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"content": "Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3486 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3201 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 12.03.2015 Qualifikation der Lehrkräfte in Niedersachsen Das Land Niedersachsen hat zur Sicherung der Lehrerversorgung mehrere Maßnahmen ergriffen, um insbesondere in den Mangelfächern Seiten- und Quereinsteiger im Schuldienst einsetzen zu können. Dennoch kommt es regelmäßig vor, dass Lehrkräfte fachfremd unterrichten müssen, um das Erteilen der Fächer laut Stundentafel sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte wurden zum Stichtag der Schuljahresstatistik 2014/2015 fachfremd (d. h. ohne die für die entsprechenden Unterrichtsfächer erforderlichen Aus- oder Weiterbildungen) eingesetzt (bitte nach Schulformen und Fächern getrennt auflisten)? 2. Wie viele Lehrkräfte werden im Schuljahr 2014/2015 gleichzeitig in mehreren Schulformen eingesetzt? 3. Wie viele Lehrkräfte werden im Schuljahr 2014/2015 an Schulformen eingesetzt, die nicht der Schulform ihrer Lehrbefähigung entsprechen? 4. Wie viele Lehrkräfte wurden außerhalb der Referendarausbildung im Unterricht eingesetzt, obwohl sie lediglich über das 1. Staatsexamen oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen und sie eine Referendarausbildung (zweite Phase der Lehrerausbildung) nicht erfolgreich ab- geschlossen haben (bitte nach Schulformen und Fächern getrennt auflisten)? 5. Wie viele sogenannte Seiteneinsteiger wurden im Schuljahr 2014/2015 als Lehrkräfte an öf- fentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen eingesetzt? a) Wie viele hiervon haben keine pädagogische Zusatzausbildung erhalten oder begon- nen? b) Wie viele hiervon waren Hochschulabsolventen? c) Wie viele hiervon haben eine Ausbildung unterhalb eines Hochschulstudiums (bitte nach Schulformen und Fächern getrennt auflisten)? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.03.2015) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 11.05.2015 - 01-0 420/5-3201 - Es ist Ziel der Landesregierung, im Rahmen der Personalplanung die einzelnen Schulformen mög- lichst vollständig mit Lehrkräften auszustatten, die über eine entsprechende Lehrbefähigung verfü- gen. Allerdings sind im Rahmen der Einstellungsverfahren nicht für jedes Fach und für jede Schul- form stets genügend Bewerberinnen und Bewerber vorhanden. Grundlage für die Besetzung einer Stelle ist die sogenannte Stellen-Bewerber-Liste. Darin sind Lehrkräfte mit der passenden Lehrbe- fähigung zuerst aufgeführt. Anschließend folgen Lehrkräfte mit anderen Lehramtsausbildungen und 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3486 abschließend folgen die Bewerberinnen und Bewerber um den sogenannten Quereinstieg. Diese Abstufung bewirkt, dass beispielsweise bei Stellen, die mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen ausgeschrieben sind, Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt an Gymnasien sowie Quereinsteiger nachrangig bewerbungsfähig sind. Da die Bewerberinnen und Bewerber mit einem Lehramt auf der Stellen-Bewerber-Liste jedoch vor den Quereinsteigern rangieren, sind die- se auch prinzipiell bevorzugt für eine Einstellung in den Schuldienst auszuwählen. Bezüglich des fachfremden Unterrichtseinsatzes besagt § 51 Niedersächsisches Schulgesetz: „Die Lehrkräfte erteilen Unterricht grundsätzlich in solchen Fächern und Schulformen, für die sie die Lehrbefähigung erworben haben, die Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Schulformen der allge- meinbildenden Schulen auch in Gesamtschulen und Oberschulen. Darüber hinaus haben die Lehr- kräfte Unterricht in anderen Fächern und Schulformen zu erteilen, wenn es ihnen nach Vorbildung oder bisheriger Tätigkeit zugemutet werden kann und für den geordneten Betrieb der Schule erfor- derlich ist. Vor der Entscheidung sind sie zu hören.