Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage erfolgreich an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-12-29T14:28:15.486200+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage erfolgreich an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2023-12-29T14:28:15.486200+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/uebersicht-ueber-alle-bisherigen-ifg-anfragen/eine Übersicht über alle bisherigen IFG-Anfragen inklusive der dazugehörigen rechtskräftigen Bescheide'Kammern Baden Württemberg - Seit 2006 unzulässig zurückbehaltene Gelder - Behauptung: Kein Zinsanspruch' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2023-08-14T09:52:51.608415+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kammern-baden-wuerttemberg-seit-2006-unzulaessig-zurueckbehaltene-gelder-behauptung-kein-zinsanspruch/Generell die Frage nach Regelungen für die Kammern (IHK, HWK etc) für unzulässig zurückbehaltene Gelder. <br><br>Gibt es Dokumente ob die Kammern den Zinsanspruch verweigern dürfen. <br><br>Diese Regelung scheint sittenwidrig. Wie ist das bei den Kammern - das Wirtschaftsministerium hat die Rechtsaufsicht - generell geregelt <br><br>Eine Kammer in Baden Württemberg - es musste in 2023 ein seit 2006 zurückbehaltener Beitrag in Höhe 270,47 zurückerstattet werden - behauptet dass die IHK hierauf keinerlei Zins und Zinseszins bezahlen muss. Die wäre so in Beitragsordnungen geregelt. (Hinzu kommen auch weitere unberechtigt einbehaltene Beiträge in den Folgejahren welche nun zurückerstattet werden mussten). <br><br>1. Wie ist das generell bei den Kammern in Baden Württemberg, für welche meines Wissen das Landeswirtschaftsministerium Baden Württemberg die Rechtsaufsicht hat, geregelt? <br>2. Wer prüft die Zulässigkeit der Beitragsordnungen?<br><br>Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.'Dienstanweisungen, Vorschriften, Richtlinien und ähnliche Dokumente zur Verkehrsmittelnutzung bei Dienstfahrten' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2023-06-07T20:15:34.800495+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-vorschriften-richtlinien-und-aehnliche-dokumente-zur-verkehrsmittelnutzung-bei-dienstfahrten-19/sämtliche Dienstanweisungen, Vorschriften, Richtlinien und ähnliche Dokumente zur Verkehrsmittelnutzung bei Dienstfahrten'LIFG-Evaluierungsdaten' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2023-05-15T08:08:35.521519+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/lifg-evaluierungsdaten-1/sämtliche LIFG-Evaluierungsdaten, die gemäß dem internen Leitfaden des Wirtschaftsministeriums BW zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen gesammlt werden'Soforthilfe Corona 2020' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2023-04-12T20:42:50.814480+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/soforthilfe-corona-2020/Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Ich möchte wissen wie viele Termine das Ministerium mit dem Landesinnungsverband der Friseure (FFK Baden-Württemberg, Gerberstrasse;Stuttgart) in der Sache der Soforthilfe Corona 2020 hatte und ob es dazu Protokolle gibt.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2023-04-11T07:33:14.801893+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisungen-vorschriften-und-weitere-dokumente-zur-bearbeitung-von-lifg-anfragen-9/sämtliche Dienstanweisungen, Vorschriften und weitere Dokumente zur Bearbeitung von LIFG-Anfragen im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg sowie seinen direkten und nachgeordneten Dienststellen'Arbeitsschutz, Anzahl der Aufsichtspersonen' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2022-11-23T20:01:23.357770+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/arbeitsschutz-anzahl-der-aufsichtspersonen/die Überwachung der Schutzvorschriften wird durch das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz durchgeführt; diese sind die Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer. Sie sichern die Qualität des Arbeitsschutzsystems; das heißt, sie koordinieren alle mit dem Arbeitsschutz in Verbindung stehenden Aktivitäten im Land.