Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage erfolgreich an Landratsamt Ludwigsburg auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-11-06T07:25:00.611156+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage erfolgreich an Landratsamt Ludwigsburg, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Ludwigsburg' an Landratsamt Ludwigsburg2023-11-06T07:25:00.611156+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/geschaeftsordnung-und-zusammensetzung-des-bereichsausschuss-fuer-den-rettungsdienstbereich-ludwigsburg/Sehr geehrte Damen und Herren,<br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br>1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst.<br>2. Übersendung der aktuellen Zusammensetzung mit Name, Funktion der Person für den Bereichsschusses für den Rettungsdienst<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).<br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. <br>Sollten sie ein Verfahren nach § 8 Abs. 1 LIFG durchführen wollen, so wäre dies sicherlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen durchführbar.<br>Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Die Protokolle und die Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst liegen dem Landratsamt als Mitglied dessen vor. Es ist daher von einer Verfügungsberechtigung auszugehen. Verfügungsberechtigt nach § 7 Abs. 1 S. 1 LIFG ist jedenfalls die federführende Behörde, aber regelmäßig auch alle anderen Behörden, bei denen die Unterlagen vorhanden sind. Bei beratenden Gremien, die einer informationspflichtigen Stelle zugeordnet sind, ist von einer Verfügungsbefugnis der Stelle auszugehen, wenn diese über eine Ausfertigung der Unterlagen verfügt. Der Bereichsausschuss ist ein solch beratendes Gremium und das Landratsamt ist selbst Mitglied im Bereichsausschuss, weshalb von einer gleichen Sachnähe auszugehen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 3.11.2011 - 7 C 4.11, Rn. 28). <br>Deshalb - und auch vor dem Hintergrund, d richte ich das Informationsersuchen bewusst an Sie. Da Aufgrund des Bescheids des Regierungspräsidiums Freiburg (Aktenzeichen R16P-F1161-55-476/17-679/1/8) davon auszugehen ist, das ich eine ungeschwärzte Liste der Mitglieder des Bereichsausschuss übermittelt werden bekomme, entfällt aus meiner Sicht auch der Grund für Schwärzungen in den Protokollen. <br>Es ist auch nicht davon auszugehen das etwa Gäste, Gutachter oder zufällig bei der Sitzung des Bereichsausschuss Anwesende ein Recht auf Schwärzung hätten. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt auch bei Daten von Gutachter_innen, Sachverständigen und Personen, die in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme abgeben haben. <br>Die Angaben beschränken sich dabei auf Name, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und –telekommunikationsnummer. Dasselbe gilt nach § 5 Abs. 4 S. 2 LIFG auch für Amtsträger_innen. Amtsträger_innen sind vor allem solche im Sinne der § 7 AO beziehungsweise § 11 Abs. 1 Nummer 2 StGB. Danach ist Amtsträger, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. <br>Beispielsweise wurde der Zugang zur Teilnehmerliste einer Kabinettssitzung nach dem Informationsfreiheitgesetz des Bundes (IFG) höchstrichterlich entschieden mit BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 -7 C 19.17 Rn. 44 ff. Hier waren sogar Teilnehmende betroffen, die kein politisches oder öffentliches Amt bekleideten. <br>Das Bundesverwaltungsgericht geht von einer geringen Schutzwürdigkeit aus, da lediglich die Sozialsphäre betroffen sei. Hinweisen möchte ich auch auf eine jüngst ergangene Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 01.09.2022 - 10 C 5.21 hinsichtlich Zugang zu Namen und Kontaktdaten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Hierbei wurden die Regelungen des § 5 Abs. 3 und 4 IFG Bund (vergleichbar mit § 5 Abs. 4 LIFG) analog angewandt (Rn. 28 ff. des Urteils). <br>Hingegen ist das öffentliche Informationsinteresse hier als hoch einzuschätzen, zumal der Bereichsausschuss als öffentlicher Ausschuss für den im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Rettungsdienst die Verantwortung trägt und durch den Informationszugang entsprechende Transparenz hergestellt werden kann.<br>Da alle Bürgerinnen und Bürger potentielle Notfallpatienten sind (vgl.VGH BW, a.a.O.), ist es auch bei einem Gremium von gewichtigem öffentlichem Interesse, welche Personen diese maßgeblichen Entscheidungen im jeweiligen Rettungsbereich treffen bzw. zu verantworten haben.