Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage erfolgreich an Kommunalverwaltung Bonn auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-03-13T14:17:50.591062+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage erfolgreich an Kommunalverwaltung Bonn, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Fehlende Markierung Poppelsdorfer Allee' an Kommunalverwaltung Bonn2024-03-13T14:17:50.591062+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/fehlende-markierung-poppelsdorfer-allee/Eine Erklärung, warum auf der Poppelsdorfer Allee "Absolute Halteverbotszonen" eingerichtet wurden, mit der Begründung, dass die Flächen als Aufstellflächen für Feuerwehrleiterwagen notwendig sind, diese Flächen aber nicht als Feuerwehraufstellflächen markiert wurden.<br>Aktuell beobachte ich, dass dies zur Folge hat, dass Fahrzeuge diese Bereiche weiterhin beparken, was im Brandfall dann verheerende Konsequenzen haben könnte.<br>Ich nehme an, dass durch den eh schon knappen Parkraum und die Nicht-Markierung, deutlich mehr Fahrzeuge ordnungswidrig abgestellt werden, da das Verständnis für die Erfordernis der Halteverbotszonen fehlt und auch niedrigere Strafen zu befürchten sind.'Informationsbrief - Feuerwehr Poppelsdorfer Allee' an Kommunalverwaltung Bonn2024-01-31T19:37:00.938729+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/informationsbrief-feuerwehr-poppelsdorfer-allee/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>- den vollständigen Informationsbrief samt Fotobeispiel bezüglich der geplanten Aufstellflächen für die Feuerwehr an der Poppelsdorfer Allee<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Schriftverkehr mit der Autobahn GmbH und verkehrsbehördliche Anordnung im Rahmen des Neubaus Endenicher Ei' an Kommunalverwaltung Bonn2023-12-30T20:19:06.031372+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/schriftverkehr-mit-der-autobahn-gmbh-und-verkehrsbehoerdliche-anordnung-im-rahmen-des-neubaus-endenicher-ei/- sämtlichen Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Autobahn GmbH und anderer Beteiligter Stellen (Bezirksregierung etc.), welche der aktuell angeordneten Baustellen-Verkehrsführung für Rad-, Fuß- und Autoverkehr voraus gingen und bis heute folgten.<br><br>- sämtlichen Schriftverkehr zwischen Ihnen und der beauftragen Markierungsfirma zur genannten Verkehrsführung.<br><br>- verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Bonn, die von Ihnen zur genannten Verkehrsführung an die Markierungsfirma geschickt wurde.<br><br>- eventuell vorhandener Schriftverkehr mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten zur genannten Verkehrsführung.<br><br>Hintergrund:<br><br>Für die Verbreiterung der A565 muss das Endenicher Ei abgerissen und neu gebaut werden. Geplant ist eine Bauzeit von ca. vier Jahren. Da die über das Endenicher Ei verlaufende B56 eine wichtige Verbindung aus den westlichen Bonner Stadtteilen in die Innenstadt ist, wird die Brücke schrittweise erneuert, so dass der Verkehr auch während der Bauphase weiterhin fahren und gehen kann.<br><br>Anfang November hat die Bauphase begonnen und der südliche Teil des Endenicher Eis wurde gesperrt. Das hat Auswirkungen sowohl auf den Auto- als auch auf den Fuß- und den Radverkehr.<br><br>Ein Blick auf die gefundenen Lösungen für die unterschiedlichen Verkehrsarten zeigt, dass für die Planer Fuß- und Radverkehr eine deutlich untergeordnete Priorität zu besitzen scheinen.<br><br>Ich möchte verstehen wieso.