“ Somit wird deutlich, dass fachfremder Unter- richt keineswegs ausgeschlossen, sondern in bestimmten Situationen angezeigt und vertretbar ist. Fachfremder Unterrichtseinsatz ist jedenfalls einem Unterrichtsausfall vorzuziehen. Erfreulicherweise gibt es eine Vielzahl von Lehrkräften, die sich in Fächern, die sie nicht studiert haben, entweder durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder durch Selbststu- dium und Eigeninitiative weitergebildet haben und somit auch in der Lage sind, in diesen Fächern fundierten Unterricht geben zu können. Diese Lehrkräfte erteilen zwar nominell fachfremden Unter- richt, jedoch ist dies im Schulalltag aufgrund ihrer selbsterworbenen Qualifikationen und Kenntnisse positiv zu werten. Schließlich werden diese Lehrkräfte in der Schule entsprechend ihrer tatsächli- chen Fähigkeiten eingesetzt. Wie eingangs erwähnt, sind nicht für alle Fächer genügend qualifizierte Lehrkräfte auf dem Ar- beitsmarkt vorhanden, sodass das Land Niedersachsen zur Deckung fachspezifischer Bedarfe die Bewerbung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern zulässt. Dies sind Lehrkräfte, die ein an- deres Hochschulstudium als ein Lehramtsstudium absolviert haben, dessen fachwissenschaftliche Inhalte im Wesentlichen den Fachwissenschaften mindestens eines Unterrichtsfaches, einer beruf- lichen Fachrichtung oder einer sonderpädagogischen Fachrichtung entsprechen. Eine Einstellung im Rahmen des Quereinstiegs ist sowohl in den Vorbereitungsdienst als auch direkt in den Schul- dienst möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass die erwünschten Zahlen für den benannten Zeitraum - hier: „im Schuljahr 2014/2015“ - statistisch nicht darstellbar sind. Da die Daten für die statistische Erhebung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu Beginn des Schuljahres erfasst werden, können Personalverän- derungen, die nach diesem Zeitpunkt erfolgen (z. B. Einstellungen, Vertretungstätigkeiten, Abord- nungen und Versetzungen) nicht inbegriffen sein. Eine derartige Darstellung würde eine Befragung bei allen rund 3 000 öffentlichen Schulen erfordern, die einen nicht zu vertretenden Verwaltungs- aufwand darstellt. Aus diesem Grund werden im Folgenden jeweils die Daten der statistischen Er- hebungen vom 22.09.2014 an allgemeinbildenden Schulen und die vom 15.11.2014 an berufsbil- denden Schulen als Datengrundlage verwendet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Der tatsächliche Unterrichtseinsatz wird im Rahmen der statistischen Erhebung zur Unterrichtsver- sorgung an allgemeinbildenden Schulen nicht erfasst. Zu 2: Wie eingangs erwähnt, kann die Anzahl der Lehrkräfte in Bezug auf das gesamte Schuljahr 2014/2015 nicht dargestellt werden. Zum Stichtag 22.09.2014 wurden insgesamt 13 484 Lehrkräfte in mehr als einer Schulform an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen mit Lehrer-Ist-Stunden eingesetzt. Hierbei wurden die Zweige der Kooperativen Gesamtschule den entsprechenden Schul- formen zugeordnet. Die Abendgymnasien und Kollegs wurden der Schulform Gymnasium zugeord- net. 