<br><br>Wieviele <br>a) Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz gibt es pro Bundesland?;<br>b) Aufsichtspersonen sind pro Bundesland für diese Aufgabe zuständig und wie hat sich die Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt?'Ap Nr. 043 01 22' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2022-10-21T23:14:18.167669+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ap-nr-043-01-22/Bitte nennen Sie mir zu oben genannter AP Nr. den Abfüller, bzw. den vertreibenden Winzer. Ich kann den erworbenen Wein nirgends finden und die AP Nr. scheint zu kurz. Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße'Kommunikation zum „Innovationspark KI“' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2022-05-27T13:04:09+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-zum-innovationspark-ki/sämtliche Kommunikation (E-Mails, Gesprächsnotizen, Präsentationen, etc.) zur Planung und Realisierung des „Innovationspark KI“, zwischen Ihnen und den Mitarbeitenden der Dieter Schwarz Stiftung gGmbh (insbesondere Herr Geilsdörfer und Herr Frankenberg) im Zeitraum 2019 bis Ende 2021.<br><br>Personenbezogene Daten anderer Mitarbeitenden können geschwärzt werden. U.a. aufgrund der Relevanz und Positionen von Geilsdörfer und Frankenberg überwiegt nach § 5 (1) das öffentliche Interesse gegenüber dem Schutz personenbezogener Daten.'Kampagne „du-bist-Tourismus“' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2022-07-03T20:15:11.622598+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kampagne-du-bist-tourismus/Kostenaufstellung/Budgetplan der Kampagne „du-bist-tourismus.de“ aus welcher unter anderem Kosten der Umsetzung durch die Agentur Wilde & Partner Communications GmbH hervorgeht.<br><br>Zudem auch Informationen, wie die Erfolgsmessung der Kampagne erfolgt.'Rede von Dr. Patrick Rapp bei der Allianz Industrie 4.0' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2022-07-08T11:39:02.768450+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/rede-von-dr-patrick-rapp-bei-der-allianz-industrie-4-0/- Das Manuskript der Rede von Herrn Dr. Patrick Rapp zum Vortrag "Cyberangriffe auf die Industrie: Mangelhafter Schutz wird teuer für die Unternehmen" am 06.07.2022 bei der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg im LOOK21, Stuttgart.<br><br>- Die Folien zum Vortrag.<br><br>Eine Zusendung per PDF / Email ist ausreichend.<br><br>Vielen Dank.'Dienstunfälle Coronainfektion' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2022-03-16T20:27:38.716585+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstunfalle-coronainfektion-6/1) Eine Aufstellung (Anzahl) der in Ihrem Zuständigkeitsbereich eingegangenen Anträge auf Anerkennung eines Dienstunfalls aufgrund einer Coronainfektion für die Jahre 2020, 2021 und 2022 (aktueller Sachstand).<br>2) Weiterhin für die in Punkt 1 genannten Zeiträume eine Aufstellung (Anzahl) der bereits anerkannten Diensunfälle aufgrund einer Coronainfektion.<br>3) Eine Aufstellung (Anzahl) für die in Punkt 1 genannten Zeiträume der bereits bestandskräftig abgelehnten Anträge auf Anerkennung eines Dienstunfalls aufgrund einer Coronainfektion.