Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage teilweise erfolgreich an Technische Universität Berlin auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-04-18T19:44:49.942033+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage teilweise erfolgreich an Technische Universität Berlin, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Präsidiumsbeschlüsse' an Technische Universität Berlin2023-04-18T19:44:49.942033+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/praesidiumsbeschluesse/Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG<br><br>Guten Tag,<br><br>bitte senden Sie mir Kopien Folgendes zu:<br><br>Die Präsidiumsbeschlüsse, die auf dieser Website (https://www.tu.berlin/pa/praesidiumsbeschluesse) veröffentlicht wurden. <br>Ich rege an, diese Website auch für die Allgemeinheit zugänglich zu machen, zumindest aber für Studierende der TU Berlin. Denn auch Studierende können durch Präsidiumsbeschlüsse betroffen sein oder Präsidiumsbeschlüsse können für hochschulpolitische Aufgaben relevant sein. <br><br>Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. <br><br>Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Überschreitungen von Korrekturfristen durch Lehrende' an Technische Universität Berlin2023-02-19T16:16:55.729256+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/ueberschreitungen-von-korrekturfristen-durch-lehrende/Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG<br><br>Guten Tag,<br><br>bitte gewähren Sie mir Einsicht in Folgendes:<br><br>Welche Maßnahmen sind von Seiten der zentralen Universitätsverwaltung und/oder der Prüfungsausschüsse vorgesehen, sofern Lehrende bei der Korrektur von Studienleistungen die Fristen nach der AllgStuPo nicht einhalten? <br>Welche dieser Maßnahmen werden auch tatsächlich umgesetzt und wie häufig im WiSe 21/22 und SoSe 22? <br><br>Welche Sanktionen der Lehrenden werden durch die zentralen Universitätsverwaltung und/oder den Prüfungsausschüsse ergriffen, sofern Ihnen erst nach der Korrektur der Studienleistungen bekannt wird, dass eine Fristüberschreitung der Lehrenden bei der Korrektur dieser Studienleitungen erfolgt ist?<br><br>Gerne können mir die Fragen anhand eines realen Beispiels beantworten. <br><br>Sofern Sie ein Beispiel für die Beantwortung der Frage benötigen, lasse ich Ihnen dieses gerne zukommen.<br><br>Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.<br><br>Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Interne Weisungen des Sicherheitspersonals' an Technische Universität Berlin2022-12-14T13:06:18.967778+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-des-sicherheitspersonals/Interne Weisungen, Handlungsempfehlungen, Befugnisse etc. für das Sicherheitspersonal'Verträge mit Volkswagen' an Technische Universität Berlin2022-11-25T09:25:06.127535+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vertraege-mit-volkswagen/Alle Verträge, die die Technische Universität mit der ,,Volkswagen Aktiengesellschaft" hat. Sowohl aktuelle, als auch ausgelaufene oder andersartig beendete Verträge.<br><br>Senden Sie mir darüber hinaus auch alle Verträge, die mit der ,,Gesellschaft zur Vorbereitung des Volkswagens mbH" und der ,,Volkswagenwerk G.m.b.H." bestanden.'Zuwendungen aus China' an Technische Universität Berlin2020-02-03T17:07:34.733671+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/zuwendungen-aus-china-14/Informationen über Zuwendung finanzieller oder anderweitiger Art aus China im Laufe der vergangenen 20 Jahre, im Einzelnen bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:<br><br>- Erhält oder erhielt die Universität Mittel aus China, sei es von staatlicher oder aber auch privater Seite; unabhängig davon, ob diese Mittel in finanzieller Form, durch die Zurverfügungstellung von Lehrpersonal oder in anderer Form erfolgen?<br><br>- Falls ja, welche Mittel erhält oder erhielt die Uni konkret aus China für welchen Zweck? Bitte senden Sie mir hier entsprechende Verträge und Vereinbarungen inklusive aller Anlagen sowie Änderungsvereinbarungen, die zwischen der Universität und entsprechenden chinesischen Partnern geschlossen wurden.<br><br>- Ist Ihnen bekannt, ob an der Universität lehrende Personen (insbesondere Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter) aus China Mittel erhalten bzw. erhielten (beispielsweise durch parallele Gastprofessuren in China etc.)? Falls ja, bitte ich um die Spezifizierung, in welcher Höhe in welchem Zeitraum für welche Leistung hier Mittel an welche Personen fließen bzw. flossen (ggf. anonymisiert).'Einsicht in die Altkausuren des Studienganges physikalische Ingenieurwissenschaft' an Technische Universität Berlin2020-08-25T14:17:30.586925+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/einsicht-in-die-altkausuren-des-studienganges-physikalische-ingenieurwissenschaft/Alle Altklausuren und deren Musterlösungen der Module des Studienganges physikalische Ingenieurwissenschaft (BA und MA) sofern dies noch nicht selbst durch die Fachgebiete (hochschul-)öffentlich zugänglich gemacht wurden. <br>Unter Altklausuren verstehe ich, alle Aufgabenstellungen von Prüfungen (mündlich, schriftlich, portfolio, und etc.) sofern der Tag der Prüfung in der Vergangenheit liegt.'Wertpapierbesitz der TU Berlin' an Technische Universität Berlin2019-06-28T12:25:51.602665+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/wertpapierbesitz-der-tu-berlin/Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren,<br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br>Eine Auflistung aller Wertpapiere, die im Besitz der TU Berlin oder ihr zugehöriger Stiftungen sind mit Angabe von WKN, Bezeichnung, Anlageform, Zweck der Anlage und dem Finanzvolumen).<br><br>Des Weiteren habe ich folgende Fragen:<br>1) Hat die TU volle Verfügungsgewalt über die Wertpapiere? <br>2) Hat die TU bestimmte Ausschlusskriterien für Investitionen definiert (bspw. Atomenergie, Menschenrechtsverletzungen)?<br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.<br><br>Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Vertrag "Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH"' an Technische Universität Berlin2018-07-17T09:28:45.972124+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-deutsche-hochschulwerbung-und-vertriebs-gmbh/bitte senden Sie mir Ihren Vertrag mit der Firma "Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH" über die Nutzung von Werbeflächen an Ihrer Institution zu.<br><br>Sollte eine Zusendung des gesamten Vertrags nicht möglich sein, erwarte ich eine Übersendung der Vertragsteile, die den Aushang von Anzeigen an schwarzen Brettern an Ihrer Institution regeln.<br><br>Hintergrund: Ich bin Mitarbeiter einer gemeinnützigen Organisation. Wir haben eine Stellenausschreibung für eine studentische Mitarbeiterstelle an schwarzen Brettern der TU Berlin angebracht und wurden daraufhin von Deutschen Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH kontakiert, dass dieses Vorgehen kostenpflichtig sei.