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3486 In der Regel führen die berufsbildenden Schulen mehrere Schulformen „unter einem Dach“ (z. B. Berufsschule, Berufsfachschule und Berufliches Gymnasium). Ein Einsatz in mehreren Schulfor- men ist in dem System der berufsbildenden Schulen vorgesehen und notwendig. Laut Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den öffentlichen berufsbildenden Schulen zum Stichtag 15.11.2014 sind daher 9 553 Lehrkräfte gleichzeitig in mehreren Schulformen innerhalb einer Schule mit Leh- rer-Ist-Stunden eingesetzt (Mehrfachnennungen sind folglich möglich). Zu 3: Wie eingangs erwähnt, kann die Anzahl der Lehrkräfte in Bezug auf das gesamte Schuljahr 2014/2015 nicht dargestellt werden. Insgesamt wurden laut Statistik zum Stichtag 22.09.2014 insgesamt 5 439 Lehrkräfte an öffentli- chen allgemeinbildenden Schulen mit Lehrer-Ist-Stunden an Schulformen eingesetzt, die nicht der Schulform ihrer Lehrbefähigung entsprechen. Erläuternd sei hier hinzugefügt, dass eine Lehrkraft mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen mit einem Einsatz an einer Integrierten Ge- samtschule als Einsatz entsprechend der Lehrbefähigung gewertet wurde, ein Einsatz einer Lehr- kraft mit dem Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen an einem Gymnasium jedoch als Ein- satz eingestuft wurde, der nicht der Lehrbefähigung entspricht. Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik, die an anderen Schulformen als Förderschulen eingesetzt sind, sind in der o. g. Zahl nicht inbegriffen, da dieser Einsatz im Rahmen der Inklusion vorgesehen ist. Die Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für berufsbildende Schulen sind ebenfalls nicht enthalten, da diese zielgerichtet u. a. für die Berufsorientierung eingesetzt werden. An den öffentlichen berufsbildenden Schulen sind laut Statistik zum Stichtag 15.11.2014 insgesamt 80 Lehrkräfte mit einer Befähigung für ein Lehramt allgemeinbildender Schulformen ohne das Lehramt an Gymnasien eingesetzt (Schlüssel 03 „Fachlehrer(in) an Grund-, Haupt-, Real-, und Förderschulen“ und Schlüssel 04 „Befähigung für das Lehramt an allgemeinbildenden Schulen (oh- ne Gymnasien)“). Die Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien sind in der o. g. Anzahl nicht enthalten, da diese in den berufsbildenden Schulen in der Regel zielgerichtet - beispielsweise im Beruflichen Gymnasium - eingesetzt sind. Zu 4: Diese Informationen werden statistisch nicht erhoben. Hierzu ist anzumerken, dass aufgrund der Regelungen des RdErl. d. MK v. 29.02.2012 über die Einstellung von Lehrkräften an den allge- meinbildenden und berufsbildenden Schulen, zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 23.02.2015, Personen, die wegen Nichteignung aus dem Vorbereitungsdienst entlassen wurden, sowie Perso- nen, die den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht mehr mit einer Staatsprüfung erfolgreich abschließen können, für eine Einstellung an allge- meinbildenden und berufsbildenden Schulen grundsätzlich nicht infrage kommen. Zu 5: Wie eingangs erwähnt, kann die Anzahl der Lehrkräfte in Bezug auf das gesamte Schuljahr 2014/2015 nicht dargestellt werden. Laut Statistik an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 22.09.2014 wurden 30 Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen im Beamtenverhältnis (§ 8 NLVO-Bildung) ohne Vorbereitungsdienst (Schlüssel: 24), 635 Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolven- ten ohne Lehrbefähigung (Schlüssel: 30) und 551 Lehrkräfte mit sonstiger Ausbildung (Schlüssel: 59) an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen mit Lehrer-Ist-Stunden eingesetzt. Der Einsatz nach Schulformen der Lehrkräfte, die laut Statistik vom 22.09.2014 unter Schlüssel 59 eingeordnet sind, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Mehrfachzählungen sind enthalten, da dieser Personenkreis in mehr als einer Schulform eingesetzt sein kann. Es wurden die Zweige der Kooperativen Gesamtschule den entsprechenden Schulformen zugeordnet. Die Abendgymnasien und Kollegs wurden der Schulform Gymnasium zugeordnet. 