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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Allgemeine Fragen zur Verfassung 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Vertrag von Lissabon in Bezug auf seine Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung bewertet den Vertrag von Lissabon positiv. Er hat insgesamt eine klare Stärkung der regionalen und kommunalen Belange in der EU mit sich gebracht, wichtige Weichenstellungen im Hinblick auf die Entscheidungsstrukturen und die Kompetenzauf- teilung vorgenommen, das Europäische Parlament mit zusätzlichen Rechten ausgestattet und die EU als supranationale Organisation zukunftsfähiger gemacht. Wegen weiterer Einzel- heiten wird auf die von der Landesregierung ausdrücklich mitgetragenen Beschlüsse der Europaministerkonferenz der Länder vom 19.11.2007 (http://www.europa.bremen.de/sixcms/ media.php/13/43.%20Europaministerkonferenz%20in%20Br%FCssel%2019.%20November %202007.pdf) sowie (gleichlautend) der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.12.2007 und die Stellungnahme des Bundesrates vom 15.02.2008 zum Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13.12.2007 (Bundesrats-Drucksache 928/07-Beschluss; http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2007/0901-1000/928-07(B).pdf?__blob= publicationFile&v=2) verwiesen. Der Vertrag von Lissabon sieht unter anderem auch die Weiterentwicklung und Stärkung der Offenen Methode der Koordinierung, das heißt die Förderung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten durch die Kommission, vor, die nunmehr ausdrücklich - bei Verbleib der Regelungskompetenz bei den Mitgliedstaaten - den Gesundheitsbereich mit einbezieht. Der Landtag wurde im Wege der Unterrichtung durch die Landesregierung „Europabericht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 2007/2008“ vom 02.05.2008 (Landtagsdrucksache 5/1452) über die Einschätzung des Vertrages von Lissabon informiert. Im Hinblick auf die derzeit in der Verantwortung des Landtags liegende Wahrnehmung der Mitgliedschaft des Landes im Ausschuss der Regionen wird auf die über das Internet zugängliche Publikation „Das Engagement des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im EU-Ausschuss der Regionen (AdR)“ (http://www.landtag- mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Druckerzeugnisse/EngagementEU-Ausschuss.pdf) verwiesen. 2. Hält die Landesregierung Veränderungen am bestehenden Schutz vor Subsidiaritätsverletzungen durch die EU für erforderlich? Wenn ja, a) welche Veränderungen sind auf europäischer Ebene sinnvoll? b) welche Veränderungen sind auf Bundesebene sinnvoll? c) welche Veränderungen sind auf Landesebene sinnvoll? Wenn nicht, bitte begründen! Ja. 2",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu a), b) und c) Auf die von Mecklenburg-Vorpommern mitgetragene Beschlussfassung der Europaminister- konferenz der Länder vom 06./07.11.2012 (http://www.europa.bremen.de/sixcms/media.php/ 13/60.%20EMK%20am%206.7.11.2012%20in%20Potsdam%20-%20Beschluss%20zur%20 Evaluierung%20des%20Subsidiarit%E4tsfr%FChwarnsystems.pdf) sowie die der Beschluss- fassung zugrunde liegende ausführliche Bestandsaufnahme (http://www.europa.bremen.de/ sixcms/media.php/13/60.%20EMK%20am%206.7.11.2012%20in%20Potsdam%20-%20 Bericht%20zur%20Evaluierung%20des%20Subsidiarit%E4tsfr%FChwarnsystems.pdf) wird verwiesen. Perspektivisch sind eine großzügigere Fristenregelung für die Prüfung der Frühwarndokumente durch die nationalen Parlamente sowie eine Anpassung nach unten der für eine Überprüfung beziehungsweise Zurückziehung eines Vorschlags erforderlichen Quoren wünschenswert. Hierzu ist eine Änderung des Primärrechts notwendig. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates befürworten die Länder eine bessere Abstimmung und wechselseitige Information unter den nationalen Parlamenten. Diese auch aus Sicht der Landesregierung für sinnvoll erachteten Änderungen betreffen allein die EU- und die Bundesebene. 3. In welcher Weise wird der Artikel 11 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern über europäische Integration und grenz- überschreitende Zusammenarbeit von der Landesregierung bzw. vom Land Mecklenburg-Vorpommern realisiert? a) Auf welche Schwerpunkte wird die grenzüberschreitende Zusam- menarbeit von der Landesregierung ausgerichtet? b) Welche Programme sind seit der Osterweiterung der EU einge- führt worden? c) Welche Effekte haben diese eingeleiteten Maßnahmen in der Vergangenheit gezeigt? d) Sieht die Landesregierung weiteren Handlungsbedarf und wenn ja, in welchen Bereichen? Die Realisierung des Verfassungsauftrags aus Artikel 11 der Landesverfassung ist integraler Bestandteil der Politik und Aktivitäten der Landesregierung in allen Politikbereichen sowie der Strukturen (Informationsbüro des Landes bei der EU) und spiegelt sich in den bi- und multilateralen Zusammenarbeitsformen, insbesondere aber den bilateralen Partnerschaften des Landes im Ostseeraum, sowie in der Beteiligung des Landes an internationalen Projekten wider. Die Landesregierung unterrichtet hierüber regelmäßig den Landtag in den Berichten über die Zusammenarbeit im Ostseeraum sowie den Europa- und Ostseeberichten. 3",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu a) Mit dem Begriff der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden die zwischen unmittelbar benachbarten Regionen oder Gebietskörperschaften existierenden Kooperations- formen erfasst. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit Mecklenburg-Vorpommerns konzentriert sich insofern auf die regionale Partnerschaft mit der polnischen Wojewodschaft Westpommern. Hierzu arbeitet die Landesregierung in den in diesem Rahmen eingerichteten Ausschüssen und Gremien wie auch in weiteren Gremien der deutsch-polnischen Zusammen- arbeit mit (Deutsch-Polnische Regierungskommission, Oder-Partnerschaft). Die Arbeits- schwerpunkte richten sich nach den fachlichen Zuständigkeiten und werden den jeweiligen aktuellen Bedürfnissen angepasst. Von besonderer Bedeutung ist die Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur, Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, Energie, Umwelt, Gesundheitswesen und Sicherheit sowie die Kooperation im Bereich Raumordnung, etwa im Zuge der Entwicklung einer Metropolregion Stettin. Diese Schwerpunkte spiegeln sich auch bei der Abstimmung unter den beteiligten Regionen und Partnern zu den jeweiligen, von der Europäischen Kommission zu genehmigenden Operationellen Programmen im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (INTERREG A) wider. Ein wichtiger Partner in diesem Zusammenhang ist dabei auf kommunaler Ebene die Euroregion Pomerania. Für die abgelaufene Förderperiode 2007-2013 wird auf das Operationelle Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Westpommern) 2007-2013 sowie für das Programm Südliche Ostsee auf das diesbezügliche Operationelle Programm Bezug genommen. Die Operationellen Programme für die Förderperiode 2014-2020 befinden sich noch im Abstimmungs- beziehungsweise Genehmigungsverfahren. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu c) Die Maßnahmen und Aktivitäten im Bereich der EU- und Ostsee-Zusammenarbeit haben zu einer nachhaltigen räumlichen Integration und internationalen Vernetzung des Landes beigetragen, von der Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt, Kultur und Gesellschaft des Landes profitieren. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Landtag zur Zusammenarbeit im Ostseeraum sowie die Europa- und Ostseeberichte der Landesregierung verwiesen. 4",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu d) Die Landesregierung hat mit dem im Mai 2012 vorgelegten „Konzept zur Stärkung der internationalen und europäischen Zusammenarbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Landtagsdrucksache 6/752), auf das vollinhaltlich Bezug genommen wird, die Grundlage für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der europäischen Integration des Landes sowie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gelegt. Handlungsbedarf besteht unter anderem im Hinblick auf den Erhalt und die Verbesserung der Verkehrsanbindungen sowie die Stärkung der Wirtschaftsentwicklung entlang des sogenannten Scandria-Korridors (zum Beispiel Flächenentwicklung, Hafenausbau). Weiterhin misst die Landesregierung der Entwicklung einer Metropolregion Stettin hohe Bedeutung bei. 4. Sind über die bestehenden Strukturen hinaus weitere Beteiligungen an EU-Programmen geplant? Wenn ja, welche sind das und wo sollen dabei die Schwerpunkte liegen? Aus Sicht der Landesregierung ist eine möglichst breite Beteiligung von Institutionen und Unternehmen des Landes an EU-Programmen wünschenswert. Außerhalb der europäischen Struktur- und Investitionsfonds sind dies vor allem das EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“, das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU „COSME“, das Umweltprogramm „LIFE“, das Programm „Kultur und Kreativität“ sowie für den Bildungsbereich das ERASMUS+-Programm. 5. Welche Projekte für eine grenzüberschreitende Regionalplanung und Raumordnung wurden seit 1997 ins Leben gerufen? Wie schätzt die Landesregierung diese Projekte ein? Seit 1997 wurden nachfolgende Projekte für eine grenzüberschreitende Regionalplanung und Raumordnung ins Leben gerufen: 5",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Jahr Projekt 1998 - 1999 Karte der raumordnerischen Grundlagen entlang der Grenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen (Strukturkarte) 2007 - 2008 Einbeziehung der Wojewodschaft Westpommern in die Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Vorpommern - Vorstellung der Entwürfe des RREP in gesonderten Veranstaltungen in Stettin 2009 - 2013 Einladung der Regionalplanung der Wojewodschaft Westpommern zu allen Veranstaltungen der Region Vorpommern im Rahmen des Modellvorhabens der Raumordnung (MORO) „Raumentwicklungsstrategien zum Klima- wandel“ 2012 - heute Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für die grenzüberschreitende Metropolregion Stettin 2013 - heute Einbeziehung der Regionalplanung der Wojewodschaft Westpommern in den Regionalen Energierat der Region Vorpommern - Begleitung des Regionalen Energiekonzeptes Vorpommern 2014 Vorbereitung einer deutsch-polnischen Tagung zu Kulturlandschaften im Oktober 2014 Des Weiteren haben sich das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung als oberste Landesplanungsbehörde und die Ämter für Raumordnung und Landesplanung als obere Landesplanungsbehörden an einer Reihe von Projekten der transnationalen Zusammen- arbeit im Rahmen von INTERREG beteiligt, die auf Fragen der grenzüberschreitenden Regionalplanung und Raumordnung abzielten. Sie sind nachfolgend aufgeführt. Förderperiode Kooperations- Projekttitel Inhaltlicher Schwerpunkt raum INTERREG II Ostseeraum Urban Systems Städtesysteme und Städtenetzwerke 1 C & Networking im Ostseeraum INTERREG II C Ostseeraum MATROS Entwicklung von Raumplanungs- methoden für ein integriertes maritimes Transportsystem in der Ostseeregion INTERREG II C Ostseeraum SuPortNet Nachhaltige Raumentwicklung durch ein Netzwerk von Sportboothäfen in der Ostseeregion 2 INTERREG II C Ostseeraum VASAB Aktionsprogramm für Raum- 2010+ entwicklung im Ostseeraum INTERREG II C Ostseeraum Baltic Manual Gemeinsame Nutzung des Fach- wissens über Raumplanung 1 INTERREG II C = Förderperiode 1996-1999. 2 VASAB = Allgemeine raumordnerische Zusammenarbeit im Rahmen der Konferenz der Raumordnungsminister der Ostseestaaten. Namengebend für diese Kooperation war der Kurztitel des ersten gemeinsamen Dokumentes „Vision and Strategies around the Baltic Sea 2010“ (VASAB 2010). 6",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Förderperiode Kooperations- Projekttitel Inhaltlicher Schwerpunkt raum 3 4 INTERREG III B CADSES SIC! Regionalentwicklung durch Mög- lichkeiten der Hafenanbindung zwischen Adria und Ostsee INTERREG III B Ostseeraum Baltic Regionalentwicklung durch Verbes- Gateway serung der Verbindung Berlin - Kopenhagen über Rostock - Gedser INTERREG III B Ostseeraum Baltic Fortsetzung und Konkretisierung der Gateway Arbeiten aus Baltic Gateway PLUS zusammen mit lokalen Partnern INTERREG III B CADSES PlaNetCenSe Argumentationspapier für einen Nord-Süd-Korridor von der Ostsee INTERREG III B Ostseeraum COMMIN Gemeinsames Nachschlagewerk für Raumplaner zu Begriffen und Konzepten der Raumordnung INTERREG III B Ostseeraum EUROB Regionalentwicklung im ländlichen Raum durch die Einbindung in die Europäische Route der Backstein- gotik INTERREG III B Ostseeraum EUROB II Umsetzung der Ergebnisse aus EUROB zum Teil durch investive Maßnahmen INTERREG III B Ostseeraum SuPortNet II Planungen von Sportboothäfen an der Ostseeküste Mecklenburg- Vorpommerns INTERREG III B Ostseeraum South Baltic Planungen von Großgewerbe- Arc standorten entlang des Abschnittes in Mecklenburg-Vorpommern der Verkehrsachse Lübeck - Stettin - Kaliningrad - Riga - St. Petersburg INTERREG III B Ostseeraum SEBco Stadt-Umland-Zusammenarbeit als Beitrag zur Regionalentwicklung INTERREG III B Ostseeraum LogOnBaltic Entwicklung von transnationalen Wertschöpfungsketten durch effi- zientere Nutzung von Software durch kleine und mittlere Unter- nehmen (KMU) im Logistikbereich als Beitrag zur Regionalentwicklung INTERREG III B Ostseeraum A.S.A.P. Bessere Verwaltungsstrukturen für dünn besiedelte Räume 3 INTERREG III B = Förderperiode 2000-2006. 4 CADSES = Central, Adriatic, Danubian and South-Eastern European Space, wurde nach Ablauf INTERREG III B in zwei Räume geteilt. 7",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Förderperiode Kooperations- Projekttitel Inhaltlicher Schwerpunkt raum INTERREG III B Ostseeraum BaltCoast Projekte des Integrierten Küsten- zonenmanagement zur Abstimmung von Raumnutzungs-ansprüchen und Entwicklungen in der Küstenzone INTERREG III B CADSES PlanCoast Einführung einer maritimen Raumordnung 5 INTERREG IV B Ostseeraum BaltSeaPlan Umsetzung einer maritimen Raum- ordnung INTERREG IV B Ostseeraum SCANDRIA Stärkung der Verkehrsachsen Rostock/Sassnitz - Berlin - München - Oberitalien und Rostock/Sassnitz - Berlin - Dresden - Prag - Adriahäfen für die Wirtschaftsentwicklung, Entwicklung und Vermarktung des Angebots an logistischen Dienst- leistungen (für Mecklenburg- Vorpommern vor allem im intermodalen Verkehr/Fährverkehr „Nordprojekt“) INTERREG IV B Mitteleuropa SoNorA Stärkere Nutzung der Verkehrs- achsen Rostock/Sassnitz - Berlin - München - Oberitalien und Rostock/Sassnitz - Berlin - Dresden - Prag - Adriahäfen für die Regional- und Wirtschaftsentwick- lung („Südprojekt“) INTERREG IV B Ostseeraum EWTC II Verlagerung von Verkehr auf den Seeweg sowie Teilhabe am Wachstumspotenzial aus dem Russlandverkehr durch Mecklen- burg-Vorpommern als Brückenkopf INTERREG IV B Ostseeraum BGLC Steigerung der Integration der ressourcenreichen Gebiete an der Barentssee mit der Industrie an der Ostsee und Zentraleuropa INTERREG IV B Ostseeraum ACL Verbesserung der Erreichbarkeit peripherer Regionen als Beitrag zur Regionalentwicklung 5 INTERREG IV B = Förderperiode 2007-2013. 8",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die Projekte der internationalen Zusammenarbeit haben einen wesentlichen Beitrag zum Kennenlernen der Besonderheiten, der Vorgehensweisen in der Raumordnung und der regionalen Planung geleistet. Dabei konnten in vielen Projekten in den vergangenen Jahren Themen, die für die Regionalplanung und Raumordnung von hoher Relevanz sind, befördert und konkrete Ergebnisse zur Regionalplanung abgeleitet werden, insbesondere im Rahmen des Projektes „BaltSeaPlan“. 6. Gab es nach dem EU-Beitritt Polens im Jahr 2004 Veränderungen in den Programmen? In den EU-Programmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen gab es nach dem EU-Beitritt Polens im Jahr 2004 folgende Veränderungen: - Das regionale Programm des deutsch-polnischen Grenzraumes im Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg und Polen (Wojewodschaft Westpommern) Förderperiode 2000-2006 wurde in 2004 angepasst, um eine Förderung des polnischen Fördergebiets im Zeitraum 2004-2006 im Rahmen von INTEREG III A umzusetzen. Das Finanzvolumen des Programms von rund 118 Millionen Euro EFRE-Mitteln erhöhte sich um zusätzliche 30 Millionen Euro EFRE-Mittel, um grenzübergreifende Projektaktivitäten im deutsch-polnischen Fördergebiet zu unterstützen. - In der Förderperiode 2007-2013 wurde erstmalig das INTERREG A Großprogramm „Region Südliche Ostsee“ von der Europäischen Kommission genehmigt, das auf Basis einer neuen Verordnungsvorschrift die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Regionen in der südlichen Ostseeregion an Seegrenzen ermöglichte. Neben den Ostsee- Küstengebieten der Länder Dänemark, Schweden und Litauen (EU-Beitritt ebenfalls am 01.05.2004) umfasst das Fördergebiet in der südlichen Ostsee auch Küstenregionen der Republik Polen und des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Polen stellt die Verwaltungs- behörde. - Mit dem EU-Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten im Mai 2004, darunter unter anderem Polen und Litauen, wurde auch das interregionale Kooperationsprogramm INTERREG III C, das zum damaligen Zeitpunkt in vier Programmräume unterteilt war, angepasst, um den europaweiten Erfahrungsaustausch zu unterstützen. - In den EU-Programmen für die transnationale Zusammenarbeit mit Polen (INTERREG III B) gab es nach dem EU-Beitritt Polens im Jahr 2004 Änderungen hinsichtlich der finan- ziellen Beteiligungsmöglichkeiten. Mit dem EU-Beitritt wurde die Voraussetzung geschaffen, dass eine Beteiligung von Partnern aus Polen über die gleichen Instrumente wie die aus den übrigen EU-Staaten erfolgen konnte. Dadurch hat sich die praktische Zusammenarbeit verbessert. Zuvor wurden die Beitrittskandidaten über Komplementär- programme beteiligt. Die Zuständigkeiten lagen bei verschiedenen Einheiten, sodass die Zusammenarbeit in der Praxis durch unterschiedliche und zeitlich nicht koordinierte Fördermodalitäten erschwert wurde. 9",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 7. Gibt es aus Sicht der Landesregierung für das Land nachahmungs- würdige Erfahrungen aus der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung nordischer Staaten bzw. ihrer Provinzial- und Kommunalinstitutionen für mehr Demokratie und Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern? Wenn ja, welche? Für die Landesregierung sind derzeit keine Erfahrungen der öffentlichen Verwaltung nordischer Staaten beziehungsweise ihrer Provinzial- und Kommunalinstitutionen ersichtlich, die auf Landesebene einen Änderungsbedarf in den Bereichen Demokratie und Bürgernähe nach sich zögen. 8. Welche Entwicklung ist seit dem Jahr 1990 hinsichtlich der Lebens- erwartung in Mecklenburg-Vorpommern festzustellen? a) Inwieweit bestehen Unterschiede zwischen den Geschlechtern? b) Sind Unterschiede zwischen der Lebenserwartung in Mecklen- burg-Vorpommern und den alten Bundesländern feststellbar und wenn ja, wie äußern sich diese und welche Ursachen sieht die Landesregierung hierfür? c) Sind Unterschiede in der Lebenserwartung innerhalb des Landes feststellbar und wenn ja, wie äußern sich diese und welche Ursachen sieht die Landesregierung hierfür? Die Lebenserwartung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird durch das Statistische Amt seit 1993 ermittelt. Um jährliche Zufallsschwankungen bei der Sterblichkeit insbeson- dere in den unteren Altersgruppen zu kompensieren, wird die Lebenserwartung als Drei- Jahresdurchschnitt ermittelt. Seit 1993/1995 ist bei Männern und Frauen ein kontinuierlicher Anstieg der Lebenserwartung zu registrieren. Lebenserwartung in Mecklenlenburg-Vorpommern zum Zeitpunkt der Geburt Lebenserwartung in Jahren 85 80 75 70 65 60 1993/ 1995/ 1997/ 1999/ 2001/ 2002/ 2003/ 2004/ 2005/ 2006/ 2007/ 2008/ 2009/ 1995 1997 1999 2001 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Männer 68,84 70,22 71,54 72,12 72,55 73,49 74,03 74,53 74,85 75,13 75,27 75,67 75,86 Frauen 77,58 78,45 79,35 80,12 80,75 80,83 81,09 81,38 81,6 81,75 81,94 82,11 82,31 10",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu a) Frauen haben in Mecklenburg-Vorpommern eine deutlich höhere Lebenserwartung als Männer, deren Lebenserwartung im Zeitraum 1993/1995 bis 2005/2007 allerdings stärker anstieg als die der Frauen. Seit 2006/2008 ist der Anstieg bei Männern und Frauen etwa gleich. Zu b) Bei der Lebenserwartung ist weniger ein Ost-West- als vielmehr ein Nord-Süd-Gefälle zu beobachten. So weisen die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen die höchste Lebenserwartung aus. Während die Lebenserwartung der Frauen in Mecklenburg- Vorpommern im Zeitraum 2009/2011 nur noch 0,4 Jahre unter dem Bundesdurchschnitt lag, betrug die Differenz bei Männern noch 2 Jahre. Mit 75,86 Jahren hatten die Männer in Mecklenburg-Vorpommern mit Sachsen-Anhalt (75,71 Jahre) die geringste Lebenserwartung. Die Ursachen sind vielfältig und in ihrem Ausmaß nicht konkret ausweisbar. Zum einem wirkt sich der sozioökonomische Status aus. Die Länder mit dem höchsten Pro-Kopf- Einkommen haben (außer Hamburg) auch die höchste Lebenserwartung. Zum anderen haben der persönliche Lebensstil und gesundheitsrelevante Verhaltensweisen erheblichen Einfluss auf die Lebenserwartung. Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Geburt, Zeitraum 2009/2011 Männer Frauen Baden-Württemberg 79,15 Baden-Württemberg 83,64 Hessen 78,42 Sachsen 83,24 1) 1) Bayern 78,09 Bayern 83,00 Rheinland-Pfalz 77,73 Hessen 82,90 Deutschland 77,72 Deutschland 82,73 Hamburg 77,63 Hamburg 82,56 Berlin 77,60 Berlin 82,55 Schleswig-Holstein 77,46 Brandenburg 82,44 Niedersachsen 77,42 Rheinland-Pfalz 82,42 Nordrhein-Westfalen 77,31 Niedersachsen 82,41 Sachsen 77,29 Thüringen 82,33 Brandenburg 76,97 Mecklenburg-Vorpommern 82,31 Saarland 76,70 Schleswig-Holstein 82,26 Thüringen 76,68 Nordrhein-Westfalen 82,20 Bremen 76,51 Bremen 82,05 Mecklenburg-Vorpommern 75,86 Sachsen-Anhalt 81,86 Sachsen-Anhalt 75,71 Saarland 81,71 1) Zeitraum 2008/2010, Quelle : Statistisches Bundesamt. 11",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu c) Auch innerhalb des Landes sind Unterschiede in der Lebenserwartung zu erkennen: Dabei hatten die Städte Rostock, Schwerin und Neubrandenburg sowie die Altkreise Bad Doberan und Nordwestmecklenburg die höchste, die Altkreise Demmin, Rügen und Uecker-Randow sowie die Städte Greifswald, Stralsund und Wismar die geringste Lebenserwartung. Die Ursachen sind dieselben wie unter 8b) ausgeführt. Hinzukommt aber noch, dass auf Kreisebene Wanderungen einen merklichen Einfluss auf die Lebenserwartung haben. So ist die Lebenserwartung in den Altkreisen Bad Doberan und Nordwestmecklenburg, die am meisten von Zuwanderung profitiert haben, deutlich höher als in den Kreisen, die besonders von Abwanderungen betroffen waren, wie Demmin, Rügen und Uecker-Randow. Lebenserwartung bei der Geburt nach Kreisen 2008/2010 Frauen Männer Rostock 83,4 Bad Doberan 76,9 Nordwestmecklenburg 82,2 Rostock 76,3 Neubrandenburg 82,1 Schwerin 76,0 Bad Doberan 82,0 Neubrandenburg 76,0 Schwerin 81,9 Nordwestmecklenburg 75,9 Güstrow 81,7 Mecklenburg-Strelitz 75,6 Ludwigslust 81,5 Ludwigslust 75,5 Nordvorpommern 81,5 Ostvorpommern 75,4 Müritz 81,4 Güstrow 74,9 Ostvorpommern 81,3 Nordvorpommern 74,9 Mecklenburg-Strelitz 81,3 Parchim 74,6 Parchim 81,0 Müritz 74,6 Demmin 80,6 Greifswald 74,6 Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Aufgrund fehlender Bevölkerungsangaben nach dem Zensus 2011 kann derzeit weder für die Jahre nach 2010 noch für die neuen Kreise die Lebenserwartung berechnet werden. 9. Sieht die Landesregierung den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung, ungeachtet von Geschlecht, Nationalität, finanziellem Vermögen gewährleistet (Antwort bitte begründen)? Der Zugang zu ambulanten und stationären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, die durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden, ist unabhängig von Geschlecht, Nationalität und finanziellem Vermögen für alle in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Menschen gewährleistet. 12",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 10. Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die beste- henden Zuzahlungsregelungen für stationäre Aufenthalte, Arzneien und medizinische Hilfsmittel? Um finanziell schwächere Versicherte nicht zu stark zu belasten, sind die nach § 61 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch von den Versicherten zu tragenden Zuzahlungen nur bis zu der in § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch geregelten Belastungsgrenze zu leisten. 11. Wie bewertet die Landesregierung die im Koalitionsvertrag des Bundes festgelegte einseitige Verteilung des Risikos von steigenden Krankenkassenversicherungsbeiträgen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Die Landesregierung spricht sich dafür aus, die Krankenversicherungsbeiträge zu gleichen Teilen auf die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer zu verteilen. 12. Wie beurteilt die Landesregierung die Erreichbarkeit stationärer Versorgungsangebote der Grund-, Regel- und Maximalversorgung in Mecklenburg-Vorpommern? Die Kategorisierungen in Einrichtungen der Grund-, Regel- und Maximalversorgung sind dem Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern und dem Krankenhausplan 2012 fremd. Die Versorgung mit Krankenhausleistungen soll auf Grundlage des Krankenhausplans im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern möglichst flächendeckend erfolgen. Dies ist trotz zunehmend notwendiger Konzentration nach wie vor gewährleistet. Neben der Ortsnähe hat die dauerhafte Sicherstellung der medizinischen Qualität und der wirtschaftlichen Leistungs- erbringung besondere Bedeutung. Sie wird in vielen Fällen nur durch Konzentration und durch zwischen einzelnen Krankenhäusern abgestimmte Leistungsschwerpunkte erreichbar. Das bedeutet, je allgemeiner und häufiger vorkommend bestimmte Leistungen sind, vor allem in den internistischen und chirurgischen Fachgebieten, desto ortsnäher können sie erbracht werden. Je seltener Leistungen notwendig werden, je höher der Spezialisierungsgrad und die Qualitätsanforderungen sind oder je höher die Vorhaltekosten ausfallen, desto zentraler kann die Versorgung erfolgen. 13",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 13. Wie beurteilt die Landesregierung die ambulante Versorgungssitua- tion angesichts von 141 nicht besetzten hausärztlichen sowie 88 nicht besetzten fachärztlichen Stellen in Mecklenburg-Vorpommern (Ärzt- liche Bedarfsplanung der KV M-V mit Stand 30.04.2013)? Die ambulante medizinische Versorgung im Land sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich ist gesichert. Die Zahl der nicht besetzten Hausarztstellen ist ein Rechenwert, der wenig über die reale Versorgungssituation aussagt. Unter Zugrundelegung der auf Bundesebene vorgegebenen Verhältniszahlen zwischen der Anzahl der Hausärztinnen und Hausärzte und der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes würde die Anzahl der nicht besetzten Hausarztstellen gegen Null tendieren. Lediglich deshalb, weil von den vorgegebenen Richtwerten wegen der besonderen Situation eines großen Flächenlandes zulässigerweise abgewichen wurde, kommt die Zahl der nicht besetzten Hausarztstellen zustande. Die Landesregierung und die Kassenärztliche Vereinigung des Landes bemühen sich durch vielfältige Aktivitäten darum, dass die ambulante medizinische Versorgung auch in Zukunft gesichert wird. 14. Inwieweit wurde von den Möglichkeiten des Versorgungsstruktur- gesetzes Gebrauch gemacht, um die ambulante ärztliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern? a) Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund das Versorgungsstrukturgesetz? b) Sind aus Sicht der Landesregierung weitergehende Maßnahmen zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung notwendig und wenn ja, beabsichtigt sie diese einzuleiten? Wenn nicht, bitte begründen! Durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstrukturgesetz) wurden die Möglichkeiten der Kassenärzt- lichen Vereinigungen gestärkt, auf festgestellte oder drohende Unterversorgung eigenständig zu reagieren und insbesondere die Landarzttätigkeit aufzuwerten. Beispielsweise wurde ein gemeinsamer Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen eingerichtet, der spezifische Angebote (zum Beispiel Gründungszuschüsse für Landarzt- praxen oder Zweigpraxen) in solchen Regionen besonders fördern kann, in denen eine drohende Unterversorgung festgestellt wird. Ausgehend vom Versorgungsstrukturgesetz wurde eine Reform der Bedarfsplanung eingeleitet, die unter anderem für Mecklenburg- Vorpommern zur Folge hatte, dass etwa 60 neue Stellen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geschaffen werden. Die Landesregierung nimmt das Recht auf Mitwirkung in den Landesausschüssen nach § 90 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch durch beratende Teilnahme an den Sitzungen sowie durch Prüfung und gegebenenfalls Beanstan- dung des aufgestellten Bedarfsplanes wahr. 14",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu a) Wegen der erweiterten Möglichkeiten der an der medizinischen Versorgung Beteiligten, flexibler auf eine drohende medizinische Unterversorgung reagieren zu können, wird das Versorgungsstrukturgesetz positiv bewertet. Zu b) Zunächst wird zu beobachten sein, welche Wirkungen durch die oben angesprochenen Möglichkeiten des Versorgungstrukturgesetzes erzielt werden können. Die Landesregierung und die Kassenärztliche Vereinigung des Landes setzen sich fortwährend dafür ein, dass mehr Medizinerinnen und Mediziner sich für eine Tätigkeit in einer Landarztpraxis entscheiden. Dass die Bemühungen erfolgreich sind, lässt sich unter anderem daran erkennen, dass sich momentan etwa 100 Ärztinnen und Ärzte im Land in der Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin befinden. Systematische Abstimmungen zur Sicherung der medizinischen Versorgung finden in der Konzertierten Aktion und im Landesgremium sektorenübergrei- fende Versorgungsfragen statt. 15. Hält die Landesregierung das medizinische Leistungsangebot beispielsweise in der geriatrischen Versorgung oder in der Rehabili- tation angesichts einer älter werdenden Bevölkerung in Mecklenburg- Vorpommern für ausreichend? Wenn nein, was unternimmt sie, um der Gesundheitsversorgung einer älter werdenden Bevölkerung gerecht zu werden? Die medizinische Versorgung befindet sich bereits auf einem hohen Niveau. Dennoch stellt die demographische Entwicklung die Leistungserbringer und die Leistungsträger des Landes vor große Herausforderungen. Um auch in Zukunft die Versorgung zu sichern und qualitative personenorientierte und gemeindenahe Angebote vorhalten zu können, entwickelt der Geriatriebeirat des Landes auf der Grundlage des Geriatrieplanes unter der Federführung der Landesregierung abgestimmte Maßnahmen in den Themenfeldern Prävention, Qualifikation, Koordination und Kooperation, ambulante und stationäre Versorgung. 15",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 16. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass nur ein Bruchteil der gesetzlich vorgeschriebenen schulärztlichen Untersuchungen vorgenommen werden angesichts der in Artikel 14 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern getroffenen Festlegung, dass Kinder und Jugendliche vor entwicklungsgefährdenden Einflüssen zu schützen sind? Primäres Ziel der schulärztlichen Untersuchungen ist laut § 15 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern, Krankheiten und Fehlentwicklungen der Kinder festzustellen, soweit dies für schulische Entscheidungen bedeutsam ist. Die Untersuchungen sind erforderlich, um für die im Zusammenhang mit der gesetzlichen Schulpflicht zu treffenden Entscheidungen (zum Beispiel Schulfähigkeit, Förderbedürftigkeit, Teilnahme am Schulsport) sichere, amtlich festgestellte Grundlagen zu haben. Über diesen schulischen Bezug hinaus leisten diese Untersuchungen auch einen Beitrag zum allgemeinen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung. Die Landesregierung sieht es als kritisch an, dass die schulärztlichen Untersuchungen nicht vollständig durchgeführt werden und ist bemüht, mit allen Beteiligten Lösungen zu finden, die Zahl der durchgeführten Untersuchungen zu erhöhen. 17. Wie schätzt die Landesregierung die Herausbildung einer gemein- samen Identität der Landesteile Mecklenburg und Vorpommern ein? Die Landesregierung ist dieser Frage im Zuge des Mecklenburg-Vorpommern Monitors 2014 nachgegangen. Die Umfrage zeigt, dass es weiter einen starken Bezug zum jeweiligen Landesteil gibt. So geben im Landesteil Mecklenburg 39% der Befragten an, dass sie sich in erster Linie als „Mecklenburger“ fühlen. Im Landesteil Vorpommern fühlen sich 20 % in erster Linie als „Vorpommer“. Die verbindende Kategorie „Mecklenburg-Vorpommer“ wird mit 9 % beziehungsweise 15% seltener genannt. Gleichzeitig meint jedoch eine klare Mehrheit von 77 % in Mecklenburg beziehungsweise 76 % in Vorpmmern, dass das „Gemeinsame“ zwischen den beiden Landesteilen das „Trennende“ überwiegt. Auch wird die Landesentwicklung nahezu identisch bewertet. So meinen 89% der Befragten in Mecklenburg und 87 % der Befragten in Vorpommern, dass sich das Land seit der Deutschen Einheit eher gut oder sogar sehr gut entwickelt hat. Diese Zahlen zeigen nach Einschätzung der Landesregierung, dass sich seit 1990 eine gemeinsame Identität der Landesteile Mecklenburg und Vorpommern herausgebildet hat. Gleichzeitig bestehen jedoch eine starke mecklenburgische und eine starke vorpommersche Identität fort. 16",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 18. Sieht die Landesregierung in der wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und infrastrukturellen Entwicklung beider Landesteile Unter- schiedlichkeiten und welche sind das? Die Landesregierung sieht in der wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und infrastrukturellen Entwicklung der verschiedenen Landesteile von Mecklenburg-Vorpommern durchaus Unterschiede. Neben den Landesteilen Mecklenburg und Vorpommern betrifft dies auch die stärker städtisch geprägten und die eher ländlich geprägten Landesteile, die Landesteile mit einer positiven demografischen Entwicklung und die mit einer negativen, die Landesteile entlang der Ostseeküste und die im Landesinneren, die Landesteile mit Grenzlage zu den Nachbarländern und -staaten und die ohne. Mit der beispielhaften Aufzählung von Entwicklungsschwerpunkten wird deutlich, dass eine pauschale Aussage zu Entwicklungsunterschieden einzelner Landesteile die Realität kaum abbildet. Alle Landesteile haben Stärken und Schwächen in unterschiedlich starker Ausprägung. Ziel der Landesregierung war und ist es, die einzelnen Landesteile dabei zu unterstützen, ihre Stärken zu stärken und ihre Schwächen abzumildern. Seit der Neugründung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 1990 hat sich in den beiden Landesteilen Mecklenburg und Vorpommern ein umfassender wirtschaftlicher Strukturwandel vollzogen. Heute sind Mecklenburg und Vorpommern gleichermaßen attraktive und wettbewerbsfähige Industriestandorte mit spezifischen Standortvorteilen. Regional haben sich in Mecklenburg-Vorpommern - beispielhaft - folgende Schwerpunkte herausgebildet: Branche regionaler Schwerpunkt außerdem ansässig Ernährungswirtschaft Westmecklenburg Greifswald, Stralsund Gießerei-Industrie Vorpommern Holzwirtschaft Wismar Wismar, Rostock, Stralsund, Schiffbau, maritime Anlagen Greifswald Wolgast Luft- und Raumfahrtindustrie Rostock, Schwerin Pasewalk Elektroindustrie Vorpommern kunststoffverarbeitenden Industrie Westmecklenburg Greifswald Gesundheitswirtschaft Rostock, Greifswald Auch haben sich die beiden Landesteile in den letzten Jahrzehnten aufgrund der umfang- reichen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen gut entwickelt. Die Bauwirtschaft verzeichnet einen einheitlichen Verlauf bei den Auftragseingängen. Regionale Entwicklungsunterschiede werden weder in der städtebaulichen Entwicklung noch im Bereich des Wohnens gesehen. Die Finanzhilfen im Bereich der Städtebauförderung und der nachhaltigen Stadtentwicklung sowie der Wohnraumförderung werden regional ausgewogen vergeben. 17",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern nimmt als Wirtschafts- und Imagefaktor für das ganze Land eine herausragende Stellung ein. Dabei zeichnen sich im touristischen Bereich keine Unterschiede zwischen den beiden Landesteilen ab. In den vergangenen 25 Jahren ist durchgängig eine positive Entwicklung zu konstatieren, die allenfalls von einer unterschied- lichen Dynamik im Küstenstreifen gegenüber dem Binnenland geprägt war. Mit etwa 70 Prozent der Übernachtungen ist die Küste das besucher-, übernachtungs- und umsatzstärkste touristische Reiseziel, das auch in der Intensität international konkurrenzfähig ist. Im Binnenland bieten Landurlaub und landtouristische Angebote im engeren Sinne ein ergänzendes Entwicklungs- und Profilierungspotenzial für den Tourismus in Mecklenburg- Vorpommern. Um die Entwicklung im ländlichen Raum voranzutreiben, wurde die Projektidee LandART Mecklenburg-Vorpommern vom Tourismusverband Mecklenburg- Vorpommern initiiert. Eine Darstellung der Situation des Handwerks zum Stichtag 31. Dezember 2013 ist in der nachfolgenden Tabelle enthalten. Strukturdaten Handwerkskammer Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern Schwerin Betriebe 12.575 7.677 Beschäftigte 62.875 37.000 Auszubildende 3.200 1.915 Gesellenprüfungen 2013 1.297 601 Meisterprüfungen 2013 119 148 Betriebsberatungen 804 523 Konjunkturdaten Handwerkskammer Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern Schwerin Geschäftslage 75 % gut bis befriedigend 89 % gut bis befriedigend 25 % schlecht 11 % schlecht Betriebsauslastung 30 % 81 bis 100 %ig 43 % 81 bis 100 %ig 25 % weniger als 50 %ig 16 % weniger als 50 %ig Umsätze 50 % konstante Umsätze mehr als 50 % konstante Umsätze Beschäftigungs- 75 % konstant 80 % konstant Situation 21 % Entlassungen 13 % Entlassungen Investitionsklima 57 % gleiche Investitionsaus- 50 % gleiche Investitionsaus- gaben oder Erhöhung gaben 14 % Erhöhung Beide Handwerkskammern bezeichnen die Konjunktur als gut und stabil. Eine deutliche Mehrheit der Unternehmen blickt zuversichtlich in die Zukunft. In beiden Regionen weisen die Ausbauhandwerke überdurchschnittliche Bewertungen vor. Auch ist die Entwicklung der Gesundheits-, Nahrungsmittel- und Kraftfahrzeug-Handwerke in beiden Regionen auffallend negativer als die Entwicklung der Gesamthandwerke. Es ist zu erkennen, dass die Unter- nehmen im Landkreis Nordwestmecklenburg sowie im Landkreis Ludwigslust-Parchim von der Nähe zu Schleswig-Holstein und zur Metropolregion Hamburg profitieren. Bezogen auf die Einwohnerzahl gibt es in Vorpommern weniger Handwerksunternehmen. 18",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Im Bereich der Kulturwirtschaft gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass es regionale Unterschiede zwischen Vorpommern und Mecklenburg hinsichtlich Standortpolitik, Ansiedlung, Förderung oder im Zusammenhang mit anderen Initiativen für und mit der Branche gibt. Die Unternehmen sind sowohl im städtischen wie auch im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern ansässig. Mecklenburg hat an der Hochschule Wismar seit vielen Jahren die Fakultät Gestaltung und in Rostock ist die Hochschule für Musik und Theater ansässig; an der Universität Greifswald gibt es das Caspar-David-Friedrich-Institut für Bildende Kunst und Kunstgeschichte. Hinsichtlich der Quantität und Qualität des kulturellen und künstlerischen Angebots in Mecklenburg-Vorpommern verweist die Landesregierung auf die Antwort zur Frage 266. Bezug nehmend auf die Entwicklung der kulturellen Infrastruktur wird auf die Antwort zur Frage 282 hingewiesen. Die Entwicklung der Landesteile im Zuge der Energiewende verläuft gleichermaßen harmonisch. Nachdem bei der Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen der Landesteil Vorpommern mit rund 44 % Anteil an Windenergieanlagen zunächst vorn lag, nähert sich der Anteil nunmehr den Flächenanteilen der Landesteile an. Dies zeigt, dass beide Landesteile die Chancen der Energiewende gleichermaßen nutzen. Die Landesregierung unterstützt diese Entwicklung durch die Regionalen Planungsverbände und die Landesplanung. Auch die Hochschulen unterstützen durch ihre Forschung im Energiebereich diese Entwicklung. Bezüglich der straßeninfrastrukturellen Entwicklung bestehen zwischen den Landesteilen kaum Unterschiede. In die Räume östlich der Bundesautobahn A 19 flossen in den Jahren 1996 bis 2010 Bundesstraßeninvestitionen in Höhe von rund 830,0 Millionen Euro und in die Gebiete westlich der Bundesautobahn A 19 demgegenüber rund 720,0 Millionen Euro. Durch die (zusätzlichen) Autobahninvestitionen in dem Zeitraum, insbesondere in den Neubau der Bundesautobahn A 20, in Höhe von rund 562,0 Millionen Euro profitiert das gesamte Land und insbesondere auch die östlichen Landesteile. Nach Auffassung der Landesregierung sind klare Unterscheidungen zwischen den Landesteilen Mecklenburg und Vorpommern weder im Hinblick auf Renteneinkommen, die Lebenssituation älterer Menschen noch beim Umfang und der Qualität von bürgerschaft- lichem Engagement auszumachen. Im Bereich der Gesundheitsversorgung werden ebenfalls keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Landesteilen gesehen. Unterschiede im Detail, wie zum Beispiel bei der Frage der Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten erklären sich vorrangig aus einer unterschiedlichen Besiedlungsdichte und einer unterschiedlichen Ausprägung relevanter Faktoren, wie zum Beispiel der Altersstruktur der jeweiligen Bevölkerung. Die Landesregierung sieht für die ländlichen Räume, bezogen auf die Landesteile, Unterschiedlichkeiten, die historische, aber auch naturräumliche Gründe haben. So liegt der Anteil der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche im vorpommerschen Landesteil mit bis zu 20 Prozent deutlich höher als im mecklenburgischen Landesteil. Die Entwicklungsdisparitäten der vom demografischen Wandel besonders betroffenen ländlichen Räume, die mit wirtschaftsstruktureller Schwäche einhergehen, sind jedoch in beiden Landesteilen zu verzeichnen und betreffen küsten- und zentrenferne Räume. 19",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 19. Gibt es spezielle Entwicklungsziele für die Planungsregion Vorpommern? a) Wenn ja, welche sind das und inwieweit konnten diese bisher umgesetzt werden? b) Welche Defizite bestehen noch? Zu 19, a) und b) Ziele für die Entwicklung der Planungsregionen werden in den Regionalen Raumentwick- lungsprogrammen festgelegt. Die Entwicklungsziele für Vorpommern sind im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern 2010 festgelegt. Wichtige Entwicklungsziele für Vorpommern sind: - Die tragenden Wirtschaftszweige Tourismus, Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, Energiewirtschaft, maritime Wirtschaft und Dienstleistungswirtschaft sollen konkurrenz- fähig weiterentwickelt werden. - Die Hochschulstandorte Greifswald und Stralsund mit ihren außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen zu Quellen innovativer Hochtechnologie für den gewerb- lichen Bereich und zu Motoren der Regionalentwicklung werden. - Vorpommern soll als Hochtechnologiestandort ausgebaut werden, insbesondere in den Bereichen Plasmaphysik, Biotechnologie, Medizintechnik, Energietechnik und Umwelt- technik. - Die vorpommernspezifischen Tourismusangebote mit ganzjährig nutzbaren Angeboten sollen erweitert werden, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheits- und Wellness- tourismus. - Grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen, insbesondere nach Polen, sollen aktiv gestaltet werden. Um die Stärken Vorpommerns weiter zu entwickeln und seine Schwächen abzumildern und damit zur Reduzierung etwaiger Entwicklungsdefizite beizutragen, ist im Jahr 2010 die Strategie „Wirtschaftliche Entwicklung für Vorpommern“ (ehemals Masterplan Vorpommern) durch die Arbeitsgruppe „Regionale Entwicklung Vorpommern“ des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit initiiert worden. Beschlossen wurden die Strategie sowie eine (fortzuschreibende) Tabelle mit strukturpolitischen Zielen und Maßnahmen im Jahr 2012. 20",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Strukturpolitische Ziele sind: - Wirtschaftsstrukturen und -standorte gezielt stärken, - Fachkräfteangebot für die Wirtschaft Vorpommerns sichern, - Forschungsstandorte, Bildungslandschaft und den Innovationstransfer stärken, - Demografischer Wandel: Vorpommern als Modellregion begreifen, - Energiestandorte und Energieregion entwickeln, - Lagebedingungen konsequenter nutzen (Stettin, Ostseeraum, Berlin), - Hafenstandorte ausbauen und gemeinsam vermarkten, - Verkehrsinfrastrukturlücken schließen, - Landwirtschaftspotenziale besser nutzen, - Tourismuspotenziale nachhaltig ausbauen und nutzen. Diese strukturpolitischen Ziele sind mit konkreten Aktionen und Projekten untersetzt. Zur Umsetzung der Strategie wurden Verantwortlichkeiten innerhalb der Arbeitsgruppe festgelegt. Eine entsprechende Berichterstattung erfolgt zweimal jährlich in den Sitzungen der Arbeitsgruppe. Agrarstrukturell und für die Entwicklung ländlicher Räume gibt es keine speziellen Entwicklungsziele. Gleichwohl werden die in der Region Vorpommern selbst gestalteten strategischen Entwicklungsziele im Rahmen des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbs- fähigkeit seitens der Landesregierung im Benehmen mit den berufsständischen Verbänden der Region umgesetzt. 20. Gemäß Artikel 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern wird Mecklenburg-Vorpommern unter anderem auch als ein „dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat“ definiert? a) Welche Akzente setzt die Landesregierung für die Verwirklichung dieses Verfassungsgrundsatzes? b) Gibt es nach Auffassung der Landesregierung Defizite in der Ver- wirklichung des o. g. Grundsatzes und worin bestehen diese? c) Sieht die Landesregierung diesbezüglich auf Bundes- und Europa- ebene eigenen Handlungsbedarf und wenn ja, um welche Maß- nahmen bzw. Aktivitäten handelt es sich dabei? d) Worin sieht die Landesregierung weitere Möglichkeiten, die Öffentlichkeit und die Einwohnerinnen und Einwohner des Landes bei der Durchsetzung des o. g. Grundsatzes einzubeziehen? e) Hat die Landesregierung in dieser Hinsicht vor, Verbänden, Ver- einen und gesellschaftlichen Gremien, Beiräten usw. weitere eigene Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen und welche sind das gegebenenfalls? Zu a) Gewässerschutz Eine der wichtigsten natürlichen Lebensgrundlagen ist das Wasser. Seinem Schutz ist Mecklenburg-Vorpommern als außerordentlich gewässerreiches Land in besonderem Maße verpflichtet. 21",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Das Fließgewässernetz hat eine Länge von circa 40.000 Kilometern, dazu kommen mehr als Tausend größere Standgewässer und unzählige Kleingewässer, das Grundwasserdargebot beträgt circa 2 Milliarden Kubikmeter pro Jahr. Der Schutz, die Erhaltung und die Entwicklung dieser Gewässer war und ist stets ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Das Handeln der Landesregierung ist insbesondere beeinflusst von der Verpflichtung zur Umsetzung der wasserbezogenen europäischen Vorgaben, die sich in den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates widerspiegeln. Dies sind vornehmlich die Wasserrahmen-Richtlinie, die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und die Meeres- schutzstrategierahmen-Richtlinie. Aber auch die bundeseinheitlichen Vorgaben im Wasserrecht und den angrenzenden Rechtsbereichen sind Grundlage des Handelns der Landesregierung und der nachgeordneten Verwaltungen. Im Bereich der Landesgesetzgebung dienen vor allem das seit 1992 geltende Landeswasser- gesetz und die auf diesem sowie dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fußenden Verordnungen dazu, die Gewässer so nachhaltig zu bewirtschaften, dass - ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten und verbessert wird, - Beeinträchtigungen vermieden oder ausgeglichen werden, - sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner genutzt werden, - bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung erhalten oder geschaffen werden, - möglichen Folgen des Klimawandels vorgebeugt wird, - an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhält- nisse gewährleistet und durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorgebeugt wird und - zum Schutz der Meeresumwelt beigetragen wird. In Umsetzung dieser Ziele hat die Landesregierung zum Beispiel - gemeinsam mit den abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften ein auf dem Landesterritorium bislang unvergleichliches Programm zur Verbesserung der Abwasser- beseitigung realisiert. So wurden in Mecklenburg-Vorpommern seit 1991 rund 900 Millionen Euro an Zuwendungen für circa 2.300 Einzelmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung bereitgestellt. Das damit ausgelöste Gesamtinvestitionsvolumen beträgt circa 2,3 Milliarden Euro. - erhebliche Anstrengungen unternommen, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenpro- gramme in den Flussgebietseinheiten Warnow/Peene, Elbe, Oder und Schlei/Trave aufzustellen oder daran, soweit das Landesterritorium betroffen ist, maßgeblich mitzu- wirken. In einem ersten Umsetzungsschritt sind in Mecklenburg-Vorpommern seit Inkrafttreten der Wasserrahmen-Richtlinie unter anderem mehr als 100 Machbarkeitsstudien, Studien und Untersuchungen, rund 30 Beratungsprojekte, circa 100 Forschungs- und Demon- strationsvorhaben, mehr als 500 Renaturierungsvorhaben an Fließ- und Standgewässern mit einem Investitionsvolumen von über 100 Millionen Euro realisiert worden. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie geht 2015 in den zweiten Bewirtschaftungszeit- raum über. 22",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 - ein erfolgreiches Seensanierungs- und Seenrestaurierungsprogramm aufgestellt und umgesetzt. 50 Seen sind mit einem Investitionsvolumen von 22 Millionen Euro saniert oder restauriert worden. Das Programm wird fortgesetzt. - 220 Vorhaben der naturnahen Gewässerentwicklung umgesetzt oder gefördert und hiermit Investitionen in Höhe von 85 Millionen Euro ausgelöst. - sichergestellt, dass die zur Ableitung von Maßnahmen erforderlichen Gewässerunte- rsuchungen auf Grundlage eines Gewässermonitoringkonzeptes kontinuierlich durchge- führt, weiterentwickelt und an die bestehenden Anforderungen angepasst wurden. Rund 4 Millionen Euro stehen hierfür jährlich aus zweckgebundenen Einnahmen bereit. - dem Schutz der Grundwasserressourcen als bevorzugte Quelle qualitätsgerechten Trinkwassers stets besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Land hat seit 1991 mehr als 750 Vorhaben der öffentlichen Trinkwasserversorgung mit einem Investitionsvolumen von rund 300 Millionen Euro gefördert. 424 Trink- wasserschutzgebiete, darunter 41 auf Grundlage des Landeswassergesetzes neu festge- setzte oder überarbeitete und durch Verordnungen gesicherte Gebiete, dienen der nach- haltigen Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung. - innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets besondere Verantwortung für den Schutz der Ostsee übernommen. Deshalb setzen sich Landtag und Landesregierung von Beginn an in besonderer Weise für den Meeresschutz und eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ostsee- ressourcen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene ein. - rechtliche Grundlagen für kostendeckende Wasserdienstleistungen und für die Umlage von Umwelt- und Ressourcenkosten geschaffen. Mit der bundeseinheitlichen Abwasserabgabe und dem auf dem Landeswassergesetz basierenden Wasserentnahmeentgelt bestehen Instrumente des Anreizes für einen spar- samen und nachhaltigen Umgang mit den Wasserressourcen. Aber auch der Schutz des Menschen vor den Gefahren des Wassers, insbesondere durch Sturmflutereignisse an der Küste, durch Hochwässer an den Flüssen und infolge von Starkregenereignisse, stehen im besonderen Fokus der Landesregierung. Das Land hat zum Beispiel - für Maßnahmen des Küsten- und Hochwasserschutzes jährlich circa 30 Millionen Euro aufgewendet. - seit 1991 Fördermittel für circa 300 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von circa 70 Millionen Euro an kommunale Träger und Gewässerunterhaltungsverbände als Träger wasserwirtschaftlicher Maßnahmen ausgereicht. - sich aktuell intensiv in die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms und des Aktionsplans Hochwasserschutz der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe eingebracht. - sich verstärkt der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie gewidmet. Die Landesregierung verfolgt dabei zwei wichtige Ziele. Zum einen sollen die hoch- wasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch technische Vorkehrungen wie den Ausbau und Neubau von Hochwasserschutz- anlagen reduziert und wo möglich ganz vermieden werden. Zum anderen setzt sich die Landesregierung für eine Verbesserung des Risikobewusstseins der Bevölkerung und der öffentlichen Verwaltungen für die Belange des Hochwasserschutzes ein. 23",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Bodenschutz Der Boden ist neben Wasser und Luft eine lebenswichtige Ressource. Boden steht nur begrenzt zur Verfügung. Einmal zerstört, ist er nicht wieder herstellbar. Bodenschutz bedeutet daher nicht nur Sanierung von Altlasten und Beseitigung von Brachflächen. Auch zunehmende Flächen- und Bodeninanspruchnahmen, Bodenversiegelungen, Schadstoff- einträge, Bodenerosionen und Bodenverdichtungen einschließlich der Zunahme von Extremwetterereignissen stellen im alltäglichen Leben eine immer stärkere Herausforderung für die Böden dar. Gezielte Vorsorge zum Schutz der Böden wird immer wichtiger. Dieser Generationenverantwortung ist sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns bewusst. Sie hat daher zum Beispiel - ein Landesbodenschutzgesetz erlassen. - Maßnahmen der Altlastensanierung und der Altlastenfreistellung mit rund 140 Millionen Euro gefördert. - ein landesweites Bodenschutzprogramm in Bearbeitung. - ein Konzept zur Sanierung devastierter Flächen in ländlichen Räumen erstellt. - diverse Fachinformationen zum vorsorgenden Bodenschutz und zum Umgang mit Altlasten erarbeitet und veröffentlicht, zum Beispiel zu den Themen Bodenerosion, Bodenverdichtung, Bodenschonung, Alt- lasten, Humusbilanzierung, Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in landwirtschaftliche Böden, Handbuch Cross Compliance. - diverse Materialien für die Schul- und Vorschulbildung erarbeitet und veröffentlicht. Naturschutz und biologische Vielfalt Das Nationalparkprogramm der letzten DDR-Regierung legte unter anderem für Mecklen- burg-Vorpommern den Grundstein für ein System der Großschutzgebiete (Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate). Dieses System zum Schutz der wertvollsten Landschaften und Naturräume des Landes wurde seitdem quantitativ und qualitativ weiterentwickelt: Während die drei Nationalparks und das Biosphärenreservat Südost-Rügen bereits bei Gründung des Landes festgesetzt waren, wurden die weiteren heutigen Großschutzgebiete erst danach endgültig festgesetzt oder im Status aufgewertet, siehe Tabelle: Großschutzgebiet Gründungsjahr Müritz-Nationalpark 1990 Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft 1990 Nationalpark Jasmund 1990 Biosphärenreservat Südost-Rügen 1990 Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe 1997 (1998 in Mecklenburg- (über 5 Bundesländer) Vorpommern als Naturpark)* Biosphärenreservat Schaalsee 2000 (1990 als Naturpark) Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide 1994 Naturpark Feldberger Seenlandschaft 1997 Naturpark Mecklenburgische Schweiz und 1997 Kummerower See 24",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Großschutzgebiet Gründungsjahr Naturpark Usedeom 1999 Naturpark Sternberger Seenland 2005 Naturpark Am Stettiner Haff 2005 Naturpark Flusslandschaft Peenetal 2011 * UNESCO-Anerkennung als Biosphärenreservat besteht seit 1997, die landesrechtliche Festsetzung erfolgte mit Inkrafttreten des Biosphärenreservat-Elbe-Gesetzes vom 15.01.2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 30) am 01.02.2015. In qualitativer Hinsicht unterliegen alle drei Kategorien der Großschutzgebiete jeweils eigenen bundeseinheitlichen Evaluierungssystemen, deren Ergebnisse von der Landesregie- rung umgesetzt werden. Die Großschutzgebiete werden inzwischen bundesweit als „Nationale Naturlandschaften“ bezeichnet. In Mecklenburg-Vorpommern bestehen heute 13 Nationale Naturlandschaften, die 17,4 % der Fläche des Landes bedecken und die sich zu wichtigen Besuchermagneten und zum Aushängeschild des Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern entwickelten. Die Gebiete stehen für die beispielgebende moderne Umsetzung von Naturschutz mit einer breiten Verankerung in der Gesellschaft. In den letzten Jahren und Jahrzehnten lagen besondere Akzente der Landesregierung zum Beispiel bei der Etablierung von Nationalen Naturlandschaften (Nationalparken, Biosphären- reservaten, Naturparken) sowie im Moorschutz. Darüber hinaus wurden mehrere Gebiete von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung naturschutzfachlich entwickelt (zum Beispiel Peenetal). Des Weiteren wurde mit der Umsetzung der europäischen Naturschutzrichtlinien (Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) begonnen. Einige Beispiel für Naturschutzprojekte landesweiter Bedeutung aus den letzten Jahren sind: - LIFE-Projekt Lebensraumsanierung Galenbecker See, - Naturschutzgroßprojekt Flusslandschaft Peenetal, - Naturschutzgroßprojekt Südost-Rügen, - Naturschutzgroßprojekt Schaalsee. Ergänzend wird auf die Internet-Veröffentlichung unter:http://www.regierung- mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/lm/Themen/Naturschutz_und_Land- schaftspflege/index.jsp?publikid=5678 verwiesen. Zu b) Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung für den Schutz der natürlichen Lebens- grundlagen bewusst und kommt den damit verbundenen Verpflichtungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechend nach. Das heißt allerdings nicht, dass alle Umweltziele bereits erreicht sind. Der Umweltschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe, die ein anhaltendes und stets hohes Engagement aller beteiligten Stellen und aller Bürger erfordert. Hierfür günstigere Rahmenbedingungen zu schaffen, ist weiterhin ein vorrangiges Anliegen der Landesregierung. 25",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu c) Die Bundesrepublik Deutschland ist erster Ansprechpartner für die Schaffung der nationalen rechtlichen Grundlagen. Die Landesregierung hat in direkten Beratungen mit der Bundes- regierung, über die Umweltministerkonferenz oder über den Bundesrat, aktiv an diesen Prozessen mitgewirkt und wird es auch weiterhin tun. Ebenso wurden und werden in direkten Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Kommission die Besonderheiten und Probleme bei der Umsetzung der EU-Umweltpolitik beraten. Insbesondere geht es dabei um die Umsetzung von Natura 2000 sowie die Wasserrahmenrichtlinie. Weiterhin hat sich die Landesregierung im Bereich Gewässer- und Bodenschutz aktuell insbesondere für eine Minderung anthropogener Spurenstoffe in der Umwelt und für eine nachhaltige Klär- schlammbehandlung und -beseitigung eingesetzt. Zu d) Der Öffentlichkeit und den Einwohnerinnen und Einwohnern ist die hinreichende Möglichkeit gegeben, Anregungen und Bedenken bei Planungsverfahren und untergesetzlichen Rechtsetzungsverfahren vorzubringen. Auf die jüngste Änderung des Landesverwaltungsver- fahrensgesetzes („frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“) wird hingewiesen. Weitere Beteiligungsrechte der Bürger und Bürgerinnen bestehen nach dem Informationsfreiheits- gesetz und dem Landes-Umweltinformationsgesetz. Im Freiwilligen Ökologischen Jahr wird Jugendlichen im Alter von 16 bis 27 ein qualifizie- rendes Bildungsjahr angeboten. Zu e) Die Landesregierung wird anhand aktueller Entwicklungen prüfen und entscheiden, ob Verbänden, Vereinen und gesellschaftlichen Gremien, Beiräten und so weiter weitere eigene Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden sollten. Aktuell ist entsprechendes nicht vorgesehen. 21. Sieht die Landesregierung insbesondere mit Hinblick auf die demografische Entwicklung und des Fachkräftemangels Anlass zu einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts? Wenn ja, wofür setzt sich die Landesregierung ein bzw. ist sie bereit, sich einzusetzen? Das Staatsangehörigkeitsrecht unterliegt der Gesetzgebung des Bundes. Das Staatsangehörig- keitsgesetz wurde zuletzt 2014 durch das zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörig- keitsgesetzes geändert. Anlass für eine weitergehende Reform speziell im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die Sicherung von Fachkräften sieht die Landesregierung derzeit nicht. 26",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 22. Welche Modellvorhaben des Bundes und des Landes zur Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen wurden seit 1990 mit welchen Hauptschwerpunkten initiiert (bitte auflisten)? a) Wie schätzt die Landesregierung die Nachhaltigkeit und den Erfolg der initiierten Projekte ein? b) Welche Projektvorhaben wurden nach der Anschubförderung mit welchen Ergebnissen weitergeführt? c) Weshalb wurden Projekte nicht weitergeführt? d) Welche Mittel hat die Landesregierung für welche Projekte mit welchen Gründen zur Verstetigung ausgereicht (bitte auflisten)? Zu 22, a), b), c) und d) Die Erreichung „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ist weder als Staatsziel noch als Grundsatz in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankert. Gleichwohl gehört der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ zu den zentralen Leitvorstellungen des Bundes und der Länder und zielt auf die gleichmäßige Entwicklung der Teilräume vor allem bezogen auf Daseinsvorsorge, Einkommen und Erwerbsmöglichkeiten. Für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ wurde dem Bund Gesetzgebungsrecht in bestimmten Bereichen eingeräumt (Artikel 72 Grundgesetz). Der Länderfinanzausgleich und Bundes- ergänzungszuweisungen (Artikel 106 Grundgesetz) wahren die „Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“, indem auch finanzschwache Länder beispielsweise die notwendige Infrastruktur vorhalten können. Das Raumordnungsgesetz des Bundes konkretisiert diese Leitvorstellung in seinen Grundsätzen (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 und Nummern 2): „Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ und „die prägende Vielfalt der Teilräume zu sichern“. Das Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg- Vorpommern (Landesplanungsgesetz) greift seinerseits in § 2 Absatz 1 den Grundsatz wie folgt auf: „Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung des Landes sind so zu gestalten, dass sie dazu beitragen, in allen Teilräumen des Landes, insbesondere auch in seiner Grenzregion, gleichwertige Lebensbedingungen herzustellen und Abwanderungen zu vermeiden. Dabei soll auch der Verwirklichung des Prinzips der Geschlechtergerechtigkeit Rechnung getragen werden.“ Überdies haben die Landkreise als regionale, überörtliche Selbstverwaltungsebene eine wichtige Ausgleichsfunktion, was die gleichmäßige Versorgung der Kreisbevölkerung mit kommunalen Einrichtungen und Dienstleistungen betrifft. Sie sichern dadurch gleichwertige Lebensbedingungen. Die Modellvorhaben des Bundes, an denen in den zurückliegenden Jahren jeweils auf der Grundlage eines Wettbewerbs- beziehungsweise Auswahlverfahrens Regionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern beteiligt waren, hatten nicht die „Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ als Projektziel. Vielmehr standen die Aktivierung der endogenen Entwicklungspotentiale der Regionen sowie die förderseitige Unterstützung von Projektideen beispielsweise in den Bereichen Mobilität, Daseinsvorsorge, wirtschaftliche Entwicklung, Nachhaltigkeit, Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements im Fokus. Nachfolgend sind nach Einschätzung der Landesregierung wichtige Projekte in diesem Zusammenhang aufgeführt. 27",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Regionen aktiv (http://www.regionenaktiv.de/index.html) Der Wettbewerb „Regionen Aktiv - Land gestaltet Zukunft” wurde im Jahr 2001 durch das ehemalige Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft als bundesweites Modellvorhaben initiiert. Es wurden 18 Modellregionen auf der Grundlage ihres Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) ausgewählt, darunter in Mecklenburg- Vorpommern die Modellregion „Mecklenburgische Seenplatte“, die Modellregion „Odermündung“ und übergreifend nach Schleswig-Holstein die Modellregion „Lübecker Bucht“. Die erste Phase lief von 2002 bis 2005 und war bis auf einen geringen Eigenanteil vollständig bundesfinanziert, daran schloss sich eine zweite Phase in den Jahren 2006 und 2007 an, in der die Finanzierung des Bundes erheblich reduziert wurde. Ziel war die modellhafte Erprobung neuer partizipativer Ansätze in der ländlichen Entwicklung, die zu mehr Nachhaltigkeit, Innovation, Wertschöpfung und Beschäftigung führen sollten sowie deren Rückkoppelung mit den bestehenden Ansätzen in der Regelförde- rung. Ebenso fand eine wissenschaftliche Begleitung statt. Das Modellvorhaben war als reines Bundesprojekt ohne (finanzielle) Beteiligung des Landes konzipiert. Ausdrückliche Bedingung der Förderung im Rahmen des Modellprojektes war, dass nur solche Vorhaben förderfähig sind, die nicht mit bestehenden Instrumenten gefördert werden können. Die Landesregierung schätzt die Nachhaltigkeit und den Erfolg des Wettbewerbes „Regionen Aktiv - Land gestaltet Zukunft“ als gering ein. Nach Auslaufen der Finanzierung durch den Bund fand weder eine Rückkoppelung mit der Regelförderung wie ursprünglich geplant statt noch gab es eine Einbindung der Länder. Fehlende (kommunale) Eigenmittel und/oder mangelnder regionaler Bedarf an der Fortführung der initiierten Prozesse führten nach Einschätzung der Landesregierung dazu, dass die Projekte spätestens mit Auslaufen der zweiten Phase eingestellt wurden. Multiple Häuser (http://www.multiples-haus.de) Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstützten Forschungsvorhabens wurde von den rb architekten (Leipzig) das Modellvor- haben „Multiple Häuser“ entwickelt. Ziel dieses Modellvorhabens ist es, in einem effizienten Verbund (Management, Verwaltung, etc.) der Bevölkerung in ortsbildprägender Bausubstanz wechselnde Dienstleistungen (Ärzte, Banken, Lebensmittelhändler, Friseure etc.) anzubieten sowie die Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Begegnung zu eröffnen. Die praktische Umsetzung des Modellvorhabens erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern durch die Förderung der Herstellung entsprechender Liegenschaften nach dem LEADER-Ansatz mit ELER-Mitteln der EU. Die Multiplen Häuser wurden zwischen dem 04.08.2014 und dem 19.02.2015 in Betrieb genommen. Nachhaltigkeit und Erfolg des Modellvorhabens können aufgrund der bisher geringen Nutzungsdauer der Multiplen Häuser seit der Inbetriebnahme noch nicht eingeschätzt werden. Ebenso können noch keine Aussagen zur Weiterführung gemacht werden. 28",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Träger des Bezeichnung Gesamtinvestition Zuschuss Vorhabens in Euro in Euro Gemeinde Alte Schule multiples 341.698,94 284.345,38 Vogelsang-Warsin Haus (m. H.) Gemeinde Altwarp Alte Schule m. H. 80.000,00 57.323,02 Marco Dorka SeeSalon m. H. in 202.795,71 135.196,85 Rieth am See Gemeinde Hintersee Alter Dorfladen 133.209,92 98.006,30 m. H. Gemeinde Ahlbeck Alte Mühle m. H. 166.250,17 127.216,39 923.954,74 702.087,94 Demografischer Wandel - Region schafft Zukunft Es handelt sich um ein im Zeitraum 2007 bis 2011 vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) durchgeführtes Modellvorhaben. Es zielte auf die Nutzung der Zukunftschancen ab, die sich im ländlichen Raum aus dem demografischen Wandel ergeben. Vier Regionen in Deutschland, darunter der ehemalige Landkreis Ostvorpommern, hatten sich in einem Wettbewerb für die Teilnahme qualifiziert. Im Anschluss an das Modellprojekt entwickelten die damaligen Landkreise Uecker-Randow und Ostvorpommern die „Regionale Entwicklungs- und Stabilisierungsinitiative“ (RESI) - eine Initiative zur Umsetzung von Projektinitiativen zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels in der Modellregion Stettiner Haff. Das Modellvorhaben wurde in Form der „Regionalen Entwicklungs- und Stabilisierungsini- tiative“ (RESI) fortgeführt. Zur Unterstützung der Nachfolgeinitiative „Regionale Entwicklungs- und Stabilisierungsini- tiative“ (RESI) wurde ein Regionalmanagement in den Jahren 2010 bis 2014 mit einer Gesamtzuwendung in Höhe von 233.846 Euro gefördert. Konzept zur Sanierung devastierter Flächen in ländlichen Räumen Der Strukturwandel und der anhaltende Bevölkerungsrückgang haben insbesondere in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns dazu geführt, dass zahlreiche Gebäude und Liegenschaften aufgegeben wurden und nun brachliegen. Das Land hat daher im Jahr 2010 das „Rückbauprogramm zur Sanierung devastierter Flächen in ländlichen Räumen“ initiiert. Im Rahmen dieses Programms erfolgt die unentgeltliche Beratung der Kommunen und privaten Eigentümer über Unterstützungsmöglichkeiten für eine Sanierung devastierter Flächen im Land. Das Land beteiligt sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel finanziell an oberirdischen Rückbaumaßnahmen auf devastierten Flächen. Finanzierungsfähig sind Rückbaumaßnahmen ruinöser Bausubstanz aus Gründen der Gefahrenabwehr. Ziel ist die nachhaltige, bodenschonende Siedlungsentwicklung und Beseitigung von Gefahrenlagen und Versiegelungen. Seit 2010 finanziert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz über das Rückbauprogramm Rückbau und Entsiegelungsmaßnahmen. Seit 2012 können im Einzelfall auch Flächen im privaten oder kommunalen Eigentum im Rahmen der sogenannten „Härtefallregelung“ berücksichtigt werden. Außerdem wurde ein Pilotvorhaben zur Brachflächenerfassung und zum Brachflächenmanagement gestartet. 