Informationsfreiheitsanfragen nach Status Warte auf Antwort an Landeshauptstadt Stuttgart auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2024-02-10T14:39:51.267709+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Warte auf Antwort an Landeshauptstadt Stuttgart, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Bereichsplan Rettungsdienst gemäß § 3 Abs. 3 RDG' an Landeshauptstadt Stuttgart2024-02-10T14:39:51.267709+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bereichsplan-rettungsdienst-gemaess-ss-3-abs-3-rdg/Den Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Stuttgart gemäß § 3 Abs. 3 RDG. <br><br>Sollte sich der dieser noch im Entwurfstadium befinden, so senden Sie mir bitte diesen Entwurf zu.'Anzahl Notfallsanitäter' an Landeshauptstadt Stuttgart2023-12-29T00:13:16.793594+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-notfallsanitaeter/A) Die Anzahl der Notfallsanitäter welche bei der Stadt Stuttgart angestellt sind, aufgeteilt nach Feuerwache und Wachabteilung. <br><br>B) Die Anzahl der Notfallsanitäter welche sich ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagieren, aufgeteilt nach Abteilung. <br><br>Sollten die Daten zu B nicht vorliegen, so bitte ich Sie mir mitzuteilen, weshalb diese Zusatzqualifikation dort nicht erfasst wird und daher auch in einsatztaktischen Überlegungen nicht berücksichtigt werden können.'Lagebewertungen Bauernproteste' an Landeshauptstadt Stuttgart2024-01-08T16:05:37.719443+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/lagebewertungen-bauernproteste/Vorliegende Lagebewertungen der Branddirektion Stuttgart, des Polizeivollzugsdienstes (Polizeipräsidium Stuttgart), des Rettungsdienstes und der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart zu den Bauernprotesten Ende 2023/ Anfang 2024. <br>Gerne auch falls vorhanden die speziellen für den 8.1.2024.'Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024' an Landeshauptstadt Stuttgart2024-01-08T16:04:50.340776+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/erarbeitete-massnahmen-zum-umgang-mit-bauernprotesten-2024-1/- Dokumente mit Maßnahmen um mit den sogenannten Bauernprotesten aus Ende 2023/ Anfang 2024 umzugehen, wie z.B. Vorschläge für Allgemeinverfügungen, Anordnungen zur breiten Verteilung von Rettungskräften um im Notfall schnell vor Ort sein zu können, ...<br>Begründung: Sind ja ähnliche Bedingungen wie als Begründung genannt bei der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 08. Juli 2023 mit Titel "Zu Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und Protestaktionen von Klimaaktivist*innen auf bestimmten Straßen".'Bauernproteste Behinderungen von Rettungskräften' an Landeshauptstadt Stuttgart2024-01-08T15:49:13.496090+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/bauernproteste-behinderungen-von-rettungskraeften-1/Die Anzahl der für den 8.1.2024 im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart bekannten Behinderungen von Rettungskräften, bei denen Staus und Blockaden der sogenannten Bauernprotesten ausschlaggebend für waren und dazu geführt haben das:<br>- die vorgeschriebenen Zeiten von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort nicht erreicht werden konnten<br>-die Anzahl der Einsatzfahrten die Rettungskräfte aufgrund der Blockaden abbrechen mussten<br><br>Bitte getrennt voneinander die beiden Zahlen.'Platzvergabe in einer Kinderbetreuungseinrichtung - Vergabekriterien' an Landeshauptstadt Stuttgart2023-11-18T16:30:13.695995+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/platzvergabe-in-einer-kinderbetreuungseinrichtung-vergabekriterien-4/In den Platzvergabekriterien für Kinderbetreuungseinrichtungen in