Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage erfolgreich nach Tag #klimaschutz auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2021-07-29T03:30:11.625023+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage erfolgreich nach Tag #klimaschutz, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen in der Schweinezucht Fahrbinde, Rastow von Anfang 2020 bis heute' an Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung2021-05-21T18:01:44.532546+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-in-der-schweinezucht-fahrbinde-rastow-von-anfang-2020-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinezucht Fahrbinde, Lewitzweg 1, 19288 Rastow genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach § 3 des Mecklenburg-Vorpommerischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (IFG M-V), § 3 des Mecklenburg-Vorpommerschen Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!<br>Mit besten Grüßen'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen in der Mastbetrieb Hopman GmbH, Grabow von Anfang 2019 bis heute' an Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung2021-05-29T21:48:43.325932+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-in-der-mastbetrieb-hopman-gmbh-grabow-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Mastbetrieb Hopman GmbH, Ausbau 1, 19300 Grabow, genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach § 3 des Mecklenburg-Vorpommerischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (IFG M-V), § 3 des Mecklenburg-Vorpommerschen Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!<br>Mit besten Grüßen'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Fläminger Tiergut GmbH, Bad Belzig von Anfang 2019 bis heute' an Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienste Veterinärwesen + Lebensmittelüberwachung2021-07-29T03:30:11.625023+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-flaminger-tiergut-gmbh-bad-belzig-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Fläminger Tiergut GmbH, Am Bach 2, 14806 Bad Belzig, genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (anhand der Stichtagsmeldungen aus der Datenbank HIT sowie Zahlen aufgrund von Kontrollen durch Ihre Behörde)?<br>Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 AIG und möchte Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!<br>Mit besten Grüßen'Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Teutschenthal' an Landkreis Saalekreis2021-07-27T16:02:06.576550+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/brandschutz-in-der-schweinemastanlage-woestmann-kg-teutschenthal/Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz aufgrund der verheerenden Brände in den Jahren 2014 und 2020.<br>1 Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?<br>2 Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?<br>3 Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?<br>4 Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?<br>5 Da sich schon mehrmals gezeigt hat, daß von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?<br>6 Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?<br>7 Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?<br>8 Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen?<br>9 Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?<br>10 Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!'Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Sanbeiendorf' an Landkreis Börde2021-06-03T11:28:43.572895+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/brandschutz-in-der-van-gennip-tierzuchtanlagen-gmbh-co-kg-sanbeiendorf/Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Gewerbegebiet 1, 39517 Burgstall, OT Sandbeiendorf, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz.<br>Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?<br>Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere zehntausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?<br>Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?<br>Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?<br>Da von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall meiner Meinung nach eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?<br>Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?<br>Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?<br>Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen? Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?<br>Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweinemastanlage Woestmann KG in Teutschenthal von Anfang 2019 bis heute' an Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis2021-07-27T15:48:08.730468+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-schweinemastanlage-woestmann-kg-in-teutschenthal-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (Stichtagsmeldung aus der HIT-Datenbank sowie anhand von Berichten bei Kontrollen vor Ort)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweineproduktion van Dijck KG, Nuthe-Urstromtal von Anfang 2019 bis heute' an Landkreis Teltow-Fläming - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt2021-05-29T22:31:02.591442+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-schweineproduktion-van-dijck-kg-nuthe-urstromtal-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweineproduktion van Dijck KG, Alte Hauptstraße 62, 14947 Nuthe-Urstromtal, genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 AIG und möchte Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!