Informationsfreiheitsanfragen nach Status Information nicht vorhanden an Niedersächsische Staatskanzlei auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2022-05-25T17:24:48.981398+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Information nicht vorhanden an Niedersächsische Staatskanzlei, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Energiebedarfsausweis für Gebäude: Niedersächsische Staatskanzlei' an Niedersächsische Staatskanzlei2022-05-25T17:24:48.981398+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fuer-gebaeude-niedersaechsische-staatskanzlei/Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des<br><br>- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für<br>Niedersächsische Staatskanzlei<br><br><br>Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.<br><br>Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.<br><br>Im Falle<br><br>1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. <br>2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. <br>3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. <br><br>Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.