<br><br>Weiter Hintergrundinformationen finden Sie auch auf der Seite des Radentscheids hier https://www.radentscheid-bonn.de/blog/faules-ei-in-endenich/ und beim ADFC Bonn Rhein-Sieghttps://bonn-rhein-sieg.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-umweltspur-mit-radverkehr-auf-endenicher-ei-1'Reise der Bonner OB Dörner zur COP28' an Kommunalverwaltung Bonn2023-12-14T19:04:47.375662+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/reise-der-bonner-ob-doerner-zur-cop28/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>- Die Antwort, die Sie dem Bonner Generalanzeiger bezüglich der Reise der Bonner OB zur COP28 geschickt haben. (https://ga.de/bonn/stadt-bonn/cop28-bonner-ob-katja-doerner-fliegt-nach-dubai_aid-102856159?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=nl-red-klimaperspektiven)<br><br>-Eine Auflistung der Reisekosten die durch die Reise der Bonner OB zur COP28 entstanden sind (Flugtickets, Hotelkosten etc.)<br><br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Schreiben der Bez.Rg. Köln - Neuwahl Stadtbaurat' an Kommunalverwaltung Bonn2023-12-24T07:34:35.495668+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/schreiben-der-bez-rg-koeln-neuwahl-stadtbaurat/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>die Bezirksregierung Köln hat in einem Schreiben an Oberbürgermeisterin Katja Dörner die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung bestätigt, nach der ein weiterer Wahlgang für den Beigeordneten für Planung, Umwelt und Verkehr, kurz Stadtbaurat, in der nächsten Ratssitzung am 1. Februar 2024 rechtlich möglich ist. (https://www.bonn.de/pressemitteilungen/dezember-2023/2023-12-22-Neuer-Wahlgang-fuer-Stadtbaurat-ist-moeglich.php)<br><br>Ich bitte um Übermittlung des entsprechenden Schreibens.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW.<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Begründung für die Anordnung einer Umlaufsperre auf dem Gehweg Kirchstraße Ecke Wehrhausweg' an Kommunalverwaltung Bonn2023-10-12T09:11:53.274485+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/begruendung-fuer-die-anordnung-einer-umlaufsperre-auf-dem-gehweg-kirchstrasse-ecke-wehrhausweg/Die Umlaufsperre behindert hier die Zufußgehenden und auch Kinder, die mit ihren Rädern noch nicht auf der Straße fahren dürfen. Gerade im Bereich einer Grundschule kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Sperre so gesetzt bleiben darf.'Verzicht auf die Ausübung des Belegungsrechts an Sozialwohnungen' an Kommunalverwaltung Bonn2023-10-12T15:57:18.977064+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verzicht-auf-die-ausuebung-des-belegungsrechts-an-sozialwohnungen/In wievielen Fällen hat die Bundestadt Bonn in den letzen 10 Jahren ein ihr im Sinne von §4 ff. WoBindG in Verbindung mit §26 Abs.2 WoFG zustehendes Belegungsrecht tatsächlich ausgeübt und in wievielen Fällen hat sie auf die Ausübung verzichtet.'Sprechstunde der Oberbürgermeisterin' an Kommunalverwaltung Bonn2023-10-06T09:18:01.889323+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/sprechstunde-der-oberbuergermeisterin/- Ist es richtig, dass bei der Fragestunde „Frag die OB“ die Frage mit der meisten Zustimmung um das Thema Nutrias ging, gefolgt von den Personalkosten im Amt der OB, die Zustände rund um das Stadthaus und das Wahlversprechen von Frau Dörner zum Thema Kitas in Bonn?<br>- Ist es richtig, dass während der Fragerunde lediglich die Frage mit den Zuständen rund um das Stadthaus beantwortet wurde und wenn ja, aus welchem Grund?