Stuttgart (Stand: 18.11.2023) sind die gesetzlich garantierte Erwerbstätigkeit nach § 22 Abs. 2 S. 3 SGB VIII gesondert aufgeführt. Erwerbstätigkeit bezeichnet dabei jede entgeltliche Tätigkeit, die auf die Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage gerichtet ist. Die Art der Tätigkeit ist unerheblich; unbeachtlich ist ferner, ob die erzielten Einkünfte, die der Erhaltung der Lebensgrundlage dienen, dem Erwerbstätigen unmittelbar oder nur mittelbar zugutekommen. Daher fällt auch die unentgeltliche Mitarbeit des einen sorgeberechtigten Elternteils bei dem anderen sorgeberechtigten Elternteil unter den Begriff. Die Aufnahme der familiären Pflege erfolgte klarstellend im Juni 2021 durch das KJSG. Sie trägt dem Unterstützungsbedarf familiär besonders beanspruchter Eltern Rechnung, die (idR unbezahlt) in die Pflege naher Angehöriger eingebunden sind. Mit dem KJSG (BGBl. 2021 I S. 1444) wurde in Nr. 3 also die familiäre Pflege als weitere Vereinbarkeitsdimension mit aufgenommen. Der RegEntw sieht hierin nur eine Klarstellung (BT-Dr. 19/26107, S. 81). Dabei sollte die rechtliche Bedeutung derartiger Zielformulierungen nicht unterschätzt werden, wie die diesbezügliche Amtshaftungs-Rspr. zeigt (BGH 20.10.2016 BeckRS 2016, 19371, Rn. 27 ff. → § 24 Rn. 53). Von dieser Warte aus ist nun auch eine Amtshaftung mit Blick auf Aufwendungen für Pflegeleistungen infolge des nicht (rechtzeitig) erfolgten Nachweises eines Betreuungsplatzes denkbar (vgl. Wiesner/Wapler/Struck/Schweigler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII § 22 Rn. 18a).<br><br>Dennoch wird familiäre Pflege in den Stuttgart Platzvergabekriterien nicht mit Erwerbstätigkeit gleichgesetzt. So werden nach diesen Kriterien Familien, in denen ein Elternteil oder beide Elternteile des Kleinkindes unentgeltlich (d. h. nicht erwerbstätig) ein Familienmitglied pflegen, im Vergleich zu erwerbstätigen Personen bei der Vergabe von Ganztagesbetreuungsplätzen benachteiligt. Obwohl das oben genannte Gesetz diese beiden Tätigkeiten ansonsten als gleichwertig ansieht und obwohl die unentgeltliche häusliche Pflegetätigkeit nicht weniger wert ist, als wenn der/die betroffene(n) Eltern dies im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbständigen Tätigkeit erbringen würden.<br><br>Es ist daher ersichtlich, dass die von der Stadt Stuttgart festgelegten Kriterien für Platzvergabe der freien Plätze in einer Betreuungseinrichtung insofern veraltet sind, und daher angepasst werden müssen.<br><br>An die Stadtverwaltung stellen sich folgende Fragen:<br>1. Wann plant die Stadtverwaltung Stuttgart die Aktualisierung der Platzvergabekriterien (Download hier: https://www.stuttgart.de/medien/ibs/anmeldung-platzvergabe-aufnahme-staedtische-kitas-2023.pdf)?<br>2. Wann plant die Stadtverwaltung Stuttgart die Einführung einer Vorlage zum Nachweis für häuslich und unentgeltlich tätige Pflegepersonen für die Ganztagesbetreuung?<br>3. Welche Bescheinigung müssen Eltern, die zu ein Familienmitglied häuslich und unentgeltlich pflegen, d.h. keine Arbeitsbescheinigung für die Ganztagesbetreuung vorlegen können, dem Antrag für die Kindertagesstätte beifügen, solange die aktuellen Kriterien gelten bzw. keine Formulare/Bescheinigungsvorlagen für häuslich und unentgeltlich tätige Pflegepersonen für die Ganztagesbetreuung?<br>4. Berücksichtigt die Stadtverwaltung bei der Platzvergabe die gesetzlich verankerte Gleichwertigkeit von Erwerbs-/Berufstätigkeit und familiärer Pflege?'Geschäftsordnung und Zusammensetzung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Stuttgart' an Landeshauptstadt Stuttgart2023-11-06T07:29:46.339763+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/geschaeftsordnung-und-zusammensetzung-des-bereichsausschuss-fuer-den-rettungsdienstbereich-stuttgart/Sehr geehrte Damen und Herren,<br>bitte senden Sie mir Folgendes zu:<br>1. Übersendung der aktuellen Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst.<br>2. Übersendung der aktuellen Zusammensetzung mit Name, Funktion der Person für den Bereichsschusses für den Rettungsdienst<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).<br>Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. <br>Sollten sie ein Verfahren nach § 8 Abs. 1 LIFG durchführen wollen, so wäre dies sicherlich innerhalb einer Frist von sechs Wochen durchführbar.<br>Informationspflicht sind alle Stellen bei denen amtliche Informationen tatsächlich vorhanden sind. Die Protokolle und die Geschäftsordnung des Bereichsausschuss für den Rettungsdienst liegen dem Landratsamt als Mitglied dessen vor. Es ist daher von einer Verfügungsberechtigung auszugehen. Verfügungsberechtigt nach § 7 Abs. 1 S. 1 LIFG ist jedenfalls die federführende Behörde, aber regelmäßig auch alle anderen Behörden, bei denen die Unterlagen vorhanden sind. Bei beratenden Gremien, die einer informationspflichtigen Stelle zugeordnet sind, ist von einer Verfügungsbefugnis der Stelle auszugehen, wenn diese über eine Ausfertigung der Unterlagen verfügt. Der Bereichsausschuss ist ein solch beratendes Gremium und das Landratsamt ist selbst Mitglied im Bereichsausschuss, weshalb von einer gleichen Sachnähe auszugehen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 3.11.2011 - 7 C 4.11, Rn. 28). <br>Deshalb - und auch vor dem Hintergrund, d richte ich das Informationsersuchen bewusst an Sie. Da Aufgrund des Bescheids des Regierungspräsidiums Freiburg (Aktenzeichen R16P-F1161-55-476/17-679/1/8) davon auszugehen ist, das ich eine ungeschwärzte Liste der Mitglieder des Bereichsausschuss übermittelt werden bekomme, entfällt aus meiner Sicht auch der Grund für Schwärzungen in den Protokollen. <br>Es ist auch nicht davon auszugehen das etwa Gäste, Gutachter oder zufällig bei der Sitzung des Bereichsausschuss Anwesende ein Recht auf Schwärzung hätten. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt auch bei Daten von Gutachter_innen, Sachverständigen und Personen, die in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme abgeben haben. <br>Die Angaben beschränken sich dabei auf Name, Titel, akademischen Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und –telekommunikationsnummer. Dasselbe gilt nach § 5 Abs. 4 S. 2 LIFG auch für Amtsträger_innen. Amtsträger_innen sind vor allem solche im Sinne der § 7 AO beziehungsweise § 11 Abs. 1 Nummer 2 StGB. Danach ist Amtsträger, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. <br>Beispielsweise wurde der Zugang zur Teilnehmerliste einer Kabinettssitzung nach dem Informationsfreiheitgesetz des Bundes (IFG) höchstrichterlich entschieden mit BVerwG, Urteil vom 13.12.2018 -7 C 19.17 Rn. 44 ff. Hier waren sogar Teilnehmende betroffen, die kein politisches oder öffentliches Amt bekleideten. <br>Das Bundesverwaltungsgericht geht von einer geringen Schutzwürdigkeit aus, da lediglich die Sozialsphäre betroffen sei. Hinweisen möchte ich auch auf eine jüngst ergangene Entscheidung des BVerwG, Urteil vom 01.09.2022 - 10 C 5.21 hinsichtlich Zugang zu Namen und Kontaktdaten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Hierbei wurden die Regelungen des § 5 Abs. 3 und 4 IFG Bund (vergleichbar mit § 5 Abs. 4 LIFG) analog angewandt (Rn. 28 ff. des Urteils). <br>Hingegen ist das öffentliche Informationsinteresse hier als hoch einzuschätzen, zumal der Bereichsausschuss als öffentlicher Ausschuss für den im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Rettungsdienst die Verantwortung trägt und durch den Informationszugang entsprechende Transparenz hergestellt werden kann.