Informationsfreiheitsanfragen nach Status Information nicht vorhanden nach Tag Kontaktnachverfolgung auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2022-02-01T21:48:48.058995+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Information nicht vorhanden nach Tag Kontaktnachverfolgung, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Landkreis Diepholz: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz' an Landkreis Diepholz - Fachdienst 53 Gesundheitsamt2022-01-31T12:15:36.942271+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/landkreis-diepholz-nutzung-von-kontaktnachverfolgungsdaten-zu-anderen-zwecken-als-dem-infektionsschutz/Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:<br>1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.<br><br>2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,<br>- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)<br>- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)<br>- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren<br>jeweils gegliedert nach<br>- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)<br>- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)<br>beide Punkte untergliedert nach<br>- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)'Hochsauerlandkreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz' an Hochsauerlandkreis - Gesundheitsamt Fachdienst 372022-01-31T11:44:39.958217+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/hochsauerlandkreis-nutzung-von-kontaktnachverfolgungsdaten-zu-anderen-zwecken-als-dem-infektionsschutz/Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:<br>1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.<br><br>2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,<br>- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)<br>- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)<br>- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren<br>jeweils gegliedert nach<br>- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)<br>- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)<br>beide Punkte untergliedert nach<br>- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)'Landeshauptstadt Schwerin: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz' an Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Gesundheit2022-02-01T19:43:45.830122+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/landeshauptstadt-schwerin-nutzung-von-kontaktnachverfolgungsdaten-zu-anderen-zwecken-als-dem-infektionsschutz/Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:<br>1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.<br><br>2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,<br>- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)<br>- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)<br>- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren<br>jeweils gegliedert nach<br>- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)<br>- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)<br>beide Punkte untergliedert nach<br>- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)'Landratsamt Alb-Donau-Kreis: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz' an Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Fachdienst Gesundheit2022-02-01T15:52:55.220729+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/landratsamt-alb-donau-kreis-nutzung-von-kontaktnachverfolgungsdaten-zu-anderen-zwecken-als-dem-infektionsschutz/Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:<br>1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.<br><br>2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,<br>- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)<br>- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)<br>- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren<br>jeweils gegliedert nach<br>- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)<br>- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)<br>beide Punkte untergliedert nach<br>- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)'Kreis Herzogtum Lauenburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz' an Kreis Herzogtum Lauenburg - Gesundheitsamt2022-02-01T21:48:48.058995+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/kreis-herzogtum-lauenburg-nutzung-von-kontaktnachverfolgungsdaten-zu-anderen-zwecken-als-dem-infektionsschutz/Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:<br>1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.