GET /api/v1/document/103003/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103003/?format=api",
    "id": 103003,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/103003-auswirkungen-einer-verbeamtung-von-lehrkraften-auf-den-landeshaushalt/",
    "title": "Auswirkungen einer Verbeamtung von Lehrkräften auf den Landeshaushalt",
    "slug": "auswirkungen-einer-verbeamtung-von-lehrkraften-auf-den-landeshaushalt",
    "description": "",
    "published_at": "2013-03-11T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 4,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/06/18/79/06187994318c4f53926e8269223c0f2b/78367587e47666071a1b072613a0970aa57c07df.pdf",
    "file_size": 67258,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/06/18/79/06187994318c4f53926e8269223c0f2b/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/06/18/79/06187994318c4f53926e8269223c0f2b/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/32916/auswirkungen-einer-verbeamtung-von-lehrkr%C3%A4ften-auf-den-landeshaushalt.pdf",
        "title": "Drs06-1586.pdf",
        "author": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern",
        "_tables": [],
        "creator": "Acrobat PDFMaker 10.1 für Word",
        "subject": null,
        "producer": "Adobe PDF Library 10.0",
        "publisher": "Mecklenburg-Vorpommern",
        "reference": "6/1586",
        "foreign_id": "mv-6/1586",
        "publisher_url": "http://www.dokumentation.landtag-mv.de"
    },
    "uid": "06187994-318c-4f53-926e-8269223c0f2b",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "mv",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "6"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=103003",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2021-06-14 07:52:15.335100+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103003/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN                                                     Drucksache 6/1586 6. Wahlperiode                                                                     11.03.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen einer Verbeamtung von Lehrkräften auf den Landeshaushalt und ANTWORT der Landesregierung Der Koalitionsausschuss hat sich Presseberichten zufolge darauf verstän- digt, ab dem Jahr 2014 jährlich 40 Millionen Euro zusätzlich in den Bildungshaushalt einzustellen, um die Attraktivität des Lehrerberufes zu erhöhen. Eine Maßnahme ist dabei die geplante Verbeamtung von neuen Lehrkräften. Den bereits aktiven Lehrerinnen und Lehrern soll die Ver- beamtung ermöglicht werden. 1. Wie hat sich die Anzahl der Landesbeamten im Verhältnis zu den Angestellten des Landes in den Jahren 2002 bis 2012 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und prozentual angeben)? Die Entwicklung der Anzahl der Landesbeamten im Verhältnis zu den Angestellten des Landes stellt sich wie folgt dar: Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. März 2013 beantwortet.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/06/18/79/06187994318c4f53926e8269223c0f2b/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103003/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 6/1586                                               Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Personal des Landes nach Dienstverhältnissen und Jahren Jahr am      Beschäftigte   Beamte und Anteil       Arbeitnehmer        Anteil 30.06.        gesamt         Richter Anzahl         Anzahl         in Prozent         Anzahl        in Prozent 2002             54 306          15 342              28,3         38 964              71,7 2003             53 202          15 353              28,9         37 849              71,1 2004             49 712          15 065              30,3         34 647              69,7 2005             48 666          15 217              31,3         33 449              68,7 2006             43 666          14 406              33,0         29 260              67,0 2007             42 989          14 313              33,3         28 676              66,7 2008             41 714          14 059              33,7         27 655              66,3 2009             40 388          13 949              34,5         26 439              65,5 2010             40 044          13 943              34,8         26 101              65,2 2011             38 768          13 913              35,9         24 855              64,1 Die Angaben beruhen auf Analysen des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern. Diese Zahlfallangaben weichen wegen Teilzeitbeschäftigung von den Stellenzahlen gemäß Stellenplan ab. Für das Jahr 2012 liegen noch keine Statistikangaben vor. 2. Wie hat sich die Anzahl der Landesbeamten in den jeweiligen Lauf- bahnen in den Jahren 2012 bis 2012 entwickelt? Die Entwicklung der Anzahl der Landesbeamten in den jeweiligen Laufbahnen stellt sich wie folgt dar: Beamte und Richter des Landes nach Laufbahngruppen und Jahren Jahr           Anzahl        höherer       gehobener        mittlerer      einfacher am 30. 06.                        