Informationsfreiheitsanfragen

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Ihre Suche ergab 155 Ergebnisse.

  • Da die gesetzte Frist für den Wiederaufbau des Förderturms und der Gesamtsanierung der Gebäudegruppe Gehen die denkmalrechtliche Genehmigung und die damit verbundenen Verpflichtungen beim Verkauf auf einen Da die gesetzte Frist für den Wiederaufbau des Förderturms und der Gesamtsanierung der Gebäudegruppe Gehen die denkmalrechtliche Genehmigung und die damit verbundenen Verpflichtungen beim Verkauf auf einen Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • DRK), die Gruppe der Organisatorischen Leiter (OrgL) und des Kreisverbindungskommandos (KVK) der Bundeswehr DRK), die Gruppe der Organisatorischen Leiter (OrgL) und des Kreisverbindungskommandos (KVK) der Bundeswehr Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Ausgleichsflächen
    Verbandsgemeindeverwaltung GöllheimRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 1 Monat, 2 Wochen her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Die entsprechenden Informationen liegen uns lediglich im Rahmen der Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB Diese sind in den Bebauungsplänen enthalten, in denen die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Datenschutzfolgeabschätzung "mikropro health"
    Kreisverwaltung KaiserslauternRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Datenschutzfolgeabschätzung "mikropro health"“ vom 22.11.2024 (#322733) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Datenschutzfolgeabschätzung "mikropro health"
    Kreisverwaltung Bad KreuznachRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Datenschutzfolgeabschätzung "mikropro health"“ vom 22.11.2024 (#322735) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Datenschutzfolgeabschätzung "mikropro health"
    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-PrümRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Datenschutzfolgeabschätzung "mikropro health"“ vom 22.11.2024 (#322734) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Beauftragung Dorfplanungsbüro
    Verbandsgemeindeverwaltung WörrstadtRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 4 Monate, 2 Wochen her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Informationsfreiheitsanfrage „Beauftragung Dorfplanungsbüro“ vom 11.03.2024 (#302762) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Informationsfreiheitsanfrage „Beauftragung Dorfplanungsbüro“ vom 11.03.2024 (#302762) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • High-Performance-Reanimationen in der Stadt Neuwied
    Stadtverwaltung NeuwiedRheinland-Pfalz
    Warte auf Antwort, 3 Tage, 10 Stunden her
    Wassenberg wurde ein High-Performance-Reanimationskonzept vorgestellt und wird nun seit dem 01.01.25 umgesetzt Wassenberg wurde ein High-Performance-Reanimationskonzept vorgestellt und wird nun seit dem 01.01.25 umgesetzt Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung verkehrsberuhigter Bereich Münchhofpforte“ vom 20.06.2024 (#311442) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Sitzungssaal
    Verbandsgemeindeverwaltung WirgesRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 1 Tag, 15 Stunden her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung etwas Zeit in Anspruch nimmt, bitte ich um Ihre Geduld; ich komme unaufgefordert innerhalb der gesetzlichen Vom Gesetzwortlaut nicht erfasst sind Vorgänge in Ausübung von Eigentümerrechten, denn dadurch werden Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung und Ausrückeordnung der VG Saarburg-Kell“ vom 20.10.2024 (#319847) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Verkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30
    Verbandsgemeindeverwaltung Bad BreisigRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 1 Monat, 1 Woche her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Verkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30“ vom 15.12.2024 (#324049) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Kopiergeld an der Grundschule
    Stadtverwaltung BendorfRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 4 Monate her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Informationsfreiheitsanfrage „Kopiergeld an der Grundschule“ vom 19.09.2024 (#317836) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Unterbringungskosten für Ersatzfreiheitsstrafen
    Justizvollzugsanstalt RohrbachRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 5 Monate her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Unterbringungskosten für Ersatzfreiheitsstrafen“ vom 18.07.2024 (#313347) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Ersatzfreiheitsstrafen“ [#313347] Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz fragdenstaat.de/a/313347/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet wurde, obwohl vorausgesetzt
  • Großcarnivoren
    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und MobilitätRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 1 Monat, 1 Woche her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Informationsfreiheitsanfrage „Großcarnivoren“ vom 10.12.2024 (#323787) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Abriss der Nepomukbrücke in Rech
    Verbandsgemeindeverwaltung AltenahrRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 2 Wochen, 6 Tage her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Beschlusseinstellung
    Landgericht Landau in der PfalzRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 5 Monate her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Informationsfreiheitsanfrage „Beschlusseinstellung“ vom 03.05.2024 (#308039) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Sicherheitslücken in MNS+
    Kreisverwaltung Rhein-Lahn-KreisRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 5 Monate, 2 Wochen her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Rhein-Lahn-Kreis) [#313329] Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Sofern ich innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist keine Antwort erhalte, werde ich Sie erneut informieren Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
  • Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Gemäß § 4 Rettungsdienstgesetz (RettDG) wird das Land zur Durchführung des Rettungsdienstes in Rettungsdienstbereiche Mit freundlichen Grüßen Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetzes (LTranspG geschwaerzt.pdf 0342-001.pdf AW: Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetzes fallen nicht unter den Begriff der transparenzpflichtigen Informationen nach Maßgabe des Landestransparenzgesetzes
  • Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung und Lärmbelastung in der Mombacher Straße“ vom 14.10.2024 (#319384) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung 319384 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
  • Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Die Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG) regelt in 11.2.1 (Identität der antragstellenden
  • Anfrage Verfahren zu Kindeswohlgefährdungen §1666 BGB
    Amtsgericht MontabaurRheinland-Pfalz
    Antwort verspätet, 5 Monate, 2 Wochen her
    Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung Verfahren zu Kindeswohlgefährdungen §1666 BGB“ vom 31.07.2024 (#314244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung