Informationsfreiheitsanfragen nach Status Information nicht vorhanden an Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2021-06-23T04:37:55.782856+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Information nicht vorhanden an Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Sachsen Anhalt' an Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt2021-06-23T04:37:55.782856+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-und-abrechnung-des-bmg-mit-dem-land-sachsen-anhalt/Im Zuge der Maskenbeschaffung hat das BMG zentral die Beschaffung etwaiger PSA seit März 2020 übernommen. <br>Der Tagesspiegel veröffentlichte unter https://background.tagesspiegel.de/gesundheit/schutzmasken-bund-rennt-geld-hinterher folgende sinngemäße Inhalte:<br><br>1- Offene Rechnungen des BMG in dreistelliger Millionenhöhe sind bei den verschiedenen Ländern anhängig für PSA Lieferungen des BMGs.<br>2- Das BMG und die jeweiligen Länder können sich teilweise nicht einmal auf die faktisch gelieferte Menge PSA einigen.<br>3- Die Länder haben bereits am 29. März 2020 eine Einigung über etwaige Kostenübernahmen unter Beteiligung des Bundeskanzlerchefs Helge Braun vereinbart.<br><br>In dem Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO über die Prüfung der zentralen Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen finden sich folgende relevante Inhalte:<br><br>1- Bund-Länder-Vereinbarung zu Abgabepreisen „Am 29. März 2020 hielt das Bundeskanzleramt (BKAmt) mit den Staats- und Senatskanzleien der Länder fest, dass zur „Unterstützung der Krankenhäuser und Arztpraxen in Deutschland [...] auch der Bund" PSA beschaffen werde, die Ländern und KVen bereitgestellt werden sollte. In einer Telefonkonferenz wurden Abgabepreise für die einzelnen Produkte vereinbart. Dabei wurde ein gewichteter Wert zwischen dem Einkaufspreis vor Beginn der Pandemie und den aktuellen Einkaufsbedingungen zugrundegelegt (s. u. Tabelle 2). Pandemiebedingte Preisanstiege sollten so nicht vollständig an die Länder weitergegeben werden.<br>Das sogenannte Corona‐Kabinett, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den wichtigsten<br>mit der Pandemiebekämpfung befassten Ressorts, beschloss dazu am 30. März 2020: „Der<br>Bund hat angesichts der besonderen Lage entschieden, ergänzend zu den Beschaffungen der<br>Institutionen des Gesundheitswesens und der Länder bundesseitig zentral Persönliche<br>Schutzausrüstung [...] zu beschaffen." Die Verteilung solle über die Länder erfolgen. „Die<br>Preise, die der Bund in Rechnung stellt, sind zwischen den Ländern und dem Bund geeint.<br>Damit übernimmt auch der Bund in dieser Lage einen Teil der Kosten für die akut notwendige PSA."<br><br>2- "Der Wert der Lieferungen an Länder und KVen bis Juni 2020 belief sich nach den geeinten Preisen auf 393 Mio. Euro."<br><br>Ich bitte folgende Daten zu liefern:<br>1- Vereinbarungen und Kommunikation zur etwaigen Abrechnung für PSA mit dem BMG und <br>2- Kopien etwaiger Abrechnungen des BMG für PSA<br>3- Darüber hinaus optional eine Stellungnahme zur obigen Situation. <br>Diese Anfrage wird begrenzt auf abrechnungsrelevante Kommunikation im Zuge etwaiger Abrechnungen durch das BMG für gelieferte PSA.<br><br>Begründung:<br>Gemäß § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) möchte ich und damit die Öffentlichkeit Details zu Ausgaben finanziert durch Steuereinnahmen erhalten. Die Abrechnungen zwischen den erwähnten Parteien ist derzeit nicht öffentlich geführt und lässt daher keine Rückschlüsse auf die effektive Verwendung von Steuergeldern zu. <br>Kostenübernahme:<br>Den Gebühren nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG wird ausdrücklich zugestimmt.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Turmschanzenstraße 3039114 Magdeburg' an Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt2020-09-28T09:30:53.332647+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-ministerium-fur-landesentwicklung-und-verkehr-turmschanzenstrae-3039114-magdeburg/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für<br>Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr<br>Turmschanzenstraße 30<br>39114 Magdeburg<br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. <br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.