Informationsfreiheitsanfragen nach Status Warte auf Antwort an Rundfunk Berlin-Brandenburg auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-02-25T14:50:18.292643+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Warte auf Antwort an Rundfunk Berlin-Brandenburg, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Widerspruch in elektronischer Form: E-Mailadresse vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (besser bekannt als GEZ)' an Rundfunk Berlin-Brandenburg2024-02-25T14:50:18.292643+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/widerspruch-in-elektronischer-form-e-mailadresse-vom-beitragsservice-von-ard-zdf-und-deutschlandradio-besser-bekannt-als-gez/Die Rechtsbehelfsbelehrung der Festsetzungsbescheide des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Klön (besser bekannt als GEZ) verweisen ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Widerspruchs in elektronischer Form. Leider fehlt die Angabe einer E-Mail-Adresse, um diese angebotenen Möglichkeit zu nutzen im Schreiben. Bitte veröffentlichen Sie eine dafür vorgesehene E-Mail-Adresse oder bestätigen Sie, dass die auf Ihrer Website genutzt E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> dazu genutzt werden kann. Um rechtsverbindliche Auskunft wird gebeten.'Glossar Berichterstattung Nahostkonflikt zur internen Nutzung' an Rundfunk Berlin-Brandenburg2024-01-08T09:32:52.355655+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/glossar-berichterstattung-nahostkonflikt-zur-internen-nutzung-3/Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG<br><br>Guten Tag!<br><br>Bitte übersenden Sie mir das "Glossar Berichterstattung Nahostkonflikt" vom ARD.<br><br><br>Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<br><br>Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<br><br>Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.<br><br>Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.<br><br>Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <br><br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'15.000 getötete Zwangsarbeiter in Katar' an Rundfunk Berlin-Brandenburg2023-03-27T10:02:54.697768+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/15-000-getoetete-zwangsarbeiter-in-katar/Bereits Mitte 2017 wurden die schlechten Bedingungen zur Schaffung des Sportevents der Fußball-WM in Katar für die Arbeiter im Rundfunk und Zeitungen bekannt gemacht. Zur Produktion von Fußballmedienprodukte sollen bis zu 15.000 Arbeiter getötet worden sein (Angaben: Spiegel, WDR). Etliche weitere wurden invalide oder schwer verletzt. Viele der Arbeiter sollen beim Bau der Medienproduktionsstätten (Sport-Stadien) um ihren Lohn geprellt worden sein. Die Arbeiter mussten dazu ihre Reisepässe abgeben, damit die Flucht von der Baustelle verhindert ist.<br><br>Derartige Großevents sind nur durch Medienschaffende möglich. Dafür wurden Rundfunkgelder im dreistelligen Millionenbereich aufgebracht, die zur Schaffung dieser Unterhaltungsindustrie dient. Diese Millionen muss ich per gesetzlicher Zwangsgebühren bezahlen, nur weil ich eine Wohnung bewohne. Ich kann mich der Beihilfe derartiger schwerer Menschenrechtsverletzungen durch Zahlung des Rundfunkbeitrag seit 2013 also gar nicht mehr entziehen.<br><br>Die Situation empfinde ich als untragbar. Es drängt sich auch die Frage auf, ob ich mich nach dem neuen §130 StgB "einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit" durch Beihilfe schuldig mache, denn auch die Grundsätze (§3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag) werden verletzt und darin sogar ins Gegenteil verkehrt. Dort heißt es ausdrücklich, dass der Rundfunk dem Schutz des Lebens, der Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit dient.<br><br>Daraus ergibt sich folgende Frage:<br><br>- Wie stellt sich die Situation für den RBB in Erörterung der Rechtslage dar, der in Vertretung der ARD diese Zustände billigt, finanziert und in dieser Form beauftragen lässt?<br><br>- Warum werden die Bürger unter Vollstreckung und Haftandrohung gezwungen solche Beiträge für schwere Menschenrechtsverletzungen zu entrichten, obgleich der Rundfunk auch noch selbst über seine eigenen massiven Menschenrechtsverletzungen als Auftraggeber berichten lässt? (WDR titelte: "Wir sind Gefangene" oder "15.000 getötete Zwangsarbeiter für unseren Fußballjubel")<br><br>- Welche Möglichkeiten bestehen für mich derartige schwere Menschenrechtsverletzungen nicht weiter finanzieren zu müssen und welche Handhabe besteht um derartige Zustände zu stoppen?