Informationsfreiheitsanfragen
Ihre Suche ergab 45 Ergebnisse.
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Kooperation der Christian-Albrechts-Universität mit der Bundeswehr
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel – Schleswig-Holstein
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 3 Monate her , 500,00 Euroaktuell mit der Bundeswehr? In welcher Form (Beauftragung durch die Bundeswehr, Mitarbeit, Forschungsprojekte etc.)? c) Welche Zuwendungen erhält die CAU von der Bundeswehr (Material, Gelder)? c) Welche Zuwendungen erhält die CAU von der Bundeswehr (Material, Gelder)? CAU oder ihre Institutionen an die Bundeswehr herangetreten sind. -
Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein – Schleswig-Holstein
Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 9 Monate her , 500,00 EuroCorona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen Sehr geehrte Damen und Herren, Vorbemerkung: Ich beziehe mich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes 13.4.2020 zu den Aufgaben und Verpflichtungen der staatlichen Entscheidungsträger: - Bundesverfassungsgericht Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen -
Rundfunkangebot "Rocketbeans"
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) – Hamburg
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 6 Jahre her , 500,00 Eurodie Bewertung auf Grundlage dieses Gesetzes. https://www.kek-online.de/medienkonzentration/verfahren/kek-836/ Aus öffentlich zugänglichen Pressemitteilungen von September 2015 ergeben sich weitere Informationen: https://www.kek-online.de/service/pressemitteilungen /meldung/news/kek-pressemitteilung-092015-ergebnisse-210-sitzung-der-kek-1/ https://www.die-medienanstalten.de /service/pressemitteilungen/meldung/news/zak-pressemitteilung-092015-zulassungen-beschluesse-der-medienanstalten -
Wölfe in SH
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 6 Jahre, 1 Monat her , 500,00 Euro8) Gibt es Vorgaben, wofür die Gelder aus der De-Minimis-Regelung eingesetzt werden dürfen? Bzw. wie ist die genaue Gesetzeslage im Umgang mit einem Antrag auf Entnahme von der Stellung bis zur In welchem Gesetz/welcher Verordnung steht das geschrieben? 8) Gibt es Vorgaben, wofür die Gelder aus der De-Minimis-Regelung eingesetzt werden dürfen? In welchem Gesetz/welcher Verordnung steht das geschrieben? -
Kontrollbericht zu Cafe Zeitlos, Ahrensburg
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein – Bund
Information nicht vorhanden, 5 Jahre, 10 Monate her , 10,00 EuroKontrollbericht zu Cafe Zeitlos, Ahrensburg [#62110] Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). (VIG) Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Mein Bescheid vom 22.03.2019 Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung ich Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts -
Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH
Fachhochschule Lübeck – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 5 Jahre, 9 Monate her , 512,64 EuroAnzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH 1. Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang SH“ vom 28.02.2019 (#59683) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet Die Zahl der in Drittmittelprojekte eingebundenen studentischen Hilfskräfte entnehmen Sie bitte der oben -
Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH
Universität Flensburg – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 5 Jahre, 10 Monate her , 500,00 EuroAnzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH 1. Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang Mit freundlichem Gruß AW: Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH Mit freundlichem Gruß AW: Anzahl der Beschäftigen gemäß § 69 Hochschulgesetz SH -
Informationen über Wölfe in SH, hier meine Anfrage vom 13.012019 & Ihre Antwort vom 15.01.2019
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 6 Jahre her , 350,00 EuroEs ist in meinen Augen daher zweifelhaft, wenn Sie mir auf meine Anfrage hin lediglich den gesetzlichen Es ist in meinen Augen daher zweifelhaft, wenn Sie mir auf meine Anfrage hin lediglich den gesetzlichen Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung sind beispielweise die Fragen nach dem grundsätzlichen Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung, den gesetzlichen und der zuständigen Behörde relativ einfach zu beantworten (es handelt sich um § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz -
Gutachten zur Optimierung der Frequenzversorgung
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) – Hamburg
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 4 Jahre, 2 Monate her , 500,00 EuroGutachten zur Optimierung der Frequenzversorgung [#198731] Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § September 2020, mit der Sie u.a. auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes, um Zusendung des die Bewertung auf Grundlage dieses Gesetzes. (HmbTG) des Hamburgischen Umweltinformationsgesetzes (HmbUIG) und des Hamburgischen Verbraucherinformationsgesetzes -
Sicherheit des Bürgerportals
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 3 Jahre her , 500,00 Euround zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund Diese Anfrage schicke ich gleichlautend an alle 16 Länderportale und das Bundesportal im Sinne des Online-Zugangsgesetzes und zur Anbindung an den Portalverbund genutzten IT-Komponenten (IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund Diese Anfrage schicke ich gleichlautend an alle 16 Länderportale und das Bundesportal im Sinne des Online-Zugangsgesetzes Rechenzentrums-Infrastruktur von Dataport AöR sowie dort betriebene Dienste werden regelmäßig nach aktuellen Standards des Bundesamtes -
Stadt Neumünster: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz
Stadt Neumünster - Gesundheitsamt – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 2 Jahre, 11 Monate her , 500,00 Euroauf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 02.02.2022 (#239662) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich > > Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH Die Berechtigung eine Vorauszahlung zu fordern ergibt sich aus § 16 des Verwaltungskostengesetzes VwKostG -