29",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Beräumungen devastierter Flächen Jahr Landesflächen Dritteigentum Landesmittel (Anzahl) (Objekte) 2010/2011 46 - 1,2 Millionen Euro 2012/2013 44 11 1,5 Millionen Euro Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Modellvorhaben „Neue Dorfmitte“ Das Projekt „Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern“ steht für eine zukunftsfähige Nahversorgung in den Dörfern und setzt auf die Zusammenführung unterschiedlichster Bedürfnisse bei Stärkung des Selbstverständnisses für bürgerliches Engagement. Es kann in diesem Selbstverständnis neben der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs (mobil/stationär) auch Elemente der Gesundheitsversorgung, des Alten- und Pflegebereichs, der Kunst und Kultur, des Tourismus, des Zugangs zu Kommunikation (Internet/Computer), von Post- und Bankangeboten enthalten. Die „Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern“ wird von mehreren Säulen getragen: Kommunikation/Bürgerliches Engagement, Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und einem Paket von sonstigen kulturellen und sozialen Diensten aller Art. Basis aller Aktivitäten ist ein Dorfladen zur Nahversorgung, gegebenen- falls auch gekoppelt mit mobilen Angeboten. Nach Abschluss der Modellprojektphase soll ab 2015 eine Landesinitiative „Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern“ seitens der Landesregierung etabliert werden, in die bestehende und neue Projekte und Initiativen mit gleicher Zielstellung integriert werden. Die Feder- führung der Landesinitiative liegt bei der Obersten Landesplanungsbehörde. Die Förderung erfolgt aus dem ELER-Fonds. Das Modellvorhaben Neue Dorfmitte M-V lief in den in den Jahren 2011 bis 2014 und wurde mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 420.000 Euro unterstützt. Modellstandorte sind: - Die Gemeinde Altenpleen im Landkreis Vorpommern-Rügen, in der ein privater Investor den leer stehenden Dorfladen erworben und im Herbst 2010 wieder eröffnet hat. Die Logistik des Ladens wurde den heutigen Anforderungen angepasst (Anlieferzone) und der Dorfladen wurde um Dienstleistungen ergänzt (Frisör, Café). - Die Gemeinde Brunow im Landkreis Ludwigslust-Parchim, in der die örtliche Agrargenos- senschaft einen kleinen Landhandel mit angeschlossenem kleineren Lebensmittelverkauf und Dienstleistungsangebot (Postagentur) betreibt. Der Dorfladen wurde grundlegend modernisiert, die Geschäftsabläufe wurden optimiert und es wurden Dienstleistungen ergänzt (Imbissbetrieb, Blumenverkauf, Frischfleischtheke, Caféecke). 30",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 - Die Gemeinde Sarow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, in der ein privater Betreiber einen Dorfladen unterhält. Der Laden wurde modernisiert, Betriebsabläufe wurden optimiert und es wurden zusätzliche Dienstleistungen ergänzt (Caféecke, Catering- betrieb). - Die Gemeinde Schmatzin im Landkreis Vorpommern-Greifswald, wo ein Dorfladen im Gutshaus des Ortsteils Schlatkow neu eingerichtet werden sollte. Das Projekt konnte nicht umgesetzt werden, da die notwendigen Baukosten die verfügbaren Mittel überstiegen. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Modellprojekt AGnES Das in den Jahren 2005-2008 durchgeführte Modellprojekt AGnES (Telegesundheits- schwester) war Ausgangspunkt für die Entwicklung der Grundidee der arztentlastenden Dienste in Deutschland. Im Jahr 2009 wurden diese in Form von „Praxisassistenten und - assistentinnen“ in die Regelfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Derzeit sind circa 140 Praxisassistentinnen und Praxisassistenten in Mecklenburg- Vorpommern tätig. Das Projekt wurde mit Landesmitteln in Höhe von 445.000 Euro unterstützt. Gesundheitshaus Woldegk Als weiteres Projekt ist die Errichtung des Gesundheitshauses in Woldegk zu nennen, das im Jahr 2014 bezogen wurde. Erste Ärzte praktizieren dort bereits. Das Gesundheitshaus wird dazu beitragen, die hausärztliche Versorgung im Nahbereich des Grundzentrums Woldegk zu sichern und die fachärztliche Versorgung der Menschen in der Region zu verbessern. Zudem sind in dem Gesundheitshaus altersgerechte Wohnungen entstanden, deren Mieter das medizinische Versorgungsangebot des Gesundheitshauses in Anspruch nehmen können. Das Projekt wird mit 400.000 Euro ELER-Mitteln für die Entwicklung ländlicher Räume, 600.000 Euro aus dem Kofinanzierungsfonds des Landes und 371.000 Euro aus Mitteln Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Städtebauförderung sowie mit 203.205 Euro aus dem Zukunftsfonds des Landes unterstützt. Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Projekt LandArt Das Projekt LandArt hat seit März 2012 die Entwicklung und Professionalisierung des Tourismus im ländlichen Raum gefördert. Die Laufzeit betrug drei Jahre und endete im Dezember 2014. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus förderte das Projekt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Landesmitteln mit einem Zuschuss von insgesamt 2 Millionen Euro. 31",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Neun in einem Wettbewerb ermittelte Netzwerkinitiativen bildeten den Kern der Projekt- arbeit: - 17zwo58 (Feldberger Seenlandschaft), - Die Rügeninsel Ummanz - Wir sind Urlaub, - Vogelparkregion Recknitztal, - Kräuter, Kunst und Himmelsaugen (Lassaner Winkel, Vorpommern), - Lewitz-Region, - Mecklenburger ParkLand (Mecklenburgische Schweiz), - Reiten & Meer (südlich von Fischland-Darß-Zingst), - Regionalmarke Biosphärenreservat Schaalsee (Mecklenburg-Schwerin), - Riether Winkel (Stettiner Haff, Vorpommern). Das LandArt Projekt setzte Impulse für eine innovative Entwicklung im ländlichen Raum und hat zur Qualitätsverbesserung des Tourismus im ländlichen Raum beigetragen. Ziele waren: - Professionalisierung des Marketings, - stärkere Vernetzung der Strukturen von der lokalen bis zur regionalen Ebene, - landtouristische Angebote stärker zu profilieren sowie - Erschließung neuer Zielgruppen. Die hohe Medienpräsenz des Projekts, professionelle Printprodukte und zum Teil erstmals entwickelte Internetauftritte haben ihre Wirkung mit deutlich gestiegenen Broschürenbestel- lungen und stetig zunehmenden Besucherzahlen auf den Internetseiten entfaltet. Deutlich gesteigert wurden auch die Vorbuchungsstände der Netzwerke. Das Thema Landtourismus wird vom TMV und vom Fachverband LANDURLAUB e. V. seit Anfang 2014 zentral vermarktet. Der Ansatz, Angebote im Landurlaub im Marketing des Landestourismusverbandes zu vermarkten und die Kooperation zwischen den beiden Vereinen zu intensivieren, wird damit umgesetzt. Die sogenannten weichen Erfolgsfaktoren wie gestiegener Informationsfluss, sehr gute Weiterbildungen, Zusammenwachsen der Netzwerkmitglieder, Austausch mit anderen Netzwerken, kommen hinzu. 23. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen, welches Ziel und welchen Umfang sollen sie haben (bitte auflisten)? Seit der Reform der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) von 2005 gibt es mit der sogenannten zweiten Säule einen eigenständigen Europäischen Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER). Die Landesregierung setzt diesen Fonds strategisch mit einem Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern (EPLR M-V) nunmehr in der zweiten Programmplanungsphase um. Fast 40 Prozent (518 Millionen Euro) der dem Land im Zeitraum 2007 bis 2013 zur Verfügung stehenden öffentlichen Finanzmittel (insgesamt 1.270,0 Millionen Euro) flossen in die integrierte Entwicklung der ländlichen Räume. Damit lag Mecklenburg-Vorpommern nach Aussage der Deutschen Vernetzungs- stelle für den ländlichen Raum (dvs) an der Spitze aller Bundesländer. 32",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Hinzu kommt noch ein Anteil von fünf Prozent der ELER-Mittel, die über LEADER in regionale Projekte der ländlichen Entwicklung flossen (circa 70 Millionen Euro von 2007 bis 2013). Dies erfolgt nach dem Bottom up-Prinzip in der Entscheidungskompetenz flächen- deckend im Land agierender lokaler Aktionsgruppen. Die Landesregierung ist bestrebt, insbesondere die dorfgemäßen Einrichtungen der Daseinsvorsorge mit größtmöglicher Effizienz so zu entwickeln und mit neuen Ideen anzupassen, dass für alle Menschen attraktive Lebensbedingungen gewährleistet werden. Die Regionen und die Akteure vor Ort müssen ihre Verantwortung jedoch ebenso wahrnehmen. Die Modellvorhaben des Landes zielen darauf ab, durch neue Ideen und Handlungsansätze in ländlichen Gemeinden trotz sich stark ändernder Bedingungen eine hohe Lebensqualität zu sichern. Des Weiteren unterstützt die Landesregierung auch mit dem Ausbau der über das Bürger- telefon 115 erreichbaren Verwaltungsleistungen eine Angleichung der Lebensverhältnisse für ländliche Räume. Im Koordinierungsverbund 115 des Bundes und der Länder beteiligt sich Mecklenburg-Vorpommern entsprechend des Königssteiner Schlüssels an der Finanzierung der Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115 mit circa 50.000 Euro. Das Land wirkt darauf hin, dass der Bund zügiger seinen Verpflichtungen nachkommt, die rechtssicheren Leistungsbeschreibungen entsprechend der Bundesgesetzgebung an die Länder zu übergeben. In der Folge können dann ausgewählte TOP-100-Leistungen angereichert durch Landes- und Kommunalleistungsbeschreibungsanteile in Wissensmanagementsysteme des Koordinie- rungsverbundes eingepflegt werden. Diese sind unabdingbare Grundlage der telefonischen Beauskunftungen und Online-Dienste der Kommunen. Darüber hinaus führt das Land mit den Kommunen Umsetzungsprojekte des „Telefonischen Bürgerservices (115)“ fort und finanziert diese kooperativ mit den Kommunen. Nach dem gemeinsamen Aufbau des 115-Service-Centers im Landkreises Ludwigslust Parchim (abgeschlossenes Projekt „115-Standards in M-V“; Laufzeit 2011-2013; Finanzmittel 165.000 Euro) wird ein zweites Service-Center im Landkreises Vorpommern-Rügen mit weiteren 451.300 Euro kooperativ finanziert. Beide Service-Center könnten als Bestandteil des länderübergreifenden Kommunikationsverbundes das Land Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf telefonische Bürgerservices vollständig abdecken. Auf vier Regionalkonferenzen wurden Ende 2014 und Anfang 2015 die kreisangehörigen Kommunen zur freiwilligen Zusammenarbeit im Kommunikationsverbund 115 angeregt. Derzeit werden Gespräche mit interessierten Beitrittskommunen vorbereitet. Im Übrigen wird auf den „Strategiebericht der IMAG Demografischer Wandel der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern“ auf Landtagsdrucksache 5/4126 vom 28.01.2011 sowie auf die Antwort zu Frage 143 verwiesen. 33",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 24. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft als Akteure in ländlichen Räumen ein, und welcher Stellenwert wird ihnen für die Bewältigung des demografischen Wan- dels besonders in peripheren ländlichen Räumen zugemessen? Die Landesregierung schätzt die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft als Akteure im ländlichen Raum als hoch ein. Insbesondere die 4.725 Landwirtschaftsbetriebe unterschied- licher Größe und Produktionsrichtung prägen die wirtschaftliche Struktur der ländlichen Gemeinden und tragen maßgeblich zu Arbeit und Wertschöpfung in der Region bei. Im Cluster Forst und Holz arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern circa 15.000 Beschäftigte. Die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen unterstützen oftmals die Gemeinden bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben (zum Beispiel Winterdienst, Grünpflege) und sind nicht selten finanzieller Träger der ehrenamtlichen Sport- und Kulturarbeit in den Dörfern. Durch die Gestaltung, Sicherung und Nutzung der vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunk- tionen des Waldes werden durch die Forstwirtschaft darüber hinaus Leistungen erbracht, die maßgeblich zur Lebensqualität insbesondere in den ländlichen Regionen des Landes beitragen. Im Zuge der demografischen Wandlungsprozesse kann und sollte sich die Funktion der Landwirtschafts- und Forstbetriebe vom wirtschaftlichen zunehmend auch zum dorfgemein- schaftlichen Kristallisationspunkt entwickeln. Neben der originären landwirtschaftlichen Tätigkeit und landwirtschaftsnahen Aufgaben könnten auch Aufgaben der Daseinsvorsorge (beispielsweise Essenversorgung für Kinder und Senioren, Mobilitätsangebote, Kinderbetreu- ung, Bildungsangebote, Pflegeleistungen) in den Fokus rücken. Das erfordert jedoch einen längeren Diskussionsprozess, den die Landesregierung unter anderem mit der „Schule der Landentwicklung“ in Zusammenarbeit von Wissenschaft und Verwaltung bereits seit 2012 angeregt hat und entsprechend fördert. Ebenso werden für zusätzliche landwirtschaftsfremde Einkommensmöglichkeiten (Diversifi- zierungen) im Bereich der Dienstleistungen durch das Land Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro je Förderfall in drei Jahren gewährt. Landwirte oder ehemals mitarbeitende Familien- angehörige können davon beispielsweise bei Investitionen in Hofläden, Ferienwohnungen, Altenpflegedienst, Kinderbetreuung (Tagesmütter), Gastronomie (Hofcafés) partizipieren. Insgesamt sind dafür im EPLR M-V 2014-2020 3 Millionen Euro veranschlagt. Dabei können Zuschüsse von bis zu 25 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens gewährt werden. In erster Linie sind und bleiben die Land- und Forstwirtschaftsbetriebe jedoch dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens und der Sicherung der Arbeitsplätze verpflichtet. Auch sind die europäischen Regelungen der neuen GAP bezüglich der Definition des „aktiven Landwirts“ sehr stringent, was die Erweiterung des wirtschaftlichen Tätigkeitsspektrums zusätzlich erschwert. Die Landesregierung sieht daher in der Fortsetzung ihrer nachhaltigen Landwirtschafts- und Forstpolitik einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raumes. 34",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 25. Welche Überlegungen, Planungen oder auch Vorhaben der Landesregierung zur Einbeziehung örtlicher Land- oder Forstwirt- schaftsbetriebe in die Übernahme von Aufgaben der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen gibt es? Die Landesregierung unterstützt im Rahmen der förderrechtlichen Rahmenbedingungen des ELER Modellvorhaben des Landes zur Umsetzung der Demografiestrategie. Als Beispiel für die Initiative eines ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebes ist der Dorfladen in Brunow, Landkreis Ludwigslust-Parchim, im Rahmen des Modellvorhabens „Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern“ zu nennen. Weitergehende Überlegungen hängen auch und vor allem vom Bedarf ab, der von den Betrieben selbst benannt wird. Auch die Forstbetriebe im Land leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Die Landesregierung betrachtet die Forstwirtschaft als generationenübergreifende Verpflichtung zur Entwicklung stabiler und multifunktionaler Wälder. Dieser strategischen Bedeutung entsprechend sichert die Landesregierung durch ein integratives Maßnahmenbündel eine besonders nachhaltige Nutzung des Waldes. Neben den gesetzlichen Vorgaben für eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft und den Waldfunktionserhalt werden öffentliche Zielsetzungen der Waldentwicklung finanziell gefördert, forstbetriebliche Zusammenschlüsse unterstützt und Forstbetriebe staatlich beraten. Neben ordnungsrechtlichen Rahmenbedin- gungen sowie fachlichen und finanziellen Anreizen wird durch Information und waldpädago- gische Angebote ein weiterer praktischer Beitrag zur Daseinsvorsorge geleistet. Letztlich sichert auch ein sozialer Diskurs und Ausgleich der verschiedenen Interessen eine stabilisierende Funktion, für die die Landesregierung mit dem Landeswaldforum ein Podium für alle Interessengruppen bietet und deren Ergebnisse im Landeswaldprogramm Ausdruck finden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 26. Welche Möglichkeiten der Förderung des sozialen Engagements von Akteuren der Land- und Forstwirtschaft in den ländlichen Räumen sieht die Landesregierung bzw. will sie schaffen? Die Landesregierung fördert auch in der kommenden Programmplanungsphase bis 2020 die integrierte ländliche Entwicklung mit circa 40 Prozent der zur Verfügung stehenden ELER- Mittel. Grundlage für die Förderung sind entsprechende Entwicklungskonzepte (ILEK), die die Landkreise zu erarbeiten haben. Darin sind auch Rahmenbedingungen für soziales Engagement und demografische Herausforderungen in den Regionen maßgeblich zu berücksichtigen. Die Förderung der ländlichen Entwicklung bleibt nach den Vorgaben der europäischen Verordnungen aber im Wesentlichen eine investive Förderung. Insoweit wird es keine direkte personen- oder projektbezogene Förderung von Akteuren geben. Die Landesregierung ist mit ihren forstbehördlichen Strukturen kompetenter Ansprechpartner für alle waldbezogenen Aspekte im Spannungsfeld ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Ansprüche an Wald und Forstwirtschaft. Die Forstbehörden fördern nach gesetzlichem Auftrag des Landeswaldgesetzes die Infrastruktur des ländlichen Raumes, die Entwicklung des Erholungsraumes und die Umsetzung des Bildungsauftrages. 35",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Waldpädagogik als Bildungsauftrag nach dem Landeswaldgesetz ist Dienstaufgabe der Forstbehörden. Als Beitrag zur Umweltbildung thematisiert die Waldpädagogik den Wald, seine vielfältigen Funktionen und dessen nachhaltige Bewirtschaftung. Dabei setzt die Waldpädagogik als forstliche Bildungsarbeit inhaltliche Schwerpunkte bei Aspekten wie Ökosystem Wald, vielfältige Funktionen des Waldes und Nachhaltigkeit als Grundwert für das eigene Leben. Waldpädagogik wird in den Jugendwaldheimen und Waldschulen groß geschrieben. Einzigartig in Mecklenburg-Vorpommern ist auch die Samendarre Jatznick, in der als „Stätte der Kommunikation, Lehre und Begegnung“ Inhalte der forstlichen Produktion, der Holz- und Landwirtschaft und des Umweltschutzes vermittelt werden. Weiter organisieren die Forstbehörden auf Wunsch Bildungstage und -wanderungen. Mit einem Waldmobil werden Messen, Ausstellungen und öffentliche Veranstaltungen mit wechselnden Themen und Inhalten bereichert. Vorstehende und weitere sozial wirksame Aktivitäten werden allein bei der Landesforstanstalt mit jährlich circa 7 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt finanziert. Das soziale Engagement im Zusammenhang mit der Nutzung des Waldes geht dabei nicht nur organisatorisch von staatlichen Stellen aus. Es werden darüber hinaus die Waldbesitzer wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes finanziell gefördert sowie durch Maßnahmen der Strukturverbesserung gestärkt. Insgesamt ist damit die Forstwirtschaft im Land immer auch ein sozialer Akteur, dessen Arbeit einen wichtigen sozialen Beitrag für die Lebensqualität im ländlichen Raum leistet. 27. Sieht die Landesregierung Bedarf, weitere Anreize zur Integration bzw. der Beteiligung von Land- und Forstwirten an Aufgaben der Daseinsvorsorge zu schaffen? Wenn ja, welche sind das? Wenn nicht, bitte begründen! Wie in den vorherigen Antworten dargestellt, kann sich die Rolle der Landwirtschafts- und Forstbetriebe in den Dörfern im Zuge der demografischen Wandlungsprozesse in den kommenden Jahren durchaus verändern beziehungsweise weiterentwickeln. Eine entspre- chende Förderung von Dienstleistungen im ländlichen Raum ist bereits möglich. Die Landesregierung sichert mit dem zuvor beschriebenen Maßnahmenbündel die Integration der Land- und Forstwirtschaft in die Aufgaben der Daseinsvorsorge. Dieses Maßnahmen- bündel bietet die Grundlage, auch auf kommende besondere Herausforderungen angemessen zu reagieren. Gegenwärtig wird beispielsweise mit den Akteuren des Landeswaldforums in einem mehrjährigen Prozess ein neues Landeswaldprogramm erarbeitet, um diesem Anspruch weiterhin gerecht zu werden. 36",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 28. Ist aus Sicht der Landesregierung eine Vergabe von Landesflächen an Landwirte mit einem bestimmten sozialen Engagement im Dorf ver- knüpfbar? Die Verpachtung von Landesflächen erfolgt auf der Grundlage der Vergabekriterien, die vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 24.05.2000 beschlossen wurden. Diese Kriterien sind nach Maßgabe des Landtagsbeschlusses zum Antrag auf Landtagsdruck- sache 6/574 vom 11.04.2012 positiv evaluiert worden (siehe Landtagsdrucksache 6/2094 vom 05.08.2013). Die Auswahlverfahren bei der Verpachtung von Landesflächen finden auf der Grundlage des Vergleiches objektiver ökonomischer und agrarstruktureller Daten der Interessenten statt. Die Ortsnähe eines Pächters und - bei völlig gleichwertigen Konzepten - auch seine Verbundenheit zur Dorfgemeinschaft können ausschlaggebend für die Vergabeentscheidung sein. Eine direkte Verknüpfung der Vergabe an entsprechendes soziales Engagement ist derzeit jedoch nicht vorgesehen. 29. Welche Rolle spielen Zukunfts- oder Modellprojekte des Landes bei der Begleitung und Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels? a) Welche gibt es derzeit im Lande, mit welchem Inhalt und mit welcher Zielrichtung? b) Welche werden von der Bundes- oder der Landesregierung mit welchen Mitteln und in welchem Zeitraum gefördert? Modellprojekte können sinnvolle Instrumente bei der Bewältigung der Folgen des demogra- fischen Wandels sein. Sie bieten die Möglichkeit, unter Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen kreative Konzepte zu entwickeln und vor Ort zu erproben, wie konkret auf die Herausforderungen des demografischen Wandels reagiert werden kann und wie sich bietende Chancen genutzt werden können. Modellprojekte bieten Gelegenheit, Routinen aufzubrechen und Reformen einzuleiten, aber auch Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement und gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Kommunen des Landes zu legen. Es können Erfahrungen gesammelt werden und erfolgreiche Projekte gegebenenfalls später flächen- deckend nutzbar gemacht werden. Die Antworten zu den Fragen 29a) und 29b) sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen. 37",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 30. Wie hat sich die Zahl der Handwerksbetriebe in den ländlichen Räumen seit 1990 entwickelt [bitte nach Gewerken, Branchen und Landkreisen (Basis Landkreisstruktur 2010) auflisten]? Die Entwicklung der Betriebszahlen in den ländlichen Räumen (ohne kreisfreie Städte) ist in der nachfolgenden Übersicht (Anlage zur Frage 30), die auf Grundlage der bei den Handwerkskammern geführten Verzeichnisse (Handwerksrolle und Betriebsregister) erstellt wurde, dargestellt. 31. Wie hat sich die Versorgung durch Handwerksbäcker, -fleischer und kleine Nahversorgungsbetriebe des Lebensmitteleinzelhandels seit 1990 entwickelt [bitte nach Gewerken, Branchen und Landkreise (Basis Landkreisstruktur 2010) auflisten]? Die Entwicklung der Versorgung durch Handwerksbäcker- und -fleischer seit 1990 ist auf Basis der Landkreisstruktur 2010 aus den Tabellen zu Frage 30 ersichtlich. 32. Wie hat sich die Ausstattung der Gemeinden mit Gemeinschafts- einrichtungen, wie z. B. Kulturräumen, Gaststätten oder Versamm- lungsräumen, seit 1990 entwickelt (Basis Landkreisstruktur 2010)? Die genannten Einrichtungen fallen, sofern sie nicht privat betrieben werden, in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Zu der den Kommunen insoweit obliegenden eigenver- antwortlichen Aufgabenwahrnehmung gehört es auch, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit auf ein bedarfsgerechtes Angebot hinzuwirken und bei möglichen Defiziten - gegebenenfalls unter Inanspruchnahme staatlicher Fördermöglichkeiten - für Abhilfe zu sorgen. Eine Statistik über die Entwicklung der erfragten Infrastruktureinrichtungen liegt der Landesregierung nicht vor. 38",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 33. Wie bewertet die Landesregierung die Versorgung mit DVB-T bzw. den Rückzug der privaten Fernsehanstalten aus der DVB-T-Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern? Die privaten Fernsehveranstalter haben in Mecklenburg-Vorpommern ihr Programm noch nie über Antenne (terrestrisch) verbreitet. Diese Entscheidung war und ist ausschließlich kommerzieller Natur. DVB-T wird als Verbreitungsweg von den privaten Fernsehveran- staltern nur dort genutzt, wo ein wesentlicher Werbemehrwert erwartet wird. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden Systemverbesserung durch DVB-T II noch keine abschließenden Entscheidungen eines Privatsenders gefallen sind. Die Einführung von DVB-T in Mecklenburg-Vorpommern war für alle Nutzer von Antennenfernsehen ein großer Gewinn, da nun nicht mehr nur drei, sondern sieben öffentlich- rechtliche Programme empfangen werden können. Der DVB-T-Senderstandort in Waren/Müritz hat in der Müritz-Region zu einem verbesserten Empfang von DVB-T geführt. 34. Gibt es Bestrebungen von Seiten der Landesregierung, das Angebot von Radioempfang über DAB+ zu erhöhen? DAB+ ist eine Übertragungstechnik für digitale Radioprogramme. Es obliegt allein den Rundfunkveranstaltern zu entscheiden, ob sie diese Technik nutzen wollen. Die privaten Hörfunkveranstalter haben kein Interesse an derartigen Frequenzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nutzt DAB+ im Rahmen des bundesweit abgestimmten Ausbauszenarios. Staatliche Eingriffe zur Verbesserung von Radioempfang über DAB+ würden gegen die Rundfunkfrei- heit verstoßen. 35. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um ein voll- ständiges, kritisch begleitendes Angebot an Medien für das erhöhte Informationsbedürfnis der Bevölkerung, wie z. B. durch eine flächen- deckende angemessene Breitbandversorgung, zu schaffen? Die Grundversorgung mit Internet auf Basis von 2 MBit/sec. im Download liegt in Mecklenburg-Vorpommern bei circa 98 %. Welche Inhalte darüber verbreitet beziehungs- weise abgerufen werden, liegt nicht im Einflussbereich der Landesregierung. Der für eine angemessene Informationsversorgung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- gerichts erforderliche Zugang zu elektronischen Medien wird über den flächendeckend gegebenen Rundfunkempfang sichergestellt. Dazu stehen Terrestrik, Kabel und Satellit zur Verfügung. 39",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 36. In welchen Fremdsprachen bietet die Landesregierung Informationen an? Warum in diesen Sprachen? Die Landesregierung bietet auf ihren Internetseiten und Publikationen vor allem Informa- tionen auf Englisch als wichtigster Weltsprache und auf Polnisch als Sprache des direkten Nachbarlandes Polen an. Darüber hinaus werden für besondere Anlässe auch einzelne Informationsangebote in anderen Sprachen erstellt. So war beispielsweise die Internetseite zum von der Landesregierung ausgerichteten Russland-Tag auch in russischer Sprache abrufbar. 37. Wie ist die Haltung der Landesregierung, ein solches Angebot auch den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten anzuraten? Die Landesmedienanstalt ist Aufsichtsbehörde und keine Programmanbieterin. Der Auftrag zur Verbreitung von Telemedien für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ergibt sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag. 38. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit des Artikels 18a der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Aus Sicht der Landesregierung hat Artikel 18a der Landesverfassung - entsprechend der Einschätzung der Sachverständigen im parlamentarischen Verfahren zum Dritten Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Dezember 2007 - vornehmlich edukatorischen und klarstellenden Charakter (vergleiche Protokoll über die Öffentliche Anhörung im Europa- und Rechtsausschuss, APr 5/14 Seite 13 folgende, 18; Beschlussempfehlung und Bericht des Europa- und Rechtsausschusses, Landtagsdrucksache 5/1003, Seite 9 folgende). 40",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 39. Welche Auswirkungen hat Artikel 18a der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Kenntnis der Landesregierung auf die Praxis der Rechtsanwendung und Rechtsprechung? Artikel 18a Absatz 1 der Landesverfassung ist als allgemein gehaltene Staatszielbestimmung nur eingeschränkt justiziabel. Dem verfassungsunmittelbaren Verbot in Artikel 18a Absatz 2 der Landesverfassung kommt mit Blick auf vorrangige bundesverfassungsrechtliche Vorgaben (etwa Artikel 5 Absatz 1, Artikel 9 Absatz 2, Artikel 21 Absatz 2 des Grund- gesetzes) nur ein eng begrenzter Anwendungsbereich zu. Die Auswirkungen der Norm auf die Praxis der Rechtsanwendung und Rechtsprechung dürften daher erwartungsgemäß sehr begrenzt sein. Konkrete Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu nicht vor. 40. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, die dem Artikel 18a der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugrunde liegende rechtspolitische Zielstellung durch verfassungsändernde bzw. verfas- sungsergänzende Maßnahmen Nachdruck zu verleihen? Die Landesregierung hält eine Änderung beziehungsweise Ergänzung von Artikel 18a der Landesverfassung nicht für erforderlich. Die von der Volksinitiative „Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg- Vorpommern“ eingereichte Fassung der Norm wurde im parlamentarischen Gesetzgebungs- verfahren zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten mit dem Bund bewusst auf die nun vorliegende Fassung reduziert. Der rechtspolitischen Zielstellung des Artikels 18a der Landesverfassung ist durch die einfachgesetzlichen Handlungsmöglichkeiten des Strafrechts, des Sicherheits- und Ordnungsrechts, des Versammlungsrechts und des Vereinsrechts hinreichend Rechnung getragen. 41. Wie beurteilt die Landesregierung unter Berücksichtigung der Vor- gaben in Artikel 18a Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklen- burg-Vorpommern die Tatsache, dass Mecklenburg-Vorpommern durch die Abwicklung von Transportflügen von Neubrandenburg- Trollenhagen nach Afghanistan oder den Einsatz von in Mecklenburg- Vorpommern stationierten „Patriot“-Einheiten in der Türkei direkt in militärische Auseinandersetzungen einbezogen war bzw. ist? Die Landesregierung bezieht keine Stellung zu den dargestellten Sachverhalten. Die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr trifft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz. Die Planung und Durchführung der Einsätze ist Aufgabe der Bundeswehr. 41",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 42. Wie beurteilt die Landesregierung unter Berücksichtigung der Vor- gaben in Artikel 18a Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklen- burg-Vorpommern die Erfüllung von Rüstungsaufträgen für Staaten in Krisenregionen, z. B. durch Werften in Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung achtet die in Artikel 18a Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern enthaltene Verpflichtung, wonach alles staatliche Handeln dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen muss, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei gelöst werden können. Zur Erfüllung von Rüstungsaufträgen für Staaten in Krisenregionen durch Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Nach Aussage des Bundes beabsichtigt das saudi-arabische Innenministerium, Patrouillen- boote zum Schutz seiner Küsten im Roten Meer und im Arabischen Golf einzusetzen. Saudi- Arabien benötigt diese Patrouillenboote, um seine Küstenlinien zu überwachen, Hoheits- gewässer, internationale Seewege, Offshore-Öl- und Gasfelder sowie Hafenanlagen zu schützen und Piraterie, Sabotage sowie Terrorismus zu unterbinden. Hierbei handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung um legitime staatliche Aufgaben Saudi-Arabiens, die auch im deutschen Interesse sind. Im Vorfeld der gegenwärtig geplanten Lieferung von Patrouillenbooten der Lürssen Gruppe/Peene Werft GmbH & Co. KG an Saudi-Arabien hat die Bundesregierung die grundsätzliche Zusage erteilt, diese mit einer Exportkreditgarantie abzusichern. Das Geschäft ist laut Bundesregierung nach den Kriterien der Exportkreditgarantien des Bundes förderungswürdig. 43. Wie beurteilt die Landesregierung unter Berücksichtigung der Vor- gaben in Artikel 18a Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklen- burg-Vorpommern die Tatsache, dass Demonstrationen und Kund- gebungen mit rassistischem und rechtsextremem Hintergrund an histo- rischen Daten, wie dem 8. Mai, dem Landesgedenktag aus Anlass des Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendi- gung des II. Weltkrieges, oder dem Jahrestag der „Pogromnacht“, stattfinden dürfen? Die Landesregierung verweist auf Artikel 5 Absatz 3 der Landesverfassung. Danach sind die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte Bestandteil der Landesverfassung und unmittelbar geltendes Recht. Für eine Entscheidung über die Zulässigkeit von Demonstrationen (Versammlungen) an den in der Frage genannten Tagen sind insoweit auch die Artikel 5 und 8 des Grundgesetzes heranzuziehen. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werden durch die Meinungsfrei- heit auch extreme Meinungen, die im Verlauf von Demonstrationen geäußert werden, geschützt. Es gilt hierbei die Vermutung zugunsten freier Rede in öffentlichen Angelegen- heiten. 42",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die Bürger können daher grundsätzlich auch grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage stellen oder die Änderung tragender Prinzipien fordern. Grenzen bestehen nach Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes dann, wenn Meinungsäußerungen aus rechtlichen Gründen und verfassungsrechtlich abgesichert verboten sind und insbesondere unter Strafe stehen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.01.2006, 1 BvQ 3/06, http://www.bverfg.de/ entscheidungen/qk20060126_1bvq000306.html). Die Abwägung, ob und wieweit gegen- läufige Interessen die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit rechtfertigen, obliegt der Versammlungsbehörde und den mit der rechtlichen Überprüfung befassten Gerichten (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, Neue Juristische Wochenschrift 2001, Seite 1409). Außerdem wurde entschieden, dass das durch § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes geschützte Gut der öffentlichen Ordnung betroffen sein kann, wenn einem bestimmten Tag ein in der Gesellschaft eindeutiger Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt, der bei der Durchführung eines Aufzugs an diesem Tag in einer Weise angegriffen wird, dass dadurch zugleich grundlegende soziale oder ethische Anschauungen in erheblicher Weise verletzt werden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, Neue Juristische Wochenzeitschrift 2001, Seite 1409). Diese Entscheidung ist jedoch - so das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich in seinem Beschluss vom 27.01.2012 - 1 BvQ 4/12 - (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2012, Seite 749) als eine auf eine konkrete Situation bezogene Einzelfallentscheidung ergangen und erlaubt keinesfalls den pauschalen, jeglicher weiteren Begründung enthobenen Rückschluss, dass an Gedenktagen Versammlungen bereits dann nicht durchgeführt werden dürfen, wenn diese in irgendeinem Sinne als dem Gedenken entgegenlaufend zu beurteilen sind. Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, dass von der konkreten Art und Weise der Durchführung der Versammlung Provokationen ausgehen, die das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigen. Eine solche Feststellung setzt voraus, dass die Versammlung eine den Umständen nach eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken erkennen lässt, etwa weil sie die Sinnhaftigkeit oder die Wertigkeit des Gedenkens negiert oder in anderer Weise dem Anspruch der Mitbürger entgegenwirkt, sich ungestört dem Gedenken an diesem Tag widmen zu können (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.02.2014 - 6 C 1.13 -, http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php? ecli=260214U6C1.13.0). Dabei ist etwa zu würdigen, ob das Versammlungsthema einen (ausdrücklichen) Bezug zum Gedenktag oder aber zu einem anderen Thema aufweist, und ob zum Versammlungszeitpunkt am Versammlungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe eine besondere, an das Unrecht des Nationalsozialismus erinnernde Gedenkveranstaltung stattfindet (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.01.2012 - 1 BvQ 4/12 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2012, Seite 749). Hinsichtlich der praktischen Umsetzung der vorgenannten Grundsätze wird auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern 3 M 173/12 vom 9. November 2012 verwiesen (http://www.mvjustiz.de/presse/verwg/download/m00173- 1b.pdf). Artikel 18a der Landesverfassung ist zur Vermeidung eines Konfliktes mit dem Grundgesetz entsprechend eng auszulegen. 43",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Wirtschaft und Wirtschaftsentwicklung 44. Wie definiert die Landesregierung den durch die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern garantierten „hohen Beschäfti- gungsstand“? Sowohl die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern als auch das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) vom 8. Juni 1967 enthalten für das Beschäftigungsziel im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ohne Präzisierung die Vorgabe, dass ein „hoher Beschäftigungsstand“ anzustreben beziehungsweise zu sichern ist. Der Beschäftigungsstand bemisst sich aus Sicht der Landesregierung an der Auslastung des volkswirtschaftlichen Produktionspotenzials durch den Produktionsfaktor Arbeit, der sich in der Höhe der Arbeitslosenquote widerspiegelt. 45. Erachtet die Landesregierung dieses Staatsziel, vor allem im Ver- gleich des Beschäftigungsstandes in anderen Bundesländern, als erreicht? Nein. Die Arbeitslosenquote betrug im Jahr 2014 in Mecklenburg-Vorpommern durchschnitt- lich 11,2 Prozent und lag damit höher als im bundesdeutschen Durchschnitt (6,7 Prozent). Allerdings ist dies die niedrigste Arbeitslosenquote seit 2005 (20,3 Prozent). 46. Welche wirtschafts-, finanz- und steuerpolitischen Maßnahmen hält die Landesregierung für eine stärkere Industrialisierung Mecklenburg- Vorpommerns durch Bund und Land für nötig? Nach Ansicht der Landesregierung ist es weiterhin notwendig, die wirtschaftliche Basis mit wettbewerbsfähigen Unternehmen und wertschöpfungsintensiveren Arbeitsplätzen zu verbreitern. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU Mecklenburg- Vorpommern für die 6. Wahlperiode 2011-2016 (insbesondere Textziffern 31 bis 37) soll die Wirtschaftskraft des Landes weiter so gestärkt werden, dass Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich und finanziell auf eigenen Füßen stehen kann. Ziel der Wirtschaftsförderung des Landes ist es, nachhaltige Arbeit zu sichern und zu schaffen. Die Förderpolitik sieht dabei weiterhin einen Schwerpunkt in der Ansiedlung von produktivem Gewerbe mit qualifiziertem Fachpersonal und wissensbasierten Arbeitsplätzen. Die Wirtschaftsfördergesellschaften der ostdeutschen Länder sollen aus Sicht der Landesregierung bei der Erschließung internatio- naler Märkte und der Gewinnung geeigneter Investoren seitens der Germany Trade und Invest-Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI) weiterhin unterstützt werden. 44",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Um die industrielle Basis zu verbreitern, sollen die Rahmenbedingungen für das verarbeitende Gewerbe verbessert werden. Dabei kommt es auch zu positiven Effekten für andere Branchen, um die Innovations- und Exportfähigkeit zu erhöhen. Das Standortmarketing ist für einen attraktiven Wirtschafts- und Arbeitsstandort inhaltlich weiterzuentwickeln. Insbesondere das Wachstum aus den Unternehmen, den Hochschulen und weiteren Forschungseinrichtungen des Landes ist zu unterstützen. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sollte als eigenständiges Instrument zur Förderung strukturschwacher Regionen und zur Erweite- rung der industriellen Basis erhalten bleiben. Die Wirtschaftspolitik wird schwerpunktmäßig auf die regionalen Wirtschaftskerne des Landes ausgerichtet. In diesen und um sie herum bestehen aufgrund der Vielzahl der dort ansässigen Branchen und Unternehmen die besten Chancen auf Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sollen im Rahmen der Innovationsförderung besonders unterstützt werden. Alle Maßnahmen der Wirtschaftsförderung dienen der Schaffung und Sicherung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen, durch die sich die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ein eigenes Einkommen und ihre eigene Lebensgestaltung sichern können. Wirtschaftsförde- rung zielt darauf ab, dass Unternehmen sich an die Grundsätze der guten Arbeit halten und werthaltige Arbeitsplätze schaffen. Es soll deshalb besonders dann gefördert werden, wenn qualitative Kriterien einer Investition erfüllt werden (eine hohe Wertschöpfung mit der Investition verbunden ist, Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Innovationspoten- zial, Schaffung von höherwertigen Arbeitsplätzen, Ansiedlung von zentralen Unternehmens- funktionen in Mecklenburg-Vorpommern). Die Wissenschaft gewinnt auch in Mecklenburg-Vorpommern als Kooperationspartner für innovative Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Kooperationen und der Technologie- transfer zwischen den Wissenschaftszentren und der regionalen Wirtschaft werden weiter intensiviert. Es sollen insbesondere solche Aktivitäten der Wissenschaften unterstützt werden, die für die Wirtschaft des Landes relevant sind oder potenziell sein können. Zum weiteren Ausbau der Stärken des Landes erfolgt eine marktorientierte, wirtschaftspolitische Unterstützung von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Netzwerken in den Wirtschaftsfeldern, die - eine ausreichende wirtschaftliche Basis im Land aufweisen, - benötigte Wissenschafts- und Forschungskapazitäten im Land vorfinden beziehungsweise entwickeln können, - auf überregionalen Absatz und internationale Vernetzungen ausgerichtet sind und - in Wachstums- beziehungsweise Zukunftsmärkten agieren. Die weitere Stärkung der vorhandenen unternehmensbezogenen Netzwerke und die Unterstützung der Herausbildung branchenübergreifender Unternehmensnetzwerke und überregionaler Clusterstrukturen sind für eine Verbreiterung der industriellen Basis und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft von grundlegender Bedeutung. Die Energiewende ist für Mecklenburg-Vorpommern sowohl als Produktionsstandort für Anlagen als auch für die Erzeugung erneuerbarer Energien eine große Chance. Der konsequente Ausbau entsprechender Kapazitäten könnte neue, gut bezahlte Industriearbeits- plätze im Land schaffen. 45",
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"number": 46,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Häfen werden beim weiteren Ausbau und der Schaffung weiterer attraktiver Industrie- und Gewerbeflächen auch im Hafenumland sowie bei einer leistungsfähigen Verkehrsanbin- dung unterstützt. Hierin ist ein wichtiger Schwerpunkt ihrer am Bedarf ausgerichteten Investitionsförderpolitik mit Landes-, Bundes- und europäischen Mitteln zu sehen. Die Landesregierung hält steuerpolitische Maßnahmen grundsätzlich nicht für ein geeignetes Mittel, um eine stärkere Industrialisierung zu fördern. Steuerliche Förderungen sind vielfach nicht zielgenau und führen zu unerwünschten Mitnahmeeffekten. Sie sind anders als direkte Förderungen nicht budgetierbar. 47. Wie haben sich die Gewerbeanmeldungen, Unternehmensinsolvenzen und Patentanmeldungen in Mecklenburg-Vorpommern seit 1990 ent- wickelt? a) Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? b) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um die Situation gegebenenfalls zu verbessern? Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung seit 1990 bei den Gewerbeanmeldungen, Insolvenzverfahren der Unternehmen und Patentanmeldungen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Angaben zu den Gewerbeanmeldungen beziehen sich auf die Daten der Gewerbe- anzeigenstatistik (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern). Bezüglich der Unternehmensinsolvenzen wurde die Zahl der Insolvenzverfahren bei Unternehmen (eröffnete und mangels Masse abgewiesene) dargestellt (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg- Vorpommern, Statistischer Bericht J113 2013 21). Bei den Patentanmeldungen erfolgt eine Erfassung nach dem Sitz des Anmelders. Zu berücksichtigen ist, dass häufig Erfinder und Anmelder beispielsweise bei Tochtergesellschaften nicht identisch sind (Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt, Jahresberichte). Jahr Gewerbeanmeldungen Insolvenzverfahren Patentanmeldungen der Unternehmen 1990 k. A.* k. A. k. A. 1991 32.264 56 k. A. 1992 23.385 136 k. A. 1993 19.960 229 k. A. 1994 16.962 302 k. A. 1995 17.485 514 k. A. 1996 15.561 548 k. A. 1997 16.174 741 208 1998 16.736 802 215 1999 16.027 838 215 2000 14.813 998 212 2001 14.072 1.303 179 2002 13.914 1.146 190 46",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Jahr Gewerbeanmeldungen Insolvenzverfahren Patentanmeldungen der Unternehmen 2003 16.236 1.108 231 2004 20.407 1.029 205 2005 17.200 948 197 2006 15.465 672 183 2007 14.666 490 170 2008 14.588 505 186 2009 14.039 485 191 2010 13.373 456 169 2011 13.081 433 164 2012 11.330 375 180 2013 11.570 311 181 * k. A. = Angaben liegen nicht vor. Zu a) Die historisch hohe Zahl von Gewerbeanmeldungen zu Beginn der 1990er Jahren spiegelt den Strukturwandel von einer Zentralverwaltungswirtschaft hin zu einer Sozialen Markt- wirtschaft, dessen wirtschaftlicher Grundpfeiler der Mittelstand ist, wider. Der zwischen- zeitliche Anstieg der Zahl von Gewerbeanmeldungen in den Jahren 2003 bis 2005 ist wesentlich bedingt durch das arbeitsmarktpolitische Förderinstrument „Ich-AG“. Seit Beginn der 2010er Jahren werden die Auswirkungen des demografischen Wandels (hier speziell hinsichtlich des zurückgehenden Erwerbspersonenpotentials) zunehmend sichtbar. Auch die vergleichsweise gute Lage am Arbeitsmarkt für eine abhängige Beschäftigung gab weniger Raum für „Gründungen aus der Not“. Der Anstieg von Insolvenzverfahren bei Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern resul- tierte in den 1990er Jahren aus dem Scheitern zahlreicher Unternehmen im Strukturwandel von einer Zentralverwaltungswirtschaft hin zu einer Sozialen Marktwirtschaft sowie dem zunehmenden Rückgang an Nachfrage in der Bauwirtschaft. In einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld zu Beginn der 2000er-Jahre (zum Beispiel Einbruch der New Economy, Finanzkrisen in Argentinien und Brasilien) fiel Deutschland im europäischen Vergleich weiter zurück, was nicht ohne Auswirkungen auf die Wirtschaft in Mecklenburg- Vorpommern blieb. Mitte der 2000er-Jahre wurde ein wirtschaftlicher Aufschwung eingeleitet, der bis heute anhält und die Zahl der Insolvenzverfahren bei Unternehmen deutlich verringert hat. Die Zahl der Patentanmeldungen für Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten nahezu gleich geblieben. Dafür gibt es branchenspezifische Gründe, die sich im Wesentlichen aus dem vergleichsweise geringen Anteil des Verarbeitenden Gewerbes an der Wirtschaftsleistung in Mecklenburg-Vorpommern ergeben. Darüber hinaus ist zu berück- sichtigen, dass nicht alle Patente, an denen Erfinder aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligt waren, auch für Mecklenburg-Vorpommern angemeldet wurden, zum Beispiel weil Unternehmen, die in einem Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern Forschung und Entwick- lung betreiben, ihre Patente vom Hauptsitz in einem anderen Bundesland oder vom Ausland aus anmelden. 47",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu b) Die Existenzgründerförderung in Mecklenburg-Vorpommern wurde 2007 neu ausgerichtet. Das jetzige Existenzgründerkonzept richtet sich insbesondere auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Förderphilosophie zielt darauf ab, dass Existenzgründer/Existenzgründerinnen möglichst gut vorbereitet in ihre Existenzgründung starten. Dadurch soll eine hohe Qualität und Nachhaltigkeit der Existenzgründung erreicht werden. In jeder Phase des Gründungsprozesses stehen passgenaue und aufeinander aufbauende Instrumente zur Verfügung. Über die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerks- kammern im Land erfolgt eine wegweisende kostenfreie Erstberatung der Gründungsinteres- sierten. Zur Bewertung von Unternehmenskonzepten wurden landesweit einheitliche Standards eingeführt. Die verbindlichen Kriterien dienen als Leitfaden. Die Qualifizierung der Existenzgründer/Existenzgründerinnen erfolgt durch ein System der Bildungsgutscheine. Die Gründerinnen und Gründer erhalten bei den zentralen Anlaufstellen nach einer individuellen Bedarfsanalyse (Erstberatung) Bildungsschecks und entscheiden dann selbständig, bei welchem nach Weiterbildungsförderungsgesetz des Landes anerkannten Träger sie welche Qualifizierungsmodule belegen (Grund- und Spezialmodule mit finanzieller Eigenbeteiligung von 20 %). Damit verfügen die Gründerinnen und Gründer über ein für den individuellen Bedarf modular abgestimmtes Angebot. Die Existenzgründerförderung in Mecklenburg-Vorpommern geht über die Gründungsphase hinaus und bietet auch Unterstützung in der Expansionsphase. Besonderes Augenmerk gilt der Finanzierung der Geschäftserweiterung nach erfolgreicher Gründung. Innerhalb von 36 Monaten nach Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit können Gründerinnen und Gründer bis zu 20.000 Euro als Mikro-Darlehen beantragen, wenn eine Betriebsübernahme vorliegt oder mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz oder Ausbildungs- platz geschaffen wird beziehungsweise eine Geschäftsbank in gleicher Höhe kofinanziert. Um die Anzahl innovativer und technologieorientierter Unternehmen im Mecklenburg- Vorpommern zu erhöhen, bildet die Unterstützung von wissensbasierten Gründungen einen Schwerpunkt der Gründungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern. So werden personen- gebundene Gründerstipendien als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Gründerinnen und Gründer gezahlt, die wissensbasierte neuartige Produkte oder Dienstleistungen entwickelt haben. Für technologieorientierte Existenzgründungen werden im Rahmen der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Unterstützungsmöglichkeiten angeboten. Insbesondere handelt es sich hier um die Förderung von Produkt- und Verfahrensentwicklungen als einzelbetriebliches oder Verbundvorhaben. Weiterhin werden technische Durchführbarkeitsstudien oder gewerbliche Schutzrechtsaktivitäten unterstützt. Auch die Unterstützung durch Risikokapitalfonds ist möglich. 48",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Mit diesen Instrumenten kann Eigenkapital (Minderheitsbeteiligung) ergänzt durch eigenkapitalähnliche Mittel zum Beispiel im Rahmen einer stillen Beteiligung oder eines Wandeldarlehens und gegebenenfalls in Verbindung mit Gesellschafterdarlehen für innovative Existenzgründungen und Unternehmen in der Seed-, Startup- und Expansions- phase zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus stehen auf Bundesebene Programme wie das Gründercoaching, der Gründerkredit und andere Förderungen für junge Unternehmen zur Verfügung. Gründerinnen und Gründer brauchen zum Start vor allem Kontakte, Netzwerke und Unterstützung bei konkreten Problemen. Dabei hilft das aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Mentorenprogramm; hier geben Topmanager Erfahrungen und Know-how an Gründer weiter. Um zudem verstärkt das Gründungspotenzial im Umfeld der Hochschulen, Forschungs- einrichtungen und Technologiezentren zu nutzen, werden durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern aus dem ESF Projekte wie zum Beispiel „SPiNOFF - science to business“ oder „TechnoStartup MV“ unterstützt, die Studenten/Studentinnen, Hochschulabsolventen/Hochschulabsolventinnen und wissenschaft- liche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im Hinblick auf eine mögliche Unternehmenstätigkeit beraten und begleiten. Mecklenburg-Vorpommern verfolgt eine abgestimmte Strategie der Förderung von Entrepreneurship, die von der allgemeinen Stärkung des Unternehmergeistes (zum Beispiel Schülerfirmen) über die Gründungsphase bis zur Wachstumsphase junger Unternehmen reicht. Im Rahmen dieser Strategie wirkt die ESF-Förderung mit anderen Instrumenten des Landes und des Bundes zusammen. Das Internetportal www.gruender-mv.de bietet dabei eine umfangreiche Wissens- und Erfahrungsplattform für angehende und schon praktizierende Gründerinnen und Gründer. Um die Zahl der Unternehmensinsolvenzen weiter zu verringern, soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen weiter gestärkt werden. Näheres hierzu kann der Antwort auf die Frage 48b) entnommen werden. Im Wissenschaftsbereich haben sich Forschungs- und Entwicklungskooperationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Einrichtungen mit Unternehmen als förderlich für die Patentierung von Erfindungen erwiesen. Anreize von Seiten des Landes zur Durchführung dieser Forschungs- und Entwicklungskooperationen (zum Beispiel Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemäß Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, vergleiche auch Antwort auf Frage 176) tragen zu einer stärker auf ökonomische Verwertung ausgerichteten wissenschaftlichen Forschung bei. Mit der so genannten Verbundforschung sollen die Potentiale der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für regionale Unternehmen durch eine verstärkte Zusammenarbeit deutlich verbessert werden. Schwerpunkt ist die Unterstützung von konkreten Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten, die zu international wettbewerbsfähigen Produkten und Verfahren im Land führen. Dies lässt mehr verwertbare Erfindungen und Patente erwarten. 49",
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"number": 50,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern unterstützte die Patent- und Verwertungsaktivitäten der Hochschulen des Landes bereits seit dem Jahr 2001 im Rahmen der erforderlichen Landesbeteiligung des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Wissen schafft Märkte“ in allen drei Förderphasen. Die Komplementär- finanzierung erfolgte im Rahmen der „Verwertungsoffensive“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Diese Förderung leistete einen wichtigen Beitrag zur Intensivierung der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen und für den Aufbau einer effizienten und professionellen Infrastruktur für die Entwicklung von Verwertungsstrukturen für gewerbliche Schutzrechte in Mecklenburg-Vorpommern. Für die dritte Förderphase 2008 bis 2010 hatte das BMWi die Richtlinie zur Förderung von Hochschulen und Unternehmen bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen in Kraft gesetzt, an dessen Förderung sich das Land Mecklenburg-Vorpommern zu 50 Prozent mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds beteiligt hat. Aktuell wird die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch die gezielte Beauftragung einer professionell agierenden Patentverwertungsagentur (PVA) vom BMWi aufgrund der oben genannten Richtlinie in der Neufassung vom 13.09.2011 degressiv mit 40 Prozent und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern mit 40 Prozent ESF-Mitteln unterstützt; 20 Prozent werden von den Hochschulen des Landes aufgebracht. Die Leistungen umfassen die Prüfung von Erfindungsmeldungen auf ihre Schutzwürdigkeit, die Patentierung von Erfindungen und die Beratung von wissenschaftlichen Einrichtungen bezüglich der Verwertung von Erfindungsmeldungen. Partner der PVA ist der Verwertungs- verbund Mecklenburg-Vorpommern (VVB), ein Zusammenschluss der Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen des Landes. Zu den Aufgaben des VVB gehören die schutzrechtliche Sicherung von Erfindungen, der Ausbau und die Steigerung von Verwertungen, die Entwicklung innovativer Verwertungsstrategien, das Schaffen von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der Ausbau einer vernetzten und leistungsfähigen Verwertungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 2008 befindet sich an der Universität Rostock eine Geschäftsstelle des VVB, um die vorstehend genannten Leistungen für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anzubieten und als Kontakt- stelle zur PVA zu fungieren. Die Finanzierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle erfolgte 2008 bis 2010 zu 100 Prozent durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des ESF. Seit 2011 werden die Personalausgaben der Geschäftsstelle zu 75 Prozent vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern (aus Mitteln des ESF) getragen; ein Viertel der Ausgaben wird von den Mitgliedern des VVB aufgebracht. Somit unterstützt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern die Patentverwertungsaktivitäten aus Hochschulen und Forschungseinrich- tungen durch den VVB und die PVA. Gegenwärtig wird im Rahmen der Schwerpunkte der Technologiepolitik des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern eine Neugestaltung der Prozesse vorgenommen, um noch mehr als bisher ein Partizipieren der regionalen Wirtschaft an den Schutzrechtsaktivitäten der Forschungsein- richtungen des Landes zu befördern. 50",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 48. Welche Entwicklungen bzw. Trends sieht die Landesregierung hinsichtlich der wirtschaftlichen Eigenleistungsfähigkeit des Landes, einer sich selbst tragenden Wirtschaftsentwicklung, des Verhältnisses von Inlandsnachfrage und eigenerwirtschaftetem Einkommen sowie der sogenannten Lohn-Produktivitäts-Lücke gegenüber den Altbun- desländern? a) Anhand welcher Zahlen macht die Landesregierung ihre Einschät- zungen fest (bitte im Einzelnen darstellen)? b) Welche Ziele hat sich die Landesregierung diesbezüglich gesetzt, und wie sollen diese erreicht werden? Zu 48 und a) Mecklenburg-Vorpommern ist seit 1990 auf dem Weg zu einer wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur ein beträchtliches Stück vorangekommen. Das nominale Bruttoinlands- produkt je Einwohner konnte innerhalb von zwei Jahrzehnten von 38,9 % (1991) auf 68,4 % (2013) des deutschen Durchschnitts gesteigert werden. Auch der Abstand zu dem westdeutschen Bundesland, das im jeweiligen Jahr den niedrigsten Referenzwert aufwies, konnte wesentlich reduziert werden (1991: -60,3 %; 2013: -18,1 %; jeweils gegenüber Schleswig-Holstein). Die wirtschaftliche Eigenleistungsfähigkeit lässt sich aus Sicht der Landesregierung am ehesten mit dem Beitrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Bundesrepublik Deutschland abbilden. Der Anteil Mecklenburg-Vorpommerns am nominalen BIP Deutschlands betrug im Jahr 2013 1,4 %; auch in den Jahren 1995, 2000, 2005 und 2010 waren es konstant 1,4 %; während dessen sich der Anteil des Landes an der Bevölkerungszahl Deutschlands von 2,2 % (1995) über 2,1 % (2005) auf gegenwärtig 2,0 % (2013) kontinuierlich verringerte. Die wirtschaftliche Eigenleistungsfähigkeit Mecklenburg- Vorpommerns ist demzufolge relativ gestiegen, gleichwohl blieb sie unterdurchschnittlich im Vergleich zum Bevölkerungsanteil. Diese Diskrepanz hat mehrere Gründe; diese wurden in der Wirtschaftsforschung bereits eingehend untersucht und treffen gleichermaßen auf die übrigen neuen Bundesländer zu. Es sind vor allem strukturelle Gründe, die die wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands im Vergleich zum früheren Bundesgebiet hemmen, wie im Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2013 dargelegt: Die ostdeutsche Wirtschaftsstruktur ist immer noch durch Kleinteiligkeit der Unternehmen und einen Mangel an wertschöpfungs- intensiven Unternehmenszentralen geprägt, ebenso durch die vorwiegend auf Zulieferpro- dukte ausgerichtete Industrie sowie eine geringere unternehmensgetragene Forschungs- struktur. Dies trifft in besonderem Maße auf Mecklenburg-Vorpommern zu. Belastend wirkt sich nach wie vor die Arbeitslosigkeit aus, die trotz des Abbaus der strukturellen Arbeitslosigkeit immer noch höher als in den westdeutschen Bundesländern ist. So hat sich in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2005 und 2013 die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) mit einem Rückgang von 20,3 % auf 11,7 % fast halbiert. 51",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Im Gegenzug hat sich die Arbeitsplatzdichte (hier: Erwerbstätige am Arbeitsort je 1.000 Einwohner) auf 443 erhöht (2005: 418; 1991: 440), wenngleich im deutschen Durchschnitt dagegen je 1.000 Einwohner 510 Arbeitsplätze zur Verfügung standen. Hieraus ergibt sich für Mecklenburg-Vorpommern ein Arbeitsplatzdefizit von rund 100.000 Stellen, das bei gegebener gesamtwirtschaftlicher Produktivität ein Wertschöpfungspotential von rund 5 Milliarden Euro erreichen könnte. Die Anpassung der Einkommensverhältnisse hat sich fortgesetzt. Erreichte das durchschnitt- liche Entgelt (Bruttolöhne und -gehälter pro Arbeitnehmer) 1991 56,3 % des deutschen Durchschnitts, so belief sich dieses im Jahr 2013 auf 79,3 %, das entspricht einer Lücke von 20,7 %. Im Jahr 1995 betrug die Lücke 23,5 % (Bruttolöhne und -gehälter je Arbeit- nehmer/Arbeitnehmerin im Vergleich zu Deutschland 1995: 76,5 %, 2000: 78,0 %, 2005: 78,8 %, 2010: 79,4 %). Unter Berücksichtigung der geleisteten Steuerzahlungen und empfangenen Transferleistungen erreichte das den Einwohnerinnen und Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns für den eigenen Verbrauch zur Verfügung stehende Einkommen pro Kopf 83,1 Prozent des Bundesdurchschnitts. Gegenüber einem Unterschied von 45,6 % im Jahr 1991 hat sich die Lücke 2012 auf 16,9 % reduziert. Die privaten Konsumausgaben je Einwohner, die insoweit die Inlandsnachfrage verkörpern, beliefen sich im Jahr 2012 auf 85,0 % des deutschen Durchschnitts und lagen damit deutlich höher als im Jahr 1991 mit 57,5 %. Die Primäreinkommen je Einwohner (aus Erwerbstätigkeit und Vermögen), die insoweit das eigenerwirtschaftete Einkommen darstellen, erreichten im Jahr 2012 72,5 % des deutschen Durchschnitts und waren damit höher als im Jahr 1991 mit 45,2 %. Die Produktivität (BIP je Erwerbstätigen) Mecklenburg-Vorpommerns betrug im Jahr 2013 78,8 % des gesamtdeutschen Niveaus. Die Produktivitätslücke beträgt damit 21,2 %. Sie hat sich seit 1995 kontinuierlich verringert (BIP je Erwerbstätigen in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu Deutschland 1995: 69,7 %, 2000: 74,2 %, 2005: 75,2 %, 2010: 76,1 %). Die positive Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern verlief gegen den Trend der westdeut- schen Bundesländer inklusive Berlin. Hier ist die Produktivität zwischen 1995 und 2013 um 2,6 Prozentpunkte zurückgegangen. Die nachfolgende Abbildung zeigt, dass sich mittlerweile das Verhältnis von Produktivität und Löhnen in Mecklenburg-Vorpommern dem Niveau der westdeutschen Bundesländer inklusive Berlin nahezu vollständig angeglichen haben. Die Lohn-Produktivitätslücke beträgt im Jahr 2013 nur noch 1 %. Gleichwohl liegen sowohl die durchschnittlichen Löhne und Gehälter als auch die durchschnittliche Produktivität unter dem gesamtdeutschen Niveau. 52",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die oben genannten Indikatoren und die jeweils aktuellen Zahlen sind im Internetangebot des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ unter http://www.vgrdl.de/Arbeitskreis_VGR/ abrufbar. Zu b) Es ist weiterhin notwendig, die wirtschaftliche Basis mit wettbewerbsfähigen Unternehmen und wertschöpfungsintensiveren Arbeitsplätzen zu verbreitern. Entsprechend der Koalitions- vereinbarung zwischen SPD und CDU Mecklenburg-Vorpommern für die 6. Wahlperiode 2011-2016 (Textziffern 19 bis 21) soll die Wirtschaftskraft des Landes weiter so gestärkt werden, dass Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich und finanziell auf eigenen Füßen stehen kann. Schwerpunkte der Wirtschaftspolitik, die auf mehr Wachstum, Beschäftigung und Einkommen zielen, sind: - industrielle Wertschöpfung im Land erhöhen, - Innovationsfähigkeit stärken und wissensbasierte Arbeitsplätze schaffen, - Mittelstand und Handwerk unterstützen, - demografische Herausforderung meistern sowie Fachkräfte sichern und gewinnen, - Rahmenbedingungen für Arbeit verbessern, um höhere Einkommen zu ermöglichen, - Rahmenbedingungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer weiter verbessern sowie - die Unterstützung bei Unternehmensnachfolgen weiterentwickeln. 53",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zeigt sich auch in der Attraktivität des Landes für Fachkräfte. Vorrangiges Ziel der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik des Landes ist es, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltige Arbeitsplätze mit attraktiven Löhnen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Angesichts der Engpässe in einzelnen Teilarbeitsmärkten und den besonderen demogra- fischen Herausforderungen ist eine weitere Angleichung der Löhne in Mecklenburg- Vorpommern an das bundesdeutsche Niveau erstrebenswert. Die Landesregierung hat ein Interesse an steigenden Einkommen der Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern und hat sich daher für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eingesetzt. Die Lohnpolitik über dem Mindestlohnniveau liegt jedoch nach wie vor im Verantwortungsbereich der Tarifpartner. Sofern es geboten erscheint, können Tarifverträge mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie einfacher für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies begrüßt die Landesregierung. 49. Welches sind insgesamt sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten gegliedert die Ergebnisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (bitte tabellarisch darstellen)? a) Wie bewertet die Landesregierung die gesamtwirtschaftliche Wir- kung des Einsatzes der Fördermittel, die Wirkung der einzel- betrieblichen Förderung, die Förderung der wirtschaftsnahen Infra- struktur und die Förderung nichtinvestiver Maßnahmen? b) Sieht die Landesregierung weiterhin Defizite oder Probleme in der regionalen Wirtschaftsstruktur des Landes und wenn ja, welche sind das, und welche Problemlösungsstrategie hat die Landesregie- rung? Die nachfolgende Tabelle (Anlage zu Frage 49) zeigt die Ergebnisse der Gemeinschaftsauf- gabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), getrennt nach gewerblicher Wirtschaft und Infrastruktur, in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten im Zeitraum 1990 bis 30.06.2014. Die Angaben basieren auf der durch das Landesförderinstitut (LFI) erhobenen Bewilligungsstatistik. 54",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu a) Primäre Zielsetzung der Regionalpolitik im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist es, dass strukturschwache Regionen durch Ausgleich ihrer Standortnachteile Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung halten können und regionale Entwicklungsunterschiede (Disparitäten) abgebaut werden. Die GRW-Förderung erfolgt ausschließlich in strukturschwachen Regionen, deren Wirtschaftskraft deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt liegt. Gerade für ein strukturschwaches Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern war und ist die GRW-Förderung ein wichtiges Förderinstrument, um Wachstumspotentiale zu erschließen und so dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Förderschwerpunkt der GRW ist die Unterstützung der Investitionstätigkeit gewerblicher Unternehmen, um durch Schaffung neuer und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze die Beschäftigungs- und Einkommenssituation in den strukturschwachen Regionen zu verbessen. Dazu gewährt die GRW direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten dieser Unternehmen. Diese Förderung für die gewerbliche Wirtschaft bildet mit Investitionskostenzuschüssen für kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktureinrichtungen ein komplementäres Förderangebot für strukturschwache Regionen. Beispielsweise belegt ein Gutachten der Technischen Universität Dortmund vom September 2010, dass sich Betriebe im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung durchweg positiv entwickelten. Sie heben sich damit deutlich ab von der Entwicklung nicht geförderter Betriebe. Die stärkste Dynamik zeigen dabei Betriebe in den neuen Bundesländern. Dies verdeutlicht, wie wichtig die Investitionsförderung im Rahmen der GRW gerade für das Wachstum in Mecklenburg-Vorpommern ist. Ohne die Förderung wären zahlreiche Ansiedlungen (neuerrichtete Betriebsstätten) in Mecklenburg-Vorpommern nicht erfolgt. Viele Erweiterungsinvestitionen wären unterblieben beziehungsweise an anderen Standorten überregional agierender Unternehmen getätigt worden. Durch die Förderung in den Ausbau einer leistungsfähigen kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur werden die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern verbessert, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und der Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung gehalten. Die Förderung des Ausbaus des öffentlichen Kapitalstocks stellt eine wichtige Ergänzung der Bestrebungen dar, den privaten Bestand an produktivem Kapital zu erhöhen, da beide Formen im Allgemeinen in einem komplementären Verhältnis zueinander stehen. Ziel der nicht-investiven (investitionsvorbereitenden) Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der strukturschwachen Regionen und die Anpassungsfähigkeit sowie die Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen, da für kleine und mittlere Unternehmen die Bewältigung von Umstrukturierungs- und Anpassungsprozessen erfahrungsgemäß schwieriger ist als für große Unternehmen. 55",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Mit der GRW verfügen Bund und Länder über ein Instrument zur Förderung von struktur- schwachen Regionen, das sich über die letzten Jahrzehnte bewährt und immer wieder flexibel an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst hat. Zahlreiche mikro- und makroökono- mische Studien belegen die positiven Effekte der Investitionsförderung in den struktur- schwachen Regionen. Die GRW-Förderung hat danach in den Fördergebieten netto zu einem spürbaren Zuwachs an Arbeitsplätzen und Beschäftigung geführt. Die GRW-Förderung hilft, wettbewerbsfähige Strukturen aufzubauen, ist Auslöser zusätzlicher Wachstumsimpulse und trägt somit zum Abbau regionaler Disparitäten in Deutschland bei. Zu b) Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe GRW hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten einen wirkungsvollen Beitrag beim wirtschaftlichen Strukturwandel und zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern geleistet. Besonders deutlich wird dies bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, die zur Generierung und Sicherung von selbst erwirtschaftetem Einkommen beitragen. So waren beispielsweise im Jahresdurchschnitt 2013 die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter in Mecklenburg-Vorpommern je Arbeitnehmer mit 24.604 Euro mehr als doppelt so hoch wie 1991. Gleichwohl ist dies der bundesweit niedrigste Durchschnittswert; er erreichte 79,3 % des deutschen Durchschnitts (1991: 56,3 %). Im Durchschnitt der neuen Länder wurden je Arbeitnehmer durchschnittlich 25.224 Euro gezahlt; der Angleichungsgrad war mit 81,3 % des deutschen Durchschnitts nicht wesentlich höher als in Mecklenburg-Vorpommern. Aufgrund dieses nach wie vor unbefriedigenden Zustands bleiben die Unterstützung des wirtschaftlichen Aufholprozesses des Landes sowie die Schaffung und Sicherung von werthaltigen und wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt die wichtigsten Ziele der Landesregierung. Mecklenburg-Vorpommern braucht mehr und höherwertigere Wertschöpfung, um die Wirtschaftsstruktur und damit die Beschäftigung und die Einkommenssituation im Land zu verbessern. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähig- keit durch innovative Produkte und Dienstleistungen, die Erschließung neuer Märkte, eine verbesserte Exportfähigkeit, eine erhöhte Produktivität sowie Entwicklungen in Personal- politik und Unternehmenskultur schaffen auch Räume für Lohn- und Gehaltserhöhungen. Noch immer ist Mecklenburg-Vorpommern durch eine außerordentlich kleinbetriebliche Strukturierung seiner Unternehmenslandschaft gekennzeichnet. Vor allem in der Industrie ist die durchschnittliche Größe der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern deutlich geringer als im bundesweiten Vergleich. Zudem werden die Probleme, die aus der kleinbetrieblichen Größenstruktur resultieren, noch durch eine ungünstige sektorale Wirtschaftsstruktur überlagert. Mecklenburg-Vorpommern besitzt die geringste Industriedichte unter den deutschen Flächenländern. Und innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes dominieren Branchen, die wenig technologie- und exportorientiert sind. Zusammen mit einem geringen Besatz an überregional handelbaren und wissensintensiven Dienstleistungsbranchen bedeutet dies in der Summe, dass die Exportbasis des Landes weiter gestärkt werden muss. 56",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die im innerdeutschen Vergleich geringere Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns kann auf eine Reihe von Gründen zurückgeführt werden. Die privaten Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovationen sind in Mecklenburg-Vorpommern vergleichsweise gering. Bei den Existenzgründungen, insbesondere im Bereich der technologieorientierten und forschungsintensiven Gründungen, nimmt Mecklenburg-Vorpommern einen der letzten Plätze im bundesweiten Vergleich ein. Der Bestand an privatem unternehmerischen Kapital ist relativ niedrig. Das Wachstumspotential kann daher vor allem durch den Ausbau der unternehmerischen und staatlichen Kapazitäten für Forschung und Entwicklung (FuE), mehr FuE-Projekte und durch die Erhöhung des privaten und öffentlichen Sachkapitalbestands gesteigert werden. Entsprechende private Aktivitäten werden durch die Wirtschaftspolitik der Landesregierung, insbesondere aus Mitteln der GRW sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt. Kommunale Investitionen, die ebenfalls zu einem großen Teil aus den beiden Instrumenten GRW und EFRE finanziert werden, sowie investive Ausgaben des Landes leisten einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der so genannten Potentialfaktoren. Verstärkt in den wirtschaftspolitischen Fokus gerückt sind die mit neu geschaffenen beziehungsweise gesicherten Arbeitsplätzen einhergehenden Entlohnungsbedingungen sowie weitere qualitative Merkmale von Beschäftigung. Mit der weiteren Entwicklung einer zukunftsfähigen, selbsttragenden Wirtschaft sollen daher vor allem auch mehr werthaltige und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze verbunden sein. Unter werthaltigen Arbeitsplätzen versteht die Landesregierung hierbei auf Dauer angelegte konkurrenzfähige Arbeitsplätze zu fairen Arbeitsbedingungen. Die Qualität der Arbeitsbedingungen ist ein zentraler Faktor im Standortwettbewerb um Fachkräfte. 50. Sieht es die Landesregierung auch weiterhin als nötig an, den neuen Bundesländern einen Präferenzvorsprung bei der Wirtschaftsförde- rung zu gewähren und wie soll sich der Präferenzvorsprung konkret für das Land Mecklenburg-Vorpommern zeigen? Wesentlicher Bestandteil der Wirtschaftsförderung ist die Regionalförderung, die in den neuen Ländern primär durch das Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) umgesetzt wird. Darüber hinaus kommt die GRW auch in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen in Westdeutschland zum Einsatz. Die Möglichkeiten der Investitionsförderung aus der GRW werden maßgeblich bestimmt durch das europäische Beihilferecht. Um die wirtschaftliche Entwicklung strukturschwacher Regionen in Europa zu unterstützen regelt die EU-Kommission in den sogenannten Leitlinien für Regionalbeihilfen die Voraussetzungen, nach denen Beihilfen gewährt werden dürfen, in Ausnahme vom grundsätzlichen Beihilfeverbot nach Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Gemessen am EU-Durchschnitt des Bruttoinlandsproduktes legt die EU-Kommission unterschiedliche Höchstförderintensitäten in den strukturschwachen Regionen fest. Hierdurch erfolgt bereits EU-seitig eine Präferierung nach dem Grad der Strukturschwäche. 57",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Festlegungen der Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020 der Europäischen Kommission bestimmen, dass alle neuen Bundesländer, mit Ausnahme der Region Leipzig, sogenannte prädefinierte C-Fördergebiete sind im Sinne von Artikel 107 AEUV. Den Status von prädefinierten C-Fördergebieten erhalten ehemalige A-Fördergebiete. Die wirtschaftlich strukturschwachen Regionen in den alten Bundesländern erhalten den Status als „normale“ C-Fördergebiete. Der mögliche Höchstfördersatz für Regionalbeihilfen ist in den prädefinier- ten C-Gebieten für eine Übergangszeit bis Ende 2017 um 5 Prozentpunkte höher als in den anderen C-Gebieten. Darüber hinaus ist der mögliche Höchstfördersatz für Regionalbeihilfen in den Grenzregionen von Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu A-Gebieten in Polen für die gesamte Laufzeit der Förderperiode (bis Ende 2020) um 10 Prozentpunkte höher als in den C-Gebieten. Die Landesregierung sieht ebenso wie die EU-Kommission diesen „Präferenzvorsprung“ eines um 5 Prozentpunkte - beziehungsweise 10 Prozentpunkte für die Grenzregionen zu A-Gebieten - höheren Höchstfördersatzes als notwendig an. Allerdings ist die Landesregie- rung im Einklang mit den übrigen Ländern und dem Bund der Auffassung, dass Präferenzvor- sprünge in der Regionalförderung sich nicht nach Himmelsrichtungen (Ost-West) sondern nach dem jeweiligen Grad der wirtschaftlichen Strukturschwäche einer Region ausrichten sollten. Vor diesem Hintergrund haben die Länder gemeinsam mit dem Bund beschlossen, dass sich die Zuweisung der Bundesmittel in der GRW ab 2014 an der regionalen Strukturschwäche und nicht mehr wie bisher an einer Ost-West-Ausrichtung orientiert. Die bisherige Mittelverteilung beinhaltete eine Vorabquotelung von 1/7 (14,3 %) zu 6/7 (85,7 %) der Bundesmittel zu Gunsten der ostdeutschen Bundesländer. Mit dem neuen Verteilungsmechanismus wird die gesamtdeutsche Ausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ deutlich hervorgehoben. In die ostdeutschen Bundesländer fließt aber aufgrund ihrer besonderen Strukturschwäche im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern immer noch der Großteil der Bundesmittel (79,5 %), sodass die neuen Bundesländer neben einem höheren Höchstfördersatz auch durch die Mittelverteilung einen Präferenzvorsprung behalten. 51. Wie steht die Landesregierung zu Überlegungen, nach denen nach Auslaufen des Solidarpaktes II ein Fonds für strukturschwache Regio- nen in ganz Deutschland aufgelegt werden soll? 52. Welche Position nimmt die Landesregierung auf Bundesebene in der Diskussion um eine Förderung der neuen Länder nach 2019 ein und wie vertritt sie ihre Position? Zu 51 und 52 Mit Auslaufen des Solidarpakts II wird es nach 2019 eine spezifische Förderung der neuen Bundesländer vermutlich nicht mehr geben. Die neuen Bundesländer werden dann keinen generellen Sonderstatus mehr beanspruchen können. 58",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Daher setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass besonders schwache Regionen deutschlandweit gefördert werden. An einer solchen Förderung würden auch die ostdeutschen Länder teilhaben, da noch immer erhebliche Unterschiede gerade in der Wirtschaftsstruktur im Vergleich zu den westdeutschen Ländern bestehen. In welchem Umfang hier künftig eine Sonderförderung möglich ist, muss sich am Gesamt- rahmen der neu zu regelnden Bund-Länder-Finanzbeziehungen, insbesondere des Finanzaus- gleichsgesetzes zwischen Bund und Ländern, orientieren. Unabhängig davon muss die Europäische Union ihre Förderung künftig so gestalten, dass damit die aus Sicht der Europäischen Union im Land bestehenden Defizite ausgeglichen werden können. Die Landesregierung wird diese Positionen in den Beratungen zum Länderfinanzausgleich sowie gegebenenfalls im Bundesrat vortragen und sich für deren Umsetzung einsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 388 verwiesen. 53. Wie hoch ist der Anteil öffentlicher Aufträge des Landes Mecklen- burg-Vorpommern, der bei öffentlicher oder beschränkter Ausschrei- bung von 1990 bis heute an Unternehmen in Mecklenburg- Vorpommern gegangen ist (bitte in Jahrestranchen die Zahl der Auf- träge, das Auftragsvolumen und den prozentualen Anteil angeben)? Vollständige statistische Daten zur Vergabe von Aufträgen des Landes Mecklenburg- Vorpommern liegen der Landesregierung nicht vor. Daher wurden die erbetenen Angaben teilweise nur anhand der verwendeten Haushaltstitel unter Heranziehung der entsprechenden Akten zusammengestellt. Bei der folgenden Darstellung sind somit naturgemäß nur die Aufträge berücksichtigt worden, deren Akten nicht bereits aufgrund des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist der Vernichtung beziehungsweise Aussonderung zugeführt wurden. Die Angaben bis zum Kalenderjahr 2007 sind aus diesem Grund lückenhaft, auch wenn für die Kalenderjahre ab 1999 die Datenverfügbarkeit im Vergleich signifikant gestiegen ist. Teilweise konnte jedoch bis zum Kalenderjahr 2007 auch nur die Anzahl der Aufträge erfasst werden, nicht aber deren Volumen. Daher gibt es innerhalb dieser Zeiträume vereinzelt Abweichungen und teilweise Diskrepanzen zwischen der Anzahl der Aufträge und der Auftragsvolumina. Aufträge, deren Arbeiten in Arbeitsstätten innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgeführt wurden, wurden dabei als Vergabe an Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gewertet. 59",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Jahr öffentliche Aufträge aufgrund öffentlicher oder beschränkter Ausschreibung der Ressorts (einschließlich der im jeweiligen Jahr vorhandenen nachgeordneten Behörden) Anzahl Auftragsvolumen im Jahr im Jahr Anteil im Jahr insgesamt im Jahr Vergabe Anteil insgesamt Vergabe an (%) (in Euro) an Unternehmen (%) Unternehmen im Land im Land Mecklenburg- Mecklenburg- Vorpommern Vorpommern (in Euro) 1990 0 0 0,00 0 0 0,00 1991 2 1 50,00 29.654 29.655 100,00 1992 0 0 0,00 0 0 0,00 1993 1 0 0,00 0 0 0,00 1994 3 3 100,00 135.263 135.263 100,00 1995 7 6 85,71 210.249 151.049 71,84 1996 10 6 60,00 504.612 14.149 2,80 1997 7 5 71,43 25.348 25.348 100,00 1998 11 5 45,45 182.376 19.335 10,60 1999 5.579 5.260 94,28 226.083.853 192.234.864 85,03 2000 5.457 5.163 94,61 219.524.441 183.272.600 83,49 2001 4.433 4.127 93,10 214.358.036 168.221.833 78,48 2002 4.058 3.728 91,87 202.123.194 170.850.728 84,53 2003 4.897 4.544 92,79 166.228.821 140.868.091 84,74 2004 6.930 5.894 85,05 209.608.725 150.409.550 71,76 2005 6.700 5.418 80,87 463.334.043 142.091.938 30,67 2006 6.656 5.200 78,13 259.672.632 184.992.647 71,24 2007 6.087 4.887 80,29 186.179.767 131.587.868 70,68 2008 6.346 5.161 81,33 307.651.577 171.869.495 55,86 2009 6.962 5.605 80,51 344.669.804 281.079.012 81,55 2010 5.327 3.530 66,27 1.035.421.103 216.292.278 20,89 2011 5.388 3.603 66,87 265.693.598 185.088.219 69,66 2012 4.844 3.392 70,02 724.690.639 205.080.451 28,30 2013 5.272 3.587 68,04 872.005.980 199.321.396 22,86 2014 977 585 59,88 30.670.909 13.704.043 44,68 (Jahr 2014 bis zum Stichtag 31.03.2014). 60",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 54. Wie beurteilt die Landesregierung die wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen in den Gemeinden, insbesondere der wirtschaftsnahen Infra- struktur und der kommunalen Investitionen? In der Verantwortung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus wurden seit Beginn der Förderung in 1990 2.452 Anträge auf Unterstützung einer Infrastrukturmaßnahme mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur“ (GRW) und den Europäischen Fonds, insbesondere dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, in Höhe von 2.870,5 Millionen Euro beschieden. So konnten Investitionen in Höhe von 4.351,1 Millionen Euro umgesetzt werden. Zu den geförderten Infrastrukturmaßnahmen zählen insbesondere Investitionen in: - die Erschließung und Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbegeländen, - die Errichtung oder den Ausbau von Verkehrsverbindungen, - die Errichtung oder den Ausbau von Energie- und Wasserversorgungsleitungen und - verteilungsanlagen, - die Errichtung oder den Ausbau von Kommunikationsverbindungen, - die Errichtung oder den Ausbau von Anlagen für die Beseitigung beziehungsweise Reinigung von Abwasser und Abfall, - die Geländeerschließung für den Tourismus und - die Errichtung oder den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung. Durch die kontinuierliche Förderung wurde eine leistungsfähige wirtschaftnahe Infrastruktur im Land zur Verfügung gestellt. Allein auf den mit GRW-Mitteln geförderten Gewerbegebieten des Landes konnten circa 71.000 Arbeitsplätze entstehen beziehungsweise gesichert werden. Auch in den kommenden Jahren wird die Landesregierung Investitionen der Kommunen in die wirtschaftsnahe und wichtige städtische Infrastruktur unterstützen. Hierfür stehen zusätzlich zu den Mitteln der GRW in der neuen Förderperiode aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung. Dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung stehen derzeit jährlich rund 17 Millionen Euro für die Förderung des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung. Das kommunale Straßennetz umfasst dabei etwa 23.770 Kilometer Straße (Kreis- und Gemein- destraßen). Das sich aus Landes- und EFRE-Mitteln zusammensetzende Budget steht dabei für Schwerpunkte in der Förderung von kommunalen Radwegen, Erhaltungs- und Ausbau- maßnahmen an kommunalen Straßen und Straßenbaumaßnahmen in Mittel- und Oberzentren zur Verfügung. Die Neustrukturierung der Förderung im kommunalen Straßenbau richtet sich dabei nach den in den letzten Jahren gestellten Förderanfragen. So wird ab 2015 die Erhaltung der Straßen neuer Schwerpunkt der Förderung sein. Die entsprechenden Richtlinien treten nach dem Abstimmungsverfahren, voraussichtlich im März 2015, in Kraft. 61",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern verfügen über gute Straßenanbindungen an das Hinterland (Bundesautobahn A 19 Rostock-Berlin, A 20 Lübeck-Stettin, B 96n zur A 20 „Rügenzubringer“). Mit dem Lückenschluss der A 14 zwischen dem Autobahnkreuz A 14/ A 24 und Magdeburg wird sich die Straßenanbindung in Nord-Süd-Richtung wesentlich verbessern. Mit der Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der B 96n auf Rügen zwischen Altefähr und Samtens bis Ende 2015 verbessert sich die Anbindung des Fährhafens Sassnitz weiter. Zur weiteren Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Häfen wurde der Ausbau der seewärtigen Zufahrten zu den Häfen Rostock und Wismar für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Der Ausbau der Schienenstrecke Rostock-Berlin für eine Fahrgeschwindigkeit von 160 Kilometern pro Stunde und die Ertüchtigung der Strecke für schwere Güterzüge mit einer Achslast von 25 Tonnen wurde in 2013 weitgehend abgeschlossen. Zur Verbesserung der schienenseitigen Hinterlandanbindungen der Häfen wurden die Ertüchtigung des Strecken- abschnittes Kavelstorf-Seehafen Rostock für schwere Güterzüge und der Ausbau der Strecke Berlin-Pasewalk-Stralsund auf eine Fahrgeschwindigkeit von 160 Kilometern pro Stunde für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. 55. Wo sieht die Landesregierung diesbezüglich Probleme oder Defizite? Es zeichnet sich ab, dass in dem Schwerpunktbereich Verfügbarkeit und Qualität von Industrie- und Gewerbeflächen insbesondere Engpässe bei der sofortigen Verfügbarkeit von hafenaffinen Flächen gesehen werden. Hier hatte die Landesregierung bereits in der Vergangenheit einen Schwerpunkt der Förderung gesetzt und wird auch zukünftig die Kommunen bei der Erschließung hafennaher Gewerbeflächen unterstützen. Damit die Häfen auch künftig ihre Wettbewerbsfähigkeit am nationalen und internationalen Markt halten und weiter ausbauen können, benötigen sie vor allem ausreichend Entwicklungsflächen. Vor diesem Hintergrund initiierte das Land Mecklenburg-Vorpommern 2008 die „Flächenoffensive Häfen Mecklenburg- Vorpommern 2030“. Darüber hinaus sieht die Landesregierung vordringlich auch Handlungsbedarf bei der Schließung der vorhandenen Lücken im touristischen Radwegenetz. Handlungsbedarf besteht auch bezüglich der seewärtigen Erreichbarkeit der Häfen. Entsprechend der Entwicklung in der internationalen Schifffahrt müssen sich die Seehäfen auf zunehmend größere Schiffe einstellen. Dazu ist insbesondere der Ausbau der seewärtigen Zufahrt in Rostock von 14,5 Meter auf 16,5 Meter Wassertiefe notwendig. Des Weiteren wird eine Vertiefung der seewärtigen Zufahrt in Wismar von 9,5 Meter auf 11,5 Meter Wassertiefe angestrebt. Diese Vorhaben wurden daher vom Land für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Des Weiteren setzt sich das Land bei den Trägern der Wasserstraßen dafür ein, dass die Tiefen der seewärtigen Zufahrten der übrigen Häfen des Landes erhalten bleiben. 62",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 In Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zum Flughafen Halle/Leipzig betrachtet die Europäische Kommission die Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen grundsätzlich als Beihilfe. Bis zur für 2015 angekündigten Aufstellung von Leitlinien können Hafeninfra- strukturmaßnahmen nur nach vorheriger Einzelfallnotifizierung gefördert werden. Im Bereich der klassischen Hafeninfrastruktur (Kaimauern, Hafengewässer, Operationsflächen für den Hafenumschlag) wird dies zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Förderbeschei- dung führen. Die insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung allgemein enger werdenden Finanzspielräume auf der gemeindlichen Ebene erfordern generell eine besonders gründliche Prüfung, ob und welche Investitionen zwingend erforderlich sind. Dessen ungeachtet sind auch Gemeinden, deren Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Nummer 2 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik beeinträchtigt ist, gehalten, einen Teil ihrer Schlüsselzuweisungen, nämlich 4 Prozent, investiv zu verwenden (siehe § 11 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern). Die Anpassung der öffentlichen Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern an das Niveau der finanzschwachen Flächenländer West muss im Jahr 2020 im Wesentlichen abgeschlossen sein. Danach werden zusätzliche Einnahmen dafür nicht mehr zur Verfügung stehen (siehe hierzu Ziffer 2.3.5 des Fortschrittsberichts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern „Aufbau Ost“ 2012; Landtagsdrucksache 6/2196). 56. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass kommunale Unter- nehmen für die Wirtschaftslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern wesentlich und in einzelnen Regionen strukturbestimmend sind? Wenn nicht, warum nicht? 57. Wenn die Landesregierung die Auffassung teilt, dass kommunale Unternehmen für die Wirtschaftslandschaft in Mecklenburg- Vorpommern wesentlich und in einzelnen Regionen strukturbestim- mend sind, a) auf welche Regionen in Mecklenburg-Vorpommern trifft das nach Ansicht der Landesregierung besonders zu? b) was unternimmt die Landesregierung zur Stärkung der kommu- nalen Unternehmen? Zu 56, 57a und b) Kommunale Unternehmen zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass ihr mehrheitlicher oder alleiniger Träger eine Kommune ist, dass sie nicht allein auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind und dass sie nur Aufgaben übernehmen dürfen, die nicht besser oder 6 wirtschaftlicher durch Private erfüllt werden. 6 Gabler Wirtschaftslexikon unter: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/11710/kommunale-unternehmen- v9.html. 63",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Mecklenburg-Vorpommern hat sich seit der Wiedervereinigung wirtschaftlich gut entwickelt. Kommunale Unternehmen spielen dabei in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eine eher untergeordnete Rolle und können daher nicht als strukturbestimmend bezeichnet werden. Allerdings haben sie im Bereich der Daseinsvorsorge eine wichtige Bedeutung. 58. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Ostseeraum für die wirtschaftliche Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns bei? Die Landesregierung misst dem Ostseeraum für die wirtschaftliche Entwicklung Mecklen- burg-Vorpommerns eine große Bedeutung bei. Es handelt sich für das Land um einen der wichtigsten Märkte überhaupt, der einen maßgeblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns leistet. In den vergangenen zehn Jahren wurde regelmäßig mehr als ein Drittel des gesamten Außenhandels des Landes im Ostseeraum abgewickelt. Dabei wurden im Durchschnitt jährlich knapp 30 Prozent der Waren aus Mecklenburg-Vorpommern in den Ostseeraum ausgeführt. 45 Prozent der Waren, die nach Mecklenburg-Vorpommern eingeführt wurden, kommen aus dem Ostseeraum. Entsprechend hoch ist deshalb auch die Aufmerksamkeit der Landesregierung für diese Region. So initiiert sie regelmäßig Maßnahmen, durch die diese Kennzahlen gefestigt beziehungsweise ausgebaut werden sollen. Dazu gehören unter anderem die Exporttour, gezielte Markterschließungsmaßnahmen für Unternehmen sowie Reisen von Mitgliedern der Landesregierung mit Unternehmerdelegationen in die Länder des Ostsee- raums. Darüber hinaus hat Mecklenburg-Vorpommern die Koordinatorenrolle für den Schwerpunkt- bereich Tourismus bei der Umsetzung der EU-Ostseestrategie (EUSBSR) übernommen. In den Aufgabenbereich fällt unter anderem die Leitung des Lenkungsausschusses „Tourismuspolitik im Ostseeraum“. In diesem Gremium sind die nationalen Tourismus- ministerien und Tourismusorganisationen der EU-Ostseeanrainer vertreten. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Entwicklung einer gemeinsamen Marketingstrategie sowie die Unterstützung transnationaler Projekte mit dem Ziel der Etablierung des Ostseeraums als einheitlicher Tourismusdestination. Außerdem unterstützt die Landesregierung in ihrer Funktion als Koordinator für den Schwerpunktbereich Tourismus die Einrichtung eines Ostsee Tourismus Centers (BSTC), mit dem die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus im Ostseeraum auf operativer Ebene verbessert werden soll. Die Grundidee des Projekts ist es, durch eine innovative Struktur die wichtigsten touristischen Akteure aus allen Ostsee-Anrainerstaaten einzubinden und eine nachhaltige Kooperationsplattform für den Tourismus in der Ostseeregion zu etablieren. 64",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 59. Welche nachgewiesenen Synergieeffekte haben sich durch Koopera- tionen von Unternehmen im Ostseeraum ergeben? Zur Beantwortung der Frage müssten interne Daten über unternehmerische Aktivitäten heran gezogen werden, zu denen die Landesregierung keinen Zugang hat. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen. 60. Wie viele internationale Unternehmen haben sich seit 1990 in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelt und wie viele internationale Unternehmen haben ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern wieder aufgegeben (bitte Unternehmen nach Jahren benennen und Investi- tionsvolumen der Unternehmen in den Standorten angeben)? 61. Auf welche Summe beliefen sich die Fördermittel des Landes, die den Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden (bitte im Einzelnen mit den Namen der Unternehmen angeben)? Zu 60 und 61 Eine allgemeine Statistik zu den in Mecklenburg-Vorpommern tätigen internationalen Unternehmen existiert nicht. Im Rahmen der Förderstatistik erfolgt keine länderbezogene Erfassung der Herkunft der Investoren; insofern können hierzu keine gesonderten Zahlen genannt werden. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfolgt eine betriebsstättenbezogene Förderung. Nachfolgend werden bedeutende Investitionen von Investoren, deren Herkunft aus dem Ausland bekannt ist, beispielhaft genannt: - Liebherr-MCCtec Rostock GmbH in Rostock (Schweiz), - Nestlé Deutschland AG in Schwerin (Schweiz), - Egger Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG in Wismar (Österreich), - Van der Valk Resort Linstow GmbH in Linstow (Niederlande), - Netto ApS & Co. KG in Stavenhagen (Dänemark). 62. Auf welche Höhe belaufen sich seit dem Jahr 1990 die Ausgaben für die Anwerbung von internationalen Investoren und Unternehmen (bitte für die jeweiligen Jahre darstellen)? Die Anwerbung von internationalen Investoren und Unternehmen erfolgt seitens des Landes über die Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH. 65",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Zuwendungen (Ausgaben) des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 1992 können aus folgender Tabelle entnommen werden: Jahr Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern Angaben in Euro 1992 179.228 1993 3.429.234 1994 3.534.049 1995 2.446.410 1996 2.215.478 1997 1.157.901 1998 1.518.566 1999 1.563.415 2000 1.519.604 2001 1.629.817 2002 1.680.928 2003 1.554.251 2004 1.788.790 2005 1.777.600 2006 1.704.700 2007 1.568.130 2008 1.763.844 2009 1.722.207 2010 1.634.976 2011 1.841.134 2012 1.857.044 2013 1.845,661 Die Ausgaben beinhalten Personal- und Sachaufwendungen der Gesellschaft im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Aufgaben. Darüber hinaus sind in den 90er Jahren objektbezogene Sonderausgaben für den neuen Sitz der Gesellschaft enthalten. 63. Wie beurteilt die Landesregierung den Entwicklungsstand der Kooperationen zwischen den norddeutschen Ländern? 64. Welche bestehenden Defizite und Probleme sieht die Landesregierung diesbezüglich und welche Maßnahmen werden von ihr ergriffen? Zu 63 und 64 Die Fragen 63 und 64 werden im Zusammenhang und unter Bezugnahme auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Drucksache 5/2314 und auf Drucksache 5/3504 beantwortet. 66",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Der Entwicklungsstand der Kooperationen zwischen den norddeutschen Ländern wird insgesamt als sehr gut beurteilt. Insoweit bestehen keine Defizite und Probleme und es werden keine diesbezüglichen Maßnahmen ergriffen. Kooperationen zwischen Ländern sind fester und selbstverständlicher Bestandteil der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes. Sie finden auf unterschiedlichen Wegen informeller (etwa politischer und fachlicher Abstimmungen auf Ebene der Ministerpräsi- denten- und Fachministerkonferenzen) und formeller Art (Staatsverträge und Verwaltungs- abkommen) statt. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die nichthoheitliche und hoheitliche Verwaltung. In den beschriebenen unterschiedlichen Ausgestaltungen arbeitet Mecklenburg-Vorpommern seit 1991 besonders intensiv mit den norddeutschen Ländern Bremen, Hamburg, Nieder- sachsen und Schleswig-Holstein zusammen. Im Rahmen der Konferenz Norddeutschland (KND) setzen sich die Regierungschefs der norddeutschen Länder für gemeinsame norddeutsche Interessen unter anderem in der Energiepolitik, der Verkehrs- und Hafenpolitik und zur Stärkung der Maritimen Wirtschaft ein. Die norddeutschen Länder treten dabei gemeinsam gegenüber dem Bund und auf Europäischer Ebene für Rahmenbedingungen ein, die den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in Norddeutschland fördern, die Verkehrsanbindung der Häfen verbessern und die Maritime Industrie stärken. Eine intensive, auch projektbezogene norddeutsche Zusammenarbeit findet seit dem Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim (hier gebietsmäßig beschränkt auf den Altkreis Ludwigslust) im Mai 2012 im Rahmen der Metropolregion Hamburg mit den Partnerländern Hamburg, Nieder- sachsen und Schleswig-Holstein, sowie 19 Kreisen, Landkreisen und kreisfreien Städten statt. Die Landesregierung verweist hierzu auf ihren aktuellen „Bericht zur Metropolregion Hamburg 2014“ auf Landtagsdrucksache 6/3215 vom 21.08.2014. Über die Beispiele der norddeutschen Zusammenarbeit in der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 5/3504 hinaus seien von den zahlreichen Feldern der norddeutschen Zusammenarbeit zur Stärkung der Wirtschaft und Wirtschaftsentwicklung beispielhaft genannt: Der maritime Sektor hat für alle norddeutschen Länder eine besondere Bedeutung. Daher erfordern die zahlreichen maritimen Themenstellungen in Zukunft eine noch engere Zusammenarbeit in dem seit 2011 bestehenden Maritimen Cluster Norddeutschland (MCN), deren Gründungsmitglieder die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Nieder- sachsen sind. Zukünftig sind auch die Bundesländer Bremen und Mecklenburg-Vorpommern ins MCN eingebunden – für den Zeitraum 2015-2016 zunächst als assoziierte Mitglieder. Ziel ist, ab 2017 einvernehmlich eine gemeinsame Clusterorganisation zu etablieren. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung wurde auf der Konferenz der Wirtschafts- und Verkehrsminister/-senatoren der norddeutschen Küstenländer am 22.09.2014 in Itzehoe unterzeichnet. Ein länderübergreifendes Clustermanagement ist in dieser Form einzigartig in Deutschland. Das MCN steht nunmehr als Dienstleister für die gesamte maritime Wirtschaft und Wissenschaft in Norddeutschland zur Verfügung. 67",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Mecklenburg-Vorpommern ist aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen und Koopera- tionsbeziehungen in der Luft- und Raumfahrt (vornehmlich Airbus) ein fester Bestandteil des Luftfahrtclusters der Metropolregion Hamburg. Das Land ist seit 2012 im Kuratorium des Luftfahrtclusters vertreten. Ferner ist das Unternehmensnetzwerk Luft- und Raumfahrt Mecklenburg-Vorpommern Mitglied im Hanse-Aerospace e. V. mit Sitz in Hamburg, dem größten deutschen Verband von mittelständischen Unternehmen der Luft- und Raumfahrt- industrie in Deutschland. In jährlichen Treffen der norddeutschen Luftfahrtreferenten werden auf Arbeitsebene gemeinsame Aktivitäten in dieser Branche abgestimmt. Die Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitswirtschaft ist sehr gut. Zum Beispiel präsentiert sich das Land Mecklenburg-Vorpommern schon seit einigen Jahren im Rahmen eines Norddeutschen Gemeinschaftsstandes auf der Medizintechnikmesse Arab Health in Dubai gemeinsam mit den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein. Im Bereich der Wirtschaftsförderung (Standortmarketing) ist das Land Mecklenburg- Vorpommern mit den norddeutschen Akteuren über den Wirtschaftsförderungsrat der Metropolregion Hamburg verbunden. Die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigs- lust-Parchim wurden in die Gewerbeflächendatenbank der Metropolregion Hamburg aufgenommen. So werden Unternehmen aus dem Ausland und aus der Großregion Hamburg noch besser auf den Investitionsstandort Westmecklenburg aufmerksam gemacht. Beide Landkreise sind ferner Mitgesellschafter der Hamburg-Marketing-Gesellschaft. Migrationspolitik 65. Wie schätzt die Landesregierung die Gewährleistung des Rechts auf freien Zugang zu allen öffentlichen Bildungseinrichtungen, unab- hängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie weltan- schaulichen und politischen Überzeugung, für in Mecklenburg- Vorpommern lebende Migrantinnen und Migranten ein [bitte unter- scheiden in: Flüchtlinge und asylsuchende Drittstaatsangehörige, Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalt nach §§ 16 bis 21; §§ 28 bis 38 a des Aufenthaltsgesetzes, EU-Bürgerinnen und -Bürger und ihre Familienangehörigen, jüdische Emigrantinnen und Emi- granten, ausländische Ehegattinnen und -gatten und Familienange- hörige gemäß § 8 des Bundesvertriebenengesetzes, Spätaussiedle- rinnen und -aussiedler (BVFG §§ 4, 7), Vertriebene (BVFG § 1), Ein- gebürgerte (§§ 4, 8, 9, 10 StAG)]? Kindern, Jugendlichen und heranwachsenden Migrantinnen und Migranten, die dem oben genannten Personenkreis angehören, stehen grundsätzlich alle Bildungsmöglichkeiten an Schulen und Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern offen, sofern (die Hochschulen betreffend) die entsprechenden qualifizierenden Abschlüsse vorliegen und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Näheres regeln unter anderem das Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern und die entsprechenden Rechtsverordnungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 66 verwiesen. 68",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Hiervon zu trennen ist die Frage der Schulpflicht, die nach Artikel 15 Absatz 2 Satz 2 Landesverfassung und § 41 Absatz 1 Satz 1 Schulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern besteht. Den dort erwähnten gewöhnlichen Aufenthaltsort hat nach § 30 Absatz 3 Satz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch jemand dort, „wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt“. Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt grundsätzlich dann vor, wenn und solange der Aufenthalt nicht auf Beendigung ausgelegt, sondern zukunftsoffen ist. Mit dieser Regelung werden alle in Mecklenburg-Vorpommern wohnenden Migrantinnen und Migranten von der Schulpflicht erfasst. In Bezug auf die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Horst fehlt es beim Aufenthalt jedoch an dieser Zukunftsoffenheit, weil dieser von vornherein auf einen nur kurzen Aufenthalt bemessen ist (auf bis zu sechs Wochen und längstens bis zu drei Monaten begrenzt, vergleiche § 47 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz). Jedoch werden die in Mecklen- burg-Vorpommern schulpflichtigen Kinder unmittelbar nach der Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf die Kommunen des Landes verteilt (zuge- wiesen), damit sie dort der Schulpflicht genügen können. Darüber hinaus sind die Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach Ziffer 3.4 der Verwaltungsvorschrift zu „Bestimmungen zur Eingliederung und zum Schulbesuch von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schulen Mecklenburg-Vorpommerns“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 1. August 2011 bereits vor der Zuweisung zu einer Gebiets- körperschaft zum Schulbesuch berechtigt. 66. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation von Jugendlichen und Erwachsenen, die einen Aufenthalt als Asylbewerberin bzw. Asyl- bewerber oder ehemalige Asylbewerberin bzw. ehemaliger Asyl- bewerber mit Duldung haben, hinsichtlich des Zugangs zu Ausbil- dungsplätzen, Studienplätzen sowie zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung? Zugang zu Ausbildungs- oder Studienplätzen Grundsätzlich dient der Aufenthalt von Asylsuchenden sowie Ausländerinnen und Ausländern mit einer Duldung in Deutschland nicht dazu, ein Studium oder eine Berufsaus- bildung aufzunehmen. Es gibt aber keine Gesetzesnorm, die es diesen Personengruppen verbietet, während ihres gestatteten oder geduldeten Aufenthaltes eine Berufsausbildung oder ein Studium aufzunehmen, wenn diese innerhalb des Aufenthaltszeitraums beendet werden können. Für Asylsuchende sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung ist in diesem Zusammenhang die Frage der Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Ausbildung beziehungsweise des Studiums von großer Bedeutung. Problematisch wird der Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes, wenn nicht neben der Ausbildungsvergütung gegebenenfalls eine zusätzliche Ausbildungsförderung oder ein befristeter, zinsgünstiger Bildungskredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beziehungsweise eine Selbstfinanzierung möglich ist. 69",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode In diesem Fall werden Studien- oder Ausbildungsinteressenten auf die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel angewiesen sein. Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberinnen und Asylbewerber gehören im Regelfall zum Personenkreis der Leistungsberechtigten des Asylbewerberleistungsgesetzes. Geduldete erhalten Ausbildungs- förderung nur dann, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und sich seit mindestens vier Jahren ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufgehalten haben (§ 8 Absatz 2a Bundesausbildungsförderungsgesetz). Asylsuchende haben lediglich nach langjährigem Voraufenthalt einen Anspruch auf Leistungen, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine mehrjährige Erwerbstätigkeit nachweisen können (§ 8 Absatz 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz). In der Praxis ist dies nur sehr selten der Fall. Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Bereits im Koalitionsvertrag des Bundes ist das Ziel formuliert worden, den Arbeitsmarkt- zugang für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung zu vereinfachen. Dieses Ziel ist in einem ersten Schritt durch das am 6. November 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer umgesetzt worden. Danach ist die Wartefrist, nach der der Ausübung einer Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt werden kann, für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung einheitlich auf drei Monate verkürzt worden. Hierdurch sollen sie früher die Möglichkeit erhalten, durch Aufnahme einer Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf es zur Aufnahme einer Berufsaus- bildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, für Berufe und Berufsgruppen, die abschließend in der Beschäftigungsverordnung geregelt sind, wie zum Beispiel Lehrkräfte zur Sprachvermittlung an Hochschulen, und für Duldungsinha- berinnen und -inhaber, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben. Die Beschäftigungserlaubnis kann versagt werden, wenn die Einreise mit dem Ziel erfolgt ist, Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten oder die Abschiebung vorwerfbar verhindert wurde. Auch die am 11. November 2014 in Kraft getretene Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung trägt zur Verwirklichung des Koalitionsvertragsziels bei, indem die Vorrangprüfung für den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung entfällt, wenn sie sich seit 15 Monaten ununterbrochen im Bundesgebiet aufhalten. Des Weiteren wird in drei neuen Fallkonstellationen die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne eine Vorrangprüfung erteilt, wenn die Personen eine Beschäftigung nach § 2 Absatz 2 (Blaue Karte EU), § 6 (Bestimmte Ausbildungsberufe) oder § 8 (Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen) Beschäftigungsver- ordnung nachgehen. 70",
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"number": 71,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 67. Konnte der Zugang zum Arbeitsmarkt für Migrantinnen und Migran- ten durch das Gesetz über die Bewertung und Anerkennung im Aus- land erworbener Qualifikationen erleichtert werden? a) Wie viele Anträge auf Anerkennung sind bislang eingegangen? b) Wie viele Anträge führten in welchem Zeitraum zu einer vollstän- digen Anerkennung? c) Wie viele Anträge führten zu einer Teilanerkennung? Ja. Zu a) Im Zeitraum vom 01.01.2013 (Inkrafttreten des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern) bis zum Stichtag 31.05.2014 sind 120 Anträge eingegangen. Zu b) Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Stichtag 11.06.2014 wurden 18 Anträge vollständig anerkannt. Zu c) Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Stichtag 11.06.2014 führten 67 Anträge zu einer Teilanerkennung. 78. Inwieweit sind Fragen der Migrations-, Integrations- und Flüchtlings- politik sowie der Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus Bestandteil der Lehrtätigkeit an Schulen, Berufs- schulen, Hochschulen und Universitäten sowie in den Aus- und Fort- bildungsprogrammen von Lehrerinnen und Lehrern? Fragen der Migrations-, Integrations- und Flüchtlingspolitik sowie der Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sind Bestandteil (nicht nur der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer) aller Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Neben den spezifischen Inhalten beziehen sich besonders die Bereiche „Grundsätze“ und „Lernen im Unterricht“ der Rahmenpläne auf diese Fragen. So sollen die Lernenden zum Beispiel ihre interkulturelle Kompetenz erweitern und „Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen, für die Gleichberechtigung der Menschen ungeachtet des Geschlechts, der Abstammung, der Sprache, der Herkunft, einer Behinderung, der religiösen und politischen Anschauungen und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung übernehmen“ (zum Beispiel Kerncurri- culum für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Sozialkunde, 2006). 71",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zudem sind diese Themenfelder regelmäßiger Bestandteil von Projekttagen und Projekt- wochen sowie pädagogischer Zusatzangebote innerhalb des Betriebs von vollen Halbtags- schulen und Ganztagsschulen in Kooperation mit außerschulischen Partnern. Diese Projekte werden teilweise durch verschiedene Förderprogramme des Landes und durch Stiftungen unterstützt. Im Rahmen der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer an der Universität Rostock wird ein Modul „Politische Bildung und Demokratiepädagogik“ als Wahlmodul angeboten, das Fragen der Rechtsextremismusprävention im schulischen Kontext – eingebettet in die Aufgaben der Demokratiebildung und der Politischen Bildung – enthält. Dieses Modul ist ein Wahlmodul, das Studierende aller Lehramtsbereiche auswählen können. Seminare zur Migration und/oder Integration sowie zu Fragen des Rechtsextremismus werden in unregelmäßigen Abständen vom Institut für Politikwissenschaften und dem Institut für Soziologie und Demographie für die Studierenden (nicht nur Lehramt) angeboten. Die Hochschulen thematisieren nicht nur diese Inhalte, sondern sind auf dem Wege der Internationalisierung weit vorangeschritten. Migration, Integration und Toleranz gehören zu ihrem Selbstverständnis als wissenschaftliche Institutionen. Mittlerweile sind an den Hochschulen des Landes insgesamt 6,3 Prozent ausländische Studierende eingeschrieben. Bei den ersten Hochschulsemestern liegt die Quote bei 12,8 Prozent. Mit der Umsetzung des Sprachförderungs- beziehungsweise Sprachbildungsprogramms des Bundes für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund („FörMig-Programm“) 2005 ist „DaZ“ (Deutsch als Zweitsprache) Bestandteil der Lehrerfortbildung. Die Umsetzung erfolgte seit 2010 durch die Fortbildungen der Fachberatungsstelle Mecklenburg- Vorpommern „DaZ in der Schule“ in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwick- lung Mecklenburg-Vorpommern. Zusammengefasst wurden 2010 188 Teilnehmende in 38 Stunden, 2011 179 Teilnehmende in 57,5 Stunden, 2012 324 Teilnehmende in 111 Stunden und 2013 282 Teilnehmende in 98 Stunden fortgebildet. Bestandteil der Fortbildungen sind Themen der interkulturellen Bildung. Weiterhin werden zu den aufgeführten Themenfeldern durch die Landeszentrale für politische Bildung, das Beratungsnetzwerk für Demokratie und Toleranz und über das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Fortbildungen (eigene oder mit Koopera- tionspartnern, wie den Trägern der politischen Bildung und Stiftungen) angeboten. 69. Inwieweit sieht die Landesregierung die tatsächliche Gleichstellung von ausländischen Frauen und Männern durch die Asylgesetzgebung gewährleistet oder beeinträchtigt? Sieht sie gegebenenfalls eigenen Handlungsbedarf? Die Asylgesetzgebung in Deutschland ist die Summe nationaler und europäischer Regelungen zum Schutz ausländischer Menschen, das heißt im Wesentlichen dem im Grundgesetz (Artikel 16a Absatz 1 Grundgesetz) verankerten Asylrecht für politisch Verfolgte und den Vorgaben des Asylverfahrensgesetzes. 72",
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"number": 73,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Das Asylverfahrensgesetz regelt neben der Genfer Flüchtlingskonvention den verfassungs- rechtlichen Schutz und greift darüber hinaus – nach Maßgabe des europäischen Gemein- schaftsrechts - den unionsrechtlich geregelten Flüchtlingsschutz sowie den nationalen subsidiären Schutz auf. Eine zentrale Bedeutung hat ferner die sogenannte Dublin III-Verordnung, die die Zuständig- keit der einzelnen Mitgliedstaaten für das Asylverfahren festlegt und im deutschen Recht unmittelbare Anwendung findet. Zu nennen ist auch das Asylbewerberleistungsgesetz, welches die Höhe und Form von Leistungen regelt, die materiell hilfebedürftige Asyl- bewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Die einzelnen Asylgesetze unterscheiden im Hinblick auf die Schutzrechte der Betroffenen nicht nach Geschlechtern, sondern gewähren ausländischen Frauen und Männer in rechtlicher Hinsicht den gleichen Schutz. Entsprechend des zweiten Landesaktionsplanes berücksichtigt die Landesregierung die Lebenssituation von Asylbewerberinnen, Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen, insbesondere, wenn es um häusliche und sexualisierte Gewalt sowie Zwangsverheiratung geht und ergreift entsprechende Maßnahmen zu ihrem Schutz. Daher sieht die Landesregierung aus rechtlicher Sicht eine tatsächliche Gleichstellung von ausländischen Frauen und Männern durch die Asylgesetzgebung als gewährleistet an und mithin keinen eigenen Handlungsbedarf. 70. Wie beurteilt die Landesregierung auf Grundlage der in Artikel 5 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern fest- geschriebenen Achtung und des Schutzes der Würde aller im Land lebender und sich hier aufhaltender Menschen die Unterbringungs- situation in den Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg- Vorpommern, insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit von Privatsphäre, der zugestandenen Wohn- und Schlafraumfläche von sechs Quadratmetern pro Person und den oft mehrjährigen Aufent- halten in den Gemeinschaftsunterkünften? Gemäß § 53 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes sollen Ausländerinnen und Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange der Ausländerin/des Ausländers zu berücksichtigen. Vorgaben des Landes sind mit der Verordnung über Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften vom 06.07.2001 geschaffen worden. Gemäß § 53 Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes endet eine Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen spätestens, wenn das Bundesamt eine Ausländerin/einen Ausländer als Asylberechtigte/Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, sofern durch die Ausländerin/den Ausländer eine anderweitige Unterkunft nachgewiesen wird und der öffentlichen Hand dadurch Mehrkosten nicht entstehen. Das Gleiche gilt, wenn das Bundesamt oder ein Gericht einer Ausländerin/einem Ausländer internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt hat. In den Fällen der Sätze 1 und 2 endet die Verpflichtung auch für die Familienangehörigen im Sinne des § 26 Absatz 1 bis 3 der Ausländerin/des Ausländers. 73",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Grundsätzlich ist der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft somit auf die Dauer des Asylverfahrens beschränkt. Weiterhin dient diese Form der Unterbringung insbesondere auch der besonderen Erreichbarkeit der Asylsuchenden für Befragungen und weitere Erfordernisse des Asylerfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. In der Praxis des Landes endet die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft aber überwiegend bereits nach wenigen Monaten beziehungsweise die Unterbringung erfolgt unmittelbar nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst dezentral in Wohnungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind bereits im Oktober 2012 vom Ministerium für Inneres und Sport aufgefordert worden, neben der Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften die dezentrale Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Wohnungen zu forcieren. Durch die Ausländerbehörden wird zudem immer wieder auch von Fällen berichtet, in denen Personen, obwohl keine Verpflichtung zum Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunter- kunft mehr besteht, diese nicht verlassen, obwohl ihnen die Wohnungsunterbringung freistehen würde. Vor dem Hintergrund des Vorgenannten und der grundsätzlich nicht auf Dauer angelegten Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften hält die Landesregierung eine mögliche Einschränkung der Privatsphäre für vertretbar. In Bezug auf die vorgesehene Wohn- und Schlafraumfläche von sechs Quadratmetern pro Person wird darauf verwiesen, dass dies eine Mindestvorgabe und keine absolute Größe darstellt. 71. Wie lange leben Menschen in Mecklenburg-Vorpommern maximal in einer Gemeinschaftsunterkunft (bitte die maximale Aufenthaltsdauer für die Jahre 1997 bis 2013 und nach Gemeinschaftsunterkunft angeben)? Zur Beantwortung dieser Anfrage sind die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes im Juli 2014 beteiligt worden. Die Hansestadt Rostock hat mitgeteilt, dass dort keine generelle statistische Erfassung hinsichtlich der Aufenthaltsdauer von Leistungsempfängern nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erfolgt, die gemäß § 53 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz zentral unterzubringen sind. Die Landeshauptstadt Schwerin hat mitgeteilt, dass die Gemeinschaftsunterkunft An der Hollenbäk bereits im Jahr 2006 geschlossen wurde. Datenmaterial aus dieser Zeit ist nicht mehr verfügbar. Am Standort in der Hamburger Allee 208, der seit Dezember 2012 zur Unterbringung von Asylantragstellern genutzt wird, leben etliche Personen seit dem Erstbezug dort. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat mitgeteilt, dass die Daten nicht aus dem fachspezi- fischen EDV-Verfahren gewonnen werden können. Eine Prüfung jeder einzelnen Akte für den gewünschten Zeitraum sei aufgrund des erheblichen Zeitaufwandes nicht möglich. Der Landkreis Rostock hat mitgeteilt, dass in der Gemeinschaftsunterkunft in Bad Doberan- Walkenhagen, An der Krim 2, Familien bis zu einer Höchstdauer von 9 Jahren leben. Einzelpersonen leben dort maximal 3 bis 4 Jahre. Die Gemeinschaftsunterkünfte Waldweg 35 und Demmlerstraße 6 in Güstrow werden seit Juni 2013 beziehungsweise Dezember 2011 betrieben; die Erstankömmlinge sind noch vor Ort. 74",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mitgeteilt, dass in der Gemeinschaftsunter- kunft in Neubrandenburg, Markscheiderweg 19, die maximale Aufenthaltsdauer in den letzten Jahren für die alleinstehenden Personen zwischen 3 und 4 Jahren und für die Familien circa 2 Jahre beträgt. Die Gemeinschaftsunterkunft Friedland, Jahnstraße 5 - 7, wurde erst im Dezember 2013 eröffnet. Für den Landkreis Nordwestmecklenburg wird zur Gemeinschaftsunterkunft Wismar, Haffburg 2, auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Jahr der Zuweisung Maximale Aufenthaltsdauer in Monaten 1997 108 1998 87 1999 138 2000 81 2001 100 2002 133 2003 112 2004 67 2005 29 2006 90 2007 11 2008 56 2009 49 2010 44 2011 38 2012 28 2013 16 Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat mitgeteilt, dass lediglich die Gemeinschafts- unterkünfte in Anklam und Greifswald seit mehr als 3 Jahren bestehen. In der Gemeinschafts- unterkunft Anklam, Max-Planck-Straße 4, leben ein Mann aus Ghana und ein Mann aus Indien seit Juni 2011. Beide sind nach Einschätzung des Landkreises nicht in der Lage, eigenständig zu wohnen. Zudem lebten eine 6-köpfige und eine 7-köpfige Familie aus Afghanistan von August 2011 bis September 2014 dort. Beiden Familien lehnten Wohnungs- angebote wiederholt ab, haben die Einrichtung letztlich aber doch verlassen. In der Gemeinschaftsunterkunft Greifswald, Spiegelsdorfer Wende 4, lebte eine sechsköpfige Familie von April 2011bis August 2014. Der Landkreis Vorpommern Rügen hat mitgeteilt, dass dort Daten erst ab dem Jahr 2011 vorhanden sind. In der Gemeinschaftsunterkunft Stralsund, Rudenstraße 26 a/b, betrug die maximale Aufenthaltsdauer im Jahr 2011 sieben Jahre, im Jahr 2012 fünf Jahre und im Jahr 2013 vier Jahre. 75",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 72. Wie beurteilt die Landesregierung die in Artikel 5 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern festgeschriebene Achtung und den Schutz der Würde aller im Land lebender und sich hier aufhaltender Menschen und das im Grundgesetz Artikel 2 Absatz 1 formulierte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit hinsichtlich der sehr eingeschränkten Möglichkeiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete, ihr Leben selbstbestimmt zu gestal- ten? Asylbewerberinnen und Asylbewerber verlassen gemäß § 47 Absatz 1 Satz 1 Asylverfahrens- gesetzes nach spätestens drei Monaten die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Nostorf/Horst. Im Anschluss daran sind die Kommunen für die Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber zuständig. Die Unterbringung erfolgt dort sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in Wohnungen. In der Praxis endet die Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften überwiegend bereits nach wenigen Monaten beziehungsweise die Unterbringung erfolgt unmittelbar nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung dezentral in Wohnungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind bereits im Oktober 2012 vom Ministerium für Inneres und Sport aufgefordert worden, neben der Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften die dezentrale Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Wohnungen zu forcieren. Parallel dazu sind den Kommunen Arbeitshinweise zur Betreuung der dezentral unter- gebrachten Personen an die Hand gegeben worden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dem in Rede stehenden Personenkreis ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Weiterhin ist mit dem am 6. November 2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer, die eine Duldung besitzen, einheitlich auf drei Monate verkürzt worden. Der Gesetzentwurf geht damit sogar über die Mindestregelung der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Aufnahmerichtlinie) hinaus, die die Staaten verpflichtet, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern spätestens nach neun Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren. In dieser Fallkonstellation muss vor der Arbeitsaufnahme noch die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung nach § 39 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilen. Mit der am 11. November 2014 in Kraft getretenen Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung ist in einem nächsten Schritt die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Ablauf von 15 Monaten nach Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet ohne Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erlaubt. Zudem wird in drei neuen Fallkonstellationen die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne eine Vorrangprüfung erteilt, wenn die Personen eine Beschäftigung nach § 2 Absatz 2 (Blaue Karte EU), § 6 (Bestimmte Ausbildungsberufe) oder § 8 (Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen) der Beschäftigungsverordnung nachgehen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern am 1. Januar 2015 ist des Weiteren die Residenzpflicht ab dem vierten Monat nach Aufenthaltnahme im Bundesgebiet abgeschafft. 76",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Während der Zeiträume, in denen Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Auslände- rinnen und Ausländer mit einer Duldung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten Sie aber, soweit sie hilfebedürftig sind, Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz. Insgesamt ist festzuhalten, dass durch die in den letzten Monaten erfolgten und von der Landesregierung unterstützten Gesetzesänderungen weitergehende Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung geschaffen worden sind. 73. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation der Asylbewerbe- rinnen und Asylbewerber, Geduldeten, Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten in Bezug auf den Schutz vor rechtsextremistisch moti- vierten Übergriffen im Wohnumfeld mit Blick auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 5 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz)? In Umsetzung von § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich die Landespolizei in Kooperation mit staatlichen und nichtstaatlichen Partnern an entsprechenden Projekten und Initiativen zur Vorbeugung und Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität. Der Verfassungsschutz, der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und das Landeskriminalamt sind Mitglieder im Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern (www.mv- demokratie.de). Im Landeskriminalamt steht zudem seit Jahren eine Hotline gegen Extremismus (www.polizei.mvnet.de, Rubrik „Hotline gegen Extremismus“) bereit, unter der sich jedermann kostenlos beraten lassen kann. Der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern führt im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit entsprechende Aufklärungsmaßnahmen durch, um frühzeitig Informationen über mögliche Gefährdungsaspekte zu erlangen. Derartige Hinweise werden den Polizei- behörden zum Zwecke der Gefahrenabwehr mitgeteilt. Darüber hinaus werden die Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen jährlicher regionaler „Sicherheitskonferenzen“ über die örtlichen rechtsextremistischen Bestrebungen unterrichtet. Daran beteiligt sind ebenfalls die zuständigen Polizeibehörden sowie das Landeskriminalamt. Ziel ist es dabei, auch im Hinblick auf die Asylthematik zu gemeinsamen Gefährdungslage- einschätzungen zu gelangen. Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene, die sich gegen die oben genannten Personengruppen richten, bilden insoweit einen Beobachtungsschwerpunkt der Verfassungsschutzbehörde des Landes. 77",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 74. Wie beurteilt die Landesregierung die Abschiebepraxis und die häufig vorangehende Inhaftierung ehemaliger Asylbewerberinnen und Asyl- bewerber im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützten Frei- heitsrechte aller im Land lebenden und sich hier aufhaltenden Men- schen? Der Gesetzgeber hat mit Vorschriften auf nationaler, aber auch europäischer Ebene, die Möglichkeit der Inhaftierung von Ausländerinnen und Ausländern zur Vorbereitung und Sicherung von Abschiebungen geschaffen. Abschiebungshaft ist dabei grundsätzlich das letzte Mittel. Deshalb ist die Abschiebungshaft unzulässig, wenn der Zweck der Haft durch ein milderes, ebenfalls ausreichendes anderes Mittel erreicht werden kann. Die Inhaftnahme ist auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken. Weiterhin ist der Vollzug der Ausreisepflicht, sofern eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt, eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Staates. Mit Blick darauf und unter Beachtung der bestehenden Vorgaben werden die verfassungs- rechtlich geschützten Freiheitsrechte aus der Sicht der Landesregierung nicht unzulässig eingeschränkt. 75. Wie beurteilt die Landesregierung die Gewährleistung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Artikel 14 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern) im Hinblick auf die Unterbringung von minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern in Abschiebehaft- anstalten? Die Inhaftnahme von Minderjährigen ist nach Artikel 17 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsange- höriger an enge Vorgaben geknüpft. Abschiebungshaft ist - wie bei Erwachsenen - grundsätzlich das letzte Mittel. Zuvörderst ist jedoch gemäß § 42 Absatz 1 Nummer 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder eine Jugendliche/einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn ein ausländisches Kind oder eine ausländische Jugendliche/ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personen- sorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Mit Blick darauf und unter Beachtung der bestehenden Vorgaben wird die Gewährleistung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen aus Sicht der Landesregierung nicht unzulässig eingeschränkt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 01.04.2014 auf die Kleine Anfrage Drucksache 6/2794 verwiesen. Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Möglichkeit zur Unterbringung von Abschiebungshäftlingen. 78",
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"number": 79,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 76. Welche Handlungsnotwendigkeiten sieht die Landesregierung zum Schutz von Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen vor körperlichen, sexuellen und seelischen Übergriffen im sozialen Nahbereich, insbe- sondere in Gemeinschaftsunterkünften sowie hinsichtlich eines nied- rigschwelligen Zugangs zum Hilfesystem für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt? Das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt, Stalking, Menschenhandel und Zwangsverheiratung steht sowohl Migrantinnen als auch Flüchtlingsfrauen zur Verfügung. Die Aufnahme in ein Frauenhaus erfolgt unabhängig vom ausländerrechtlichen Status und der Finanzierung des Aufenthalts. Darüber hinaus sind migrationsspezifische Beratungsstellen, die mit Opferberatungsstellen, Dolmetschern/Dolmetscherinnen und psychosozialen Angeboten kooperieren und insbesondere den Zugang zum Beratungs- und Hilfenetz erleichtern sollen, vorhanden. Zudem ist für Asylbewerberinnen in Gemeinschafts- oder dezentraler Unterbringung eine Unterstützung im Rahmen der Betreuung in den Heimen oder durch mobile Beratung möglich. Trotz der vorgenannten Möglichkeiten hat die Evaluation des Beratungs- und Hilfenetzes im Aufgabenbereich der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2010 ergeben, dass Frauen und junge Mädchen mit Migrationshintergrund schwerer Zugang zum Hilfesystem finden als andere Zielgruppen. Im Rahmen der Fortschreibung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder werden junge Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund erneut besondere Berücksichtigung finden. 77. Wie beurteilt die Landesregierung die Einschränkung von Freiheits- rechten durch die Residenzpflicht? Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern am 1. Januar 2015 ist die Residenzpflicht ab dem vierten Monat nach Aufenthaltnahme im Bundesgebiet abgeschafft. Die Landesregierung begrüßt diese Gesetzesänderung, die den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie den Ausländerinnen und Ausländern mit einer Duldung den Zugang zu den vielfältigen Angeboten des gesellschaftlichen Lebens, der Kultur und Freizeit sowie der Religionsausübung in der Bundesrepublik Deutschland frühzeitig ermöglicht. 79",
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"number": 80,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 78. Wie beurteilt es die Landesregierung, dass die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern lediglich ethnische und nationale Minder- heiten von Bürgerinnen und Bürgern deutscher Staatsangehörigkeit unter „besonderen Schutz“ des Landes stellt? 79. Hält die Landesregierung gegenwärtig eine Verfassungsänderung bzw. besondere gesetzliche Regelungen für erforderlich, um auch andere „ethnische und nationale Minderheiten“ zu schützen? Zu 78 und 79 Der Verfassungsgeber hat die Staatszielbestimmung des Artikels 18 der Landesverfassung im Hinblick auf die bevölkerungspolitische Entwicklung bewusst auf Angehörige ethnischer und nationaler Minderheiten und Volksgruppen beschränkt, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (vergleiche Landtagsdrucksache 1/3100, Seite 109 folgende). Die kulturelle Eigenständigkeit anderer ethnischer und nationaler Minderheiten und Volksgruppen ist aus Sicht der Landesregierung ausreichend durch die Grundrechte, insbesondere Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, und auch einfachgesetzlich geschützt. Die Landesregierung hält daher gegenwärtig weder eine Änderung der Landesver- fassung noch besondere gesetzliche Regelungen zur Gewährleistung dieses Schutzes für erforderlich. 80. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Novellierung des Zuwanderungsgesetzes hin zu einem Einwande- rungsgesetz? Nach Auffassung der Landesregierung hat Deutschland in den letzten Jahren erhebliche Schritte unternommen, um ein modernes und zeitgemäßes Zuwanderungsrecht zu schaffen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die erweiterten Möglichkeiten zur Einwanderung aus ökonomischen oder zu Bildungszwecken zu nennen. So sind zum Beispiel durch das sogenannte Anerkennungsgesetz vom 01.04.2012 und die Umsetzung der Hochqualifizierten- Richtlinie zum 01.08.2012 wichtige Neuregelungen für die Fachkräftezuwanderung geschaffen worden. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der letztgenannten Richtlinie ist nicht nur die Blaue Karte EU in das deutsche Aufenthaltsgesetz eingeführt worden, sondern es sind auch bedeutsame Vorgaben zur Ausbildungs- und Erwerbszuwanderung geändert worden. In diesem Kontext ist insbesondere die Schaffung eines eigenen Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche in § 18c Aufenthaltsgesetz zu nennen, der nunmehr die Bindung einer Aufenthaltserlaubnis an einen konkreten Arbeitsplatz aufhebt. Hinzuweisen ist auch auf die Neufassung der Beschäftigungsverordnung vom 06.06.2013, die den Arbeitsmarkt erstmals für Drittstaatsangehörige öffnet, die im Ausland eine Berufsausbildung mit mindestens einer zweijährigen Ausbildungsdauer abgeschlossen haben und nunmehr in Deutschland arbeiten möchten. 80",