<br>- Werden bei dem Format nur Fragen ausgewählt, die halbwegs unkritisch sind? Werden Fragen der Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld selektiert bzw. durch die Moderatorin selektiert und wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt dies?<br>- Wie hoch sind die Kosten der Sprechstunde pro Monat/Jahr? Fließen hier auch (Steuer)gelder an Externe und wenn ja, wofür in welcher Höhe und wurden diese Leistungen öffentlich ausgeschrieben?<br>- Hat Frau Oberbürgermeisterin Dörner Personen aus ihrem Partei- und Bekanntenkreis ins Stadthaus geholt?<br>- Wieviele Zuschauer:innen gab es bei den einzelnen Sprechstunden jeweils? Trifft es zu, dass bei der Sprechstunde in dieser Woche nur 15 Zuschauer:innen bei Youtube dabei waren? Gibt es eine Kosten-Nutzen-Abwägung bei der Fragestunde mit Blick auf die Kosten für Steuerzahler:innen?'Sitzbänke Pützstrasse' an Kommunalverwaltung Bonn2023-07-26T06:30:45.301878+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/sitzbaenke-puetzstrasse/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>1. Den Antrag der SPD zur Umsetzung oder Entfernung der Sitzbänke auf den Parkplätzen in der Pützstrasse in Kessenich.<br>2. Den Beschluss der Bezirksvertretung, den Antrag zu 1. zu vertagen und einen Ortstermin anzuberaumen.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Umlaufsperre Gustav-Kessler-Straße' an Kommunalverwaltung Bonn2023-08-05T11:03:20.768049+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/umlaufsperre-gustav-kessler-strasse/Abwägung und Begründung der wiederhergestellten Umlaufsperre am Ende der Gustav-Kessler-Straße an der Kreuzung zum Bröltalbahnweg.<br><br>Insbesondere die Begründung, warum von der Aussage aus dem Transparenzbericht zum Radentscheid abgewichen wird. Dort steht »Demnach sind Umlaufsperren künftig in Bonn grundsätzlich zu vermeiden und vorrangig andere planerische Mittel zu prüfen, um potenziell konfliktreiche Querungsstellen verkehrssicher zu gestalten.«<br><br>Ich bitte um die Dokumentation der Abwägung aller anderen planerischen Mittel und der Begründung, warum es zwingend eine den Radverkehr (insbesondere Anhänger, Lastenrad, ...) behindernde Umlaufsperre sein soll.'An der Vogelweide: Gehweg mit unklarer Fahrradfreigabe mitten in Holzlar' an Kommunalverwaltung Bonn2023-08-06T09:14:52.083742+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/an-der-vogelweide-gehweg-mit-unklarer-fahrradfreigabe-mitten-in-holzlar/Der schmale wassergebundene Weg im Kern von Holzlar, der die Straßen Bergmeisterstück, Im Verbott und An der Vogelweide verbindet, ist von allen drei Seiten unterschiedlich beschildert. Von Süden kommend gibt es nur ein Zeichen 239 mit einer Lücke darunter, von Osten kommend ein Zeichen 239 mit Zeichen 1022-10, und von Westen kommend überhaupt keine Zeichen.<br><br>Ich bitte um Übersendung der Anordnung für diesen Weg, insbesondere hinsichtlich der Frage ob dort das Fahrradfahren freigegeben sein soll oder nicht.'Radwegnutzungspflicht Sankt Augustiner Straße zwischen Niederkassler Straße und Kaiser-Konrad-Straße' an Kommunalverwaltung Bonn2023-08-06T07:41:56.246691+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/radwegnutzungspflicht-sankt-augustiner-strasse-zwischen-niederkassler-strasse-und-kaiser-konrad-strasse/Entlang der B 56 Sankt Augustiner Straße Richtung Bonn zwischen den Knotenpunkten Niederkassler Straße und Kaiser-Konrad-Straße wird der Radweg per Zeichen 240 auf dem Hochbord geführt. Dadurch ergeben sich einige Fragen nach Begründungen und Abwägungen:<br><br>- Auf der Brücke über den Bröltalbahnweg ist die Breite neben dem Brückengeländer nur noch 200 cm. Laut VwV-StVO für gemeinsame Radwege sieht innerorts eine Mindestbreite von 250 cm vor. Wieso wird hier davon abgewichen?