Geodaten der Wahlbezirke und Wahlkreise der Stadt Reinbek
Stadt Reinbek – Schleswig-Holstein
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 9 Monate her , 102,34 EuroDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang -
Baumbilanz Flensburg
Stadt Flensburg – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 1 Jahr, 5 Monate her , 500,00 EuroDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Flensburg“ vom 06.07.2023 (#283298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich > > Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH ) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen -
IT-Abteilung: Microsoft Lizenzen und Sicherheit
Stadt Flensburg – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 10 Jahre, 1 Monat her , 300,00 EuroDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein nach zahlreichen Einzelangaben sowie Auskünften aus einem Zeitraum von 15 Jahren und dem damit verbundenen -
Anfrage UIG
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 5 Jahre, 2 Monate her , 500,00 EuroAnfrage UIG ich bitte Sie gemäß der Transparenzverpflichtungen nach dem Umweltinformationsgesetz um senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte Sie gemäß der Transparenzverpflichtungen nach dem Umweltinformationsgesetz Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation informieren, dass für derartige Auskünfte nach der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz -
Seniorenresidenz Auetalblick - Heimaufsichtsbericht
Landrat des Kreises Ostholstein Fachdienst Gesundheit – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 7 Jahre, 4 Monate her , 130,00 EuroDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Heimaufsichtsbericht [#24492] Sehr geehrtAntragsteller/in Sie beantragten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) und Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) die Zusendung des aktuellsten Heimaufsichtsbericht für das Pflegeheim -
Baumfällungen Schulwald und weitere Umgebung Aumühle
Amt Hohe Elbgeest – Schleswig-Holstein
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 9 Monate her , 0,20 EuroBaumfällungen Schulwald und weitere Umgebung Aumühle Anfrage nach dem Schleswig-Holsteinischen Transparenzgesetz und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfrage nach dem Schleswig-Holsteinischen Transparenzgesetz Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation -
Erlasse zur Umsetzung der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 4 Jahre, 7 Monate her , 153,56 Eurokonkreten Kontrolle der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung Umsetzung der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung“ vom 12.04.2020 (#184431) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Umsetzung der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung“ vom 12.04.2020 (#184431) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Wie Sie wissen, werden gem. § 1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für -
Anfrage nach laufenden Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen für Ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 4 Jahre, 3 Monate her , 150,00 EuroDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang Beantwortung Ihrer Fragestellungen zu Nr. 2 und Nr.3 ist mit einer Bekanntgabe von Informationen personengebundenen Ich bin überrascht über das Problem mit den personengebundenen Daten. Bei meinen bisherigen Anfragen in anderen Bundesländern war dies kein Problem, da ja die personengebundenen -
Stadtcheck Reinbek // Reinbek im Dialog
Stadt Reinbek – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 4 Jahre, 9 Monate her , 102,00 EuroDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Tarifstelle 2.1 und Auslagenerstattung 1.1.1 bzw. 1.1.2 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz -
Baumbilanz Ahrensburg
Stadt Ahrensburg – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 3 Jahre, 1 Monat her , 750,00 EuroDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation geehrter Herr Ruge, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages gemäß § 4 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Grundlage für die Gebührenberechnung ist die Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Bei einer Eingrenzung Ihres Antrages und der damit verbundenen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes könnte -
Bahnhofswald
Stadt Flensburg – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 2 Jahre, 8 Monate her , 500,00 EuroDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Informationsfreiheitsanfrage „Bahnhofswald“ vom 12.04.2021 (#218163) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Informationsfreiheitsanfrage „Bahnhofswald“ vom 12.04.2021 (#218163) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich Informationsfreiheitsanfrage „Bahnhofswald“ vom 12.04.2021 (#218163) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich -
Kranunfall in Reinbek - Birkenweg
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 4 Jahre, 9 Monate her , 250,00 EuroDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Wunschgemäß teile ich Ihnen mit, dass gemäß § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz -
Umweltbecher / wiederverwendbare Kaffeebecher
Stadt Reinbek – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 4 Jahre, 9 Monate her , 417,00 EuroDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation Tarifstelle 2.2 und Auslagenerstattung 1.1.1 bzw. 1.1.2 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz -
Privatisierung von Krankenhäusern
Der Landrat des Kreises Ostholstein – Schleswig-Holstein
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen, 7 Jahre, 2 Monate her , 500,00 EuroDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation S. v. § 4 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG) an den Kreis Ostholstein V. m. der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein
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