<br>4) Letztlich die Anzahl offener Antragsverfahren für die in Punkt 1 genannten Zeiträume.'Domains des Ministeriums' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2021-05-10T22:06:52.854080+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/domains-des-ministeriums-1/1. Wie viele Domains werden durch das Ministerium und angeschlossene Gremien (Stiftungen, Beratungsgremien, Institutionen, usw.) gehalten und/oder bespielt? <br><br>2. Welche Domains sind das?'Home-Office Regelung' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2021-01-22T22:07:43.198461+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/home-office-regelung/Die bei Ihnen aktuell gültige Fassung einer Home-Office-Regelung sowie die vorhergehende Regelung (sofern vorhanden).'Übersicht über neu erstellte Gemeinwohlbilanzen nach Erwähnung in Koalitionsvertrag' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2020-07-29T17:07:51.112689+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-uber-neu-erstellte-gemeinwohlbilanzen-nach-erwahnung-in-koalitionsvertrag/Unter der Überschrift "RESSOURCENVERBRAUCH VON WACHSTUM ENTKOPPELN" schreiben Sie auf Seite 14 Ihres Koalitionsvertrages ( https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160509_Koalitionsvertrag_B-W_2016-2021_final.PDF ):<br><br>„Mit einem Pilotprojekt Geneinwohlbilanz [sic!] wollen wir bei einem Unternehmen mit Landesbeteiligung dessen Wertschöpfung umfassend und transparent darstellen. Diese Erkenntnisse wird das Land privatwirtschaftlichen Betrieben, die dies wünschen, zur Verfügung stellen und so Unternehmen fördern, die ihr wirtschaftliches Handeln mit Hilfe einer Gemeinwohlbilanz neu ausrichten möchten.“<br><br>Wie viele und welche Unternehmen haben in Rahmen Ihres oben genannten Pilotprojektes eine Gemeinwohlbilanz erstellt?'Baden-Württemberg-Pavillon auf der Expo 2020' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2020-04-30T06:21:55.890985+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/baden-wurttemberg-pavillon-auf-der-expo-2020/1. Den Vertrag, den die Expo 2020 Dubai GmbH mit der Expo Dubai LLC über den Pavillon des Landes Baden-Württemberg auf der Expo 2020 abgeschlossen hat.<br><br>2. Das Schreiben des Geschäftsführers der Expo 2020 Dubai GmbH an die damalige Abteilungsleiterin Außenwirtschaft des Wirtschaftsministerium, das kurz nach dem Vertragsabschluss versendet wurde. In diesem soll der Geschäftsführer der Expo 2020 GmbH beteuert haben, das dass wirtschaftliche Risiko allein auf den Projektpartnern liege. <br><br>3. Das Rechtsgutachten einer Dubaier Kanzlei, in dem die Frage nach gegangen wird, ob das Land Baden-Württemberg Vertragspartner der Expo Dubai LLC geworden ist.'LIFG-Anträge' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2019-03-15T07:28:32.075645+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/lifg-antrage-2/1. Gibt es im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eine zentrale Stelle, die LIFG-Anträge erfasst?<br>2. Wieviele LIFG-Anträge sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau seit 1.1.2016 eingegangen?<br>3. Bei wievielen LIFG-Anträgen wurden Gebühren und/oder Auslagen berechnet?<br>4. Wieviele LIFG-Anträge wurden nach Ankündigung der Kostenpflichtigkeit wieder zurückgezogen?'IHK Widerspruchsbescheide - jedes Jahr werden erneut 150€ für einen Widerspruchsbescheid kassiert' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2018-05-27T21:20:09.376283+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ihk-widerspruchsbescheide-jedes-jahr-werden-erneut-150-fur-einen-widerspruchsbescheid-kassiert/Vorliegend ein Schreiben der IHK Ulm. Hier wird angekündigt daß der Widerspruch gegen den IHK Bescheid aussichtslos ist. Sodann wird für den Fall daß der Widerspruch nicht zurückgezogen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 150€ erhoben wird. Die IHK hat Widersprüche aus 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und nun auch 2018 vorliegen. (Hier wurden im konkreten Fall 8x150€ = 1200€, man muß leider sagen, abgezockt). Versagt hier die Aufsichtspflicht des Wirtschaftsministeriums?