Informationsfreiheitsanfragen nach Status Antwort verspätet an Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2023-12-08T09:35:58.846076+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Antwort verspätet an Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Broschüre zum Konzept "KatAid"' an Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz2023-05-09T12:07:24.922234+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/broschuere-zum-konzept-kataid/Die der Staatskanzlei beim Bürgerempfang vom 17.09.2022 übergebene Broschüre zum Konzept "KatAid".'Flutkatastrophe 2021 / Koordinierung von "Ehrenamtlern" / Rechtsstellung' an Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz2023-12-08T09:35:58.846076+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/flutkatastrophe-2021-koordinierung-von-ehrenamtlern-rechtsstellung/Es wird Bezug genommen auf die Pressekonferenz vom 24.08.2021 sowie die Veröffentlichung der Staatskanzlei (Andrea Bähner) bezüglich der Rechtsstellung von Fluthelfern (https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/hochwasserkatastrophe/)<br><br>In der Pressekonferenz am 24.08.2021 wurde Frau Nicole Schober (Künstlername Missy Motown) als Vertreterin des sogenannten Helfer-Stabes vorgestellt und teilte mit, dass der Helfer-Stab die "kompletten Ehrenamtler" kordiniere.<br><br>Zitat aus der Veröffentlichung der Staatskanzlei:<br>"Die Freistellungsregelung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gemäß des obigen Abschnitts gilt entsprechend für Personen, die entweder auf Anordnung der Einsatzleitung zur Hilfeleistung verpflichtet worden sind, um von der einzelnen Person oder der Allgemeinheit unmittelbare Gefahren abzuwenden oder um erhebliche Schäden zu beseitigen (§ 27 Abs. 1 LBKG) oder freiwillig mit Zustimmung der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters bei der Gefahrenbekämpfung oder der unmittelbar anschließenden Beseitigung erheblicher Schäden Hilfe leisten (§ 27 Abs. 1 und 2 LBKG)."<br><br>Fragen:<br>1) Welche Rechtsstellung hatten die durch den Helfer-Stab koordinierten "Ehrenamtler"?<br>2) Ist die Zustimmung des Einsatzleiters in Bezug auf die Tätigkeit des Helfer-Stabes (Koordination aller Ehrenamtler) als eine Zustimmung der Einsatzleitung im Sinne des § 27 Abs. 2 LBKG zu werten?<br>3) Wenn nein, in welcher Form hatte dann die Zustimmung des Einsatzleiters im Sinne des § 27 Abs. 2 zu erfolgen?<br><br>Herzlichen Dank!'Kommunikation im Zusammenhang mit der Briefkopfaffäre' an Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz2023-11-17T11:05:16.425679+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunikation-im-zusammenhang-mit-der-briefkopfaffaere/Sämntliche Kommunikation zwischen Staatssekretärin Heike Raab mit Ministerpresidäntin Malu Dreier und ehemaligem Innenminister Roger Lewentz, die im Zusammenhang mit dem aus der Presseberichterstattung bekannten Beschwerdebrief der Staatssekretärin Raab an den SWR steht. Dies betrifft schriftverkehr im Vorfeld des Beschwerdebriefs als auch im Nachgang.<br>Zusätzlich bitte ich um den Beschwerdebrief selbst.<br>https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/mainzer-briefkopfaffaere-cdu-fordert-ruecktritt-von-heike-raab-19316410.html