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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode                             Drucksache 6/782 Das Arbeitsverhältnis eines oder einer Angestellten im öffentlichen Dienst bestimmt sich dagegen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und allgemeinem Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, ist also privatrechtlich ausgestaltet. Für angestellte Lehrkräfte gelten über § 44 TV-L die beamtenrechtlichen Arbeitszeit- vorschriften. 1. Einstellungsvoraussetzungen bzw. Voraussetzungen für die Verbeamtung: Für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis gelten Höchstaltersgrenzen. Außerdem ist vor der Verbeamtung regelmäßig durch ein amtsärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass die betreffende Person für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gesundheitlich geeignet und kein krankheitsbedingter vorzeitiger Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit bis zum Erreichen des Ruhestandes zu erwarten ist. 2. Beitragsleistungen zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung: Die Krankenfürsorgekosten für Tarifbeschäftigte trägt die gesetzliche Krankenversicherung, nach Renteneintritt die gesetzliche Rentenversicherung. Diese und die Arbeitslosen- versicherung werden im Wesentlichen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen finanziert. Weder der Dienstherr noch die Beamtin/der Beamte zahlen Beiträge für die Alters-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Der im Krankheitsfall zu gewährende Beihilfeanspruch besteht auch nach dem Erreichen des Ruhestandes und wird neben dem Altersversorgungsanspruch (Pension) gewährt. 3. Arbeitszeit: Im Beamtenrecht sind (Einstellungs-) Teilzeitverbeamtungen unzulässig. Bei Tarifbeschäftigten besteht dagegen keine Verpflichtung, Vollzeitarbeit zu gewähren. Daher lässt sich auch verpflichtende Teilzeitarbeit wie mit dem Lehrerpersonalkonzept realisieren. 4. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses: Die Entlassung einer Beamtin/eines Beamten auf Lebenszeit, die/der eine mindestens fünfjährige Dienstzeit abgeleistet hat, ist bis auf eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Disziplinarmaßnahme oder auf eigenen Antrag nicht möglich. Bei den Tarifbeschäftigten ist die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung möglich. Es gilt allgemeines Arbeitsrecht, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz. Wirksam sind nur sozial gerechtfertigte Kündigungen, das heißt personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigungen; letztere aber nur bei Aufgabenfortfall, Rationalisierung oder im öffentlichen Dienst auch bei Stellenstreichungen im Haushaltsplan und wenn keine Umsetzung möglich ist. Kündigungen sind mitbestimmungspflichtig. 3",
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Beträge in EURO Lehrkraft 28 Jahre Annahmen: ledig, keine Kinder, Pensionsrückstellung - 20 Prozent vom B-Brutto, AG-Beihilfepauschale 200 €, privater KV- und PV-Beitrag 200 €, Lohnsteuerklasse I, Kinderfreibetrag 0, keine Kirchensteuer, ohne Kinder-Familien-Zuschlag, Zulage für Lehrkräfte, ohne vermögenswirksame Leistungen, inklusive 1/12 Jahressonderzahlung (AN) oder Jahressonderzuwendung (Beamte) Entgelt                                                                        Rentenversicherung EntGr/Stufe  AG Brutto   AG SV ZV AN Brutto    Steuern SV ZV    AN-Netto      Summe AG-, AN-Beitrag Grundschule                                         E10/2             3.692       633       3.059          1.212        1.847                       603 Regionale Schule (Lehramt Grund-, Haupt-, Real-)    E11/2             3.829       656       3.172          1.271        1.901                       625 Förderschule (Lehramt Sonderpäd.) neues Recht       E13/2             4.384       752       3.632          1.517        2.116                       716 Gymnasien                                           E13/2             4.384       752       3.632          1.517        2.116                       716 Berufsschulen                                       E13/2             4.384       752       3.632          1.517        2.116                       716 Besoldung                                                                     Pensionsrückstellung BesGr/Stufe  AG Brutto    AG BV     B Brutto   Steuern KV PV verbleibend            AG-Betrag Grundschule                                         A11/3             3.523       754       2.769             703       2.067                       554 Regionale Schule (Lehramt Grund-, Haupt-, Real-)    A12/3             3.771       795       2.975             773       2.203                       595 Förderschule (Lehramt Sonderpäd.) neues Recht       A13/3             4.197       866       3.331             900       2.432                       666 Gymnasien                                           A13/3             4.295       883       3.413             930       2.483                       683 Berufsschulen                                       A13/3             4.197       866       3.331             900       2.432                       666 Lehrkraft 43 Jahre Annahmen: verheiratet, 2 Kinder, Pensionsrückstellung - 20 Prozent vom B-Brutto, AG-Beihilfepauschale 300 €, privater