Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage teilweise erfolgreich an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-08-17T12:45:52.955786+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage teilweise erfolgreich an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) von Oktober 2021 bis einschließlich September 2022' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2023-08-17T12:45:52.955786+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/protokolle-der-ministerpraesidentenkonferenzen-mpk-von-oktober-2021-bis-einschliesslich-september-2022/hiermit fordere ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz die ungeschwärzten Protokolle der Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) von Oktober 2021 bis einschließlich September 2022 an, bei denen Nordrhein-Westfalen den Vorsitz hatte. Es geht mir darum, die Entscheidungsgrundlagen der Coronakrise transparent zu machen.'Veröffentlichungen im FIT-Store der FITKO durch private Dritte' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2022-11-01T10:31:47.648500+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/veroeffentlichungen-im-fit-store-der-fitko-durch-private-dritte/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Kommunikation, Gesprächsprotokolle oder andere Aufzeichnungen Ihrer Behörde bzgl. der Veröffentlichungen bzw. dem Ausschluss der Veröffentlichungen von Leistungen privater Dritter im „Fit-Store“ der FITKO.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Auftritt des Ministerpräsidenten auf der CSD-Demonstration in Köln' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2022-07-03T18:33:02.742410+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/auftritt-des-ministerpraesidenten-auf-der-csd-demonstration-in-koeln/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Sämtliche vorliegenden Informationen mit Bezug zum Auftritt von Ministerpräsident Hendrik Wüst auf der CSD-Demonstration am 03. Juli 2022 in Köln, insbesondere<br>- die interne Kommunikation der Staatskanzlei<br>- sämtliche Protokolle, Notizen, Vermerke, Gesprächsvorbereitungen zu Treffen mit dem Veranstalter oder der Stadt Köln<br>- sämtlicher Schriftverkehr mit dem Veranstalter oder der Stadt Köln.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).<br><br>Vorsorglich möchte ich Sie auf die geltende Rechtssprechung des OVG NRW hinweisen, laut der bei Anfragen nach dem IFG des Bundes nicht standardmäßig die Postadresse von Antragstellenden verlangt werden darf (https://netzpolitik.org/2022/informationsfreiheit-innenministerium-darf-bei-ifg-anfragen-nicht-standardmaessig-adressen-verlangen/). Ich gehe davon aus, dass diese Rechtsauffassung analog auf das IFG NRW anzuwenden ist.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Kosten Besuch Herr Laschet in Krisengebieten des Landes NRW' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2021-07-18T01:38:34.526209+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-besuch-herr-laschet-in-krisengebieten-des-landes-nrw/Welche Kosten sind, durch den Besuch von Herrn Laschet in den Krisengebiete des Landes NRW entstanden? <br>Wie viele Personen umfasste der Stab, welcher mit Herrn Laschet in die Stadt Hagen angereist ist ?<br>Ist es korrekt, dass hierfür eine Halle der örtlichen Feuerwehr geräumt werden musste? <br>Gibt es eine Aufstellung bzw. eine Anweisung an die örtlichen Behörden, aus der hervorgeht welche Vorkehrungen im Rahen des Besuchs durch Herrn Laschet, zu treffen sind? Wenn ja, bitte ich um Übersendung dieser Dokumente.'Expertenrat Corona Protokolle' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2021-03-02T20:00:47.616378+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/expertenrat-corona-protokolle/Protokolle, Notizen, Aufzeichnungen aller Sitzungen des Expertenrats Corona des Landes NRW. <br>Darüber hinaus hätte ich gerne interne Dokumente (emails, Notizen, Akten,..), die den Entstehungsprozess des Expertenrats darlegen. <br>Welche Kriterien bzw Anfordrungen hat die Landesregierung an Personen im Expertenrat gestellt?<br><br>Außerdem:<br>Wieso sitzen während Pandemie nur 2 medizinisch ausgebildete Leute im Expertenrat, von denen keiner langjährige Erfahrung und Forschung mit dem Coronavirus vorweisen kann?'