Dienst         Dienst          Dienst         Dienst 2002                       15 342          3 204            5 310          6 712            116 2003                       15 353          3 120            5 480          6 639            114 2004                       15 065          2 948            5 537          6 468            112 2005                       15 217          3 065            5 640          6 389            123 2006                       14 406          2 656            5 399          6 230            121 2007                       14 313          2 614            5 449          6 129            121 2008                       14 059          2 577            5 195          6 168            119 2009                       13 949          2 520            5 315          5 997            117 1) 2010                       13 943 1) 2011                       13 913 1) Ausweis nach Laufbahngruppen erfolgt nicht mehr 2",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/06/18/79/06187994318c4f53926e8269223c0f2b/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103003/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode                                       Drucksache 6/1586 Die Angaben beruhen auf Analysen des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern. Diese Zahlfallangaben weichen wegen Teilzeitbeschäftigung von den Stellenzahlen gemäß Stellenplan ab. Für das Jahr 2012 liegen noch keine Statistikangaben vor. 3. Bis zu welcher Altersgrenze beabsichtigt die Landesregierung, bereits beschäftigten Lehrkräften eine Verbeamtung zu ermöglichen? Die Landesregierung beabsichtigt, eine Verbeamtung von Lehrkräften bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres zu ermöglichen. 4. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung eine Kompensation für Lehrkräfte, die aufgrund ihres Alters nicht mehr verbeamtet werden können und welche finanziellen Folgen für den Landeshaushalt sind damit verbunden (bitte in der Antwort nach möglichen Maßnahmen und den jeweiligen finanziellen Mehrbelastungen differenzieren)? Für diejenigen Lehrkräfte, die aufgrund ihres Alters nicht verbeamtet werden können, gilt der bestehende Arbeitsvertrag fort. Eine unmittelbare Kompensation für diese Personalfälle ist nicht vorgesehen. Insofern entstehen auch keine finanziellen Mehrbelastungen. Allerdings ist beabsichtigt, dass die betroffenen Lehrkräfte an anderen Maßnahmen des sogenannten 50-Millionen-Euro-Maßnahmenpaketes partizipieren können, wie zum Beispiel der Höhergruppierung von Regionalschullehrerinnen und -lehrern, der Anrechnung von Klassenleiterstunden sowie einer weiterreichenden Altersanrechnung auf das Pflichtstunden- maß von Lehrkräften. 3",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/06/18/79/06187994318c4f53926e8269223c0f2b/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103003/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "Drucksache 6/1586                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 5. Welche mittel- und langfristigen Auswirkungen erwartet die Landes- regierung durch die geplante Verbeamtung von Lehrkräften auf den Landeshaushalt (Antwort bitte ausführlich begründen)? a) In welchem Umfang sind nach Auffassung der Landesregierung bei einer Verbeamtung von Lehrkräften Zuführungen an den Ver- sorgungsfonds erforderlich, die über die Ansätze in der mittel- fristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 hinausgehen (Antwort bitte begründen)? b) Inwiefern wirkt sich die geplante Verbeamtung von Lehrkräften auch auf die Fortentwicklung der Versorgungsrücklage aus (Ant- wort bitte begründen)? Durch die geplante Verbeamtung von Lehrkräften werden mit Ausnahme der vorgesehenen Einmalzuführung an den Versorgungsfonds M-V im Jahr 2014 mittel- und langfristig keine Mehrausgaben erwartet, da die zusätzlichen Ausgaben (Zuführungen an den Versorgungs- fonds M-V; Beihilfeausgaben) ab Datum der Verbeamtung durch Minderausgaben infolge des Wegfalls der Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und zur Zusatzversicherung (VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) nahezu kompensiert werden. Die mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2014/2015 für 2014 vorgesehene Einmalzuführung an den Versorgungsfonds M-V ist erforderlich, da die nach Verbeamtung vorzunehmenden laufenden Abführungen an den Versorgungsfonds M-V (20% der Bezüge) lediglich die aktive Dienstzeit versorgungstechnisch finanziell absichern. Die Höhe der aus dem Versorgungs- fonds M-V später aufzubringenden Versorgungsausgaben richtet sich jedoch nicht nur nach der bis dahin erreichten Besoldungsgruppe und den aktiven Dienstzeiten bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sondern auch nach den gegebenenfalls versorgungsrechtlich anzu- erkennenden Wehrdienst-, Ausbildungs- und (Vor-) Dienstzeiten. Zu a) In der mittelfristigen Finanzplanung sind bei den Personalausgaben die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen und zur Zusatzversicherung (VBL) enthalten. Wie oben ausgeführt, werden diese bei Verbeamtung betragsmäßig durch Zuführungen an den Versorgungsfonds M-V und Beihilfeausgaben kompensiert. Zu b) Infolge der geplanten Verbeamtung von Lehrkräften wird sich die Summe der Beamten- bezüge insgesamt erhöhen und die der Arbeitnehmerausgaben entsprechend vermindern. Da sich die Summe der jährlich an die Versorgungsrücklage M-V abzuführenden Beträge unter anderem aus der Summe der Beamtenbezüge ableitet, werden sich die abzuführenden Beträge entsprechend erhöhen. Dieser Effekt wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014/2015 berücksichtigt. 4",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/06/18/79/06187994318c4f53926e8269223c0f2b/page-p4-{size}.png"
        }
    ]
}