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"content": "Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1817 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke und Björn Thümler (CDU), eingegangen am 23.04.2014 „Friesen wollen keine Salzpipeline“ Das Regierungspräsidium Kassel hat der Firma K+S aufgegeben, eine Rohrfernleitung an die Nordsee bis Ende 2013 zu beantragen. Dieser Vorgabe ist K+S nachgekommen, woraufhin das Land Niedersachsen das notwendige Raumordnungsverfahren eingeleitet hat, wie das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) mitteilt. Laut einer Unterrichtung im zuständigen Aus- schuss am 27.01.2014 schätzt das MU die Einleitung der Salzabwässer in die Außenjade als aus wasserwirtschaftlicher Sicht machbar ein. Die Hildesheimer Zeitung vom 25.03.2014 berichtet in dem Artikel „Friesen wollen keine Salz-Pipe- line“, dass Landwirtschaftminister Meyer das Vorhaben begrüße. Dagegen herrsche im Nordwesten des Landes Empörung. So wird der Wilhelmshavener Oberbürgermeister Andreas Wagner mit den Worten zitiert: „Da werden die Probleme einer Region auf die andere abgewälzt.“ Darüber hinaus bezweifeln die Politiker im Nordwesten laut Bericht, dass Jadebusen und Watten- 3 meer die Zufuhr von 7 bis 10 Millionen m unbeschadet überstehen würden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Begrüßt die Landesregierung die geplante Einleitung der hessischen Kaliabwässer in den Jadebusen? 2. Wie steht die Landesregierung zu der Einschätzung von Herrn Wagner, es würden die Prob- leme einer Region auf eine andere abgewälzt? 3. Welche ökologischen Auswirkungen wird die Einleitung auf den Jadebusen und das Watten- meer haben? 4. Wie wird sich die Einleitung auf die Wasserqualität der Nordsee auswirken? 5. Wie ist die Einleitung mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu vereinbaren? 6. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen wird die Einleitung auf die Fischerei und den Touris- mus haben? 7. Welche weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen wird die Einleitung auf die Region haben? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.04.2014 - II/725 - 701) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 08.07.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/02-0046 - Das Land Hessen hat der Firma K+S Kali GmbH im Zuge der Erteilung der wasserrechtlichen Er- laubnisse aufgegeben, die Entsorgungsvarianten „Leitung in die Oberweser“, „Leitung in die Nord- see“ zu prüfen und hierfür die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1817 Die Firma K+S Kali GmbH hat bei den Raumordnungsbehörden der Länder Hessen, Niedersach- sen und Nordrhein-Westfalen dementsprechende Anträge zur Durchführung von Raumordnungs- verfahren gestellt. Im Zeitraum vom 25. März bis 9. April 2014 haben hierzu in den drei Ländern Antragskonferenzen mit den betroffenen Kommunen, den Trägern öffentlicher Belange und den Naturschutzverbänden stattgefunden. Die Unterlagen für die Antragskonferenzen wurden seitens der Raumordnungsbehörde unter www.rov-nordseepipeline.niedersachsen.de in das Internet ein- gestellt. Auf der Grundlage des noch länderübergreifend abzustimmenden Untersuchungsrahmens als Ergebnis der Antragskonferenzen wird die Firma K+S Kali GmbH die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren erarbeiten. Die Firma K+S Kali GmbH hat zudem beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen Antrag auf Einleitung in die Nordsee eingereicht. Der NLWKN als zuständige Behörde prüft derzeit die Antragsunterlagen auf ihre Vollständigkeit und Prüffähigkeit. Im Ergebnis der Prüfung eines dann vollständigen Antrags wird der NLWKN zunächst ausschließlich eine wasserrechtliche Feststellung treffen können, ob eine Einleitung in die Jade überhaupt genehmigungsfähig erscheint. Damit wird weder die Rohrleitung noch die Einleitung ge- nehmigt. Die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Fernleitung wäre Gegenstand eines im Anschluss an die Raumordnungsverfahren durchzuführenden bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Hierfür wäre in Niedersachsen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zuständig. Ver- fahrensparallel zur Bau- und Betriebsgenehmigung wäre hierbei auch über die erforderliche was- serrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Sole in die Nordsee im Einvernehmen mit der zuständi- gen Wasserbehörde durch das LBEG zu entscheiden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nein. Raumordnungsminister Meyer hat begrüßt, dass überhaupt erst einmal ein Antrag vorliegt, damit die Genehmigungsfähigkeit sowie mögliche Alternativen nach Eingang vollständiger Unterla- gen fachlich und rechtlich geprüft werden können. Die Landesregierung hat zur Frage der Einlei- tung in das Küstengewässer der Jade noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Im Weite- ren wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Otto Deppmeyer und Karl-Heinz Klare (CDU) „Wie steht die Landesregierung zur Nordseepipeline?“ (Drs. 17/1310, Nr. 56, Seite 83 bis 84) verwiesen. Zu 2: Nach Auffassung der Landesregierung belastet die derzeitige Salzabwassereinleitung in die Werra die gesamte Weserregion. Nach einer vernünftigen und für alle Beteiligten akzeptablen Lösung wird daher gesucht. Lange Zeit erfolgte in Hessen eine Einleitung nach den kriegsbedingten Grenzwer- ten von 1942. Die Sole gelangte dabei über Werra und Weser in die Nordsee. Zu 3 bis 5: Im Rahmen der Zulassungsprüfung für den Antrag der Firma K+S Kali GmbH auf Einleitung salz- haltiger Abwässer in das Küstengewässer der Jade werden die ökologischen Auswirkungen inten- siv zu prüfen sein. Hierzu zählen sowohl die Auswirkungen auf Jadebusen und Wattenmeer als Gebiete des niedersächsischen Nationalparks Wattenmeer wie auch insgesamt auf das Küstenge- wässer und damit die Wasserqualität der Nordsee. Ein prüffähiger (Zulassungs-)Antrag lag bis Ende Mai nicht vor, daher können die ökologischen Auswirkungen derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt und bewertet werden. Auch die Ver- einbarkeit mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bzw. der Bewirtschaftungsziele nach dem Wasserhaushaltsgesetz kann dementsprechend nicht abschließend bewertet werden. Inzwischen wurde von der Firma K+S Kali GmbH eine „Umwelt- und naturschutzfachliche Studie“ eingereicht, die derzeit vom NLWKN auf Vollständigkeit geprüft wird. 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1817 Zu 6 und 7: Eine Beurteilung der Auswirkungen auf die angesprochenen Belange der allgemeinen wirtschaftli- chen Entwicklung, der Fischerei sowie des Tourismus kann erst erfolgen, wenn ein vollständiger prüffähiger Antrag vorliegt. Stefan Wenzel 3 (Ausgegeben am 28.07.2014)",
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