, der Volkswirtschaftslehre und anderen einschlägigen Wissenschaftsgebieten in Ihre Überlegungen eingeflossen sind;<br><br>fügen Sie bitte insbesondere sämtliche amtliche Informationen bei, aus denen hervorgeht, inwieweit Sie sich mit folgenden Aspekten einer Maskenpflicht befasst haben:<br>a) gesundheitliche Gefahren durch Vermehrung von Krankheitserregern in Mund-Nasen-Bedeckungen, insbesondere bei zu erwartender oder regelmäßig beobachtbarer falscher Handhabung von Mund-Nasen-Bedeckungen,<br>b) gesundheitliche – auch psychische – Gefahren durch häufige und länger andauernde (zum Beispiel bei stundenlangen Zugfahrten) Einschränkung der Atmungstätigkeit,<br>c) zu erwartende Auswirkungen des Tragens und des Anblicks von Masken auf die Persönlichkeitsentwicklung bei Menschen, vor allem bei Kindern,<br>d) wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelhandel durch Wegbleiben von Kunden, die die Maskenpflicht nicht erfüllen möchten,<br>e) Auswirkungen der Veränderung der Mobilität aufgrund von Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel wegen der Maskenpflicht meiden und individuelle Verkehrsmittel wie Pkws nutzen, insbesondere Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen (z. B. Staus und Parkplatznot an wichtigen Zielorten) und auf das Klima. <br><br>BITTE BEACHTEN SIE UNBEDINGT:<br>Maßgeblich für diese Anfrage ist der Stand vom 18. August 2020, dem Zeitpunkt der erneuten Verlängerung der Maskenpflicht. Soweit Sie sich auf Quellen und Erkenntnisse aus früherer Zeit berufen, die zum damaligen Zeitpunkt die Verhältnismäßigkeit einer Maskenpflicht begründet haben, sind die amtlichen Informationen beizufügen, aus denen sich ergibt, inwieweit und warum diese Quellen und Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung des Erkenntnisstandes vom 18. August 2020 noch der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Maskenpflicht dienen können.'Antrag auf Herausgabe von Regelungen zur Lebensmittelüberwachung in Zeiten der Coronavirus-Pandemie' an Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie2020-05-12T13:14:17.352233+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-auf-herausgabe-von-regelungen-zur-lebensmitteluberwachung-in-zeiten-der-coronavirus-pandemie-1/Alle Erlasse, Handreichungen, Handlungsempfehlungen oder Weisungen Ihres Hauses an die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich, die Sie anlässlich des Ausbruchs des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 an die entsprechenden Behörden übersandt haben.<br><br>Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sind wir einverstanden.'HIlfe für Menschen mit Behinderung' an Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie2020-01-27T11:51:23.920216+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/hilfe-fur-menschen-mit-behinderung/Ich würde, da es mich direkt betrifft, gerne wissen, wieviele Menschen mit Behinderung, die erwerbsunfähig sind, keine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten und wieso dagegen nichts gemacht werden kann.<br>Ich bin seit Geburt behindert, wurde in der Wendezeit falsch durch die Rentenversicherung bewertet und leide nun für immer darunter. Ein Anwalt sagte mir "Wendeunrecht" sei durch den Einigungsvertrag legitimisiert. Ist das richtig und unumstößlich?