GET /api/v1/document/102859/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/102859/?format=api",
    "id": 102859,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/102859-abschiebungen-in-niedersachsen/",
    "title": "Abschiebungen in Niedersachsen",
    "slug": "abschiebungen-in-niedersachsen",
    "description": "",
    "published_at": "2017-01-26T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 11,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/a21eab5a51e0d9923dac44675fd2a99f355790af.pdf",
    "file_size": 141165,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F17%5F7500/7001-7500/17-7332.pdf",
        "title": "Drucksachen allgemein",
        "author": "Metsch, Angi",
        "_tables": [],
        "creator": "Acrobat PDFMaker 15 für Word",
        "subject": null,
        "producer": "Adobe PDF Library 15.0",
        "publisher": "Niedersachsen",
        "reference": "17/7332",
        "foreign_id": "ni-17/7332",
        "publisher_url": "http://www.nilas.niedersachsen.de"
    },
    "uid": "2c084162-e9f7-4b0c-9183-bf7958c79b5b",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "ni",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "17"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=102859",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2021-06-14 07:45:08.494765+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/102859/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode                                                        Drucksache 17/7332 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7184 - Abschiebungen in Niedersachsen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Dr. Marco Genthe, Hermann Grupe und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 20.12.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 23.12.2016 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregie- rung vom 26.01.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Am 15.12.2016 berichtet die Bild-Zeitung in einem Artikel mit der Überschrift „Vergewaltiger- Skandal! Kein Personal für Abschiebung“ über die Vergewaltigung einer 24-Jährigen in einer Bar auf dem Hamburger Kiez. Als dringend tatverdächtig sitzt der Marokkaner Adil B. aus Holzminden in Untersuchungshaft. Eigentlich hätte er bereits im Mai dieses Jahres ausreisen müssen, da sein Asylantrag schon im April dieses Jahres abgelehnt wurde. Er ließ die Frist zur freiwilligen Ausreise verstreichen und tauchte unter. Adil B. ist der Polizei und Justiz kein Unbekannter, so die HAZ vom 16.12.2016. Nach drei Monaten Untersuchungshaft war er wegen Einbruchsdiebstahl zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die HAZ schreibt weiter: „Das Gericht konnte er unbehelligt verlassen, weil der Kreis Holzminden nach einer Anfrage aus Hamburg auf einen Antrag auf Abschiebehaft verzichte- te. Begründung: Es mangelte an Personal, um Adil B. aus Hamburg abzuholen.“ Auch nach dem Adil B. abgetaucht war, unterließ es die Behörde, eine Fahndung zu veranlassen, um den Aufent- haltsort des Mannes festzustellen. In einer Unterrichtung der Landesregierung zu diesem Fall während der 118. Plenarsitzung am 15. Dezember 2016 führte Innenminister Pistorius aus, dass das Innenministerium diesen Sachver- halt erst aus der Presse erfahren hätte, da er und sein Haus nicht vom Landkreis unterrichtet wor- den seien. Er führte aber weiter aus: „Fest steht, dass es keine Berichtspflicht für die Ausländerbe- hörden gibt, das Innenministerium über Einzelfälle zu unterrichten oder darüber regelmäßig zu be- richten. Wir stehen zur Verfügung, wenn es um Beratung und Unterstützung geht, auch im Hinblick auf die neu geschaffene Zentralstelle in Potsdam.“ Bezugnehmend auf die Argumentation der Aus- länderbehörde in Holzminden, man hätte nicht ausreichend Personal zur Verfügung, sagte Minister Pistorius, dass das MI seit Monaten in Dienstbesprechungen mit den Ausländerbehörden darauf hingewiesen hätte, ausreichend Personal für die ansteigenden Abschiebezahlen vorzuhalten. Da sich der Tatverdächtige nicht im Besitz gültiger Papiere befand, sei eine Abschiebung zunächst nicht möglich gewesen und man habe Adil B. während der Pass. bzw. Passersatzpapierbeschaf- fung im Land dulden müssen. Der Minister führte weiter aus, dass derzeit keine durchschnittliche Beschaffungsdauer angegeben werden kann, dass aber „(…) die Beschaffung von Ersatzpapieren gerade bei Maghreb-Staaten sehr schnell fünf bis sechs Monate oder länger dauern kann.“ 1",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/102859/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                          Drucksache 17/7332 1.   Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind derzeit in Niedersachsen registriert (aufge- schlüsselt nach den unteren Ausländerbehörden)? Die nachstehende Übersicht basiert auf der statistischen Aufbereitung der Daten des Ausländer- zentralregisters (AZR), welche durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch- geführt wird. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Sonderauswertung, welche nicht mit der monatlich durch das BAMF zur Verfügung gestellten Statistik übermittelt wird. Zum Stichtag 30.11.2016 lebten in Niedersachsen insgesamt 20 194 ausreisepflichtige Personen, dabei war allerdings bei 15 228 Personen der Vollzug der Abschiebung vorübergehend ausgesetzt (Duldung). Die genaue Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen kann nicht aus dem AZR beziffert werden, da das AZR nicht danach differenziert, ob bereits die Vollziehbarkeit der Aus- reisepflicht eingetreten ist. Daher ist bei der verbleibenden Differenz zwischen Ausreisepflichtigen und Geduldeten (4 966 Personen) zu berücksichtigen, dass in diesen Fällen in der Regel die Aus- reisepflicht noch nicht vollziehbar ist. Aktenführende Behörde                   Ausreisepflichtige  davon mit Duldung LAB NI                                                 660                   317 Landkreis Ammerland                                    207                   141 Landkreis Aurich                                       508                   388 Landkreis Celle                                        260                   204 Landkreis Cloppenburg                                  251                   162 Landkreis Cuxhaven                                     307                   242 Landkreis Diepholz                                     536                   467 Landkreis Emsland                                      629                   524 Landkreis Friesland                                    405                   235 Landkreis Gifhorn                                      295                   215 Landkreis Goslar                                       358                   251 Landkreis Göttingen                                    612                   508 Landkreis Grafschaft Bentheim                          448                   353 Landkreis Hameln-Pyrmont                               203                   161 Landkreis Harburg                                      683                   446 Landkreis Heidekreis                                   380                   271 Landkreis Helmstedt                                    300                   270 Landkreis Hildesheim                                   351                   266 Landkreis Holzminden                                    88                    56 Landkreis Leer                                         283                   202 Landkreis Lüchow-Dannenberg                            146                   137 Landkreis Nienburg/Weser                               199                   118 Landkreis Northeim                                     431                   285 Landkreis Oldenburg                                    175                   131 Landkreis Osnabrück                                    476                   396 Landkreis Osterholz                                    342                   265 Landkreis Peine                                        363                   303 Landkreis Rotenburg                                    438                   336 Landkreis Schaumburg                                   496                   340 Landkreis Stade                                        831                   678 Landkreis Uelzen                                       234                   186 Landkreis Vechta                                       214                   158 Landkreis Verden                                       260                   217 Landkreis Wesermarsch                                  264                   182 Landkreis Wittmund                                     132                   117 Landkreis Wolfenbüttel                                 313                   280 Region Hannover                                      1 632                 1 357 Stadt Braunschweig                                     112                    80 Stadt Celle                                            113                    70 Stadt Cuxhaven                                         122                   104 Stadt Delmenhorst                                      166                   149 Stadt Emden                                            158                   141 2",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/102859/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                        Drucksache 17/7332 Aktenführende Behörde                Ausreisepflichtige    davon mit Duldung Stadt Göttingen                                     423                     363 Stadt Hameln                                        212                     134 Landeshauptstadt Hannover                         1 658                   1 190 Stadt Hildesheim                                    290                     251 Stadt Lingen                                        152                     126 Hansestadt Lüneburg                                 423                     363 Stadt Oldenburg                                     228                     179 Stadt Osnabrück                                     368                     293 Stadt Salzgitter                                    225                     188 Stadt Wilhelmshaven                                 284                     202 Stadt Wolfsburg                                     260                     226 Außenstellen des BAMF                               290                       4 Gesamt                                           20 194                  15 228 Da die Datenlage aus dem AZR zugrunde gelegt wird, werden Personen, welche sich in der Lan- desaufnahmebehörde befinden, zum Teil auch noch der jeweiligen Außenstelle des BAMF zuge- ordnet, sofern diese als aktenführende Behörde eingetragen ist. 2.    