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"content": "Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7780 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7573 - Provision der Lottoannahmestellen in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 08.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 13.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 29.03.2017, gezeichnet Peter-Jürgen Schneider Vorbemerkung des Abgeordneten Die Betreiber von Lottoannahmestellen erhalten von der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH zurzeit eine Provision von 6,14 % vom eingereichten Lottoumsatz der Annahmestelle. Vor Einführung der Onlineübertragung der Lottoscheine betrug die Provision 6,5 % vom Umsatz. Gerade inhaberge- führte Geschäfte in kleinen Ortschaften haben es in Zeiten der Onlineportale auch im Bereich des Lotteriewesens nach Ansicht aller Experten schwer, wirtschaftlich zu überleben. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landes- behörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwal- tung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Wie haben sich die Provisionen der Inhaber von Lottoannahmestellen im stationären Handeln in Niedersachsen in den letzten 20 Jahren entwickelt? Vereinbarungen über die Höhe der Provisionen sind Bestandteil zivilrechtlicher Wetteinnehmerver- träge zwischen der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH (im Folgenden TLN) und den Inhabern der Lottoannahmestellen als selbständigen Wetteinnehmern. Die Höhe der Provisionen ist letztendlich abhängig von den erzielten Spieleinsätzen der jeweiligen Lottoannahmestelle innerhalb eines Ka- lenderjahres. Die Geschäftsentwicklungen der jeweiligen Kalenderjahre werden in den Geschäfts- berichten der Gesellschaft veröffentlicht. Gezahlte Provisionen werden darin nur in einer Summe ausgewiesen. Darüber hinausgehende Einzelheiten oder Vertragsgrundlagen werden nicht veröf- fentlicht. 2. Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung der Provisionen? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Hält die Landesregierung es für ein erstrebenswertes Ziel, auch zukünftig in jeder Ge- meinde in Niedersachsen Lottoannahmestellen für den stationären Handel zu haben? Die Anzahl und das Einzugsgebiet der Annahmestellen sind gemäß § 5 Abs. 5 des Niedersächsi- schen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG) an den Zielen des § 1 Abs. 3 NGlüSpG auszurichten. Zu den Zielen im Sinne des § 1 Abs. 3 NGlüSpG zählen unter anderen die Suchtprävention (§ 1 Abs. 3 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7780 Satz 1 Nr. 1 NGlüSpG), die Schaffung einer geeigneten Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel (sogenannte Kanalisierung, § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 NGlüSpG), die Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 NGlüSpG) wie auch die Gewährleistung eines siche- ren und transparenten Spielbetriebs (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GlüSpG). § 1 Abs. 2 der Niedersächsi- schen Glücksspielverordnung (NGlüSpVO) konkretisiert dies, indem vorgesehen ist, dass Annah- mestellen bezogen auf die Bevölkerung in Niedersachsen gleichmäßig verteilt sein sollen und das Einzugsgebiet einer Annahmestelle 2 800 bis 3 700 Einwohnerinnen und Einwohner umfassen soll. § 1 Abs. 1 NGlüSpVO legt die Anzahl der Annahmestellen in Niedersachsen auf 2 400 fest. Ende 2016 waren 2 187 stationäre Annahmestellen zu verzeichnen. Mit Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages vom 15. Dezember 2011 (Nds. GVBl. 2012, 190) wurden zur besseren Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages, ins- besondere der Kanalisierung, der Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veran- staltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet wieder ermöglicht. Neben TLN bieten auch gewerbliche Spielvermittler, die über eine entsprechende glücksspielrechtliche Erlaubnis für das Land Niedersachsen verfügen, legale onlinebasierte Dienste an. TLN geht gleichwohl davon aus, dass der Vertrieb über Annahmestellen auch langfristig nicht durch online-basierte Dienste ersetzt werden wird. Vielmehr sei davon auszugehen, dass Kunden schon heute zwischen stationärem Vertrieb und digitalem Angebot wählen und auch zwischen diesen An- geboten wechseln möchten. Ausweislich des Geschäftsberichts 2015 von TLN ist der stationäre Vertrieb als Strategiefeld auch zukünftig von zentraler Bedeutung, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung der Themen Spiel- suchtprävention und Jugendschutz sowie Kanalisierung des Spieltriebs in legale Bahnen. Die Landesregierung geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass der stationäre Vertrieb auch langfristig nicht durch onlinebasierte Dienste ersetzt wird, sondern sinnvoll ergänzt wird. 4. Wie beurteilt die Landesregierung eine mögliche Gefahr der Verdrängung stationärer Lottoannahmestellen durch onlinebasierte Dienste? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Gibt es seitens der Landesregierung oder seitens der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH Pläne, die Provisionen der stationären Lottoannahmestellen zu erhöhen? Vereinbarungen über Provisionen sind Bestandteile zivilrechtlicher Wetteinnehmerverträge zwi- schen der TLN und den selbstständigen Wetteinnehmern. Die Landesregierung kommentiert derar- tige Verträge nicht. 6. Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus? Siehe Antwort zu Frage 5. 7. Wenn nein, beabsichtigt die Landesregierung, in irgendeiner Form hierzu mit der Toto- Lotto Niedersachsen GmbH ins Gespräch zu kommen? Siehe Antwort zu Frage 5. 2 (Ausgegeben am 12.04.2017)",
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