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"number": 81,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Das geltende Aufenthaltsrecht bietet zudem bereits jetzt eine Reihe von Möglichkeiten zur Aufenthaltslegalisierung in Deutschland. Zu nennen sind die §§ 18a und 25a Aufenthalts- gesetz, die bereits jetzt qualifizierte Ausländerinnen und Ausländer mit Duldung oder gut integrierte Jugendliche oder Heranwachsende begünstigen. Da das Aufenthaltsgesetz bislang aber keine abstrakt-generelle dynamische Regelung vorsieht, um Integrationsleistungen durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anzuerkennen, wird mit dem Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung eine alters- und stichtags- unabhängige Bleiberechtsregelung in § 25b Aufenthaltsgesetz eingeführt werden. Weiterhin wurde der Arbeitsmarktzugang für Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Auslände- rinnen und Ausländer mit Duldung mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldete Ausländerinnen und Ausländer am 6. November 2014 erleichtert, sodass diese bereits nach drei Monaten die Möglichkeit haben, eine Arbeit aufzunehmen. Diese Neuregelungen zeigen, dass der Gesetzgeber durch Änderungen des Zuwanderungs- rechts gesellschaftlichen Veränderungen ständig Rechnung trägt. Dies wird auch durch die aktuelle Debatte auf Bundesebene über weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf deutlich. Ob diese Änderungen letztlich zu Änderungen in der Gesetzesbezeichnung führen, ist aus Sicht der Landesregierung nicht entscheidend. 81. Welche Initiativen und Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um auf die Einführung einer doppelten oder mehrfachen Staatsbürgerschaft auch für Menschen, die nicht in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, hinzuwirken? Die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit würde eine Änderung von Bundesrecht voraussetzen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auf Bundesebene auf die Aufhebung der Optionspflicht für die sogenannten ius-soli-Kinder verständigt. Ausdrücklich ist aber auch vereinbart worden, dass es im Übrigen beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht bleibt. Darin kommt der politische Wille zum Ausdruck, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung am Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit festzuhalten. Unter Berücksichtigung der fortschreitenden Globalisierung und der Entwicklung im Staatsangehörigkeitsrecht anderer, insbesondere europäischer Staaten, sind auch im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Ausnahmeregelungen für Einbürgerungen unter Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit immer wieder erweitert worden, um Härten zu vermeiden. Durch die Landesregierung wird keine Veranlassung gesehen, entgegen des angesprochenen Koalitionsvertrages auf eine Einführung genereller Mehrstaatigkeit hinzuwirken. 81",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 82. Welche Stellung bezieht die Landesregierung hinsichtlich der nach wie vor bestehenden diskriminierenden Regelungen im Asylbewer- berleistungsgesetz, zum Beispiel hinsichtlich der medizinischen Ver- sorgung? Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 ist die Höhe der Geld- leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erklärt worden. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, die Leistungssätze zukünftig transparent, realitätsgerecht und bedarfsgerecht zu bemessen und sie regelmäßig zu aktualisieren. In einer Übergangsregelung hatte das Bundesverfassungsgericht den Ländern außerdem aufgegeben, bis zum Erlass der neuen Regelungen höhere Leistungen zu gewähren. Diese Übergangsregelung ist auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt worden, sodass den Beziehern von Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dann Leistungen gezahlt wurden, die sich an den Sätzen der Hartz-IV-Leistungen orientierten. Eine verfassungskonforme gesetzliche Neuregelung wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom 10. Dezember 2014 erarbeitet. Mit dem Gesetz wurden die neuen Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz - wie im Zweiten und Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches - auf Grundlage des Statistik- modells der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe neu ermittelt und gegenüber den alten Leistungssätzen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deutlich angehoben. Die Leistungssätze werden entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zukünftig - ebenfalls wie im Zweiten beziehungsweise Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches - regelmäßig nach einem Mischindex fortgeschrieben. Nach Ansicht der Landesregierung ist bereits mit der Umsetzung des Urteils auf Landesebene die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichstellung erreicht worden. Leistungsberechtigte, die in den Zuständigkeitsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen, sind gemäß § 4 zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Weiterhin stellt die zuständige Behörde die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher. Sonstige Leistungen zur Sicherung der Gesundheit sind darüber hinaus abweichend von § 4 Asylbewerberleistungsgesetz jedoch im Einzelfall dann zu gewähren, wenn es im Falle der Nichtgewährung der jeweiligen Leistung nach medizinisch-sachverständiger Beurteilung bei ungehindertem Geschehensablauf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Gefährdung oder Störung des körperlichen oder psychischen Gesundheitszustandes des Leistungsberechtigten kommen würde. Ob eine Leistung in diesem Sinne unerlässlich und unaufschiebbar ist, bedarf stets einer sachverständigen medizinischen Beurteilung durch das jeweilige Gesundheitsamt. In seiner Beurteilung hat das Gesundheitsamt auch auf die Folgen im Falle der Nichtgewährung der jeweiligen Leistung hinzuweisen. Im Übrigen prüft die Landesregierung zurzeit gemeinsam mit dem Bund, ob Asylbewerbe- rinnen und Asylbewerbern zukünftig landesweit Krankenversicherungskarten zur medizi- nischen Versorgung ausgehändigt werden sollen. 82",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 83. Wie steht die Landesregierung zu einer Aufhebung des Asylbewerber- leistungsgesetzes und der Überführung der betroffenen Personen- gruppen in die bestehenden Leistungssysteme nach den Sozialgesetz- büchern? Seinem Auftrag, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Urteil des Bundesverfassungs- gerichtes vom 18.07.2012 umsetzt, ist der Bund mit dem Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom 10.12.2014, welches am 01.03.2015 in Kraft tritt, nachgekommen. Es lag in der Gesetzgebungsprärogative des Bundes, die nach dem Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts vom 18.07.2012 neu zu regelnden Ansprüche rechtssystematisch zu verorten. Zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 wird auf die Antwort zur Frage 82 verwiesen. 84. Welche Handlungsnotwendigkeiten und Maßnahmen sieht die Landesregierung zur Erleichterung von Einbürgerungen vor? Das Einbürgerungsrecht ist bundeseinheitlich geregelt. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Einbürgerungserleichterungen geschaffen, aber auch Schranken errichtet worden, die sich im Wesentlichen an integrationspolitischen Voraussetzungen orientieren. Die Einbürgerung soll am Ende der gesellschaftlichen Integration stehen. Für Ausländerinnen und Ausländer, die sich besonders gut integriert haben, sind in der Vergangenheit bereits Einbürgerungserleichterungen geschaffen worden. Ein Erfordernis für die Einführung weiterer Einbürgerungserleichterungen wird derzeit nicht gesehen. Wahlen und Abstimmungen, Wahlrecht 85. Welche Tatsachen belegen nach Auffassung der Landesregierung die Realität des Verfassungsgrundsatzes von Artikel 3 Abs. 2 der Verfas- sung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wonach die Selbstver- waltung in den Gemeinden und Kreisen dem Aufbau der Demokratie von unten nach oben dient? Nach Auffassung der Landesregierung belegen folgende Tatsachen die Realität des Verfassungsgrundsatzes von Artikel 3 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern, wonach die Selbstverwaltung in den Gemeinden und Kreisen dem Aufbau der Demokratie von unten nach oben dient: 83",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode a) Die kommunale Selbstverwaltung bietet schätzungsweise über 10.000 Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, in einer demokratisch verfassten Institution ein ehrenamtliches Mandat oder Wahlamt als Gemeindevertreter, Kreistagsmitglied, Bürgermeister oder sachkundiger Einwohner auszuüben. b) Vielfältige, für ein demokratisches Gemeinwesen unerlässliche Funktionsmechanismen werden in den Kommunen in ihren Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar erlebbar praktiziert. Dazu gehören in öffentlichen Sitzungen stattfindende Willensbildungsprozesse, das Ringen um Mehrheiten im Rahmen eines pluralistischen Meinungsaustauschs, die Versuche unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen, Wähler von der eigenen Position zu überzeugen, die Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in repräsentative Entscheidungsprozesse und ähnliches. c) Ein hoher Anteil von Abgeordneten des Landtages und neun von insgesamt 13 der in Mecklenburg-Vorpommern gewählten Mitglieder des Bundestages haben ihre politische Laufbahn mit kommunalpolitischen Mandaten oder Ämtern begonnen. d) Für Bürgerinnen und Bürger ist es angesichts der relativ überschaubaren Stimmenzahl, die für das Erringen eines Mandats erforderlich sind, nirgendwo so einfach, Einfluss auf politische Entscheidungen auszuüben wie in den Kommunen. Dies gilt nicht nur für die Wahl der Vertretungen, sondern auch für die unmittelbare Einflussnahme auf die kommu- nale Willensbildung durch die in der Kommunalverfassung verankerten plebiszitären Regelungen. 86. In welchen Fragen hält die Landesregierung eine Änderung des Landes- und Kommunalwahlrechts für angebracht bzw. für diskus- sionswürdig? Wie werden die Einführung eines Landeswahlrechts für Auslände- rinnen und Ausländer, die Einführung eines Kommunalwahlrechts für nicht EU-Ausländer, die Herabsetzung des aktiven Wahlalters für Landtagswahlen und des passiven Wahlalters generell sowie die Sperrklausel im Landeswahlrecht eingeschätzt? Der Landtag hat am 10.12.2014 einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (Landtagsdrucksache 6/3242 vom 03.09.2014) verabschiedet. Auf den Inhalt dieses Entwurfes wird verwiesen; das Gesetz vom 08.01.2015 ist veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern, Seite 2. Die Einführung eines Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländerinnen und Nicht-EU-Ausländer auf Landesebene sowie auf kommunaler Ebene wird von der Landesregierung nicht angestrebt, da es einen unauflösbaren Zusammenhang zwischen dem Wahlrecht als einem zentralen staatsbürgerlichen Recht und der Staatsangehörigkeit gibt. Hinsichtlich der staatsrechtlichen Argumente gegen eine solche Ausdehnung des Wahlrechts wird zusätzlich auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 31. Januar 2014 (St 1/13) hingewiesen. Die Herabsetzung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen wurde in der laufenden Wahlperiode im Landtag bereits eingehend erörtert. Der Landtag hat die Herabsetzung des Wahlalters abgelehnt. Die Landesregierung hat in diesem Rahmen ihre Haltung zu einem solchen Vorschlag dargelegt. 84",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die Fünf-Prozent-Sperrklausel im Landeswahlrecht ist verfassungskonform und hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt. Sie hat dazu beigetragen, die Handlungsfähigkeit des Landtags zu gewährleisten und eine Fragmentierung der Parteienlandschaft in Mecklenburg- Vorpommern mit negativen Folgen für die politische Willensbildung zu verhindern. 87. Wie beurteilt die Landesregierung die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme der Bevölkerung des Landes an den Wahlen seit 1997? a) Welche Unterschiede sind diesbezüglich zwischen Landes- und Kommunalwahlen erkennbar? b) Sieht die Landesregierung bezüglich der Landtagswahlen auch weiterhin ein „zufriedenstellendes“ Ergebnis? Zu 87, a) und b) Die Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern stellt sich wie folgt dar: Wahlart Wahltag Wahlbeteiligung in % 1) Landtagswahl 27.09.1998 79,4 22.09.2002 70,6 17.09.2006 59,1 2) 04.09.2011 51,5 3) Kommunalwahl 13.06.1999 50,5 13.06.2004 44,9 07.06.2009 46,6 4) 04.09.2011 51,1 25.05.2014 46,3 Zum Vergleich: Bundestagswahl 22.09.2013 65,3 Europawahl 25.05.2014 46,8 1) Die Angaben beziehen sich auf die Abgabe der Zweitstimmen. 2) einschließlich Nachwahl im Wahlkreis 33 - Rügen I am 18.9.2011 3) Die Angaben beinhalten ausschließlich die Ergebnisse der Wahlen zu den Kreistagen der Landkreise und den Stadtvertretungen der kreisfreien Städte nach der am Wahltag jeweils geltenden Einteilung. 4) Gemäß Landkreisneuordnungsgesetz wurde nur in den (neuen) Landkreisen gewählt. Die Landesregierung stellt fest, dass die Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt stark von der konkreten Wahl geprägt ist. Die höchste Beteiligung wird regelmäßig bei Bundestagswahlen erreicht. 85",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Landtagswahlen finden dagegen etwas weniger Interesse, was sich vor allem daran zeigt, dass die Wahlbeteiligung signifikant gesunken ist, seit die Landtagswahlen in Mecklenburg- Vorpommern wegen der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 nicht mehr mit den Bundes- tagswahlen zusammen abgehalten werden. Dies wird durch die Beobachtung bestätigt, dass auch in Brandenburg die Wahlbeteiligung an der Landtagswahl im Jahr 2009 (gleichzeitig mit der Bundestagswahl) mit 67,0 % deutlich höher ausfiel als bei der Landtagswahl vom 14.09.2014 (47,9 %). Die Landesregierung kann das inzwischen erreichte Niveau der Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen nicht mehr als „zufriedenstellend“ einschätzen. Allerdings zeigt sich im Vergleich mit anderen Bundesländern, dass die Wahlbeteiligung im Land mit 51,5 % bei der letzten Landtagswahl nicht ungewöhnlich niedrig war: Die Wahlbeteiligung bei den Landtagswahlen des Jahres 2014 liegt bei 49,15 % (Sachsen, 31.08.2014), 47,9 % (Branden- burg, 14.09.2014) und 52,7 % (Thüringen, 14.09.2014). Die Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen liegt seit Jahren in einem niedrigen Bereich von etwa 45 % bis 50 % und entspricht jeweils bis auf geringfügige Abweichungen der Wahlbeteiligung bei der zeitgleich abgehaltenen Europawahl. Die Wahlbeteiligungen bei Landtagswahl und Kommunalwahlen haben sich damit - auf niedrigem Niveau - einander angenähert. Die Unterschiede in der Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen einerseits und Landtags- wahlen sowie Kommunalwahlen auf der anderen Seite mögen die Bedeutung widerspiegeln, die den jeweiligen Volksvertretungen von den Bürgerinnen und Bürgern zugemessen wird. Die Dominanz der Bundespolitik in der medialen Aufmerksamkeit dürfte hierbei eine nicht unbedeutsame Rolle spielen. Zudem ist die politische Polarisierung, die eine hohe Wahlbeteiligung mit auslösen kann, bei Kommunalwahlen in der Regel geringer ausgeprägt. Ein objektives Maß, mit dem die Höhe der Wahlbeteiligung beurteilt werden könnte, gibt es nicht. Das Recht auf Wahlteilnahme schließt ein, dass es auch ein Recht auf Nichtbeteiligung an Wahlen gibt. Die Landesregierung respektiert die Entscheidung von Bürgerinnen und Bürgern, nicht zu wählen. Gleichwohl verstärkt eine hohe Wahlbeteiligung das Gewicht der Legitimation getroffener politischer Entscheidungen über den formalen Aspekt hinaus. Die Landesregierung ist daher bestrebt, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen. 88. Worin sieht die Landesregierung die maßgebenden Ursachen dafür, dass ein erheblicher Anteil der Wahlberechtigten nicht an den Wahlen teilnimmt? Die Landesregierung geht von vielfältigen individuellen Gründen aus, an Wahlen nicht teilnehmen zu wollen. „Maßgebende Ursachen“ benennen zu können, würde eine inhaltliche Bewertung der Entscheidungsfreiheit der Wählerinnen und Wähler voraussetzen, zu der sich die Landesregierung nicht berufen fühlt. 86",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 89. Wie beabsichtigt die Landesregierung, mit diesen Trends umzugehen? Auch wenn es vielfältige Gründe für die niedrige Wahlbeteiligung gibt, könnte in der politischen Bildung ein wesentlicher Schlüssel zur Steigerung der Wahlbeteiligung liegen. Die Landesregierung wird daher weiterhin Angebote der politischen Bildung innerhalb und außerhalb der Schulen vorhalten und dementsprechende Aktivitäten von gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen unterstützen, um das Politikinteresse sowie das Wissen der Bürgerinnen und Bürger zur Politik zu erhöhen. Grundsätzlich obliegt es jedoch den Parteien und auf der kommunalen Ebene auch den freien Wählergemeinschaften und Einzelbewerberinnen beziehungsweise Einzelbewerbern, im Wahlkampf für sich zu werben und die Bürgerinnen und Bürger für die Teilnahme an Wahlen zu interessieren. 90. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit plebiszitärer Ver- fahren auf Landes- und kommunaler Ebene sowie im Bundesvergleich und wo sieht sie gegebenenfalls Handlungsbedarf? Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide als plebiszitäre Verfahren auf Landesebene können Entscheidungsverfahren der parlamentarischen Demokratie sinnvoll ergänzen. Die entsprechenden verfassungsrechtlichen Regelungen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen anderer Länder. Die Landesregierung sieht allerdings im Bereich der Verfahrensregelungen des Volksabstim- mungsgesetzes Handlungsbedarf, Änderungen vorzunehmen. Die plebiszitären Elemente in der Kommunalverfassung dienen nach dem Verständnis der Landesregierung ebenso der Ergänzung des auch hier geltenden Prinzips der repräsentativen Demokratie. Die geringe Durchschnittsgröße von Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern und die daher einfacher herzustellende Bürgernähe von kommunalpolitischen Entscheidungen stellt nach Einschätzung der Landesregierung eine Ursache dafür dar, dass es in Mecklenburg- Vorpommern im Vergleich weniger Bürgerbegehren gibt. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Durchführung von Bürgerentscheiden nicht an Verfahrensfragen scheitern sollte, wenn die Bürgerinnen und Bürger oder die Gemeindevertretung sie wünschen und die Angelegenheit dieser Art der Entscheidung zugänglich ist. 87",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 91. Hat die Landesregierung die bisher durchgeführten landesweiten bzw. kommunalen Volksinitiativen bzw. Bürgerbefragungen und -entscheide zum Anlass genommen für eigene politische Ent- scheidungen bzw. Maßnahmen? Wenn ja, welche? Es gab bisher erst ein erfolgreiches Volksbegehren (vergleiche die Antwort zu Frage 93), das seit März 2015 im Landtag beraten wird. Ein Volksentscheid nach dem Volksabstimmungs- gesetz wurde in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht durchgeführt. Die Volksinitiativen wie auch Meinungsäußerungen der Bürgerinnen und Bürger in jeglicher anderer Form wurden und werden von der Landesregierung sorgfältig und in gebotener Weise ausgewertet und in das Regierungshandeln beziehungsweise bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen. Dabei ist die Landesregierung auch bereit, neue Wege der Bürgerbeteiligung zu gehen. So hat sie zur Ortsumgehung Waren (Müritz) ein Bürgervotum initiiert, das den Charakter einer Bürgerbefragung hatte. Für die zur Entscheidung anstehende Frage war ein nach Landes- oder Kommunalverfassung ausdrücklich geregelter förmlicher Entscheid nicht möglich. Daher wurde das Bürgervotum nach den allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen des § 2 Absatz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes ausgestaltet. Aufgrund des ablehnenden Votums der Bürgerinnen und Bürger aus Waren (Müritz) wurde das Projekt seitens der Landesregierung nicht zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung bewirkt allerdings, zwischen der Entscheidungskompetenz der Verfassungsorgane und Behörden des Landes bei der Erledigung eigener Aufgaben und den Aufgaben und Organkompetenzen der kommunalen Körperschaften unterscheiden zu müssen. Vor diesem Hintergrund sind Entscheidungen kommunaler Körperschaften - gleich ob sie im Wege mittelbarer oder unmittelbarer Demokratie getroffen werden - prinzipiell nicht geeignet, Entscheidungen oder Maßnahmen der Landesregierung zu veranlassen. Für die Volksinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern (Stand: Juli 2012) wird auf die Tabelle (Anlage zu Frage 91) verwiesen. Erläuterungen zu einzelnen Volksinitiativen, die zum Anlass genommen wurden für eigene politische Entscheidungen beziehungsweise Maßnahmen: Die Volksinitiative „Soziale Rechte in die Landesverfassung“ aus dem Jahr 1994 hat zu einer inhaltlichen Befassung und Beschlussfassung des Landtages geführt, auch wenn der Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung der vorläufigen Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern vom 23. Mai 1993“ der Volksinitiative abgelehnt wurde und die vorgeschla- genen Änderungen bis heute nicht in die Landesverfassung aufgenommen worden sind. Die Landesregierung hat die Volksinitiative „Chancengleichheit für alle in Mecklenburg- Vorpommern lebenden Kinder auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung von der achten Lebenswoche bis zur Beendigung der Grundschulzeit, unabhängig des Alters, der Nationalität und des Grades der Behinderung“ aus dem Jahr 1995 zum Anlass genommen, den Gedanken der Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern verbindlich aufzunehmen. 88",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Dieses Gesetz ist insgesamt darauf ausgerichtet, Benachteiligungen entgegenzuwirken, die der Chancengerechtigkeit beim Eintritt in die Schule entgegenstehen. Der Studiengang Zahnmedizin an der Universität Rostock wurde 1997 von der damaligen Kultusministerin aufgehoben. Die beiden Volksinitiativen „Gegen die Schließung der Rostocker Zahnklinik und des Studienganges Zahnmedizin“ und „Für die Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin und den Erhalt der Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Universität Rostock“ in den Jahren 1997 und 1999 haben erwirkt, dass der Studiengang zum Wintersemester 2002/2003 wieder eröffnet wurde. Zwischen Land und Universität wurde ein Vertrag geschlossen, der eine Kostenneutralität bezüglich der Zahnmedizinischen Ambulanzen enthielt. Die Volksinitiative „Der Jugend eine Zukunft - Berufliche Erstausbildung und Beschäftigung für Jugendliche“ aus dem Jahr 1998 führte zu einer Aufforderung des Landtages an die Landesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Plätze für die berufliche Erstausbildung zur Verfügung stehen (Landtagsdrucksache 3/135 vom 27.01.1999). Dieses Ziel hatte die Landesregierung schon immer mit höchster Priorität verfolgt, und so konnte in den Jahren 1991 bis 2008 jeder Jugendlichen/jedem Jugendlichen, der ausgebildet werden wollte und konnte, aufgrund zusätzlicher Maßnahmen und Programme des Bundes, des Landes und der Bundesagentur für Arbeit ein Ausbildungsangebot unterbreitet werden. Die regionalen Programme zur Einstellungsförderung trugen in erheblichem Umfang zur dauerhaften Eingliederung jugendlicher Arbeitsloser in den regulären Arbeitsmarkt bei. Im Bereich der Straßeninfrastruktur haben die Volksinitiativen „Pro A 20/ Rügenanbindung“ und „PRO A 241“ zu den großen Autobahnprojekten in den Jahren 1998 und 1999 der Landesregierung den großen Rückhalt für die Projekte in der Bevölkerung verdeutlicht, sodass diese auch zügig realisiert werden konnten. Das Ziel der Volksinitiative „Gegen eine Zwei-Klassen-Medizin im Osten“ aus dem Jahr 1999, auf einen bundeseinheitlichen Risikostrukturausgleich hinzuwirken, der die Leistungs- fähigkeit der ostdeutschen Krankenkassen stärkt und damit eine Zwei-Klassen-Medizin Ost- West verhindert, ist inzwischen durch mehrere bundesgesetzliche Maßnahmen zur Reform des Risikostrukturausgleiches erreicht worden. Aufgrund der Volksinitiative „Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg- Vorpommern“ im Jahr 2007, die darauf abzielte, in der Verfassung des Landes eine klare Regelung zu verankern, um rassistischem und rechtsextremistischem Handeln Einhalt gebieten zu können, wurde der Artikel 18a (Friedenspflicht, Gewaltfreiheit) neu in die Landesverfassung aufgenommen. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juli 2010 und das Vierte Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Juli 2013 griffen in besonderem Maße wesentliche Anregungen der Volksinitiative „Änderung des neuen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiFöG)“ aus dem Jahr 2004 auf. Das Vorbringen der Volksinitiative „Für den Erhalt einer bürgernahen Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern“ aus dem Jahr 2012 ist in das damals bereits laufende Gesetz- gebungsverfahren einbezogen worden. Hinsichtlich des die Gerichtsstrukturreform auslösenden Reformbedarfes und der mit der Reform verbundenen Zielsetzung wird auf die Landtagsdrucksache 6/1620, Seite 1 ff. sowie 44 ff. Bezug genommen. 89",
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"number": 90,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Volksinitiative „Für den Erhalt der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg- Vorpommern“ im Jahr 2012 wurde als konstruktiver Beitrag zur Diskussion um die Zukunft der Theater in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen, um zu unterstreichen, dass den Bürgerinnen und Bürgern Kunst und Kultur wichtig sind. 92. Wie viele erfolgreiche Volksinitiativen gab es bisher in Mecklenburg- Vorpommern? Zu den Volksinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Antwort zu Frage 91 verwiesen. Bezogen auf eine ausreichende Zahl von Unterschriften waren bisher 19 (von 20) Volksinitiativen erfolgreich. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nicht bekannt ist, ob und wie viele Volksinitiativen bereits vor dem Antrag auf Zulassung von den Initiatoren aufgegeben worden sind, sodass eine Erfolgsquote aus diesen Zahlen nicht zuverlässig berechnet werden kann. 93. Wie viele Volksbegehren und zu welchen Themen wurden seit 1990 in Mecklenburg-Vorpommern initiiert und wie oft wurden hierbei die Quoren erreicht (bitte detailliert darstellen)? Bislang wurde in Mecklenburg-Vorpommern in zwei Fällen die Zulassung von Volks- begehren beantragt. Ein Volksbegehren zum Thema Schulgesetzänderung konnte im Jahr 2007 nicht zugelassen werden, da insgesamt lediglich 73.077 Unterschriften vorgelegt wurden, während das erforderliche Unterschriftsquorum 120.000 gültige Unterschriften beträgt. Ein Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform ist am 23. Februar 2015 von der Landeswahlleiterin zugelassen worden, da die Zulassungsvoraussetzungen nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und nach dem Volksabstimmungs- gesetz gegeben sind und insbesondere das Quorum von 120.000 gültigen Unterschriften erreicht wurde. 94. Falls bisher keine Volksbegehren erfolgreich durchgeführt wurden, wo liegen nach Auffassung der Landesregierung hierfür die Ursachen? Die vordergründige Ursache für die Nichtzulassung eines Volksbegehrens im Jahr 2006 (vergleiche Antwort zu Frage 93) liegt in der Zahl der vorgelegten Unterschriften, die das von der Landesverfassung gesetzte Quorum von 120.000 Wahlberechtigten nicht erreichte. Der Landesregierung ist allerdings nicht bekannt, worin die Ursachen dafür zu sehen sind, dass das Quorum verfehlt wurde. Eine belastbare Aussage zu den Ursachen kommt daher erst in Betracht, wenn es eine hinreichende Anzahl von durchgeführten Volksbegehren gibt. 90",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 95. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, die bisherigen Quoren in den verfassungsmäßig und gesetzlich festgelegten Verfahren niedriger anzusetzen, eingeleitete Verfahren finanziell und organisatorisch durch öffentliche Mittel besser zu unterstützen? Sieht die Landesregie- rung Möglichkeiten, den Betreibern plebiszitärer Verfahren in den öffentlich-rechtlichen Medien Zugang für eine angemessene Werbung einzuräumen? Die Landesregierung hat sich zur Frage einer Absenkung der bisherigen Quoren und zur Aufwendung öffentlicher Mittel für die Unterstützung von Volksbegehren noch keine abschließende Meinung gebildet. Hinsichtlich des Zugangs zu den öffentlich-rechtlichen Medien wird auf das in § 37 Absatz 9 Landesrundfunkgesetz Mecklenburg-Vorpommern normierte Verbot für Werbung politischer Art - mit Ausnahme von Wahlwerbung - verwiesen. Die Regelung geht auf § 7 Absatz 9 Rundfunkstaatsvertrag (in der Fassung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages) zurück, nach dem Werbung politischer Art ebenfalls unzulässig ist. Eine Regelung nur auf Landesebene ist daher nicht möglich, da die gegenwärtigen Regelungen des Rundfunkstaats- vertrages abschließend sind. Sie lassen keinen Raum für landesrechtliche Bestimmungen, die Werbung für plebiszitäre Verfahren zu ermöglichen. 96. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, die gesetzlichen Möglichkeiten für kommunale Plebiszite auszubauen, insbesondere durch eine weitergehende Einschränkung des Katalogs von Fragen, zu denen bisher kein Plebiszit möglich ist? Die Frage des Umfangs des Negativkataloges in § 20 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist im Kern rechtspolitischer Natur. Der Landtag hat sich mit dieser Thematik zuletzt im Jahr 2004 befasst und im Rahmen der Behandlung des Gesetzentwurfs von SPD und PDS von einer deutlichen Reduzierung des Negativkataloges Abstand genommen (vergleiche Landtagsdrucksache 4/986). Die Landesregierung sieht vor diesem Hintergrund derzeit kein Erfordernis, dem Landtag zu diesem Thema eigene Vorschläge für Gesetzesänderungen zu unterbreiten. 91",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Verfassungsgrundlagen der kommunalen Selbstverwaltung, die Situ- ation der Kommunen 97. Zu welchen Ergebnissen hat die Auswertung der Erfahrungen mit dem Kommunalverfassungsrecht nordischer Staaten geführt? Die Landesregierung hat eine Auswertung von Erfahrungen mit dem Kommunalverfassungs- recht nordischer Staaten bisher nicht vorgenommen und sieht dafür auch keinen Anlass. 98. Wie bewertet die Landesregierung die bestehende Ämterstruktur? Aufgrund der demographischen Entwicklung des Landes wird die gesetzliche Regel- mindesteinwohnerzahl für Ämter von 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis 2030 voraussichtlich in einem Viertel bis einem Drittel aller Ämter nicht mehr erreicht werden. Dies wird Änderungen in der Ämterstruktur nach sich ziehen müssen, auf die das Ministerium für Inneres und Sport als zuständiger Verordnungsgeber im Interesse möglichst freiwilliger Lösungen rechtzeitig hinwirken wird. Auch darüber hinausgehend begrüßt die Landesregie- rung freiwillig initiierte Änderungen von Ämtern zur Bildung leistungsfähigerer und kostengünstigerer Verwaltungen, wie sie 2013 bereits zur Bildung des Amtes Crivitz aus den drei Ämtern Crivitz, Banzkow und Ostufer Schweriner See geführt haben. 99. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse im Prozess der Funktionalreform seit 1997? Die Antwort bezieht sich allein auf die Aufgabenübertragung vom Land auf die kommunalen Aufgabenträger (sogenannte Funktionalreform I). Ziel der Funktionalreform ist, dass die Kommunen bisher vom Land wahrgenommene Aufgaben dann übernehmen, wenn sie die Aufgaben effizienter und effektiver erledigen als das Land. Durch die Funktionalreform sollen Doppelzuständigkeiten abgebaut und Aufgaben orts- und bürgernah gebündelt und erledigt werden. Hierdurch sind dann Synergie- und Skaleneffekte zu erzielen. In den Fällen, in denen die Funktionalreform zu einer nicht sachgerechten Aufgabenerledigung führen würde, sind Alternativen zu prüfen. Dabei sollen Kreisgebietsreform und Funktionalreform eine Einheit bilden und waren deshalb in der Vergangenheit aufeinander abzustimmen. Grundlage für die letzten Funktionalreformen war der Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe vom September 2003. Dieser Bericht enthielt eine Liste der möglicherweise zu kommunalisierenden Aufgaben. Durch das Aufgabenzuordnungsgesetz vom 12. Juli 2010 wurden beispielsweise verschiedene nichtministerielle Aufgaben aus den Ministerien und Aufgaben aus nachgeordneten Einrichtungen auf die Kommunen übertragen. 92",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Hierzu gehören die Trägerschaft des Landes für die Förderschulen, Aufgaben der Jugendhilfe und Aufgaben zur Erteilung und Entziehung der Erlaubnis zum Betrieb von Kindertagesein- richtungen, Aufgaben aus dem Bereich des Denkmalschutzes, verschiedene Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie die Genehmigung von Flächennutzungsplänen. Bei anderen untersuchten Aufgaben- bereichen, wie zum Beispiel dem Immissionsschutz und der Abfallwirtschaft, dem Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie bei den Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht hat sich gezeigt, dass die Aufgaben durch die Kommunen nicht effizienter als vom Land zu erledigen sind. Diese Aufgaben wurden deshalb nicht an die Kommunen übertragen beziehungsweise wurden wieder rückübertragen und werden wieder vom Land erfüllt. Die Funktionalreform ist ein ständiger Prozess. Folgende Zwischenbewertungen können aufgestellt werden: Kreisgebiets- und Funktionalreform sowie die Polizeistrukturreform wirken sich auf die Justiz bei der Zusammenarbeit mit Betreuungsbehörden, Jugendämtern und Polizeidienststellen aus (vergleiche Landtagsdrucksache 6/1620 vom 04.03.2013, S. 8, 51, 59). Berücksichtigung haben diese Umstände bei der Festlegung der Standorte für die Amtsgerichte und die Zweigstellen gefunden, ferner bei der Bestimmung der Zuständigkeiten der Zweigstellen. Darüber hinaus ist eine Verordnung des Justizministeriums in Vorbereitung, die Sprechtage für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer an mehreren Orten vorsieht, um das Angebot der Justiz an die neu geschaffenen Strukturen anzupassen. Mit der Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes wurde die Aufgabe der Genehmi- gung von Flächennutzungsplänen auf die Landkreise übertragen. Zuvor wurde bereits die Genehmigungsbefugnis für Bebauungspläne übertragen. Damit ist eine Bündelung der Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörde bei den Landkreisen erfolgt. Es werden positive Effekte dadurch erzielt, dass durch die Nähe zu den Kommunen und Ämtern schnell und effizient auf Probleme vor Ort reagiert werden kann. Die Zuweisung der Aufgaben und Befugnisse der unteren Denkmalschutzbehörden nach dem Denkmalschutzgesetz auf die großen kreisangehörigen Städte in ihrem Gebiet hat sich bewährt und trägt der Bedeutung der großen kreisangehörigen Städte Rechnung. Die Aufgaben des überörtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe des Achten Buches Sozialgesetzbuch und nach dem Landesjugendhilfeorganisationsgesetz wurden dem Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern übertragen. Die Regelung ist zum 1. Juli 2012 in Kraft getreten; ob diese Aufgabenzuordnung effektiv und erfolgreich war, wurde bisher noch nicht bewertet. 93",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 100. Wie beurteilt die Landesregierung die gegenwärtige Gemeinde- struktur insbesondere auch hinsichtlich der finanziellen Leistungs- kraft? Die Landesregierung teilt die Einschätzung der Enquetekommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ (Landtagsdrucksache 5/4410), wonach gerade vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung die Gemeindestruktur des Landes zu kleinteilig ist, um den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen gerecht werden zu können. Das bedeutet, dass viele Gemeinden zu einwohner- und damit einhergehend häufig auch zu leistungs- und finanzschwach sind, um Aufgaben der Daseinsvorsorge in bedarfs- gerechtem Umfang zu vertretbaren Kosten für ihre Bürgerinnen und Bürger zu erbringen und eigenverantwortlich zu gestalten. Ein Indiz hierfür sind die Ergebnisse der Kassenstatistiken 2012 und 2013. In der kommunalen Ebene der kreisangehörigen Gemeinden wiesen nur die Gemeinden mit unter 500 Einwohnerinnen und Einwohnern in beiden Jahren einen negativen Finanzierungssaldo aus (2012 in Höhe von 6.765 Millionen Euro und 2013 in Höhe von 6.578 Millionen Euro; Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Berichte L223 2012 44 und L223 2013 44). Dagegen verzeichneten Gemeinden mit zwischen 5.000 und 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in beiden Jahren einen positiven Finanzierungs- saldo. Zurzeit erarbeitet die Landesregierung unter Einbeziehung der kommunalen Landesverbände ein „Leitbild Gemeinde der Zukunft“, das als Grundlage für - in der laufenden Legislatur- periode ausschließlich freiwillig erfolgende - Neustrukturierungsprozesse dienen soll. 101. Wie hat sich aus Sicht der Landesregierung das Verhältnis von Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben entwickelt? Besteht die Tendenz bei den Kommunen fort, die Erfüllung von Pflichtaufgaben in den Vordergrund stellen zu müssen und wie wird dies gegebenen- falls bewertet? Die Landesregierung hat keinen detaillierten Überblick darüber, welche freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben in welchem Umfang von den einzelnen Kommunen wahrge- nommen werden, sodass auch keine Aussage zum Verhältnis zwischen freiwilligen und pflichtigen Aufgaben getroffen werden kann. Bei der Bemessung der Leistungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) des Landes im Rahmen der Berechnungen zum Gleichmä- ßigkeitsgrundsatz haben die kommunalen Landesverbände im FAG-Beirat auch darauf gedrängt, keine Unterscheidung zur Kostenentwicklung zwischen freiwilligen und pflichtigen Aufgabenbereichen vorzunehmen. Die Erfüllung von Pflichtaufgaben in den Vordergrund zu stellen, ist abgesehen davon keine „Tendenz“ der Kommunen, sondern die zwingende Folge einer jeweils gewollten gesetzgebe- rischen Entscheidung, mit der gerade eine Priorisierung unverzichtbarer Aufgaben (zum Beispiel Brandschutz, Abwasserbeseitigung) gegenüber solchen Aufgaben erfolgt, die wünschenswert, aber nach Auffassung des Gesetzgebers eben gerade nicht zwingend geboten sind (zum Beispiel Kultur- und Freizeiteinrichtungen). 94",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Das seit dem Jahr 2000 verfassungsrechtlich verankerte strikte Konnexitätsprinzip trägt dafür Sorge, dass neue Pflichtaufgaben auf Seiten der Kommunen gegenfinanziert werden müssen und insofern nicht dazu führen, dass seitens der Kommunen Einsparungen bei freiwilligen Aufgaben vorgenommen werden müssen. Durch die Vorschriften zum Finanzausgleich wird zudem sichergestellt, dass die Finanzausstattung so zu bemessen ist, dass von Kommunen auch ein Mindestumfang freiwilliger Aufgaben wahrgenommen werden kann. 102. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, die Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner bzw. Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Entscheidungen zu stärken? Die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner beziehungsweise Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Entscheidungen ist vorrangig eine Aufgabe jeder einzelnen Kommune. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür, die sich insbesondere in den §§ 13 bis 20 der Kommunalverfassung finden, werden von der Landesregierung als ausreichend angesehen, müssen aber von den Kommunen in eigener Verantwortung mit Leben erfüllt werden. 103. Inwiefern haben sich aus Sicht der Landesregierung die Regelungen der Kommunalverfassung über die Einwohnerunterrichtung, den Einwohnerantrag und den Bürgerentscheid bewährt? Aus Sicht der Landesregierung haben sich die genannten Instrumente im Grundsatz bewährt. Soweit im Rahmen des Gesetzesvollzugs Verbesserungsmöglichkeiten erkennbar geworden sind, wurden diese - wie zuletzt im Jahr 2011 - zum Anlass genommen, dem Landtag im Rahmen eines Gesetzentwurfs Änderungsvorschläge zu unterbreiten. 95",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 104. Hält die Landesregierung die gegenwärtigen Anhörungs- und Mitwirkungsrechte der kommunalen Verbände bei der Vorbereitung von gesetzlichen Regelungen für ausreichend und welche Aspekte sprechen dafür bzw. dagegen, diese Rechte verfassungsrechtlich weiter auszugestalten? Die Landesregierung hält die in §§ 6, 93 der Kommunalverfassung sowie in § 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung II der Landesregierung verankerten Anhörungs- und Mitwirkungsrechte der kommunalen Verbände für ausreichend. Die für und gegen eine weitere verfassungsrechtliche Ausgestaltung sprechenden Aspekte sind in der 5. Legislaturperiode anlässlich der Behandlung eines Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE im Landtag ausführlich erörtert worden. Insoweit wird auf die Plenarprotokolle (vergleiche 5/116, S. 101 - 109, 5/124, S. 31 - 35) verwiesen. Weitere Aspekte sind der Landesregierung nicht bekannt. 105. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Landesregierung in der kommunalen Ebene Bundes- und Landesgesetze auszuführen und inwieweit ist die kommunale Finanzausstattung diesem Gesetzes- vollzug angemessen? Grundsätzlich sind Aufgaben, die durch Bundes- oder Landesgesetze auf die kommunale Ebene übertragen worden sind, dem Umfang nach wirksam und wirtschaftlich zu erledigen und in einem qualitativen Mindeststandard auszuführen. Für den Teilbereich der gesetzlich übertragenen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises fand zuletzt im Jahr 2013 eine Untersuchung des Zuschussbedarfes der Kommunen statt. Zu den Ergebnissen wird auf die Gesetzesbegründung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.12.2013 (GVOBl. M-V S. 687; Drucksache 6/2210, Seiten 23 bis 28 sowie Anlage 4) verwiesen. Darüber hinaus ist der gesamte Umfang der Belastungen der kommunalen Ebene durch Bundes- und Landesgesetze derzeit nicht ermittelt. Zum zweiten Teil der Frage, inwieweit die kommunale Finanzausstattung dem Gesetzesvoll- zug angemessen ist, wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 108 verwiesen. 96",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 106. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten auf der Ebene der Gemeinde-, Ämter- und Landkreisverwaltungen seit 1997 ent- wickelt? Auf die Berichte des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern zum „Personal im öffentlichen Dienst“ wird verwiesen. Die Berichte stehen zum Download über die Internetseite http://www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod/STAM/de/fps/Veroeffentlichungen/index.jsp in der jeweils aktuellsten Fassung zur Verfügung. 107. Wie beurteilt die Landesregierung den Stand der Verbeamtung auf kommunaler Ebene? Die Landesregierung beurteilt den Stand der Verbeamtung auf kommunaler Ebene als verbesserungswürdig. Nach den Statistischen Berichten des Statistischen Amtes bewegt sich in den Kommunalver- waltungen der Anteil der Beamtinnen und Beamten an der Gesamtbeschäftigtenzahl auch nach über 20 Jahren seit der Neugründung von Mecklenburg-Vorpommern auf einem unverändert niedrigen Satz von circa 10 Prozent. Hierbei ergibt sich beim Blick auf einzelne kommunale Körperschaften ein durchaus heterogenes Bild. Auf der einen Seite gibt es einige Gemeinde-, Stadt- und Amtsverwaltungen mit einer Verbeamtungsquote von 20 Prozent und mehr. Auf der anderen Seite sind in über 40 Prozent der Gemeinde-, Stadt- und Amtsverwal- tungen (ohne große kreisangehörige Städte) nur ein bis zwei Beamtinnen und Beamte beschäftigt; eine Stelle entfällt dabei schon auf die hauptamtliche Bürgermeisterin oder den hauptamtlichen Bürgermeister (amtsfreie und geschäftsführende Gemeinden) beziehungs- weise die leitende Verwaltungsbeamtin oder den leitenden Verwaltungsbeamten (Ämter mit eigener Verwaltung). Dies verletzt ganz offenkundig den in Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz und § 71 Absatz 4 Landesverfassung verfassungsrechtlich verankerten Funktionsvorbehalt. Hiernach ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis befinden. Das Ministerium für Inneres und Sport hat die unverändert niedrige Verbeamtungsquote zum Anlass genommen, durch Rundschreiben vom 05.09.2013 an die kommunalen Körperschaften Empfehlungen zur Umsetzung des Funktionsvorbehalts zu geben. Die Landräte der Landkreise als untere Rechtsaufsichtsbehörden sind aufgefordert worden, bei der rechtsauf- sichtsbehördlichen Bewertung der Haushalts- und Stellenpläne der kommunalen Körper- schaften auf die Beachtung des Funktionsvorbehalts besonderen Wert zu legen. 97",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 108. Wie beurteilt die Landesregierung die finanzielle Situation der Gemeinden und Landkreise? Bundesweit sind Anhaltspunkte zur Bewertung der finanziellen Situation der Gemeinden und Landkreise der Statistik über die Gemeindefinanzen (sogenannte Kassenstatistik) entnehmbar. Der in der Kassenstatistik dargestellte Finanzierungssaldo (Differenz zwischen bereinigten Auszahlungen und bereinigten Einzahlungen) bringt zum Ausdruck, ob zum Ausgleich der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit besondere Finanzierungsvor- gänge (zum Beispiel Kreditaufnahmen) erforderlich sind. Nach den Kassenstatistiken des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern ist festzustellen, dass sich der kommunale Finanzierungssaldo im Land seit mehreren Jahren tendenziell rückläufig entwickelt. Von seinem Höchstwert in Höhe von +198 Millionen Euro in 2008 ist der Saldo auf +92 Millionen Euro in 2009, +41 Millionen Euro in 2010 und +3 Millionen Euro in 2011 zurückgegangen. Im Jahr 2012 wurde laut Kassenstatistik erstmals ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 39,9 Millionen Euro ausgewiesen (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Bericht L223 2012 44). Die aktuell letzte Kassenstatistik 2013 geht von einem positiven Finanzierungssaldo von 9.000 Euro aus (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg- Vorpommern, Bericht L223 2013 44). In der Ebenen-Betrachtung sah der Finanzierungssaldo im Kassenergebnis 2012 wie folgt aus: Finanzierungssaldo in Millio- in Euro je nen Euro Einwohnerinnen/ Einwohner Kommunen Mecklenburg-Vorpommern gesamt -39,9 -25 - kreisfreie Städte -9,7 -32 - Landkreise mit Gemeinden und Ämtern -30,3 -23 Landkreise mit Gemeinden und Ämtern -30,3 -23 - kreisangehörige Gemeinden (einschließlich der 23,7 +18 großen kreisangehörigen Städte) und Ämter - Kreisverwaltungen -54,0 -41 Für das Jahr 2013 zeigte sich in der Ebenen-Betrachtung folgendes Bild: Finanzierungssaldo in Millio- in Euro je nen Euro Einwohnerinnen/ Einwohner Kommunen Mecklenburg-Vorpommern gesamt 0,009 0 - kreisfreie Städte 36,1 +123 - Landkreise mit Gemeinden und Ämtern -36,1 -28 Landkreise mit Gemeinden und Ämtern - kreisangehörige Gemeinden (einschließlich der 18,4 +14 großen kreisangehörigen Städte) und Ämter - Kreisverwaltungen -54,5 -42 98",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Erläuternd ist anzumerken, dass – wie oben dargestellt – der Finanzierungssaldo die laufende Verwaltungstätigkeit und die Investitionstätigkeit (aber ohne Kreditaufnahmen bei Kreditinstituten) umfasst. Berücksichtigung finden hingegen Kreditaufnahmen und Kredittilgungen beim „öffentlichen Bereich“ (Bund, Land, Gemeinden, Zweckverbände). Wegen des im Land eingerichteten Kommunalen Aufbaufonds wird der Finanzierungssaldo auf der kommunalen Ebene dadurch erheblich beeinflusst. Dies zeigt sich zum Beispiel aktuell bei der Landeshauptstadt Schwerin. Trotz erheblicher Haushaltsprobleme weist die Kassenstatistik 2013 für die Landeshauptstadt Schwerin einen positiven Finanzierungssaldo aus. Dieser ist ganz wesentlich auf Kreditaufnahmen beim Kommunalen Aufbaufonds für Zwecke der Umschuldung zurückzuführen. Der Kreditauf- nahme aus dem Kommunalen Aufbaufonds stand 2013 nur eine betragsmäßig deutlich geringere Kredittilgung beim Land gegenüber. Auch kann aus dem insgesamt positiven Finanzierungssaldo des kreisangehörigen Raums nicht 1:1 abgeleitet werden, dass die kreisangehörigen Gemeinden unisono über eine gute finanzielle Situation verfügen. Einzelne Gemeinden sind finanzkräftig und erzielen Überschüsse. Andere Gemeinden sind strukturschwach und haben Schwierigkeiten, ihre Finanzprobleme eigenständig zu lösen. Die finanzielle Situation der Kommunen wird neben dem jeweiligen Ausgabeverhalten durch die Finanzausstattung bestimmt. Maßgeblich sind für die Finanzausstattung der Kommunen die Gesamteinnahmen in der Summe der Gemeindesteuern und der Finanzausgleichs- leistungen. Die Entwicklung der Finanzausstattung in den Jahren 2011 bis 2015 ist in der folgenden Übersicht dargestellt, wobei die Angaben für die Jahre 2014 und 2015 teilweise wegen noch nicht vorliegender Ist-Ergebnisse Prognosecharakter besitzen. Tabelle: Entwicklung der Finanzausstattung in Millionen Euro 2011 2012 2013 2014 2015 Finanzausgleichsleistungen (KFA) einschließlich Finanzausgleichs- 1.072,2 1.108,2 1.158,1 1.134,8 1.138,8 umlage Kommunaler Ausgleichsfonds 70,2 -34,0 -33,1 -35,1 (KAFG M-V) Abschlag KFA-Ist-Abrechnung 2012 55,0 Finanzausgleichsmasse, § 9 FAG M-V 1.142,4 1.108,2 1.179,1 1.101,7 1.103,7 Steuereinnahmen (Ist beziehungs- weise November-Steuerschätzung 829,7 861,4 945,5 983,0 1.018,0 2014) Kommunale Finanzausstattung: KFA einschließlich Abrechnungen und 1.972,1 1.969,6 2.124,6 2.084,7 2.121,7 Gemeindesteuern Sonderhilfen des Landes von insge- 40,0 30,0 samt 100 Millionen Euro bis 2016 Sonderhilfen zur Haushaltskonsoli- dierung/Schuldenabbau 40 Millionen 40,0 40,0 Euro jährlich bis 2017 Summe Finanzausstattung 1.972,1 1.969,6 2.124,6 2.164,7 2.191,7 99",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Landesregierung hat außerdem die Ziffer 334 der Koalitionsvereinbarung bereits umgesetzt und einen kommunalen Kofinanzierungsfonds aufgelegt. Dieser wurde vom Land bereits 2012 einmalig mit 50 Millionen Euro ausgestattet und wird rege nachgefragt. Der Fonds dient der anteiligen Förderung von Eigenanteilen zur Kofinanzierung kommunaler Investitionen und kommt besonders strukturschwachen Kommunen zugute. Zu berücksichtigen bleibt ferner, dass der Finanzierungssaldo nur das Ergebnis eines Jahres abbildet. Für alle Einzelfallbetrachtungen indes gilt, dass diese in der Regel nur bei Berücksichtigung mehrerer Haushaltsjahre zu richtigen Schlüssen führen. Dabei kann es sich sowohl um positive Ergebnisse als auch um negative Vorbelastungen aus Vorjahren handeln. So sind insbesondere die kreisfreien Städte durch Altfehlbeträge aus Vorjahren belastet. Diese spiegeln sich, soweit keine anderen liquiden Mittel zur Finanzierung der Altfehlbeträge zur Verfügung standen, in den Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (ehemals Kassenkredite) wider. Zum Ende 2013 wuchs die kommunale Verschuldung (Kernhaushalt) aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit beim nicht öffentlichen Bereich auf 638 Millionen Euro und damit im Vergleich zum Vorjahr um 12 Millionen Euro an (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5, 2013). Insbesondere Kommunen mit hohen Altfehlbeträgen können durch Zuweisungen aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern (einmalige Landeszuführung im Jahr 2012 in Höhe von 100 Millionen Euro) signifikante Beiträge zur Stabilisierung erhalten. Voraussetzung ist der Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung zwischen der Kommune und dem Ministerium für Inneres und Sport und eine (jahresbezo- gene) Umsetzung der vereinbarten (Teil-)Ziele. Im Gegensatz dazu haben sich die investiven Kredite des Kernhaushalts (Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich, insbesondere bei Kreditinstituten und beim sonstigen Bereich, ohne Schulden beim öffentlichen Bereich) 2013 mit 1.249 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr (1.299 Millionen Euro) um 50 Millionen Euro verringert. Bei Betrachtung der Verschuldung insgesamt (Kassenkredite und Kredite einschließlich Schulden im öffentlichen Bereich und von Extrahaushalten) ergibt sich im Jahr 2013 ebenso ein Abbau der Verschuldung um 22 Millionen Euro (2012: 2.478 Millionen Euro; 2013: 2.456 Millionen Euro). Für das abgelaufende Haushaltsjahr 2014 sind statistisch aufbereitete Daten zur Bewertung der kommunalen Finanzlage noch nicht verfügbar. Nach dem Stand der Haushaltsplanungen der Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie der ersten Halbjahres- auswertungen ist gleichwohl davon auszugehen, dass sich die positive Tendenz der kommunalen Finanzlage im Jahr 2013 im Jahr 2014 weiter verstetigt hat. Die halbjährlichen Steuereinnahmen der Gemeinden lagen durchaus im Soll, für die Aufkommen aus der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer bestätigen sich die Prognosen der Steuerschätzung vom November 2014, ohne diese jedoch zu übertreffen. Eine deutliche Anzahl von Gemeinden haben 2014 ihre Hebesätze für die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer erhöht. 100",
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"number": 101,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Ab 2014 stehen den Kommunen im Ergebnis des „Spitzentreffens der Landesregierung mit den Landrätinnen und Landräten, der Oberbürgermeisterin und dem Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sowie den Vorsitzenden und den Geschäftsführern des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages am 7. März 2013“ zusätzliche Mittel aus Sonderhilfen des Landes von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 40 Millionen Euro in 2014 und jeweils 30 Millionen Euro in 2015 und 2016 veranschlagt. Zur Mittelverwendung hat die Landesregierung eine Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden abgeschlossen. Danach sind die Mittel für nachhaltige Investitionen vorrangig im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, für Instandhaltungsmaßnahmen, zum Schuldenabbau und zum Ausgleich von Mehrbelastungen durch die Landkreisneuordnung einzusetzen. Zudem werden gemäß der auf dem „Spitzentreffen der Landesregierung mit den Landrätinnen und Landräten, der Oberbürgermeisterin, dem Oberbürgermeister sowie den Vertretern der Kommunalen Landesverbände“ im Februar 2014 unterzeichneten Vereinbarung ab 2014 bis einschließlich 2017 jeweils 40 Millionen Euro außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes an die Kommunen zur Stärkung ihrer Finanzkraft ausgekehrt. Diese zusätzlichen Mittel unterstützen die Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung und beim Abbau der Verschuldung. In der Gesamtschau zeigt sich insoweit ein differenziertes Bild zur finanziellen Situation der Gemeinden und Landkreise, wobei insbesondere die Träger der Soziallasten, die Landkreise und kreisfreien Städte, die größten Probleme beim Haushaltsausgleich aufweisen. Welche Schlüsse für den kommunalen Finanzausgleich aus der Entwicklung zu ziehen sind, wird durch ein finanzwissenschaftliches und finanzwirtschaftliches Gutachten zum vertikalen und horizontalen Finanzausgleich, welches im Juli 2014 in Auftrag gegeben wurde, untersucht. 109. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die in Artikel 73 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegebene Finanzgarantie mit der gegenwärtigen Finanzausstattung realisiert und die Erfüllung der den Gemeinden und Landkreisen zugewie- senen eigenen und übertragenen Aufgaben sichergestellt wird? Nach Einschätzung der Landesregierung ist der vertikale Finanzausgleich gemäß dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz im geltenden Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) zukunftsfest und sachgerecht geregelt. Mit den sich aus der Anwendung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes ergebenden Finanzausgleichsleistungen werden die kommunale Selbstverwaltung finanziell abgesichert und verfassungsrechtliche Vorgaben zur Finanzaus- stattung der Kommunen erfüllt. Alle zwei Jahre (zuletzt war dies im Jahr 2013) wird die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz durch den FAG-Beirat nach § 7 Absatz 3 FAG M-V in Verbindung mit § 30 FAG M-V überprüft. 101",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die letzte Überprüfung hat ergeben, dass aus Sicht der Landesregierung keine Notwendigkeit für eine Anpassung des Finanzverteilungsverhältnisses besteht, da eine angemessene Finanzausstattung vorhanden ist (siehe Gemeinsamer Prüfbericht des Innen- und Finanz- ministeriums als Anlage 1 auf Landtagsdrucksache 6/2210, S. 42). Für die Jahre 2014 und 2015 bleibt daher die bestehende Finanzverteilung gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 FAG M-V von 66,01 Prozent für das Land und 33,99 Prozent für die Kommunen unverändert erhalten. Auf Wunsch der Kommunen wird derzeit die Finanzverteilung sowohl zum vertikalen als auch zum horizontalen Finanzausgleich in einem finanzwissenschaftlichen und finanzwirt- schaftlichen Gutachten untersucht. Anhand einer Analyse ist die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen sowie zwischen den Kommunen zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu ermitteln. Grundlage dafür sind die sich aus den Aufgaben ergebenden Finanzbedarfe der einzelnen kommunalen Gruppen (kreisfreie, große kreisangehörige Städte sowie kreisange- hörige Gemeinden und Landkreise) einerseits sowie die Analyse der sich aus den Aufgaben ergebenden Finanzbedarfe und der Finanzausstattung des Landes andererseits. Die Aufgaben des Landes und der Kommunen sind dabei prinzipiell als gleichwertig anzusehen. Die Erstellung des Gutachtens soll mittels eines kommunikativen Prozesses mit den Vertretern der Kommunalen Landesverbände erfolgen. Auf der Grundlage einer validen Datenbasis aus doppischen Haushaltsdaten soll das Gutachten bis zum Herbst 2016 erstellt werden und die Grundlage für eine FAG-Novelle zum 1. Januar 2018 bilden. 110. Wie hoch ist die derzeitige Verschuldung der Gemeinden und Land- kreise, differenziert nach den einzelnen Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten? Die Verschuldung der Gemeinden und Landkreise stellt sich per 31. Dezember 2012 wie folgt dar: Kreisfreie Stadt/ Schuldenstand davon Landkreis/Gemeinde insgesamt Schulden des Schulden der (Tausend Kernhaushaltes Eigenbetriebe Euro) (Tausend (Tausend Euro) Euro) Hansestadt Rostock 395 212 310 666 84 546 Landeshauptstadt Schwerin 266 075 212 591 53 484 Landkreis Mecklenburgische 558 249 431 966 126 284 Seenplatte darunter Neubrandenburg 218 372 121 356 97 016 Landkreis Rostock 270 187 258 746 11 441 Landkreis Vorpommern-Rügen 392 752 348 938 43 813 darunter Hansestadt Stralsund 119 660 119 420 240 102",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Kreisfreie Stadt/ Schuldenstand davon Landkreis/Gemeinde insgesamt Schulden des Schulden der (Tausend Kernhaushaltes Eigenbetriebe Euro) (Tausend (Tausend Euro) Euro) Landkreis Nordwestmecklenburg 260 015 212 954 47 061 darunter Hansestadt Wismar 152 694 107 442 45 252 Landkreis Vorpommern-Greifswald 551 495 435 271 116 229 darunter Hansestadt Greifswald 84 732 47 658 37 074 Landkreis Ludwigslust-Parchim 258 002 244 257 13 743 Auf die aktuelle Statistik des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern „Schulden der öffentlichen Haushalte“ L 313, abrufbar über http://www.statistik-mv.de/cms2/STAM_ prod/STAM/de/fps/Veroeffentlichungen/index.jsp, wird verwiesen. 111. Wie beurteilt die Landesregierung die praktischen Prozesse der Anwendung bzw. Umsetzung des strikten Konnexitätsprinzips und der entsprechenden Vereinbarung mit den kommunalen Landesver- bänden? Grundlage für die Umsetzung des strikten Konnexitätsprinzips ist die „Gemeinsame Erklärung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und der kommunalen Landesver- bände zum Konnexitätsprinzip“ vom 20. März 2002. Gemeinsames Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Kommunen vor einer Aufgabenüberforderung zu schützen und die Finanzkraft der Kommunen als Kernstück der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie zu erhalten. Es soll verhindern, dass das Land beliebig Aufgaben zulasten der Kommunen verschiebt, ohne für deren Finanzierung zu sorgen. Für die Kommunen soll die Übertragung von Pflichtaufgaben nicht dazu führen, dass der Spielraum für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben unangemessen verengt und damit die Eigenverantwortlichkeit von der finanziellen Seite her ausgehöhlt wird. Das Konnexitätsprinzip erfasst allein Sachaufgaben (einschließlich reiner Finanzierungsauf- gaben), nicht jedoch Organisationsaufgaben. Das gilt auch, soweit organisationsrechtliche Entscheidungen des Landesgesetzgebers mittelbare Auswirkungen auf die Erledigung von Sachaufgaben haben. Das strikte Konnexitätsprinzip ist bei der Bestimmung der Höhe des finanziellen Ausgleichs für Aufgaben, die durch Gesetz oder aufgrund von Rechtsverordnungen auf Gemeinden oder Gemeindeverbände seit der Änderung von Artikel 72 Absatz 3 Landesverfassung Mecklen- burg-Vorpommern durch Gesetz vom 4. April 2000 übertragen wurden (vergleiche Kapitel 1102 Titel 613.02), und bei Aufgabenübertragungen infolge des Aufgabenzuordnungsgesetzes vom 12. Juli 2010 (vergleiche Kapitel 1102 Maßnahmengruppe 02 Funktionalreform Titel 613.03) stets angewandt worden. 103",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Durch Aufgabenkommunalisierungen sollten auch Synergien und Optimierungen bei der Aufgabenerfüllung erschlossen werden. Insgesamt wird eingeschätzt, dass sich die „Gemeinsame Erklärung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und der kommunalen Landesverbände zum Konnexitätsprinzip“ in der Praxis bewährt hat. Dies schließt Modifizierungen sowohl inhaltlicher Art (Anpassung an die Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts) als auch formeller Art (künftige Verankerung könnte auch in einer Verwaltungsvorschrift erfolgen) nicht aus. 112. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den finanziellen Spielraum der Kommunen durch eigene (Steuer-)Einnahmen nachhaltig zu verbessern? Der finanzielle Spielraum der Kommunen kann sich einerseits durch restriktives Ausgabever- halten, andererseits aber auch durch Steigerung eigener Einnahmen, insbesondere aus Steuern, verbessern. Besonders durch die Regelungen zum kommunalen Finanzausgleich können Kommunen motiviert werden, eigene Einnahmequellen zu erschließen. Dies erfolgt zum einen durch möglichst pauschale Regelungen zu den Finanzzuweisungen, die die tatsächliche Höhe der realisierten (Steuer-)Einnahmen außer Betracht lassen (zum Beispiel bei den Zuweisungen zum übertragenen Wirkungskreis nach § 15 FAG M-V) und zum anderen im Bereich der steuerkraftabhängigen Zuweisungen durch niedrige Ausgleichsquoten mit denen die Steuer- beziehungsweise Umlagekraft durch Gewährung von Schlüsselzuweisungen oder durch die Erhebung von Finanzausgleichsumlagen nivelliert wird. Mit den Gesetzentwürfen der Landesregierung zum kommunalen Finanzausgleich wurden bereits mit Einführung der steuerkraftabhängigen Zuweisungen im Jahr 1997 Ausgleichs- quoten von maximal 70 % vorgeschlagen. Derzeit liegt die Ausgleichsquote bei 60 %. Dadurch wurden für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich sehr hohe Anreizeffekte geschaffen, um eigene Steuerquellen zu erschließen. 113. Wie entwickelten sich seit 1997 die jährlichen Sozialhilfeausgaben der Kommunen? Die nachfolgenden Übersichten stellen die Bruttoausgaben der Sozialhilfe (Quellen: Destatis und Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern) seit 1997 dar. Einnahmen der Kommunen für diese Aufgaben, wie beispielsweise die Landeszuweisungen nach dem Sozialhilfefinanzie- rungsgesetz oder die Bundeserstattung für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung sowie Einnahmen aus der Rückzahlung von Leistungen, finden dabei keine Berücksichtigung. 104",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zudem ist zu beachten, dass das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zum 1. Januar 2005 durch das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) abgelöst wurde. Aus diesem Grund liegen für den Zeitraum vor 2005 für die Sozialhilfeausgaben keine differenzierten Daten vor, sodass für die Jahre 1997 bis 2004 nur eine Darstellung der Sozialhilfeausgaben für Mecklenburg- Vorpommern gesamt erfolgen kann. Eine nach kreisfreien Städten und Landkreisen differenzierte Darstellung der Bruttoausgaben der Sozialhilfe ist mithin nur für den Zeitraum ab 2005 möglich. Dies vorangestellt, haben sich die Bruttoausgaben der Sozialhilfe seit 1997 wie folgt entwickelt (in Euro): 1997 1998 1999 2000 2001 363.977.000 366.755.000 366.278.000 379.288.000 403.240.000 2002 2003 2004 421.373.000 448.334.000 466.103.000 kreisfreie Stadt/Landkreis 2005 2006 2007 2008 Universitäts- und Hansestadt Greifswald 10.404.444 11.550.195 12.097.673 12.153.275 Neubrandenburg 13.696.582 14.544.619 16.171.198 15.758.139 Hansestadt Rostock 48.188.423 48.644.250 49.929.012 53.009.405 Landeshauptstadt Schwerin 27.214.980 30.057.288 29.780.742 31.229.893 Hansestadt Rostock 11.281.415 11.126.322 12.420.188 13.028.784 Hansestadt Wismar 9.599.071 10.688.521 11.706.422 11.812.503 Landkreis Bad Doberan 16.277.347 17.764.305 18.551.675 19.047.508 Landkreis Demmin 14.109.990 16.062.784 15.216.477 18.161.825 Landkreis Güstrow 20.985.902 20.186.630 21.074.339 21.063.390 Landkreis Ludwigslust 20.828.638 23.666.968 25.430.298 26.966.115 Landkreis Mecklenburg-Strelitz 12.828.154 14.258.054 14.898.195 16.166.664 Landkreis Müritz 12.673.251 13.817.475 14.544.510 14.204.928 Landkreis Nordvorpommern 19.002.247 20.217.086 22.726.493 22.546.278 Landkreis Nordwestmecklenburg 19.426.156 20.815.336 23.840.857 24.372.024 Landkreis Ostvorpommern 20.330.569 18.726.587 21.803.242 22.422.154 Landkreis Parchim 29.327.088 24.822.450 23.464.750 24.551.696 Landkreis Rügen 10.230.843 9.842.212 10.936.065 11.147.052 Landkreis Uecker-Randow 19.250.097 18.044.253 19.089.840 20.170.184 Mecklenburg-Vorpommern gesamt 335.655.197 344.835.335 363.681.976 377.811.817 105",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode kreisfreie Stadt/Landkreis 2009 2010 2011 Universitäts- und Hansestadt Greifswald 13.317.197 13.502.026 14.690.411 Neubrandenburg 17.290.270 16.962.568 19.096.681 Hansestadt Rostock 56.303.236 59.400.464 61.592.587 Landeshauptstadt Schwerin 33.289.303 34.434.305 34.968.859 Hansestadt Rostock 13.731.287 14.449.025 15.151.110 Hansestadt Wismar 12.496.036 12.226.456 12.083.408 Landkreis Bad Doberan 20.042.896 20.975.266 22.382.431 Landkreis Demmin 18.354.735 18.965.112 18.668.388 Landkreis Güstrow 21.640.239 22.028.768 22.791.573 Landkreis Ludwigslust 28.249.440 27.351.664 29.024.370 Landkreis Mecklenburg-Strelitz 16.385.996 17.476.628 17.812.845 Landkreis Müritz 14.731.645 15.348.323 16.445.579 Landkreis Nordvorpommern 23.256.814 24.296.668 25.907.443 Landkreis Nordwestmecklenburg 24.216.825 24.643.249 26.783.316 Landkreis Ostvorpommern 22.624.297 23.292.949 24.932.255 Landkreis Parchim 24.959.163 25.515.526 25.338.867 Landkreis Rügen 11.692.603 11.935.275 12.370.971 Landkreis Uecker-Randow 19.498.272 19.562.658 19.285.061 Mecklenburg-Vorpommern gesamt 392.080.254 402.366.930 419.326.155 kreisfreie Stadt/Landkreis 2012 2013 Hansestadt Rostock 64.868.218 68.339.470 Landeshauptstadt Schwerin 38.891.540 39.980.240 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 69.682.424 75.573.845 Landkreis Rostock 45.756.152 50.625.524 Landkreis Vorpommern-Rügen 52.365.669 62.057.335 Landkreis Nordwestmecklenburg 41.295.957 44.322.431 Landkreis Vorpommern-Greifswald 66.833.577 69.829.034 Landkreis Ludwigslust-Parchim 57.863.253 61.252.718 Mecklenburg-Vorpommern gesamt 437.556.790 471.980.597 106",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Arbeit und Soziales 114. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der mit der sogenannten Hartz-Gesetzgebung vollzogenen „Reform“ des Sozial- staates? a) Inwieweit sieht die Landesregierung die auch in Mecklenburg- Vorpommern vielfach anzutreffenden Formen prekärer Beschäf- tigung für problematisch an und welche Strategien zur Überwin- dung derartiger Arbeitsverhältnisse hält sie für notwendig? b) Inwieweit werden im Bereich der von Arbeitslosigkeit betroffe- nen Menschen, insbesondere im Bereich des SGB II, nach Auf- fassung der Landesregierung die Prinzipien des Forderns und Förderns ausgewogen umgesetzt? c) Mit welcher Begründung hält die Landesregierung den Eingriff in die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und damit die Unterschreitung von Leistungen zur Sicherung des Lebens- unterhalts, z. B. durch Sanktionen, für grundgesetzkonform? Die sogenannten Hartz-Reformen hatten das Ziel, die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland erfolgreicher zu machen und die Vermittlung in Arbeit effizienter zu gestalten. Im Verlauf der Zeit ist es zwischenzeitlich jedoch zu zahlreichen Veränderungen der rechtlichen Rahmenset- zung gekommen, sodass die ursprünglichen Regelungen in Teilbereichen zwischenzeitlich geändert wurden. Eine Bewertung der Hartz-Reformen ist auch vor diesem Hintergrund schwierig. Zudem sind Mängel der Reformen wie das Fehlen einer Lohnuntergrenze nun durch die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns behoben worden. Hinzuweisen ist darauf, dass sich die Arbeitslosenquote seit Inkrafttreten der sogenannten Hartz-Reformen im Jahr 2005 von 20,3 Prozent bis zum Jahr 2014 auf 11,2 Prozent verringert hat. Zu a) Die Landesregierung erachtet prekäre Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich als problematisch. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass nicht alle atypischen Beschäftigungs- verhältnisse als prekäre Beschäftigungsverhältnisse betrachtet werden können. Die Landesregierung setzt sich für gute Arbeit und faire Löhne in Mecklenburg-Vorpommern ein und ist der Überzeugung, dass gute Arbeitsbedingungen nicht nur wichtig für die Beschäf- tigten sind, sondern für die gesamte weitere wirtschaftliche Entwicklung in Mecklenburg- Vorpommern. Ohne attraktive Arbeitsbedingungen wird es den Unternehmen des Landes zukünftig kaum gelingen, qualifizierte Beschäftigte oder Auszubildende im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern zu gewinnen oder im Betrieb zu halten. Die Einführung des Mindest- lohns ist dabei ein wichtiger Baustein. Daneben setzt sich die Landesregierung für die Erhöhung der Tarifbindung von Betrieben und Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern ein. Zudem ist hier unter anderem auch die Aus- und Weiterbildung als wichtiger Baustein der Fachkräftestrategie des Landes zu erwähnen, da ein hohes Qualifikationsniveau und/oder Spezialwissen das Armutsrisiko vermindert. 107",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu b) Mit dem der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugrundeliegenden Grundsatz des Förderns und Forderns wird demjenigen, der in eine finanzielle Notlage gerät, materielle Unterstützung gewährt, aber auch seine Eigenverantwortung eingefordert, alles dafür zu tun, dass er für seinen Lebensunterhalt wieder selbst sorgen kann. Dies entspricht der Leitvorstellung des aktivierenden Sozialstaates. Der erwerbsfähige Leistungsberechtigte wird bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch Beratung, Betreuung und materielle Absicherung gefördert, aber auch bei fehlender Mitwirkung mit Hilfe von Sanktionen gefordert. Zu c) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG-Urteil vom 7. Juli 2010- 1 BvR 2556/09) beinhaltet das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum keinen von Mitwirkungsobliegenheiten und Eigeninitiativen unabhängigen Anspruch auf Sicherung des Lebensunterhaltes. Vielmehr zählt das Einfordern von eigenen Anstrengungen der Leistungsberechtigten zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit zu den Grundprinzipien bedarfsabhängiger und am Fürsorgeprinzip orientierter Sozialleistungen. Insoweit widersprechen die Sanktionsregelungen im SGB II nicht dem Grundrecht auf ein menschen- würdiges Existenzminimum. 115. Welche Gesetzesänderungen sind aus Sicht der Landesregierung notwendig, um die Anzahl der Kinder im Land, die in Armut leben müssen, nachhaltig zu verringern? In den zurückliegenden Jahren sind sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine Reihe von Gesetzesänderungen beziehungsweise Maßnahmen in Angriff genommen worden, um insbesondere die in schwierigen Lebenssituationen aufwachsenden Kinder gezielt zu unterstützen und zu fördern. Die Armutsbekämpfung der Landesregierung konzentriert sich dabei insbesondere auf die Vermeidung und Bekämpfung der Armut von Eltern durch die Förderung von Ausbildung und Arbeit, durch die Einführung von Mindestlöhnen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit, sowie besondere Maßnahmen für Alleinerziehende. Ziel ist damit auch immer die Vermei- dung und Bekämpfung von Kinderarmut. Ein guter Start ins Kinderleben, Kinderschutz und Kindergesundheit, bessere Bildung und ein guter Übergang von der Schule in den Beruf stellen hier die Schwerpunkte dar. Insbesondere wird es alleinerziehenden jungen Frauen und jungen Eltern ermöglicht, eine Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen. Zu nennen sind hier die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern, das Kindertagesförde- rungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern, die Schwerpunktsetzungen im Operationellen Programm zum Europäischen Sozialfonds (2014-2020), die Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen sowie jüngst die bundesrechtliche Einführung eines Mindestlohns. 108",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass zeitnah der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende so angehoben wird, dass den besonderen Belastungen von Alleinerziehenden beim Steuerabzug angemessen Rechnung getragen wird. Im Bereich der Fürsorgesysteme Zweites Buch Sozialgesetzbuch und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch wurden infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 3/09, 4/09) mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regel- bedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 unter anderem in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, in der Sozialhilfe sowie für Familien mit Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld Bildungs- und Teilhabe- leistungen eingeführt. Die Landesregierung wird auch zukünftig entsprechende Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, Armut zu verhindern beziehungsweise zu bekämpfen. 116. Welche konkreten Konzepte zur Umverteilung von Erwerbsarbeit verfolgt die Landesregierung und vertritt diese in welcher Form auf Bundesebene? a) Wie definiert die Landesregierung „Erwerbsarbeit“? b) Welche rechtlichen und ethisch-moralischen Kriterien sind nach Auffassung der Landesregierung aktuell in Mecklenburg- Vorpommern als gültig anzusehen? c) Wie bewertet die Landesregierung aktuell die Einhaltung der rechtlichen Kriterien durch die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Unternehmen? Fragen der Umverteilung von Erwerbsarbeit beispielsweise durch Arbeitszeitmodelle fallen in erster Linie in die Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien beziehungsweise müssen auf betrieblicher Ebene umgesetzt werden. Individuelle Arbeitszeitwünsche und betriebliche Anforderungen müssen dabei gleichermaßen berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es aus Sicht der Landesregierung darüber hinaus sinnvoll, Möglichkeiten zu schaffen, dass Wünsche nach einer individuellen Ausweitung von Arbeitszeiten realisiert werden können. Zu a) Nach Ansicht der Landesregierung sind die Begriffe Erwerbsarbeit und Erwerbstätigkeit deckungsgleich. Erwerbstätige sind Personen im Alter von 15 Jahren oder älter, die einer oder mehreren, auf wirtschaftlichen Erwerb gerichteten Tätigkeiten nachgehen, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit (mindestens eine Stunde). Für die Zuordnung ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht. Personen, die mehreren Erwerbs- tätigkeiten gleichzeitig nachgehen, werden nur einmal mit ihrer Haupterwerbstätigkeit erfasst (Personenkonzept). 