In wie vielen Fällen davon ist der Aufenthaltsort unbekannt (aufgeschlüsselt nach den unteren Ausländerbehörden)? Die ausreisepflichtigen Personen unter Ziffer 1 sind nicht unbekannten Aufenthalts, insoweit ergibt sich auf die Frage die Antwort „0“. 3.    In wie vielen Fällen davon sind Fahndungsmaßnahmen eingeleitet worden (aufge- schlüsselt nach den unteren Ausländerbehörden)? Siehe Beantwortung zu Frage 2. 4.    Welche Fahndungsmaßnahmen sind dies konkret? Siehe Beantwortung zu Frage 2. 5.    Welche Konsequenz hat eine Ausschreibung zur Feststellung des Aufenthaltsorts für den Betroffenen? Gemäß § 50 Abs. 6 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kann ein Ausländer zum Zweck der Auf- enthaltsbeendigung in den Fahndungshilfsmitteln der Polizei zur Aufenthaltsermittlung und Fest- nahme ausgeschrieben werden, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist. Eine Ausschreibung gemäß § 50 Abs. 6 AufenthG wird ebenfalls im AZR vermerkt sowie in den Fahndungsmitteln der Polizei (u. a. INPOL). Die regelmäßige Konsequenz einer erfolgreichen Aufenthaltsermittlung des Betroffenen nach ent- sprechender Ausschreibung ist die Einleitung der Abschiebung und - soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 62 AufenthG vorliegen - die Beantragung von Abschiebungshaft. Es hängt allerdings von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab, in welchem zeitlichen Rahmen der Vollzug der Aufenthaltsbeendigung erfolgen kann. 6.    Erhält die betreffende Person Sozialleistungen bei unbekanntem Aufenthaltsort? Wird festgestellt, dass eine Person, die zuvor öffentliche Leistungen bezogen hat, nunmehr unbe- kannten Aufenthalts ist, sind die Leistungen einzustellen. In diesen Fällen kann nicht mehr festge- 3",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/102859/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                           Drucksache 17/7332 stellt werden, dass die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung noch vorliegen. Beispielswei- se ist unklar, ob die jeweilige Person weiterhin leistungsberechtigt oder ob die bislang die Leistun- gen gewährende Behörde weiterhin zuständig ist. 7.     Können Meldeauflagen gemacht werden? Wenn ja, wie oft ist dies geschehen? Die Ausländerbehörde kann gemäß § 46 AufenthG gegenüber einem vollziehbar ausreisepflichti- gen Ausländer Maßnahmen zur Förderung der Ausreise treffen. Hierzu zählt insbesondere die Ver- pflichtung für den Ausländer, sich zur Aufenthaltsüberwachung regelmäßig bei der Ausländerbe- hörde zu melden. Darüber hinaus können auch Meldeauflagen nach § 56 Abs. 1 AufenthG (Über- wachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit) verfügt werden. Die nachstehenden Daten beruhen auf den Rückmeldungen der Ausländerbehörden. Eine Diffe- renzierung nach der Rechtsgrundlage der Meldeauflage wurde durch die Ausländerbehörden zum Großteil nicht vorgenommen. Aktenführende Behörde              Anzahl der Meldeauflagen Landkreis Ammerland                                           0 Landkreis Aurich                                             34 Landkreis Celle                                               0 Landkreis Cloppenburg                                         0 Landkreis Cuxhaven                                            0 Landkreis Diepholz                                       ca. 10 Landkreis Emsland                                            28 Landkreis Friesland                                           0 Landkreis Gifhorn                                             0 Landkreis Goslar                                              0 Landkreis Göttingen                                           0 Landkreis Grafschaft Bentheim                                 0 Landkreis Hameln-Pyrmont                                      0 Landkreis Harburg                                          k.A. Landkreis Heidekreis                                          0 Landkreis Helmstedt                                           0 Landkreis Hildesheim                                          0 Landkreis Holzminden                                       k.A. Landkreis Leer                                             k.A. Landkreis Lüchow-Dannenberg                                k.A. Landkreis Nienburg/Weser                                   k.A. Landkreis Northeim                                            0 Landkreis Oldenburg                                           0 Landkreis Osnabrück                                           0 Landkreis Osterholz                                           0 Landkreis Peine                                            k.A. Landkreis Rotenburg                                          14 Landkreis Schaumburg                                          0 Landkreis Stade                                            k.A. Landkreis Uelzen                                           k.A. Landkreis Vechta                                           k.A. Landkreis Verden                                           k.A. Landkreis Wesermarsch                                      k.A. Landkreis Wittmund                                            0 Landkreis Wolfenbüttel                                        0 Region Hannover                                               0 Stadt Braunschweig                                            3 Stadt Celle                                                   0 Stadt Cuxhaven                                                0 Stadt Delmenhorst                                             0 Stadt Emden                                                   0 4",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/102859/?format=api",
