Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage teilweise erfolgreich an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-08-31T08:04:58.720957+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage teilweise erfolgreich an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Unterlagen zur Prüfung der alt-katholischen Kirche' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2023-08-31T08:04:58.720957+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-zur-pruefung-der-alt-katholischen-kirche/Unterlagen (Akte, Vermerke u. ä.) zur Prüfung der alt-katholischen Kirche durch Ihre Behörde sowie den Vermerk vom 6. 9. 2021 mit dem Betreff »Art. 91 DSGVO - Anwendung der DSGVO auf Religionsgemeinschaften; Datenschutzaufsicht«.<br><br>Nicht benötigt werden die Unterlagen, die Sie mir bereits im Rahmen eines vorigen Antrags (ihr Az: L.2.2.4.0-9085/21) zur Verfügung gestellt haben.<br><br>Ihre Pressestelle teilte mir mit Mail vom 30. August 2023 mit, dass es in dieser Sache »zwar keine abgeschlossenen Prüfung bei uns, aber auch keinen offenen konkreten Vorgang« gibt, daher gehe ich davon aus, dass eine Ablehnung aufgrund laufender Entscheidungsprozesse gemäß § 7 IFG NRW und insbesondere § 7 Abs. 3 IFG NRW nun nicht mehr in Frage kommt.<br><br>Gerne können Sie zur Vermeidung von Drittbeteiligungsverfahren personenbezogene Daten schwärzen.'Kosten durch rechtswidriges Verhalten durch Missachtung des §5 Abs. 2 IFG NRW von Behörden in NRW bei IFG Anträgen' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2023-08-10T13:36:13.913432+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-durch-rechtswidriges-verhalten-durch-missachtung-des-ss5-abs-2-ifg-nrw-von-behoerden-in-nrw-bei-ifg-antraegen/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Guten Tag, <br><br>im 28. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist auf Seite 15 die Rede von etwa 380 Eingaben im Jahr 2022 zum Thema Informationsfreiheit.<br><br>Im Abschnitt Zahlen und Fakten konnte ich leider unmittelbar nicht herausfinden wie sich diese 380 Eingaben Zusammensetzen.<br><br>Ich nehme an, ein Großteil dieser Anfragen wurde im Referat 2 bearbeitet. <br><br>Gibt es amtliche Informationen darüber, bei wie vielen dieser Eingaben es sich um Vermittlungsgesuche handelt, die auf rechtswidriger Bearbeitung von IFG Anträgen gegenüber dem Antragsteller nach §5 Abs. 2 IFG NRW durch die zuständigen bearbeitenden Behörden basieren?<br><br>Falls ja, gibt es amtliche Informationen wie viele Arbeitsstunden in etwa für die Bearbeitung dieser Vermittlungsgesuche bis zum endgültigen Abschluss der Vermittlung in Gesamtheit benötigt wurden? Eine etwaige Schätzung der aufgewendeten Gesamtarbeitszeit würde mir hier mehr als ausreichen.<br><br>Falls nein, könnten Sie anhand eines Beispielfalls wie 209.2.3.2.10-7413/21 die aufgewendeten Stunden zur Bearbeitung mitteilen, falls diese Daten vorliegen?<br><br>Des weiteren würde ich gerne wissen, ob sie mitteilen können, was die niedrigste Besoldungsgruppe der für diese Vermittlungsgesuche zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeitern im Referat 2 ist. <br><br>Zum Hintergrund dieser Anfrage. Ich würde gerne herausfinden welcher vermeidbare finanzielle Schaden dem Steuerzahler jedes Jahr durch Behörden in NRW entsteht, die gemäß § 5 Abs. 2 IFG NRW ihren rechtlichen Pflichten nicht nachkommen und damit einen gerechtfertigten Vermittlungsvorgang durch die LDI NRW auslösen.<br><br>Daneben ist mir auch daran gelegen herauszufinden um wie viele Arbeitsstunden / Arbeitsbelastung sich die Arbeit der hochqualifizieren Spezialisten der LDI NRW reduzieren lassen würde, wenn Sie sich eben nicht um diese Angelegenheiten kümmern müssten, weil die angefragten Behörden sich rechtskonform an die Fristen zur Übersendung von Informationen halten würden. <br><br>Sollten sie dahingehend noch ergänzende amtliche Informationen haben, die sie im Zuge dieser Anfrage selbstständig mitteilen wollen die interessant für die Beantwortung dieser Fragestellung wären, dann sind diese natürlich mehr als willkommen.