KV- und PV-Beitrag 350 €, Lohnsteuerklasse IV, Kinderfreibetrag 2, keine Kirchensteuer, Familienzulage: verheiratet 2 Kinder, Zulage für Lehrkräfte, ohne vermögenswirksame Leistungen, inklusive 1/12 Jahressonderzahlung (AN) oder Jahressonderzuwendung (Beamte) Entgelt                                                                        Rentenversicherung EntGr/Stufe  AG Brutto   AG SV ZV AN Brutto    Steuern SV ZV    AN-Netto      Summe AG-, AN-Beitrag Grundschule                                         E10/5             5.009       833       4.176          1.783        2.393                       824 Regionale Schule (Lehramt Grund-, Haupt-, Real-)    E11/5             5.346       871       4.476          1.938        2.538                       883 Förderschule (Lehramt Sonderpäd.) neues Recht       E13/5             5.851       908       4.943          2.171        2.771                       941 Gymnasien                                           E13/5             5.851       908       4.943          2.171        2.771                       941 Berufsschulen                                       E13/5             5.851       908       4.943          2.171        2.771                       941 Besoldung                                                                     Pensionsrückstellung BesGr/Stufe  AG Brutto    AG BV     B Brutto   Steuern KV PV verbleibend            AG-Betrag Grundschule                                         A11/9             4.830     1.055       3.775          1.207        2.568                       755 Regionale Schule (Lehramt Grund-, Haupt-, Real-)    A12/9             5.232     1.122       4.110          1.341        2.769                       822 Förderschule (Lehramt Sonderpäd.) neues Recht       A13/9             5.730     1.205       4.525          1.516        3.009                       905 Gymnasien                                           A13/9             5.828     1.221       4.607          1.552        3.055                       921 Berufsschulen                                       A13/9             5.730     1.205       4.525          1.516        3.009                       905 Lehrkraft 66 Jahre Annahmen: verheiratet, 2 Kinder, Pensionsrückstellung - 20 Prozent vom B-Brutto, AG-Beihilfepauschale 300 €, privater KV- und PV-Beitrag 350 €, Lohnsteuerklasse IV, Kinderfreibetrag 2, keine Kirchensteuer, Familienzulage: verheiratet 2 Kinder, Zulage für Lehrkräfte, ohne vermögenswirksame Leistungen, inklusive 1/12 Jahressonderzahlung (AN) oder Jahressonderzuwendung (Beamte) Entgelt                                                                        Rentenversicherung EntGr/Stufe  AG Brutto   AG SV ZV AN Brutto    Steuern SV ZV    AN-Netto      Summe AG-, AN-Beitrag Grundschule                                         E11/5             5.346       871       4.476          1.938        2.538                       883 Regionale Schule (Lehramt Grund-, Haupt-, Real-)    E11/5             5.346       871       4.476          1.938        2.538                       883 Förderschule (Lehramt Sonderpäd.) neues Recht       E13/5             5.851       908       4.943          2.171        2.771                       941 Gymnasien                                           E13/5             5.851       908       4.943          2.171        2.771                       941 Berufsschulen                                       E13/5             5.851       908       4.943          2.171        2.771                       941 Besoldung                                                                     Pensionsrückstellung BesGr/Stufe  AG Brutto    AG BV     B Brutto   Steuern KV PV verbleibend            AG-Betrag Grundschule                                         A11/12            5.133     1.105       4.027          1.307        2.720                       805 Regionale Schule (Lehramt Grund-, Haupt-, Real-)    A12/12            5.593     1.182       4.411          1.467        2.944                       882 Förderschule (Lehramt Sonderpäd.) neues Recht       A13/12            6.119     1.270       4.849          1.659        3.191                       970 Gymnasien                                           A13/12            6.217     1.286       4.931          1.695        3.236                       986 Berufsschulen                                       A13/12            6.119     1.270       4.849          1.659        3.191                       970 AN = Arbeitnehmer                                   AG = Arbeitgeber EntGr = Entgeltgruppe                               BesGr = Besoldungsgruppe KV = Krankenversicherung                            PV = Pflegeversicherung AG SV ZV = Arbeitgeberbeiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und Zusatzversorgung (VBL) AG BV = Arbeitgeberbeträge für Beihilfe und Versorgung (Pensionsrückstellung an Versorgungsfonds) Steuern SV ZV = Steuern, AN-Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und Zusatzversorgung (VBL) Steuern KV PV = Steuern, Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung B Brutto = Besoldung Bruttoverdienst Sonderpäd. = Sonderpädagogik Pensionsrückstellung = Abführung an Versorgungsfonds M-V, zur Zeit 20 Prozent vom B Brutto 5",
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