            "number": 5,
            "content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                      Drucksache 17/7332 Aktenführende Behörde            Anzahl der Meldeauflagen Stadt Göttingen                                            k.A. Stadt Hameln                                                  0 Landeshauptstadt Hannover                                  k.A. Stadt Hildesheim                                           k.A. Stadt Lingen                                                  0 Hansestadt Lüneburg                                        k.A. Stadt Oldenburg                                               2 Stadt Osnabrück                                               0 Stadt Salzgitter                                              0 Stadt Wilhelmshaven                                           0 Stadt Wolfsburg                                               0 8.   In wie vielen Fällen ist derzeit in Bezug auf ausreisepflichtige Ausländer Abschiebehaft angeordnet worden (aufgeschlüsselt nach den unteren Ausländerbehörden)? Die nachstehenden Daten beruhen auf den Rückmeldungen der Ausländerbehörden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Angaben sich zum Teil auf aktuell vollzogene Haftbeschlüsse beziehen, aber auch auf bereits aus der Sicherungshaft abgeschobene Einzelfälle. Aktenführende Behörde             Anordnung von          Vollstreckung von Abschiebehaft          Abschiebehaft Landkreis Ammerland                                   0                     0 Landkreis Aurich                                      8                     8 Landkreis Celle                                       4                     4 Landkreis Cloppenburg                                 0                     0 Landkreis Cuxhaven                                    0                     0 Landkreis Diepholz                                    9                     9 Landkreis Emsland                                     8                     4 Landkreis Friesland                                   0                     0 Landkreis Gifhorn                                     0                     0 Landkreis Goslar                                      0                     0 Landkreis Göttingen                                   0                     0 Landkreis Grafschaft Bentheim                      2-3                   2-3 Landkreis Hameln-Pyrmont                              0                     0 Landkreis Harburg                                     0                     0 Landkreis Heidekreis                    5 (letzten 2 J.)                    0 Landkreis Helmstedt                                   2                     0 Landkreis Hildesheim                                  0                     0 Landkreis Holzminden                                  3                     3 Landkreis Leer                                     k.A.                  k.A. Landkreis Lüchow-Dannenberg Landkreis Nienburg/Weser                              1                     1 Landkreis Northeim                                    0                     0 Landkreis Oldenburg                                   1                     1 Landkreis Osnabrück                                   0                     0 Landkreis Osterholz                                   0                     0 Landkreis Peine                                       0                     0 Landkreis Rotenburg                                   5                     2 Landkreis Schaumburg                                  0                     0 Landkreis Stade                                       0                     0 Landkreis Uelzen                                      1                     1 Landkreis Vechta                                      2                     1 Landkreis Verden                               6 (2016)                     6 Landkreis Wesermarsch                              k.A.                  k.A. Landkreis Wittmund                                    0                     0 Landkreis Wolfenbüttel                                3                     1 Region Hannover                                       0                     0 5",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/102859/?format=api",
            "number": 6,
            "content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                          Drucksache 17/7332 Aktenführende Behörde              Anordnung von        Vollstreckung von Abschiebehaft        Abschiebehaft Stadt Braunschweig                                    0                       0 Stadt Celle                                           0                       0 Stadt Cuxhaven                                        0                       0 Stadt Delmenhorst                                     0                       0 Stadt Emden                                           4                       4 Stadt Göttingen                                    k.A.                    k.A. Stadt Hameln                                          0                       0 81 (z. T. auch Landeshauptstadt Hannover                                                     2 Verlängerungen) Stadt Hildesheim                                      0                       0 Stadt Lingen                                          1                       0 Hansestadt Lüneburg                                   0                       0 Stadt Oldenburg                                       0                       0 Stadt Osnabrück                                       0                       0 Stadt Salzgitter                                      1                       1 Stadt Wilhelmshaven                                   0                       0 Stadt Wolfsburg                                       0                       0 9.    