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. <br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Kommunikation zur strategischen Fahndung der Polizei Bonn' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2023-01-11T16:47:06.235914+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-zur-strategischen-fahndung-der-polizei-bonn/Sämtliche Kommunikation zwischen Ihnen und anderen Behörden (inkl. des Polizeipräsidiums Bonn) zur Anordnung der strategischen Fahndung gem. § 12a PolG NRW durch das Bonner Polizeipräsidium.'Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2022-07-14T12:14:47.021275+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/meldestellen-zu-queerfeindlichen-und-rassistischen-vorfaellen-des-ministeriums-fuer-kinder-familie-fluechtlinge-und-integration-des-landes-nordrhein-westfalen/- etwaige Unterlagen bezüglich der Schaffung der Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen<br><br>Mich interessiert insbesondere ob der Landesbeauftragte für Datenschutz sich mit der Datenerhebung durch die Meldestellen bereits inhaltlich auseinandergesetzt hat. Insbesondere da es sich um eine Datenerhebung unterhalb der Strafbarkeitsschwelle handelt, stellt sich die Frage ob die Betroffenen entsprechend informiert werden, falls diese ggü. der Meldestelle gemeldet werden. Zumal es sich um besondere Daten im Sinne des Artikel 9 der DSGVO handeln (politische Meinungen), stellt sich die Frage ob nicht strafrechtliche Meinungsäußerungen überhaupt durch nicht-staatliche Stellen auf Zuruf gesammelt werden dürfen.'Statistik LfDI NRW' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2023-02-23T12:24:04.566171+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/statistik-lfdi-nrw/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br> <br>ich forsche zur Rolle von Datenschutzbehörden und bitte Sie mir daher folgendes zuzusenden. Ich kenne die bereits zur Verfügung gestellten Informationen in den Tätigkeitsberichten, jedoch sind für mich insbesondere die Aufschlüsselungen in den Kategorien interessant, weshalb ich Sie um die Informationen bitten möchte.<br> <br>So bitte ich um Mittelung über die Daten der vergangenen fünf Jahre zu:<br><br>A) Die Anzahl der durchgeführten Kontrollen<br>a. getrennt nach schriftlich / vor Ort<br>b. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) <br>c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren<br>B) Die Anzahl der eingegangenen Beschwerden<br>a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) <br>b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden<br>c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren<br>C) Die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverstöße<br>a. Trennung nach Rechtsform und Größe der Organisation (Mitarbeitende / Umsatz/Haushalt) <br>b. die Anzahl der verfolgten Beschwerden<br>c. die Anzahl der resultierenden Bußgeldverfahren<br><br>Senden Sie mir die Informationen gerne als Excel-Datei zu.<br><br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der Nachtbriefkästen der Kölner Stadtverwaltung' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2023-01-16T19:59:37.967737+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzfolgeabschaetzung-zur-nutzung-der-nachtbriefkaesten-der-koelner-stadtverwaltung/Haben Sie eine Datenschutzfolgeabschätzung zur Nutzung der Nachtbriefkästen der Kölner Stadtverwaltung?<br><br>Zudem interessiert die Zahl von Beschwerden an LDI NRW mit Hinweisen auf Erzählungen über Verschinden von datenverarbeitenden Urkunden mit personenbezogenen Daten durch Ämter der Stadt Köln.<br><br>Hier ist bekannt geworden, dass Ämter der Stadt Köln immer wieder gegenüber Betroffenen das Nicht-Auffinden von Schreiben, Einwurfschreiben, Faxschreiben behaupten (dann doch auffinden können). <br><br>Unter 6940/22 teilen Sie mit, es sei nach Erzählung des Amtes für Wohnungswesen der Oberbürgermeisterin achvollziehbar, dass Schreiben, die in Nachtbriefkästen der Stadt Köln eingeworfen wurden, nicht auffindbar seien.