109",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu den Erwerbstätigen zählen neben den sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnten Beschäftigten Beamtinnen und Beamte, Selbstständige (einschließlich Mithel- fende) sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben. Die Definition der Erwerbstätigen beruht auf dem Labor-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO). (Quelle: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Erwerbstätige, online im Internet: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/2270/erwerbstaetige-v13.html. Zu b) Es gelten alle Rechtsvorschriften und Verordnungen, die das Erwerbsleben in der Bundes- republik Deutschland rechtlich ausgestalten. Zu c) Angaben über die Einhaltung rechtlicher Kriterien durch die Unternehmen im Land Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung nicht vor. 117. Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, den Arbeitsbegriff bzw. den Begriff der Erwerbsarbeit neu zu defi- nieren? a) Welche Notwendigkeiten ergeben sich aus Sicht der Landesregierung für die Sicherung von Teilhabemöglichkeiten bei von Arbeitslosigkeit, insbesondere bei von Langzeitarbeits- losigkeit betroffenen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern? b) Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, Erzie- hungsarbeit in der Familie, Pflegeleistungen in der Familie und freiwilliges Engagement bzw. ehrenamtliche Tätigkeit künftig stärker und gegebenenfalls in welcher Form anzuerkennen? Die Landesregierung sieht zurzeit keine Notwendigkeit, die angesprochenen Begrifflichkeiten neu zu definieren. Zu a) Langzeitarbeitslose Frauen und Männer sind von sozialer Ausgrenzung besonders bedroht. Mit dem Verlust der Arbeit sinken ihre Teilhabechancen. Ein Rückzug der Betroffenen aus dem sozialen Umfeld ist meist die Folge. Damit verschärfen sich aber die persönlichen Probleme. Sinkende Beschäftigungsfähigkeit und zunehmende familiäre Konflikte sind die Folge. Dieser Personenkreis hat es besonders schwer, den Weg zurück in Arbeit zu finden. 110",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Deshalb fördert die Landesregierung im Rahmen von Integrationsprojekten ganzheitliche Ansätze, die Beratung, Information und Eingliederung verbinden, um so langzeitarbeitslose Frauen und Männer mit besonderen Vermittlungshemmnissen an eine dauerhafte, sozialver- sicherungspflichtige Beschäftigung heranzuführen. Ebenso unterstützt die Landesregierung im Rahmen von sogenannten Kleinprojekten Projekte sozialer Teilhabe für Langzeitarbeitslose und ihre Familien, insbesondere in den drei Handlungsfeldern Gesundheit, Sport/Bewegung und bürgerschaftliches Engagement. Insbesondere ist es erforderlich, auch den Kindern der von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. Denn durch Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wird die Basis für Chancengerech- tigkeit hergestellt. Dem hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regel- bedarfen und Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom 23. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453) Rechnung getragen. Dieses Gesetz hat auch die durch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) dem Gesetzgeber aufgegebenen Aufgaben zur verfassungskonformen Neubemessung der Regelbedarfe nach dem SGB II und nach dem SGB XII umgesetzt. Dabei wurde den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ein besonderer Stellenwert beigemessen und Leistungen für Bildung und Teilhabe als eigenstän- dige Bedarfe neben dem Regelbedarf anerkannt (vergleiche insbesondere § 28 SGB II). Hierunter fallen Leistungen unter anderem für Schul- und Kindertagesausflüge, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen, persönlicher Schulbedarf, eine angemessene und zusätzlich erforderliche Lernförderung, die Teilnahme an gemein- schaftlicher Mittagsverpflegung und Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Schichten soll deren Ausgrenzung verhindern und Chancengleichheit gewährleisten. Zu b) Sowohl Kindererziehung als auch ehrenamtliche Pflegetätigkeit werden bereits rentenrecht- lich berücksichtigt. Um die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern zukünftig stärker als bisher anzuer- kennen, ist eine verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden, entsprechend dem Koalitionsvertrag durch die Bundesregierung umgesetzt worden. Anstelle von einem Jahr werden ab dem 1. Juli 2014 nunmehr zwei Jahre mit je einem Entgeltpunkt bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Die Landesregierung hat zur Vermeidung von Altersarmut eine stärkere Berücksichtigung von Kindererziehung gefordert und dieses Vorhaben unterstützt. Mit dem Pflegeversicherungsgesetz ist die Versicherungspflicht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ab dem 1. April 1995 eingeführt worden, die regelmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. 111",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Durch das Fortbestehen der Rentenversicherungspflicht für die Dauer des Erholungsurlaubs von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr und die Erleichterung des Zugangs zur Rentenver- sicherungspflicht durch das Zusammenrechnen von Pflegetätigkeiten bei verschiedenen Pflegebedürftigen wurde die Anerkennung der Pflege weiter verbessert. Damit soll gewährleistet werden, dass eine Pflegetätigkeit, die zu einer Verringerung der versicherungs- pflichtigen Tätigkeit führt, keine allzu gravierenden Lücken in der Rentenversicherung nach sich zieht. Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Familienpflegezeitgesetz wird Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmern die Vereinbarkeit ihres Berufs und die Pflege eines Familienmit- glieds erleichtert und ihnen finanzielle Sicherheit für die Dauer der Pflege garantiert. Berufstätige, die parallel zur Pflege ihrer Angehörigen im Rahmen der Familienpflegezeit ihre Arbeitszeit reduzieren, bleiben weiterhin erwerbstätig und sozialversichert. Auch ihre Rentenansprüche bleiben bestehen und sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Die neue Familienpflegezeit kann bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden und die Pflegenden beziehen weiterhin einen Teil ihres Gehalts. Die Landesregierung sieht auch weiterhin die Notwendigkeit, nicht erwerbsmäßige Pflegearbeit in der Alterssicherung anzuerkennen und wird dies entsprechend auf Bundes- ebene unterstützen. Beim ehrenamtlichen Engagement handelt es sich um freiwilliges, nicht auf Gewinn ausgerichtetes unentgeltliches Engagement. Eine Anerkennung dieser Tätigkeit erfolgt durch die Landesregierung in Form von Ehrungen, wie zum Beispiel den Tag des Ehrenamtes, die Würdigung durch die Übergabe eines Ehrenamts-Diploms oder das Brandschutz-Ehren- zeichen verbunden mit einer Jubiläumszuwendung. 118. Inwiefern sieht die Landesregierung in der Entwicklung der offi- ziellen Arbeitslosenzahlen eine Überwindung der Massenarbeits- losigkeit in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie werden sich die Arbeitslosigkeit und die Langzeitarbeits- losigkeit in Mecklenburg-Vorpommern nach den Prognosen der Landesregierung bis zum Jahr 2020 entwickeln? b) Auf welcher Annahme basieren die Prognosen? c) Welche Maßnahmen des Bundes und des Landes mit welchen Hilfeansätzen sollen bis zum Jahr 2020 dazu beitragen, die Anzahl der arbeitslosen Frauen, Männer und Jugendlichen im Land deutlich zu verringern? Strukturelle Arbeitslosigkeit ist in Mecklenburg-Vorpommern immer noch vorhanden, auch wenn sich ihr Ausmaß erheblich reduziert hat. So hat sich in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2005 und 2014 die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) mit einem Rückgang von 20,3 Prozent auf 11,2 Prozent fast halbiert. Der Abbau der Arbeitslosigkeit bleibt nach wie vor ein zentrales Anliegen der Landesregierung. 112",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu a) und b) Die Landesregierung erstellt keine eigenen Prognosen zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit. Zu c) Maßnahmen des Bundes im Rahmen der neuen ESF-Förderperiode befinden sich noch in der Erarbeitung beziehungsweise Abstimmung. Auf Landesebene wird die Förderung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 darauf ausgerichtet, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes und das Entstehen von mehr attraktiver und werthaltiger Beschäftigung durch Investitionen in die Humanressourcen zu unterstützen. Folgende Maßnahmen des Landes sollen dazu beitragen, die Anzahl der arbeitslosen Frauen, Männer und Jugendlichen bis zum Jahr 2020 im Land deutlich zu verringern: Mit Integrationsprojekten werden ganzheitliche Ansätze gefördert, die Beratung, Information und Eingliederung verbinden, um so langzeitarbeitslose Frauen und Männer mit besonderen Vermittlungshemmnissen an eine dauerhafte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung heranzuführen. Das Land wird den besonderen Integrationsbedarfen langzeitarbeitsloser Eltern mit der Förderung von Angeboten für ein Familiencoaching Rechnung tragen. Mit der Förderung der Mobilität soll eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Familienleben erreicht werden. Auch die Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen soll einen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt leisten. Zur Unterstützung sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen im Alter zwischen 15 bis 25 Jahren mit mehrfachen arbeitsmarktlichen Vermittlungshemmnissen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung fördert das Land Produktionsschulen. 119. Wie beurteilt die Landesregierung angesichts einer verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit die Notwendigkeit der Einrichtung eines sozialen oder öffentlich geförderten Arbeitsmarktes bzw. dauerhaft geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen? Die Landesregierung strebt für diejenigen, die trotz Vermittlungs- und Qualifizierungsmaß- nahmen nicht auf Dauer in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, sozialver- sicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit Hilfe des Bundes an. Die Vorausset- zungen dafür sind auf bundesgesetzlicher Ebene zu schaffen. 113",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 120. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Bereitstel- lung der Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durch den Bund seit dem Jahr 2009 im Verhältnis zur Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Mecklenburg-Vorpommern? Der Rückgang bei den vom Bund bereitgestellten Mitteln für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in den Rechtskreisen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) war in Mecklenburg-Vorpommern deutlich höher als der Rückgang bei den Arbeitslosen. Dies erschwert, insbesondere bei Arbeitslosen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, zunehmend die Integration in den Arbeitsmarkt. 121. Zu welchen konkreten Ergebnissen am Arbeitsmarkt hat die Grün- dung des Fachkräftebündnisses Mecklenburg-Vorpommern bislang geführt? Das Fachkräftebündnis für Mecklenburg-Vorpommern vom 31.01.2011 mit seinen fünf Handlungsfeldern, 29 Unterzielen und 107 Maßnahmefeldern ist ein systematischer Ansatz zur Fachkräftesicherung. Es geht um das koordinierte Ineinandergreifen höchst unterschied- licher Ansätze, die in ihrer Gesamtheit die Fachkräftesicherung gewährleisten sollen. Der Bericht der Bündnispartner zum aktuellen Umsetzungsstand des Fachkräftebündnisses für Mecklenburg-Vorpommern, der in der Hauptrunden-Sitzung des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit am 26. Mai 2014 Behandlung gefunden hat, stellt die Fortschritte bei der Sicherung der Fachkräftebasis dar. Grundlage sind die erhobenen Daten zu den im Jahr 2013 entwickelten Indikatoren zur Messung des Erfolges des Fachkräftebündnisses. Zu den Ergebnissen im Einzelnen wird auf den Bericht, abrufbar unter: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/stk/Themen/ Buendnis_fuer_Arbeit_und_Fachkraeftebuendnis/index.jsp verwiesen. 122. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung einer regionalen Wirtschafts-, Struktur- und Beschäftigungspolitik bei und welche Modellvorhaben hat die Landesregierung dazu mit welchen Ergeb- nissen seit dem Jahr 2007 durchgeführt oder welche Modellvor- haben plant die Landesregierung ab wann durchzuführen? Die Landesregierung misst der regionalen Wirtschafts-, Struktur- und Beschäftigungspolitik einen hohen Stellenwert bei. Dies kommt insbesondere in den Operationellen Programmen (OP) des Landes für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beziehungs- weise für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007 bis 2013 beziehungsweise in der Förderperiode 2014 bis 2020 zum Ausdruck. Auch die Erfordernisse der Landes- und Regionalentwicklung, festgelegt im Landesraumentwicklungsprogramm sowie in den vier Regionalen Raumentwicklungsprogrammen, messen der regionalen Wirtschafts-, Struktur- und Beschäftigungspolitik einen hohen Stellenwert bei. 114",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Ziel der Förderung aus dem EFRE ist es, die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, Arbeitsplätze zu schaffen und das regionale Wachstum nachhaltig zu erhöhen. Diese regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik mit EFRE-Mitteln steht auch künftig in enger Verbindung mit dem Instrument der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als dem auf nationaler Ebene zentralen Instrument der Regionalförderung zur Unterstützung strukturschwacher Regionen in Deutschland. Damit werden gewerbliche Investitionsvorhaben und Investitionen in die kommunale wirtschafts- nahe Infrastruktur weiterhin gefördert. Die Fördermittel dienen dem Ausgleich der Strukturschwäche und somit dem wirtschaftlichen Aufholprozess der jeweiligen Region. Indem die regionalen Unternehmen gestärkt werden, fließen Potenziale für Wertschöpfung und Beschäftigung in die Region. Auch die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Unter- nehmen durch die marktorientierte Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist deshalb ein elementarer Baustein der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik. So sollen die Potenziale der Wissenschaft in den Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft nutzbar gemacht werden. Durch Ansätze der Stärkung dezentraler Kompetenz, also durch eine stärkere Einbindung regionaler Entscheidungsträger in die regionale Wirtschaftspolitik, sollen regional vorhandene Wachstumspotenziale besser und gezielter identifiziert und mobilisiert werden. Mit GRW- Mitteln gefördert wurden die Erstellung von integrierten regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagementvorhaben sowie Kooperationsnetzwerke und Clustermanagementvor- haben (vergleiche Tabelle am Ende der Antwort). Aus dem ESF können Projekte finanziert werden, die der Qualifizierung von Arbeitskräften dienen und die somit helfen sollen, das Fachkräftepotenzial in einer Region zu verbessern. In der Förderperiode 2007 bis 2013 des ESF wurde der regionale Sachverstand bei ausgewählten Förderbereichen in die Förderentscheidungen, insbesondere unter Mitwirkung der Wirtschafts- und Sozialpartner eingebunden. Regionale Akteure können oftmals am besten einschätzen, in welchen Bereichen der Mitteleinsatz erfolgreich ist und die Region voranbringt. Dieser Beteiligungsansatz wurde insbesondere für den Förderansatz der Strukturentwicklungsmaßnahmen im Umfeld der Unternehmen sowie für Maßnahmen zur Aktivierung regionaler und lokaler Potenziale zur sozialen Eingliederung umgesetzt. Über die Regionalbeiräte haben die regional relevanten Partner an den Förderentscheidungen mitgewirkt und Förderempfehlungen für Projektideen ausgesprochen. Diese waren die Voraussetzung für die endgültige Förderentscheidung des Landes. Darüber hinaus konnten sie für die jeweiligen Verantwortungsbereiche strategische Schwerpunkte benennen und neue 7 Handlungsansätze für Interventionen anregen. Dieser Ansatz der Regionalisierung wird im ESF-OP für die Förderperiode 2014 bis 2020 weiter fortgesetzt. Um die regionale Förderung transparenter und effizienter auszurichten, soll der regionalisierte Einsatz von Instrumenten und Fördermitteln auf der Basis einer regionalen Arbeitsmarktstrategie beziehungsweise eines regionalen Förderkonzepts erfolgen. Insgesamt geht es darum, durch ideelle und finanzielle Partnerschaften und gemeinsames Handeln mehr Wirksamkeit in der Arbeitsmarktpolitik und in der Beschäftigungsförderung zu erreichen. 7 Vergleiche Europäischer Sozialfonds (ESF) Operationelles Programm des Landes Mecklenburg- Vorpommern im Ziel Konvergenz Förderperiode 2007 bis 2013 (OP), Juni 2007, S. 37-69 (http://www.europa-mv.de/cms2/Europamv_prod/Europamv/de/eufoerderinstrumente/Europaeische_ Fonds_in_Mecklenburg-Vorpommern/Foerderperiode_2007-2013/ESF/_Dokumentenliste/Operationelles_ Programm_ESF/Operationelles_Programm_ESF.pdf) 115",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Insbesondere soll die Kooperation der Regionalbeiräte mit anderen Netzwerken wie zum Beispiel den LEADER-Aktionsgruppen verstärkt werden, um so strategische Synergien im Sinne der Entwicklung von Arbeitsmarkt und Beschäftigung in den Regionen zu erreichen. Die Regionalisierung der Förderung ist in den Investitionsprioritäten A.2 (Förderung der beruflichen Mobilität), A.3 (Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen) und B.1 8 (Familiencoach, Förderung von Integrations- und Kleinprojekten) vorgesehen. Daneben spielt der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für die regionalwirtschaftliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls eine bedeutende Rolle. Die Schwerpunkte der Förderung liegen auf der Unterstüt- zung der Landwirtschaft, der Sicherung der Daseinsvorsorge im Ländlichen Raum sowie auf Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die oberste Landesplanungsbehörde und die vier Regionalen Planungsverbände haben die Aufgabe auf die Verwirklichung der Erfordernisse der Landes- und Regionalentwicklung, festgelegt im Landesraumentwicklungsprogramm sowie in den vier Regionalen Raument- wicklungsprogrammen, hinzuwirken. Hierzu stehen keine gesonderten Förderprogramme zu Verfügung. Vielmehr geschieht dies im Rahmen der raumordnerischen Zusammenarbeit, insbesondere durch das Einbringen in Modellvorhaben, Regionalmanagementinitiativen, das integrierte Küstenzonenmanagement, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie die Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte. Hinsichtlich der seit 2007 durchgeführten Modellvorhaben der regionalen Wirtschafts-, Struktur- und Beschäftigungspolitik wird auf die Tabellen am Ende dieser Antwort verwiesen. Die Modellvorhaben des Wirtschaftsministeriums (vergleiche Tabelle am Ende der Antwort) hatten gemäß Koordinierungsrahmen der GRW das Ziel, als wirtschaftsnahe nicht-investive Infrastrukturvorhaben einen Beitrag zur regionalpolitischen Flankierung von Struktur- problemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten zu leisten. Mit Hilfe der Integrierten regionalen Entwicklungskonzepte sollen - auf Basis der notwen- digen Eigenanstrengungen der Region – die für die regionale Entwicklung beziehungsweise Umstrukturierung besonders wichtigen Maßnahmen der verschiedenen Politikbereiche und der verschiedenen Politikebenen entsprechend den jeweiligen regionsspezifischen Anforde- rungen gewichtet und aufeinander abgestimmt werden. Das Entwicklungskonzept soll, aufbauend auf einer Analyse der regionalen Ausgangslage (Stärken-Schwächen-Analyse), in erster Linie die Entwicklungsziele und Handlungsprioritäten der Region festlegen, die vorgesehenen Entwicklungsanstrengungen der Region sowie Abstimmung und Verzahnung der notwendigen Entwicklungsmaßnahmen der verschiedenen Politikbereiche und Politikebenen darstellen und die vorrangigen Entwicklungsmaßnahmen aufführen. Die Länder nutzen die von den Regionen vorgelegten Entwicklungskonzepte zur Beurteilung des Entwicklungsbeitrags und der Dringlichkeit der zur Förderung beantragten Vorhaben aus den Regionen. 8 Operationelles Programm ESF Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020, CCI-Code: 2014DE05SFOP009, Annahme durch die Europäische Kommission im Oktober 2014 116",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Durch Kooperationsnetzwerke und Clustermanagement soll die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen zielgerichtet unterstützt werden. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren soll die vorhandenen Potenziale stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen erhöhen. Ziele sind insbesondere: gemeinsame Initiativen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Einrichtungen und regionalen Akteuren anzustoßen, Informations- netzwerke zwischen Unternehmen aufzubauen, den Technologietransfer zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen auszubauen, externes Wissen in den Innovationsprozess der Unternehmen einzubinden, den Zugang zum Know-how anderer Unternehmen zu erleichtern sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen, zu verbessern. Die Modellvorhaben des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales (vergleiche Tabelle am Ende der Antwort) waren darauf ausgerichtet, jeweils eine spezielle Zielgruppe von Langzeitarbeitslosen mit ganz spezifischen Hemmnissen und Problemlagen, die eine Vermittlung in Arbeit besonders erschweren, intensiver zu betreuen. Insbesondere bei langzeitarbeitslosen Frauen und Männern mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen gestalten sich die Wege zurück in Arbeit äußerst schwierig und individuelle Erfolge beziehungsweise Erfahrungen sind kaum auf andere übertragbar. Für alle Zielgruppen trifft zu, dass neben einer intensiven arbeitsmarktlichen Betreuung die Chancen sozialer Teilhabe für eine erfolgreiche Integration in Arbeit sehr wichtig sind. Die Planungen für neue Modellvorhaben sind noch nicht abgeschlossen, weil der regionali- sierte Einsatz von Instrumenten und Fördermitteln auf der Basis regionaler Arbeitsmarktstra- tegien beziehungsweise regionaler Förderkonzepte erfolgen soll. Diese Konzepte werden derzeit in enger Abstimmung mit den 4 Regionalbeiräten im Land erarbeitet. Die Modellvorhaben des Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung beziehungsweise der Regionalen Planungsverbände (vergleiche Tabelle am Ende der Antwort) zeigen eine große Bandbreite auf, angefangen von der Erstellung Regionaler Entwicklungskonzepte, die konkrete Vorhaben und Maßnahmen aufzeigen, die die Regionen insbesondere wirtschafts-, struktur- und beschäftigungspolitisch voranbringen sollen, über die Durchführung von Regionalkonferenzen, um möglichst viele regionale Akteure zu erreichen und einzubinden, bis hin zur Umsetzung von Vorhaben und Maßnahmen durch Regional- managementinitiativen. Darüber hinaus gibt es auch Modellvorhaben bezogen auf Einzelaspekte wie zum Beispiel Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs, Umsetzung der Transeuropäischen Netze oder auch die Erstellung Regionaler Energiekon- zepte. In einem weiteren Arbeitsfeld geht es darum, verschiedene mit einem Thema befasste Akteure zusammenzubringen, wie zum Beispiel im Bereich der Berufsschulentwicklung oder auch im Bereich des Übergangs Schule-Beruf. Auch in den kommenden Jahren wird sich die Landes- und Regionalentwicklung in Modellvorhaben engagieren, thematisch wird dabei auf aktuelle Fragestellungen eingegangen. Zurzeit stehen insbesondere die Themen Energiewende/Klimawandel und Sicherung der Daseinsvorsorge im Zusammenhang mit den Auswirkungen des demographischen Wandels im Fokus. 117",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Tabelle 122-1: Modellvorhaben des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der GRW seit 2007 Projekt- Beginn Ende Projekt-Träger Zuwendungszweck Zuwendung Nummer in Euro Integrierte regionale Entwicklungskonzepte (IREK) 38 13 07 08 10/2008 12/2009 Landkreis IREK für den 36.300,00 Vorpommern- maritimen Tourismus Greifswald der Insel Usedom Außenküste - Südküste - Achterwasser - Peenestrom 41 13 07 12 07/2011 04/2012 Gemeinde Erstellung touristisches 35.100,00 Peenemünde Entwicklungskonzept Peenemünde 2020 42 13 07 06 02/2011 07/2012 Landeshaupt- Erarbeitung eines 50.000,00 stadt Schwerin touristischen Entwicklungskonzeptes für die Region Schwerin 43 13 07 07 08/2013 10/2013 Tourismusver- IREK – Netzwerk 36.300,00 band Fischland- Gartenroute Darß-Zingst e. Nordvorpommern V. 44 13 07 08 03/2014 10/2015 Stadt Wolgast Fortschreibung des 41.700,00 Tourismuskonzeptes „Usedom 2015“ 44 13 07 10 03/2014 04/2015 Stadt Ribnitz- Tourismuskonzept der 25.300,00 Damgarten Stadt Ribnitz- Damgarten 44 13 07 16 06/2014 03/2015 Amt Franzburg- Interkommunales 45.000,00 Richtenberg Tourismuskonzept der Ämter Franzburg- Richtenberg und Barth 44 13 07 24 01/2014 06/2015 Hansestadt Fortschreibung des 49.500,00 Greifswald Tourismuskonzeptes für die Hansestadt Greifswald und Region 44 13 08 03 06/2014 05/2015 Landkreis Regionales Entwick- 45.000,00 Ludwigslust- lungskonzept entlang Parchim der zukünftigen A 14 im Landkreis Ludwigslust-Parchim 118",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Projekt- Beginn Ende Projekt-Träger Zuwendungszweck Zuwendung Nummer in Euro Kooperationsnetzwerke/Clustermanagement 37 13 08 01 03/2007 02/2010 Agrarmarketing Kooperationsnetzwerk 167.900,00 Mecklenburg- Ernährungswirtschaft in Vorpommern MV e. V. 42 13 08 07 06/2012 05/2015 automotive-mv Automobilzulieferer- 289.500,00 e. V. Netzwerk in Mecklenburg- Vorpommern 42 13 08 08 07/2012 12/2013 Wind Energy Unternehmensnetzwerk 149.900,00 Network für Windenergie Rostock e. V. entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Mecklenburg- Vorpommern 42 13 08 09 07/2012 06/2015 enviMV e. V. Umwelttechnologie- 285.351,89 netzwerk in Mecklenburg- Vorpommern 42 13 08 10 01/2013 12/2015 Logistikinitia- Kooperationsnetzwerk 162.269,00 tive Mecklen- des Verkehrsgewerbes burg-Vorpom- in Mecklenburg- mern e. V. Vorpommern 43 13 08 02 01/2013 12/2015 Hanse- Netzwerk von 218.154,00 Aerospace e. V. Zulieferern der Luft- und Raumfahrtindustrie in Mecklenburg- Vorpommern 119",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Tabelle 122-2: Modellvorhaben des Sozialministeriums seit 2007 Antrags- Beginn Ende Träger Zuwendungszweck Zuwen- nummer dung in Euro ASP/02- 01.01.2007 31.12.2008 Haus der Kompetenzzentrum SN-B44- Begegnung für Menschen mit 64.951,82 0009/07 Schwerin Seh- und Hörbehinde- 33.286,89 B44- e. V. rungen 0039/08 ASP/02- 01.01.2008 31.12.2008 Blinden- und Landesprojekt - 53.493,89 SN-B44- Sehbehinder- Beratung, Begleitung 0044/08 tenverein und Unterstützung zur Mecklen- beruflichen Integra- burg- tion und Teilhabe Vorpommern blinder und sehbe- e. V. hinderter Menschen ASP/02- 01.02.2008 31.12.2008 Kreis- Kulturkirche St. 177.503,88 SN-B44- diakonisches Jacobi - Integration 0057/08 Werk für Menschen mit Stralsund Handicaps durch e. V. KulturArbeit ASP/02- 15.02.2008 31.12.2008 Landesver- Inklusion bei der 122.067,26 SN-B44- band Sozial- Teilhabe an Arbeit 0045/08 psychatrie und Beschäftigung - Mecklen- Beratungsstelle für burg- Inklusionsprojekte zur Vorpommern Teilhabe an Arbeit e. V. und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen, insbesondere psychisch kranke Menschen in Mecklenburg- Vorpommern ASP/02- 01.04.2008 31.12.2008 Wirtschafts- Landesprojekt - 220.066,58 SN-B44- und Phoenix - innovatives 0063/08 Sprachen- und effizientes schule R. Motivations- und Welling Mobilitätstraining, Neubranden- Konfliktbewältigungs- burg GmbH und Kommunikations- training und unternehmensorien- tiertes Bewerben 120",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Antrags- Beginn Ende Träger Zuwendungszweck Zuwen- nummer dung in Euro ESF/IV- 01.01.2009 30.06.2010 Klinik und Maßnahmen zur 133.951,12 SM-C23- Poliklinik für Verhinderung sozialer 0036/09 Psychosoma- Desintegration bei tik und Langzeitarbeitslosen Psychothera- peutische Medizin ESF/IV- 01.01.2009 31.12.2009 Landesver- Modellprojekt „TAB 133.704,09 SM-C23- band Sozial- M-V“ - Beratungs- 0037/09 psychiatrie stelle für Inklusions- Mecklen- projekte zur Teilhabe burg- an Arbeit und Vorpommern Beschäftigung für e. V. Menschen mit Behinderungen ESF/IV- 01.09.2009 31.12.2012 „Dau wat” Landesprojekt - SM-C23- e. V. Rostock Mobiles Beratungs- 704.386,42 0113/09 team zur Bewältigung 183,962,66 C23- der Werftenkrise 0062/11 ESF/IV- 01.01.2010 28.02.2015 Blinden- und Systematische SM-C23- Sehbehinder- Beratung und 55.915,68 0029/10 ten-Verein Begleitung bei der 59.374,47 C23- Mecklen- beruflichen und 60.601,37 0004/11 burg- gesellschaftlichen C23- Vorpommern Integration und 148.054,78 0007/12 e. V. Teilhabe blinder und C23- sehbehinderter 0004/13 Menschen in Mecklenburg- Vorpommern ESF/IV- 01.01.2011 30.06.2014 Kreissport- BIGGER - Bewegung SM-C23- bund als Investition in 29.629,75 0050/11 Vorpom- Gesundheit - 29.629,75 C23- mern-Greifs- Gemeinsam erleben 0037/12 wald e. V. 65.299,70 C23- 0036/13 ESF/IV- 01.02.2011 31.01.2013 Hochschule Integrationsprojekte in 134.010,35 SM-C23- Neubranden- Kohärenz mit frühen 0055/11 burg Hilfen zur Prävention gegen soziale Benachteiligung und Ausgrenzung 121",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Antrags- Beginn Ende Träger Zuwendungszweck Zuwen- nummer dung in Euro ESF/IV- 01.02.2011 30.06.2014 Landkreis „Integra - Integra- SM-C23- Mecklen- tionsnetz Gesundheit 392.283,79 0066/10 burgische und Arbeit“ - Inte- 164.905,26 C23- Seenplatte grationsvorberei- 0057/13 tungen und Integration von langzeitarbeits- losen Kunden mit gesundheitlichen Einschränkungen des Jobcenters Vier-Tore- Job-Service Neubrandenburg und den Jobcentern des Umlandes ESF/IV- 01.06.2011 31.05.2013 Stralsunder Landesprojekt 333.777,17 SM-C23- Innovation „Netzwerk Soziale 0058/11 Consult Integration“ - Etablie- GmbH rung einer landes- weiten fachlichen Beratung und An- leitung in den Berei- chen: Sport, Gesund- heit, Bürgerschaftliches Engagement, Bewältigung persön- licher Probleme durch Selbsthilfegruppen ESF/IV- 01.01.2012 31.12.2012 BilSE-Institut AQuA - Alleinerzie- 142.200,00 SM-C23- (ab 2013 für Bildung hende in Qualifizie- 0027/12 regional und rung und Arbeit - Mit gefördert) Forschung Hilfe eines indivi- GmbH duellen Coachings und Qualifizierungs- sequenzen sollen alleinerziehende Mütter und Väter in den regulären Arbeitsmarkt vermittelt werden. 122",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Antrags- Beginn Ende Träger Zuwendungszweck Zuwen- nummer dung in Euro ESF/IV- 22.10.2012 28.02.2015 AFW QID - Quartiersbezo- SM-C23- Arbeits- genes Integrations- 286.523,62 0056/12 förderungs- projekt für Familien in und Dierkow, Stadtmitte, Fortbildungs- Toitenwinkel werk GmbH (FamilienCoach Dierkow) ESF/IV- 01.01.2013 28.02.2015 Evangelisch- Stabilisierung von SM-C23- Lutherische Menschen mit 76.260,23 0019/13 Kirche in prekären Lebensver- Nord- hältnissen zur deutschland Verbesserung der c/o Vermittlungschancen Evangelisch- auf dem Arbeitsmarkt. Lutherische Kirchgemein- de Bad Doberan ESF/IV- 01.01.2013 28.02.2015 Fußballver- Förderung der aktiven SM-C23- band Teilhabe an sport- 73.244,84 0048/13 Vorpom- licher Betätigung als mern e. V. ein Weg zur höherer Mobilität und damit Verbesserung der Integrationschancen für Langzeit- arbeitslose ESF/IV- 01.03.2013 28.02.2014 Stralsunder Jobcoach für Ältere - 42.853,13 SM-C23- Innovation Modellprojekt mit der 0059/13 Consult Regionaldirektion GmbH Nord der Bundes- agentur für Arbeit - Integration älterer Ar- beitslose aus dem Rechtskreis des SGB II in den Arbeitsmarkt durch die Hilfe eines Jobcoach um die Anfangsprobleme bei der Arbeitsaufnahme zu lösen 123",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Antrags- Beginn Ende Träger Zuwendungszweck Zuwen- nummer dung in Euro ESF/IV- 01.01.2014 31.12.2015 ISBW - Modellprojekt zur SM-C23- Institut für Operationalisierung 359.078,88 0004/14 Sozial- der Beschäftigungs- forschung fähigkeit bei langzeit- und arbeitslosen Menschen berufliche - Gemeinsam mit dem Weiter- Institut für Präventiv- bildung medizin soll ein gGmbH praxistaugliches Messinstrument zur Operationalisierung der Beschäftigungs- fähigkeit entwickelt und getestet werden Tabelle 122-3: Modellvorhaben mit Beteiligung der Raumordnung in Mecklenburg- Vorpommern (1990 bis dato) Modellvorhaben Beginn Ende Träger Zuwendungs- Zuwen- zweck dung in Euro Modellvorhaben 2008 2009 Innenministerium Entwicklung des 20.000 der Raumord- des Landes Öffentlichen nung MORO Schleswig-Holstein Personennah- (siehe auch beziehungsweise verkehrs http://www.bbsr. das vorher für bund.de/BBSR/D Raumordnung E/FP/MORO/mor zuständige Ressort/ o_node.html) Regionaler Projektpartner- Planungsverband schaft Nord Westmecklenburg Regional- 2001 2007 Ministerium für Umsetzung der 613.000 management Wirtschaft, Bau Entwicklungs- und Tourismus konzepte Mecklenburg- Vorpommern beziehungsweise dessen Vorgänger- ressorts/ Regionaler Planungsverband Westmecklenburg 124",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Modellvorhaben Beginn Ende Träger Zuwendungs- Zuwen- zweck dung in Euro Modellvorhaben 2013 2014 Bundesinstitut für Umsetzung der 0 der Raumord- Bau-, Stadt- und Transeuropä- nung MORO Raumforschung im ischen Umsetzung der Bundesamt für Verkehrsnetze territorialen Bauwesen und Agenda 2020: Raumordnung, Auswirkungen Spatial Foresight, von europäischen Spiekermann & Fachpolitiken in Wegener, ausgewählten Beteiligte in Modellregionen - Mecklenburg- Entwicklung Vorpommern: regionaler Regionaler Potenziale im Planungsverband Zusammenhang Region Rostock mit der vorher Regionaler Weiterent- Planungsverband wicklung der Mittleres Transeuropä- Mecklenburg/ ischen Rostock, Verkehrsnetze Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Ministerium für Energie, Infrastruk- tur und Landesent- wicklung Mecklen- burg-Vorpommern beziehungsweise das vorher für Raumordnung zuständige Ressort, Stadt Güstrow 125",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Modellvorhaben Beginn Ende Träger Zuwendungs- Zuwen- zweck dung in Euro A-HA - 2010 2012 Bundesministerium bessere 0 Anschluss Halten für Bildung und Abstimmung der - Regionales Forschung Akteure am Übergangs- beziehungsweise Übergang Schule- management dessen Vorgänger- Beruf Güstrow ressorts, (Übergang Beteiligte in Meck- Schule-Beruf) lenburg-Vorpom- mern: Landkreis Rostock bezieh- ungsweise vorher Landkreis Güstrow, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Unternehmen, Wirtschaftsvereine, Ministerium für Bildung, Wissen- schaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern, Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern beziehungsweise dessen Vorgänger- ressort, und viele mehr Regionale 2009 Ministerium für Regionale 233.846 Entwicklungs- Landwirtschaft, Entwicklung im und Stabilisie- Umwelt und Ver- neuen Großkreis, rungsinitiative braucherschutz Bildungs- (RESI) Mecklenburg- management Vorpommern bzw. das vorher für ländliche Entwick- lung zuständige Ressort und Landkreise; Bundesministerium für Bildung und Forschung bzw. dessen Vorgänger- ressort 126",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Modellvorhaben Beginn Ende Träger Zuwendungs- Zuwen- zweck dung in Euro MORO 1996 2000 Bundesministerium Umsetzungs- und 800.000 Erprobung für Verkehr und projektorientierte Regionalkon- digitale Regionalplanung ferenz als Infrastruktur durch Regional- innovatives beziehungsweise management Verfahrens- das vorher für instrument Raumordnung zuständige Ressort Beteiligte in Mecklenburg- Vorpommern: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg- Vorpommern beziehungsweise das vorher für Raumordnung zuständige Ressort, Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte MORO 2012 2014 Bundesministerium Erprobung der 113.800 „Regionale für Verkehr und raumordnerischen Energiekonzepte digitale Steuerungs- als strategisches Infrastruktur wirkung eines Instrument der beziehungsweise informellen Landes- und das vorher für regionalen Regional- Raumordnung Energiekonzeptes planung“ zuständige Ressort Beteiligte in Mecklenburg- Vorpommern: Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte 127",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 123. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit des Arbeits- marktprogramms „Arbeit durch Bildung und Qualifikation“ mit Blick auf die unterschiedlichen Zielgruppen und welche Evalu- ierungen liegen dieser Einschätzung zugrunde? Das Programm „Arbeit durch Bildung und Innovation“ beschreibt die zentralen Zielsetzungen der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2007 bis 2013. Die implementierten Förderinstrumente verfügen über eine hohe Wirksamkeit, wie die für ausgewählte Förderinstrumente durchgeführten Evaluierungsstudien der Landesregierung bescheinigen. Die dieser Einschätzung zugrunde liegenden Evaluierungsstudien sind auf der Homepage der Gemeinsamen Verwaltungsbehörde für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischen Sozialfonds (ESF) und Europäischen Landwirtschafts- fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (http://www.europa- mv.de/cms2/Europamv_prod/Europamv/de/eufoerderinstrumente/Europaeische_Fonds_in_M ecklenburg-Vorpommern/ESF/index.jsp) im Bereich „Bewertungsbericht“ öffentlich zugänglich. 124. Wie soll nach Auffassung der Landesregierung den besonderen Problemlagen arbeitsloser Frauen und Männer in ländlichen Regio- nen des Landes (z. B. mangelnde Mobilität) entgegengewirkt werden? Die Landesregierung erarbeitet im Rahmen des integrierten Landesverkehrsplans ein Konzept für ökonomisch und ökologisch vertretbare öffentliche Mobilitätsangebote, die den besonderen Problemlagen ländlicher Räume Rechnung tragen. Dazu gehören Informations- technik-gestützte Modelle zur besseren Verknüpfung und Kombination vorhandener Verkehrsträger auf der Basis individuell registrierter Fahrtenwünsche der Bürgerinnen und Bürger, Elektromobilitätsangebote und die Kombination von Waren- und Personenverkehr. Diese Modelle sollen neben dem motorisierten Individualverkehr allen Menschen in ländlichen Räumen eine bessere Mobilität sichern. Das Land hat im Operationellen Programm zum ESF für die Förderperiode 2014 bis 2020 einen eigenen Förderschwerpunkt zur Verbesserung der Mobilität gesetzt. Die Richtlinie dazu soll im Herbst 2015 vorliegen. In den ländlichen (küstenfernen) Regionen weisen vor allem junge Eltern und Alleinerzie- hende eine zu geringe Mobilität auf. In beiden Fällen können sich im Einzelfall zum Beispiel fehlende Betreuungsangebote unter anderem in Randzeiten als Mobilitätshemmnis erweisen. Mit der Förderung der Mobilität sollen Lösungsmodelle ausprobiert und unterstützt werden, die das Arbeitsvolumen von Beschäftigten mit Betreuungspflichten erhöhen oder die ihnen eine Beschäftigung gemäß ihrer Qualifikation ermöglichen. Eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Familienleben ist Ziel der Förderung. 128",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 125. Inwieweit kann aus Sicht der Landesregierung die Nutzung des ano- nymisierten Bewerbungsverfahrens einen Beitrag für einen diskri- minierungsfreien Zugang zum Arbeitsmarkt bewirken? Es ist hinreichend belegt, dass trotz verbesserter institutioneller Rahmenbedingungen vor allem Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Arbeitssuchende und Frauen mit Kindern in Bewerbungsverfahren benachteiligt werden. Eine Möglichkeit, der Diskriminierung dieser Personengruppen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, ist der Verzicht auf persönliche Angaben. Denn Vorteil anonymisierter Bewerbungen ist, dass in der ersten Stufe des Bewerbungsverfahrens, bei der Entscheidung über eine Einladung zum Bewerbungsgespräch, der Fokus ausschließlich auf die Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers gerichtet ist anstatt auf die persönlichen Angaben, die unter Umständen zur Aussonderung der Bewerbung bereits im ersten Schritt führen könnten. Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind daher als eine Maßnahme zum Abbau von Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt zu betrachten. Hinsichtlich der Besonderheiten bei Einstellungen in den Öffentlichen Dienst wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Landtagsdrucksache 6/1775 verwiesen. 126. Wie kann aus Sicht der Landesregierung sichergestellt werden, dass Jugendliche mit Problemen im Übergangssystem zwischen Schule und Beruf künftig besser und zielgenauer erreicht und auf einen Schul- und Berufsabschluss vorbereitet werden können? Der erfolgreiche Schulabschluss ist die zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in das Berufsleben. Die Landesregierung setzt weiterhin den Schwerpunkt in der Schulentwicklung darauf, den Jugendlichen einen bestmöglichen Schulabschluss zu ermöglichen. Anknüpfend soll jede Schulabgängerin und jeder Schulabgänger beim Verlassen der Schule ein Angebot für eine Ausbildung oder ein Studium haben. Die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler wird mit dem Ziel intensiviert, möglichst vielen Jugendlichen den Schulabschluss zu ermöglichen. Die Einführung eines freiwilligen 10. Schuljahres an 27 Schulstandorten mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 soll den Schülerinnen und Schülern das Erreichen des Schulabschlusses der Berufsreife ermöglichen. Im „Produktiven Lernen“, das an 27 Schulen des Landes durchgeführt wird, haben Jugendliche mit Schwächen im schulischen Lernen weiterhin die Möglichkeit, in der Kombination von Schule und Betrieb anwendungs- und praxisorientiert zu lernen und den Schulabschluss zu erreichen. Junge Menschen, die Gefahr laufen, die Schule oder die Ausbildung nicht erfolgreich zu beenden, sind frühzeitig zu unterstützen. Die Ursachen ihrer Gefährdung oder Beeinträchti- gung sind festzustellen, es müssen entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen oder Alternativen aufgezeigt werden. 129",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die optimale Betreuung und Begleitung der jungen Menschen sowie die Abstimmung der Maßnahmen erfordern eine regional gesteuerte Zusammenarbeit der einzelnen Rechtskreise (Arbeitsbündnisse Jugend-Beruf), wobei qualitative Standards zu setzen sind. Ziel der Arbeitsbündnisse ist die Systematisierung der Vorbereitung und Begleitung aller jungen Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf oder ins Studium und der Einstieg in das Berufsleben. Hier kann die aufsuchende Sozialarbeit nach Abstimmung mit der örtlichen Ebene, gerade für junge Menschen im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches Zweites Buch, eine Hilfe darstellen. Zentrales Element für die systematisierte Zusammenarbeit aller handelnden Akteurinnen und Akteure vor Ort ist eine klare und einfache Orientierung für die jungen Menschen. Dabei werden für die Jugendlichen, unabhängig von der Kooperationsform und der aktuellen Ansprache, Strukturen zwischen den Partnern geschaffen, die eine rechtskreis- übergreifende und ganzheitliche Herangehensweise sicherstellen. Die Übergangsmaßnahmen - Einstiegsqualifizierung, Berufsvorbereitende Bildungsmaß- nahme, schulisches Berufsvorbereitungsjahr und Produktionsschule - zielen auf den unmittelbaren Übergang in die vollqualifizierende, möglichst betriebliche Ausbildung (in Ausnahmefällen auf Erwerbstätigkeit) ab. Die individuelle Förderung wird dabei konsequent und einzelfallbezogen umgesetzt. Parallel sollen Maßnahmeketten vermieden werden und ein Wechsel zwischen den Maßnahmen bei Fehlzuweisung jederzeit möglich sein. Bei den oben genannten vier Übergangsmaßnahmen müssen sich vor allem die örtlichen Akteurinnen und Akteure an die Leitlinien der Maßnahmen im „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ (siehe Punkt 4.1) halten, um Probleme zu verringern beziehungsweise gar nicht erst auftreten zu lassen. Die Landesregierung setzt deutliche Schwerpunkte in der Förderung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf und wird die vom Bündnis für Arbeit und Wettbe- werbsfähigkeit im Landeskonzept zum Übergang von der Schule in den Beruf vereinbarten Entwicklungsschwerpunkte mit den Bündnispartnern konsequent umsetzen. Das Landeskon- zept ist auf dem Regierungsportal der Staatskanzlei unter folgendem Link veröffentlicht: http://www.regierung- mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/stk/Themen/Buendnis_fuer_Arbeit_ und_Fachkraeftebuendnis/index.jsp. 127. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung not- wendig, um Schulabgängerinnen und Schulabgänger zunächst für die Aufnahme einer Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen und nach erfolgreichem Abschluss auch einen Verbleib in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern? Wie will die Landesregierung der weiteren Abwanderung Jugend- licher und junger Erwachsener entgegenwirken? Die Gewinnung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern für die Aufnahme einer Aus- bildung in Mecklenburg-Vorpommern ist eine originäre Aufgabe der Wirtschaft, die für die Sicherstellung des eigenen Fachkräftenachwuchses verantwortlich ist. 130",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Aufgrund der demografischen Entwicklung können junge Menschen seit dem Jahre 2009 im Land Mecklenburg-Vorpommern unter einem deutlich verbesserten Ausbildungsangebot ihren Ausbildungswunsch - wenn auch nicht immer am selben Ort oder in einem Wunsch- betrieb - realisieren. Für die Unternehmen bedeutet diese Entwicklung, dass sie sich zunehmend in einem Wett- bewerb um Auszubildende und Fachkräfte befinden. In diesem Wettbewerb sind attraktive und marktfähige Entgelt- und Arbeitsbedingungen entscheidende Faktoren. Sie tragen dazu bei, Auszubildende und Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Weitere Maßnahmen wie zum Beispiel das Image eines Betriebes/eines Berufes, die Bereitstellung von preiswerten Unterkunftsmöglichkeiten, das Ermöglichen von Auslandspraktika während der Ausbildung, die Beteiligung an Fahrtkosten zur Berufsschule, das Aufzeigen von beruflichen Aufstiegs- möglichkeiten, Teilzeitausbildung, Übernahme nach der Ausbildung, Unterstützung bei der Kinderbetreuung und vieles andere mehr gewinnen im Wettbewerb um den Fachkräftenach- wuchs große Bedeutung. Die Betriebe, die sich diesen Herausforderungen stellen, werden auch künftig Nachwuchskräfte gewinnen können. Gleichzeitig werden mit diesen Angeboten junge Menschen von der Abwanderung in andere Bundesländer abgehalten. In diesem Zusammenhang verweist die Landesregierung auch auf die „Gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Tarifpartnerschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern“ der Landesregierung und den Partnern der Wirtschaft vom 09.05.2011. Die Landesregierung begleitet und unterstützt diesen Prozess mit dem von ihr initiierten Fachkräftebündnis Mecklenburg- Vorpommern vom 31.01.2011, in dem sich Landesregierung, Sozialpartner, Wirtschafts- kammern und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit auf fünf zentrale Handlungsfelder verständigt haben. Ein Handlungsfeld ist die optimale Vorbereitung Jugendlicher auf das Berufsleben und ihre Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die aus dem demografischen Wandel resultierenden Aufgaben von Unternehmen und Belegschaften, Wirtschaftsvertretungen und Gewerkschaften, Politik und Gesellschaft sind nicht mit einer einzigen Handlungsstrategie zu bewältigen. Es geht um das koordinierte Ineinandergreifen höchst unterschiedlicher Ansätze, die in diesem Fachkräftebündnis verfolgt werden sollen. Das Bündnis ist verknüpft mit weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel der Strategie der Landesregierung zum demografischen Wandel. Die Landesregierung hat in Zusammenarbeit mit den Partnern im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit das „Landeskonzept zum Übergang von der Schule in den Beruf“ erarbeitet. Das Landeskonzept benennt die Ziele, Leitlinien und Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Berufsorientierung in der Schulphase, des Übergangsbereich und der Ausbildung. Diese Maßnahmen werden zunächst in einer fachlichen Diskussion mit Lehrkräften und Personensorgeberechtigten abgestimmt und in einem Modellvorhaben mit bis zu 20 Schulen erprobt. Anschließend erfolgt eine landesweite Umsetzung. Einige Leitlinien verständigen sich zur weiteren Ausgestaltung des Übergangssystems, die die Vorbereitung junger Menschen auf die berufliche Erstausbildung und die deutliche Verringerung der Anzahl von Teilnehmern und Teilnehmerinnen an Übergangsmaßnahmen im Focus haben. Ein Schwerpunkt der schulischen Berufsorientierung besteht darin, die Jugendlichen frühzeitig auf die Chancen aufmerksam zu machen, die auf dem regionalen Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern bestehen. Das Landeskonzept ist auf dem Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern sowie auf dem Demografie-Portal der Landesregierung veröffentlicht. 131",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Junge Menschen sollen die Schule mit Berufs- und Studienreife sowie individueller Berufs- und Studienwahlkompetenz verlassen. Dazu gehört, die Berufs- und Studienorientierung in der Form umzusetzen, dass Jugendliche eine fundierte Selbsteinschätzung über ihre eigenen Interessen, Neigungen und Fähigkeiten entwickeln, konkrete Berufswelterfahrungen sam- meln, Kenntnisse über den Ausbildungsstellenmarkt, die Bildungswege und die entsprechen- den Anforderungsprofile sowie ihre Bildungs-, Einkommens- und Karrierechancen erwerben. Grundlage dafür soll eine systematische Analyse der für die Berufsorientierung relevanten Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler (Potenzialanalyse) zumindest in den nicht unmittelbar auf ein Studium vorbereitenden weiterführenden Schulen beziehungsweise Bildungsgängen sein. Schulinterne und -externe Angebote sollen optimiert und aufeinander abgestimmt werden. Das Wirtschaftsministerium hat im Oktober 2009 die Fachkräftekampagne „Durchstarten in MV - Dein Land, deine Chance“ gestartet. Mit der Kampagne werden junge Schulabgänge- rinnen und Schulabgänger informiert und ermutigt, ihren beruflichen Weg im eigenen Land zu gehen. Alle Informationen zur Fachkräftekampagne laufen auf der Internetseite www.durchstarten-in-mv.de zusammen. Herzstück der Internetseite ist der Azubi-Atlas, der bei der Suche des Ausbildungsplatzes und des Unternehmens helfen soll. Er informiert über Ausbildungsmöglichkeiten sowie verschiedene Berufsprofile und vermittelt einen Überblick über ausbildende Unternehmen in allen Regionen des Landes. Mehr als 1.000 Unternehmen haben ihr Angebot bereits dort veröffentlicht. Die Industrie- und Handelskammern in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg sowie weitere Institutionen, Ausbildungsstätten und Unternehmen erweitern stetig den Pool von Ansprechpartnern und Informationen. Die Homepage enthält darüber hinaus Porträts und Videos von Unternehmen und jungen Menschen sowie Termine und wichtige Adressen. Außerdem können Schulen oder Schulklassen bei der „Schulaktion“ der Fachkräftekampagne „Durchstarten in MV - Dein Land, deine Chance“ mitmachen. Es kommen erfahrene Berufsberater in den Unterricht, die über die Kampagne informieren und Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung geben. Bei den Studienanfängerinnen und Studienanfängern ist bereits seit 2010 ein deutlich positiver Wanderungssaldo zu verzeichnen (zuletzt +20,7 Prozent). Durch attraktive Studiengänge und gute Betreuung gelingt es den Hochschulen vermehrt, junge Menschen für das Land zu gewinnen. Das bestehende, flächendeckende Netz der beruflichen Schulen und der Volkshochschulen wird bedarfsgerecht weiterentwickelt und profiliert. Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Frage 126 verwiesen. Auch für die Landesregierung hat die Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses eine hohe Bedeutung. Zum Beispiel wird im Geschäftsbereich der Justiz fortlaufend ein Einstellungs- korridor für die Aufnahme von Schulabgängerinnen und Schulabgängern festgelegt, der im Wesentlichen im Bereich der Ausbildungsgänge zur/zum Justizfachangestellten, für die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter sowie für die Anwärterinnen und Anwärter des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes (Laufbahngruppe 2, 1.EA) besteht. Das für die Ausbildung zuständige Oberlandesgericht Rostock sowie die Bildungsstätte Justizvollzug betreiben zum Zwecke der Personalgewinnung eine kontinuierliche Nachwuchswerbung durch Teilnahme am MV-Tag, an Nachwuchsmessen und ähnlichen Veranstaltungen auch in Zusammenarbeit mit den Kammern und der Arbeitsverwaltung, um die besten Absolven- tinnen und Absolventen der jeweiligen Jahrgänge der entsprechenden Schulzweige für eine Ausbildung zu gewinnen. Für die jeweiligen Ausbildungsgänge wird im Internet, mit Flyern und anderen Öffentlichkeitsmaßnahmen geworben. 132",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Im Wettlauf um die besten Schulabgängerinnen und Schulabgänger präsentiert sich auch die allgemeine öffentliche Landesverwaltung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport offensiv als attraktiver Arbeitgeber. Hierzu werden insbesondere folgende Maßnahmen im Rahmen des Personalmarketings genutzt: - Beteiligung an Ausbildungsmessen Der zentrale Auswahl- und Einstellungsdienst (ZAED) der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) beteiligt sich schon seit Jahren erfolg- reich an regionalen und nationalen Ausbildungsmessen. Er bemüht sich, das Ausbildungs- angebot der FHöVPR auch auf entsprechenden Veranstaltungen im westlichen Polen bekannt zu machen. - Internetauftritt, der hinsichtlich Zugang, Design, Navigation, Information und Interaktivität modernen Anforderungen entspricht Die FHöVPR arbeitet stetig daran, ihren Internetauftritt aktuell und attraktiv zu halten. Sie ist dabei immer aufs Neue mit der Aufgabe konfrontiert, diesen Auftritt sowohl seriös, als auch werblich interessant und für junge Menschen ansprechend zu gestalten. - Nutzung sozialer Medien Der Facebook-Auftritt der FHöVPR wird für das Personalmarketing genutzt. - enge Kooperation mit Schulen in der Berufsorientierungsphase und mit den zuständigen Anlaufstellen der Hochschulen, die Bindeglied zwischen Schule beziehungsweise Studium und Beruf sind Der ZAED bemüht sich sehr um eine enge Kooperation mit Schulen, die auf eine Berufsausbildung oder ein Studium vorbereiten. - Faltblätter, Aushänge, Anzeigen in Hochschulmedien; Einträge in hochschuleigene Praktikums- und Stellenbörsen sowie direkte und persönliche Werbung Solche Werbemaßnahmen werden sowohl ständig als auch kampagnenhaft in erheblichem Umfang unternommen. Sie stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Ausbildungsstellen sowie Studienplätzen. 128. Wie schätzt die Landesregierung die Verfassungssituation und Verfassungswirklichkeit hinsichtlich des Staatsziels der tatsäch- lichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Artikel 13 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein? Die Gleichstellungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich am gesamten Lebensverlauf von Frauen und Männern. Sie ist bemüht, Rahmenbedingungen anzubieten, die in jeder Lebensphase jeder Frau und jedem Mann die gleichen Wahlmöglichkeiten und Teilhabechancen eröffnen. Dabei versteht die Landesregierung die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur als Beitrag zur Erweiterung individueller Lebenschancen, sondern auch als Beitrag zur Entwicklung des Landes. 133",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Mit Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie mit Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben soll die Erwerbstätig- keit insbesondere von Frauen sowie Müttern und Vätern erhöht werden. Dies hilft, den aus dem demografischen Wandel resultierenden Fachkräftemangel zu kompensieren und gewährleistet möglichst gleiche Karrierechancen für Frauen und Männer. In diesem Zusammenhang wird auf die Vierte Gleichstellungskonzeption der Landesregierung für den Zeitraum 2013 – 2016 (Landtagsdrucksache 6/2664) verwiesen. Diese enthält die gleichstel- lungspolitische Zielsetzung der Landesregierung und formuliert ressortübergreifend Herausforderungen, Ziele, Handlungsschwerpunkte und benennt konkrete Schritte zur Erreichung der Ziele. 129. Welche weiteren Schritte zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in Mecklenburg-Vorpom- mern sind vorgesehen? Welche mittelfristigen und langfristigen Ziele gibt es? Zur Beantwortung wird auf die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung zur Vierten Gleichstellungskonzeption der Landesregierung zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Landtagsdrucksache 6/2664) verwiesen. 130. In welchen gesellschaftlichen Bereichen besteht nach Auffassung der Landesregierung für dieses Prinzip Handlungsbedarf auf Bun- desebene? Handlungsbedarf besteht in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben. Nur eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern ermöglicht ein gleichberechtigtes Miteinander. Deshalb hat sich die Landesregierung im Rahmen der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder eingesetzt für - eine bundesweite Aufwertung frauendominierter Berufe, - eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben, - eine Novellierung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zugunsten eines Rückkehrrechts in Vollzeitbeschäftigung, - ein Entgeltgleichheitsgesetz, - verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungsposi- tionen, - eine Aufwertung der Tätigkeiten in der Pflegebranche und Stärkung der Fachkräftesiche- rung, - Entgeltersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach § 2 Gesetz über die Pflegezeit, - eine Abschaffung des Betreuungsgeldes, 134",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 - eine Reform des Ehegattensplittings, - eine Weiterentwicklung der Sozialleistungsgesetze zugunsten gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder, - eine Bedarfsplanung und -analyse zur Weiterentwicklung des Hilfesystems für gewalt- betroffene Frauen und Kinder. 131. Welche konkreten Handlungsbedarfe bestehen aus Sicht der Landes- regierung in Mecklenburg-Vorpommern? Zur Beantwortung wird auf die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung zur Vierten Gleichstellungskonzeption der Landesregierung zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Landtagsdrucksache 6/2664) verwiesen. 132. Wie hat sich die tatsächliche Gleichstellung bei der Besetzung von öffentlich-rechtlichen Beratungs- und Beschlussorganen seit dem Jahr 1997 entwickelt (bitte statistische Daten angeben)? Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt über 66 Mandate, in denen zwei Ersatzmandate enthalten sind, in Gremien und in Aufsichtsräten von Unternehmen und Institutionen, an denen das Land beteiligt ist. Bis 2012 war von diesen 66 Mandaten keines durch eine Frau besetzt. Nunmehr werden 36 Mandate von Frauen wahrgenommen. Dies bedeutet eine Erhöhung des Anteils der Frauenmandate von 0,0 Prozent auf 54,5 Prozent geführt. 133. Wie gedenkt die Landesregierung der Tatsache entgegenzuwirken, dass Frauen in bestimmten Bereichen, Führungsebenen und Berufs- gruppen noch immer stark unterrepräsentiert sind? Die Landesregierung hat verschiedene Instrumente und Maßnahmen entwickelt, um die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen in den verschiedenen Bereichen abzubauen. Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Landesregierung zu erhöhen, wurden Zielvereinbarungen abgeschlossen. Hier verpflichten sich die Staatskanzlei und die Ministerien, freie und planbar frei werdende Stellen bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung mit Frauen zu besetzen. Darüber hinaus werden Fortbildungen für Frauen in Führungspositionen und Veranstaltungen zur Netzwerkbildung angeboten. 135",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Um den Anteil von Professorinnen an den Universitäten zu erhöhen, wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Mecklenburg-Vorpommern das Programm „KarriereWegeMento- ring Wissenschaft M-V“ an den Universitäten Greifswald und Rostock durchgeführt. An den Hochschulen Neubrandenburg, Stralsund und Wismar wird - ebenfalls finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Mecklenburg-Vorpommern - das Programm „KarriereWege- Mentoring Wirtschaft M-V“ umgesetzt. Ziel ist es, die beruflichen Einstiegs- und Aufstiegs- chancen der Studentinnen zu verbessern, indem karrierefördernde Kontakte und der Aufbau eigener professioneller Netzwerke ermöglicht werden. Mit dem Programm „Zukunft durch Aufstieg - Mentoring für weibliche Beschäftigte in Mecklenburg- Vorpommern“ wird der berufliche Aufstieg von Frauen in Führungspositionen in Unternehmen oder Institutionen mit wirtschaftsnahen Strukturen in Mecklenburg- Vorpommern unterstützt. Um die Unter- beziehungsweise Überrepräsentanz von Frauen in bestimmten Berufsgruppen abzubauen, ist die geschlechtersensible Berufsorientierung auszubauen. Ziel ist es, Mädchen und Jungen jenseits tradierter Geschlechterstereotypen schon frühzeitig ihren Interessen, Neigungen und Fähigkeiten entsprechend zu fördern sowie in ihrem Berufsfindungsprozess umfassend und geschlechtersensibel zu unterstützen. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden Projekte gefördert, die dazu beitragen, Rollenstereotype zu überwinden und mehr junge Frauen für technisch-gewerbliche Berufe und mehr junge Männer für die Bereiche Pflege, Gesundheit und Erziehung zu interessieren. Mit den Aktionstagen „Girls‘ Day – Mädchen-Zukunftstag“ und dem „JungsTag M-V“ soll mehr Öffentlichkeit für dieses Thema hergestellt werden. 134. Wie schätzt die Landesregierung die Umsetzung und Wirkung des Landesgleichstellungsgesetzes für die Verwirklichung des Artikels 13 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein? An welchen Stellen muss nach Auffassung der Landesregierung nachgebessert werden? Das Gleichstellungsgesetz als ein Instrument zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern hat sich grundsätzlich bewährt. Notwendigkeiten für eine Nachbesserung des Gesetzes werden derzeit nicht gesehen. Ungeachtet dessen wird das Gesetz bereits unter Beteiligung der Interessenvertretungen vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwick- lungen überarbeitet und entsprechend Nummer 248 der Koalitionsvereinbarung 2011-2016 weiterentwickelt. Im Übrigen wird auf die Unterrichtungen des Landtages durch die Landesregierung über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes (Landtagsdrucksachen 3/1555; 4/2290; 6/1169) verwiesen. 136",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 135. Sieht die Landesregierung die Belange von Frauen mit Behinde- rungen und Frauen mit Migrationshintergrund ausreichend berück- sichtigt? Wenn nicht, wie soll eine gezielte Förderung der Frauen stattfinden? Die Landesregierung verfolgt mit der Umsetzung von § 4 des Landesbehindertengleich- stellungsgesetzes das Ziel, Benachteiligungen von Frauen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Politik für und mit Menschen mit Behinderungen wird in der Landesregierung als Querschnittsaufgabe verstanden. Zur Erreichung dieses Ziels sollen die Verwaltungen des Landes und der kommunalen Körperschaften sowie der ihnen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit diese Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, mit den Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen zusammen- arbeiten. 2000 wurde der Integrationsförderrat bei der Landesregierung als Beratungsgremium eingerichtet. Neben beratender Funktion hat er das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Die Interessen von Frauen mit Behinderungen werden im Integrationsförderrat durch den Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. vertreten. Um den Anforderungen der United Nations (UN)-Behindertenrechtskonvention heute und in Zukunft gerecht zu werden, hat die Landesregierung einen Maßnahmeplan zu deren Umsetzung beschlossen (Drucksache 6/2213). Dort werden unter anderem die Bereiche frauengerechte Gesundheitsversorgung, Beseitigung von Gewalt gegen Frauen mit Behinderung und Chancengleichgleichheit auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt. Mit der 2011 fortgeschriebenen „Konzeption zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 5/4167) wurde ein Handlungs- programm vorgelegt, das Maßnahmen für eine zielgerichtete Integrationsförderung in den wichtigsten Handlungsfeldern beschreibt. Dabei werden die spezifischen Belange von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund unter dem Blickwinkel besonderer Lebenslagen berücksichtigt. Auf Basis der in der Konzeption beschriebenen Schwerpunkte wurde eine Förderstruktur entwickelt, die dazu dient, Integrationsprozesse zu initiieren und zu begleiten sowie die interkulturelle Öffnung von öffentlichen Einrichtungen und Diensten voranzubringen. Die Angebote der migrationsspezifischen Beratung, zur Stärkung der Partizipation und die arbeitsmarktbezogenen Integrationsfachdienste Migration tragen auch dazu bei, ungleiche Chancen von Frauen und Männern im sozialen Umfeld sowie auf dem Weg in Arbeit oder in berufliche Selbstständigkeit abzubauen und Zugänge in Berufe zu eröffnen, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind. Der Landesbeirat für die Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg- Vorpommern begleitet den Prozess der Umsetzung der Integrationsarbeit im Land. Hieran sind Migrantenvertretungen aus dem landesweiten Netzwerk MIGRANET-MV - soweit dies möglich war, paritätisch durch Frauen und Männer besetzt - beteiligt. 137",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 136. Welche Verbesserungen zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern wurden seit Inkrafttreten des Landesgleichstellungs- gesetzes erreicht (Berücksichtigung der Anteile in den unterschied- lichen Lohn- und Besoldungsgruppen, bei Beförderungen und ähn- lichem)? Zur Beantwortung wird auf die Unterrichtungen des Landtages durch die Landesregierung über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes (Landtagsdrucksachen 3/1555; 4/2290; 6/1169) und zum Statistischen Heft „Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern im Spiegel der Zahlen“ (Landtagsdrucksache 6/1055) verwiesen. Danach hat sich die Anzahl der Frauen in den Besoldungsgruppen/Entgeltgruppen im höheren Dienst des Landes deutlich erhöht. 137. Berechtigt der Stand der Umsetzung des Landesgleichstellungs- gesetzes zu der Feststellung, dass der öffentliche Dienst eine Vor- bildwirkung bezüglich der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf die private Wirtschaft ausübt? Wenn ja, worin besteht diese Wirkung? Die Landesregierung hat die Forderung gemäß § 10 Gleichstellungsgesetz zur geschlechts- paritätischen Gremienbesetzung umgesetzt. An den 66 Mandaten, über die das Land Mecklenburg-Vorpommern in Gremien und Aufsichtsräten verfügt, beträgt der Anteil der Frauenmandate 54,5 Prozent. Insoweit hat der öffentliche Dienst Vorbildfunktion. Im Übrigen wird auf die Unterrichtungen des Landtages durch die Landesregierung über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes (Landtagsdrucksachen 3/1555; 4/2290; 6/1169) verwiesen. 138. Wie können die positiven Wirkungsmechanismen im Bereich des öffentlichen Dienstes auf die Privatwirtschaft und weitere Bereiche übertragen werden, um die Gleichstellung in der Gesellschaft weiter voranzubringen? Für den öffentlichen Dienst gilt das Landesgleichstellungsgesetz. Der Geltungsbereich dieses Gesetzes erstreckt sich nicht auf den privaten Bereich. Mithin sind dessen Regelungen auch nicht auf die Privatwirtschaft übertragbar. Die Landesregierung kann aber über Leuchtturm- projekte eine Vorbildwirkung übernehmen. 138",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 139. Sind der Landesregierung Unternehmen (kleine, mittlere und große) bekannt, in denen es Frauenförderpläne gibt, die der Umsetzung des Verfassungsgrundsatzes gemäß Artikel 13 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Artikel 3 Grundgesetz dienen? Nein. 140. Wie hoch ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in Mecklenburg-Vorpommern in kleinen, mittleren sowie großen Unternehmen? Gemäß des Betriebspanels des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Betriebspanel) aus dem Jahre 2012 beträgt der Anteil der Frauen auf der ersten Führungsebene in kleinen Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) und mittleren Unternehmen (bis 249 Beschäftigte) 32 Prozent und in großen Betrieben (ab 250 Beschäftigte) 31 Prozent. In der zweiten Führungsebene sind Frauen als Führungskräfte deutlich stärker vertreten als auf der ersten Führungsebene. In kleinen Betrieben beträgt der Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene 42 Prozent, in mittleren 44 Prozent und in großen Betrieben 35 Prozent. 141. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Frauen dahin- gehend zu fördern, stärker von ihrem passiven Wahlrecht in Volks- vertretungen im Lande, in den Gemeinden und Kreisen Gebrauch zu machen? Welche Maßnahmen sind vorgesehen? In Nummer 249 der Koalitionsvereinbarung für die sechste Wahlperiode 2011 - 2016 des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Koalitionspartner zum Ziel gesetzt, das Engagement von Frauen in der Politik zu erhöhen. Das Wahlrecht des Landes Mecklenburg- Vorpommern regelt das Wahlverfahren, also insbesondere den organisatorischen Ablauf von Landtags- und Kommunalwahlen. Die Möglichkeiten, mittels wahlrechtlicher Regelungen Frauen dahingehend zu fördern, stärker von ihrem passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen, sind daher beschränkt. Um geeignete Maßnahmen und Instrumente zu entwickeln, wird zunächst in Zusammenarbeit mit der Universität Rostock und dem Frauenbildungsnetz Mecklenburg-Vorpommern eine Bestandsaufnahme gemacht, die den Status quo für Mecklenburg-Vorpommern erfasst. 139",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 142. Wie soll das Potenzial alleinerziehender Frauen und Männer künftig besser genutzt werden und welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung abgeleitet aus Modellprojekten, wie AQuA (Land) oder ServANA (Bund), künftig dafür zu initiieren? Mit einem eigenständigen Förderschwerpunkt in der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 - Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Eltern; familienorientiertes Fallmanagement (Familiencoach) - soll die Förderung langzeitarbeitsloser Mütter und Väter erfolgen. Langzeitarbeitslose Eltern (insbesondere Mütter und Alleinerziehende) haben es besonders schwer, eine Arbeit zu finden. Gründe dafür liegen auch im familiären Umfeld, die deshalb bei den Bemühungen zur Integration in Arbeit mitbedacht werden müssen. Eltern in von Langzeitarbeitslosigkeit geprägten Lebensverhältnissen brauchen nicht allein Hilfe und Unterstützung für ihre persönliche Lebenssituation, sondern zugleich damit verbundene Hilfsangebote für ihre Kinder und ihren Lebenspartner. Das Land plant in der ESF- Förderperiode 2014 bis 2020 den besonderen Integrationsbedarfen langzeitarbeitsloser Eltern mit der Förderung von Angeboten für ein Familiencoaching gerecht zu werden. 143. Wie gewährleistet die Landesregierung gleichwertige Lebensbedin- gungen insbesondere für die Menschen in den besonders dünn besiedelten Gebieten von Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung hat von Anfang an einen Schwerpunkt auf die Unterstützung und Entwicklung der ländlichen Räume gelegt, um gleichwertige Lebensbedingungen - insbesondere für die Menschen in den besonders dünn besiedelten Gebieten von Mecklen- burg-Vorpommern - zu gewährleisten. Einen Schwerpunkt bildet dabei die vielfältige investive Förderung in den Ausbau der kommunalen Infrastruktur. Das Ministerium für Inneres und Sport beteiligt sich daran hauptsächlich durch die Förderinstrumente Sonderbedarfszuweisungen nach § 20 Absatz 1 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und Kofinanzierungshilfen nach § 21 Absatz 6 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Für Sonderbedarfszuwei- sungen stehen derzeit jährlich Fördermittel in Höhe von 19 Millionen Euro zur Verfügung. Die Sonderbedarfszuweisungen werden vor allem als Projektförderungen in Gestalt von Anteils- oder Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Diese Zuweisungen ermöglichen es insbesondere finanzschwachen Kommunen, die Finanzierung von Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises, die zu einer Erneuerung, Verbesserung oder Erhaltung der kommunalen Infrastruktur beitragen, zu sichern. Schwerpunkte der Förderung über Sonderbedarfszuweisungen waren in den letzten Jahren die Bereiche Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten, Feuerwehr und E-Government-Vorhaben sowie kommunale Kooperationen. 140",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die Gewährung von Kofinanzierungshilfen (50 Millionen Euro für 2012 - 2016) ermöglicht finanzschwachen Kommunen, bei einer bis zu 90 prozentigen Förderquote bezogen auf den kommunalen Eigenanteil an den verschiedenen Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union teilnehmen zu können. Mit diesem Förderinstrument werden unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung nachhaltige Investitionen langfristig, bestandsfähig und wirtschaftlich unterstützt und insbesondere die kommunalen Haushalte entlastet. Bisher konnten mit den ausgereichten Fördermitteln in Höhe von 32,7 Millionen Euro insgesamt 246 Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 141 Millionen Euro getätigt werden. Der kommunale Anteil betrug dabei 20,7 Millionen Euro. Die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in den Regionen soll ebenfalls durch den Ausbau der Breitbandverbindungen sowie durch die Förderung der Kommunikationsinfra- struktur erreicht werden. In den Jahren 2007 bis 2013 (verlängert durch die n+2-Reglung bis 2015) wurden und werden durch Mittel des EFRE-Programms in Höhe von insgesamt 9,2 Millionen Euro innovative E-Government-Projekte gefördert, die den Nutzen und die Nutzbarkeit des Internet und von online-Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen verbessern. Insbesondere mobile Bürgerbüros und die Einführung telefonischer Bürgerservices (115) mit zwei überregionalen Telefonservicecentern unterstützen - direkt für die Bürgerin / den Bürger spürbar - die Angleichung der Verwal- tungsleistungserreichbarkeit für dünn besiedelte Flächen. Ab 2014 wird dieses Förderziel durch eine Landesförderung bis zum Jahr 2018 fortgesetzt. Hierfür sind in diesem Zeitraum insgesamt 5 Millionen Euro vorgesehen. Zudem werden die Kommunen nach dem Finanzausgleichsgesetz mit den für ihre Aufgaben- wahrnehmung erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet. Die Regelungen zur Bemessung der Zuweisungen für Landkreise berücksichtigen dabei auch den unterschied- lichen Finanzbedarf, der sich durch die Siedlungsdichte ergibt. Im Rahmen der Berechnung des Finanzbedarfs von Landkreisen nach §§ 13, 15 Absatz 2 FAG M-V wird nach § 13 Absatz 4 FAG M-V deshalb neben der Einwohnerzahl auch die Fläche zu 27 % berücksichtigt. Über das Landwirtschaftsressort sind seit 1991 über 1,5 Milliarden Euro Fördermittel von EU, Bund und Land für Maßnahmen der Flurneuordnung, Dorferneuerung und des ländlichen Wegebaus in die ländlichen Räume Mecklenburg-Vorpommerns geflossen. Des Weiteren sind in den Jahren 2007 bis 2013 (mit n+2-Regelung) 70 Millionen Euro für LEADER ausgereicht und damit 800 Vorhaben unterstützt worden. Außerdem wurden im Rahmen des Breitband- ausbaus in den ländlichen Räumen in den Jahren 2008 - 2014 rund 290 Vorhaben mit insgesamt 23 Millionen Euro bezuschusst. Sowohl durch den finanziellen Einsatz der Landesregierung als auch den personellen Einsatz in den zuständigen Kreis- und Landesbehörden wird den ländlichen Räumen Mecklenburg- Vorpommerns die maximal mögliche Unterstützung bei der Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensbedingungen zuteil. Von den Auswirkungen der demografischen Entwicklung werden vorrangig die ländlichen Gebiete sowie kleine und mittlere Städte betroffen sein werden. Für die langfristige Anpassung der kommunalen Infrastrukturen (zum Beispiel der wasserwirtschaftlichen Ver- und Entsorgungssysteme) an die konkreten Rahmenbedingungen (Regionen mit besonderen demographischen Herausforderungen einerseits sowie wirtschaft- liche und touristische Wachstumsregionen andererseits) wird sich über Jahre ein erheblicher Investitionsbedarf ergeben. 141",