In wie vielen Fällen davon wird die Abschiebehaft tatsächlich vollstreckt (aufgeschlüs- selt nach den unteren Ausländerbehörden)? Siehe Beantwortung zu Frage 8. 10. Sind nach Auffassung der Landesregierung die bestehenden gesetzlichen Instrumenta- rien ausreichend, um die Ausreiseverpflichtungen effektiv durchzusetzen? Nach den Bestimmungen des AufenthG sind ausreisepflichtige Personen, die die Möglichkeit einer selbstbestimmten freiwilligen Ausreise nicht genutzt haben, abzuschieben. Es handelt sich um eine zwingende Rechtsfolge. Ein Ermessen ist den Ausländerbehörden nicht eingeräumt. Das gesetzliche Instrumentarium wird als grundsätzlich ausreichend angesehen. Die Durchführung einer Abschiebung scheitert häufig an tatsächlichen Problemen, wie der notwendigen Klärung der Identität oder einer (zeitnahen) Beschaffung der erforderlichen Dokumente, wie z. B. Passersatz- papiere. Hier ist der Bund gefordert, durch Verhandlungen mit den Herkunftsländern Verbesserun- gen zu erzielen. Hinsichtlich der Problematik einer seitens der betroffenen Person vorgetragenen Reiseunfähigkeit am Tage der Abschiebung sind mit Einführung des § 60 a Abs. 2 c und Abs. 2 d AufenthG bereits gesetzliche Änderungen vorgenommen worden. Insoweit bleibt abzuwarten, ob sich diese Neure- gelungen in der Praxis bewähren und zu angemessenen Ergebnissen führen. Mögliche Verbesserungen sind derzeit Gegenstand der Beratungen zwischen Bund und Ländern. Im Übrigen wird bei der tatsächlichen Umsetzung der in der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin- III-VO) geregelten Vorschriften Handlungsbedarf gesehen. In den einzelnen Mitgliedstaaten haben sich Schwierigkeiten hinsichtlich deren Wirksamkeit, Praktikabilität und einheitlicher Anwendbarkeit offenbart, die behoben werden müssen. Zur Behebung dieser Probleme hat die Kommission bereits eine Neufassung der sogenanntenDublin-III-VO vorgeschlagen, wodurch das Dublin-System ver- einfacht und seine Wirksamkeit erhöht werden soll. 11. Wo sieht die Landesregierung gegebenenfalls gesetzlichen oder untergesetzlichen Handlungsbedarf? Siehe Beantwortung zu Frage 10. 6",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/102859/?format=api",
            "number": 7,
            "content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                         Drucksache 17/7332 12. Wie lange dauert es im Durchschnitt, Passersatzpapiere zu besorgen (bitte aufschlüs- seln nach den zehn Hauptherkunftsländern)? Die Dauer der Beschaffung von Passersatzpapieren wird weder von der Clearingstelle Passersatz- papierbeschaffung noch durch die Ausländerbehörden erfasst. Daher können keine validen Anga- ben zur durchschnittlichen Dauer der Beschaffung von Passersatzpapieren in Bezug auf bestimmte Herkunftsländer gemacht werden. Aufgrund der vorliegenden Erfahrungswerte kann eine Passer- satzpapierbeschaffung generell einige Tage (insbesondere bei den Staaten mit Rückübernahme- abkommen) oder aber auch mehrere Monate dauern. Die Dauer hängt wesentlich von der Kooperationsbereitschaft des jeweiligen Herkunftslandes sowie von der Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Person im konkreten Einzelfall ab. Daher wären Durchschnittswerte für bestimmte Herkunftsländer auch nur von begrenzter Aussagekraft. Die Verbesserung der Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer muss jedoch verstärkt vom Bund entsprechend seiner Zuständigkeit für internationale Beziehungen aufgegriffen und auf dip- lomatischem Wege umgesetzt werden. 13. Wie viele Personalstellen haben die einzelnen Ausländerbehörden (bitte aufschlüsseln nach unteren Ausländerbehörden)? Die personelle Ausstattung der Ausländerbehörden unterliegt der Personal- und Organisationsho- heit der jeweiligen Kommune. Die Landesregierung unterrichtet die Kommunen möglichst frühzeitig über sich abzeichnende Entwicklungen, um den Kommunen eine personelle und organisatorische Planung für die Ausstattung der Ausländerbehörden zu ermöglichen. Hinsichtlich der Personalausstattung im Bereich der Rückführung hat das MI bereits im März 2016 bei den Ausländerbehörden abgefragt, wie sich der Personalstand zum 01.02.2015 bzw. 01.02.2016 darstellte. Dabei wurde eine Differenzierung nach Bereich Aufenthaltsbeendigung und Bereich Passersatzpapierbeschaffung vorgenommen. Diese Abfrage wurde im Dezember 2016 er- neut durchgeführt. Soweit lediglich Zahlen für den Bereich Aufenthaltsbeendigung angegeben sind (in der Tabelle fett markiert), bedeutet dies, dass im Wege einer ganzheitlichen Bearbeitung neben anderen aufenthaltsrechtlichen Aufgaben auch die Bereiche Aufenthaltsbeendigung und Passer- satzpapierbeschaffung erfasst werden. Rückmeldung März/April 2016 01.02.2015                          01.02.2016 Ausländerbehörde            Bereich Auf-    Bereich Pass-    Bereich Auf-     Bereich Passer- enthaltsbeen- ersatzpapier-      