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            "content": "Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode                                                       Drucksache 17/5042 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/4484 - Wie viele Notrufe werden in Niedersachsen abgesetzt? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP) an die Landesregie- rung, eingegangen am 23.10.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 29.10.2015 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregie- rung vom 15.01.2016, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Aus der Antwort auf die Anfrage in der Drucksache 17/4344 des Abgeordneten Jan-Christoph Oet- jen ergab sich eine hohe Zahl an Notrufen in Niedersachsen. Nicht jeder Notruf führte jedoch auch zu einem tatsächlichen Einsatz der entsprechenden Ret- tungskräfte. Ferner ist nicht bei jedem Notruf der Einsatzort umgehend offensichtlich. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage nehme ich Bezug auf die Ausführungen zur Beantwor- tung der Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung in den Drs. 17/1526 bis 17/1541, der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung in der Drs. 17/1605 Nr. 41, alle aus dem Jahr 2014, sowie der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 17/3677 aus dem Jahr 2015. Nicht jeder eingehende Notruf hat auch zwingend Einsatzmaßnahmen von Polizei oder Rettungs- diensten zur Folge. Mit Blick auf die Verbreitung von Mobilfunkgeräten werden Notrufe häufig ab- gebrochen oder es gehen mehrere Notrufe zum selben Sachverhalt ein. Oftmals kann in diesen Fällen davon ausgegangen werden, dass entweder ein Notrufgrund nicht oder nicht mehr vorgele- gen hat, ein erneuter Notruf erfolgte oder mehrere Personen zeitgleich einen Notruf abgesetzt ha- ben. Zudem kommt es vor, dass sich ein eingehender Notruf auf den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde bezieht. Darüber hinaus verzeichnen die Leitstellen in jedem Jahr diverse Fälle von Notrufmissbräuchen, bei denen keine anlassbezogenen Einsatzmaßnahmen erforderlich werden. Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu den o. a. Anfragen weise ich aus Sicht der Landesregie- rung nochmals darauf hin, dass die Anzahl an gegebenenfalls nicht angenommenen Notrufen in diesem Zusammenhang keine maßgebliche Größe ist. Ein deutlicher Fokus wäre auf nicht bearbei- tete Notfälle zu richten. Derartige Sachverhalte, in denen Notfälle nicht bearbeitet wurden, sind der Landesregierung allerdings nicht bekannt. 1",
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