<br><br>Nachdem die IHK diese Widersprüche von mindestens einem Zwangsmitglied jedes Jahr erhalten und immer dieselbe Antwort erfolgt kann das doch keine 150€ kosten. Es muß doch ausreichend sein daß diese 'Gebühr' einmalig bezahlt wird und der Widerspruch des Folgejahres keine weiteren Kosten verursacht. Insbesondere deshalb weil die IHKen die Situation aussitzen. <br><br>Fragen: <br>(1) Wie viele Widersprüche gegen den IHK Bescheid wurden bei den einzelnen IHKen in Baden Württemberg eingereicht? (Aufgeschlüsselt nach IHK und Kalenderjahren). <br>(2) Wie viele Widersprüche wurden wegen der angedrohten Kosten zurückgezogen (Aufgeschlüsselt nach IHK und Kalenderjahren). <br>(2) Wie viele dieser Widersprüche wurden abgearbeitet? (Aufgeschlüsselt nach IHK und Kalenderjahren) <br>(3) Wie hoch waren die kummulierten 'Gebühren' welche die IHK einkassiert haben (Aufgeschlüsselt nach IHK und Kalenderjahr). <br>(4) Wie hoch und wie entwickelten sich die Kosten für die Erstellung eines Widerspruchsbescheides? <br>(5) Ist es rechtmäßig jedes Jahr erneut Kosten für einen Widerspruchsbescheid zu verlangen wenn es nicht im Versagen des Widerspruchseinreichenden liegt daß die Vorjahre nicht abgearbeitet wurden? Eigentlich würde es ausreichen den ursprünglichen Widerspruchsbescheid kostenfrei um das Folgejahr zu erweitern. Beziehungsweise für den neuen Widerspruchsbescheid zu kassieren und das Geld für die zuvor erstellten Widerspruchsbescheide zurückzuerstatten? <br>(6) Wer kontrolliert die IHK wenn diese sich auf eine anstehende Verhandlung vor dem VGH berufen andererseits aber nicht geprüft haben ob sich die Gründe verändert haben (entfernen des Handelsregistereintrages verringert die 'Grund-Zwangsgebühr um mindestens 100€ ).<br><br>Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.'Aufsichtspflicht über die IHKen - Mögliche Veruntreuung von IHK Geldern für Strassenbauplanungsmaßnahmen' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2018-03-23T19:44:02.777422+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aufsichtspflicht-uber-die-ihken-mogliche-veruntreuung-von-ihk-geldern-fur-strassenbauplanungsmanahmen/Aufgrund einer Veröffentlichung des: Bundesverbandes für freie Kammern (bffk.de) vom 22.03.2018:<br><br>'Verwaltungsgericht kippt Beitragsveranlagung 2016 der IHK Bodensee-Oberschwaben <br><br>Auch die Beitragsveranlagung der IHK Bodensee-Oberschwaben für das Jahr 2016 war rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam gestern das Verwaltungsgericht Sigmaringen. Die vom bffk unterstützten Klägerinnen hatten nicht nur eine wie in vielen Kammern rechtswidrige Rücklagen-/Vermögensbildung moniert, sondern auch den Einsatz von Zwangsbeiträgen für Zwecke, die nicht vom IHK-Gesetz gedeckt sind. Vorliegend hatte die IHK Gelder für die Planung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen bereitgestellt. Der IHK-Hauptgeschäftsführer bezeichnete es "als ureigenste Aufgabe des Bundes", solche Planungen zu finanzieren. Warum nun ausgerechnet die IHK-Mitglieder neben ihren Steuerzahlungen nun auch noch ein weiteres Mal über den IHK-Beitrag zur Finanzierung herangezogen werden sollen, dafür gab es seitens der IHK keine überzeugende Erklärung.<br><br>Bedeutung des Urteil auch für 2015 und früher<br><br>Von Bedeutung ist vorliegend, dass mit dieser Entscheidung auch rückwirkende Beitragsveranlagungen der IHK Bodensee-Oberschwaben für die Jahre 2015 und früher ausscheiden müssten. Denn die vor Gericht diskutierten Sachverhalte - insbesondere die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen - werden in der IHK Bodensee-Oberschwaben mindestens seit dem Jahr 2011 praktiziert.'<br><br>https://www.bffk.de//aktuelles/verwaltungsgericht-kippt-beitragsveranlagung-2016-der-ihk-bodensee-oberschwaben.html<br><br>Unter anderen wird vom Gericht als unzulässig festgestellt: '.. Vorliegend hatte die IHK Gelder für die Planung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen bereitgestellt.'