enthaltsbeen-       satzpapierbe- digung         beschaffung        digung            schaffung LK        Ammerland                     0,25             0,25              0,75               0,75 LK        Aurich                          0,5             0,5              0,75               0,75 Stadt     Braunschweig                      4                                  5 LK        Celle                           1,5                                3,5 Stadt     Celle                             1               1                  1                 1 LK        Cloppenburg                       4               1                  5                 1 LK        Cuxhaven                        0,5             0,5                0,5               0,5 Stadt     Cuxhaven                          2               2                  2                 2 Stadt     Delmenhorst                   0,75             0,75              0,85               0,85 LK        Diepholz                       k.A.            k.A.               k.A.              k.A. Stadt     Emden                             4                                  5 LK        Emsland                           2             2,5                  4                 4 LK        Friesland                         1            0,25                  2               0,5 LK        Gifhorn                       0,75             0,75              1,25               1,25 LK        Goslar                            7                                8,5 Stadt     Göttingen                       1,5             1,5                1,5               1,5 LK        Göttingen                         6                                  9 LK        Grafschaft                    0,48             0,24              0,77               0,38 7",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p7-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/102859/?format=api",
            "number": 8,
            "content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                   Drucksache 17/7332 Rückmeldung März/April 2016 01.02.2015                         01.02.2016 Ausländerbehörde       Bereich Auf-    Bereich Pass-     Bereich Auf-    Bereich Passer- enthaltsbeen- ersatzpapier-       enthaltsbeen-     satzpapierbe- digung        beschaffung         digung           schaffung Bentheim Stadt   Hameln                         4                                 5 LK      Hameln-                    0,75             0,75             0,75               0,75 Pyrmont Regi-   Hannover                     0,6             0,6              1,8                1,8 on Stadt   Hannover                       6                               10 LK      Harburg                      1,5             1,5              1,5                1,5 LK      Heidekreis                     3               1                 3                 2 LK      Helmstedt                   k.A.            k.A.             k.A.               k.A. Stadt   Hildesheim                 0,25             0,25             0,25               0,25 LK      Hildesheim                 0,65             0,65             0,65               0,65 LK      Holzminden                   2,5                              2,5 LK      Leer                        k.A.            0,65             0,65               k.A. Stadt   Lingen                       0,5             0,5                 1                 1 LK      Lüchow-                      0,1             0,2              0,4                0,4 Dannenberg Stadt   Lüneburg                       2               2                 4                 4 LK      Nienburg-                   k.A.            0,65             0,65               0,65 Weser LK      Northeim                    k.A.            k.A.             k.A.               k.A. LK      OHZ                          0,5             0,1                 2               0,2 Stadt   Oldenburg                   k.A.            k.A.             k.A.               k.A. LK      Oldenburg                      5                             5,75 LK      Osnabrück                  0,35              0,1             0,85                0,2 Stadt   Osnabrück                   k.A.            k.A.             k.A.               k.A. LK      Osterode                     0,3             0,3             0,45               0,45 LK      Peine                        1,5                                 2 LK      Rotenburg                   k.A.            k.A.             k.A.               k.A. Stadt   Salzgitter                     2                                 3 LK      Schaumburg                  k.A.            k.A.                 5 LK      Stade                          1               5                 1                 3 LK      Uelzen                         2               1                 2                 2 LK      Vechta                     0,34             0,43             0,34               0,43 LK      Verden                     0,55                              0,75 LK      Wesermarsch                 k.A.            k.A.             k.A.               k.A. Stadt   Wilhelmshaven                0,6             0,1              0,9                0,1 LK      Wittmund                    k.A.            k.A.              4,1 LK      Wolfenbüttel                k.A.            k.A.                 7 Stadt   Wolfsburg                      1               1                 2                 2 Rückmeldung Dezember 2016/Januar 2017 10.01.2017 Ausländerbehörde Bereich Aufenthaltsbe-      Bereich Passersatzpapierbe- endigung                       schaffung LK      Ammerland                                       1,25                            1,25 LK      Aurich                                        keine Veränderung Stadt   Braunschweig                                  keine Veränderung LK      Celle                                            3,5 8",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p8-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/102859/?format=api",