<br>- Auf Höhe von Hausnummer 89 steht ein Schildermast, der die nutzbare Breite auf nur 160 cm einschränkt. Wie ist diese Unterschreitung der Mindestbreite begründbar?<br>- Ab Hausnummer 87 wird dieser nutzungspflichtige Radweg zu einem Gehweg mit Fahrradfreigabe (Zeichen 239 + 1022-10). Mit welcher Begründung wurde hier auf die sichere Ausleitung auf die Fahrbahn verzichtet und das Bord hoch (um 15 cm) gelassen?<br>- Warum wurde trotz der Unzulänglichkeiten überhaupt in dem Abschnitt eine Nutzungspflicht erlassen?'Geduldetes Parken Holzlarer Weg' an Kommunalverwaltung Bonn2023-08-06T07:15:57.381459+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/geduldetes-parken-holzlarer-weg/- Klassifikation des Gehweges/Seitenstreifens entlang des Holzlarer Weges: Einmal im Abschnitt zwischen Glückstraße und Vinzenzstraße (östlicher Abschnitt), und einmal im Abschnitt zwischen Sebastianusstraße und dem Wendehammer (westlicher Abschnitt). Handelt es sich in den Abschnitten jeweils um einen Gehweg oder um einen befestigten Seitenstreifen?<br><br>Falls es sich um Gehwege handelt:<br><br>- Warum wird das Parken auf dem Gehweg im westlichen Abschnitt geduldet, obwohl das Parken nicht durch ein Zeichen 315 erlaubt ist?<br>- Woher soll man wissen, dass man dort geduldet Parken kann?'Einwohnerzahl ihrer Kommune und Anzahl der Mitarbeiter in der Kommunalverwaltung' an Kommunalverwaltung Bonn2023-06-30T06:47:50.176066+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einwohnerzahl-ihrer-kommune-und-anzahl-der-mitarbeiter-in-der-kommunalverwaltung/- letzte bekannte Einwohnerzahl der Stadt/Kommune mit Stichtag sowie die Zahlen vor (ungefähr) 10, 15 und 20 Jahren. <br>- Anzahl der Mitarbeiter (Planstellen Vollzeit) in der Kommunalverwaltung zum gleichen Zeitpunkt wie in Frage 1'Anzahl mobiler Fahrradabstellanlagen für Großveranstaltungen' an Kommunalverwaltung Bonn2023-06-12T14:38:07.780141+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-mobiler-fahrradabstellanlagen-fuer-grossveranstaltungen/- Anzahl mobiler Fahrrad-Abstellanlagen der Stadtverwaltung Bonn, die diese leihweise für Großveranstaltungen zur Verfügung stellt oder für eigene Veranstaltungen vorhält.<br>- eventueller Gebührenkatalog für die Ausleihe<br><br>Begründung:<br><br>Bei Festen und Veranstaltungen wie dem Museumsmeilenfest (siehe hier: https://nitter.net/radentscheid_bn/status/1665346435095703552#m), Telekom Basketsspielen oder den anstehenden Stadtgartenkonzerten am Alten Zoll liegt der Bedarf an Fahrradabstellplätzen regelmäßig über dem Angebot. <br><br>Hier wäre es sinnvoll, wenn die Veranstalter von der Stadt ein entsprechendes Angebot an mobilen Fahrradabstellanlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Auf der Website der Stadt habe ich hierzu keine Informationen gefunden.<br><br>Entsprechende Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro für 2023 zur Förderung des Radverkehrs und zur Anschaffung von mobilen Radabstellanlagen stünden zur Verfügung und wurden bisher nicht ausgeschöpft. Auch für die Lagerung findet sich sicherlich eine Lösung.<br><br>Langfristig ist es sicherlich sinnvoll noch mehr feste Fahrradabstellanlagen an allen Event-Standorten zu schaffen und damit die Ziele des Radentscheids und es Klimaplans Rechnung zu tragen. Für gewisse Nachfragespitzen sollte es aber auch dann noch mobile Anlagen geben.