Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage teilweise erfolgreich an Folkwang Universität der Künste auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2016-08-14T19:43:54.881598+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage teilweise erfolgreich an Folkwang Universität der Künste, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Anzahl und Erfahrungen mit der Mitgliederinitiative nach § 11b HG NRW' an Folkwang Universität der Künste2016-08-14T19:43:54.881598+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-und-erfahrungen-mit-der-mitgliederinitiative-nach-11b-hg-nrw-15/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>das Hochschulgesetz sieht seit einigen Jahren die Möglichkeit der Mitgliederinitiative (§ 11b HG NRW) vor. Soweit ersichtlich gibt es hierzu bislang weder Berichte, noch Erfassungen oder Auswertungen.<br><br>Bitte senden Sie mir daher folgende Informationen zu:<br><br>1. Enthält die Grundordnung Ihrer Hochschule eine Regelung zur Mitgliederinitiative?<br><br>2. Wenn nein: Befindet sich eine derartige Änderung/Ergänzung der Grundordnung zurzeit in der Beratung?<br><br>3. Wenn ja: Welche Mitgliederinitiativen wurden an Ihrer Hochschule bereits durchgeführt? Bitte lassen Sie mir eine Übersicht nach Jahr der Initiative, zuständiges Organ, Kreis der Antragsteller/innen (Gruppe der Mitglieder oder Gruppe der Studierenden), sowie Inhalt der Initiative und anschließendem Beratungsergebnis im Organ (Initiative angenommen/abgelehnt) zukommen.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor, insbesondere dürfte § 2 Abs. 2 IFG NRW nicht einschlägig sein.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br><br>Mit freundlichen Grüßen