            "number": 9,
            "content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                              Drucksache 17/7332 Rückmeldung Dezember 2016/Januar 2017 10.01.2017 Ausländerbehörde Bereich Aufenthaltsbe-    Bereich Passersatzpapierbe- endigung                    schaffung Stadt   Celle                                         1,5                           1,5 LK      Cloppenburg                               keine Veränderung LK      Cuxhaven                                  keine Veränderung Stadt   Cuxhaven                                     k.A.                          k.A. Stadt   Delmenhorst                                     1                             1 LK      Diepholz                                     k.A.                          k.A. Stadt   Emden                                     keine Veränderung LK      Emsland                                         6                             5 LK      Friesland                                 keine Veränderung LK      Gifhorn                                      k.A.                          k.A. LK      Goslar                                        8,5 Stadt   Göttingen                                 keine Veränderung LK      Göttingen                                 keine Veränderung LK      Grafschaft Bentheim                       keine Veränderung Stadt   Hameln                                        5,5 LK      Hameln-Pyrmont                            keine Veränderung Region  Hannover                                  keine Veränderung Stadt   Hannover                                       10 LK      Harburg                                       2,5                           2,5 LK      Heidekreis                                keine Veränderung LK      Helmstedt                                 keine Veränderung Stadt   Hildesheim                                keine Veränderung LK      Hildesheim                                   k.A.                          k.A. LK      Holzminden                                    4,5 LK      Leer                                         k.A.                          k.A. Stadt   Lingen                                       k.A.                          k.A. LK      Lüchow-Dannenberg                            k.A.                          k.A. Stadt   Lüneburg                                  keine Veränderung LK      Nienburg-Weser                            keine Veränderung LK      Northeim                                   plus 1 LK      OHZ                                       keine Veränderung Stadt   Oldenburg                                  plus 1 LK      Oldenburg                                 keine Veränderung LK      Osnabrück                                    0,85                           0,3 Stadt   Osnabrück                                    k.A.                          k.A. LK      Osterode                                         /                             / LK      Peine                                     keine Veränderung LK      Rotenburg                                    k.A.                          k.A. Stadt   Salzgitter                                      4 LK      Schaumburg                                      6 LK      Stade                                        k.A.                          k.A. LK      Uelzen                                          3                             3 LK      Vechta                                        0,6                           0,4 LK      Verden                                    keine Veränderung LK      Wesermarsch                                     2                           0,2 Stadt   Wilhelmshaven                             keine Veränderung LK      Wittmund                                      5,1 LK      Wolfenbüttel                                    8 Stadt   Wolfsburg                                    k.A.                          k.A. 9",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p9-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/102859/?format=api",
            "number": 10,