<br><br>Haben Sie eine öffentliche Warnung vor Nutzung der Nachtbriefkästen der Stadt Köln ausgesprochen?'Aufsicht über (General-)Staatsanwaltschaft Köln u. andere Strafverfolgungsbehörden nach EU-Richtlinie 2016/680; Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030)' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2022-12-05T17:06:24.666709+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/aufsicht-ueber-general-staatsanwaltschaft-koeln-u-andere-strafverfolgungsbehoerden-nach-eu-richtlinie-2016-680-uebersicht-ueber-informationen-in-ihrer-behoerde-zum-vertragsverletzungsverfahren-infr-2022-2030/Wer ist in diesem Land und im Falle der genannten Strafverfolgungsbehörden die Aufsicht für die Überwachung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates?<br><br>Übersicht über Informationen in Ihrer Behörde zum Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022/2030), einschl. Beschwerden<br><br>Übersicht über Ihrerseits getroffene Maßnahmen (z. B. ausgesprochene Warnungen an Betroffene der EU-Richtlinie 2016/680, bspw. bis zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens nach Möglichkeit Strafanträge nicht in diesem Land zu stellen, Kontakt zu den 2022 beschlossenen Stellen von Antisemitismusbeauftragten an Staatsanwaltschaften als Opfer angesichts der Umstände zu vermeiden, sich an EU-Institutionen zu wenden und die dortige Auswertung von Vertragsverletzungen durch Erfahrungen von Betroffenen aus der Praxis zu verdichten o. Ä.)'Thesenpapiere u. Ä. zur Verschlankung Ihrer Behörde und Abgabe von Kompetenzen an den Bundesdatenschutzbeauftragten (mit Ausnahme z. B. der Aufsicht über hessiche Landesbehörden zur Wahrung des Föderalismusbildes)' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2022-07-15T05:24:45.002501+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/thesenpapiere-u-ae-zur-verschlankung-ihrer-behoerde-und-abgabe-von-kompetenzen-an-den-bundesdatenschutzbeauftragten-mit-ausnahme-z-b-der-aufsicht-ueber-hessiche-landesbehoerden-zur-wahrung-des-foederalismusbildes/Wozu braucht man - Föderalismus mitberücksichtigt - eine hessische Aufsichtsbehörde nach dem Unionsrecht in undeserem Mitgliedsstaat (BRD) und gibt es in Ihren Informationssammlungen Thesenpapiere u. Ä. zur Verschlankung Ihrer Behörde und Abgabe von Kompetenzen an den Bundesdatenschutzbeauftragten (mit Ausnahme z. B. der Aufsicht über hessiche Landesbehörden zur Wahrung des Föderalismusbildes)?<br><br>Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.'Informationen über Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen im Sinne von Artikel 80 EU-DSGVO' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2022-05-09T08:40:40.804079+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-uber-einrichtungen-organisationen-und-vereinigungen-im-sinne-von-artikel-80-eu-dsgvo/bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) vorhandene Informationen über Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen im Sinne von Artikel 80 der EU-DSGVO zur Vertretung von betroffenen Personen und zwar vorzugsweise in listenförmigen Informationssammlungen über derartige Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen respektive in Gestalt von nach Paragraph 12 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) veröffentlichungspflichtigen und insofern auch der Kostenfreiheit unterfallenden Verzeichnissen der zuvor näher eingegrenzten und bei der LDI NRW vorhandenen Informationssammlungen.'Einschätzung der Nutzung von Google Produkten an Grundschulen' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2022-02-21T18:48:53.028009+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einschatzung-der-nutzung-von-google-produkten-an-grundschulen/Den gesamten Schriftverkehr und alle weiteren Unterlagen, Vermerke, Vorlagen und ähnliche Schriftstücke