Informationsfreiheitsanfragen
Ihre Suche ergab 7.181 Ergebnisse.
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Auflistung Polizeihunde (Rassen und Namen)
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde zurückgezogen, 5 Jahre, 1 Monat herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Mit freundlichen Grüßen Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz vom 08.01.2020 -
Statistik Durchfallquoten zweites Staatsexam im Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen in RLP
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 8 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung geehrteAntragsteller/in die Antwort auf die im Betreff genannte Anfrage mit Verweis auf das Landestransparenzgesetz -
Geschwind Studie Sekundarstufe
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 9 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Mai 2019 auf Grundlage des Landestransparenzgesetzes, in welchem Sie Ergebnisse des Forschungsprojekts -
Flutkatastrophe 2021 / Anforderung der ATF des BBK
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz -
Flutkatastrophe 2021 / Entschädigungszahlungen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 LBKG
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 8 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz -
Flutkatastrophe 2021 / Konzepterstellung der lnfopoints im Ahrtal (Drucksache 18/1689)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 7 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz -
Alarmierung der DLRG OG Bad Marienberg am 14.07.2021 oder 15.07.2021
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 4 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Anforderungen von rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzeinheiten durch die Koordinierungsstelle der ADD richten -
Kooperationsvertrag zum Ausbau von FTT$
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Rheinland-Pfalz
Anfrage eingeschlafen, 6 Jahre, 5 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Sätze 2 und 3 des Verbraucherinformationsgesetzes Rheinland-Pfalz (VIG) bzw. § 11 Abs. 2 Landestransparenzgesetz -
Organisationsverfügung des Staatssekretärs vom 17.12.2013 (Einrichtung der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 8 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz -
Fluktuation der Mitarbeiter
Kreisverwaltung Ahrweiler – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 4 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Fluktuation der Mitarbeiter [#321389] Sehr geehrter Herr Gehrung, gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Landestransparenzgesetz -
Schülerbeförderung zur RS+ in Saarburg
Kreisverwaltung Trier-Saarburg – Rheinland-Pfalz
Information nicht vorhanden, 5 Monate, 2 Wochen herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz -
Pauschalierung einmaliger Bedarfe Stadt Koblenz
Stadtverwaltung Koblenz – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 7 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). -
Indirekte Einwirkung auf streng geschützte Arten durch Waldkindergarten
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 11 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage haben wir uns von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) berichten Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Informationen zur Einführung der Biotonne
Kreisverwaltung Kusel – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 3 Monate herHaushalt, bitte ich Sie um Offenlegung der hierfür benötigten Kosten, und Informationen laut Landestransparenzgesetz § 3 Anwendungsbereich, transparenzpflichtige Stellen. Haushalt, bitte ich Sie um Offenlegung der hierfür benötigten Kosten, und Informationen laut Landestransparenzgesetz § 3 Anwendungsbereich, transparenzpflichtige Stellen. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Straßenbau L214
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 2 Monate her3) Entspricht das Ergebnis den Richtlinien bzw. Ihren Qualitätsansprüchen? 3) Entspricht das Ergebnis den Richtlinien bzw. Ihren Qualitätsansprüchen? Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Einbindung der Luca-App in die Behördenstruktur, Abfragehäufigkeit & Einbindung in die IT-Systeme
Stadtverwaltung Koblenz – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 5 Monate herbehinhaltet z.B. das Datenschutz und Datenlöschkonzept Ihrer Institution oder die Internen Verhaltensrichtlinien behinhaltet z.B. das Datenschutz und Datenlöschkonzept Ihrer Institution oder die Internen Verhaltensrichtlinien Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage wurde zurückgezogen, 9 Monate, 1 Woche herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Gaststättengesetz
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße – Rheinland-Pfalz
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 10 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Tag Herr Antragsteller/in, in der Gaststättenakte befinden sich seit dem Jahr 2010 keinerlei Kontrollberichte -
Plagiatserkennungssoftware iThenticate
Hochschule Koblenz RheinMoselCampus – Rheinland-Pfalz
Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre, 6 Monate herWelche Datenschutzrichtlinien gelten für das Unternehmen (Europäische DSGVO)? Welche Datenschutzrichtlinien gelten für das Unternehmen (Europäische DSGVO)? Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Allgemeiner Katastrophenschutzplan der ADD
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 8 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz -
RAEP GS / Fortschreibung 2014
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Information nicht vorhanden, 1 Jahr, 1 Monat herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung E-Mail-Adresse>>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz -
DGM1-Datensätze für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herBeteiligung, Wissen und Innovationen dar, ermöglichen neue Geschäftsmodelle und fördern gleichzeitig Transparenz Beteiligung, Wissen und Innovationen dar, ermöglichen neue Geschäftsmodelle und fördern gleichzeitig Transparenz Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Corporate Design Manual des Landes Rheinland-Pfalz
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 6 Monate, 1 Woche herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Juli 2024, mit der Sie einen Antrag auf Zugang zu Informationen nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung -
Formular "Nutzerumfrage Mehrfaktor-Authentifizierung"
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 6 Monate, 1 Woche herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung GZ 0831-0001#2024/0035-0382 B_Transp.0003 Ihre Anfrage #307638 nach Landestransparenzgesetz -
Schulpflichtiger Samstag
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz – Rheinland-Pfalz
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 9 Monate herEinsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz
Anfragen
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