§3 Absatz 2, Satz 7 Coronaschutzverordnung vom 30.10.20 Alltagsmaske auf Spielplätzen' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2020-11-03T17:41:42.701558+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/3-absatz-2-satz-7-coronaschutzverordnung-vom-301020-alltagsmaske-auf-spielplatzen/Laut Coronaschutzverordnung vom 30.10.20 besteht demnach folgende Maßnahme ab 2.11.2020: (2) Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands (...) 7. auf Spielplätzen (...). Bitte stellen Sie mir alle Dokumente und Unterlagen zur Verfügung, die bei Entscheidung über diese Maßnahme zugrundegelegt wurden. Bitte legen Sie auch den Abwägungsprozess offen, der Risiken, Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Nutzen der Maßnahme einander gegenüberstellt. Legen Sie bitte auch da, welche wissenschaftliche oder Expertise aus der Praxis Sie hier als Basis genutzt haben.'Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Einführung der Maskenpflicht im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW)' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2020-06-28T06:26:21.440348+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/verhaltnismaigkeitsprufung-zur-einfuhrung-der-maskenpflicht-im-bundesland-nordrhein-westfalen-nrw/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Die Dokumentation über die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit der Einführung einer "Maskenpflicht" (Mund-/Nase-Bedeckung) in NRW.<br><br>Die Dokumentation, dass das Verkeimungsrisiko der Bedeckungen bei der Abwägung hinreichend gewürdigt wurde.<br><br>Die Dokumentation über die Quantifizierung des zurückgehenden Infektionsrisikos durch Viren gegenüber des zunehmenden Infektionsrisikos bei Besiedelung der Bedeckungen durch Bakterien und Pilze.<br><br>Die Dokumentation, dass die gesundheitlichen Risiken durch die verstärkte Rückatmung eigener Viren, Bakterien und Pilze, durch die verstärkte Rückatmung von Kohlendioxid und Stickoxiden sowie durch eine verringerte Sauerstoffversorgung beim Tragen der Bedeckungen bei der Abwägung hinreichend berücksichtigt wurden.<br><br>Die Dokumentation, dass erhöhte gesundheitliche Risiken, z. B. für Menschen mit Herz- und/oder Lungeninsuffizienzen, insbesondere bei hohen Tagestemperaturen und/oder ***unerkannten*** Insuffizienzen beim Tragen der Bedeckungen bei der Abwägung hinreichend berücksichtigt wurden. (Kein Befreiungsanlass bei unerkannten Insuffizienzen.)<br><br>Die Dokumentation, dass die gesundheitlichen Risiken durch eine Schwächung des Immunsystems und ein beschleunigtes Wachstum von Krebszellen infolge des Tragens der Bedeckungen bei der Abwägung hinreichend berücksichtigt wurden.<br><br>Die Dokumentation, dass die folgenden beispielhaft aufgezählten Forschungsergebnisse bei der Abwägung hinreichend berücksichtigt wurden:<br>https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/26/5/19-0994_article<br>https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf<br>https://www.cidrap.umn.edu/news-perspective/2020/04/commentary-masks-all-covid-19-not-based-sound-data<br>https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.05.01.20088260v1<br>https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.03.30.20047217v1.full.pdf<br>https://www.nature.com/articles/s41598-018-32008-x.pdf<br><br>Die dokumentierte Abwägung sämtlicher weiterer Vor- und Nachteile der Maßnahme gemäß des Verhältnismäßigkeitsprinzips.<br><br>Die dokumentierte Abwägung insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte gemäß des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. <br><br>Den Nachweis, dass Folgewirkungen der Maßnahme in der Abwägung berücksichtigt sind sowie die Dokumentation dieser Folgewirkungen. <br><br>Bezüglich der evidenzbasierten wie auch der anderen in die Verhältnismäßigkeitsprüfung eingegangenen Faktoren wird jeweils um Quellenangaben gebeten. <br><br>Informationen darüber, ob im Zusammenhang mit der Anordnung oder der Durchsetzung einer Bedeckungspflicht eine Körperverletzung bzw. eine Körperverletzung im Amt begangen werden könnte (§ 340 StGB).<br><br>Die Anzahl der im Zusammenhang mit der Einführung einer Mund-/Nase-Beckung erfolgten Remonstrationen von Bediensteten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie unterstützender Behörden, aufgeteilt nach Behörden, Dienststellen und Funktionen der Bediensteten.