3",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3486 Anzahl LK mit Schulform Schlüssel 59 FöS 63 GS 196 GY 72 HS 178 IGS 22 OBS 101 RS 180 Im Folgenden wird der Einsatz der o. g. Gruppe (Lehrkräfte mit Schlüssel 59) an öffentlichen allge- meinbildenden Schulen zum Stichtag 22.09.2014 aufgegliedert nach deren Lehrbefähigungsfä- chern dargestellt. Mehrfachzählungen sind enthalten, da auch dieser Personenkreis mehr als ein Lehrbefähigungsfach haben kann. Anzahl LK mit Fach (Abk.) Fach/Fachrichtung Schlüssel 59 A Agrarwirtschaft/Agrarwissenschaft 1 AW Arbeit/Wirtschaft 3 BI Biologie 8 CH Chemie 8 DE Deutsch 16 EK Erdkunde 3 EN Englisch 11 FF Fachpraxis Farbtechnik und Raumgestaltung 1 FM Fachpraxis Metalltechnik 1 FN Fachpraxis Ernährung 3 FQ Fachpraxis Sozialpädagogik 2 FR Französisch 8 FS Fachpraxis sonstige Fachrichtung 4 FX Fachpraxis Textiltechnik und Bekleidung 2 FY Fachpraxis Hauswirtschaft 11 G Gesundheit 1 GB Päd. bei Beeintr. geistige Entwicklung 14 GE Geschichte 4 HW Hauswirtschaft 98 IF Informatik 4 KS Kurzschrift 1 KU Kunst 30 LG ohne fächerspezifische Lehrbefähigung 5 MA Mathematik 25 MC Herkunftsspr. Unterr. - kurdisch 4 ME Herkunftsspr. Unterr. - arabisch (Tunesien) 3 MG Herkunftsspr. Unterr. - griechisch 2 MI Herkunftsspr. Unterr. - italienisch 8 MJ Herkunftsspr. Unterr. - serbisch 1 MK Herkunftsspr. Unterr. - kroatisch 1 ML Herkunftsspr. Unterr. - albanisch 1 MM Herkunftsspr. Unterr. - arabisch (Marokko) 2 4",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3486 Anzahl LK mit Fach (Abk.) Fach/Fachrichtung Schlüssel 59 MP Herkunftsspr. Unterr. - portugiesisch 2 MQ Herkunftsspr. Unterr. - polnisch 3 MR Herkunftsspr. Unterr. - russisch 5 MS Herkunftsspr. Unterr. - spanisch 1 MT Herkunftsspr. Unterr. - türkisch 32 MU Musik 16 MV Herkunftsspr. Unterr. - vietnamesisch 1 MX Herkunftsspr. Unterr. - arabisch (sonstige Staaten) 2 NL Niederländisch 6 PA Pädagogik 2 PH Physik 14 PO Politik 4 Q Sozialpädagogik 3 RE Evangelische Religion 22 RI Islamischer Religionsunterricht 7 RK Katholische Religion 20 RS Russisch 6 RV Recht und öffentliche Verwaltung 1 S sonstige Fachrichtung 2 SN Spanisch 4 SP Sport 215 SR Päd. bei Beeintr. Sprache und Sprechen 1 SU Sachunterricht 6 SV Unterr. in Vorklassen u. Schulkindergärten 9 TE Technik 16 TG Textile Gestaltung 147 TS Maschinenschreiben 3 WE Werken 60 WI Wirtschaftslehre 2 X Textil- und Bekleidungstechnik 2 Y Ökotrophologie/Hauswirtschaft 1 Laut Statistik an öffentlichen berufsbildenden Schulen zum Stichtag 15.11.2014 wurden 348 Hoch- schulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ohne Lehrbefähigung (Schlüssel: 30) und 376 Lehrkräfte mit sonstiger Ausbildung (Schlüssel: 59) an öffentlichen berufsbildenden Schulen mit Lehrer-Ist-Stunden eingesetzt. Der Einsatz nach Schulformen der Lehrkräfte, die laut Statistik vom 15.11.2014 unter Schlüssel 59 eingeordnet sind, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Mehrfachzählungen sind enthalten, da dieser Personenkreis in mehr als einer Schulform eingesetzt sein kann. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu 2 verwiesen. Anzahl LK mit Schulform Schlüssel 59 Berufsschule 224 Berufseinstiegsklasse 35 Berufsfachschule 165 Fachschule 32 Fachoberschule 37 Berufsoberschule 1 5",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3486 Anzahl LK mit Schulform Schlüssel 59 Berufliches Gymnasium 58 Berufsvorbereitungsjahr 47 Im Folgenden wird der Einsatz der o. g. Gruppe (Lehrkräfte mit Schlüssel 59) an öffentlichen be- rufsbildenden Schulen zum Stichtag 15.11.2014 aufgegliedert nach Lehrbefähigungsfächern dar- gestellt. Mehrfachzählungen sind enthalten, da auch dieser Personenkreis über mehr als ein Lehr- befähigungsfach verfügen kann. Anzahl LK mit Fach (Abk.) Fach/Fachrichtung Schlüssel 59 A Agrarwirtschaft 12 AW Arbeit/Wirtschaft 1 B Bautechnik 7 BI Biologie 1 BU Bürotechnik 4 BV Banken/Versicherungen 1 C Chemietechnik, Biotechnologie 6 CH Chemie 1 D Drucktechnik 4 DE Deutsch 16 E Elektrotechnik 15 EN Englisch 26 F Farbtechnik/Raumgestaltung 10 FA Agrarwirtschaft 6 FB Bautechnik 2 FC Chemie(technik), Physik, Biologie 1 FD Drucktechnik 2 FE Elektrotechnik 2 FF Farbtechnik/Raumgestaltung 2 FG Gesundheit 4 FH Holztechnik 2 FK Körperpflege/Biotechnik 9 FL Pflege 2 FM Metalltechnik 2 FN Ernährung 2 FQ Sozialpädagogik 3 FS Sonstige Fachrichtung 8 FU Hauswirtschaft, ländlich (auslaufend) 4 FX Textiltechnik und Bekleidung 1 FY Ökotrophologie/Hauswirtschaft 14 G Gesundheit 34 GE Geschichte 2 H Holztechnik 4 IF Informatik 11 J Gartenbau 2 K Körperpflege 4 KS Kurzschrift 6 KU Bildende Kunst/Gestaltung 5 L Pflege 10 Pädagogik bei Beeinträchtigungen des LB schulischen Lernens 1 LG ohne fächerspezifische Lehrbefähigung 13 LQ Sozialpädagogik 2 6",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/3486 Anzahl LK mit Fach (Abk.) Fach/Fachrichtung Schlüssel 59 M Metalltechnik 23 MA Mathematik/Wirtschaftsmathematik 7 MU Musik 3 N Ernährung 9 NL Niederländisch 2 P Seefahrt 1 PH Physik 1 PO Politik/Sozialkunde/Gemeinschaftskunde 10 PW Politik-Wirtschaft 1 Q Sozialpädagogik 7 R Fahrzeugtechnik 15 RE Religion, ev. 16 RK Religion, kath. 3 RL Rechtslehre 1 RU Religionskunde 1 RW Rechnungswesen 1 S Sonstige Fachrichtung 9 SK Sozialkunde/Politik 1 SN Spanisch 18 SO Sonderpädagogik 1 SP Sport/Leibeserziehung 7 TS Maschinenschreiben/Textverarbeitung 9 W Wirtschaft und Verwaltung 24 WI Wirtschaftswissenschaften 1 Y Ökotrophologie/Hauswirtschaft 3 Z Zahntechnik 3 In den statistischen Erhebungen wird der Zeitpunkt der Einstellung einer Lehrkraft nicht erfasst. Da sich die Bedingungen für den Quereinstieg und die folgende Übernahme in den niedersächsischen Schuldienst im Laufe der Jahre stetig verändert haben und nicht von Anfang an eine Qualifizie- rungsmaßnahme beinhalteten, ist es anhand des statistischen Datenmaterials nicht möglich darzu- stellen, welche der o. g. Personen eine Qualifizierungsmaßahme durchlaufen haben und welche nicht. Hier müsste eine aufwändige Abfrage bei den Schulen erfolgen, die wie eingangs erwähnt, einen erheblichen Aufwand verursachen würde. Entsprechend des aktuellen sogenannten Quereinsteigererlasses ist eine Bedingung für die Be- werbung um den Quereinstieg an öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen, dass die Bewerberin oder der Bewerber ein Hochschulstudium erfolgreich absol- viert hat. Nach den Regelungen des o. g. Erlasses unter Anwendung des § 13 NLVO-Bildung müs- sen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zudem eine Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann 7 (Ausgegeben am 20.05.2015)",
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