Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage eingeschlafen an Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-04-05T05:50:59.736587+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage eingeschlafen an Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Datenschutzrechtliche Bewertung von ChatGPT' an Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein2023-04-05T05:50:59.736587+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzrechtliche-bewertung-von-chatgpt-1/Informationen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von ChatGPT'Sicherheit des Verwaltungsportals' an Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein2021-11-21T14:51:26.121404+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-des-verwaltungsportals-14/Antrag IZG-SH / Beschwerde nach Artikel 77 DSGVO<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>Ich muss anzweifeln, dass die Verantwortlichen der Verwaltungsportale ein dem Stand der Technik entsprechende Sicherheit gewährleisten und mich dementsprechend über die Verwaltungsportale beschweren. Ich verweise auf https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ und https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-im-bsi-grundschutz/ und lege Beschwerde wegen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO ein.<br><br>Abgesehen von der aller Wahrscheinlichkeit nach fehlenden Verschlüsselung sind mir weitere Mängel aufgefallen, die ich ebenfalls in https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ aufgezählt habe. Im Fall Schleswig-Holstein sind das <br><br>* eine abweichende Domäne zwischen Portal und gesendeten Emails, <br>* die Verpflichtung zum Postfach.<br><br>Darüberhinaus halte ich die Datenschutzerklärung für fragwürdig, denn sie gibt die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung nicht korrekt wieder.<br><br>Da meines Wissens Auftragsverarbeiter beauftragt sind, bitte ich Sie auch zu prüfen ob entsprechend Artikel 28 DSGVO entsprechende Verträge geschlossen wurden. Die widerwilligen Antworten auf die Anfragen von Frau Maier - https://fragdenstaat.de/anfragen/?user=v.maier_3 - lassen mich vermuten, dass Verträge fehlen oder keine Artikel 32 DSGVO - Stand der Technik - erfüllenden TOMs enthalten.<br><br>Ich bitte außerdem darum mir mitzuteilen, ob das Verwaltungsportal einer Datenschutzkontrolle unterzogen wurde und entsprechende Bericht nach dem Informationsfreiheits-/Transparenzgesetz zu veröffentlichen.<br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'+eilt+ Gefahrenabwehr Anträge gegen formal verfassungswidrigen Gesetzgebungsprozess' an Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein2017-06-23T12:11:16.729022+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/eilt-gefahrenabwehr-antrage-gegen-formal-verfassungswidrigen-gesetzgebungsprozess-1/Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>der Bundestag hat gestern beschlossen, die Strafprozessordnung zu ändern<br>und dabei die objektiven Geboten der freien Meinungsbildung<br>(BVerfG BvR 748/93, 1 BvR 619/63, 1 BvB 2/51) wie auch der freien<br>Willensbildung (BVerfG 2 BvQ 29/17) verletzt.<br><br>Daher ist diese Gesetzesänderung formal verfassungswidrig.<br>(Wie bereits das Gesetzgebungsverfahren am 1./2. Juni<br>der Kombination Bund-Länder Finanzausgleich mit<br>Öffnung für privaten Betrieb von Autobahnen und Schulen)<br><br>Die BfDI ist beim Gesetzgebungsprozess nicht gehört worden,<br>ihre Maßnahmen halte ich im Rahmen Ihrer Amtspflicht<br>als ungenügend (vielleicht in Unkenntnis ihrer Rechts-<br>mittel).<br><br>Zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit nutze meine Bürgerrechte:<br><br>Ich beantrage hiermit auf Basis der Generalklausel zur<br>Gefahrenabwehr (analog OBG NRW) dass sie<br>unverzüglich alle Mittel nutzen:<br>– den Rechtsrahmen von Rechtsschutzmittel gegen demokratie-<br>und rechtsstaatsfeindlichen Gesetzgebungsprozessen<br>ausloten<br>– umgehend per zielgerichtete Verfassungsbeschwerde<br>aus formalen Gründen einlegen (Einstweilige Anordnung)<br>und verhindern, dass dieses Gesetz verkündet, in Kraft tritt<br>oder wirksam wird.