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"content": "Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/5464 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5253 - Wie viele Tiere wurden früher durch Hunde gerissen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Dr. Gero Hocker (FDP) an die Landesregie- rung, eingegangen am 22.02.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 26.02.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 29.03.2016, gezeichnet In Vertretung Almut Kottwitz Vorbemerkung der Abgeordneten Bei der Aufstellung der Landesregierung über die bis Mitte Februar begutachteten Nutztierrisse fällt auf, dass viele Tiere durch Hunde gerissen sein sollen. Ebenso kamen bei Durchsicht dieser Liste weitere Fragen auf. Vorbemerkung der Landesregierung Seit dem Jahr 2008 werden Nutztierrisse mit Verdacht auf den Wolf als Verursacher gemeldet und vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) amtlich bewertet. Nutztierrisse, die in diesem Zusammenhang gemeldet wurden, aber nachweislich von Hunden verursacht wurden, tauchen somit in dieser Statistik auf. Eine Statistik über Risse, ins- besondere Nutztierrisse, bei denen Hunde als Verursacher bekannt sind oder vermutet werden, gibt es in Niedersachsen nicht. 1. Wie viele Nutztierrisse durch Hunde gab es vor 2008, und wie hat sich diese Zahl seit diesem Zeitpunkt verändert (bitte nach gerissenen Nutztierarten und nach Jahren auf- schlüsseln)? Da es, wie in der Vorbemerkung beschrieben, in Niedersachsen keine Statistik über von Hunden gerissene Nutztiere gibt, kann von dieser Frage weder Teil eins noch Teil zwei beantwortet werden oder eine Aufschlüsselung nach Nutztierarten stattfinden. 2. Woran liegt nach Auffassung der Landesregierung die in Frage 1 beschriebene Ent- wicklung? Über Ursachen zu einer Entwicklung, über die der Landesregierung nichts bekannt ist, kann diese auch nicht spekulieren. 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5464 3. Inwieweit haben Nutztierhalter eine realistische Chance, einen Nutztierriss durch einen Hund entschädigt zu bekommen? Nutztierhalter haben immer dann eine realistische Chance auf Schadensersatz, wenn ihnen der Halter des nachweislich verursachenden Hundes bekannt ist. 4. Wer haftet bei Nutztierrissen durch Füchse? Niemand; es sei denn, es handelt sich um einen Schaden, der von einem zahmen Fuchs verur- sacht wurde, der einen Besitzer hat. Nur in diesem Falle ist der Besitzer als Halter des Tieres in der Haftung. 5. Wie realistisch ist es, dass ein Fohlen oder ein Kalb von einem Fuchs gerissen wird, wenn das Muttertier in der Nähe ist? Der Riss eines Fohlens oder Kalbes durch einen Fuchs ist, wenn das Muttertier dieses Fohlen oder Kalbes, also die Stute oder die Mutterkuh, sich in der Nähe aufhält, als äußerst unwahrscheinlich anzusehen, es sei denn, das Muttertier ist durch die Geburt stark geschwächt und deshalb oder aus anderen Gründen nicht zu Abwehrhandlungen in der Lage. 6. Wie sind die Risse vom 23.10. und vom 27.10. 2015 zu erklären, bei denen die DNA- Analyse jeweils einen Wolfsriss ergab, die amtlich festgestellte Verursacherschaft aber beide Male „kein Wolf“ lautete? Eine DNA-Analyse kann nicht zum Ergebnis „Wolfsriss“ haben, sondern lediglich „Wolf“ als das Tier, das die mittels Tupferprobe genommenen DNA-Spuren hinterlassen hat. So erfolgt z. B. eine Speichelabsonderung naturgemäß bei der Nahrungsaufnahme, egal ob das Tier, das gefressen wird, von dem Tier, das gefressen hat, selbst getötet wurde oder tot aufgefunden wurde. In letzte- rem Fall ist also bei der Feststellung „Wolf“ durch die DNA-Analyse lediglich nachgewiesen, wer da- ran gefressen hat. Bei den in der Frage 6 angeführten Tieren vom 23. und 27.10.2015 handelt es sich um Rinder, die infolge von Erkrankungen gestorben sind und an denen sich anschließend Wölfe zu schaffen ge- macht hatten. Das Tier vom 27.10.2015 wurde auf Veranlassung des NLWKN in der Tierärztlichen Hochschule Hannover einer gründlichen Autopsie unterzogen, dabei wurde die eigentliche Todesursache (aku- tes Herz-Kreislaufversagen im Zusammenhang mit einer eitrig-nekrotisierenden Hepatitis und einer wahrscheinlich konsekutiven und finalen Sepsis) nachgewiesen. Alle dokumentierten Verletzungen waren post mortem entstanden. Das Tier vom 23.20.2015 wurde lediglich vom Wolfsberater untersucht und im Anschluss sofort durch den Tierhalter der Entsorgung zugeführt. Der Wolfsberater fertigte von den Bissstellen foto- grafische Aufnahmen an. Auf diesen Fotos ist erkennbar, dass die Einbisslöcher, die sehr wohl von einem Wolf stammen, nicht als Todesursache infrage kommen, da sie keine - wie sonst bei Wolfs- angriffen üblichen - Hämatome unter der Haut verursacht hatten, sondern lediglich schwache, ver- mutlich durch Druck entstandene, Einblutungen in das Hautgewebe selbst aufwiesen, die allem An- schein nach ebenfalls post mortem entstanden sein dürften. Daher wurde für beide Tiere in der Rubrik Todesursache „kein Wolf“ amtlich festgestellt. 2 (Ausgegeben am 05.04.2016)",
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