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"number": 142,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Auch in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 ist daher vorgesehen, den Einsatz der finanziellen und personellen Ressourcen zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns entsprechend fortzusetzen. Ergänzend wird auf die Beantwortung zu Fragen 22, 23 und 29 verwiesen. 144. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deut- schen Bundestages, dass die vollständige Angleichung der Renten- werte zum Ende des Solidarpaktes, also erst 30 Jahre nach Herstel- lung der Einheit Deutschlands erfolgen soll? Die Landesregierung setzt sich seit vielen Jahren auf Bundesebene für eine möglichst zügige Angleichung der Rentenwerte in Ost und West ein. Viele Menschen in Mecklenburg- Vorpommern empfinden es zu Recht als Ungerechtigkeit, dass es 25 Jahre nach der Deutschen Einheit noch immer zwei unterschiedliche Rentensysteme gibt. Mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene ist nun erstmals ein Zeitplan für die Rentenangleichung festgelegt worden. Er sieht die Schaffung einheitlicher Rentenwerte bis Ende 2019 vor. Im Jahr 2016 soll überprüft werden, wie weit der Anglei- chungsprozess bereits vollzogen ist und ob eine Teilangleichung notwendig ist. Die Landesregierung bewertet diese Festlegung als Fortschritt, auch wenn sie sich eine noch zügigere Angleichung hätte vorstellen können. Sie wird darauf drängen, dass der vereinbarte Zeitplan nun auch gesetzlich umgesetzt wird. 145. Welche Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten plant die Landes- regierung für die Menschen, deren Renten im Alter oder bei Erwerbsminderung in der Nähe des Existenzminimums liegen? Besteht im Einzelfall Bedürftigkeit, sieht das Sozialsystem in Deutschland als Ausfluss des Sozialstaatsprinzips gemäß Artikel 20 und Artikel 28 Grundgesetz Fürsorgeleistungen vor. Mit dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch hat der Gesetzgeber ein Existenzsicherungssystem geschaffen, das bei Hilfebedürftigkeit vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützt. Die Hilfen umfassen nicht nur Leistungen zur Befriedigung von Grundbedürfnissen, wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung. Vielmehr ermöglichen sie darüber hinaus auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe. Die Ermittlung der Regelbedarfe nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist nach dem Urteil des Bundesver- fassungsgerichts vom 9. Februar 2010 mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011, das rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, angepasst worden. Unterstützungs- leistungen über den vom Bundessozialgericht als verfassungsgemäß bestätigten Regelbedarf hinaus, sind seitens der Landesregierung nicht vorgesehen. 142",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 146. Plant die Landesregierung für die Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention eine Änderung der Verfassung des Landes Meck- lenburg-Vorpommern? a) Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür? b) Wenn nicht, aus welchen Gründen erfolgt keine Änderung? Ja. Zu a) und b) Die Landesverfassung enthält über die dynamische Verweisung in Artikel 5 Absatz 3 auf Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, alle erforderlichen Gewährleistungen der UN-Behindertenrechts- konvention. Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes ist nach dem vom Bundesverfas- sungsgericht in ständiger Rechtsprechung niedergelegten Grundsatz der Völkerrechtsfreund- lichkeit des Grundgesetzes so zu verstehen und auszulegen, dass er im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht. Die Staatszielbestimmung in Artikel 17a der Landesverfassung (Schutz von alten Menschen und Menschen mit Behinderung) ist ebenfalls im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention auszulegen. Unabhängig von dieser rein juristischen Betrachtung steht allerdings der in Artikel 17a der Landesverfassung verwandte Begriff der Fürsorge im Widerspruch zum in der UN-Behindertenrechtskonvention niedergelegten Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe. Aus diesem Grunde ist eine zeitgemäße Anpassung der Landesverfassung an die Grundanliegen der UN-Behinderten- rechtskonvention beabsichtigt. 147. Nach der Verfassung des Landes erhalten Menschen mit Behinde- rung einen besonderen Schutz. In der amtlichen Statistik werden aber nur Menschen mit einer Behinderung von mindestens 50 Pro- zent erfasst. a) Was sind hierfür die Ursachen? b) Was hindert die Landesregierung, auch die Situation der Men- schen mit einer geringeren Behinderung von der amtlichen Sta- tistik erfassen zu lassen? Zu a) Über schwerbehinderte Menschen, wozu diejenigen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr gehören, wird gemäß § 131 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) alle zwei Jahre eine Bundesstatistik durchgeführt. Eine gesetzliche Grundlage zur Erfassung von Menschen mit einem GdB unter 50 gibt es nicht. 143",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu b) Unabhängig von den in der Antwort zu Frage 147 a) genannten Daten erstellt das LAGuS monatlich eine Leistungsstatistik über die Erledigung von Anträgen nach § 69 SGB IX und die Zahl der Feststellungen, unter anderem differenziert nach dem GdB und den Merkzeichen für den Schwerbehindertenausweis. In dieser Statistik wird auch die Zahl der Menschen mit einem GdB ab 20 erfasst. Das LAGuS berichtet dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales monatlich über die Ergebnisse, sodass der Landesregierung auch Informationen zur Anzahl der Menschen mit einem GdB von weniger als 50 vorliegen. Eine Erweiterung der amtlichen Statistik und entsprechende Initiativen zur Änderung des SGB IX werden daher nicht für erforderlich erachtet. 148. Durch welche bereits laufenden bzw. welche geplanten Aktivitäten will die Landesregierung sicherstellen, dass alle Menschen mit einer Behinderung gleichberechtigt und ohne Nachteile ihr Leben in Mecklenburg-Vorpommern gestalten können? Um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung, insbesondere in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, zu ermöglichen, hat die Landesregierung einen Maßnahmeplan erarbeitet (Landtagsdrucksache 6/2213). Er dokumentiert Maßnahmen, Projekte und Vorhaben, mit denen die Landesregierung jetzt und in der Zukunft die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft verfolgt. 149. Wie hat sich die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt seit 1997 in Mecklenburg-Vorpommern ent- wickelt? Dem Land liegen nur Daten hinsichtlich der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen (Grad der Behinderung (GdB) ab 50) und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen (GdB ab 30) ab dem Jahr 2003 vor. Jahr Beschäftigte schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen Mecklenburg-Vorpommern 2003 12.755 2004 12.770 2005 13.381 2006 13.319 2007 14.033 2008 14.678 2009 15.297 2010 15.962 2011 16.801 2012 17.567 144",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Auf die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung schwerbe- hinderter Menschen auf Basis der Statistik aus dem Anzeigeverfahren gemäß § 80 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen wird ergänzend hingewiesen. Auch in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden jedoch keine Daten zum Merkmal „behinderte Menschen“ erhoben. Danach wurden im Jahr 2001 10.334 besetzte Pflichtarbeitsplätze, im Jahr 2002 10.731 besetzte Pflicht- arbeitsplätze und im Jahr 2012 insgesamt 14.055 besetzte Pflichtarbeitsplätze statistisch erfasst. 150. Wie hoch waren die Ausgleichsabgaben seit 1997 (bitte auflisten)? Die Entwicklung der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe seit 1997 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Spalte zwei enthält die tatsächlichen Einnahmen (Bruttoeinnahmen) und die Spalte 3 das Soll-Aufkommen, das dem Land Mecklenburg-Vorpommern nach der Abführung an den Ausgleichsfonds und nach dem Ausgleich zwischen den Integrationsämtern der Länder tatsächlich zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen zur Verfügung steht. Die Erhöhung der Einnahmen der Ausgleichsabgabe im Jahr 2013 ist auf die Erhöhung der Beitragssätze der Ausgleichsabgabe zurückzuführen. Jahr Einnahmen Soll-Aufkommen in Tausend Euro inTausend Euro 1997 11.100 3.355,0 1998 10.200 4.157,1 1999 9.700 5.001,0 2000 8.900 5.788,5 2001 8.000 6.157,6 2002 7.100 6.657,0 2003 6.500 5.972,8 2004 6.540,8 5.680,9 2005 5.978,3 6.780,3 2006 5.210,6 6.531,1 2007 5.888,9 6.735,0 2008 6.522,4 7.382,2 2009 6.416,5 8.336,0 2010 6.202,6 7.457,5 2011 6.083,0 7.538,1 2012 5.906,2 7.770,8 2013 6.424,8 8.451,8 Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat jährlich auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Aus diesem Grund fielen keine Ausgleichsabgaben an. 145",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 151. In welchem Umfang wurden in dieser Zeit behinderte Menschen in Einrichtungen der Landesregierung beschäftigt (bitte auflisten)? Der prozentuale Anteil schwerbehinderter Menschen, die in Einrichtungen der Landesregie- rung beschäftigt wurden, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: 1997- 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2004 Anteil schwer- behinderte Menschen in % Ressort (aktuelle Behördenbezeich- nungen) Staatskanzlei 7,69 8,01 8,96 7,92 6,68 6,20 5,23 7,54 7,38 Ministerium für Inneres und Sport 3,30 3,52 3,52 3,46 3,88 4,10 4,34 4,47 4,93 Justizministerium 4,84 5,00 5,60 5,49 5,83 5,65 5,92 6,09 5,84 Finanzministerium 6,70 7,05 6,80 7,14 7,34 7,32 7,47 8,35 9,01 Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus 6,05 5,57 7,18 10,41 8,54 7,29 6,77 7,79 9,06 Ministerium für keine Daten vorhanden Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz 5,15 6,26 8,36 8,86 8,99 8,88 9,53 7,73 10,29 Umweltministerium 9,44 10,20 Ministerium für Bildung, Wissen- schaft und Kultur 4,68 4,73 5,01 5,20 5,33 5,42 6,02 6,41 6,75 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwick- lung 7,31 7,93 8,46 8,61 8,00 6,13 6,38 Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung 5,47 8,09 Ministerium für Arbeit, Gleich- stellung und Soziales 13,15 14,21 15,11 15,65 15,65 15,31 15,27 15,38 15,38 146",
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"number": 147,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 152. Was waren die Gründe, dass in Einrichtungen der Landesverwaltung die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für behinderte Menschen (Pflicht- quote) nicht entsprechend besetzt wurde? Im Zeitraum 2005 bis 2013 hat die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern jährlich auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Aus diesem Grund fielen keine Ausgleichsabgaben an. Zahlen für die Jahre 1994 bis 2004 liegen nicht mehr vor. 153. Was beabsichtigt die Landesregierung, um die Beschäftigung behin- derter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern? Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert (siehe Antwort auf Frage 149). Die Landesregierung erfüllt seit 2005 die Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Im Maßnahmeplan der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Landtagsdrucksache 6/2213) Kapitel 2 Nummer 43 Handlungsfeld „Arbeit und Beschäftigung“ sind Maßnahmen für die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt benannt. Zur Umsetzung der Richtlinie „Initiative Inklusion“ hat die Landesregierung mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit zu den Handlungsfeldern gemäß Artikel 1 bis 3 Kooperationsvereinbarungen mit dem Ziel unterzeichnet, die Teilhabe am Arbeits- leben für schwerbehinderte Menschen zu verbessern. Zur Umsetzung des Handlungsfeldes Berufsorientierung gemäß Artikel 1 wurden die Integrationsfachdienste gemäß § 109 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beauftragt. Bei Bedarf wird diese Umsetzung auch aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch unterstützt. Die Laufzeit der Förderung für das Handlungsfeld gemäß Artikel 1 endet mit Ablauf des 31. August 2016 und gemäß Artikel 2 und 3 im Jahr 2018. Die Teilhabe am Arbeitsleben wird auch künftig im Rahmen der verfügbaren Mittel aus der Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung für behinderte und schwerbehinderte Menschen verbessert. Die Landesregierung ermöglicht im Rahmen der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) unter anderem auch befristete Probebeschäftigungen nach § 46 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Darüber hinaus stehen Förderprogramme und Beratungsangebote (zum Beispiel Gründersti- pendium, Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen, Meisterprämie oder Förderung des Unternehmergeistes) grundsätzlich allen Antragstellern gleichberechtigt zur Verfügung. Die im „Masterplan Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2020“ identifizierten 147",
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"number": 148,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Gestaltungsfelder Life Science, Gesundheitsdienstleistungen, Gesundes Alter(n), Gesund- heitstourismus und Ernährung für die Gesundheit mit ihren spezifischen Handlungsempfeh- lungen treiben Entwicklungen voran, von denen auch Menschen mit Behinderungen Nutzen haben. Neuentwicklungen in den Bereichen Life Science und Telemedizin tragen dazu bei, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern und ihre Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben zu erhöhen. Die Landesregierung fördert die zügige Umsetzung von Forschungsergebnissen im Rahmen der Verbundforschung. 154. Welche Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten plant die Landes- regierung für die Menschen mit Behinderungen, die in den nächsten Jahren Alters- oder Erwerbsminderungsrentner werden und die geschützten Werkstätten verlassen? Um Erkenntnisse über die derzeitige Lebenssituation, insbesondere älterer Menschen mit Behinderungen, sowie über Möglichkeiten der erweiterten Teilhabe und selbstbestimmten Lebensführung zu gewinnen, ist im Jahr 2010 ein Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegeben worden. Aus diesem Sozialbericht geht hervor, dass sich die Lebenssituation im Land für Menschen mit Behinderungen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert hat. Um die Tagesstruktur sowie Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten für in Wohnstätten, Wohngruppen und in der eigenen Häuslichkeit lebende Menschen mit Behinderungen bedarfsgerecht zu gestalten, bedarf es sozialraumorientierter Teilhabeleistungen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob in den Einrichtungen für diese Menschen ein erhöhter Personalschlüssel zugrunde zu legen ist. Die Einrichtungsträger sind hierzu mit den Kostenträgern in Verhandlungen. In Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel der „Inklusion“ sollen tagesstrukturierende Angebote außerhalb der bestehenden Einrichtungen - wie beispielsweise Seniorenclubs - alt gewordenen Menschen mit und ohne Behinderungen zugutekommen. Hierzu wird die Landesregierung moderierend mit den Leistungsträgern und Leistungserbringern die Gespräche fortsetzen. 148",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 155. Durch welche konkreten Maßnahmen (z. B. Änderung Landes- bauordnung, Abschluss von Zielvereinbarungen zur Umsetzung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes, öffentliche Förderung) will die Landesregierung mehr Barrierefreiheit in Mecklenburg- Vorpommern erreichen, insbesondere bei den Wohnungen, dem Wohnumfeld, bei Infrastruktureinrichtungen und dem ÖPNV und SPNV? Die Landesbauordnung (LBauO M-V) wird gegenwärtig novelliert. Die Aspekte der Barrierefreiheit werden dabei verstärkt berücksichtigt, insbesondere durch die - Aufnahme einer Legaldefinition des Begriffs „Barrierefreiheit“, - Änderungen in § 39 LBauO M-V (Aufzüge) und § 50 LBauO M-V (Barrierefreiheit), die sich aus der Einführung der DIN 18040-2 als Technische Baubestimmung ergeben, - barrierefreie Benutzbarkeit von Wohnungen und öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen, - barrierefreie Erreichbarkeit eines Wohngeschosses in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, - Aufnahme der Beherbergungsstätten in den § 50 Absatz 2 LBauO M-V. Justizvollzugsanstalten sind keine öffentlich zugänglichen Anlagen, gleichwohl werden bei Neu- und Umbaumaßnahmen in Teilbereichen barrierefreie Nutzungsmöglichkeiten geschaffen. Mit Hilfe der Städtebauförderprogramme können städtebauliche und funktionelle Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Entwicklungsgebieten und abgegrenzten Fördergebieten (städtebauliche Gesamtmaßnahmen) mit dem Ziel beseitigt werden, Entwicklungsdefizite abzubauen und die Lebensbedingungen allgemein zu verbessern. Die im Jahr 2011 überarbeiteten Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Mecklenburg- Vorpommern (StBauFR M-V) zielen auf die barrierefreie Gestaltung des Wohnumfeldes sowie die Schaffung eines barrierefreien Zugangs und einer barrierefreien Nutzung öffentlicher Gebäude und Räume sowie privater Bauvorhaben in den Fördergebieten. Gemäß Ziffer 53 der Koalitionsvereinbarung 2011-2016 stehen bei der Wohnraumförderung die demografische Entwicklung und die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen im Vordergrund. Dabei verfolgt die Landesregierung gemäß Ziffer 55 der Koalitionsverein- barung 2011-2016 die Strategie „Wohnen mit Zukunft“. Zur Unterstützung dieser Strategie wurde im Haushalt 2014/2015 (0604 892.01 MG 11) ein zweijähriges Zuschussprogramm in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro veranschlagt. Damit soll insbesondere der Einbau von Liften und Fahrstühlen gefördert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 148 verwiesen. Bei der Planung des Landesverkehrs sind die Anforderungen von Menschen mit Behinde- rungen zu berücksichtigen. Die Landesregierung fördert Investitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorhaben, die auf die Verbesserung der Barrierefreiheit der Infrastruktur des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet sind. 149",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 156. Welche Landkreise/kreisfreien Städte verrechnen bei erwachsenen Menschen mit Behinderung den Kindergeldanspruch mit Hilfen zum Lebensunterhalt bzw. Bezug von Grundsicherung vollständig oder zumindest zu Teilen? a) Wie viele Menschen mit Behinderungen sind davon betroffen (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten auflisten)? b) In welcher Höhe belaufen sich die Verrechnungen jeweils (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten auflisten)? c) Sieht die Landesregierung diese Verrechnung als gerechtfertigt bzw. nicht gerechtfertigt an und was sollte gegebenenfalls unter- nommen werden, um dies zu ändern und wie wird das jeweils begründet? Auf Nachfrage des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales haben alle Landkreise und kreisfreien Städte mitgeteilt, dass sie aufgrund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und den Prüfungen im Einzelfall den Kindergeldanspruch erwachsener Menschen mit Behinderung im Einzelfall ganz oder teilweise mit den Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), also mit Hilfen zum Lebensunterhalt beziehungsweise der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, verrechnen. Zu a) Insgesamt waren zum Zeitpunkt der Datenerhebung (Anfang 2014) 1.924 behinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern davon betroffen. Nach Angaben der einzelnen örtlichen Träger der Sozialhilfe waren es: - in der Hansestadt Rostock 305 Personen, - in der Landeshauptstadt Schwerin 177 Personen, - im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 288 Personen, - im Landkreis Rostock 250 Personen, - im Landkreis Vorpommern-Rügen 242 Personen, - im Landkreis Nordwestmecklenburg 158 Personen, - im Landkreis Vorpommern-Greifswald 299 Personen und - im Landkreis Ludwigslust-Parchim 205 Personen. Zu b) Nach Angaben der einzelnen örtlichen Träger der Sozialhilfe beliefen sich die Verrechnungen zum Zeitpunkt der Erhebung auf folgende monatliche Beträge: Hansestadt Rostock 55.773,90 Euro Landeshauptstadt Schwerin 29.254,51 Euro Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 49.307,93 Euro Landkreis Rostock 45.060,37 Euro Landkreis Vorpommern-Rügen 37.919,49 Euro Landkreis Nordwestmecklenburg 25.343,95 Euro Landkreis Vorpommern-Greifswald 46.504,12 Euro Landkreis Ludwigslust-Parchim 31.349,97 Euro. 150",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu c) Eine Verrechnung ist entsprechend den bundesgesetzlichen Regelungen und der Rechtspre- chung des Bundesfinanzhofs im Einzelfall möglich. Entsprechende Anträge der Sozialhilfe- träger entscheidet die jeweilige Familienkasse, die unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Kindergeldes die konkreten Umstände zu prüfen und zu würdigen hat. Änderungen bedürften einer Änderung der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen. 157. Wie will die Landesregierung die Arbeitsbedingungen im Pflege- bereich nachhaltig verbessern? Die Landesregierung hat am 11. April 2011 einen „Runden Tisch Pflege“ mit den maßgeblich am Prozess „Pflege“ beteiligten Akteuren ins Leben gerufen, der in einer „Schweriner Erklärung“ die Gestaltung von „strategischen Eckpunkten für eine Pflegestrategie 2030 Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen hat. Auf seiner zweiten Sitzung am 17. Dezember 2013 haben die Akteure des „Runden Tisches Pflege“ eine Gemeinsame Initiative zur Sicherung des Pflegepersonals in Mecklenburg-Vorpommern gestartet (Beschluss und Beschlussbericht, vergleiche Anlage) Wie dem Bericht zu entnehmen ist, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege ein wichtiger Bestandteil der Initiative zur Sicherung des Pflegepersonals. Der Landespflegeausschuss als wichtiges Landesarbeits- und Beschlussgremium gemäß Elftem Buch Sozialgesetzbuch hat bereits am 26. November 2013 den Beschluss gefasst, zur Untersetzung des Beschlusses eine Arbeitsgruppe Sicherung des Pflegepersonals ins Leben zu rufen, die die weitere Unterset- zung, Abstimmung und Umsetzung der Initiative koordiniert. 158. Durch welche Maßnahmen soll die Angleichung der Entlohnung Ost an West im Pflegebereich erreicht werden (bitte mit Terminsetzung auflisten)? Die Frage der Festlegung der Entlohnung ist Zuständigkeit und Aufgabe der Tarifpartner in der Pflege. Da es kein einheitliches Tarifgebiet Ost und auch kein einheitliches Tarifgebiet West gibt, ist eine eindeutige Bezugsgröße nicht gegeben. Im Weiteren richtet sich die Frage der Gestaltung der Tarifstrukturen auch nach den Möglichkeiten, diese in die Verhandlungen mit den Pflegekassen und dem Kommunalen Sozialverband im Rahmen der Vergütungsstrukturen einzubeziehen. Ungeachtet der Tatsache, dass das Land keinen direkten Einfluss auf die Gestaltung der Vergütungs- und Tarifstruk- turen hat, setzte sich die Landesregierung unter anderem bei den Vermittlungen zu den Verhandlungen in der Häuslichen Krankenpflege dafür ein, dass ein schrittweiser Anglei- chungsprozess der Vergütungs- und Tarifstrukturen an die angrenzenden Bundesländer erreicht wird. 151",
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"number": 152,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Das Bemühen, diesen Prozess gemeinsam mit allen Akteuren in der Pflege zu gestalten, spiegelt sich auch in der Initiative zur Sicherung des Pflegepersonals wider (siehe Antwort zu Frage 157). Darüber hinaus hat sich die Landesregierung bereits bei der Neugestaltung des Landespflege- gesetzes dafür eingesetzt, dass die Vergabe von Fördermitteln nach Landespflegesetz an die Zahlung nach Tarif gebunden wird (siehe § 1 Absätze 6 und 9 Landespflegegesetz). Eine konkrete Angleichung von Tarifstrukturen an die Tarif- und Vergütungsstrukturen anderer Bundesländer und die Gestaltung eines ebenfalls konkreten Zeitraums für Anpas- sungen liegt nicht in der Hand der Landesregierung. Sie hat jedoch deutlich gemacht, dass Verbesserungen in diesem Bereich einen wesentlichen Einfluss auf die Sicherung der Personalbedarfe in den Unternehmen der Pflege im Lande haben werden und sofern zügig erforderlich sind. Allerdings ist ebenfalls auf den Zusammenhang zwischen Höhe der tariflichen Entlohnung und Kosten der Hilfen zur Pflege und die Kosten für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu verweisen, da aufgrund des Charakters der Pflegeversicherung die Pflegebedürftigen an den Kosten beteiligt werden. Hier besteht das Interesse, dass sich die Kostenentwicklung an der Lebenswirklichkeit und der allgemeinen Tarifentwicklung im Lande orientiert. Insofern steht für die Landesregierung auch bei der Entwicklung der Tarif- und Entlohnungsstrukturen im Bereich der Pflege die Herstellung gleichwertiger Lebensver- hältnisse im Mittelpunkt. Dies gilt sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für das Pflegepersonal. 159. Beabsichtigt die Landesregierung, für Qualifizierung im bürgerschaftlichen Engagement einen Fonds einzurichten, aus dem alle Vereine und Verbände, die bürgerschaftliches Engagement för- dern, finanziert werden können? Wenn nicht, bitte begründen! Die Landesregierung plant die Gründung der „Ehrenamtsstiftung MV - Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern“ im Mai 2015, der unter anderem auch Mittel für Qualifizierung im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung stehen sollen. 152",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Bildung und Schulwesen 160. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung und die Ergeb- nisse im Schulwesen des Landes unter Beachtung der bildungspoli- tischen Grundsatzentscheidungen mit den Schulgesetznovellen 2006, 2009 und 2012? Die Entwicklung des Schulwesens in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt unter der Maßgabe, Schülerinnen und Schüler besser zu fördern, Begabungsreserven zu nutzen, die Effizienz und vor allem die Durchlässigkeit des Schulsystems zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, wurden die in der Fragestellung genannten Schulgesetznovellen vorgenommen. Sie ermöglichten eine Entwicklung des Schulsystems, in der die jeweils aktuellen Erkenntnisse der Schulpädagogik einbezogen wurden und in der das Schulsystem an die demographischen Veränderungen in Mecklenburg-Vorpommern angepasst wurde. Die demographische Entwicklung machte Veränderungen im Schulnetz erforderlich. Bei rückläufigen Schülerzahlen wurden durch die Schülermindestzahlen und Mindestzügigkeiten Schulgrößen ermöglicht, die für einen geordneten Schulbetrieb und für eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit erforderlich sind. Größere und leistungsfähigere Schulen entstanden. Auch das längere gemeinsame Lernen trägt der demographischen Entwicklung Rechnung. Folgen dieser Reform sind neben positiven Leistungseffekten durch anregende Lernmilieus auch gewollte soziale Effekte. In der beruflichen Bildung ermöglichen Regionale Berufliche Bildungszentren ein abgestimmtes, flexibles und differenziertes Bildungsangebot. Für die Entwicklung der Qualität von Schule erhielt die Einzelschule mehr Selbstständigkeit. Die Ausgestaltung der Ganztagsschule wurde mit Standards versehen. In der Grundschule wurde die Fremdsprache aufgenommen, im Sekundarbereich I erhielt Informatik einen eigenen Stellenwert und im Abitur wurde die vertiefte Allgemeinbildung verstärkt. Die Schulgesetznovelle 2009 schuf weitere Konkretisierungen im Hinblick auf die Selbstständigkeit von Schule mit dem Ziel, die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler bedarfsgerechter auszugestalten. Mit der Einführung der schülerbezogenen Stundenzuweisung erhalten die Schulen einen größeren Gestaltungsraum bei der Bildung von Lerngruppen. Die graduierte Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler wurde an allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie an Förderschulen mit dem Förderschwer- punkt emotionale und soziale Entwicklung ab der Jahrgangsstufe 2 eingeführt. Die Qualitätsentwicklung an den Schulen wird durch eine Evaluation sowie durch Schul-, Unterrichts- und Fachberatung des Institutes für Qualitätsentwicklung Mecklenburg- Vorpommern unterstützt. Mit der Änderung des Schulgesetzes 2012 wurden Maßnahmen konkretisiert, um einerseits eine größere Vergleichbarkeit im Bereich der Leistungsbewertung zu erreichen und andererseits die Lehrkräfte zu entlasten. So wurde die Erstellung von individuellen Förderplänen einheitlich geregelt und auf Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungs- schwächen oder vermutetem oder festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf beschränkt. 153",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zudem wurde die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Förderplänen in den geregelten Fällen hervorgehoben und die Informationspflicht der Lehrkräfte ergänzt. Im Ergebnis führte dies zu einer Entlastung und Schaffung weiterer Freiräume für die Lehrerinnen und Lehrer, indem Bürokratie abgebaut und Berichtspflichten reduziert wurden. Hinsichtlich der Auswirkungen der Schulgesetznovellen verweist die Landesregierung insbesondere auf die gestiegene Quote der Hochschulzugangsberechtigten (2002: 22,0 Prozent, 2013: 37,6 Prozent). Dementsprechend weniger Schülerinnen und Schüler legen die Mittlere Reife ab (2002: 47,7 Prozent, 2013: 39,0 Prozent). Die Quote der Schulabgänge- rinnen und Schulabgänger mit Berufsreife erreichte im Jahr 2002 einen Wert von 19,2 Prozent und stagniert seit mehreren Jahren bei etwa zehn bis elf Prozent. Die Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Berufsreife liegt nach einem zwischenzeitlichen Höchstwert von 15,8 Prozent (2008) derzeit bei knapp über zehn Prozent. Die hervorragende Qualität naturwissenschaftlicher Bildung in Mecklenburg-Vorpommern ist außerdem durch die im Oktober 2013 veröffentlichte Ländervergleichsstudie 2012 des Institutes für Qualitäts- entwicklung im Bildungswesen an der Humboldtuniversität Berlin bestätigt worden, der zufolge sich Mecklenburg-Vorpommern in Mathematik und in den Naturwissenschaften in der Spitzengruppe der Länder befindet. Die Schulgesetznovellen sind somit Ausdruck einer systematischen Weiterentwicklung des Schulwesens. Sie ist an den Erfordernissen ausgerichtet, die an ein leistungsfähiges Bildungssystem gestellt werden müssen. Mit den Schulgesetznovellen wurden die Grundlagen dafür gelegt, dass den Schülerinnen und Schülern in Mecklenburg-Vorpommern ein flächendeckendes Netz an effizient arbeitenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen zur Verfügung steht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2652 verwiesen. 161. Welche pädagogischen oder organisatorischen Maßnahmen zur Durchsetzung der Chancengleichheit im Schulwesen des Landes hält die Landesregierung aus welchen Gründen für besonders erfolg- reich? Die Chancengleichheit ist in der UN-Behindertenrechtskonvention und im Schulgesetz festgeschrieben. Besonders erfolgreiche organisatorische Maßnahmen zur Durchsetzung der Chancengleich- heit im Schulwesen sind: - die Einführung und Verbesserung der schülerbezogenen Stundenzuweisung seit dem Schuljahr 2009/2010 unter Einbeziehung sozialraumbedingter Besonderheiten und schülerspezifischer Zusatzbedarfe in Form von besonderen individuellen Förderbedarfen (Schulgesetz § 69 Ziffer 11), - die Feststellung der besonderen individuellen Förderbedarfe einschließlich der sonderpädagogischen Förderbedarfe auf der Grundlage einheitlicher diagnostischer Verfahren und - die Umsetzung des „50 Millionen-Euro-Paketes“ ab dem Doppelhaushalt 2014/2015. 154",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Als besonders erfolgreiche pädagogische Maßnahmen zur Durchsetzung der Chancengleich- heit im Schulwesen können aufgeführt werden: - das Projekt der präventiven und integrativen Grundschule für alle Kinder mit Förderbedarf in Sprache, Lernen und/oder emotionaler und sozialer Entwicklung auf der Insel Rügen, das vom Schuljahr 2010/2011 bis zum Schuljahr 2013/2014 unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Rostock durchgeführt wurde, - die Aufnahme der inklusiven Bildung in die Lehramtsausbildung für alle Lehrämter sowie die Erhöhung der berufswissenschaftlichen und praktischen Anteile in der Ersten Phase der Ausbildung im Jahr 2011, - im Jahr 2013 die Verankerung der inklusiven Bildung in den Ausbildungsplänen der Seminarschulen und des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, die die Zweite Phase der Lehrerbildung gestalten (Lehrervorbereitungsdienstverordnung); darüber hinaus die Konzeption und Durchführung sonderpädagogischer Module für alle Lehrämter im Vorbereitungsdienst, - im Jahr 2013 die Vorlage des Berichts der Expertenkommission „Inklusive Bildung in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020“, dessen Empfehlungen zur Umsetzung durch die Landesregierung und den Landtag geprüft werden und - der Beginn eines umfassenden Fortbildungsprogramms für Lehrkräfte zum inklusiven Unterricht ab dem Schuljahr 2013/2014. 162. Wie bewertet die Landesregierung ihre pädagogischen oder organisatorischen Maßnahmen zur Verminderung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne einen anerkannten Schul- abschluss a) die allgemein bildenden Schulen oder b) die beruflichen Schulen (einschließlich dualer Ausbildung) verlassen haben? Zu a) und b) Vonseiten der Landesregierung wurden zahlreiche Maßnahmen eingeleitet und unterstützt, um zur Senkung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss beizutragen. Jede einzelne Maßnahme in den allgemein bildenden und beruflichen Schulen orientierte sich an den Schülerinnen und Schülern. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen konnte die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss gesenkt werden, zum Beispiel konnte die Quote der Schülerinnen und Schüler, die die allgemein bildende Schule ohne Schulabschluss verlassen haben von 15,8 Prozent im Jahr 2008 auf 10,3 Prozent im Jahr 2013 gesenkt werden. Weiterhin verringerte sich die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen mit einem Förderschul- abschluss. Die Quote konnte von 8,6 Prozent im Jahr 2008 auf 6,4 Prozent im Jahr 2013 verringert werden. Diese Zahlen belegen, dass es den Schulen im Lande in den letzten Jahren zunehmend besser gelingt, die Schülerinnen und Schüler zu einem Schulabschluss zu führen. 155",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Dieses ist auch ein Beleg dafür, dass die ergriffenen und unterstützten Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und zur Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler in der Summe eine Wirkung entfalten, die diesen Prozess unterstützt. 163. Wie hat sich die Abiturienten-Quote in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 1997 entwickelt? Die Quote der Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulreife der allgemein bildenden Schulen als Anteile an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung betrug 24,7 Prozent im Abschlussjahr 1997 und 33,8 Prozent im Abschlussjahr 2013. In den vergangenen Jahren hat sich das Berechnungsverfahren für die Absolventenquote geändert. Die Quote des Abschlussjahres 1997 ist gleich dem Quotienten aus der Zahl der Absolventinnen und Absolventen und der durchschnittlichen Bevölkerung in den drei Altersjahrgängen der 17- bis unter 20-Jährigen. Die Quote von 2013 basiert auf dem Quotensummenverfahren. Beim Quotensummenverfahren wird die Anzahl der Absolven- tinnen und Absolventen beziehungsweise Abgängerinnen und Abgänger aus einem Geburtsjahrgang durch die Anzahl der Bevölkerung in diesem geteilt und dies anschließend über alle Geburtsjahrgänge aufsummiert. Das Quotensummenverfahren wurde bundeseinheit- lich im Rahmen der Schulstatistik rückwirkend bis zum Jahr 2006 angewendet. Hier betrug die Quote 23,5 Prozent. 164. Wie viele der Absolventinnen und Absolventen mit einem Abitur oder Fachabitur haben seit dem Jahr 1997 nach ihrem Abschluss a) ein Studium an einer Hochschule oder b) eine Berufsausbildung begonnen? Zu a) Der weitere Bildungsweg jeder Absolventin und jedes Absolventen mit einem Abitur oder einem Fachabitur wird durch die Landesregierung nicht erfasst. Im Rahmen der Hochschulstatistik werden aber die Studienanfänger nach Jahr und Land des Erwerbs der Hochschulreife erfasst. Die resultierenden Übergangsquoten sind unter anderem in der Tabelle F2-2A des 5. Bildungsberichts „Bildung in Deutschland 2014“ ausgewiesen. Die Daten sind zu finden unter: http://www.bildungsbericht.de/daten2014/f2_2014.xls. 156",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu b) Der weitere Bildungsweg jeder Absolventin und jedes Absolventen mit einem Abitur oder einem Fachabitur wird durch die Landesregierung nicht erfasst. Im Rahmen der Schulstatistik wird lediglich erhoben, über welchen allgemein bildenden Abschluss die Neuanfängerinnen und Neuanfänger der beruflichen Schulen verfügen. Die Erhebung erfolgt aber nicht differenziert nach Jahr oder Land des Erwerbs des allgemein bildenden Abschlusses. Die entsprechenden Werte sind den jährlichen statistischen Berichten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern „Berufliche Schulen, Berufsbildung - Auszubildende und Prüfungen“ zu entnehmen. 165. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um unter Beachtung der demografischen Entwicklung der Schülerzahlen ein wohnort- nahes und qualitativ hochwertiges Schulnetz zu erhalten? Im nächsten Planungszeitraum der Schulentwicklungsplanung, der bis zum Jahr 2020 reicht, steigen die Schülerzahlen zunächst leicht an. Insofern besteht aktuell kein akuter Handlungs- bedarf im Hinblick auf die demografische Entwicklung. Allerdings können Grundsatzent- scheidungen zur Inklusion Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung haben. 166. Wie haben sich die Ausgaben des Landes zur Finanzierung des staatlichen allgemeinen und beruflichen Bildungswesens in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 1997 entwickelt (bitte jeweils bezogen auf die Sach- und Personalkosten in Jahresscheiben angeben)? Die Finanzierung des staatlichen allgemeinen und beruflichen Bildungswesens in Mecklen- burg-Vorpommern hat sich gemäß der Haushaltsrechnung des Landes seit 1997 wie folgt entwickelt: Jahr Personalkosten in Euro Sachkosten in Euro Summe in Euro 1997 864.250.730,25 2.579.419,77 866.830.150,02 1998 869.549.858,65 3.004.558,17 872.554.416,83 1999 869.504.262,51 2.850.978,58 872.355.241,09 2000 848.303.939,64 2.667.233,11 850.971.172,76 2001 843.479.977,51 2.615.295,72 846.095.273,23 2002 843.848.223,06 2.681.957,05 846.530.180,11 2003 826.388.790,13 2.667.854,91 829.056.645,04 157",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Jahr Personalkosten in Euro Sachkosten in Euro Summe in Euro 2004 803.941.966,27 3.292.471,61 807.234.437,88 2005 758.432.937,31 3.572.934,55 762.005.871,86 2006 713.488.314,36 3.719.805,92 717.208.120,28 2007 683.768.627,62 3.757.926,17 687.526.553,79 2008 654.912.264,58 3.684.920,41 658.597.184,99 2009 644.968.816,64 3.570.537,51 648.539.354,15 2010 687.508.348,61 4.782.394,91 692.290.743,52 2011 702.034.063,81 5.440.260,50 707.474.324,31 2012 731.303.932,96 6.294.839,04 737.598.772,00 2013 750.376.916,58 6.365.419,16 756.742.335,74 Aufgrund rückläufiger Schülerzahlen können aus den Ausgaben jedoch keine Rückschlüsse auf die Ausstattung des Schulsystems gezogen werden. 167. Wie haben sich die Ausgaben des Landes zur Finanzierung des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens bei Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 1997 ent- wickelt (bitte jeweils bezogen auf die Sach- und Personalkosten in Jahresscheiben angeben)? Gemäß §§ 127 und 128 Schulgesetz in Verbindung mit der Privatschulverordnung gewährt das Land Trägern von Ersatzschulen Finanzhilfen zu den Personalkosten der Lehrkräfte und des Personals mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung. Für die sächliche Ausstattung ist der Schulträger selbst zuständig. Die dafür erforderlichen Zuschüsse erfolgen durch die Kommunen. Die Ausgaben haben sich seit dem Jahr 1997 wie folgt entwickelt: Jahr Finanzhilfen in Euro 1997 12.825.328,57 1998 15.402.384,35 1999 18.035.519,88 2000 20.833.087,69 2001 24.091.744,24 2002 25.973.091,09 2003 29.599.766,03 2004 33.065.659,69 2005 37.053.995,64 2006 36.791.464,72 2007 40.115.679,88 158",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Jahr Finanzhilfen in Euro 2008 46.590.856,07 2009 53.084.892,38 2010 61.232.757,26 2011 61.295.102,87 2012 69.371.175,85 2013 71.259.633,10 168. Welche perspektivischen Anforderungen an die inhaltliche und finanzielle Entwicklung des öffentlichen Schulwesens sieht die Landesregierung und welche Lösungsansätze schlägt sie vor? Die Landesregierung sieht die wesentlichen Herausforderungen des öffentlichen Schulwesens in der Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Schule, der langfristigen Erhaltung eines bestandssicheren Schulnetzes auch nach 2020, der Absicherung des Unterrichts und auch weiterhin der dafür notwendigen ausreichenden Gewinnung qualifizierter Fachkräfte. Ziel aller dieser Maßnahmen ist dabei, jedem jungen Menschen den ihm höchsten erreichbaren Schulabschluss zu ermöglichen. Ausgangspunkt für die weitere Ausgestaltung ist die derzeit in Erarbeitung befindliche „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020“. Im „Schulfrieden für Inklusion“ haben der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD, der CDU der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vereinbart, eine Beschlussfassung des Landtages über die Strategie der Landesregierung gemeinsam anzustreben. Mit dem 50-Millionen-Euro-Paket nimmt das Land im Bundesvergleich eine gute Positionierung hinsichtlich der Finanzausstattung des Schulsystems ein. 159",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 169. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der „Selbststän- digen Schule“ insbesondere unter den Gesichtspunkten a) einer anforderungs- und aufgabengerechten finanziellen Ausstat- tung und b) der Belastung der Kolleginnen und Kollegen sowie Schulleitun- gen mit zusätzlichen Aufgaben? Zu a) Die Entwicklung der Selbstständigen Schule wird seit 2010 durch die Einführung von Budgets zur gezielten schulspezifischen Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte (circa vier Millionen Euro) und eine systematische, berufsbegleitende Qualifizierung von 500 schulischen Führungskräften zu den komplexen Themen der Leitung einer Schule (circa 400.000 Euro) mit dem Ziel der Schul- und Unterrichtsentwicklung an der Einzelschule unterstützt. Zu b) Im Ergebnis einer im Herbst 2013 durchgeführten repräsentativen Befragung aller Schulleiterinnen und Schulleiter durch die Universität Rostock in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern liegen erstmals umfangreiche Informationen dazu vor, wie Schulleitungen die eigenen Aufgaben und daraus resultierend Anforderungen wahrnehmen und bewerten. Es wird gegenwärtig geprüft, welche Folgerungen und möglichst auch Entlastungen aufgrund dieser Informationen innerhalb der einzelnen Handlungsfelder von Schulleitungen möglich und sinnvoll sind. Außerdem besteht seit dem Sommer 2013 eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie des zuständigen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die insbesondere an der sachgerechteren Organisation der Leitungsaufgaben und damit auch Entlastung der Schulleitungen arbeitet. Die am 3. März 2014 gestartete Lehrerwerbekampagne der Landesregierung trägt mit großem Erfolg zur Deckung der personellen Bedarfssituation an den Schulen bei. Das Feedback von den Bewerberinnen und Bewerbern ist durchweg positiv. Insofern beabsichtigt die Landesregie- rung, diese Kampagne weiterzuführen. Ergänzend wird verwiesen auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1668. 160",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 170. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem Jahr 1997 zur Sicherung einer rechnerischen Unterrichtsversorgung von 100 Prozent an a) allgemein bildende Schulen und b) beruflichen Schulen ergriffen und wie schätzt sie die Ergebnisse der Einzelmaßnahmen ein [bitte jeweils für a) und b) gesondert in Jahresscheiben ange- ben]? Zu a) und b) Seit dem Jahr 1997 konnte an den allgemein bildenden Schulen mit den durch den Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Stellen und Mitteln eine 100-prozentige rechne- rische Unterrichtsversorgung abgesichert werden. Nach Umsetzung des Jahresarbeitszeitmodells zum 01.01.2010 konnte an den beruflichen Schulen mit den zur Verfügung gestellten Stellen und Mitteln eine 100-prozentige rechnerische Unterrichtsversorgung in allen Bereichen der beruflichen Schulen erreicht werden. Bis zum Schuljahr 2008/2009 konnte an den beruflichen Schulen mit den zur Verfügung stehenden Stellen und Mitteln eine circa 98-prozentige rechnerische Unterrichts- versorgung gewährleistet werden. Durch die Bereitstellung der für eine rechnerische Unterrichtsversorgung von 100 Prozent erforderlichen Stellen und Mittel durch den Landeshaushalt ist es gelungen, eine rechnerische Unterrichtsversorgung von 100 Prozent ab dem Schuljahr 2009/2010 in allen Schularten zu gewährleisten. Bei der Frage der rechnerischen Unterrichtsversorgung ist zu berücksichtigen, dass durch die Landesregierung flankiert durch die Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers eine Vielzahl von pädagogischen Verbesserungen umgesetzt werden konnten und sich dadurch der Bemes- sungsmaßstab für eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung erhöht hat. Beispielhaft sind die kleine Grundschule auf dem Lande, die volle Halbtagsgrundschule und Ganztagsschule, die Erhöhung der Stundentafel in der Grundschule und an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die Gewährung von zusätzlichen Förder- und Teilungsstunden, Verbesserung der Schüler-Lehrer-Relation für die beruflichen Schulen sowie die Erhöhung des für die Leitung von weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen zur Verfügung stehenden Stundenpools zu nennen. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass alle ergriffenen Maßnahmen die Qualität der schulischen Arbeit verbessern konnten. Eine Aufteilung dieser qualitativen Effekte „in Jahresscheiben“ ist nicht möglich. Bei Einbeziehung der für die Absicherung von Vertretungsunterricht bereitgestellten Ressourcen in die rechnerische Unterrichtsversorgung ergibt sich eine über 100 Prozent liegende Unterrichtsversorgung. In der laufenden Legislaturperiode konnte die Gesamtaus- stattung durch die Einführung einer Vertretungslehrkräftereserve nochmals verbessert werden. Bezieht man die rechnerische Unterrichtsversorgung nur auf den zu erteilenden Unterricht gemäß Stundentafel, ergibt sich ebenfalls eine Ausstattung von über 100 Prozent. 161",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 171. Wie hat sich die tatsächliche Unterrichtsversorgung seit dem Jahr 1997 an den a) allgemein bildenden Schulen und b) beruflichen Schulen des Landes entwickelt? Zu a) und b) Die nachfolgenden Tabellen zeigen auf, wie sich die tatsächliche Unterrichtsversorgung seit dem Schuljahr 1997/1998 an staatlichen allgemein bildenden Schulen beziehungsweise ab dem Schuljahr 2004/2005 an staatlichen beruflichen Schulen entwickelt hat. Die Spalte „tatsächliche Unterrichtsversorgung“ gibt an, wie viel Prozent der planmäßigen Unterricht- stunden abgesichert werden konnten. Allgemein bildende Schulen (Angaben in Prozent): Unterrichtsausfall Unterrichtsausfall tatsächliche Schuljahr ohne elementare aufgrund elementarer Unterrichts- Ereignisse Ereignisse versorgung 1997/1998 2,6 0,6 96,8 1998/1999 3,0 0,1 96,9 1999/2000 2,8 0,2 97,0 2000/2001 3,0 0,1 96,9 2001/2002 3,0 0,1 96,9 2002/2003 3,2 0,4 96,4 2003/2004 2,8 0,1 97,1 2004/2005 2,7 0,1 97,2 2005/2006 2,7 0,2 97,1 2006/2007 2,3 0,1 97,6 2007/2008 2,1 0,1 97,8 2008/2009 2,3 0,1 97,6 2009/2010 2,1 0,7 97,2 2010/2011 2,3 0,6 97,1 2011/2012 2,1 0,0 97,9 2012/2013 2,5* 0,2 97,3 2013/2014 2,1 0,5 97,4 * Angabe inklusive Unterrichtsausfall aufgrund von Streik (0,5 Prozent). 162",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Berufliche Schulen (Angaben in Prozent): Für die beruflichen Schulen liegen die entsprechenden Daten ab dem Schuljahr 2004/2005 vor. Schuljahr Unterrichtsausfall ohne Unterrichtsausfall tatsächliche elementare Ereignisse aufgrund elementarer Unterrichtsversorgung Ereignisse 2004/2005 5,0 0,1 94,9 2005/2006 5,1 0,1 94,8 2006/2007 5,2 0,1 94,7 2007/2008 5,4 0,0 94,6 2008/2009 5,9 0,0 94,1 2009/2010 5,7 0,5 93,8 2010/2011 5,7 0,3 94,0 2011/2012 5,0 0,0 95,0 2012/2013 5,3* 0,1 94,6 2013/2014 5,8 0,5 93,7 * Angabe inklusive Unterrichtsausfall aufgrund von Streik (0,4 Prozent). 172. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um im Hinblick auf den drohenden Personalmangel bei den Lehrkräften eine quali- tativ hohe und fachgerechte Unterrichtsversorgung an den Schulen zu sichern? Die Landesregierung hat im Rahmen des sogenannten 50-Millionen-Euro-Paketes eine Vielzahl von Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs beschlossen. Dazu zählen unter anderem die Verbeamtung von Lehrkräften, Anrechnungsstunden für ältere Lehrkräfte, Höhergruppierungen im Sekundarbereich. Es ist davon auszugehen, dass sich durch diese Maßnahmen Lehrkräfte gezielter als bisher dafür entscheiden werden, den Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern zu ergreifen und den notwendigen Ersatzbedarf (und keinen vermeintlich drohenden Personalmangel) an Lehrkräften aufgrund von Altersabgängen in den künftigen Jahren decken werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern geht bei der Besetzung von freien Stellen für Lehrkräfte neue Wege. Am 3. März 2014 startete eine bundesweite Lehrerwerbekampagne. Dadurch soll auch ein Imagewandel des Lehrerberufes hervorgerufen werden. Mit der Werbekampagne soll aufgezeigt werden, dass ab dem Schuljahr 2014/2015 die im oben genannten Paket angelegten Maßnahmen an den Schulen wirken werden und sich dadurch die Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte verbessern werden. Dabei liegt der Landesregierung viel daran, ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen, weshalb die Realisierung dieses Paketes von vornherein nicht auf den 1. August 2014 als Stichtag, sondern auf einen kontinuierlichen Prozess der Lehrkräfteeinstellung und der dementsprechenden Kampagne ausgerichtet ist. Herzstück der Werbung ist das neue Internetportal www.lehrer-in-mv.de. Die bisher ergriffenen Maßnahmen waren sehr erfolgreich. 163",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Mit Unterstützung der Lehrerwerbekampagne konnten zum Schuljahr 2014/2015 630 Lehrkräfte und Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (Stand: 1. September 2014) für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern gewonnen werden. Darunter sind 55 Lehrkräfte, die bereits im Schuldienst eines anderen Bundeslandes tätig waren und mit der nun in Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Möglichkeit der Verbeamtung in den Schuldienst des Landes gewechselt haben. 173. Mit welchen Maßnahmen wirkt die Landesregierung den zuneh- menden Vakanzen bei der Besetzung von Schulleitungsstellen ent- gegen, um perspektivisch zu sichern, dass Leitungsstellen kontinu- ierlich und dauerhaft besetzt werden? Es gibt keine zunehmende Vakanz bei der Besetzung von Schulleiterstellen. Es wird auf die Antwort zu der Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1451 verwiesen. Zusammenfassend wird hier der aktuelle Stand der Umsetzung der Maßnahmen dargestellt: - Die Verwaltungsvorschrift Regelung zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Vertreter (Leitungsstellen) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde neu gefasst und ist im Februar 2014 veröffentlicht worden. - Die Verwaltungsvorschrift über die Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist geändert. Die Änderungsvorschriften vom 17.01.2014 und 26.02.2014 sind veröffentlicht. Mit der zweiten Änderung der Verwaltungsvorschrift wird für die dienst- liche Beurteilung der Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter sowohl für die Beurteilenden als auch die Beurteilten der Aufwand deutlich reduziert. - Seit Januar 2014 werden die Leitungsstellen über eine neue und zeitgemäße Form (Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ausgeschrieben. Darüber hinaus werden die Ausschreibungen von Schulleitungsstellen perspektivisch in die online-Stellenbörse auf dem Bildungsserver integriert. - Die Ausschreibung von Leitungsstellen erfolgt ohne die Voraussetzung einer Mindestein- gruppierung. - Die Öffnung der Ausschreibungen für zusätzliche Lehrämter ist umgesetzt. - Die Prüfung der Möglichkeit der Öffnung des Bewerberkreises für Lehrkräfte, die nicht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern stehen, ist abge- schlossen. Derartige Bewerbungen sind für Ausschreibungen im Geltungsbereich der neuen Rechtsnorm sowie ab dem Besetzungsdatum 01.08.2014 möglich. - Langfristig bekannte, wegen Renteneintritts vakant werdende Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern wurden bereits ausgeschrieben. Ab sofort - soweit dies planbar ist - werden bereits drei Jahre vor dem beabsichtigten Ausscheiden der betreffenden Stelleninhaberin beziehungsweise des betreffenden Stelleninhabers die jeweiligen Funktionsstellen ausgeschrieben. - In Abstimmung mit den zuständigen Personalvertretungen wurde ein schulamtsübergrei- fendes und somit einheitliches Vorgehen bei der vorübergehenden Besetzung von Leitungsstellen erlassen. 164",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 - Die regelmäßige Berichterstattung zur Besetzung von Funktionsstellen für Schulleitungen und stellvertretende Schulleitungen bleibt ein herausgehobener Bestandteil der Arbeit mit den Staatlichen Schulämtern. - Es erfolgt zukünftig eine zielgerichtete Qualifizierung von Leitungsstelleninhaberinnen und -inhabern gemäß Abschnitt II der Verwaltungsvorschrift Regelung zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Vertreter (Leitungsstellen) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. - Es wurde eine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung einer Zulage nach § 16 Absatz 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder für Schulleiterinnen und Schulleiter beziehungsweise stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter in bestimmten Fall- konstellationen erlassen. Die Verwaltungsvorschrift wurde im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 23. Oktober 2014 veröffentlicht und trat rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft. 174. Welche finanziellen oder sonstigen Anreize plant die Landesregie- rung, um bei den Schulleitungen a) die Motivation zur Übernahme von Leitungsfunktionen zu stei- gern oder b) die zunehmende Aufgabenfülle durch die übergeordneten Schulbehörden anzuerkennen? Zu a) Die Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung 2014/2015 und 2015/2016 vom 17.04.2013 regelte erstmalig als Verordnung die Anrechnungsstunden für Leitungsaufgaben in § 6 in Verbindung mit der Anlage. Im Vergleich zu vorherigen Regelungen erfolgte keine Verschlechterung der Stundenzuweisung für Leitungsaufgaben. Mit der oben genannten Landesverordnung ist eine Verbesserung vorgesehen. Von einer Errichtung oder Organisa- tionsänderung nach § 108 Schulgesetz betroffene Schulen erhalten die Möglichkeit einen Leitungspoolzuschlag zu beantragen, um die Herausforderungen in den Jahren nach der Veränderung ausgleichen zu können. Dadurch soll das Zusammenwachsen von Schulen erleichtert und gefördert werden. Nach der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung einer Zulage nach § 16 Absatz 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) für Schulleiterinnen und Schulleiter beziehungsweise stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter in bestimmten Fallkonstellationen kann rückwirkend zum 1. Januar 2014 eine Zulage nach § 16 Absatz 5 TV-L gewährt werden für: - die kommissarische Wahrnehmung der Funktion der Schulleiterin/des Schulleiters oder der stellvertretenden Schulleiterin/des stellvertretenden Schulleiters, - die kommissarische Leitung einer weiteren Schule und - dauerhaft bestellte Schulleiterinnen/Schulleiter und dauerhaft bestellte stellvertretende Schulleiterinnen/stellvertretende Schulleiter, die in die Entgeltgruppe der ihnen unter- stellten Lehrkräfte eingruppiert sind. 165",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu b) Die Quantität der Arbeitsaufgaben der Schulleitungen wird derzeit durch eine gemeinsam mit der Schulleitungsvereinigung Mecklenburg-Vorpommern und der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien in Mecklenburg-Vorpommern gebildete Arbeitsgruppe „Schulleitung“ analysiert. Erst im Ergebnis wird festgestellt werden können, ob und welche Veränderungen notwendig sind. 175. Worin sieht die Landesregierung perspektivisch die wichtigsten Aufgaben ihrer Aufsichtspflicht über das Schulwesen und welche zentralen Herausforderungen werden dazu für die Schulbehörden abgeleitet? Das Recht einer jeden Person auf schulische Bildung und Erziehung wird durch die Schulen gewährleistet. Die Wissensgesellschaft eröffnet eine Perspektive, die auf den Willen und die Befähigung der Menschen zu Selbstbestimmung setzt. Dieses Ziel ist im Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankert. Im Sinne dieses Bildungs- und Erziehungsauftrages umfasst die Schulaufsicht die Fachauf- sicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen des Landes, die Dienstaufsicht über die Lehrerinnen und Lehrer und das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung, die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger bei der Erfüllung der Aufgaben nach oder aufgrund des Schulgesetzes, die Wahrnehmung der Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalte, die Aufsicht über den schulpsychologischen Dienst und die Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schulentwicklungs- planung. Vorrangig sind aktuell und perspektivisch folgende zentralen Herausforderungen zu meistern: - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit den entsprechenden Folgen für den Unterricht und die Qualifikation des Personals In der Koalitionsvereinbarung über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 6. Wahlperiode des Landtages Mecklenburg-Vorpommerns haben sich die Regierung tragenden Parteien und Fraktionen im Bereich Bildung in den Ziffern 187 und 188 zur UN- Behindertenrechtskonvention bekannt und vereinbart, dass perspektivisch so wenig Kinder wie möglich an Förderschulen unterrichtet werden sollen. In Mecklenburg-Vorpommern hatten 10,1 Prozent aller Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerzahl der Jahr- gangsstufen 1 bis 10 im Schuljahr 2012/2013 sonderpädagogischen Förderbedarf. Damit wies Mecklenburg-Vorpommern bundesweit die höchste Förderquote auf, die ein Ergebnis systeminterner Fehlsteuerungseffekte sein dürfte. Hauptaufgabe einer inklusiven Schul- entwicklung wird es daher sein, sowohl den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung schrittweise zu reduzieren als auch die Zahl von Schülerinnen und Schülern ohne den Abschluss der Berufsreife zu senken. 166",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 - Absenkung der Quote der Schulabgänger ohne Berufsreife Da Inklusion sich nicht auf das Schulwesen beschränkt, sondern das gesamte Leben von Menschen mit Behinderungen sowie anderen besonderen Lebenslagen umfasst, erfordert Inklusion nicht nur vermehrte Anstrengungen im Bildungssystem, sondern eine inklu- sionsorientierte Gesellschaftspolitik. Übergreifendes Ziel einer inklusionsorientierten Gesellschaftspolitik muss es dabei sein, Maßnahmen zu ergreifen, die die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie anderen besonderen Lebenslagen verbessern. Für den Staat ergibt sich im Bereich des Schulwesens insbeson- dere die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass ein möglichst hoher Anteil an Schülerinnen und Schülern mindestens den Abschluss der Berufsreife erwirbt. Nur auf dieser Grundlage kann es gelingen, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern den Weg zu einer erfolg- reichen Erwerbsbiografie zu ebnen. Der Schlüssel hierfür ist der Erwerb von ausreichenden Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen. Inklusion im Schulbereich kann demnach nicht einfach mit dem Gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen gleichgesetzt werden. Er stellt vielmehr ein mögliches Instrument dar, um das übergeordnete Ziel - den Erwerb des bestmöglichen Schulabschlusses als Grundlage für die Teilnahme am Erwerbs- und am Sozialleben - zu erreichen. - Auswirkungen der demografischen Entwicklung, insbesondere auf die Fachkräfteentwick- lung Im Fachkräftebündnis für Mecklenburg-Vorpommern vom 31.01.2011 haben die Bündnispartner die zentrale Botschaft formuliert, dass Jede und Jeder im Land gebraucht wird. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen wurde im Handlungsfeld 1 die Erarbei- tung eines nachhaltigen Landeskonzeptes zum Übergang von der Schule in den Beruf vereinbart. Für die Optimierung des Überganges von der Schule in den Beruf ist wichtig, dass Mindeststandards und Qualitätsrichtlinien festgesetzt werden, die eine Qualitätsver- besserung in den vorhandenen landesseitigen Strukturen und Angeboten bewirken und an denen die sich immer wieder erneuernde Vielfalt weiterer Maßnahmen orientieren muss. Die schulische Berufs- und Studienorientierung erfolgt zurzeit auf der Grundlage von § 2 Absatz 1 und 2, § 4 Absatz 3 Schulgesetz und der „Richtlinie zur Berufsorientierung an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 14.09.2011. 167",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 176. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit den kommunalen Schulträgern und inwieweit sieht sie rechtliche Ände- rungsbedarfe, insbesondere im Zusammenhang mit a) den Beschränkungen der Eigenständigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften sowie der kommunalen Vertretungen durch Rechtsvorschriften des Landes und b) dem Ausgleich von Mehrkosten durch die Übertragung von Landesaufgaben (Konnexität) bei der Wahrnehmung ihrer Schulträgerschaft? Zu a) Die Landesregierung arbeitet mit den Schulträgern im Land konstruktiv zusammen. Die Wahrnehmung der Schulträgerschaft ist eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte (§ 102 Absatz 1 Schulgesetz). Die Landes- regierung sieht diesbezüglich keinen Bedarf zur Änderung von Rechtsvorschriften. Zu b) Die Landesregierung erkennt keine Notwendigkeit und beabsichtigt nicht, dem Landtag eine Änderung des Artikel 72, insbesondere des Absatzes 3, der Landesverfassung anzuempfehlen. 177. In der Antwort der Landesregierung zu Frage 185 in der Großen Anfrage (Drucksache 2/2612) wurde die Durchlässigkeit innerhalb des Schulsystems in absoluten Zahlen angegeben. Wie stellt sich die Durchlässigkeit in den Schuljahren 2011/2012 und 2012/2013 im Verhältnis zu den damaligen Zahlen in Prozent der Gesamtschülerzahlen des jeweiligen Bildungsganges dar? In der Beantwortung der Frage 185 der Großen Anfrage auf Drucksache 2/2612 ist in absoluten Zahlen dargestellt, wie viele Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs I (ohne Förderschülerinnen und Förderschüler) den Bildungsgang gewechselt haben. Dazu ist eine Auswertung der amtlichen Schulstatistik bezüglich der „schulischen Herkunft“ erfolgt. Eine analoge Auswertung für das Schuljahr 2011/2012 wurde durchgeführt. Es wurde ebenfalls der jeweilige Anteil der Schulwechsel im Verhältnis zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I ermittelt. Dies ist auch für das Schuljahr 1995/1996 errechnet worden. Für das Schuljahr 2012/2013 liegen aufgrund technischer Probleme bei der Datenerfassung diese Daten nicht vor. 168",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen, die im Sekundarbereich I (Sek I) einen anderen Bildungsgang besuchten: Schüler- Schulwechsel von einem anderen Bildungsgang im Sekundarbereich I an innen die Integrierte die Hauptschule die Realschule das Gymnasium und Gesamtschule Schüler Anteil Anteil Anteil Schüler- Anteil Schul- Sek I Schülerinnen Schülerinnen innen Schülerinnen jahr (ohne und und und und absolut absolut absolut absolut Förder- Schülern Schülern Schülern Schülern schule) Sek I Sek I Sek I Sek I gesamt gesamt gesamt gesamt gesamt 1995/ 158.798 2.383 1,5 Prozent 2.594 1,6 Prozent 698 0,4 Prozent 314 0,2 Prozent 1996 die Integrierte die Regionale Schule das Gymnasium Gesamtschule Anteil Anteil Anteil Schüler- Schülerinnen Schülerinnen und innen und und absolut Schülern absolut Schülern absolut Schülern Sek I Sek I Sek I gesamt gesamt gesamt 2011/ 61.525 415 0,7 Prozent 4.645 7,5 Prozent 209 0,3 Prozent 2012 178. Welche rechtliche Grundlage erlaubt der Landesregierung, die Stun- denzuweisung für die Fächer Religion, Philosophie, Philosophieren mit Kindern oder ein Ersatzfach davon abhängig zu machen, ob Religionsunterricht stattfindet oder nicht? Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet das Land die Erfüllung des Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach an den öffentlichen Schulen. § 7 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern sieht für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler nicht am Religionsunterricht teilnehmen, einen obligatorischen Ersatzunterricht in den Fächern Philosophieren und Philosophieren mit Kindern vor. Das Land stellt die notwendigen sächlichen und personellen Voraussetzungen für einen Unterricht in diesen Fächern zur Verfügung. Das bedeutet für den Philosophieunterricht, dass eine Stundenzuweisung nur in dem Umfang erfolgt, wie die Schülerinnen und Schüler am Religionsunterricht nicht teilnehmen wollen oder nach dem Willen ihrer Erziehungsberech- tigten nicht teilnehmen sollen. 169",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 179. Wie viele Eltern entschieden sich in den Schuljahren 2010/2011, 2011/2012 sowie 2012/2013 abweichend von der Schullaufbahn- empfehlung für die gymnasiale Schullaufbahn ihres Kindes? Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik werden keine Elternentscheidungen erhoben. Es können Angaben darüber gemacht werden, wie viele Schülerinnen und Schüler ohne die entsprechende Schullaufbahnempfehlung die Jahrgangsstufe 7 im gymnasialen Bildungsgang an den allgemein bildenden Schulen besuchten: Schuljahr Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 im gymnasialen Bildungsgang ohne die entsprechende Schullaufbahnempfehlung 2010/2011 1.475 2011/2012 1.575 Für das Schuljahr 2012/2013 liegen aufgrund technischer Probleme bei der Datenerfassung diese Daten nicht vor. 180. Wie viele der Schülerinnen und Schüler, die ohne gymnasiale Schul- laufbahnempfehlung die Gymnasien besuchten, verließen a) nach dem Probehalbjahr oder b) zu einem anderen Zeitpunkt die Gymnasien? Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik, die stichtagsbezogen erhoben wird, können Aussagen dazu getroffen werden, welche Schulart die Schülerinnen und Schüler im vorhergehenden Schuljahr besucht haben. Nach dem 1. Halbjahr erfolgt keine Datenerfas- sung. Zu a) Im Schuljahr 2010/2011 besuchten 103 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8, die im Vorjahr in der Jahrgangsstufe 7 im gymnasialen Bildungsgang beschult wurden und die keine Schullaufbahnempfehlung beziehungsweise keine Laufbahnempfehlung für einen Bildungsgang, der zur allgemeinen Hochschulreife führt, haben, nicht mehr den gymnasialen Bildungsgang. Im Schuljahr 2011/2012 besuchten 129 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8, die im Vorjahr in der Jahrgangsstufe 7 im gymnasialen Bildungsgang beschult wurden und die keine Schullaufbahnempfehlung beziehungsweise keine Laufbahnempfehlung für einen Bildungsgang, der zur allgemeinen Hochschulreife führt, haben, nicht mehr den gymnasialen Bildungsgang. 170",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu b) Weitere 217 Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2010/2011, die im Vorjahr in einem gymnasialen Bildungsgang beschult wurden und die keine Schullaufbahnempfehlung beziehungsweise keine Laufbahnempfehlung für einen Bildungsgang, der zur allgemeinen Hochschulreife führt, haben, besuchten keinen gymnasialen Bildungsgang mehr. Weitere 210 Schülerinnen und Schüler des Schuljahres 2011/2012, die im Vorjahr in einem gymnasialen Bildungsgang beschult wurden und die keine Schullaufbahnempfehlung beziehungsweise keine Laufbahnempfehlung für einen Bildungsgang, der zur allgemeinen Hochschulreife führt, haben, besuchten keinen gymnasialen Bildungsgang mehr. Für das Schuljahr 2012/2013 liegen die Angaben aufgrund technischer Probleme bei der Datenerfassung nicht vor. 181. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Erwerb von staatlich anerkannten Schulabschlüssen, wie an den Abendgym- nasien praktiziert, an „Schulen für Erwachsene im Sinne § 11 Absatz 2 Nr. 3 SchulG M-V“ kostenfrei anzubieten? An allen Schulen für Erwachsene im Sinne des § 11 Absatz 2 Nummer 3 Schulgesetz wird der Schulabschluss kostenfrei angeboten. 182. Welche Gründe führt die Landesregierung für das Fehlen einer Regelung zur zeitlichen Begrenzung für Schulwege von Schüle- rinnen und Schülern an den Förderschulen in den „Organisations- kriterien“ der geltenden Schulentwicklungsplanungsverordnung an und durch welche Maßnahmen beabsichtigt sie, dies zu ändern? Die Schulentwicklungsplanungsverordnung lässt für die dort genannten Schularten Abweichungen von den festgelegten Schülermindestzahlen und damit die Bildung von kleineren Eingangsklassen zu, wenn andernfalls unzumutbare Schulwegzeiten entstehen würden. Da Schülermindestzahlen für Eingangsklassen an den Förderschulen nicht festgelegt sind und diese somit für unzumutbar lange Schulwegzeiten nicht ursächlich sein können, besteht keine analoge Regelung. Die Träger der Schulentwicklungsplanung können gleichwohl entsprechende Standards umsetzen. 171",