            "content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                          Drucksache 17/7332 14. In wie vielen Fällen und jeweils aus welchen Gründen haben Ausländerbehörden um Hilfe beim MI gebeten? Die Ausländerbehörden wenden sich mit unterschiedlichsten Fragestellungen an das MI. Hierzu zählen insbesondere Fragen zu aktuellen Gesetzesänderungen, zu Verfahrensabläufen, einzelfall- bezogene Rechtsfragen oder die Bitte um Unterstützung durch Kontaktaufnahme mit Bundesbe- hörden. In der Regel erfolgt die Bitte um Unterstützung ebenso wie die Beratung auf Arbeitsebene durch fernmündliche Kontaktaufnahme und E-Mail-Verkehr. Eine statistische Erfassung über Ersuchen oder Anfragen der Ausländerbehörden erfolgt nicht. Die Beratung der Ausländerbehörden gehört allerdings zum Tagesgeschäft. 15. Besteht in diesem Bereich die Möglichkeit der Amtshilfe? Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei der Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen unterstützt. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung erforderlicher Transportkapazitäten sowie die Abholung und Übergabe der Ausreisepflichtigen vom Wohnort zum Flughafen bzw. zur Grenzübergabestelle. Soweit die Zuständigkeit der niedersächsischen Ausländerbehörden gegeben ist, leisten diese en- gagierte und qualifizierte Arbeit und sind grundsätzlich personell und organisatorisch so aufgestellt, dass die anfallenden Aufgaben in guter Qualität bewältigt werden können. Grundsätzlich können sie das Ministerium für Inneres und Sport (Innenministerium) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 NVwVfG i. V. m. §§ 4, 5 VwVfG zudem um Amtshilfe ersuchen. So leistet beispielsweise die Clearingstelle Passersatzpapierbeschaffung der Landesaufnahmebehör- de Niedersachsen auf Ersuchen der Ausländerbehörden regelmäßig Amtshilfe bei der Identitätsklä- rung und Passersatzpapierbeschaffung. 16. In welcher Form hat das MI seine Hilfe angeboten? Das Innenministerium unterstützt die Ausländerbörden bei der Lösung aufenthaltsrechtlicher Fra- gen, wenn diese an das Innenministerium herangetragen werden. Zudem wird in den Fällen, in de- nen das Innenministerium Kenntnis von besonders gelagerten Einzelfällen erhält, der zuständigen Ausländerbehörde anlassbezogen Unterstützung angeboten. Unabhängig von der Hilfe für die Ausländerbehörden bei der Lösung schwieriger aufenthaltsrechtli- cher Fragen in individuellen Fällen bietet das Innenministerium grundlegende Unterstützung an. Das Innenministerium lädt gleichermaßen regelmäßig und anlassbezogen zu Dienstbesprechungen ein. Im Vorfeld erhalten die Ausländerbehörden die Möglichkeit, Tagesordnungspunkte mit ihren Fragen zum Themenkomplex anzumelden. Diese Dienstbesprechungen ermöglichen den Kollegen der Ausländerbehörden neben Informationsgewinn und Erörterung struktureller Probleme auch den Austausch untereinander. Im Jahr 2016 hat das Innenministerium drei themenbezogene Dienstbesprechungen zu Fragen der Rückführung und eine zu Fragen der freiwilligen Ausreise durchgeführt. Die Protokolle dieser Be- sprechungen haben Erlasscharakter und dienen der Orientierung in der ausländerbehördlichen Praxis. Die Clearingstelle Passersatzpapierbeschaffung bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen - Außenstelle Lüneburg - unterstützt die Ausländerbehörden bei der Beschaffung der für eine Auf- enthaltsbeendigung erforderlichen Dokumente, gegebenenfalls unter Einschaltung der Organisati- onseinheit Passersatzpapierbeschaffung der Bundespolizei in Potsdam. Im Innenministerium wurde 2016 zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und des öffentli- chen Sicherheitsempfindens eine neue Arbeitsgruppe „Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälli- ger Ausländerinnen und Ausländer“ eingerichtet. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist die Sicherstellung der Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zur Aufenthaltsbeendigung bei in besonderem Maße 10",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p10-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/102859/?format=api",
            "number": 11,
            "content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode                                                         Drucksache 17/7332 straffällig gewordenen Ausländerinnen und Ausländern. Zielgruppe der Arbeitsgruppe sind Auslän- derinnen und Ausländer, die mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten oder mit hoher krimi- neller Energie aufgefallen sind. Zur Unterstützung der Ausländerbehörden bei der Aufenthaltsbe- endigung dieses Täterkreises wurden die Ausländerbehörden aufgefordert, die in ihrem Zuständig- keitsbereich befindlichen Intensivstraftäter zu melden, bei denen bisher keine aufenthaltsbeenden- den Maßnahmen durchgesetzt werden konnten. Die Arbeitsgruppe wird bei den gemeldeten Einzel- fällen begleitend, unterstützend und koordinierend tätig und den Ausländerbehörden bei schwieri- gen, besonders gelagerten und nicht routinemäßig abzuarbeitenden Fallkonstellationen Hilfestel- lung bieten, um die Ausschöpfung sämtlicher aufenthaltsrechtlicher Mittel sowie deren erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen. Des Weiteren werden in der Arbeitsgruppe „Einzelfälle“ (AGE) ausländerrechtliche Einzelfälle mit dem Ziel besprochen, ausländerrechtliche Maßnahmen gegen ausweisungsrelevante Personen zu prüfen. Die dort behandelten Fälle werden sowohl von den Sicherheits- und Polizeibehörden als auch vom BAMF und den Ausländerbehörden eingebracht. Ziel der Tätigkeit der AGE ist es - so- weit dies aufgrund der Erkenntnislage geboten erscheint -, die zuständige Ausländerbehörde darin zu unterstützen, Ausweisungsverfügungen zu erlassen und Aufenthaltsbeendigungen durchzufüh- ren. Geprüft werden darüber hinaus weitere ausländerrechtliche Maßnahmen wie Überwachungen gemäß § 54 a AufenthG und die Beschränkung politischer Betätigung nach § 47 AufenthG. 11 (Ausgegeben am 01.02.2017)",
            "width": 2481,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2c/08/41/2c084162e9f74b0c9183bf7958c79b5b/page-p11-{size}.png"
        }
    ]
}