<br><br>Eine ähnliche Situation und auch Klagen gab es gegen die IHK in Ulm. Seinerzeit hatte war es dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen vollkommen egal daß die IHK Ulm u.a. für die Planung der B312 in 2009 500 000 € der Zwangsmitglieder zur Verfügung gestellt hatte. <br>http://www.biberach.de/aktuelles/presse/pressearchiv2009/pressearchiv-2009-detailansicht/article/landkreis-beteiligte-staedte-und-ihk-unterzeichnen-finanzierungsvertrag-fuer-b-312.html<br>Vermutlich wurden für diese Straßenplanung als auch für andere Straßen weitere Gelder zur Verfügung gestellt. <br><br>Die Rechtsaufsicht der IHK Ulm ist das Ministerium für Wirtschaft und Wohnungsbau in Baden Württemberg. <br><br>Es scheint denkbar daß die Rechtsaufsicht ihrer Aufsichtspflicht nur bedingt nachgekommen ist. <br><br>Hiermit erbitte ich:<br>(1) Die Veröffentlichung der Urteiles betreffend der IHK Bodensee Oberschwaben. Mit Benennung der Richter.<br>(2) Die Veröffentlichung aller Klagen und Urteile gegen die IHK Bodensee Oberschwaben und die IHK Ulm wegen den Beiträgen. Mit Benennung der Richter.<br>(3) Die detaillierte Benennung in welcher Form das Ministerium diese Aufsicht durchgeführt hat. Hierzu bitte die Offenlegung der entsprechenden Dokumente. <br>(4) die Benennung aller Straßen und Straßenbauprojekte sowie zugeführte Gelder an welchen die IHK Bodensee Oberschwaben Gelder zugeschossen hat. -> Dokumente<br>(5) die Benennung aller Straßen und Straßenbauprojekte sowie zugeführte Gelder an welchen die IHK Ulm Gelder zugeschossen hat -> Dokumente<br>(6) Welche Rolle spielt das Regierungspräsidium Tübingen (zuständig für die Straßen beider Kammern) bei diesen - teilweise von der IHK finanzierten Planungen? <br>(7) Ist es denkbar dass - gemäß dem Motto 'wer zahlt schafft an' - vom RP Tübingen Planungen nicht im Sinne und zum Schutz der Anwohner durchgeführt werden sondern durch die Vorgaben der IHK ausschließlich im Sinne der Verkehrsflusses umgesetzt werden?<br>(8) Gab es jemals schriftliche Einreichungen oder Beschwerden der planungsverantwortlichen Behörden gegen diese Planungsbeteiligungen? <br>(9) Wann hat der Landesrechnungshof die Haushaltspläne der Kammern überprüft? Wenn ja bitte mit Benennung der Kammern und der konkreten Prüfungsjahre.<br>(10) Wann wurde - trotz Aufforderung - die Haushalte der Kammern nicht überprüft?<br>Hierzu möchte ich auch auf Möglichkeit politischer Korruption verweisen: https://sciencefiles.org/2017/06/18/der-korruptions-schwindel-von-transparency-international/ <br>in Kurzform als der 'Missbrauch anvertrauer Macht' definiert. <br>(11) Wie wird politische Korruption eingedämmt/verhindert? <br>(12) Gab es Anzeigen bzw. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft? <br><br>Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.'Förderbescheide zugunsten der GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH' an Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg2018-02-02T21:33:15.403030+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/forderbescheide-zugunsten-der-gbg-mannheimer-wohnungsbaugesellschaft-mbh-1/Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Die Anzahl der an ihre Behörde gestellten Förderanträge durch die GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH, die Anzahl bewilligter Förderbescheide - jeweils mit Datum und Zuordnung zu einem jeweiligen Bau-/Sanierungsprojekt. Die jeweils bewilligten Summen zugeordnet zum jeweiligen Projekt. Ggfs. daran geknüpfte Bedingungen.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br><br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<br><br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<br><br>Mit freundlichen Grüßen