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"number": 172,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Hochschulwesen, Wissenschaft und Forschung 183. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung a) der Hochschulen und b) der universitären und außeruniversitären Forschungseinrich- tungen des Landes oder Einrichtungen unter Beteiligung des Landes auf der Grundlage der Hochschulgesamtpla- nung/Eckwerte der Hochschulentwicklung? Zu a) und b) Die Hochschulen und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben in den letzten zwanzig Jahren eine sehr erfolgreiche Entwicklung durchlaufen. Die zentralen Leistungsindi- katoren in Studium und Lehre sowie Forschung zeigen diesen positiven Verlauf. Die Hochschulfinanzierung ist im Rahmen des stetig gestiegenen Hochschulkorridors gesichert. Die außeruniversitären Einrichtungen haben in den Zeiträumen 2006 - 2010 (Pakt für Forschung und Innovation I mit jährlicher Steigerung um drei Prozent) und 2011 - 2015 (Pakt für Forschung und Innovation II mit jährlicher Steigerung um fünf Prozent, abweichend die Leibniz-Gemeinschaft in 2015 mit drei Prozent pro Jahr) erheblich von der dynamisierten Bund-Länder-Förderung profitiert. Die Forschungsprogramme dieser Einrichtungen stellen sich aufgrund der Bund-Länder-Förderung nach Artikel 91b Grundgesetz dem Anspruch „überregionale Bedeutung und gesamtstaatliches wissenschaftspolitisches Interesse“ und sind daher nicht in erster Linie auf das Land und seine Planungen ausgerichtet. Die Hochschulen, vor allem die Universitäten, profitieren erheblich von der Dynamik der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mit denen sie durch entsprechende Koopera- tionsvereinbarungen verbunden sind. 184. Welche strategischen Ziele sieht die Landesregierung für die kommenden Jahre als maßgebend an? Die strategischen Ziele für die Jahre 2016 bis 2020 wird die Landesregierung gemäß § 15 Absatz 2 Landeshochschulgesetz mit den Hochschulen erörtern und in den Zielvereinba- rungen entsprechend § 15 Absatz 3 dem Landtag vorlegen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die grundlegenden Orientierungen für die Bereiche Lehre und Forschung, Nachwuchsförde- rung einschließlich Gleichstellungsförderung sowie Internationalisierung weiter Bestand haben und die fachlichen Schwerpunktsetzungen der Hochschulen keine grundlegenden Änderungen erfahren werden. 172",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 185. Wie bewertet die Landesregierung die finanziellen, strukturellen, personellen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen der Hoch- schulen und Forschungseinrichtungen unter den Gesichtspunkten a) der Entwicklung der Studierendenzahlen, b) der Wettbewerbsfähigkeit der Landeseinrichtungen in der natio- nalen und internationalen Wissenschaftslandschaft und c) der Leistungen der Einrichtungen für das Land und die kommu- nalen Gebietskörperschaften? Zu a), b) und c) In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Zahl der Studierenden weit mehr als verdoppelt. Die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen wissenschaftlichen Einrichtungen ist ausweislich der Drittmittelentwicklung enorm gewachsen. Ein anerkannter Indikator ist in diesem Zusam- menhang die Forschungsförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Verhältnis zum Beitrag des Landes für die Finanzierung der DFG. Obwohl große und umfassende Einwerbungen wie etwa im Rahmen der Bund-Länder-Exzellenzinitiative bislang nicht gelungen sind, ist doch auf der Ebene der Sonderforschungsbereiche, der Graduierten- kollegs sowie der einzelnen Projektförderungen seit 2008 eine durchgängig positive Quote zu verzeichnen. Für die kommunalen Gebietskörperschaften ist die Ansiedlung wissenschaftlicher Einrich- tungen mit ihrer wachsenden nationalen und internationalen Attraktivität in jeder Hinsicht - wirtschaftlich, gesellschaftlich wie kulturell - von herausragender Bedeutung. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Zuwanderungsmotoren in ihren jeweiligen Regionen. Wissensbasierte Arbeitsplätze an den wissenschaftlichen Einrichtungen selbst, einschließlich der Universitätsmedizin, tragen erheblich zur regionalen Wertschöpfung und zum Steueraufkommen des Landes und der Kommunen bei. Die Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung der wissenschaftlichen Einrichtungen, vor allem der Hochschulen, sind durch einen seit 2001 kontinuierlich wachsenden Hochschulkorridor und einen bis 2020 gesicherten Hochschulbaukorridor langfristig und verbindlich festgelegt. 186. Wie hat sich die Grundfinanzierung der einzelnen Universitäten und Fachhochschulen seit dem Jahr 1997 entwickelt (bitte für die jewei- ligen Jahre und Einzelhochschulen angeben)? Die Grundfinanzierung umfasst die im Einzelplan des Ministeriums für Bildung, Wissen- schaft und Kultur (Einzelplan 07) veranschlagten Ausgaben für den laufenden Betrieb (Personal- und Sachkosten) und die Investitionsausgaben. 173",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Grundfinanzierung der Universitäten und Fachhochschulen hat sich seit dem Jahr 1997 wie folgt entwickelt (Angaben in Euro): Jahr Universität Universitätsmedizin Universität Universitäts- Greifswald Greifswald Rostock medizin Rostock 1997 48.539.950,27 35.129.944,83 76.188.664,57 37.867.606,08 1998 48.839.185,37 34.249.349,70 77.898.335,47 37.644.915,97 1999 49.421.419,56 34.794.690,75 79.552.386,28 37.463.712,48 2000 50.347.369,36 35.080.298,39 80.974.122,52 37.724.275,62 2001 51.137.486,19 34.477.169,60 83.284.289,07 36.856.305,91 2002 52.229.583,82 35.574.200,00 85.482.107,42 37.951.729,00 2003 53.722.387,10 36.199.861,36 89.364.991,81 34.420.392,16 2004 53.595.816,66 36.654.461,00 87.350.809,41 38.842.415,35 2005 53.936.094,92 37.372.895,46 86.861.620,79 39.361.608,93 2006 57.501.290,00 37.704.733,14 91.168.779,95 39.965.749,25 2007 55.227.331,14 41.704.850,00 88.520.345,71 42.243.450,00 2008 56.072.927,86 42.876.450,00 90.223.917,30 42.908.155,83 2009 56.846.944,00 44.139.096,32 91.790.363,60 44.142.784,99 2010 61.681.699,13 46.529.567,07 98.192.560,44 47.147.644,22 2011 60.877.846,59 48.363.249,06 100.026.896,77 48.746.199,00 2012 62.354.210,14 49.585.833,38 98.922.832,00 50.930.221,60 2013 63.435.757,76 51.138.238,28 100.501.882,22 51.665.401,00 Jahr Hochschule für Hochschule Fachhochschule Hochschule Musik und Neubrandenburg Stralsund Wismar Theater Rostock 1997 3.452.985,12 9.733.280,16 9.520.211,80 17.714.745,50 1998 3.726.298,60 11.299.531,63 10.776.887,28 18.095.862,13 1999 3.665.931,26 11.255.454,06 10.793.161,55 19.034.422,92 2000 3.531.200,76 11.634.518,57 11.036.361,91 19.515.791,35 2001 3.853.839,55 12.053.434,76 11.880.969,40 19.901.168,47 2002 3.910.461,58 11.931.577,34 12.065.021,85 20.947.140,46 2003 4.300.526,71 13.272.944,07 12.675.454,37 22.696.380,29 2004 4.358.096,88 12.298.944,89 11.995.840,88 21.853.353,89 2005 4.374.763,88 12.123.477,15 12.548.500,10 20.998.203,55 2006 4.431.486,73 11.976.941,49 12.163.113,80 21.921.994,72 2007 4.718.819,17 12.863.925,52 12.416.305,56 22.499.973,00 2008 4.616.572,66 13.059.875,09 12.851.166,45 22.968.365,78 2009 4.776.249,51 13.103.596,51 13.199.258,13 23.466.449,65 2010 5.813.551,80 13.923.794,89 14.715.629,14 24.559.590,78 2011 6.073.318,79 14.626.009,62 14.417.148,76 25.202.527,48 2012 6.086.638,25 15.069.591,00 14.700.900,93 25.102.374,71 2013 6.228.060,15 15.865.529,41 14.955.963,00 25.209.967,58 174",
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"number": 175,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 187. Wie hat sich das wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal an den Hochschulen des Landes seit dem Jahr 1997 ent- wickelt (bitte für die jeweiligen Jahre, Einzelhochschulen und unterteilt nach wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Personal angeben)? Entwicklung des Wissenschaftlichen Personals (WP) und Nichtwissenschaftlichen Personals (NWP) an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit 1997 (Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern): Hochschule Studienjahr Universität Universität Hochschule für Musik Greifswald Rostock und Theater Rostock WP NWP WP NWP WP NWP 1997 1.829 2.866 2.423 3.858 187 10 1998 1.822 2.870 2.748 3.885 192 15 1999 1.809 2.759 2.145 3.859 201 17 2000 1.714 2.729 2.550 3.837 202 25 2001 1.697 2.737 2.669 3.962 207 26 2002 1.982 2.839 2.755 3.960 215 22 2003 2.132 2.809 2.826 3.893 229 23 2004 2.083 2.818 2.612 3.573 231 23 2005 2.118 2.807 2.525 3.465 211 28 2006 2.271 2.704 2.821 3.477 249 27 2007 2.353 2.714 2.906 3.338 255 30 2008 2.550 2.857 2.935 3.400 260 31 2009 2.738 2.948 3.052 3.540 265 32 2010 2.856 2.990 3.273 3.619 308 29 2011 2.988 3.164 3.365 3.677 325 22 2012 2.989 3.190 3.453 3.637 324 25 2013 3.018 3.277 3.616 3.635 345 26 175",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Hochschule Studienjahr Hochschule Fachhochschule Hochschule Neubrandenburg Stralsund Wismar WP NWP WP NWP WP NWP 1997 246 125 196 138 362 217 1998 280 126 183 138 410 219 1999 311 121 198 126 383 212 2000 311 119 219 128 380 219 2001 269 103 246 128 389 224 2002 222 85 238 134 347 229 2003 203 131 268 135 383 220 2004 226 121 230 128 359 222 2005 298 125 274 111 381 224 2006 285 138 246 121 367 218 2007 279 139 253 127 383 218 2008 332 136 237 124 383 227 2009 358 154 250 123 425 240 2010 380 148 263 113 454 240 2011 367 138 261 105 473 259 2012 395 133 293 104 502 260 2013 439 147 285 101 503 268 Eingeschlossen sind sowohl das haupt- als auch das nebenberufliche Personal aller Fächergruppen (einschließlich Medizin) und alle Finanzierungsarten (Grundmittel, Drittmittel und andere). Gezählt werden nicht die Stellen, sondern die „Köpfe“. 188. Wie hat sich seit dem Jahr 1997 das Angebot der Hochschulen des Landes verändert? Welche Studiengänge wurden abgeschafft und welche neu einge- richtet? Es wird darauf hingewiesen, dass Studiengänge nach der Novelle des Landeshochschul- gesetzes im Jahr 2002 von den Hochschulen in eigener Entscheidung eingerichtet, geändert und aufgehoben werden (§ 28 Absatz 4 Landeshochschulgesetz). Entsprechende Vorhaben sind dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur anzuzeigen. Die größte Veränderung seit 1997 ergibt sich aus dem Bologna-Prozess. Im Zuge dieses Prozesses sind außer den Staatsexamensstudiengängen Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Rechtswissenschaft fast alle Studienangebote auf das gestufte Studiensystem mit den Abschlüssen Bachelor und Master umgestellt und damit im förmlichen Sinne neu eingerichtet worden. Auch das Lehramtsstudium wurde grundlegend reformiert und modularisiert. Im Zuge des gesamten Umstellungsprozesses haben sich im Einzelnen Umprofilierungen und Neubenennungen ergeben, die nicht im Einzelnen aufgeführt werden können. 176",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Beispielhaft werden nachfolgende Sachverhalte benannt: insbesondere die Masterstudien- gänge wurden fachlich ausdifferenziert und insoweit neu konzipiert. Auch wurde das Fern- und Online-Studium, vor allem an der Hochschule Wismar, ausgebaut sowie das Studium an mehreren Lernorten (Hochschule und Betrieb) entwickelt. Das Land verfügt heute über acht duale Studiengänge. Schließlich wurden in der wissenschaftlichen Weiterbildung spezifische Masterangebote an beiden Universitäten und an der Hochschule Wismar aufgelegt. Die folgenden neu eingerichteten Studienfächer sollen ausdrücklich genannt werden, da sie aus Sicht der Landesregierung besonderen Landesinteressen entsprechen: Universität Greifswald - Landschaftsökologie und Naturschutz, - Umweltwissenschaften. Universität Rostock - Demographie, - Aquakultur, - Biomedizinische Technik, - Medizinische Biotechnologie. Hochschule für Musik und Theater - Pop- und Weltmusik mit Klassik. Hochschule Neubrandenburg - Early Education, - Geoinformatik und Geodäsie, - Diätetik. Fachhochschule Stralsund - Regenerative Energien, - Medizininformatik und Biomedizintechnik. Hochschule Wismar - Marine Engineering, - Mechatronik, - Wirtschaftsrecht. Die folgenden Studienfächer wurden aufgegeben: Universität Greifswald - Altertumswissenschaften (Gräzistik, Latinistik, Alte Geschichte, Klassische Archäologie), - Romanistik, - Sportwissenschaft, - Mathematisch-Naturwissenschaftliche Lehramtsfächer mit Ausnahme Geographie. 177",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Universität Rostock - Slawistik, - Rechtswissenschaften (mit Abschluss Staatsexamen), - Bauingenieurwesen. Hochschule Neubrandenburg - Bauingenieurwesen. Fachhochschule Stralsund - Technische Gebäudeausrüstung. Hochschule Wismar - Management Sozialer Dienstleistungen. In allen diesen Fällen werden mit Ausnahme des universitären Bauingenieurwesens und der Technischen Gebäudeausrüstung entsprechende Angebote an anderen Hochschulen des Landes vorgehalten. 189. Wie schätzt die Landesregierung die bauliche und technische Infra- struktur der Universitäten und Fachhochschulen des Landes unter den Gesichtspunkten a) eine anforderungs- und aufgabengerechte Lehre und Forschung, b) gestiegene Studierendenzahlen und c) aktueller Stand der Technik ein? Zu a), b) und c) Die bauliche und technische Infrastruktur der Universitäten und Fachhochschulen des Landes wird im Ländervergleich als überdurchschnittlich gut eingeschätzt. Seit Bestehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden zahlreiche Neubauvorhaben umgesetzt, aber ebenso auch zahlreiche Grundsanierungen bestehender Gebäude der Universitäten und Fachhochschulen vorgenommen, sodass in vielen Bereichen hoch moderne Lehr- und Forschungsflächen entstanden sind. Alle durchgeführten Maßnahmen dienen dem Ziel, die Bedingungen sowohl für Studium und Lehre als auch Forschung zu verbessern und werden stets nach den aktuell gültigen Vorschriften und Normen durchgeführt. Damit erfolgt automatisch eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik. Ein Großteil dieser Maßnahmen ist in den jährlichen Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ dargestellt und beschrieben. Darüber hinaus wurden und werden jährlich hohe finanzielle Beträge für die Beschaffung moderner wissenschaftlicher Geräte und Ausstattungen zur Verfügung gestellt, um den Universitäten und Fachhochschulen auch auf dem Gebiet der materiell-technischen Ausstattung (Geräte und Ausrüstungen) eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik zu ermöglichen. 178",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 190. Sieht die Landesregierung beim Neubau oder der Sanierung von Gebäuden an den Hochschulen sowie der materiell-technischen Aus- stattung (Geräte und Ausrüstungen) die Notwendigkeit von Investi- tionen, Ersatzbeschaffungen oder Ersatzinvestitionen, um den per- spektivischen Anforderungen an Lehre und Forschung gerecht zu werden? Ja, kontinuierliche Investitionen im Hochschulbereich sind unabdingbar für die weitere Entwicklung der Hochschullandschaft. Investitionen im Bereich Bildung und Forschung sind Investitionen in die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns. Daher konzentriert das Land - wie schon in der Vergangenheit - einen wesentlichen Teil seiner Investitionstätigkeit auf diesen Bereich. Im Mittelpunkt steht hierbei insbesondere auch die Förderung der Hochschulstand- orte, um so die Grundlagen für ein auf Dauer wirtschaftlich aufstrebendes, innovatives und anpassungsfähiges Land zu schaffen. Zur Attraktivität der Hochschulen gehören nicht nur hervorragende Studien- und Forschungs- programme, sondern ebenso eine diese ermöglichende räumliche und apparative Ausstattung. Diese ist auch für den Technologietransfer und die Zusammenarbeit mit den Unternehmen bedeutsam. Mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 wurde innerhalb der Landesregierung ein langfristiger Hochschulbaukorridor vereinbart, der bis zum Jahr 2020 Ausgaben von 660 Millionen Euro vorsieht. Damit sind die Mittel für den Hochschulbau gegenüber den vorherigen Planungen um 208 Millionen Euro angewachsen. Ebenso werden für Großgeräte beziehungsweise wissenschaftliche Geräte die Mittel weiterhin auf hohem Niveau zur Verfügung gestellt. Damit wird auch in den folgenden Jahren der Ausbau der baulichen und apparativen Infrastruktur der Hochschulen und Universitätsmedizin im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auf hohem Niveau fortgeführt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zur Frage 189 verwiesen. 191. Wie bewertet die Landesregierung die Ausstattung der Universitäts- und Hochschulbibliotheken hinsichtlich a) ihrer Größe, b) der Aktualität ihres Bücher- und Zeitschriftenbestandes sowie des Bestandes an elektronischen Medien? Zu a) Die Ausstattung der Universitäts- und Fachhochschulbibliotheken bezüglich ihrer Größe wurde im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes in den vergangenen Jahren nachhaltig entwickelt. Nachfolgend einige Beispiele für Bibliotheksneubauten an den einzelnen Hochschulstandorten: Im Mai 2004 wurde an der Universität Rostock die Bereichsbibliothek für die Natur-, Agrar- 2 und Ingenieurwissenschaften am Campus Südstadt mit einer Hauptnutzfläche von 7.020 m eröffnet. 179",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Zentrale Universitätsbibliothek der Universität Greifswald konnte im Jahr 2001 einen 2 Neubau mit 8.751 m Hauptnutzfläche beziehen. Die im Bau befindliche Bibliothek auf dem Campus Loefflerstraße hat eine Hauptnutzfläche von 3.008 m². Durch den Bibliotheksneubau der Hochschule Wismar mit 1.896 m² (Inbetriebnahme Wintersemester 2000), die anschließende Sanierung des Altbaus mit 648 m² Hauptnutzfläche (Wiederinbetriebnahme Frühjahr 2002) sowie die Einrichtung der Fachbibliothek Seefahrt am Standort Warnemünde (Inbetriebnahme Wintersemester 2004 nach vorausgehendem Umbau) sind die Planungen für Bibliotheksbauten bis auf weiteres abgeschlossen. Die Gesamtnutz- 2 fläche der Hochschulbibliothek an beiden Standorten beträgt 2.725 m . Die Hochschule für Musik und Theater Rostock verfügt seit ihrem Einzug 2001 in den 2 Neubau im Katharinenstift über eine Hauptnutzfläche von 420 m . Die Bibliothek der Hochschule Neubrandenburg hat eine Fläche von 915 m². 2 Die Fachhochschule Stralsund verfügt über eine Hauptnutzfläche von rund 1.000 m . Der zurzeit in Aufstellung befindlichen Entwurfsunterlage-Bau zur Erweiterung der Bibliothek liegt ein genehmigtes Raumprogramm von 543 m² Hauptnutzfläche zu Grunde. Sowohl für die Universitätsbibliotheken als auch für die Bibliothek der Fachhochschule Stralsund sind weitere Baumaßnahmen in der Planung beziehungsweise werden derzeit umgesetzt. Zu b) Die Grundausstattung der Hochschulbibliotheken Mecklenburg-Vorpommerns entspricht - auch hinsichtlich der Aktualität des Bestandes - gängigen Standards. Die Universitätsbibliotheken verfügen über ein umfangreiches Angebot an elektronischen Medien. Im Rahmen der Etats werden die Bestände nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten fortlaufend weiterentwickelt. 192. In welcher Weise will sich das Land an den perspektivischen Entwicklungsnotwendigkeiten finanziell beteiligen? Da es sich um Landeseinrichtungen handelt, werden mit Ausnahmen von Stiftungsprofes- suren und Drittmittelprojekten die Hochschulen durch das Land finanziert. Die finale Entscheidung oblag beziehungsweise obliegt dem Haushaltsgesetzgeber. 180",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 193. Wie schätzt die Landesregierung den Stand und die Weiterentwick- lung der Weisungsfreiheit nach Artikel 7 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 1997 ein und welche Möglichkeiten zum weiteren Ausbau sieht sie? Nach Auffassung der Landesregierung ist die Weisungsfreiheit der Hochschulen in akademischen Angelegenheiten nach Artikel 7 Absatz 3 Landesverfassung realisiert. Weitere Möglichkeiten eines Ausbaus sind demnach nicht gegeben. 194. Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit der bundesweiten Forschungseinrichtungen (DFG, Max-Planck-Gesellschaft, Fraun- hofer-Gesellschaft u. a.), die in Mecklenburg-Vorpommern über Standorte verfügen, ein? Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist eine Forschungsförderorganisation und betreibt insoweit keine eigenen Standorte. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) verfügt mit der Demographieforschung in Rostock sowie der Plasmaphysik in Greifswald (als Teilinstitut) über größere Standorte in Mecklen- burg-Vorpommern mit nationaler Alleinstellung. Die dort betriebene Forschung als Grundlagenforschung basiert auf einer langfristigen Bund-Länder-Finanzierung im Verhältnis 50:50 (Rostock) und 90:10 (Greifswald). Die Verflechtung mit der jeweiligen universitären Forschung (Rostock: Sozioökonomie, Gesundheitsforschung; Greifswald: Physik, Materialforschung) ist gewährleistet. Zudem trägt die MPG erheblich zur Internationalisie- rung und zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der wissenschaftlichen Nachwuchsförde- rung bei. Die Fraunhofer Gesellschaft (FhG) betreibt in Mecklenburg-Vorpommern gegenwärtig Außenstellen beziehungsweise Projektgruppen von jeweiligen Mutterinstituten in Stuttgart, Darmstadt und Leipzig. Die Landesregierung schätzt die Wirkung aller Einrichtungen als hoch ein. 181",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 195. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Bundes- und Landesförderung von universitären und außeruniversitären For- schungseinrichtungen, und welche Möglichkeiten bestehen nach Ansicht der Landesregierung zum Ausbau dieser Bereiche? Die Bundesförderung der universitären Forschung beschränkt sich auf die Bereitstellung von Programmkulissen zur wettbewerblichen Akquise von Fördermitteln. Hier kann das Land wie bisher auch (Exzellenzförderprogramm, Forschungsfonds, Geisteswissenschaftlicher Wettbewerb) durch eine gezielte Projektförderung aus Landes- und EU-Strukturfondsmitteln (Europäischer Sozialfonds und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) den Forschungseinrichtungen den wettbewerblichen Zugang zu Bundesprogrammen (zum Beispiel Spitzenforschung, Zentren für Innovationskompetenz) sowie zu Bundesfachpro- grammen (zum Beispiel Gesundheit, Energie, Erde und Umwelt) erleichtern. Zudem hat sich das Land zusätzlich zur Mitfinanzierung des Aufwuchses gemäß des Paktes für Forschung und Innovation I und II unter anderem bei Baumaßnahmen der Forschungseinrichtungen finanziell engagiert. Die aktuelle finanzielle Ausstattung der Forschungseinrichtungen durch die bestehenden Bundes- und Landesförderungen bewertet die Landesregierung als einen wichtigen Rahmen für die Beibehaltung und Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Forschungsein- richtungen. Sie verfügen über moderne Ausstattungen und hochqualifiziertes Personal. Mit der institutionellen Bund-Länder-Förderung sichert auch das Land anteilig die Grundfinanzierung der laufenden Betriebs- und Investitionsaufwendungen einschließlich der unbefristeten Personalstellen der außeruniversitären Einrichtungen ab und leistet zudem durch die Mitfinanzierung des Paktes für Forschung und Innovation I und II (siehe auch Antwort zur Frage 183) einen erheblichen Anteil zum Aufbau von Forschungsbereichen auf der Basis von institutionellen Programmbudgets. Der aktuelle Stand der Verständigung zwischen Bund und Ländern zur zukünftigen Unterstützung der Forschung in universitären und außeruniversitären Einrichtungen im Kontext der Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation III fokussiert sich, auch um ein Auseinanderdriften zwischen hochschulischer und außeruniversitärer Forschung abzumildern, insbesondere auf eine verstärkte Vernetzung von Forschungsorganisationen und Hochschulen sowie zwischen den Forschungsorganisationen. 196. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen des Landes mit der Wirtschaft, den Technologiezentren und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen? Sowohl die Technologiepolitik als auch die Technologie- und Forschungsförderung wurden mit Einführung der Verbundforschungsförderung in 2008 neu ausgerichtet. Alle Hochschulen des Landes sind eingebunden und entwickeln in Projekten bedarfsorientiert und wirtschafts- nah mit Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern Produkte und Dienstleistungen. 182",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Aufgrund der bereits bestehenden engen interdisziplinären Zusammenarbeit von Hoch- schulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen konnten national anerkannte Forschungsverbünde aufgebaut werden. Die Auswertung der Förderergebnisse zeigt die im Land vorhandenen Stärken einzelner Technologiefelder. Ausgewiesene Kompetenzen und eine enge Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft bestehen im Bereich Life-Sciences/Gesundheitswirtschaft, wobei eine besondere Stärke in der interdiszi- plinären Zusammenarbeit von Biotechnologie, Medizintechnik und Ingenieurwissenschaften liegt. Dabei ist vor allem die Profilbildung der Hochschulen und der universitätsmedizi- nischen Kliniken mit den regionalen Schwerpunkten in Rostock und Greifswald hervorzu- heben. Hierfür sind exemplarisch und als best-practice-Beispiele die Biomedizintech- nik/Implantattechnologie am Standort Rostock-Warnemünde sowie die Plasmamedizin am Standort Greifswald zu nennen. Darüber hinaus lassen sich eine Vielzahl von erfolgreichen Verbundforschungsvorhaben zwischen Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien, Energie- und Umwelttechnik, Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften, Maschinen- bau sowie Elektrotechnik feststellen. 197. Welche Probleme sieht die Landesregierung bei dieser Zusammen- arbeit, und welche Aktivitäten sind nach ihrer Ansicht nötig, um langfristige Perspektiven für diese Zusammenarbeit zu erschließen? Es werden keine grundsätzlichen Probleme bei der wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen des Landes mit der Wirtschaft, den Technologiezentren und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen gesehen. Um langfristige Perspektiven für diese Zusammenarbeit zu erschließen, hat die Landesregie- rung den Strategierat „Wissenschaft-Wirtschaft“ eingerichtet, der als Plattform für die Abstimmung von Kooperationsfeldern und -aktivitäten fungiert. Hierin sind neben den Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung – unter anderem Staatssekretäre und Referatsleitungen der Ministerien für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Wirtschaft, Bau und Tourismus – auch die Hochschulen des Landes vertreten. 183",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 198. Wie bewertet die Landesregierung das Kooperationsverbot nach den Artikeln 91b und 104b des Grundgesetzes, und welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung zur Abschaffung unternommen bzw. beabsichtigt sie ab 2014 zu unternehmen? Die Landesregierung hat der Grundgesetzänderung im Zuge der sogenannten Föderalismus- reform I bereits im Jahr 2006 im Bundesratsverfahren nicht zugestimmt. Seither wurden alle politischen Bemühungen unterstützt, die auf eine möglichst weitgehende Abschaffung oder zumindest Abmilderung des „Kooperationsverbotes“ zielten. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes hat die Landesregierung im Bundesrat zugestimmt. Kinder und Jugend 199. Wie bewertet die Landesregierung den Stand des durch das Land, die Gemeinden und Kreise zu gewährenden Schutzes eines jeden Kindes und eines jeden Jugendlichen vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung - unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Nationalität, sozialer, religiöser und weltanschaulicher Identität sowie individueller gesundheitlicher, psychischer und intellektueller Voraussetzungen (bitte anhand von statistischen Daten, empirischen Befunden und Evaluationsergebnissen begründen)? a) Welche Probleme bestehen bei der Umsetzung des Verfassungs- ziels? b) An welchen Stellen muss nachgebessert werden? Das Land hat den Kinderschutz durch Maßnahmen, wie das Landesprogramm „Familien- hebammen“, das „Bündnis Kinderschutz M-V“, das Erinnerungssystem bei Früherkennungs- untersuchungen, die Kinderschutzhotline sowie Familienbildungs- und Beratungsangebote wesentlich gestärkt. Zudem wurden die rechtlichen Voraussetzungen für einen wirksameren Kinderschutz durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) weiter verbessert. Dabei konnten die genannten Maßnahmen des Landes durch die Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen“ und den Einsatz von Familienhebammen sehr sinnvoll ergänzt werden. Das Bundeskinderschutzgesetz und die darin eingeschlossene Bundesinitiative werden derzeit von der Bundesregierung evaluiert. Ergebnisse beziehungsweise Daten liegen noch nicht vor. Aus der seit 2012 geführten Statistik „Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)“ in Verbindung mit §§ 98 ff. SGB VIII ist zu entnehmen, dass die Anzahl der Gefährdungsmeldungen in Mecklenburg-Vorpommern wesentlich höher ist als die Anzahl der Inobhutnahmen und begonnenen Hilfen zur Erziehung aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls. Die Gesellschaft scheint auf mögliche Kindeswohlgefährdungen sensibler zu reagieren. 184",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu a) und b) Die Landesregierung sieht Entwicklungsbedarfe insbesondere in den Bereichen der Prävention, Kooperation und Vernetzung sowie Qualitätsentwicklung. So werden die Fachkräfte der Jugendämter und andere im Kinderschutz Tätige auch weiterhin im „Bündnis Kinderschutz M-V“ unterstützt. Neben Angeboten der fachlichen Beratung, der Entwicklung gleichwertiger Standards sowie der Unterstützung interdisziplinärer Fortbildungen werden dabei Leistungen zur fallbezogenen Reflexion und Supervision erbracht. Nähere Ausfüh- rungen sind dem Abschlussbericht zur Evaluation „Bündnis Kinderschutz M-V“ vom Dezember 2013 der Hochschule Neubrandenburg zu entnehmen. 200. Sieht die Landesregierung das Verbot jeglicher Diskriminierung für alle in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Kinder und Jugend- lichen umfassend garantiert? Falls ja, welche Gesichtspunkte sind nach Auffassung der Landesregierung dafür maßgebend? Das Grundgesetz und die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern gewährleisten einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung. Kinder und Jugendliche haben als Träger von Grundrechten einen Anspruch auf Förderung der Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Beförderung selbstständigen Handelns und der Sicherung der Teilhabe an der Gesellschaft. Das Verbot ist gesetzlich durch - Artikel 5 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit den Grundrechten des Grundgesetzes, - den Schutz der Kinder und Jugendlichen in Artikel 14 Verfassung des Landes Mecklen- burg-Vorpommern, - den in § 2 Schulgesetz festgelegten Bildungs- und Erziehungsauftrag - sowie durch Grundsätze für die Verwirklichung des Auftrages der Schulen (§ 4 Schulgesetz), umfassend garantiert. Im Übrigen besteht nach dem Grundgesetz und der Landesverfassung Mecklenburg- Vorpommern ein umfassender Rechtsschutz. Im Bereich der Jugendhilfe wird, insbesondere durch die Förderung der Jugendsozialarbeit und die Gewährung individueller Hilfen, die Integration und die Chancengleichheit benachteiligter junger Menschen unterstützt. 201. Hat die Landesregierung Kenntnis von tatsächlichen Diskriminie- rungen von Kindern und Jugendlichen? Falls ja, um welche Art von Diskriminierung handelt es sich? Die Landesregierung hat keine Kenntnisse von tatsächlichen Diskriminierungen von Kindern und Jugendlichen im Land. 185",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 202. Wie bewertet die Landesregierung die tatsächliche Wirksamkeit des Diskriminierungsverbotes für ausländische Kinder und Jugendliche, insbesondere für diejenigen, die in den Leistungsbereich des Asyl- bewerberleistungsgesetzes fallen? Die gesetzlichen Regelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) und das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch Sozialhilfe (SGB XII) oder das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind so angelegt, dass sie ausländische Kinder- und Jugendliche nicht diskriminieren beziehungsweise die Umsetzung des Diskriminierungsverbots wirksam unterstützen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2012 die Grundleistungsbeträge nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Seinem Auftrag, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012 umsetzt, ist der Bund mit dem Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom 10.12.2014 nachgekommen, das am 01.03.2015 in Kraft tritt. Durch das Bundesverfassungsgericht war als Übergangsregelung angeordnet worden, dass Geldleistungen in Höhe der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu erbringen sind, gekürzt um den Bedarf für Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände. Dies wurde auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Die pauschalierten Grundleistungen decken grundsätzlich den gesamten notwendigen Lebensunterhalt einschließlich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ab. Dies gilt auch bei Schülerinnen und Schülern, bei denen der notwendige Lebensunterhalt auch die erforderlichen Hilfen für den Schulbesuch mit Ausnahme der Bedarfe nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB XII umfasst. Der Regelsatz stellt einen monatlichen Pauschalbetrag zur Bestreitung des Regelbedarfs dar, über dessen Verwendung die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich entscheiden; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen. Jedoch bietet § 6 Asylbewerberleistungsgesetz auch nach dem Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts vom 18.07.2012 weiterhin die Möglichkeit, im Einzelfall ergänzende Leistungen zu gewähren. Die Gewährung von sonstigen Leistungen kommt in Betracht, wenn die dementsprechenden Bedarfe nicht bereits durch die pauschalierten Grundleistungen der Übergangsregelung abgedeckt sind. Die Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes sind weder im Betrag zur Sicherung des physischen, noch des sozio-kulturellen Existenzminimums enthalten. Mit dem Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes wurde ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe auch für Asylbewerber festgeschrieben. Diese Leistungen sind in entsprechender Anwendung der §§ 34, 34a und 34b SGB XII zu gewähren. 186",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 203. Was unternimmt die Landesregierung, um eventuell vorhandene Benachteiligungen und Chancenungleichheiten von ausländischen Kindern und Jugendlichen, insbesondere jener, die in den Leistungs- bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen, in Bezug auf die Kita-Betreuung, den Schulbereich und den Schulerfolg zu beheben? Nach § 10 Absatz 7 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) sind Kinder, die Deutsch als weitere Sprache erlernen, besonders zu fördern. Dies geschieht nach Maßgabe der in § 1 KiföG M-V vorgegebenen Ziele und Inhalte der individuellen Förderung. Grundlage der individuellen Förderung ist für alle Kinder eine alltagsintegrierte Beobachtung und Dokumentation des kindlichen Entwicklungsprozesses. Weisen die Ergebnisse der Beobachtung eine erhebliche Abweichung von der altersgerechten, sozialen, kognitiven, emotionalen oder körperlichen Entwicklung aus, soll eine gezielte individuelle Förderung auf der Grundlage eines jährlich fortzuschreibenden Entwicklungsplans erfolgen, für die das Land nach Maßgabe des Kindertagesförderungsgesetzes M-V finanzielle Mittel bereitstellt. Die Träger von Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen treffen in eigener Verantwortung Entscheidungen zu geeigneten Maßnahmen der gezielten individuellen Förderung. Nach dem Kindertagesförderungsgesetz M-V hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern, unabhängig von Herkunft und Religion, mit Erreichen der in § 3 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V genannten Altersgrenzen einen Anspruch auf Kindertagesförderung. Einen Anspruch auf Kindertagesförderung haben ausländische Kinder, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung im Sinne von § 6 Absatz 2 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben. Nach der Definition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Absatz 3 Satz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch müssen Umstände erkennbar sein, die erkennen lassen, dass der Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist. Von einem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt ist ab einer Dauer von mehr als drei Monaten auszugehen. Die Sprachförderung ausländischer Kinder und Jugendlicher in den Schulen in Mecklenburg- Vorpommern erfolgt nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Bestimmungen zur Eingliederung und zum Schulbesuch von Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache in Schulen Mecklenburg-Vorpommerns vom 1. August 2011 und gestaltet sich folgendermaßen: Intensivkurs: Schülerinnen und Schüler mit nicht vorhandenen oder unzureichenden Deutschkenntnissen erhalten einen Deutsch-Intensivkurs an einer Standortschule. Der Unterricht im Intensivkurs umfasst zu Beginn mindestens 20 Wochenstunden in der Sekundarstufe 1 und 10 Wochen- stunden in der Grundschule. Es erfolgt eine stufenweise Teilintegration in den Regelunter- richt. 187",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Begleitende additive Fördermaßnahmen: Nach dem Intensivkurs erhalten die Schüler und Schülerinnen begleitende additive Deutsch- als-Zweitsprache-Förderstunden. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Sprachstandes gleich in die Regelklasse aufgenommen werden, erhalten je nach ihrem Sprachstand gegebenenfalls ebenfalls begleitende additive Deutsch-als-Zweitsprache-Förderstunden. Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sind in Mecklenburg-Vorpommern dann schulpflichtig, wenn sie einer Gebietskörperschaft zugewiesen worden sind. In der Regel werden Familien mit Kindern innerhalb weniger Wochen den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und der kreisfreien Städte zugewiesen, damit die Kinder dort ihrer Schulpflicht nachkommen können. Für die übrigen Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein Unterricht mit dem Schwerpunkt Sprachförderung in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf-Horst gewährleistet. Zur Frage der Schulpflicht im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 65 verwiesen. 204. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation der Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten beim Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen im unmittelbaren Woh- numfeld? a) In welchen Gemeinschaftsunterkünften steht regelmäßig qualifi- ziertes pädagogisches Personal für die Betreuung der Kinder zur Verfügung? b) In welcher Entfernung zu den Gemeinschaftsunterkünften befin- den sich Kinderbetreuungseinrichtungen sowie allgemein bildende Schulen? Nach dem Kindertagesförderungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern, unabhängig von Herkunft und Religion, mit Erreichen der in § 3 des Gesetzes genannten Altersgrenzen einen Anspruch auf Kindertagesförderung. Die Landesregierung sieht daher keinen expliziten Handlungs- bedarf. Zu a) Zur Beantwortung dieser Anfrage sind die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes beteiligt worden. Die Hansestadt Rostock hat mitgeteilt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in der Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins Ökohaus e. V. Rostock betreut werden. Diese haben zum Teil einen Abschluss in der Fachrichtung Sozialpädagogik oder sind über lange Jahre erfahren in der Betreuung dieses Personenkreises. Betreuerinnen und Betreuer, die sich speziell um die Kinder kümmern, gibt es nicht, da die Betreuung ganzheitlich erfolgt. 188",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die Landeshauptstadt Schwerin hat mitgeteilt, dass am Standort Hamburger Allee 208 Personal zur sozialen Betreuung zur Verfügung steht. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat mitgeteilt, dass in den Gemeinschaftsunterkünften in Ludwigslust und Parchim regelmäßig qualifiziertes pädagogisches Personal für die Betreuung der Kinder zur Verfügung steht. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat mitgeteilt, dass in der Gemeinschaftsunter- kunft in Neubrandenburg, Markscheiderweg 19, regelmäßig qualifiziertes pädagogisches Personal für die Betreuung der Kinder zur Verfügung steht. In der Gemeinschaftsunterkunft Friedland, Jahnstraße 5 - 7, steht regelmäßig Personal für die Betreuung der Kinder zur Verfügung. Dieses ist aber nicht pädagogisch qualifiziert. Der Landkreis Rostock hat mitgeteilt, dass in allen dortigen Gemeinschaftsunterkünften pädagogisches Personal für die Betreuung der Kinder zur Verfügung steht. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mitgeteilt, dass in der Gemeinschaftsunterkunft Wismar, Haffburg 2, täglich Sozialarbeiter für die Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat mitgeteilt, dass die Verträge zwischen dem Landkreis und dem Auftragnehmer zur Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft so gestaltet sind, dass sie den Anforderungen der Richtlinie für den Betrieb einer Gemeinschaftsunter- kunft und die soziale Betreuung der Bewohner Rechnung tragen. Zum Aufgabenspektrum gehört nicht explizit die Betreuung der Kinder. Diese ist durch die Eltern sicherzustellen. Ferner wird die Betreuung der in den Gemeinschaftsunterkünften wohnenden Kinder in den Spielzimmern der Einrichtungen im Rahmen der gemeinnützigen Tätigkeit durch andere Bewohnerinnen und Bewohner organisiert. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat mitgeteilt, dass in der Gemeinschaftsunterkunft Stralsund, Rudenstraße 26 a/b, kein qualifiziertes pädagogisches Personal für die Betreuung der Kinder zur Verfügung steht. Zu b) Es wird auf die Anlage verwiesen. 189",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 205. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation der Kinder und Jugendlichen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten beim Zugang zu Bildungs-, Freizeit- und Kulturange- boten im unmittelbaren Wohnumfeld von Gemeinschaftsunter- künften? Gemäß § 2 Absatz 2 der Verordnung über Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften vom 06.07.2001 dürfen Gemeinschaftsunter- künfte, um die Teilnahme am Gemeinschaftsleben zu ermöglichen, nur in oder im Anschluss an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil eingerichtet werden. Diese Vorgabe ist bei allen in Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Gemeinschaftsunterkünften beachtet worden. Dem genannten Personenkreis bietet sich somit grundsätzlich der gleiche Zugang zu allen Bildungs-, Freizeit- und Kulturangeboten wie der übrigen Bevölkerung im unmittelbaren Wohnumfeld. Zudem stehen den Kinder und Jugendlichen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten wie deutschen Kindern auch Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung keinen expliziten Handlungsbedarf. 206. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Bildungs- und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg- Vorpommern besonders stark vom Einkommen und Status der Eltern abhängen? Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen hierzu für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor? Für das Aufwachsen von Kindern, für ihre Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung, für Vertrauensbildung und Bindungsfähigkeit stehen zuallererst Eltern in der Verantwortung. Die Familien sind der Ausgangspunkt für die kindlichen Entwicklungsprozesse und legen den Grundstein für die Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder. Beschäftigungs- und Einkommensprobleme von Eltern können zu schlechteren Bildungs- und Zukunftschancen führen. Um die Bildungs- und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und Chancengleichheit zu fördern, setzt die Landesregierung vor allem auf: - die Stärkung der Erziehungsverantwortung und der Erziehungskompetenz von Eltern als ein wichtiges Element der nachhaltigen Familien-, Kinder-, Jugend- und Bildungspolitik, - eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen an Bildungsprozessen, um Armutsrisiken insbesondere der Kinder von allein Erziehenden sowie aus Familien mit Migrationshintergrund zu verringern und den engen Zusammenhang mit den ökonomisch benachteiligten Lebenslagen von Familien und dem Bildungsniveau der Eltern sowie den damit einhergehenden „Armuts-Bildungs-Spiralen“ zu durchbrechen, - Aktivitäten und Programme, die für die Familien geeignet sind, die längerfristig von Arbeitslosigkeit betroffen sind. 190",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 - einen optimalen Bildungsstart für alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern und unterstützt die frühkindliche Bildung mit: - der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Kindertagesförderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes im zeitlichen Umfang von mindestens 30 Stunden wöchentlich bis hin zu 50 Stunden wöchentlich, - der Absenkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Kindergarten zum Schuljahres- beginn 2013/2014 auf 1:16 und zum Schuljahresbeginn 2015/2016 auf 1:15, - der Absenkung der Elternbeiträge für die Krippe ab dem Schuljahresbeginn 2012/2013 und - mit der Ausweitung eines gesunden und kostenlosen Mittagessens für alle Kinder in Kindergärten und Kinderkrippen für Geringverdiener (Wohngeld- und Kinder- zuschlagsempfänger). - einen Ausbau der Ganztagsschulangebote. Wissenschaftliche Erkenntnisse über Bildungs- und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern liegen in Form eines „Berichtes zur Lebenssitua- tion von Haushalten mit Kindern in Mecklenburg- Vorpommern“ von 2009 vor. Bezug nehmend auf die im Bericht dargestellten Lebenslagen wurden durch die Landesregie- rung abschließend Handlungsansätze und Empfehlungen zu den Themen Grundsicherung des Existenzminimums, Familienbildungs- und Beratungsangebote, Alleinerziehende, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeitsmarktintegration, Frühkindliche Förderung, schulische und schulergänzende Betreuung, Gesundheitsförderung, Sport sowie Ausbildung und Wohnen erarbeitet (vergleiche Landtagsdrucksache 5/3597). 207. Welche Maßnahmen wurden unternommen und welche Vorhaben sind geplant, um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft gemäß Artikel 14 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu fördern? Die Landesregierung unterstützt im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit Projekte der Partizipation junger Menschen im Bereich der Beteiligungswerkstatt des Landesjugendrings. Zudem ist die verantwortliche Einbindung junger Menschen in die Entscheidung der Jugendverbände ein wichtiger Schritt im Rahmen der Demokratieerziehung und Teilhabe. Im Kindertagesförderungsgesetz (§ 7) und im Schulgesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern (§§ 78 bis 85) wurden die Rechte von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe gemäß Artikel 14 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren systematisch gestärkt. Dieser Prozess ist nicht abgeschlossen und wird weiter verfolgt mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen so zu fördern, dass sie befähigt werden, aktiv und verantwortungsvoll am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben (§§ 2 und 3 Schulgesetz). 191",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Neben der Ausgestaltung der demokratischen Teilhabestrukturen an Schule werden die Teilhaberechte von Schülerinnen und Schülern durch Programme, Projekte und vielfältige Kooperationen mit außerschulischen Trägern gefördert (§ 4 Schulgesetz Mecklenburg- Vorpommern). Hervorzuheben sind unter anderem Projekte wie die Arbeitsgruppe „Tage ethischer Orientierung“, das Netzwerk für Demokratie und Courage e. V., „Lions Quest“, Trainings zur Streitschlichtung, Präventionsangebote zu Mobbing und Cybermobbing oder das landesweit arbeitende Projekt „Schule ohne Rassismus“ und die „UNESCO Schulen“. Hinzu kommen Fortbildungen von Schülervertretungen, wie durch die Landesschülervertretung, die Stadt- und Kreisschülerräte, die Beteiligungswerkstatt und verschiedene Stiftungen. Bundesweit aktiv ist das Programm „Jugend debattiert“. Inhaltlich und finanziell unterstützt werden viele Schulprojekte durch Förderprogramme, wie der „Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung, politische Bildung und Gewaltprävention an Schulen“, der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung“ sowie der Förderung von Gedenkstättenfahrten und aus Lokalen Aktionsplänen. Zahlreiche Veranstaltungen der politischen Bildung unterschied- licher Institutionen und Einrichtungen (Landeszentrale für Politische Bildung, Träger der politischen Bildung) fördern die Teilhabekompetenz von Kindern und Jugendlichen durch entsprechende Maßnahmen. Auch die Umsetzung der Verwaltungsvorschrift „Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ kann maßgeblich dazu beitragen, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft gemäß Artikel 14 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu fördern. Ziel ist es, hier einen Lern- und Lebensort zu entwickeln, an dem junge Menschen eigene Interessen und Neigungen entdecken, Sozial- und Selbstkompetenzen entwickeln, ein gemeinschaftliches Miteinander kennen lernen und an sinnvolles Freizeitverhalten herangeführt werden. 208. Mit welchem Erfolg unternahm und unternimmt die Landesregie- rung welche Schritte, damit Kinder und Jugendliche als gleichwer- tige Mitglieder der Gesellschaft und als Träger von Rechten aner- kannt werden? Auf die Antwort zu Frage 207 wird verwiesen. 192",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 209. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Realisierung einer geschlechterbewussten pädagogischen Arbeit mit Jungen und Mädchen, insbesondere in der Kindertagesbetreuung und Jugend- arbeit? 210. Welche konkreten Unterstützungsangebote gibt es für die pädago- gischen Fachkräfte, den Auftrag der geschlechtersensiblen Päda- gogik erfüllen zu können? Zu 209 und 210 Das Kindertagesförderungsgesetz (§ 1 Absatz 2) und das Schulgesetz (§ 2 Absatz 1, § 3 Ziffer 15 und § 4 Absatz 2) bilden den gesetzlichen Rahmen für die geschlechterbewusste pädagogische Arbeit mit Jungen und Mädchen auf der Grundlage der individuellen Förderung. Die Landesregierung hat auf dieser Grundlage den geschlechterbewussten Umgang in Fragen der Erziehung, Bildung und Sozialpädagogik unter Berücksichtigung des Gender Mainstreaming als durchgängiges Prinzip aller Bildungsstufen von der frühkindlichen Bildung bis zur Berufsausbildung unter anderem in der „Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V“ und in der Rahmenkonzeption „Berufe haben kein Geschlecht“ verankert. Auch in den Rahmenplänen wird dieses durchgängige Prinzip umgesetzt. Jungen und Mädchen sind in ihren unterschiedlichen Bedürfnissen, Interessen und Kompetenzen wahrzunehmen, um ihre Potenziale zu nutzen und zu fördern und um einengenden Geschlechtsrollenzuschreibungen entgegenzuwirken. Zum Abbau nachteiliger geschlechts- spezifischer Berufswahlmuster werden jährlich der „JungsTag M-V“ und der Girls' Day durchgeführt. Die Umsetzung dieses Bildungsinhalts in der unmittelbaren pädagogischen Arbeit mit Jungen und Mädchen in den Kindertageseinrichtungen ist gleichbedeutend mit der Umsetzung der auf geschlechterbewusste beziehungsweise geschlechtersensible Pädagogik ausgerichteten pädagogischen Konzeptionen der Träger von Kindertageseinrichtungen und unterliegt der Verantwortung des Einrichtungsträgers. Das Land ist nicht Träger von Kindertageseinrich- tungen. Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern stärkt durch sein Beratungs- und Unterstützungssystem sowie gezielte Fortbildungsangebote aktiv die Bewusstseinsbil- dung im Bereich der genderkonformen Unterrichtsentwicklung. Entsprechend des Bedarfes werden Seminare organisiert. Des Weiteren wird ein Fortbildungsangebot für Lehrkräfte zur geschlechtersensiblen Berufsorientierung vorgehalten, das nach Bedarf abgerufen werden kann. So fanden vier Seminare im Jahr 2012 und vier Seminare und eine Fachtagung im Jahr 2013 statt. Bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler für die Ausbildung der Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, Erzieherinnen und Erzieher beziehungsweise Heilerziehungspflege- rinnen und Heilerziehungspfleger werden Bewerber bevorzugt, wenn die Zugangs- und Lernvoraussetzungen erfüllt sind, um den Anteil der männlichen Fachkräfte in den sozialpädagogischen Einrichtungen zu erhöhen. 193",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Themen werden an der Fachschule für Sozialwesen (Staatlich anerkannte Erzieherin und Staatlich anerkannter Erzieher sowie Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin und Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger) und der Höheren Berufsfachschule Sozialassis- tenz (Staatlich geprüfte Sozialassistentin und Staatlich geprüfter Sozialassistent) in den Lernbereichen Pädagogik, Psychologie/Soziologie, Bewegungserziehung, Natur und Umwelt, Gesundheitserziehung, Sozialkunde sowie Rechtskunde vermittelt. In der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung werden geschlechtersensible Fragestellungen in den Modulen der Pädagogischen Psychologie, die obligatorisch in den Lehramtsstudiengängen genutzt werden, im Rahmen des Kompetenzerwerbs zur Gestaltung eines inkludierenden und individualisierenden Unterrichts berücksichtigt. Das Interdiszipli- näre Zentrum für Geschlechterforschung an der Universität Greifswald bietet zudem Veranstaltungen zu Gender Studies im Rahmen der sogenannten General Studies an, die innerhalb bestehender Kapazitäten grundsätzlich auch für Lehramtsstudierende offen sind. Innerhalb der zweiten Phase der Lehrerausbildung werden geschlechtersensible Aspekte in verschiedenen Pädagogikveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung thematisiert und so zum Beispiel für die Auswahl von Kinderliteratur oder von Beispielsätzen in unterschiedlichen unterrichtlichen Kontexten sensibilisiert. Auch die Studienleiterinnen und Studienleiter werden angehalten, in ihren seminaristischen Veranstaltungen geschlechter- bewusste Aspekte von Bildung und Erziehung zu berücksichtigen. Genderbezogene Bildung und Erziehung erfordern entsprechende Fach- und Methodenkom- petenzen des pädagogischen Personals. Dazu wird auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung weiterentwickelt. Für den frühkindlichen Bereich erarbeitet die Hochschule Neubrandenburg im Rahmen eines Forschungsprojektes bis 2015 unter besonderer Berücksichtigung von Interaktionsfeldstudien „Begründungen und Konzepte für eine gendersensible individuelle Förderung von Jungen und Mädchen in Kindertageseinrichtungen des Landes“. Darüber hinaus regelt das Jugendhilferecht, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleich- berechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern sind (vergleiche § 9 Absatz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Dies sorgt in der Jugendarbeit dafür, dass die Angebote sich an Mädchen und Jungen unter besonderer Berücksichtigung einer geschlechterbewussten Arbeit zu richten haben. Insofern ist die geschlechterbewusste pädagogische Arbeit auch ein Ansatzpunkt für die Förderung von Projekten der Kinder- und Jugendarbeit. 194",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 211. In welchem Maße sieht die Landesregierung das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche durchgesetzt hinsichtlich a) der Entwicklung der Individualität, Kooperationsbereitschaft und Kreativität der Persönlichkeit, b) der Entwicklung von demokratischen, antifaschistischen und ökologischen Grundwerten, c) einer ausgewogenen, allgemeinen und humanistischen Bildung und Erziehung, die Kultur- und Weltverständnis fördert, Achtung und Toleranz entwickelt und zu gesellschaftlichem Engagement sowie sozialkritischem Verhalten anregt, d) guter Grundlagen für künftige Berufstätigkeit und Weiterbildung unabhängig von der finanziellen und sozialen Situation der Eltern bzw. Erziehungs- und Sorgeberechtigten? Zu a), b), c) und d) Das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche in den aufgeführten Bereichen sieht die Landesregierung in hohem Maße durchgesetzt. Das Kindertagesförderungsgesetz und das Schulgesetz bilden den gesetzlichen Rahmen zur Bildung und Erziehung selbstbestimmter Persönlichkeiten auf der Grundlage der indivi- duellen Förderung (zum Beispiel § 1 Kindertagesförderungsgesetz, § 2 Schulgesetz, § 3 Weiterbildungsförderungsgesetz). 212. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation bezüglich der Schaffung adäquater Ausbildungs- und anschließender Arbeits- plätze für ausbildungs- und arbeitsfähige Jugendliche durch eine zielgerichtete Struktur- und Beschäftigungspolitik des Landes und des Bundes sowie entsprechende Fördermaßnahmen seit 1997? a) Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung auf Bundes- und Landesebene? b) Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit von Sanktionsmaßnahmen gegenüber Jugendlichen, insbesondere mit Blick auf den Rechts- kreis des SGB II? Zu 212 und a) In den letzten Jahren ist es in Mecklenburg-Vorpommern parallel zum gestiegenen Arbeits- und Fachkräftebedarf bei tendenziell rückläufigen Schulabgängerzahlen immer schwieriger geworden, aus Sicht der Betriebe geeignete Bewerber und Bewerberinnen für eine Ausbildung zu gewinnen. Bis Mitte der 2000er-Jahre ist es den meisten Betrieben Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich gut gelungen, Ausbildungsstellen zu besetzen. In den Folgejahren ist es schwieriger geworden, aus Sicht der Betriebe geeignete Bewerber und Bewerberinnen zu gewinnen. 195",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Während es im Jahr 2005 etwa 11 Prozent aller Betriebe des Landes mit neuen Ausbildungs- platzangeboten nicht gelang, alle angebotenen Ausbildungsstellen zu besetzen, traf dies 2012 bereits auf jeden zweiten Betrieb zu. Die Besetzungsprobleme betreffen zwischenzeitlich praktisch alle Wirtschaftszweige. Vor allem im Baugewerbe, aber auch in den übrigen personenbezogenen Dienstleistungen, zu denen auch das Hotel- und Gaststättengewerbe gerechnet wird, blieben überdurchschnittlich viele Ausbildungsplätze unbesetzt. Erhebliche Unterschiede hinsichtlich des Erfolgs bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen bestehen auch zwischen kleineren und größeren Betrieben, wobei sich folgender Zusammen- hang zeigt: Je kleiner ein Betrieb, umso höher der Anteil unbesetzt gebliebener Ausbildungs- plätze. Ausbildungsplatzsonderprogramme, die nach 1990, insbesondere auch noch in den Jahren zwischen 1997 und 2008 aufgrund der demografisch bedingten hohen Nachfrage nach Ausbildung erforderlich waren, sind seit dem Jahr 2009 nicht mehr erforderlich. Die Chancen der Schulabgänger, unmittelbar nach dem Schulabschluss in eine betriebliche oder in eine beruflich qualifizierende vollzeitschulische Ausbildung einzumünden, haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. In Mecklenburg-Vorpommern übersteigt das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen die Nachfrage. Nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit standen während des Ausbildungsjahres 2013/2014 (1. Oktober 2013 bis 30. September 2014) im Monatsdurch- schnitt 1.251 unbesetzten Ausbildungsplätzen rein rechnerisch 402 unversorgte Bewerbe- rinnen und Bewerber gegenüber. Eine wichtige Aufgabe bleibt es, die offenen Stellen mit noch unversorgten Bewerbern zielgenau zu besetzen. Zur Regulierung dieses Missverhältnisses zwischen unversorgten Bewerbern und offenen Ausbildungsstellen hat die Bundesregierung das Programm „Passgenaue Vermittlung“ aufgelegt. Ziel dieses Programms ist es, die Zahl der „passgenau“ besetzten Ausbildungs- stellen zu erhöhen und durch diesen Beitrag zur Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Mit Hilfe dieses Programms sollen die Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, die Kammern der Freien Berufe sowie andere Organisationen der Wirtschaft die erforderliche Beratungsleistung an ausbildungswillige Unternehmen in Form der Durchführung von Bewerbungsgesprächen und der Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber erbringen. Des Weiteren soll künftig das Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ die arbeitsmarktrelevanten Akteure vor Ort unterstützen und rechtskreisübergreifend tätige Jugendberufsagenturen sowie Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf fördern. Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf der aufsuchenden Sozialarbeit für die Jugendlichen. Schon im Modellprojekt Kompetenzagentur im bisherigen „JUGEND STÄRKEN“- Programm hat sich gezeigt, dass das Konzept des Fördern und Forderns dann besonders erfolgreich ist, wenn dafür neben bewährten Instrumenten wie der Vermittlung, Qualifizie- rung, Aktivierung, Arbeitserprobung oder dem Fallmanagement auch Allgemeine Soziale Dienste zur Verfügung stehen. 196",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Auch weiterhin stehen für benachteiligte Jugendliche die Förderinstrumente des SGB III, wie zum Beispiel ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), berufsvorbreitende Maßnahmen (BvB) oder die Einstiegsqualifizierung (EQ) zur Verfügung. Unabhängig hiervon ist es aber ein zentrales Ziel im Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf, dass die Absolventinnen und Absolventen der allgemein bildenden Schulen direkt in eine betriebliche oder vollzeitschulische Ausbildung beziehungsweise in ein Studium geführt werden. Das Landeskonzept wurde am 26.05.2014 in der Hauptrunde des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit M-V beschlossen. Die Übernahme von Auszubildenden durch den Ausbildungsbetrieb unterliegt nicht der Einflussnahme der Landesregierung. Die Landesregierung begrüßt deshalb ausdrücklich, wenn sich die Sozialpartner im Rahmen ihrer Tarifpartnerschaft auf Grundlagen von Übernahmevereinbarungen verständigen. In diesem Zusammenhang wird auf die „Gemein- same Erklärung zur Stärkung der Tarifpartnerschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern“ vom 09.05.2011 verwiesen. Zu b) Die Landesregierung ist der Auffassung, dass für alle Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II einheitliche Sanktionsvorschriften gelten sollten. 213. Welche Aussagen kann die Landesregierung treffen und welche statistischen Daten kann sie angeben über den Stand der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Wohnraum (dabei auch Versor- gung von Jugendlichen mit eigenem Wohnraum)? Daten über den Stand der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Wohnraum werden aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben nicht erfasst. 214. Welche alternativen Wohnformen für Jugendliche ab 16 Jahren existieren in Mecklenburg-Vorpommern? a) In welchen Orten? b) Wie werden sie gefördert? Zu 214, a) und b) Informationen zu „alternativen Wohnformen“ für Jugendliche ab 16 Jahre liegen der Landesregierung nicht vor. 197",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 215. Wie werden Kinder und Jugendliche untergebracht und betreut, von denen ein Elternteil für einen bestimmten Zeitraum Schutz und Unterstützung im Hilfesystem für Opfer von häuslicher und sexuali- sierter Gewalt sucht (bitte nach Alter und Geschlecht der/des Min- derjährigen und für die Landkreise und kreisfreien Städte getrennt auflisten)? An den fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking des Landes ist jeweils eine Kinder- und Jugendberatung angebunden, von den fünf Beratungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt beraten vier auch Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus können Kinder und Jugendliche gemeinsam mit ihren Müttern im Frauenhaus untergebracht werden. Im Jahr 2013 wurden insgesamt im Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene häuslicher Gewalt 3.201 Kinder und Jugendliche betreut und beraten. Da es für die Beratungs- und Hilfeeinrichtungen keine Vorgaben für die Erfassung mitbetroffener Kinder und Jugendlicher gibt, ist es den Einrichtungen überlassen, nach eigenen Kriterien Daten zu den Kindern und Jugendlichen zu erheben. Eine Differenzierung ist nicht möglich. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII haben Personensorgeberech- tigte sowie Kinder und Jugendliche, die direkt oder indirekt von Gewalt betroffen sind, die Möglichkeit, einzelfallspezifische Angebote zur Bewältigung der Gewalterfahrungen oder zur Überwindung deren Folgen in Anspruch zu nehmen. Unter den Hilfen zur Erziehung werden verschiedene individuelle und/oder therapeutische Maßnahmen verstanden, die sowohl ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden können. Im Rahmen der Krisenintervention sowie der erforderlichen Vorbereitung und Einleitung weiterer Hilfeangebote erfolgt dazu oft die vorübergehende Aufnahme beziehungsweise Unterbringung in sicherer Umgebung, zum Beispiel bei einer geeigneten Person (Bereit- schafts- oder Kurzzeitpflegefamilie), in einer Einrichtung (Kinder- und Jugendnotdienst, Einrichtung der Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform. Dort bleiben die Kinder und Jugendlichen, bis das zuständige Familiengericht zusammen mit den Personensorgeberechtigten eine andere Entscheidung trifft. Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben Personensorgeberechtigte bei der Erziehung ihres Kindes oder Jugendlichen, wenn eine dem Wohl ihres Kindes oder ihres Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Personensorgeberechtigten können sich dazu an das Jugendamt, eine Beratungsstelle oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wenden. Jedes Kind und jeder und jede Jugendliche hat darüber hinaus gemäß § 8 SGB VIII das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. 198",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 216. Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund des Artikels 14 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Situation der von häuslicher Gewalt betroffenen und mit- betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Beratungsstellen und Frauenhäusern hinsichtlich der Unterbringungssituation und umfas- senden pädagogischen und psychologische Betreuung? a) Welche Handlungsbedarfe sieht die Landesregierung hinsichtlich notwendiger Verbesserungen? b) Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, die Kommunen stärker bei der Finanzierung der Hilfeeinrichtungen zu unter- stützen? Wenn nein, bitte begründen. Im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, wird zunächst auf die Antwort zu Frage 215 verwiesen. Was die Betreuung der Kinder und Jugendlichen anbelangt, die ihre Mütter ins Frauenhaus begleiten, stellt die Hansestadt Rostock aufgrund der Gefährdung des Kindeswohls eine sozialpädagogische Fachkraft in Vollzeit für deren Betreuung zur Verfügung. Alle anderen kommunalen Gebietskörperschaften sehen sich derzeit finanziell nicht in der Lage, dem Beispiel Rostocks zu folgen. Die Beraterinnen der Kinder- und Jugendberatungsstellen, die mit den zuständigen Jugendämtern zusammenarbeiten, sind insbesondere im Zusammenhang mit dem Umgangs- recht bei häuslicher und sexualisierter Gewalt um eine Vernetzung mit den Jugendämtern und den Familiengerichten bemüht. Zu a) Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Frauenhäusern durch Bereitstellung einer pädagogischen Fachkraft obliegt den kommunalen Gebietskörperschaften. