Informationsfreiheitsanfragen

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  • Krankenwageneinsätze in der JVA Rosdorf
    Niedersächsisches JustizministeriumNiedersachsen
    Information nicht vorhanden, 1 Monat, 1 Woche her
    Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG ), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln
  • Kontrollbericht zu Gewürzhaus Haugg, Aschaffenburg [#47571] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 21.01.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
  • Übersterblichkeit
    Audi BKKBund
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre her
    Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen
  • (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
  • Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG ), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes
  • Kosten für juristische Angelegenheiten
    Universität PotsdamBrandenburg
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 5 Monate her
    Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG mit der Nummer 227068 ist am 19.08.2021 in der Pressestelle der Universität Potsdam ), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
  • Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Insoweit wurde die gesetzliche Frist bisher in Ihrem Falle nicht überschritten. Insoweit wurde die gesetzliche Frist bisher in Ihrem Falle nicht überschritten. & More, Hochheim am Main“ vom 24.05.2019 (#145997) wurde von Ihnen noch immer nicht in der gesetzlich
  • zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zu Ihrer Deshalb habe ich nun eine Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Twitter-Analysedaten ("Twitter Analytics")« [#152902] # 25-732/002 II#0036 Der Bundesbeauftragte Grüßen 96767_2019_geschwaerzt.pdf 96767_2019.pdf Bundesministerium
  • nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Die Stadt ist gesetzlich nicht verpflichtet, jeden Verkehrsverstoß zu ahnden. Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach ; zuständig für das Themenfeld Forschung und Förderung, sowie für das Förderportal ist das Bundesministerium Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium des Innern und für Heimat Ministerium
  • Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen > > Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen
  • Anfrage nach anhängenden und abgeschlossen Verfahren zur DSGVO
    Sozialgericht CottbusBrandenburg
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 2 Monate her
    Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz § 81b SGB X lautet: Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz > > Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG ), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
  • ehem. Lehrer Pflegeberufe
    Behörde für Schule und BerufsbildungHamburg
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 4 Monate her
    Lehrer Pflegeberufe [#253608] Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § Die Sache ist relevant, da dieser im Pflegeberufsgesetz eine Besitzstandwahrung zum neuen Studiengang Lehrer Pflegeberufe“ vom 19.07.2022 (#253608) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Auskunft des Statistischen Bundesamtes erfolgte oberhalb von ISCED 655 keine berufliche Zuordnung.
  • =pocket-newtab-global-de-DE#suchfeld In meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgsetz des Bundes > << Antragsteller:in >> In meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgsetz des Bundes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln
  • Präsentation für den Lehrgang "Konfliktverteidigung"
    Deutsche Richterakademie Tagungsstätte WustrauBrandenburg
    Information nicht vorhanden, 2 Jahre, 4 Monate her
    Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz > > Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG ), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Das sind die Justizverwaltungen des Bundes und der Länder.
  • Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen > > Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen
  • Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen “ vom 06.07.2021 (#224394) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet.
  • Energiebedarfsausweis für Gebäude: Stadthalle Zur Geest 25 59399 Olfen
    Kommunalverwaltung OlfenNordrhein-Westfalen
    Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 8 Monate her
    stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Maßnahmen und Vorkehrungen zur Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen nach § 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 7 Absatz 1 und 2 des Umweltinformationsgesetzes sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 10 des Umweltinformationsgesetzes.
  • Ablehnung Antrag auf Aussetzung der Schulöffnung
    Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen
    Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 8 Monate her
    Ablehnung Antrag auf Aussetzung der Schulöffnung [#214988] Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
  • Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Sehr geehrteAntragsteller/in ich darf Sie bitten, die Weiterleitung an die zuständige Stelle im Bundesland Ich hatte Sie gebeten, Ihrem Hinweis folgend, die Anfrage an die zuständige Stelle des Bundeslandes Hessen
  • Energiebedarfsausweis für Gebäude: Auswärtiges Amt Dienstsitz Bonn Villa Tempelstraße
    Kommunalverwaltung BonnNordrhein-Westfalen
    Information nicht vorhanden, 3 Jahre, 11 Monate her
    stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Gebäude: Auswärtiges Amt Dienstsitz Bonn Villa Tempelstraße [#207293] Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes Da das von Ihnen genannte Gebäude nicht im Eigentum der Bundesstadt Bonn steht, liegt hier auch kein stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes
  • Schulen mit MNB // Kontakt 2
    Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen
    Information nicht vorhanden, 4 Jahre her
    Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
  • Kopien von Prüfungsunterlagen
    Filmuniversität Babelsberg Konrad WolfBrandenburg
    Information nicht vorhanden, 10 Monate, 1 Woche her
    Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz > > Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG ), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Freundliche Grüße AW: Hinweisgeberschutzgesetz [#295830] [#284273] Sehr &lt
  • Die Konkretisierungsmerkmale lassen sich auch nicht anhand der TBNR aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Die Konkretisierungsmerkmale lassen sich auch nicht anhand der TBNR aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes
  • Angezeigte Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen
    Stadt KonstanzBaden-Württemberg
    Information nicht vorhanden, 10 Monate, 1 Woche her
    die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr und nach Möglichkeit die Höhe der festgesetzten Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23