<br>- begründete Petition beim Bundespräsidenten, keine Unterschrift<br>vor vor einer Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht unter dieses<br>Gesetz zu leisten,<br><br>Als Antragsteller erwarte ich fortlaufende Information zum<br>Verfahren sowie rechtliches Gehör.<br><br>Nach IFG (und § 25 VwVfG) beantrage ich die Auskunft<br>(Kopie von Dokumenten), welche Rechtsbefugnisses zur Abwehr <br>unmittelbarer Gefahr (Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit, <br>der öffentlichen Ordnung) sie als LDI haben.<br><br>Zusätzlich bitte nach IFG ich um Kopie oder Links zu allen<br>Ihren kritischen Stellungnahmen und amtshandlungen<br>zum Gesetzgebungsprozess, aufgeteilt nach:<br>– formale Kritik und Rüge an dem Gesetzgebungsprozess<br>– Prüfungen auf Rechtsmittel gegen diesen Prozess.<br><br>Anbei meine Teile meiner Verfassungsbeschwerden.<br>Ich verstehe meine Anträge als einfache Anträge, bzw zur<br>Gefahrenabwehr, und als rein kostenfrei.<br><br>Ich bitte umgehend um schriftliche Eingangsbestätigung<br>und fortlaufende Informationen via FragDenStaat.de.<br><br>Vorsorglich weise ich darauf hin, dass sowohl mein<br>Eilantrag zur Gefahrenabwehr, wie auch meine IFG Anfragen<br>wegen objektiver Dringlichkeit _nicht_ den normalen<br>Fristen unterliegt und deshalb notfalls bereits nächste<br>Woche Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO (und §§ 123 ff. VwGO)<br>einlegen würde.<br><br>Hintergründe:<br>Fehlendes Bewusstsein und/oder Willen<br>Ordnungsrecht zu Gefahrenabwehr transparent zu machen,<br>Fehlendes Bewusstsein und/oder Willen<br>Ordnungsrecht zu Gefahrenabwehr transparent zu machen,<br>bzw Anträgen nachzugehen:<br>https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrenabwehr-um-bw-besondere-polizeibehorde-is-61-abs2-polg-bw/<br>https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrenabwehr-klage-gegen-akw-tihange2doel3-auf-basis-generalklausel-ordnungebehordengesetz-nrw/<br>https://fragdenstaat.de/anfrage/gefahrenabwehr-rechtsgrundlage-in-rlp-zur-klagebeteilungen-gegen-akw-tihange-2/<br><br>öffentliche Kommentare von mir:<br>https://netzpolitik.org/2017/staatstrojaner-bundestag-beschliesst-diese-woche-das-krasseste-ueberwachungsgesetz-der-legislaturperiode/<br>https://www.eaid-berlin.de/?p=1786#comments<br><br>Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.<br><br>Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<br><br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Zweckänderung gemäß § 13 LDSG' an Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein2017-03-23T09:54:04.562879+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/zweckanderung-gema-13-ldsg/Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>ich wende mich auf diesem Wege an Sie, um etwas über die Zweckbindung (vgl. § 13 LDSG) der personenbezogenen Daten eines Antragstellers eines Antrages gemäß IZG-SH zu erfahren, da soweit mir bekannt ist, sogar in dem Zusammenhang eine anonyme Antragstellung möglich ist.<br><br>Nach meinem Verständnis ist die Kenntnis der Person eines Antragstellers im Rahmen des IZG-SH regelmäßig nicht relevant, da im Prinzip jeder auf der ganzen Welt die selbe Anfrage stellen könnte. Daher dienen die personenbezogenen Daten des Antragstellers regelmäßig nur der Kommunikation mit eben diesem.<br><br>1. Ist es daher richtig, dass die entsprechenden personenbezogenen Daten des Antragstellers nur zum Zwecke der Abwicklung des ganz konkreten Antrages gemäß IZG-SH bzw. der Abwicklung des explizit dazugehörigen Verwaltungsverfahrens genutzt werden dürfen?<br><br>2. Ist es weiterhin richtig, dass jede Verarbeitung für andere Zwecke ohne Einwilligung der oder des Betroffenen nur nach der Maßgabe des § 13 LDSG erlaubt ist, und sogar schon die Verarbeitung für ein anderes bzw. in einem anderen Verfahren laut IZG-SH (der selben Person) eine solche Zweckänderung darstellt?<br><br>3. Ist die in der letzten Frage zum Ende erwähnte Zweckänderung für eine anderes IZG-SH-Verfahren (der selben Person) gegen den ausdrücklichen Wunsch bzw. Willen der oder des Betroffenen erlaubt?<br><br>Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.<br><br>Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen.<br><br>Mit freundlichen Grüßen