hinsichtlich einer datenschutzrechtlichen Einschätzung der Nutzung von Google Produkten (die u.a. ein Google-Konto voraussetzen) an Grundschulen:<br>1. In Verwendung für den Unterricht<br>2. In Verwendung für die Allgemeine Kommunikation z.B. für öffentliche Veranstaltungen der Schule (Informationsabende, Konferenzen usw.)'Prüfung der alt-katholischen Kirche' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2021-11-08T10:41:59.113052+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/prufung-der-alt-katholischen-kirche/die Unterlagen zur Prüfung des eigenen Datenschutzrechts bzw. der eigenen Aufsicht des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland.'Auskunft Zwischenstand und evtl. Ergebnisse Prüfung Az. LDI NRW: 212.4.1.1-7617/20' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2021-08-03T16:35:32.977060+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-zwischenstand-und-evtl-ergebnisse-prufung-az-ldi-nrw-212411-761720/den Zwischenstand, eventuelle Ergebnisse und assoziierte Kommunikation der seit mehreren Monaten offenen Überprüfung in Bezug auf Az. LDI NRW: 212.4.1.1-7617/20 - unsichere Schullernplattform der Gesamtschule Gangelt.'Datenschutz von Ausbildungs- und Studienmesse in Minecraft' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2020-08-21T10:00:46.448034+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutz-von-ausbildungs-und-studienmesse-in-minecraft/wie mir der Zoll auf Nachfrage mitteilte, wurde eine Ausbildungs- und Studienmesse in Minecraft in Kooperation mit dem privaten Unternehmen ABC Media GmbH geplant und ausgetragen. Meine Frage bezieht sich hierbei auf den Datenschutz.<br><br>Wurden Sie bzw. Ihre Einrichtung über dieses Projekt unterrichtet und konnten Sie die Datenschutzerklärungen zu diesem Vorhaben überprüfen. Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) zwischen Zollbehörde und ABC Media GmbH für diese enge Kooperation vor.<br><br>Zudem habe ich leider keine Datenschutzerklärung zur Speicherung der Daten der Spieler:innen gefunden, jeglich die der Onlinepräsenz.<br><br>Der Zoll gibt an, dass die Zielgruppe 15-20 Jährige sind. Leider finde ich keinerlei Hinweise in Bezug auf Art. 8 Abs. 2 DSGVO, wobei dieses in meinen Augen dringend nötig sei, da sowohl personenbezogene Informationen wie Username, IP Adressen und ggf. beim Kostenpflichtigen Einkauf auch Name und E-Mail + Zahlungsmethode erhoben werden könnten. <br><br> Leider ist duch die fehlende Datenschutzerklärung für mich als Endnutzer, nicht erkennbar wer der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist. Da sowohl zwei Zollmitarbeiter als auch das private Unternehmen an der Errichtung der Messe beteiligt waren. <br><br>Sollten Sie nicht der richtige Ansprechpartner für diese Anfrage sein, bitte ich Sie diese der zuständigen Einrichtung zu übermitteln oder mit den zuständigen Ansprechpartner nennen. <br><br>Ich bedanke mich für Ihre Zeit.'Meldungen gem. Art. 33 und Art. 34' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2021-02-17T15:08:25.116025+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/meldungen-gem-art-33-und-art-34/a. Wie viele Meldungen gem. Art. 33 DSGVO wurden seit dem 26.05.2018 bis zum 31.12.2020 gemeldet<br>b. Bei wie vielen Meldungen davon mussten gem. Art. 34 DSGVO die Betroffenen informiert werden.<br>c. Lt. Meldeformular können Angaben zur Art. der Stelle und den Bereich angegeben werden: Stellen Sie bitte a. u. b. aufgeschlüsselt nach Kriterien Art. der Stelle und Bereich zur Verfügung.'Informationen zum Workshop "IFG NRW" der LDI NRW am 9.2.2017 in den Räumen der Stadt Köln sowie zu Ergebnissen/Handlungsempfehlungen, weiteren Workshops' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2018-09-06T17:54:31.593642+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zum-workshop-ifg-nrw-der-ldi-nrw-am-922017-in-den-raumen-der-stadt-koln-sowie-zu-ergebnissenhandlungsempfehlungen-weiteren-workshops/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Informationen zum Workshop "IFG NRW", den die LDI NRW 2017 für die Stadt Köln angeboten hat, Angaben zu beteiligten Ämtern der Stadt, Ergebnisse des Workshops im Sinne der Nachbereitungen (Erstellung von Handlungsempfehlungen, Richtlinien, z. B. zur Nichtbearbeitung von pseudonymen bzw. anonymen Anträgen) etc., Informationen zu weitere Workshops zu Themen IFG NRW und Datenschutz, die Mitarbeitender der LDI NRW für die Stadt Köln angeboten haben, Angaben zu Kosten.