<br><br>2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,<br>- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)<br>- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)<br>- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren<br>jeweils gegliedert nach<br>- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)<br>- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)<br>beide Punkte untergliedert nach<br>- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)'Umstände der Beschaffung und des von der FHH geförderten Einsatzes der "Luca"-App sowie Grundlagen der Entscheidung zur "Luca"-App und zweier Aspekte der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO' an Senatskanzlei Hamburg2021-05-18T18:28:00.551577+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/umstande-der-beschaffung-und-des-von-der-fhh-geforderten-einsatzes-der-luca-app-sowie-grundlagen-der-entscheidung-zur-luca-app-und-zweier-aspekte-der-hmbsars-cov-2-eindammungsvo/1) Umstände der Vertragsanbahnung zwischen der FHH und culture4life GmbH / nexenio GmbH bezüglich "Luca". Welche Kontakte gab es, von wem wurden sie initiiert?<br><br>Ich bitte hierzu auch um eine Kopie des Schriftverkehrs mit der culture4life GmbH / nexenio GmbH. Falls die Zugänglichmachung dieser Information problematisch ist, bitte ich zuerst um die Beantwortung der übrigen Punkte meiner Anfrage.<br><br>2) eine Beschreibung des Vergabeverfahrens, das zum Abschluss des Vertrages / der Verträge geführt hat. Wann und wo wurde die Ausschreibung öffentlich gemacht?<br><br>3) eine Aufstellung der Kosten für die Anschaffung, auch für die Anpassung bestehender IT-Infrastruktur.<br><br>4) eventuelle interne Gutachten zu Nutzen und Verhältnismäßigkeit der verpflichtenden Namens- und Adresserfassung bei der Öffnung der Außengastronomie und anderen Bereichen<br><br>5) interne Gutachten zur datenschutzrechtlichen und IT-Sicherheits-Bewertung von "Luca". Ist dem Senat die ausführliche Datenschutzfolgeabschätzung des FIfF e.V. zum digitalen Kontakt-Tracing [4] bekannt, diente diese als Entscheidungsgrundlage und wenn nein, warum nicht?<br><br>6) eventuelle interne Gutachten, inwiefern das kommerzielle Drittprodukt "Luca App" als bevorzugter Weg zur Erfüllung einer Verordnung erworben und angepriesen werden darf.<br><br>Insbesondere interessiert mich hierbei, inwiefern die effektivere (da deutliche schnellere und die Gesundheitsämter weniger belastende), anonyme und eigenverantwortliche Warnung durch die offizielle (!), quelloffene und mit höchster Sorgfalt entwickelte CWA als Alternative zur in der Verordnung derzeit geforderten namentlichen Registrierung sowie dem Bewerbung eines kommerziellen, durch etliche IT-Sicherheits-Negativschlagzeilen [5] aufgefallenen Drittprodukts in Betracht gezogen wurde und/oder weiterhin wird.<br><br>7) falls dies ohne Verzögerung der Antwort auf meine Anfrage möglich ist, die Verträge mit culture4life GmbH / nexenio GmbH zu "Luca".<br><br>8) die genaue Begründung der Ansicht der Senatskanzlei, dass die Zugänglichmachung der Verträge allenfalls nach einer "intensiven Prüfung" (sic) möglich sei [3]?<br><br>9) Wann ist die Entscheidung zur Beschaffung von "Luca" gefallen und wann wurde der Vertrag abgeschlossen?<br><br>Ferner:<br><br>10) Eine Liste der wissenschaftlichen und rechtlichen Gutachten, die als Entscheidungsgrundlage für die Ausgestaltung der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO gedient haben, insb. bzgl. zweier Punkte:<br><br>a) der Anwendung von §7 auf Außenbereiche, (im Unterschied zu Punkt 4 beziehe ich mich hier ausdrücklich nur auf diese)<br><br>sowie (ggf. getrennt vom Rest zu beantworten, falls die Frist es sonst nicht zulässt, da thematisch vom Kern der Abfrage abweichend):<br><br>b) die sogenannten "Ausgangssperren" ab einem bestimmten Covid-19-Inzidenzwert.<br><br>Erwiesenermaßen und allgemein bekannt besteht ja an der frischen Luft nur ein vergleichsweise geringes, beim Tragen von Masken noch weiter reduziertes Infektionsrisiko. Ich wäre also daran interessiert zu erfahren, welche Sachverhalte, welche Erkenntnisse also die Relevanz, die Verhältnismäßigkeit oder gar die Notwendigkeit der genannten Bestimmungen begründe(te)n.<br><br>Ich beziehe mich in dieser Sache auf die Landespressekonferenz vom 18. Mai (Nachfrage zur digitalen Kontaktnachverfolgung), auf folgende Pressemitteilung:<br><br>[1] https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15012634/hamburg-erwirbt-lizenz-fuer-luca-app/<br><br>sowie auf den Bericht des NDR vom 09.04.2021:<br><br>[2] https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Kontaktverfolgung-Auch-Hamburg-setzt-auf-die-Luca-App,lucaapp104.html<br><br>und auf eine weitere laufende Anfrage:<br><br>[3] https://fragdenstaat.de/anfrage/veroffentlichung-der-vertrage-mit-der-nexenio-gmbh-bzw-der-culture4life-gmbh-gema-3-hmbtg-1/<br><br>Weitere Referenzen:<br><br>[4] https://www.fiff.de/dsfa-corona, als "Kurzfassung" einiger wichtiger und bereits abschließend diskutierter Aspekte, gegen die das Konzept von "Luca" über ein halbes Jahr nach Einführung der datenschutzrechtlich vorbildlichen und effektiven CWA mutwillig verstößt, mögen die Prüfsteine des CCC dienen: https://www.ccc.de/de/updates/2020/contact-tracing-requirements<br><br>[5] https://www.ccc.de/de/updates/2021/luca-app-ccc-fordert-bundesnotbremse