Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage erfolgreich nach Tag #tierschutzverstöße auf FragDenStaathttps://fragdenstaat.de/anfragen/feed/2021-07-29T03:30:11.625023+00:00Dieser Feed enthält die neuesten Informationsfreiheitsanfragen nach Status Anfrage erfolgreich nach Tag #tierschutzverstöße, die mit Hilfe von FragDenStaat gestellt wurden.'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen in der Schweinezucht Fahrbinde, Rastow von Anfang 2020 bis heute' an Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung2021-05-21T18:01:44.532546+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-in-der-schweinezucht-fahrbinde-rastow-von-anfang-2020-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinezucht Fahrbinde, Lewitzweg 1, 19288 Rastow genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach § 3 des Mecklenburg-Vorpommerischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (IFG M-V), § 3 des Mecklenburg-Vorpommerschen Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!<br>Mit besten Grüßen'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen in der Mastbetrieb Hopman GmbH, Grabow von Anfang 2019 bis heute' an Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung2021-05-29T21:48:43.325932+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-in-der-mastbetrieb-hopman-gmbh-grabow-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Mastbetrieb Hopman GmbH, Ausbau 1, 19300 Grabow, genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach § 3 des Mecklenburg-Vorpommerischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (IFG M-V), § 3 des Mecklenburg-Vorpommerschen Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!<br>Mit besten Grüßen'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Fläminger Tiergut GmbH, Bad Belzig von Anfang 2019 bis heute' an Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienste Veterinärwesen + Lebensmittelüberwachung2021-07-29T03:30:11.625023+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-flaminger-tiergut-gmbh-bad-belzig-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Fläminger Tiergut GmbH, Am Bach 2, 14806 Bad Belzig, genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (anhand der Stichtagsmeldungen aus der Datenbank HIT sowie Zahlen aufgrund von Kontrollen durch Ihre Behörde)?<br>Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 AIG und möchte Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!<br>Mit besten Grüßen'Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Teutschenthal' an Landkreis Saalekreis2021-07-27T16:02:06.576550+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/brandschutz-in-der-schweinemastanlage-woestmann-kg-teutschenthal/Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz aufgrund der verheerenden Brände in den Jahren 2014 und 2020.<br>1 Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?<br>2 Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?<br>3 Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?<br>4 Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?<br>5 Da sich schon mehrmals gezeigt hat, daß von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?<br>6 Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?<br>7 Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?<br>8 Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen?<br>9 Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?<br>10 Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!'Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Sanbeiendorf' an Landkreis Börde2021-06-03T11:28:43.572895+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/brandschutz-in-der-van-gennip-tierzuchtanlagen-gmbh-co-kg-sanbeiendorf/Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. KG, Gewerbegebiet 1, 39517 Burgstall, OT Sandbeiendorf, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz.<br>Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?<br>Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere zehntausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?<br>Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?<br>Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?<br>Da von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall meiner Meinung nach eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?<br>Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?<br>Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?<br>Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen? Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?<br>Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?<br><br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweinemastanlage Woestmann KG in Teutschenthal von Anfang 2019 bis heute' an Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis2021-07-27T15:48:08.730468+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-schweinemastanlage-woestmann-kg-in-teutschenthal-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (Stichtagsmeldung aus der HIT-Datenbank sowie anhand von Berichten bei Kontrollen vor Ort)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweineproduktion van Dijck KG, Nuthe-Urstromtal von Anfang 2019 bis heute' an Landkreis Teltow-Fläming - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt2021-05-29T22:31:02.591442+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-schweineproduktion-van-dijck-kg-nuthe-urstromtal-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweineproduktion van Dijck KG, Alte Hauptstraße 62, 14947 Nuthe-Urstromtal, genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 AIG und möchte Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!<br>Mit besten Grüßen'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Pelapro Ferkelproduktion GmbH Zollchow, Milower Land von Anfang 2019 bis heute' an Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung2021-05-29T22:45:12.341384+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-pelapro-ferkelproduktion-gmbh-zollchow-milower-land-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Pelapro Ferkelproduktion GmbH Zollchow, Galmer Str. 1, 14715 Milower Land, genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 AIG und möchte Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!<br>Mit besten Grüßen'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweinezucht Glava GmbH in Genthin von Anfang 2019 bis heute' an Landkreis Jerichower Land - Amt für Verbraucherschutz2021-05-20T15:08:19.890102+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-schweinezucht-glava-gmbh-in-genthin-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen. <br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Glava GmbH, Fienerstr, 39307 Genthin genehmigt? <br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. <br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. <br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. <br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Norhäuser Schweinemast GmbH & Co KG/Van Asten Group in Nordhausen von Anfang 2019 bis heute' an Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt2021-05-21T17:03:55.638354+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-norhauser-schweinemast-gmbh-co-kgvan-asten-group-in-nordhausen-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Norhäuser Schweinemast GmbH & Co KG/Van Asten Group, Kommunikationsweg 11, 99734 Nordhausen genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG), dem Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 Satz 1 ThürTG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!'Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweinehaltung Düben GmbH & Co. KG in Düben von Anfang 2019 bis heute' an Landkreis Wittenberg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz2021-05-28T20:06:06.283776+00:00https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigte-und-tatsachlich-genutzte-tierplatzzahlen-der-schweinehaltung-duben-gmbh-co-kg-in-duben-von-anfang-2019-bis-heute/Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.<br>1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinehaltung Düben GmbH & Co. KG, Buroer Weg 26b, 06869 Coswig, genehmigt?<br>2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?<br>Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.<br>Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.<br>Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.<br>Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!