<br>Sollten sie den Zugang zur Gesamtheit oder Teilen dieser Informationen widersprechen, so ist ein förmlicher Bescheid notwendig, der sich an die üblichen Vorschriften für Form und Inhalt hält. Darin sind auch die Ablehnungsgründe detailliert darzulegen, eine lediglich kursorische Antwort genügt nicht. <br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich jedoch meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br>Der mögliche Arbeitsaufwand besteht aus heraussuchen und Weitergabe der Dokumente per Email und sollte von einer Verwaltungskraft in weniger als 30 min zu erledigen sein. Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe erledigen würde, die sich ordnungs- und zeitgemäßer Aktenführung bedient.<br>Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach LIFG ist üblicher und normaler Bestandteil der Aufgaben von Behörden. <br>Der Bereichsausschuss ist hier die informationspflichtige Stelle i.S.d. §§ 3 Nr. 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 LIFG. Der Bereichsausschuss ist ein Gremium, das im Rahmen der ihm nach § 2 RDG vom Land übertragenen Trägerschaft und Durchführung als maßgebliches Organisations-und Planungsorgan für den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. hierzu PdK Baden-Württemberg - Kommentar zum Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, §§ 2 und 5).<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten, einer darüber hinaus gehenden Weitergabe meiner Daten oder dieser Anfrage widerspreche ich ausdrücklich.<br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'MANV-Konzept LB' an Landratsamt Ludwigsburg2023-09-28T22:23:59.687730+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/manv-konzept-lb/Das MANV-Konzept für den Landkreis Ludwigsburg inkl. der Anlagen, sowie eine Auflistung über die Anzahl der Einsätze im Landkreis Ludwigsburg welche als MANV aufgeführt werden für den Zeitraum von 2018 bis 2022.'Alarm- und Einsatzpläne' an Landratsamt Ludwigsburg2023-09-11T17:53:19.968594+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/alarm-und-einsatzplaene-12/Nach §5 Abs. 2 des Landeskatastrophenschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg sind die Landkreise verpflichtet Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten.<br><br>Ich bitte Sie, mir mitzuteilen ob diese für Hochwasser bzw. Starkregenereignisse, Stromausfall, die Freisetzung von Gefahrstoffen und für notwendige Evakuierungsmaßnahmen vorhanden sind.<br><br>Falls diese vorhanden sind, bitte ich um Übersendung dieser.'Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts' an Landratsamt Ludwigsburg2022-12-11T11:00:23.273301+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-aller-aktuellen-wasserrechtlichen-erlaubnisse-zur-grundwasserentnahme-inklusive-erlaubter-entnahmemengen-fuer-unternehmen-und-juristische-personen-des-oeffentlichen-rechts-15/eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts'unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Landkreis Ludwigsburg' an Landratsamt Ludwigsburg2022-01-24T18:55:38.859745+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/unverschlusselte-alarmierung-von-feuerwehr-und-rettungsdienst-im-landkreis-ludwigsburg/Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter<br>https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482<br>über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon".<br><br>"BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen. <br>Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden. <br>Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden.<br><br>Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war.<br>Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar.<br><br>Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten.<br>Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Ende 2021 nach und nach weitgehend geschlossen.<br><br><br>Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.)<br>Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext.<br><br><br>Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.:<br>https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html<br>und<br>https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Brisante-Patientendaten-fuer-jeden-zugaenglich,datenschutz446.html<br><br><br><br>Meine Fragen bezogen auf den Bereich der Integrierten Leitstelle (ILS) Landkreis Ludwigsburg:<br><br>1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ?<br><br>2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ?<br><br>3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ?<br><br>Vielen Dank.'Wohnhaus mit Hofladen (Betriebsleiterwohnung), Schützenpfadhöfe, Flst. 5053 + 5054' an Landratsamt Ludwigsburg2022-04-12T18:34:22.544214+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wohnhaus-mit-hofladen-betriebsleiterwohnung-schutzenpfadhofe-flst-5053-5054/Stand der Genehmigung Wohnhaus mit Hofladen (Betriebsleiterwohnung), Schützenpfadhöfe, Flst. 5053 + 5054 Gemeinde Kirchheim/Neckar.<br><br>Hier soll ein Wohnhaus mit Hofladen genehmigt werden, obwohl der Betriebsleiter seine Produkte bereits über den Hofladen Obsthalle vermarktet - beides sollte nicht möglich sein.'Dienstanweisung Versand von Bescheiden auf elektronischem Weg' an Landratsamt Ludwigsburg2021-12-17T13:53:12.904598+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-versand-von-bescheiden-auf-elektronischem-weg/Die im Bescheid vom 24. November 2021 (Aktenzeichen 532-4283 / Nr. 357/21, Ga) erwähnte interne Dienstanweisung des Landratsamtes betreffend den Versand von Bescheiden auf elektronischem Weg.'Auskunft über Weiterleitung von Notrufen (LK LB)' an Landratsamt Ludwigsburg2020-12-19T11:45:19.109598+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-uber-weiterleitung-von-notrufen-lk-lb/Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Information über Anzahl der eingegangenen Anrufe im Jahr 2020 (Stand November), über die Notrufnummer 112 im Landkreis Ludwigsburg, die aufgrund fehlender Zuständigkeit an das Führungs- und Lagezentrum Ludwigsburg-Böblingen weitergeleitet wurden (Anfrage an die Integrierte Leitstelle Landkreis Ludwigsburg beziehungsweise an die zuständige Fachaufsicht des Landkreises).<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. <br><br>Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Ausführungs-/Bestandspläne K 1627' an Landratsamt Ludwigsburg2021-01-24T13:37:33.258179+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ausfuhrungs-bestandsplane-k-1627/Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Ausführungspläne für den Bau oder Bestandspläne der K 1627, aus denen die Breite der Fahrstreifen, Seitenstreifen und vorhandener Gehwege hervorgeht.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zur L1100 (Gemarkung Marbach am Neckar) - Lichtquelle' an Landratsamt Ludwigsburg2020-04-13T00:29:24.847677+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-an-die-straenverkehrsbehorde-zur-l1100-gemarkung-marbach-am-neckar-lichtquelle/Meine Anfrage richtet sich zum Straßenzustand der Landesstraße 1100 im Landkreis Ludwigsburg in Höhe der Gemarkung der Marbach am Neckar für den Abschnitt zwischen der Abzweigung Ludwigsburger Straße und Bottwartaler Straße (beides Marbacher Abfahrten).<br><br>In diesem Bereich sind keine Lichter am Straßenrand verbaut.<br>Dies beeinträchtigt aus meiner Sicht insbesondere zu den Nachtzeiten die Verkehrssicherheit!<br><br>Nun zu meinen Fragen:<br>> Aus welchem Grund ist dies noch nicht erfolgt?<br>> Ist hier etwas in Planung?'IFG Anfrage bzgl Abrollbehälter Hochvolt' an Landratsamt Ludwigsburg2019-09-01T13:14:21.996201+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-bzgl-abrollbehalter-hochvolt/1. Werden Sie so genannte Spezialbehälter „Abrollbehälter Hochvolt“ beschaffen? Wenn ja, ab wann sind diese Einsatzbereit?<br>2. Wie hoch sind die Kosten für einen solchen „Abrollbehälter Hochvolt“ und wie viele Anbieter gab es für die Beschaffung oder haben sich auf eine Ausschreibung gemeldet?<br>3. Wieso hat sich Ludwigsburg für zwei „Abrollbehälter Hochvolt“ entschieden und nutzt keine normalen Absetzmulden?<br>4. An welchen Standorten werden die Spezialbehälter nach Ihrer Anlieferung für den Einsatz stationiert?<br>5. Was für Fahrzeuge sind nötig, damit die „Abrollbehälter Hochvolt“ zum Einsatzort transportiert werden können und stehen diese den jeweiligen Feuerwehren zu Verfügung?<br>6. In welchem Zeitfenster muss nach Ihrer Meinung ein solcher „Abrollbehälter Hochvolt“ am Einsatzort verfügbar sein? Hatte eine entsprechende Zeitvorgabe Einfluss auf die Stationierung und Anzahl der bestellten „Abrollbehälter Hochvolt“?<br>7. Wie oft mussten Einsatzkräfte zu brennenden E-Autos im Kreis ausrücken?<br>8. Wie oft wurden spezielle „Abrollbehälter Hochvolt“ von anderen Kreisen/Firmen angefordert?<br>9. Wie hoch sind die Kosten einen solchen „Abrollbehälter Hochvolt“ von anderen Kreisen/Firmen anzufordern bzw. für einen Einsatz auszuleihen?