<br><br>Informationen darüber, in welchem Umfang das Land NRW über Rückstellungen und/oder Budgettitel verfügt, um mit gerichtlichen Klagen gegen die Bedeckungspflicht umzugehen sowie Schadenersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit der Bedeckungspflicht zu leisten.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem IFG NRW, dem UIG NRW (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Vorsorglich verweise ich ausdrücklich auf meine Rechte zur Einschaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit und die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung hin. <br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Wie können Rechte, Linke und Verschwörungstheoretiker unterschieden werden?' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2020-05-17T22:08:27.157087+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wie-konnen-rechte-linke-und-verschworungstheoretiker-unterschieden-werden/bei der folgenden Anfrage handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Anfrage nach Informationen gemäß IFG, sondern um eine Behördenauskunft von einem allgemeinen gesellschaftlichen Interesse. Insofern würde ich Sie darum bitten, mein Anliegen im Sinne der DSGVO auch ohne Angabe meiner Adresse zu beantworten.<br><br>Ich nehme Bezug auf die Aussagen von Herrn Laschet:<br>https://www.welt.de/politik/deutschland/article208023371/Laschet-zeigt-Verstaendnis-fuer-Proteste-gegen-Corona-Massnahmen.html<br><br>Gerne würde ich (aber sicherlich auch andere Mitmenschen) als "stiller Beobachter" friedlich an einer den Corona-Maßnahmen ggü. kritischen Versammlung unter Beibehaltung der üblichen Abstandsregeln teilnehmen.<br><br>Da die Stimmung bei diesen Veranstaltungen von beiden Seiten (Exekutive und Demonstranten) aufgrund des nachvollziehbaren - aber natürlich nicht tolerierbaren - Herdentriebes durch Einzelpersonen leicht hin zu einem aggressiven Verhalten der ganzen Gruppe kippen könnte, stelle ich mir die Frage wie sich entsprechende Aggressoren bei solchen Veranstaltungen im Vorfeld erkennen lassen und die Situation entspannt werden könnte? Wie ist ein Schutz für die friedlichen Mitmenschen auf solchen Veranstaltungen gewährleistet?<br><br>Ich gehe darüber hinaus davon aus, dass sich die Landesregierung von einem teils aggressiven Verhalten der ausführenden Staatsgewalt ggü. "friedlichen Beobachtern" ebenso distanziert wie völlig zurecht auch von offensichtlich provozierenden Demonstranten und dies auch so offen im Sinne einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit mit den Bürgern kommuniziert und (auch) lebt.<br><br>Ferner ist es für mich unverständlich, warum in den Innenstädten die Abstandsregeln unterschritten werden dürfen, aber auf den Demonstrationen teils sehr penibel auf diese Regeln geachtet wird. Wäre es nicht generell sinnvoll (auch ohne Corona) statt Masken als "Symbolpolitik" mehr auf Abstandsregeln in der Gesellschaft zu achten? Dies natürlich nur, sofern nicht alle Beteiligten einvernehmlich auf die Abstandsregeln verzichten möchten und die hieraus resultierenden Risiken in Kauf nehmen. Also im Zweifel auf eine intensivmedizinische Covid19-Behandlung verzichten müssten nach dem (zugegebenermaßen überspitzten) Motto: "Wer feiern kann, kann sich auch selber auskurieren!"'Frage Öffnung Vincenzheim Jugendhilfr' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2020-05-05T09:02:55.944323+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/frage-offnung-vincenzheim-jugendhilfr/Guten Morgen hiermit möchte ich fragen wann.die Jugendhilfe.Vincenzheim bzw. Diese Einrichtungen wieder.öffnen. Sind jetzt lang genug geschlossen. Bitte um Antwort.(Jugendhilfe Vincenzheim Dortmund)'Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages aufgrund des Umweltsau-Liedes' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2020-01-09T16:44:53.311953+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kundigung-des-rundfunkstaatsvertrages-aufgrund-des-umweltsau-liedes/Mit seinem sogenannten „Umweltsau-Lied“ hat der Westdeutsche Rundfunk (WDR) heftige Reaktionen in der Bevölkerung ausgelöst. In einem Beitrag in den sozialen Medien hatte Herr Ministerpräsident Laschet das Lied scharf kritisiert. Demnach habe der WDR die Grenzen des Stils und des Respekts gegenüber Älteren überschritten. Danny Hollek, freier Mitarbeiter des WDR, twitterte: „Lass mal über die Großeltern reden, von denen, die jetzt über #Umweltsau (sic!) aufregen. Eure Oma war keine #Umweltsau. Stimmt. Sondern eine #Nazisau.