<br>Da alle Bürgerinnen und Bürger potentielle Notfallpatienten sind (vgl.VGH BW, a.a.O.), ist es auch bei einem Gremium von gewichtigem öffentlichem Interesse, welche Personen diese maßgeblichen Entscheidungen im jeweiligen Rettungsbereich treffen bzw. zu verantworten haben.<br>Sollten sie den Zugang zur Gesamtheit oder Teilen dieser Informationen widersprechen, so ist ein förmlicher Bescheid notwendig, der sich an die üblichen Vorschriften für Form und Inhalt hält. Darin sind auch die Ablehnungsgründe detailliert darzulegen, eine lediglich kursorische Antwort genügt nicht. <br>Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich jedoch meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. <br>Der mögliche Arbeitsaufwand besteht aus heraussuchen und Weitergabe der Dokumente per Email und sollte von einer Verwaltungskraft in weniger als 30 min zu erledigen sein. Für den Zeitansatz und daraus resultierenden Kostensatz ist maßgeblich, wie eine Behörde diese Aufgabe erledigen würde, die sich ordnungs- und zeitgemäßer Aktenführung bedient.<br>Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach LIFG ist üblicher und normaler Bestandteil der Aufgaben von Behörden. <br>Der Bereichsausschuss ist ein Gremium, das im Rahmen der ihm nach § 2 RDG vom Land übertragenen Trägerschaft und Durchführung als maßgebliches Organisations-und Planungsorgan für den Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (vgl. hierzu PdK Baden-Württemberg - Kommentar zum Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, §§ 2 und 5).<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten, einer darüber hinaus gehenden Weitergabe meiner Daten oder dieser Anfrage widerspreche ich ausdrücklich.<br>Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Anfrage an und Antwort von der obersten Landesbehörde' an Landeshauptstadt Stuttgart2023-10-09T21:38:30.286733+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-an-und-antwort-von-der-obersten-landesbehoerde/Die StVO stellt in §11 (1) eindeutig klar, dass:<br>"Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste."<br>Seit mehreren Wochen stehen am Killesberg an diversen Stellen Schilder mit "Stau" (Vz 124) und dem Zusatzschild "Bei Rückstau hier halten".<br>Das sind "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben" und sie sind somit "nicht anzuordnen", wie es in der VwV zur StVO zu den §§39-43 geregelt ist.<br>Legal werden diese Schilder nur - wie im weiteren Text der VwV zu lesen ist, wenn: "Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde."<br><br>Ich interessiere mich für Ihre Anfrage an diese oberste Landesbehörde, in der sowohl die Begründung für diese Schilder angegeben ist (vor allem im Unterschied zu allen anderen Kreuzungen im Stadtgebiet) als auch für die Dauer von diesen offensichtlich temporären Schildern. Bitte senden sie mir sowohl Ihre Anfrage als auch die Antwort der obersten Landesbehörde zu.'Sondergenehmigung: Schausteller-Parken' an Landeshauptstadt Stuttgart2023-10-09T21:02:51.161272+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/sondergenehmigung-schausteller-parken/zu Volksfest-Zeiten parken die Fahrzeuge (u.a. schwere LKWs und deren Anhänger) der Schausteller sowohl auf den Grünflächen am Wasen als auch z.B. auf dem Parkplatz "Bismarckturm". Dort stehen die Fahrzeuge auch außerhalb der Parkmarkierungen und in den Grünflächen. Durch die großen Schleppkurven wurden die Grasnaben dort an der Parkplatzeinfahrt zerstört.<br>Ich möchte gerne die Sondergenehmigung für dieses destruktive Parken einsehen.