<br><br>Die Antwort auf die Anfrage, könnte dann an Veranstalter weitergeleitet werden, damit diese zukünftig für mehr Radabstellplätze sorgen können.'Platzierung einer Sitzbank auf öffentlichem Parkplatz' an Kommunalverwaltung Bonn2023-05-23T14:48:18.112666+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/platzierung-einer-sitzbank-auf-oeffentlichem-parkplatz/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br>-Dokumente, die die Platzierung einer Sitzbank auf dem öffentlichen Parkplatz vor der Adresse Pützstr. 42, 53129 Bonn legitimieren oder die Rechtsgrundlage dieser Maßnahme.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Kontorührungsgebühren Stadt Bonn' an Kommunalverwaltung Bonn2023-05-08T11:52:47.136133+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kontoruehrungsgebuehren-stadt-bonn/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br>Die im Jahr 2022 gezahlten Kontoführungsgebühren der Stadt Bonn für folgendes Konto:<br><br>Stadtkasse Bonn<br>IBAN: DE79 3705 0198 0000 0113 12<br>BIC: COLSDE33XXX<br><br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Sensibilisierung von Gastwirtinnen und Gastwirten für eine barrierefreie Gastronomie' an Kommunalverwaltung Bonn2023-04-05T08:02:55.719344+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/sensibilisierung-von-gastwirtinnen-und-gastwirten-fuer-eine-barrierefreie-gastronomie/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Guten Tag, <br><br>im Aktionsplan der Stadt Bonn ist eine der vorgesehenen Maßnahmen "Informationsbroschüre bezüglich Sensibilisierung von Gastwirtinnen und Gastwirten für eine barrierefreie Gastronomie im Stadtgebiet Bonn entwickeln". Bitte senden Sie mir diese Broschüre zu.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird und die Sensibilisierung für das Thema auch für Bonner Touristen in anderen Städten von Interesse ist, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. <br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Freundliche Grüße'Nutrias Rheinaue' an Kommunalverwaltung Bonn2022-12-30T10:57:16.206226+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/nutrias-rheinaue/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Schriftverkehr zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und dem LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) zur Thematik der Sterilisation / Kastration aller Tiere.<br>Schriftverkehr zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und dem final beauftragten Jäger, der die Tötungen durchführen soll inklusive des erteilten Auftrages. <br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Freundliche Grüße'Leerstand in Bonn' an Kommunalverwaltung Bonn2022-12-29T17:09:58.130055+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/leerstand-in-bonn/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Schriftverkehr zwischen dem Amt für Soziales und Wohnen und den Eigentümern der Objekte Weberstr. 77, 53113 Bonn bzw. Haager Weg 36/38, 53127 Bonn im Zusammenhang mit dem jahrelangen Leerstand der Objekte.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Kosten der Werbungen für Weihnachten' an Kommunalverwaltung Bonn2022-12-19T21:34:04.745972+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-werbungen-fuer-weihnachten/Die Kosten für die Werbemaßnahmen auf Werbetafeln etc. im Dezember 2022, die sich z.B. so lesen: "Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! Ihre Oberbürgermeisterin Katja Dörner"<br>Bitte schlüsseln Sie die Kosten nach Werbeträgern (Werbetafeln etc.) auf und geben Sie an, für welchen Zeitraum geworben wird bzw. werden wird.'Entsiegelung öffentlicher Flächen' an Kommunalverwaltung Bonn2022-09-10T16:00:56.641724+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/entsiegelung-oeffentlicher-flaechen/Welche Flächen der Stadt Bonn sollen entsiegelt werden?'Umlaufsperre am Eingang des Hardtbergbads zum Fahrradparkplatz' an Kommunalverwaltung Bonn2022-09-01T17:27:50.449924+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/umlaufsperre-am-eingang-des-hardtbergbads-zum-fahrradparkplatz/Begründung für die Anordnung einer Umlaufsperre vor dem Hardtbergbad.