“ <br><br>Zu dem Sachverhalt bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:<br><br>1. Welche Ansichten vertritt die Landesregierung NRW zu dem „Umweltsau“-Lied?<br><br>2. Ist der Landesregierung bekannt, ob der WDR personelle Konsequenzen gegenüber einzelnen Mitarbeitern gezogen hat?<br><br>3. Ist der Landesregierung bekannt, ob der WDR den freien Mitarbeiter Danny Hollek weiterhin beauftragen wird?<br><br>4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung in der Angelegenheit?<br><br>5. § 62 des Rundfunkstaatsvertrages würde dem Land NRW eine Kündigung zum 31.12.2021 erlauben. In Anbetracht der Tatsache, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW von einem Mitarbeiter des WDR beleidigt wurden, ihn aber zumindest indirekt über den Rundfunkbeitrag finanzieren müssen: Erwägt die Landesregierung eine Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages?'Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2018-09-18T20:00:16.620751+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/hambacher-forst-abbaukante-vs-genugend-kohle-fur-mindestens-drei-jahre-4/In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen.<br><br>Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre."<br><br>Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öffentlichkeit-und-kohlekommission/a-45305739<br>Fragen:<br><br>- Ist der Staatskanzlei der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt?<br>- Ist spezifisch dem Minister und den betrauten Fachabteilungen der o.g. Widerspruch bekannt?<br>- Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist?<br><br>Vielen Dank für Ihre Mühe.'Nutzung von Cloud-Diensten durch die Landesverwaltung' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2019-01-22T19:45:42.035071+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzung-von-cloud-diensten-durch-die-landesverwaltung/Eine Auflistung ob und wenn ja welche Cloud-Dienste zu welchen Zwecken von der Landesverwaltung genutzt werden, von welchen Unternehmen diese Dienste jeweils betrieben werden und wo die Datenhaltung erfolgt.<br><br>Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehenden Dienstanweisungen.<br><br>Etwaige sich auf diese Cloud-Dienste beziehende Anleitungen, Wiki-Artikel o.Ä. die von der Behörde selbst oder von einem Dritten im Auftrag für die Behörde erstellt wurden.<br><br>Etwaige Unterlagen in denen sich die Landesverwaltung, insbesondere CISO und CIO, mit der Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörde oder sonstigen Fragen in Bezug auf die Sicherheit auseinandersetzt.'Kabinettbeschluss Klagebeitritt gegen Atomkraftwerk Tihange 2 vom 28.03.2017' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2017-06-07T09:30:48.683978+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kabinettbeschluss-klagebeitritt-gegen-atomkraftwerk-tihange-2-vom-28032017/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>ich möchte Sie bitten mir umgehend den Eingang dieser Anfrage, möglichst mit Aktenzeichen, per E-Mail zu bestätigen.<br><br>Bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>Anfrage ausschließlich als einfache, kostenfreie Anfrage nach IFG NRW:<br><br>1. Genauen Wortlaut des Kabinettbeschlusses<br> https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2017-03-28-landeskabinett-schliesst-sich-der-zivilklage-der-staedteregion-aachen-gegen-den-betrieb-von-tihange-2-an/<br><br>2. Grund warum nicht auch gegen den Betrieb des AKW Doel 3 geklagt wird?<br><br>3. Status der Umsetzung des Kabinettbeschlusses<br><br>4. Dokumente des Klagebeitritts<br><br>5. Die Klagen der Städteregion Aachen (so gut sie sind) werden 4-10 Jahre dauern, warum stellt NRW nicht durch einstweilige Schritte eine sofortige Gefahrenabwehr (nach §§ 1,14 OBG NRW) sicher? Wurde dieses auf Regierungsebene besprochen?<br><br>6. Rechtsgrundlage für diesen Kabinettbeschluss und seine Umsetzung, z.B. §§ 1,14 OBG NRW<br><br><br><br><br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.<br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen