Informationsfreiheitsanfragen nach Status Antwort verspätet an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-02-24T09:33:01.957321+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Antwort verspätet an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Anweisung zur Missachtung von Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2024-02-24T09:33:01.957321+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anweisung-zur-missachtung-von-nr-11-bzw-nr-12-des-durchfuehrungsbeschluss-eu-2022-382-des-rates-vom-4-3-22-zur-feststellung-des-bestehens-eines-massenzustroms-von-vertriebenen-aus-der-ukraine-isd-art-5-der-richtlinie-2001-55-eg-2/Anweisungen zur Duldung von Missachtungen bzw. Missachtung durch Ausländerbehörden in NRW und Aufsichtsbehörden von Nr. 11 bzw. Nr. 12 des "DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes"<br><br>und zu An-Drohungen der Abschiebung ukrainischer Staatsbürgerinnen sowie dauerhaft in der Ukraine vor dem 24.2.22 gelebt habender Drittstaatler:innen mit (weiterer) Staatsangehörigkeit (neben der ukrainischen) u. a. der Russ. Föderation in die Russ. Föderation<br><br>Freundlich gemeinte Frist für die Informationsbeschaffung: 72 Stunden.'Kabinettsbeschlüsse Budgetplanung Strukturwandel Einzelplanung' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2024-01-15T22:30:54.801014+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kabinettsbeschluesse-budgetplanung-strukturwandel-einzelplanung/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>in Ihrem ablehnenden Bescheid vom 14.12.2023 (Ihr Az. Z B 2-2023-0005213, abzurufen unter https://fragdenstaat.de/anfrage/kabinettsbeschluss-budgetplanung-strukturwandel/) haben Sie u.a. geschrieben: <br>"Die Kabinettbeschlüsse bilden zudem die Grundlage für die laufende Einzelplanung, die Gegenstand weiterer aktueller Kabinettbeschlüsse ist."<br><br>Ich bitte um Übersendung dieser Kabinettsbeschlüsse zur laufenden Einzelplanung des Strukturwandels. Für den Fall einer Ablehnung bitte ich um Übersendung einer Liste der betreffenden Kabinettsbeschlüsse mit Betreff und Datum sowie einer substantiierten Ablehnungsbegründung.<br><br>Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich zur rechtlichen Würdigung auf meine Ausführungen vom 24.08.2023 und auf meinen Widerspruch vom heutigen Tage zu Ihrem o.g. Aktenzeichen.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Kabinettsbeschluss Budgetplanung Strukturwandel' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2023-08-24T12:35:39.223595+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kabinettsbeschluss-budgetplanung-strukturwandel/Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<br><br>Guten Tag, <br><br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br><br>1. Den Kabinettsbeschluss der Landesregierung zur Budgetplanung des Strukturwandels im Rheinischen Revier, mutmaßlich vom 13.4.2023, sowie sämtliche Anlagen.<br><br>2. Sollten seitdem in der gleichen Angelenheit weitere Beschlüsse gefasst worden sein bitte ich ebenfalls um Übersendung dieser sowie ihrer jeweiligen Anlagen.<br><br><br>Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als politische Hintergründe von Entscheidungen mit weitreichenden Folgen auf die Umwelt dem UIG. Davon sind auch z.B. "Umweltvereinbarungen" erfasst (vgl. BVerwG 7 C 31/15, juris Rn. 54), so solche denn hier vorliegen sollten.<br><br>Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch. Auch, weil im Rahmen der vergangenen Kohleausstiege und für den Strukturwandel Milliarden an RWE und in die Region (ca. 14 Mrd. Euro) fließen ist das öffentliche Interesse sehr groß. Dies trifft in besonderer Weise auf die Budgetplanung des Strukturwandels durch die Landesregierung zu.<br><br>Hilfsweise sind personenbezogene Daten von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs. 3 lit. a) IFG NRW).<br><br>Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein können. Zunächst kann ich mir nicht vorstellen, wo vorliegend schützenswerte Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse betroffen sein könnten. Weiter gilt insbesondere hinsichtlich RWE, dass selbige eine Monopolstellung im Tagebaubetrieb im Rheinischen Revier innehat und nach der einschlägigen Rechtsprechung schon deswegen der Verweis auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse mangels Wettbewerbssituation ohne Grundlage ist. Auch ist kein möglicher Schaden vorstellbar. Gleiches gilt im Wesentlichen auch für die verschiedenen möglicherweise betroffenen öffentlichen oder privaten Akteure, die jeweils örtlich und materiell einzigartige Aufgaben wahrnehmen.<br><br>Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.<br><br>Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften - bitte ich Sie, diese differenziert nach den verschiedenen Dokumente darzulegen, weil ich Ihren Aktenbestand nicht kenne und meine Anfrage dann ggf. besser einschränken kann. Ich bitte vor Beantwortung um eine Gebührenabschätzung um entscheiden zu können, ob ich meine Anfrage aufrechterhalten möchte.<br><br>Im Übrigen bin ich der Meinung, dass aus dem oben dargelegten überwältigenden Interesse an der Bekanntgabe dieser Informationen gem. § 2 VerwGebO IFG NRW keine Gebühren zu erheben sind und bitte Sie, dies in einer etwaigen Ermessensausübung zu berücksichtigen. Äußerst hilfweise mache ich geltend, als Student mit einem sehr begrenzten Budget, der dem Grunde nach für Leistungen nach dem BAföG berechtigt ist, zur Vermeidung eines sozialen Härtefalls (§ 2 VerwGebO IFG NRW) die Gebühren zu erlassen.<br><br><br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<br><br>Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<br><br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<br>Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Übersicht über informationelle Gedankenverkörperungen zur 8-stelligen €-Vertragsstrafe gegen Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie: 1) Festbetrag 2) Vertragsstrage pro Kalendertag' an Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen2023-11-09T13:38:27.477666+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/uebersicht-ueber-informationelle-gedankenverkoerperungen-zur-8-stelligen-eur-vertragsstrafe-gegen-deutschland-im-vertragsverletzungsverfahren-nach-der-hinweisgeberschutzrichtlinie-1-festbetrag-2-vertragsstrage-pro-kalendertag-2/Übersicht über informationelle Gedankenverkörperungen zur 8-stelligen €-Vertragsstrafe gegen Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie: 1) Festbetrag 2) Vertragsstrage pro Kalendertag<br><br>StS’in Dr. Daniela Brückner (JM) teilte am 27.9.23 im Rechtsausschuss des Landtags NRW in der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/5468, mit,<br>"die EU habe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland müsse eine achtstellige Vertragsstrafe zahlen. Ihres Wissens sei die Vertragsstrafe aufgeteilt: Zum einen müsse ein<br>Festbetrag, zum anderen eine gewisse Summe pro Tag gezahlt werden. Einige Bundes-<br>länder hätten bereits Landesgesetze verabschiedet. Nordrhein-Westfalen solle nicht<br>als letztes Land handeln"<br><br>Falls Sie wider Erwarten vortragen sollten, nicht alle informationelle Gedankenverköperungen in Ihrer Behörde trotz Ihrer Informationsbeschaffungspflicht zu haben (wann haben Sie in Ihrer Behörde eine Hinweisgeberschutzstelle intern eingerichtet?), so bitte ich um die Beiladung weiterer Behörden aus NRW und dem Bund zum Verfahren nach IFG.