<br><br>Begründung:<br><br>Direkt vor dem Hardtbergbad befindet sich zwischen dem Eingang zum Schwimmbad und dem Fahrradparkplatz eine enge Umlaufsperre. Der Zugang zum Vorplatz des Eingangs ist damit neben MIV auch für Fahrradanhänger, Lastenräder, Liegeräder, RollstuhlfahrerInnen und breitere Kinderwagen gesperrt.<br><br>Ein Poller zur Sperrung für den MIV würde meines Erachtens hier reichen. Auch der Radentscheid Bonn (siehe hier: https://twitter.com/radentscheid_bn/status/1564934021041164289?s=20&t=qCe8YyknHpVXVA1HGAO9lg) hält eine Umlaufsperre an dieser Stelle für unnötig.<br><br>Gleichzeitig ist die Sperre für FußgängerInnen mit Fahrradanhänger mit Badesachen und Kind nur mit größerem Umweg zu umfahren. Als Familienvater muss ich mein Kind daher entweder alleine im Anhänger vor dem Bad stehen lassen und das Fahrrad über die Umlaufsperre heben oder mir eine zweite Person suchen, die mit mir den Kinderanhänger inklusive Badesachen über die Umlaufsperre hebt. AutofahrerInnen können Kinderwägen ohne Probleme zum Haupteingang schieben, da auf der Seite der Autoparkplatzes ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden ist.'Vorträge der Stadt Bonn auf der INTERSCHUTZ 2022 in Hannover' an Kommunalverwaltung Bonn2022-06-26T19:04:14.904232+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vortraege-der-stadt-bonn-auf-der-interschutz-2022-in-hannover/Am 21. und 22. Juni 2022 fand das CRISIS PREVENTION-Symposium auf der INTERSCHUTZ in Hannover statt.<br><br>Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:<br><br>22.06.22 10:10 - 10:40 Wald- und Vegetationsbrände<br>Herr Jochen Stein, Amtsleitung, Feuerwehr und Rettungsdienst Stadt Bonn<br><br><br>Mein Anliegen:<br><br>Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung.<br><br>Vielen Dank.'Signalisierung Rechtsabbieger Rheinold-Hagen-Straße/B 56' an Kommunalverwaltung Bonn2022-04-19T17:42:22.794318+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/signalisierung-rechtsabbieger-rheinold-hagen-straeb-56/Die Einmündung der Reinold-Hagen-Straße in die B 56 verfügt über einen inzwischen signalisierten Rechtsabbieger. Das Lichtsignal für den Rad- und Fußverkehr ist allerdings nicht mit dem Lichtsignal über die restlichen Fahrstreifen der Reinold-Hagen-Straße gekoppelt. Außerdem sind am Radweg auf jeder Seite des Rechtsabbiegers je ein Zeichen 205 (Vorfahrt achten) angebracht. Der Radweg entlang der B 56, zwischen Reinold-Hagen-Straße und Kautexstraße, ist mit einem Zeichen 240 nutzungspflichtig, daraus ergibt sich ein Fahrbahnverbot. Durch diese Signalisierung müssen Radfahrer:innen und Fußgänger:innen immer getrennt ein Signal anfordern, um den Rechtsabbieger zu queren.<br><br>Dies ist unüblich und erscheint mir rechtswidrig. Radwege, die eine Straße begleiten, müssen auch an der Vorfahrtsregelung der begleiten Straße teilnehmen.<br><br>Ich bitte Sie mir die rechtliche Begründung für diese Ausnahme zukommen zu lassen. Eine Zusammenschaltung der Signalisierung und Entfernen der Zeichen 205 erfüllt diese Anfrage ebenfalls.