<br>Mit besten Grüßen'Förderung von Betrieben zum Ausstieg aus der Tierhaltung in Brandenburg aufgrund der Afrikanisches Schweinepest' an Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz2021-07-17T13:09:56.582812+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-von-betrieben-zum-ausstieg-aus-der-tierhaltung-in-brandenburg-aufgrund-der-afrikanisches-schweinepest/Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG<br><br>Sehr geehrte Damen und Herren, <br><br>kürzlich wurde die Afrikanische Schweinepest bei Hausschweinen in einem Betrieb Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße und einer Kleinsthaltung im Landkreis Märkisch-Oderland nachgewiesen. Das hat zur Folge, daß in einem der Betriebe 200 Schweine getötet werden müssen.<br>Aus einem RBB-Beitrag vom 16.07.2021 geht hervor, daß die Unterstützung für Betriebe, die in den Restriktionszonen temporär aus der Tierhaltung aussteigen wollen, kein Gehör gefunden hat und von Bundesministerin Julia Klöckner zurückgewiesen wurde (Quelle: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/07/schweinepest-brandenburg-erste-faelle-bestaetigt-spree-neisse.html)<br><br>1 Gab es durch das MLUK Anfragen an den Bund zu besagter Förderung eines temporären Ausstiegs aus der Tierhaltung? <br><br>2 Wenn ja, wie genau sahen diese Anfragen aus und was wurde darin im Einzelnen gefordert? <br><br>3 Wenn nein, gab es Anfragen von den Betrieben an den Bund und was wurde darin im Einzelnen gefordert? <br><br>Im Falle einer bejahenden Antwort der Fragen 1 und 2 senden Sie mir bitte Folgendes zu:<br><br>Zurückweisung des Antrags auf Förderung zum temporären Ausstieg aus der Tierhaltung durch das BMEL.<br><br>Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<br><br>Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. <br><br>Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. <br><br>Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<br><br>Mit freundlichen Grüßen'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Pelapro Ferkelproduktion GmbH Zollchow, Milower Land von Anfang 2019 bis heute' an Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung2021-05-29T22:45:12.341384+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-pelapro-ferkelproduktion-gmbh-zollchow-milower-land-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Pelapro Ferkelproduktion GmbH Zollchow, Galmer Str. 1, 14715 Milower Land, genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 AIG und möchte Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!<br>Mit besten Grüßen'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweinezucht Glava GmbH in Genthin von Anfang 2019 bis heute' an Landkreis Jerichower Land - Amt für Verbraucherschutz2021-05-20T15:08:19.890102+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-schweinezucht-glava-gmbh-in-genthin-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen. <br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Glava GmbH, Fienerstr, 39307 Genthin genehmigt? <br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. <br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. <br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. <br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage von Paepcke GbR in Tützpatz von Anfang 2020 bis heute' an Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt2021-05-13T13:31:04.173465+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-schweinemastanlage-von-paepcke-gbr-in-tutzpatz-von-anfang-2020-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen. <br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage von Paepcke GbR in 17091 Tützpatz, Demminer Straße 8 genehmigt? <br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach § 3 des Mecklenburg-Vorpommerischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG M-V), § 3 des Mecklenburg-Vorpommerschen Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. <br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. <br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. <br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe! <br>Mit besten Grüßen'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Norhäuser Schweinemast GmbH & Co KG/Van Asten Group in Nordhausen von Anfang 2019 bis heute' an Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt2021-05-21T17:03:55.638354+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-norhauser-schweinemast-gmbh-co-kgvan-asten-group-in-nordhausen-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Norhäuser Schweinemast GmbH & Co KG/Van Asten Group, Kommunikationsweg 11, 99734 Nordhausen genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG), dem Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 Satz 1 ThürTG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweinehaltung Düben GmbH & Co. KG in Düben von Anfang 2019 bis heute' an Landkreis Wittenberg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz2021-05-28T20:06:06.283776+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-schweinehaltung-duben-gmbh-co-kg-in-duben-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinehaltung Düben GmbH & Co. KG, Buroer Weg 26b, 06869 Coswig, genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!'Schriftsätze der 24. Bundesregierung / des IV. Kabinetts Merkel zu 1 BvR 2656/18 vom 24.03.2021 (17 XIII 101/21 (SD C))' an Bundesministerium der Justiz2021-05-03T10:50:04.938181+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/schriftsatze-der-24-bundesregierung-des-iv-kabinetts-merkel-zu-1-bvr-265618-vom-24032021-17-xiii-10121-sd-c/Die (mutmaßlich) in Ihrem Hause vorliegenden Schriftsätze der Verfahrensgegnerin, der 24. Bundesregierung / des IV. Kabinetts Merkel, im BVerfG Verfahren 1 BvR 2656/18 dessen Beschluss am 29.04.2021 verkündet worden war<br><br>bevorzugt digital als PDF.