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. <br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!'Beschwerden nach DSGVO; Besarbeitungsstatistiken; Ressourcenmangel; national und europäische Aufsichtsbehörden' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2018-08-03T07:28:51.296403+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/beschwerden-nach-dsgvo-besarbeitungsstatistiken-ressourcenmangel-national-und-europaische-aufsichtsbehorden/Am 7.7. hatte ich erstmals eine verschlüsselte Eingabe per Mail an die Poststelle des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ( LDI NRW https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php ) gesendet, aber keine Eingangsbestätigung erhalten. <br>Danach habe ich mit einem Mitarbeiter dort telefoniert.<br>Seit dem Inkraftreten der DSGVO (25.5.18) gibt es einen erheblichen Eingang an Anfragen/Beschwerden und bei der Abarbeitung, war die Poststelle noch nicht bis zum 7.7. vorgedrungen.<br><br>Meine verschlüsselte Mail und testweise während des Telefonats versendete unverschlüsselte Mail an die Poststelle konnte er nicht finden.<br>Vom Mailserver hatte ich jedoch einen positiven Übermittlungstatus erhalten.<br><br>Am 10.7. habe ich den Vorgang gefaxt und warte ebenfalls seitdem auf die Bestätigung.<br><br>Fragen:<br><br>Gibt es Bearbeitungsstatistiken (Eingang, erste qualifizierte Rückmeldung/Bestätigung, Erledigung) über die Beschwerden bei den LDI’s, insbesondere NRW, die Sie mir zur Verfügung stellen können ?<br><br>Liegt der Untätigkeit tatsächlich ein Ressourcenmangel zugrunde ?<br><br>An wen kann ich bei Bedarf eine Beschwerde wegen Untätigkeit richten ?<br><br>Hier wünsche ich mir die Angabe sowohl eine national übergeordnete Aufsichtsbehörde als auch einen europäischen Ansprechpartner, so dass der Ressourcenmangel dort ggf. auch auf mangelnde nationale Umsetzung des DSGVO in Deutschland zurück geführt werden kann.'JOBCENTER-Stempel auf Briefumschläge im Kreis Warendorf ' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2014-07-31T08:39:46.389988+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-stempel-auf-briefumschlage-im-kreis-warendorf/Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit hält die Verwendung des Jobcenter-Logos auf Briefen der Behörde für unzulässig. Das Logo könne Dritten Kenntnis über den Bezug von Sozialleistungen Betroffener verschaffen. <br><br>Ich bitte um Überprüfung dieser Sachlage.<br>'Kontrollen und Beratungen - Datenschutz' an Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen2013-03-19T21:47:00.114061+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollen-und-beratungen-datenschutz-4/Wie viele Kontrollen und Beratungen gab es 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ? Schlüsseln Sie bitte auf:<br><br>- Wann und bei welchen Behörden, anderen öffentlichen Stellen und Telekommunikations- und Postdienstunternehmen gab es Kontrollen und Beratungen ?<br>- Aus welchem Grund gab es jeweils diese Kontrollen und Beratungen ?<br>- Welche jeweiligen Ergebnisse hatten diese Kontrollen und Beratungen ?<br>- Wurden jeweils Mängel bei der Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten festgestellt, wenn ja welche ?<br>- Gab es jeweils Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes, wenn ja welche ?<br>- Wurden jeweils für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Verstöße festgestellt, wenn ja welche ?<br>- Gab es stichprobenartige Kontrollen, wenn ja welche ?<br>