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 216 verwiesen. Zu b) Nein. Die Bereitstellung von Beratungs- und Hilfeeinrichtungen insbesondere für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt ist eine freiwillige Aufgabe des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden die kommunalen Gebietskörperschaften eigenständig, in welcher Höhe sie die vorgenannten Einrichtungen fördern. Land und kommunale Gebietskörperschaften haben sich im Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Jahr 2001 und auch in der Fortschrei- bung im Jahr 2005 gemeinsam verpflichtet, Beratungs- und Hilfeeinrichtungen in diesem Problemfeld vorzuhalten. Das Land kommt seitdem jährlich seiner Verpflichtung nach und stellt für die acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, den fünf Fachbera- tungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt und den neun Frauenhäusern pauschal Sach- und Personalkosten zur Verfügung. Die Personal- sowie die Sachkostenpauschalen wurden zuletzt im Jahr 2013 seitens des Landes erhöht. 199",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die fünf Interventionsstellen mit angegliederter Kinder- und Jugendberatung, die Fachbera- tungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung und die Landes- koordinierungsstelle „Contra Gewalt gegen Frauen und Kinder in M-V“ (CORA) werden ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. 217. Wie viele Kinder und Jugendliche sind in Mecklenburg- Vorpommern wie lange obdachlos? a) Wie viele sind zeitweise untergebracht und wo? b) Auf welchem Wege werden die Kinder und Jugendlichen über die Möglichkeiten der Beratung und vorläufigen Unterbringung sowie über ihre Rechte informiert? Wie beurteilt die Landesregierung diese Situation vor dem Hinter- grund des Artikels 17 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Zu 217 und a) Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Die Versorgung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen unterfällt dem eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Im Falle minderjähriger Wohnungsloser ist eine ergänzende Zuständigkeit der örtlichen Jugendhilfe gegeben. Zu b) und 217 Teil 2 Drohende Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen dar. Das Jugendamt ist verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit informieren die örtlichen Jugendhilfeträger über vorhandene Möglichkeiten der Beratung, der Inobhutnahme sowie über die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Sie unterstützen Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. An das Jugendamt können sich auch Kinder und Jugendliche wenden, wenn sie Beratung suchen, Probleme haben oder in Notsituationen sind. Darüber hinaus können sich Kinder und Jugendliche auch direkt an kostenfreie Nothilfetelefone (Kinderschutzhotline, Nummer gegen Kummer, Kinder- und Jugendtelefone des Deutschen Kinderschutzbundes und andere) wenden und darüber zu bestehenden Angeboten der Jugendhilfe vermittelt werden. 200",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 218. Wie viele Familien mit wie vielen Kindern sind zurzeit wohnungslos und wie und wo werden sie derzeit untergebracht? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Auf die Antwort zu den Fragen 217 und 217 a) wird verwiesen 219. Wie und mit welchen Ergebnissen wird die körperliche und see- lische Entwicklung von obdachlosen Kindern und Jugendlichen geschützt? Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. Im Rahmen der Inobhutnahme kann das Kind oder der Jugendliche vorläufig bei einer geeigneten Person oder in einer Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht werden, bis eine Klärung der entstandenen Situation erfolgt ist oder weitergehende Hilfen und Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt sind. Die weitergehenden Hilfen und Unterstützungsleistungen können von Beratungsangeboten, ambulanter Betreuung bis hin zur stationären Unterbringung einschließlich therapeutischer Angebote reichen. Empirisch gesicherte Ergebnisse über im Einzelfall notwendige und geeignete Hilfeformen für von Obdachlosigkeit bedrohte Kinder und Jugendliche liegen der Landesregierung nicht vor. 220. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Armut (bitte differenziert nach Altersgruppen angeben)? Wie viele von ihnen leben in Familien, die auf Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsleistungen angewiesen sind? Weder für den Begriff „Kinderarmut“ noch für den Begriff „Armut“ gibt es eine einheitliche Definition. Materielle Armut wird in der Regel durch die Armutsrisikoquote ausgedrückt. Sie gibt den Anteil an der Bevölkerung an, deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen pro Kopf (Nettoäquivalenzeinkommen) weniger als 60 Prozent des statistischen Zentralwertes (Median) in der Gesellschaft beträgt. Dies ist jedoch eine nur unvollkommene statistische Größe, da sie die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe sowie Aspekte wie Gesundheit und Sicherheit, Bildung, Familie und Umfeld sowie subjektives Wohlbefinden außer Acht lässt. Dies vorausgeschickt, wird auf folgende Daten verwiesen: 201",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Statistische Angaben zu Kindern, die in Familien leben, in denen Arbeitslosengeld bezogen wird, liegen nicht vor, da entsprechende Daten durch die Bundesagentur für Arbeit wegen fehlender gesetzlicher Grundlage für die Erfassung dieser Daten nicht erhoben werden. Die Zahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in Bedarfsgemeinschaften leben, welche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die Daten beruhen auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit. Grundsicherung für Arbeitssuchende - Bestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften (BG) nach ausgewählten Merkmalen in Mecklenburg-Vorpommern 2014 Berichtsmonat: Juni 2014 Alleiner- Paar-BG darunter ziehen- mit Kin- Alter den-BG dern (Jahre) insgesamt insge- samt Alleinerzie- Alleinerzie- Paar- Paar- Paar-BG henden-BG henden-BG BG mit BG mit mit 3 und mit 1 Kind mit 2 und 1 Kind 2 Kin- mehr Kin- mehr Kin- dern dern dern insge- samt 47.712 24.002 23.710 47.098 16.838 16.830 13.430 unter 3 4.883 2.456+ 2.427 4.848 1.658 1.767 1.423 3 bis 7.572 3.133 4.439 5.780 1.125 2.369 2.286 unter 7 7 bis 12.492 4.560 7.932 9.502 1.911 3.531 4.060 unter 15 15 bis 3.384 1.693 1.691 2.507 966 750 791 unter 18 202",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Grundsicherung für Arbeitssuchende - Bestand an Personen in Bedarfsgemeinschaften (BG) nach ausgewählten Merkmalen in Mecklenburg-Vorpommern 2014 Berichtsmonat: Juni 2014 Alleiner- Paar-BG darunter ziehenden- mit Kin- Alter BG dern (Jahre) insgesamt insge- samt Alleinerzie- Alleinerzie- Paar- Paar- Paar-BG henden-BG henden-BG BG mit BG mit mit 3 und mit 1 Kind mit 2 und 1 Kind 2 Kin- mehr Kin- mehr Kin- dern dern dern insge- samt 18 bis 2.623 2.047 576 2.457 1.580 639 238 unter 25 25 bis 1.410 1.013 397 1.525 803 517 205 unter 27 Summe 32.364 26.619 der Kin- der und Jugend- lichen 221. Besteht aus Sicht der Landesregierung für Kinder, die Mecklenburg- Vorpommern geboren werden, ein erhöhtes Armutsrisiko (bitte Antwort begründen)? In Mecklenburg-Vorpommern besteht kein erhöhtes Armutsrisiko für Kinder, was die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe betrifft. Familien und ihren Kindern werden attraktive Rahmenbedingungen geboten. Dazu gehören insbesondere eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur der Kindertagesförderung, flächendeckende Angebote der frühkindlichen Bildung, die Nachmittagsförderung von Schulkindern in Horten und der Ausbau der Ganztagsschulen. Mit diesen Angeboten liegt das Land auf bundesdurchschnittlichem, im Bereich der Kindertagesförderung auf deutlich überdurchschnittlichem Niveau. Betrachtet man jedoch lediglich das durchschnittliche äquivalenzgewichtete Haushaltsnetto- einkommen, so liegt Mecklenburg-Vorpommern allerdings unter dem Bundesdurchschnitt (vergleiche „Bericht zur Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in Mecklenburg- Vorpommern“, Landtagsdrucksache 5/3597). Haushalte von Alleinerziehenden und Mehrkindfamilien (mehr als zwei Kinder) verfügen durchschnittlich über die niedrigsten Einkommen. 203",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 222. Wie definiert die Landesregierung das Existenzminimum für Fami- lien oder Alleinerziehende? Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Familien, deren monatliches Einkommen unter dem offiziellen Existenzminimum liegt (bitte nach Anzahl und Alter der Kinder unterscheiden)? Der Begriff des Existenzminimums kann aus verschiedenen Blickwinkeln definiert werden. Es existiert das sogenannte soziokulturelle, das schuldrechtliche und steuerrechtliche Existenzminimum. Im Zusammenhang mit der Regelleistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch benutzen die Sozialgerichte den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 3/09, 4/09) zur Vereinbarkeit der Regelleistung mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz) unter anderem ausgeführt, dass die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein und sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfassen muss. Allerdings erstreckt der Anspruch sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrecht- erhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Sein Umfang kann im Hinblick auf die Arten des Bedarfes und die dafür erforderlichen Mittel jedoch nicht unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet werden. Er hängt von den gesell- schaftlichen Anschauungen über das für ein menschenwürdiges Dasein Erforderliche, der konkreten Lebenssituation des Hilfebedürftigen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten ab und ist vom Gesetzgeber konkret zu bestimmen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Druck- sache 6/2640 verwiesen. 223. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Landesregierung die Regelung, Kindergeld auf SGB-II-Leistungen anzurechnen? a) Was bedeutet dies konkret für die Kinder und Jugendlichen hin- sichtlich ihrer Lebenssituation und gesellschaftlichen Teil- habechancen? b) Sieht die Landesregierung die Anrechnung von Kindergeld auf SGB-II-Leistungen begründet und wenn ja, wodurch? c) Plant die Landesregierung Initiativen zur Abschaffung dieser Regelung? Durch die Anrechnung des Kindergeldes auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozial- gesetzbuch (SGB II) wird der Regelung in § 11 Absatz 1 SGB II bezüglich des anrechenbaren Einkommens Rechnung getragen. 204",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Das Kindergeld gehört zum anrechenbaren Einkommen. Es dient wie die Regelleistung nach dem SGB II dem Lebensunterhalt der Familie. Eine Nichtanrechnung würde zu einer Ungleichbehandlung von SGB II-Leistungsbezieherinnen und -beziehern gegenüber anderen einkommensschwachen Personengruppen führen. Außerdem dürfen nach § 3 Absatz 3 SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürf- tigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann. Der Landesregierung liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu vor, dass es in Familien, die auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind, zu Defiziten der Erziehung ihrer Kinder kommt. Zu a) Der Landesregierung liegen dazu keine wissenschaftlichen beziehungsweise evaluierten Erkenntnisse vor. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 223 wird verwiesen. Zu c) Die Landesregierung plant aktuell keine Initiative auf Bundesebene zur Abschaffung dieser Regelung. 224. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Landesregierung das Angewiesensein von Familien auf Arbeitslosengeld oder Grund- sicherungsleistungen auf die Stabilität in den Familien? Die Stabilität in den Familien unterliegt einer Wechselwirkung zwischen Familienleben und anderen Lebensbereichen, wie zum Beispiel der Arbeitssituation. Familien, die auf Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, unterliegen Einschrän- kungen ihrer Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Diese Erfahrungen prägen nicht nur das Leben der direkt betroffenen Personen, sondern auch das ihrer Angehörigen. Um die Stabilität in den Familien zu erhöhen, die Teilhabe aller Kinder an den Angeboten frühkindlicher Bildung zu sichern und Eltern die schwierige Balance zwischen Familie und Beruf zu erleichtern, werden von der Landesregierung gezielte Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel der bedarfsgerechte Ausbau der Angebote an Kindertagesförderung, sowie qualitativ hochwertige und familiennahe Betreuungs- und Unterstützungsangebote gefördert. Diese Maßnahmen fördern den Zugang zu Bildung, wirken sozialer Ungleichheit im Bildungsverlauf entgegen, wirken präventiv und verbessern damit die Chance auf eine bessere gesellschaftliche Integration. 205",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 225. Wie hoch ist in diesem Zusammenhang das Ausmaß an psychischen und psychosomatischen Symptomen bei Kindern? Zum Ausmaß an psychischen und psychosomatischen Symptomen bei Kindern, deren Familien, die auf Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, liegen für Mecklenburg-Vorpommern keine Angaben vor. 226. Wird bei der Auswertung des Erkrankungsgeschehens von Minder- jährigen auch Bezug auf die sozialpsychologische Situation der Betroffenen genommen? Es gibt in der amtlichen Statistik beim Erkrankungsgeschehen keinen individuellen Bezug zur sozialpsychologischen Situation. 227. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, einen sozialen Bezug als Variable in Diagnosestatistiken aufzunehmen und statis- tisch auszuwerten? Für die Erfassung fehlt eine rechtliche Grundlage. Folglich kann keine Beurteilung erfolgen. 228. Wie haben sich Verhaltensauffälligkeiten und psychische Erkran- kungen bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2005 in der jeweiligen Altersgruppe entwickelt (bitte für das Land insgesamt und für die Landkreise und kreisfreien Städte differenziert auflisten)? Angaben zur ambulanten und stationären Behandlung von psychischen Erkrankungen (psychische und Verhaltensstörungen) liegen nur auf Landesebene vor. Verhaltensauffälligkeiten werden nur im Rahmen der Einschulungsuntersuchung erhoben. Stationäre Behandlungshäufigkeit: Im Zeitraum 2005 bis 2012 ist die stationäre Behandlungshäufigkeit in allen Altersgruppen ab 10 Jahren angestiegen, wobei die Altersgruppe 15 bis unter 20 Jahre am stärksten betroffen war. Im Jahre 2013 deutet sich für die Altersgruppen 20 bis unter 25 und 25 bis unter 30 ein leichter Rückgang der Krankenhaushäufigkeit an. 206",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Ambulante Behandlungsfälle: Diagnoseangaben nach Alter liegen bei der Kassenärztlichen Vereinigung nur für die letzten 4 Jahre vor. Tendenziell ist in allen Altersgruppen ab über einem Jahr ein leichter Anstieg der Behandlungsfälle je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu registrieren. Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Anmerkung: Registriert werden Behandlungsfälle. Jede Patientin und jeder Patient werden in jedem Quartal neu als Behandlungsfall erfasst. 207",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Verhaltensauffälligkeiten im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen: Bei der Einschulungsuntersuchung werden Auffälligkeiten beim psychosozialen Verhalten und bei der psychophysischen Belastbarkeit erfasst. Psychosoziales Verhalten wird dokumentiert, wenn Kinder unter anderem durch unangemes- senes Verhalten, mangelnde Anstrengungsbereitschaft beziehungsweise auffälliger Ängstlichkeit auffallen. Psychophysische Belastbarkeit ist unter anderem zu dokumentieren bei Kindern mit erhöhter Ablenkbarkeit, schneller Ermüdung, mangelnder Ausdauer, motorischer Unruhe und so weiter. Während der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Auffälligkeiten beim psychosozialen Verhalten landesweit leicht angestiegen ist, war bei der psychophysischen Belastbarkeit kein eindeutiger Trend erkennbar. Regional gibt es bei den genannten Auffälligkeiten im Zeitverlauf erheblich Schwankungen sowohl zwischen den Kreisen als auch innerhalb der Kreise. Daher sind derzeit keine validen Trendaussagen möglich. Anteil der Einschülerinnen und Einschüler mit Auffäligkeiten beim psychosozialen Verhalten, in Prozent 25,0 20,0 15,0 05/06 06/07 10,0 07/08 08/09 5,0 09/10 10/11 0,0 11/12 12/13 208",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 229. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung bei Auffällig- keiten und psychischen Erkrankungen von Kindern und Jugend- lichen im Alter von 0- bis unter 27 Jahren (bitte nach Alterskohorten unterscheiden)? Es ist eine Zunahme des Bedarfes an Behandlung psychischer Erkrankungen insbesondere bei Jugendlichen festzustellen. Es müssen weitere Maßnahmen getroffen werden, die dieser Entwicklung Rechnung tragen (siehe auch Antwort zu Frage 231). 230. Welche Faktoren sieht die Landesregierung als ursächlich an (bitte nach Wertigkeit und Häufigkeit angeben)? Die Ursachen für den gestiegenen Behandlungsbedarf lassen sich nicht abschließend wissenschaftlich belegen. Es bestehen Hinweise darauf, dass zum Beispiel veränderte Bedingungen in der Arbeitswelt traditionelle Auffangsysteme beeinträchtigen. Besonderen Risiken sind danach Kinder und Jugendliche ausgesetzt, deren Eltern entweder viel arbeiten oder schon seit geraumer Zeit arbeitslos sind. 209",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 231. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um dieser Entwick- lung entgegenzuwirken? Die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf ihre psychische Gesundheit kann nur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Die zentralen Verpflichtungen gezielter Gesundheitsförderung sind im Gesundheitswesen verankert, müssen aber in Zukunft weit stärker auch im Kontext der für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen relevanten Systeme, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, wirksam gemacht werden. Auf Landesebene wurde aus der Praxis wiederholt signalisiert, dass in der Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie Optimierungs- bedarf besteht. Unter Federführung der Landeregierung wurde ein Leitfaden entwickelt mit dem Ziel, landesweit die arbeitsfeldübergreifende Kooperation aller Beteiligten im Interesse von Kindern und Jugendlichen mit komplexen Hilfebedarfen und in akuten Krisensituationen weiter zu qualifizieren, um die notwendige und geeignete Hilfe zu ermöglichen. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales plant, die Koordination und Moderation der inzwischen regelmäßig stattfindenden Kooperationskonferenz, an der alle Akteure der Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie beteiligt sind, fortzusetzen und die Empfehlungen des Leitfadens umzusetzen. Frühzeitige Behandlungsangebote in der Nähe der Betroffenen können Chronifizierungen und damit langzeitige oder wiederholte Behandlungsaufnahmen verhindern. Deshalb setzt die Landesregierung auf ein tagesklinisches Konzept. An jeder Tagesklinik besteht auch eine Institutsambulanz. Mecklenburg-Vorpommern verfügt mit aktuell 1,1 Plätzen pro 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner im bundesweitenweiten Vergleich über die meisten tagesklinischen Plätze im Fach Kinder- und Jugendpsychiatrie (letzter bundesweiter Vergleich vom 31.12.2010: Bundesdurchschnitt 0,3, Mecklenburg-Vorpommern 0,8). Weitere Initiativen des Landes, die Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme implementieren, legen den Focus auf besonders gefährdete Familien und sorgen dafür, dass durch eine bessere Vernetzung von Gesundheitssystem und Jugendhilfe Risiken erkannt und rechtzeitig Hilfen eingeleitet werden. 232. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Folgen bei von Armut betroffenen Kindern und Jugendlichen durch außer- familiäre Angebote zu mildern? Die Landesregierung unternimmt große Anstrengungen, um langzeitarbeitslose Eltern (insbesondere Mütter und Alleinerziehende) in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäfti- gungsverhältnis zu vermitteln. Diese Familien benötigen Unterstützung und Hilfsangebote in ihrer Gesamtheit. Unter diesem Aspekt fördert das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Modellprojekte (neben den Integrationsprojekten) zur Überwindung von Arbeits- losigkeit in Familien, wie zum Beispiel AQUA - „Alleinerziehende in Qualifizierung und Arbeit“ und der Familiencoach „FC-Dierkow“. 210",
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"number": 211,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die Landesregierung unterstützt mit dem bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung sowie qualitativ hochwertigen und familiennahen Betreuungs- und Unterstützungsangeboten die frühkindliche Bildung und damit die Chancengleichheit. Zudem tragen Strukturen und Angebote der Familienarbeit, der Eltern- und Familienbildung, der gemeinsamen Familien- erholung, mit Familienhebammen sowie einem breit gefächerten Beratungsnetzwerk dazu bei, Eltern in schwierigen Lebenssituationen zu begleiten. Im Bereich der Jugendarbeit werden Maßnahmen der Ferienerholung aus Mitteln des Landesjugendplans gefördert. Dabei kann die Zuwendung bei sozialen Benachteiligungen im Einzelfall auch erhöht werden. Im Bereich der Familienerholung werden Angebote von Trägern nach § 74 SGB VIII für Familien mit geringem Einkommen finanziell unterstützt. 233. Kommt es nach Ansicht der Landesregierung in Familien, die auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind, zu überdurchschnittlichen Defiziten in der Erziehung ihrer Kinder? Der Landesregierung liegen keine wissenschaftlichen beziehungsweise auf Evaluierungen beruhende Erkenntnisse vor, dass es in Familien, die auf Leistungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch angewiesen sind, zu überdurchschnittlichen Defiziten in der Erziehung ihrer Kinder kommt. Die Landesregierung gibt einer stärkeren Betonung von Primärprävention in Form von individueller Resilienzförderung den Vorrang vor einer traditionellen Defizitorientierung. Im Ergebnis werden Kinder damit trotz widriger Umstände gestärkt und wichtige Basiskompe- tenzen vermittelt. 234. Welche konkreten Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Erwerbs- und Privatleben haben in den vergangenen Jahren zu welchen signifikanten Verbesserungen geführt? Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben war ein spezifisches Ziel im Rahmen des Europäischen Sozialfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Förderperiode 2007 bis 2013. Es wurden Projekte und Maßnahmen gefördert, die nachhaltig eine bessere Vereinbarkeit unterstützen. Mit dem Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben Mecklenburg-Vorpommern entstand ein Informations- und Kommunikationszentrum zu diesem Thema, das aktuelle Forschungen aufbereitete, zum Thema beriet, Instrumente zur besseren Vereinbarkeit entwickelte und Bildungsmodule erarbeitete, Expertisen und Studien erstellte und einen Informationspool zusammenstellte (www.vereinbarkeit-leben-mv.de) Mit den „Arbeitskreisen Strategische Personalpolitik“ hat das Kompetenzzentrum ein Instrument entwickelt, das auch nach Abschluss der Förderung weitergeführt wird, zum Beispiel in Rostock, Stralsund, Güstrow und Schwerin. 211",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Des Weiteren wurden zwei Aktionsprogramme zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben (2010 und 2012) initiiert. Im Rahmen der Aktionsprogramme wurden mit Blick auf die Vielfalt der Vereinbarkeitsproblematik neue Konzepte und Ideen gesucht und modellhaft erprobt. Gefördert wurden unter anderem Projekte zur Kinderbetreu- ung außerhalb der Betreuungszeiten von öffentlichen Kindertageseinrichtungen und Horten, zur Bereitstellung familienorientierter Dienstleistungen für Beschäftigte, zur Strategischen Personalpolitik (mit Schwerpunkt auf Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben) in kleinen und mittelständischen Unternehmen, zur Stärkung der Rolle des Mannes bei der Familien- arbeit und zur Vereinbarkeit der Erwerbstätigkeit mit der Pflege von Angehörigen. Alle Projekte sind unter www.vereinbarkeit-leben-mv.de einsehbar. Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern greift an unterschiedlichen Stellen den Gedanken der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf. Diesem Ansatz dienen insbesondere die Regelungen zum Rechtsanspruch auf Kindertagesförderung nach § 3 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Regelungen zur zeitlichen Ausgestaltung der Kindertagesförderung nach § 4 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, wonach ein Anspruch auf Kindertagesförderung im Umfang von 50 Stunden wöchentlich besteht. Auch der Rechtsanspruch auf anteilige Entlastung von Elternbeiträgen nach § 21 Absatz 5 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern befördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Beide Rechtsansprüche erleichtern vor allem Eltern unter dreijähriger Kinder die Entscheidung zu einer frühen Rückkehr ins Berufsleben. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus machte im Zusammenhang mit der Aktionswoche „Familie + Wirtschaft = Wachstum“ (in den Jahren 2009, 2011 und 2013) der Wirtschaftsministerkonferenz betriebliche Aktivitäten und Initiativen beispielhaft sichtbar, lud zu Foren und Tagungen ein und porträtierte Unternehmen mit beispielhaften innerbetrieb- lichen Vereinbarkeitslösungen. Seit Januar 2013 besteht die Möglichkeit, gemäß der Richtlinie zur Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Investitionsvorhaben von Unternehmen, die besondere Anstrengungen auf dem Gebiet der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vornehmen oder sich hierzu verpflichten, mit einem erhöhten Fördersatz zu fördern. Ferner werden über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern“ Beratungsleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben gefördert. In der Wirtschaft von Mecklenburg-Vorpommern hat sich ein Bewusstsein für das Thema Vereinbarkeit von Familie, Erwerbs- und Privatleben herausgebildet, da eine familienfreund- liche Unternehmenskultur als Vorteil im Wettbewerb um die Gewinnung und Bindung von Fachkräften gilt. In Verbänden, Kammern und auf lokaler Ebene gibt es Gremien und Arbeitskreise, in denen das Thema verortet ist. Eine stetig wachsende Zahl von Unternehmen praktiziert erfolgreich unterschiedlichste und auch individuell ausgerichtete Arbeitsmodelle sowie innerbetriebliche Maßnahmen. Die Wirtschaft wirbt inzwischen nicht mehr nur mit der Flexibilisierung von Arbeitszeiten, sondern verfügt in der Regel inzwischen über entsprechende Personalkonzepte, Rahmenver- einbarungen, eigene Kinderbetreuungsangebote und viele andere familienbewusste und familienfreundliche betriebliche Angebote. 212",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 235. Welche Vorhaben plant die Landesregierung, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Erwerbs- und Privatleben herzustellen und auf eine Verbesserung der sogenannten „work-life-balance“ hinzuwirken? In der Koalitionsvereinbarung von 2011 ist die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Erwerbs- und Privatleben in den Ziffern 15, 251, 263, 264 und 386 als politische Zielstellung für diese Legislaturperiode festgeschrieben und wird im Rahmen der fachlichen Zuständigkeiten gefördert und begleitet. Die Landesregierung wird die in der Antwort zu Frage 234 dargestellten Maßnahmen fortsetzen. Das Land hat im Operationellen Programm zum Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode 2014 bis 2020 einen eigenen Förderschwerpunkt zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Erwerbs- und Privatleben gesetzt. Die Richtlinie dazu soll Ende des zweiten Quartals 2015 vorliegen. Die Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und die räumliche Mobilität haben Einfluss auf das Arbeitszeitvolumen und die Arbeitszeitlage. In den ländlichen Regionen weisen vor allem junge Eltern und Alleinerziehende eine zu geringe Mobilität auf. In beiden Fällen sind fehlende Betreuungsangebote unter anderem in Randzeiten ein Mobilitätshemmnis. Mit der Förderung der Mobilität sollen Lösungsmodelle ausprobiert und unterstützt werden, die das Arbeitsvolumen von Beschäftigten mit Betreuungspflichten erhöhen oder die ihnen eine Beschäftigung gemäß ihrer Qualifikation ermöglichen. Eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Familienleben ist Ziel der Förderung. Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Verankerung der Vereinbarkeit als Teil eines lebensphasenorientierten Personalmanagements und einer mitarbeiterorientierten Unterneh- menskultur in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Hierzu sollen vor allem regionale Projekte zur Beratung und Sensibilisierung sowie Öffentlichkeitskampagnen umgesetzt werden. Mit einem weiteren eigenständigen Förderschwerpunkt im Operationellen Programm zum Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode 2014 bis 2020 soll die Förderung langzeit- arbeitsloser Mütter und Väter erfolgen. Insbesondere Mütter und Alleinerziehende haben es besonders schwer, eine Arbeit zu finden. Gründe dafür liegen auch im familiären Umfeld, die deshalb bei den Bemühungen zur Integration in Arbeit mitbedacht werden müssen. Eltern in von Langzeitarbeitslosigkeit geprägten Lebensverhältnissen brauchen nicht allein Hilfe und Unterstützung für ihre persönliche Lebenssituation, sondern zugleich damit verbundene Hilfsangebote für ihre Kinder und ihren Lebenspartner beziehungsweise ihre Lebenspartnerin. Das Land plant, den besonderen Integrationsbedarfen langzeitarbeitsloser Eltern mit der Förderung von Angeboten für ein Familiencoaching gerecht zu werden. 213",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 236. Wie bewertet die Landesregierung den Stand der Durchsetzung des Rechts der Kinder und Jugendlichen auf Information, Kommunika- tion, Mitsprache und Mitbestimmung, insbesondere hinsichtlich: a) des Zugangs zu Informationen über Entscheidungen, die ihr Leben in Gegenwart und Zukunft betreffen, b) der Sicherung auf Mitsprache und Mitentscheidung aller sie betreffenden Fragen, c) der Förderung von Kinder- und Jugendmedien, d) des umfassenden Schutzes der Kinder und Jugendlichen vor Übergriffen in sozialen Netzwerken, e) des Zurückdrängens von Gewaltdarstellungen und Pornographie in Medien sowie durch Spielgeräte? Zu a) und b) Für die Landesregierung ist es von zentraler Bedeutung, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen, sich beteiligen und Zugang zu den sie betreffenden Entscheidungen finden. Es gibt bereits etliche rechtliche Reglungen, die dieses Ziel unterstützen, wie das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern, § 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes, § 80 Schulgesetz für das Land Mecklenburg- Vorpommern oder § 8 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder und Jugendhilfe. Allerdings müssen diese Rechte von den Kindern und Jugendlichen auch wahrgenommen werden. Um für die gesellschaftliche Teilhabe zu werben und diese zu verankern, fördert das Land seit Jahren „Jugend im Landtag“. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales unterstützt weiterhin Projekte der Partizipation junger Menschen im Bereich der Beteiligungswerkstatt des Landesjugendrings. Zudem ist die verantwortliche Einbindung junger Menschen in die Entscheidungen der Jugendverbände ein wichtiger Schritt im Rahmen der Demokratieerziehung und Teilhabe. Dadurch erfolgen mittel- und unmittelbar die nächsten Schritte auf Information, Kommunika- tion, Mitsprache und Mitbestimmung. Seit 1999 können Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres vom aktiven Wahlrecht bei Kommunalwahlen Gebrauch machen. Zudem können sie Mitglied im Wahlvorstand werden und in dieser Funktion bei Kommunalwahlen am Wahltag im Wahlraum die Durchführung der Wahl leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk ermitteln. Zu c) Für die Landesregierung haben altersgerechte Medien für Kinder und Jugendliche die wichtige Funktion, Kompetenzen für die gesellschaftliche Teilhabe zu entwickeln wie Selbstvertrauen oder Kommunikationsfähigkeit. Von daher werden Projekte in den Bereichen Film, Bibliotheken und Printmedien im Rahmen der Kulturförderung finanziell unterstützt. 214",
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"number": 215,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu d) Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der strafrechtliche Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Netzwerken an die Entwicklungen neuer Informationstechnologien und die damit verbundenen Risiken stetig anzupassen ist. Um dies zu gewährleisten, werden derzeit das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutzstaatsvertrag novelliert. Derzeit sind durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zwei Jugendschutzprogramme anerkannt, die durch technische Filterprogramme Schutz vor Übergriffen bieten können. Ein umfassender Schutz bei der Nutzung von digitalen Medien ist jedoch nicht realisierbar. § 1 Absatz 2 Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) Rechnung tragend erfolgt polizeiliche Präventionsarbeit zum Thema Mediensicherheit in Kooperation mit anderen staatlichen und nichtstaatlichen Partnern. Konkrete Beispiele sind die Ausbildung von Medienscouts, www.medienscouts-mv.de, und die Computerspiele „Netzwerkstar I“ und „Netzwerkstar II“ (geplant), www.netzwerkstar.de. In diesem Kontext ist das Landeskrimi- nalamt auch Ansprechpartner im Infoportal „Medienaktiv MV“, www.medienaktiv-mv.de. Auch die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes stellt gezielt Informationsmaterial zur Verfügung, www.polizei-beratung.de, Rubrik Themen und Tipps „Medienkompetenz und Mediensicherheit“. Zu e) Die Landesregierung ist bestrebt, Kinder- und Jugendliche vor Gewaltdarstellungen und Pornografie in Medien und Spielen zu schützen. So wirkt sie in der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) und in der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie in der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) bei der Indizierung und Altersklassifizierung von Medien mit. Die Arbeit von jugendschutz.net wird durch das Land finanziell gefördert. Auch hat die Landesregierung die Bundesratsinitiative der Länder Thüringen und Hessen: „Forderung von Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung“ unterstützt. Deren Forderungen, Strafbarkeitslücken im Bereich der strafrecht- lichen Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz (§§ 184a und 184c des Strafgesetzbuches) zu schließen, wurden mit dem neunundvierzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetz- buches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht - vom 21. Januar 2015 umgesetzt. Darüber hinaus wurde am 17. September 2014 im Bundeskabinett ein Gesetzent- wurf zum besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte verabschiedet. Weiterhin wurde im Rahmen der Landeskampagne „Netzverweis“, www.netzverweis.de, im Landeskriminalamt eine Online-Meldestelle eingerichtet, die bei Verdacht auf kinderpornografische oder extremistische Internet-Inhalte sowie Computerkriminalität niederschwellig kontaktiert werden kann. Alle dort eingehenden Hinweise werden geprüft und bei der Bestätigung des Verdachts einer Straftat verfolgt. 215",
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"number": 216,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 237. Wie bewertet die Landesregierung die Durchsetzung des Rechtes der Kinder und Jugendlichen auf Gemeinschaftlichkeit (bitte konkrete Aussagen über das Spektrum der Angebote sowie Entgelte für ihre Nutzung)? Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)). Die verschiedenen Träger der Kinder- und Jugendhilfe halten eine Vielzahl von Angeboten - zum Beispiel Zeltlager- oder Ferienfahrten oder Gruppenveranstaltungen wie zum Beispiel Übungsabende bei der Jugendfeuerwehr oder Rettungsschwimmern, Training beim Sport, Diskussionsabende bei den Gewerkschaften oder Gruppenstunden bei den helfenden Verbänden - vor, die das Recht auf Gemeinschaftlichkeit der Kinder und Jugendlichen flächendeckend ermöglichen. Nach der Kindertagesförderung folgen die Angebote der Jugendverbände und -organisationen, der kleinen örtlichen Träger und Initiativen sowie der Jugendclubs und Familienzentren. Diese Angebote der Jugendarbeit gehören insbesondere zum Angebotsspektrum des § 11 Absatz 3 SGB VIII. Der Landesregierung liegen über die Entgelte der Nutzung solcher Angebote keine Daten vor. 238. Wie viele Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, darunter Familienberatungsstellen, Familienbildungsstätten sowie Kinder-, Jugend- und Freizeitzentren, gibt es in Mecklenburg- Vorpommern? Unter welcher Trägerschaft stehen diese, und welche werden vom Land gefördert (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auf- listen)? Der Landesregierung sind unter anderem siebenundsechzig Einrichtungen der Familienarbeit bekannt. Darunter elf Multifunktionale Familienzentren, drei Eltern-Kind-Zentren, einundzwanzig Mehrgenerationenhäuser, zwölf anerkannte staatliche Einrichtungen der Weiterbildung (Familienbildungsstätten) (siehe auch www.familienbotschaft-mv.de) sowie zwanzig Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da diese Einrichtungen der Landesregierung nur aufgrund der Förderung beziehungsweise einer strukturellen Zusammenarbeit bekannt sind. Über Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie über die Kinder-, Jugend- und Freizeitzentren in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung keine Daten vor. Gemäß § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 85 Absatz 1 SGB VIII liegt die sachliche Zuständigkeit beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 216",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Kreisfreie Name der Einrichtung Förderung Träger der Einrichtung Städte und 2014 durch Landkreise Land Hansestadt Mehrgenerationenhaus ja IN VIA Rostock e. V. Rostock Rostock Lütten-Klein Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozial- arbeit, Danziger Straße 45d, 18107 Rostock Mehrgenerationenhaus nein* Deutsches Rotes Kreuz Toitenwinkel Kreisverband Rostock e. V. Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock Familienbildungsstätte ja Deutsches Rotes Kreuz Brahestraße 37 Kreisverband Rostock e. V. Erich-Schlesinger-Straße 37, 18059 Rostock Einkommens- und ja siehe Einrichtung Budgetberatung für Familien e. V., Doberaner Straße 43c, 18057 Rostock Charisma e. V. - Verein nein* siehe Einrichtung für Frauen und Familien, Henrik-Ibsen-Straße 20, 18106 Rostock Seelsorgerische und ja Diakonieverein des psychologische Kirchenkreises Rostock - Beratungsstelle für Rostocker Stadtmission - Lebens-, Familien- und e. V., Bergstraße 10, 18057 Erziehungsfragen, Rostock Schwangerenberatung, Stampfmüllerstraße 41, 18057 Rostock Psychologische ja Diakonieverein des Beratungsstelle für Kirchenkreises Rostock - Erziehungs-, Familien- Rostocker Stadtmission - und Lebensfragen, e. V., Bergstraße 10, 18057 Schwangerenberatung, Rostock Stockholmer Straße 1, 18107 Rostock Ehe-, Familien- und ja Erzbistum Hamburg Lebensberatungsstelle, Am Mariendom 4, Strandstraße 92, 18055 20099 Hamburg Rostock 217",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Kreisfreie Name der Einrichtung Förderung Träger der Einrichtung Städte und 2014 durch Landkreise Land Schwerin Mehrgenerationenhaus nein* siehe Einrichtung Internationaler Bund, Keplerstraße 21 - 23, 19063 Schwerin Familienbildungsstätte der ja Arbeiterwohlfahrt Arbeiterwohlfahrt Soziale Soziale Dienste gGmbH Dienste gGmbH West-mecklenburg, Justus- Westmecklenburg, von-Liebig-Straße 29, 19063 Brunnenstraße 34, 19053 Schwerin Schwerin Sozial-Diakonische Arbeit ja Sozial-Diakonische Arbeit - - Evangelische Jugend, Evangelische Jugend, Wismarsche Straße148, Wismarsche Straße 148, 19053 Schwerin 19053 Schwerin Ehe-, Familien- und ja Erzbistum Hamburg Lebensberatungsstelle, Am Mariendom 4, Wallstraße 8, 19053 20099 Hamburg Schwerin Ludwigslust- multifunktionales ja Störtal Verein e. V., Straße Parchim Familienzentrum, des Friedens 12, 19079 Banzkow Banzkow multifunktionales ja Arbeiterwohlfahrt Familienzentrum, Kreisverband Ludwigslust Ludwigslust e. V., Am Alten Forsthof 8, 19288 Ludwigslust multifunktionales ja Bürgerkomitee Südstadt Familienzentrum, „Club e. V., Südring 19, 19370 am Südring“, Parchim Parchim Mehrgenerationenhaus nein* Zentrum für Bildung, Zentrum für Bildung, Erholung und Freizeit e. V., Erholung und Freizeit Alexandrinenplatz 1, 19288 e. V., Ludwigslust Ludwigslust Mehrgenerationenhaus nein* Jugendförderverein Lübz Parchim/Lübz e. V., Dargelützer Weg 15, 19370 Parchim Psychologische ja Diakoniewerk Kloster Beratungsstelle Dobbertin gGmbH, Am Leninstraße 7-8, 19370 Kloster, 19399 Dobbertin Parchim, Grevener Str. 31, 19386 Lübz Psychologische ja Stift Bethlehem Beratungsstelle Bahnhofstraße 20, 19288 Neustädter Straße 4, 19288 Ludwigslust Ludwigslust 218",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Kreisfreie Name der Einrichtung Förderung Träger der Einrichtung Städte und 2014 durch Landkreise Land Familien- und Er- ja Internationaler Bund (IB) ziehungsberatungsstelle e. V., Verbund Nord Sozialpädagogische Im Toitenwinkel 2, 19243 Familienhilfe Hagenow, Wittenburg Lange Straße 94, 19230 Hagenow Mecklen- multifunktionales ja Familienzentrum Mirow burgische Familienzentrum, Mirow e. V., Peetscher Weg 1B, Seenplatte 17252 Mirow multifunktionales ja Caritas Mecklenburg e. V., Familienzentrum Uns Hüsung 31, CARIbuni, Neubranden- 17034 Neubrandenburg burg multifunktionales ja Familienzentrum Neustrelitz Familienzentrum, e. V., Useriner Straße 3, Neustrelitz 17235 Neustrelitz Mehrgenerationenhaus mit nein* Arbeiterwohlfahrt, Beratungszentrum, Sozialdienst gGmbH Stavenhagen Demmin, Malchiner Straße 28, 17153 Stavenhagen Mehrgenerationenhaus nein* Bürgerinitiative „Leben am Bürgerinitiative „Leben Reitbahnweg“ e. V., am Reitbahnweg“ e. V., Weidegang 9, 17034 Neubrandenburg Neubrandenburg Mehrgenerationenhaus nein* Diakoniewerk Stargard Neustrelitz GmbH, Töpferstraße 13, 17235 Neustrelitz Mehrgenerationenhaus nein** Seniorenbüro Neubranden- Neubrandenburg burg e. V., Friedländer Straße 14, 17033 Neubrandenburg Haus der Familie - ja Arbeiterwohlfahrt Familienbildungsstätte der Stadtverband Neubranden- Arbeiterwohlfahrt, burg e. V., Feldmark 1, 17034 Neubrandenburg Neubrandenburg Deutsches Rotes Kreuz ja Deutsches Rotes Kreuz Familienbildungsstätte Kreisverband Mecklenbur- Neustrelitz gische Seenplatte e. V., Lessingstraße 70, 17235 Neustrelitz Deutsches Rotes Kreuz ja Deutsches Rotes Kreuz Familienberatung Kreisverband Mecklenbur- Weinbergstr. 19a, 17192 gische Seenplatte e. V. Waren (Außenstelle: Lessingstraße 70, Friedensstraße 14, 17213 17235 Neustrelitz Malchow) 219",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Kreisfreie Name der Einrichtung Förderung Träger der Einrichtung Städte und 2014 durch Landkreise Land Psychologische ja Diakoniewerk Stargard Beratungsstelle GmbH Töpferstraße 13, Hohe Straße 16, 17207 17235 Neustrelitz Röbel/Müritz Ehe-, Familien- und ja Erzbistum Hamburg Lebensberatungsstelle Am Mariendom 4, Morgenlandstraße 8, 20099 Hamburg 17033 Neubrandenburg Nordwest- Mehrgenerationenhaus nein* Deutsches Rotes Kreuz mecklenburg Haus der Generationen, Kreisverband Nordwest- Wismar mecklenburg e. V., Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen Mehrgenerationenhaus nein* „Poeler Leben“ Kultur- Insel Poel Heimat- und Sozialpflege- verein e. V., Möwenweg 2, 23999 Kirchdorf Familienbildungsstätte ja Deutsches Rotes Kreuz Grevesmühlen Kreisverband Nordwest- mecklenburg e. V., Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen Psychologische ja Diakoniewerk im nördlichen Beratungsstelle Mecklenburg gGmbH, Am Frische Grube 2, Wasserturm 4, 23966 Wismar 23936 Grevesmühlen Ehe-, Familien- und ja Erzbistum Hamburg Lebensberatungsstelle Am Mariendom 4, Turnerweg 10, 23970 20099 Hamburg Wismar Landkreis multifunktionales ja cultura mobile e. V., Rostock Familienzentrum Teterower Straße 22, KULTURBÖRSE, Gnoien 17179 Gnoien Mehrgenerationenhaus nein* Arbeiter Samariter Bund Gemeindezentrum Regionalverband Warnow- Dummerstorf Trebeltal e. V., Neue Dorfstraße 6, 18196 Dummerstorf Mehrgenerationenhaus nein* Arbeiterwohlfahrt Soziale Familien-, Freizeit- und Dienste gGmbH, Magdale- Lernberatungszentrum nenluster Weg 7, 18273 Güstrow Güstrow 220",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Kreisfreie Name der Einrichtung Förderung Träger der Einrichtung Städte und 2014 durch Landkreise Land Sozialpädagogisches nein* Sozialpädagogisches Fort- Fortbildungsinstitut für bildungsinstitut für Erwach- Erwachsenen- und senen- und Familienbildung Familienbildung „so.fi.e“ „so.fi.e“, Dammchaussee 3, Bad Doberan 18209 Bad Doberan Haus der Familie - ja Deutsches Rotes Kreuz, Familienbildungsstätte, Kreisverband Güstrow e. V., Hagemeisterstraße 5, Friedrich-Engels-Straße 26, 18273 Güstrow 18273 Güstrow Familienbildungsstätte im ja Arbeiterwohlfahrt Soziale Familien,- Freizeit- und Dienste gGmbH Lernberatungszentrum Magdalenenlusterweg 7, Güstrow 18273 Güstrow Psychologische ja Volkssolidarität Kreisverband Beratungsstelle Mecklenburg-Mitte e. V., Thünenweg 31, 18273 Neukrugerstraße 67a, 18273 Güstrow Güstrow Psychologische ja Diakonieverein des Beratungsstelle für Ehe-, Kirchenkreises Rostock - Familien- und Lebens- Rostocker Stadtmission - beratung, Schwangeren- e. V., Bergstraße 10, 18057 und Schwangerschaftskon- Rostock fliktberatung, Seestraße 13, 18209 Bad Doberan Psychologische ja Diakonie Güstrow e. V., Platz Beratungsstelle der Freundschaft 14c, 18273 Schlossstraße 16, 18246 Güstrow Bützow Arbeiterwohlfahrt , ja Arbeiterwohlfahrt Soziale Familien-, Freizeit- und Dienste gGmbH Lernberatungszentrum, Magdalenenluster Weg 7, Platz der Freundschaft 3, 18273 Güstrow 18273 Güstrow Vorpommern- multifunktionales ja Verein „Hilfe zur Erziehung“ Greifswald Familienzentrum, e. V., Kastanienallee 216, Torgelow 17358 Torgelow multifunktionales ja SHIA e. V., Mühlentrift 4, Familienzentrum, Wolgast 17438 Wolgast multifunktionales ja Arbeiterwohlfahrt Familienzentrum, Kreisverband Uecker- Pasewalk Randow e. V., Bahn- hofstrasse 36a, 17358 Torgelow 221",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Kreisfreie Name der Einrichtung Förderung Träger der Einrichtung Städte und 2014 durch Landkreise Land Eltern-Kind Zentrum nein Volkssolidarität, Kreisver- Blumenthaler Straße 3c, band Uecker- Randow e. V., Torgelow Albert-Einstein-Straße 04, 17358 Torgelow Eltern-Kind Zentrum nein Deutsches Rotes Kreuz, (EKiZ) Kreisverband Uecker- Oskar-Picht-Straße 61 Randow e. V., Oskar-Picht- 17309 Pasewalk Straße 60, 17309 Pasewalk Eltern-Kind-Zentrum im nein Arbeiterwohlfahrt Gemeinschaftszentrum Kreisverband Uecker- Zeitbank e. V., Bahnhof- Randow e. V., Bahn- straße 7, 17367 Eggesin hofstrasse 36a, 17358 Torgelow Mehrgenerationenhaus nein* Volkssolidarität Kreisverband Haus der Generationen, Uecker- Randow e. V., Albert Torgelow Einstein Straße 04, 17358 Torgelow Mehrgenerationenhaus nein* Pommerscher Diakonieverein BÜRGERHAFEN, e. V., Gustav-Jahn-Straße 1, Greifswald 17495 Züssow Mehrgenerationenhaus nein* Gemeinde Görmin, Amt Dörphus im Peenetal, Peenetal-Loitz, 17121 Görmin Görmin Mehrgerationenhaus nein** Institut Lernen und Leben e. Institut Lernen und Leben V., Wördeländer Straße 11, e. V. Kindertagesstätte 17389 Anklam „Anne Frank“ Caritas - Regionalzentrum ja Caritasverband für das Greifswald Erzbistum Berlin e. V., Bahnhofstraße 16, Region Vorpommern 17489 Greifswald Bahnhofstraße 15/2, 17489 Greifswald Evangelische Beratungs- ja Kreisdiakonisches Werk stelle für Ehe-, Familien-, Greifswald-Ostvorpommern Lebens-, Erziehungs- e. V. , Bugenhagenstraße 1-3, beratung Domstraße 58, 17489 Greifswald 17489 Greifswald Vorpommern- multifunktionales ja Familiensozialprojekt Rügen Familienzentrum Fäsekow, Vorpommern e. V. Gremersdorf, Poggendorf Heinrich-Heine-Straße 22c, 18507 Grimmen Mehrgenerationenhaus nein* Kreisdiakonisches Werk Integrativer Freizeittreff Stralsund e. V., Carl- BLEICHENECK, Heydemann-Ring 55, 18437 Stralsund Stralsund 222",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Kreisfreie Name der Einrichtung Förderung Träger der Einrichtung Städte und 2014 durch Landkreise Land Mehrgenerationenhaus nein* Jugendhaus „Storchennest“ Jugendhaus „Storchen- e. V. nest“ e. V., Altenpleen Stralsunder Straße 27, 18445 Altenpleen Mehrgenerationenhaus nein* AWO Soziale Dienste Nachbarschaftszentrum gGmbH Rotensee, Bergen Störtebekerstraße 38, 18528 Bergen Mehrgenerationenhaus nein* Grundtvighaus e. V., Grundtvighaus Saßnitz Seestraße 3, 18546 Saßnitz e. V. JAMBUS - Jugend-, ja JAMBUS - Jugend-, Erwachsenen- und Erwachsenen- und Familienbildung GmbH, Familienbildung GmbH, Bad Sülze Recknitzallee 1a, 18334 Bad Sülze Haus der Familie ja Deutsches Rotes Kreuz Stralsund Kreisverband Rügen e. V., Raddasstraße 18, 18528 Bergen auf Rügen Evangelische Beratungs- ja Kreisdiakonisches Werk stelle für Erziehungs-, Stralsund e. V. Familien-, Ehe-, Lebens- Carl-Heydemann-Ring 55, sowie Schwangerschafts- 18437 Stralsund konfliktfragen, Opferhilfe und Allgemeine Sozialberatung, Kurberatung, Hans- Fallada-Straße 10, 18435 Stralsund * Die Förderung erfolgte 2014 im Rahmen des Aktionsprogramms II des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend: 30.000 Euro vom Bundesministerium und 10.000 Euro von der Wohnsitz- kommune beziehungsweise Landkreis/kreisfreie Stadt je Mehrgenerationenhaus. ** Diese Mehrgenerationenhäuser haben eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet und können somit das MGH-Logo (MGH = Mehrgenerationenhaus) weiter nutzen und an den Kommunikations- und Vernet- zungsstrukturen des Aktionsprogramms teilhaben. Über die Finanzierung dieser Einrichtungen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 223",
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"number": 224,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 239. Wie viele Beschäftigte in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sind über Förderung der Bundesagentur für Arbeit, Förderung des Landes oder Bundes finanziert (bitte nach Art der Förderung unterscheiden)? Nach dem aktuellen Monitoring der Jugend- und Schulsozialarbeit (Stand: 5. Juni 2014) werden über die Programme des Europäischen Sozialfonds zur Jugend- (C 2.2.1) und Schulsozialarbeit (B 1.1.2) derzeit 181 Jugend- und 205 Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter finanziert. Über das Bildungs- und Teilhabepaket werden 103 Schul- sozialarbeiterinnen und -arbeiter finanziert. 240. Welche Qualifikationsanforderungen werden an die Beschäftigten in den Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit gestellt? a) Werden sie von allen Beschäftigten erfüllt? b) Welche Maßnahmen bestehen bzw. sind vorgesehen, um die Beschäftigten an die Qualifikationsstandards heranzuführen? In den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sollen die Träger der Jugendhilfe Fachkräfte beschäftigen oder beauftragen, die sich für ihre jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (vergleiche § 9 Kinder- und Jugendförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juli 1997). Die Qualifikationsanforderungen für Beschäftigte in den Einrichtungen der Familienarbeit werden in Förderrichtlinien, Fördergrundsätzen oder ähnlichem Qualifikationsanforderungen festgelegt, die den Einsatz von geeigneten Fachkräften sichern. Konkrete Qualitätsanforderungen für die Begriffe Fachkraft und persönliche Eignung werden im SGB VIII nicht näher definiert. Deren Ausgestaltung beziehungsweise Beschreibung sowie die qualitativ und quantitativ ausreichende Ausstattung mit Fachkräften bleibt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe überlassen. In der Praxis ist die Definition geeigneter Fachlichkeit, idealerweise handlungsfeldabhängig, prozesshaft und Gegenstand gemeinsamer Vereinba- rungen öffentlicher und freier Träger (zum Beispiel im Rahmen von § 79a SGB VIII). Zu a) und b) In der Regel werden die Anforderungen von allen Beschäftigten erfüllt. Bei einer Förderung (zum Beispiel gesetzliche, institutionelle Förderung oder Projektförderungen) durch das Land ist ein Nachweis für den Einsatz geeigneter Fachkräfte vom Einrichtungsträger zu erbringen. 224",
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"number": 225,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 241. Wie bewertet die Landesregierung die Sicherung der Einhaltung der fachlichen Standards der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Umset- zung des KJHG in die örtliche Praxis und seinen Stellenwert in der Landes- und kommunalen Politik? Fachliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe sind bundesrechtlich im SGB VIII nicht abschließend geregelt. Da die Jugendhilfe eine Angelegenheit der kommunalen Selbstver- waltung darstellt, hat der Bundesgesetzgeber insbesondere bezüglich der Standards einen weiten fachlichen, organisatorischen und personellen Gestaltungsspielraum für die örtliche Praxis vorgesehen. Diese Ausgestaltung stellt einen fortwährenden Prozess der fachlichen Diskussion und methodischen Weiterentwicklung dar. Die Landesregierung unterstützt die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vor dem Hintergrund des § 82 SGB VIII und kennzeichnet damit auch den Stellenwert der Jugendhilfe in der Landespolitik. 242. Wie schätzt die Landesregierung die Finanzierung von Jugend- und Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern über ESF-Mittel ein? Die Mittel des Operationellen Programms des Europäischen Sozialfonds 2014 bis 2020 sind im Bereich der Jugendsozialarbeit in Höhe von 25,263 Millionen Euro und in der Schul- sozialarbeit in Höhe von 30,780 Millionen Euro so geplant worden, dass 180 Fachkräfte der Jugend- und 220 Fachkräfte der Schulsozialarbeit in den Zuwendungsbescheiden bis 2020 finanziert werden können. 243. Sieht die Landesregierung den Bedarf, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter auch in Grundschulen einzusetzen? a) Wenn ja, sind dafür die vom Land anvisierten 300 Stellen ausrei- chend? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Landesregierung sieht den Bedarf, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter auch in Grundschulen einzusetzen; gegenwärtig sind 47 Fachkräfte der Schulsozialarbeit an Grundschulen tätig. Zu a) und b) Schulsozialarbeit ist eine Leistung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Bedarfe werden dabei im Wirkungskreis der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt. 225",
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"number": 226,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 244. In welchem Verhältnis pro Schulsozialarbeiterin bzw. -arbeiter und Arbeitsstundenzahl darf nach Ansicht der Landesregierung die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler maximal liegen, um ein ausreichendes Angebot sicherstellen und den Auf- gaben gerecht werden zu können? In der Schulsozialarbeit gibt es keinen „Betreuungsschlüssel“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 243a) und 243b) verwiesen. 245. Wie viele verschiedene Einsatzorte sollte eine Schulsozialarbeiterin bzw. ein Schulsozialarbeiter nach Ansicht der Landesregierung maximal betreuen bzw. bei welcher Anzahl von Schulen liegt die Obergrenze? Es wird auf die Antwort zu Frage 244 verwiesen. 246. Wie bewertet die Landesregierung den Stand bei der personellen und sächlichen Ausstattung der Jugendämter und freien Träger in Mecklenburg-Vorpommern? Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben in eigener Zuständigkeit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem SGB VIII für eine ausreichende personelle und sächliche Ausstattung der örtlichen Jugendämter zu sorgen. Werden mit der Erfüllung der Aufgaben freie Träger beauftragt, so sind im Rahmen der jeweiligen Leistungsvereinbarungen auch die ausreichenden personellen und sächlichen Ressourcen für die Erfüllung der Aufgaben durch den freien Träger sicherzustellen. Der Landesregierung geht davon aus, dass die Personal- und Sachausstattung eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich gewährleistet. 247. Wie bewertet die Landesregierung die Hilfe gegenüber straffällig gewordenen Jugendlichen? Die Landesregierung hält umfangreiche Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für straffällig gewordene Jugendliche vor. Die Bewährungshilfe, die Jugendgerichtshilfe und die freien Träger der Jugendhilfe kooperieren eng miteinander. 226",
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"number": 227,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Neben dem Jugendarrestvollzug hält der Jugendstrafvollzug in Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl von Behandlungsmöglichkeiten für straffällig gewordene Jugendliche vor, wie zum Beispiel schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Suchttherapien, sozialtherapeutische Behandlungsmaßnahmen. Während der gesamten Phase der Entlassung (Vorbereitung der Entlassung und weitere Begleitung des Jugendlichen) arbeitet die Jugendanstalt Neustrelitz eng mit der Bewährungshilfe und der Jugendgerichtshilfe zusammen. Um die Wiedereingliederung der entlassenen Jugendlichen zu unterstützen, hat die Jugendanstalt Neustrelitz Kooperationsvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe geschlossen. Die Jugendlichen werden motiviert, die möglichen Unterstützungs- angebote wahrzunehmen, eine eigene Zukunftsperspektive zu entwickeln und die notwen- digen Handlungsschritte umzusetzen. Aber bei weitem nicht jede und jeder straffällig gewordene Jugendliche kommt mit dem Strafvollzug oder der Bewährungshilfe in Berührung. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle kommt es lediglich zu einer richterlichen Verwarnung (§ 14 Jugendgerichtsgesetz), zu sogenannten Weisungen (§ 10 Jugendgerichtsgesetz) oder zur Erteilung von Auflagen (§ 13 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 15 Jugendgerichtsgesetz), mit denen geeignete Maßnahmen der Jugendhilfe eingeleitet werden. Schließlich kann aber auch gemäß § 45 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz von der Verfolgung abgesehen werden, wenn die Vorausset- zungen des § 153 Strafprozessordnung vorliegen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt im Rahmen des Richtlinienprogramms zur „Förderung sozialraumorientierter Angebote der Kinder und Jugendhilfe“ vom 20. Mai 1998, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung des Sozialministeriums vom 6. November 2002 (AmtsBl. M-V 2002, Nr. 51, S. 1464) die Hilfe für straffällig gewordene Jugendliche. Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Jugendlichen mit besonderen Problemen Täter-Opfer-Ausgleich (im Folgenden TOA genannt): Straffällig gewordene junge Menschen bedürfen besonderer Unterstützung und Hilfe, um die Gefahr fortschreitender gesellschaftlicher Desintegration zu mindern oder abzuwenden. Der TOA ist eine Möglichkeit der außergerichtlichen Wiedergutmachung und ein wichtiges Element im Netz von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung. Der TOA für straffällig gewordene Jugendliche verfolgt insbesondere das Ziel der Wiederherstellung des Rechtsfriedens und der Aussöhnung zwischen Täter und Opfer. Er wendet sich an junge Straftäter nicht über 21 Jahre. Zudem sollen über die erzieherische Einflussnahme, die nach einer Straftat zwischen Täter und Geschädigten bestehenden Probleme, Belastungen und Konflikte aufgearbeitet werden. Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Jugendlichen mit besonderen Problemen - Soziale Trainingskurse/Gruppenarbeit und vergleichbare erzieherische Maßnahmen (im Folgenden STK genannt): Sozial benachteiligte junge Menschen, individuell beeinträchtigte, aber auch straffällig gewordene junge Menschen bedürfen der besonderen Unterstützung und Hilfe, um ihre Lebenssituation zu verbessern. Ihnen soll ein sozial akzeptierter Platz in der Gesellschaft ermöglicht werden. Mit der Förderung von STK und vergleichbaren Maßnahmen der Jugendhilfe will das Land zur Verbesserung der Konfliktfähigkeit ohne Gewaltanwendung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beitragen. 227",
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"number": 228,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Gefördert wird die Durchführung sozialer Trainingskurse, sozialer Gruppenarbeit und anderer vergleichbarer Maßnahmen der Jugendhilfe, insbesondere Toleranz- und Orientierungshilfe- seminare, Anti-Gewalt-Kurse, deliktspezifische Kurse für wiederholt Auffällige, Verkehrs- erziehungskurse für spezifische Delikte und Ökowochenenden zur Vermeidung von Wochenarrest (unter Ökowochenenden sind insbesondere ambulante Maßnahmen zur Förderung des sozialen Lernens und des Umweltbewusstseins zu verstehen). Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Jugendlichen mit besonderen Problemen - Betreuungsweisungen - (im Folgenden BW genannt): Jugendliche und Heranwachsende, deren gegenwärtige Lebenssituation durch eine von ihnen begangene Straftat gekennzeichnet ist, sind zur Gewährleistung ihrer Integration auf die Hilfe der Gesellschaft angewiesen. Insbesondere gilt es, über sozialpädagogische Einflussnahme ihre Handlungskompetenz zu entwickeln und damit Voraussetzungen für eine adäquate Lebensbewältigung zu schaffen. Mit der Förderung von BW will das Land zum einen Sorge dafür tragen, dass diese Maßnahme nach § 10 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 Jugendgerichtsgesetz qualifiziert und am Bedarf des Betroffenen orientiert durchgeführt werden kann, zum anderen sollen freie Träger gewonnen werden, die sich mit professionellem Engagement der Betreuung Jugendlicher und Heranwachsender in Strafverfahren widmen. Gegenstand der Förderung sind erbrachte Leistungen bei der Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden in der Form von Fachleistungsstunden sowie Ausgaben für die Sicherung von besonderem pädagogischen Bedarf. Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Jugendlichen mit besonderen Problemen - Sozialpädagogisch betreute gemeinnützige Arbeitsleistungen - (im Folgenden AL genannt): Junge Menschen, deren Handlungskompetenz unzureichend entwickelt ist, reagieren in für sie scheinbaren oder tatsächlich schwierigen Situationen oft unangemessen. Gerade solche Jugendliche/Heranwachsende sind häufig von Straffälligkeit bedroht oder werden straffällig. Eine geeignete Maßnahme, die angestrebte Legalbewährung straffällig gewordener junger Menschen positiv zu beeinflussen, ist die Verrichtung sozialpädagogisch betreuter gemeinnütziger Arbeitsleistungen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Durchführung von gemeinnützigen Arbeitsleistungen, die sozialpädagogisch begleitet werden. Gegenstand der Förderung sind Leistungen bei der Betreuung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Form von Fachleistungsstunden, Ausgaben für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung der Klienten und Einrichtungen von Reparaturwerkstätten, in denen gemeinnützige Arbeit verrichtet werden kann, die zudem Modellcharakter haben. 228",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Innerhalb dieser Richtlinien wurden beispielhaft in den Jahren 2013 und 2014 nachfolgende Fördermittel ausgereicht: Jahr Täter-Opfer- STK BW AL Ausgleich Anträge Förde- Anträge Förde- Anträge Förde- Anträge Förde- rung rung rung rung (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro) 2013 16 50.257,50 7 7.275,00 11 62.556,78 8 24.632,85 2014 16 53.200,00 10 5.071,53 12 63.950,00 8 28.856,37 Die so gewährte finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von geeigneten Maßnahmen der Jugendhilfe hält die Landesregierung für eine weitreichende Hilfe gegenüber straffällig gewordenen Jugendlichen. 248. Wie bewertet die Landesregierung das vorhandene System für den Kinder- und Jugendgesundheitsschutz und wo sieht sie gegebenen- falls Handlungsbedarf? Das vorhandene System für den Kinder- und Jugendgesundheitsschutz wird als positiv eingeschätzt. Seit 2008 erinnert der Öffentliche Gesundheitsdienst des Landes an die Teilnahme an den Kinderuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (U 3- bis U 9-Untersuchungen). Grundlage ist § 15b des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, der durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 15. Oktober 2008 (GVOBl. M-V S. 374) geschaffen wurde. Aufgrund der Erinnerungen ist es gelungen, die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen beziehungsweise auf einem konstant sehr hohen Niveau zu halten. Die erhöhten Teilnahmeraten an den Kinderuntersuchungen sind somit ein Erfolg. Eltern erfahren, ob ihr Kind altersgemäß entwickelt ist, die anstehenden Impfungen können bei dem zum Untersuchungszeitpunkt gesunden Kind stattfinden. Bei pathologischen Befunden oder Entwicklungsstörungen können frühzeitig weitere Untersuchungen auch bei anderen Fachärzten vorgesehen werden; die Eltern werden auf jeden Fall beraten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die durch das Erinnerungsverfahren erhöhte Aufmerksamkeit von Eltern und zuständigen Stellen sich auch positiv auf den Kinderschutz ausgewirkt hat. Die Jugendämter haben durch die Informationen der Gesundheitsämter Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdungen erhalten und konnten Hilfen anbieten. 229",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Frühe Hilfen sind eine Form davon. Sie sind wichtig, um Risiken für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu erkennen. Das Gesundheitswesen und die Kinder- und Jugendhilfe verfügen über unterschiedliche Kompetenzen und Zugänge zu Eltern und Kindern, die sich wirksam ergänzen. Vor diesem Hintergrund wird die nachhaltige Kooperation und Vernetzung rechtskreisübergreifend weiterentwickelt. Der Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkranken- pflegerinnen ist in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage eines Landesprogramms erfolgreich etabliert worden. Für die kontinuierliche Qualitätsentwicklung des Programms wird durch das Land eine Landesfachstelle gefördert. Handlungsbedarfe wurden in der Vernetzung dieser Struktur mit anderen Kinder- und Jugendgesundheitsschutzstrukturen sowie in der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung erkannt. Für die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren (J1-Untersuchung) wurde in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls ein Erinnerungsverfahren eingeführt. Bei den J1-Untersuchungen konnte durch das eingeführte Erinnerungssystem die Teilnahmequote im Jahresdurchschnitt von 37 Prozent im Jahr 2010 auf 53 Prozent im Jahr 2013 deutlich gesteigert werden. Seit Durchführung des Erinnerungsverfahrens ist auch eine teilweise deutliche Steigerung der Impfraten festzustellen. Da im Rahmen der Kinderuntersuchungen der Impfstatus festgestellt und zur Impfung geraten wird, wird dies auch als positive Auswirkung des Erinnerungsver- fahrens angesehen. Mecklenburg-Vorpommern ist ein sehr erfolgreiches „Impfland“. Zum Zeitpunkt der Einschulung ist in Mecklenburg-Vorpommern die Durchimpfungsrate der Impfungen, für die es seit langem Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt, auf hohem Niveau stabil. In den aktuellen Auswertungen des Robert-Koch-Institutes zum Impfstatus der Einschüle- rinnen und Einschüler konnte Mecklenburg-Vorpommern bei allen dokumentierten Impfungen (Ausnahme: Pneumokokken 3. Platz) die Spitzenposition aller Bundesländer einnehmen. So wird beispielsweise die von der Weltgesundheitsorganisation geforderte Durchimpfungs- rate für Mumps-Masern-Röteln von mindestens 95 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern in den ersten und vierten Klassen sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Impfung mit 96 bis 98 Prozent erreicht. In den achten Klassen war die erste Impfung mit 98,7 Prozent und die zweite mit 94,6 Prozent dokumentiert. Bundesweit liegt Mecklenburg-Vorpommern bei den Einschülerinnen und Einschülern bei der ersten Impfung mit vier weiteren Bundesländern über 98 Prozent. Die für die Elimination angestrebte Impfquote von mindestens 95 Prozent für die zweite Masern-Impfung wurde bisher nur von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erreicht. Auch die erreichten Impfquoten bei der zweiten Varizellen-Impfung sind positiv zu bewerten. Hier ist ein steigender Trend zu beobachten. 230",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Insgesamt weisen die Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern für die meisten impfpräventablen Erkrankungen, die in Deutschland auftreten können, eine belastbare Immunität auf. Nach wie vor bleibt aber sichtbar, dass der Impfschutz von den jüngeren zu den älteren Kindern und Jugendlichen deutlich abnimmt. Hier werden die größten Reserven für Maßnahmen zur Verbesserung der Impfquoten der Jugendlichen gesehen. Ergänzend leisten schulärztliche Untersuchungen über ihren eigentlichen schulischen Bezug hinaus auch einen Beitrag zum allgemeinen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung. Die Landesregierung unterstützt des Weiteren die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung (LAKOST MV), die Projekte zur Suchtprävention in den Bereichen Kindertagesstätte, Schule und Ausbildung durchführt. 249. Welche Möglichkeiten zum Erlernen von Strategien für eine aktive und gewaltfreie Konfliktbewältigung gibt es für Kinder und Jugend- liche in Mecklenburg-Vorpommern? Die zentrale Verantwortung zum Erlernen von Strategien für eine aktive und gewaltfreie Konfliktbewältigung für Kinder und Jugendliche liegt in den Elternhäusern. Ergänzend dazu gibt es neben den erforderlichen pädagogischen Maßnahmen im Verantwor- tungsbereich der Kindertageseinrichtungen, Schulen und Jugendeinrichtungen in Mecklen- burg-Vorpommern vielfältige Angebote zum Erlernen entsprechender Strategien, die im Rahmen gewaltpräventiver Arbeit von unterschiedlichsten Projektträgern angeboten und vom Land, unter anderem auch über den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, finanziell gefördert werden. Die Landespolizei wirkt in Kooperation mit staatlichen und nichtstaatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sowie Vereinen an örtlichen und landesweiten Projekten und Initiativen aktiv mit. Beispielsweise trägt das seit 13 Jahren landesweit durchgeführte Schulprojekt „Wir in Mecklenburg-Vorpommern - fit und sicher in die Zukunft“ (www.wir-in-mv.de) in unterschiedlichen Ausgestaltungen stetig auch zur aktiven und gewaltfreien Konfliktbewälti- gung bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern bei. Auch gibt es für Schülerinnen und Schüler verschiedene Möglichkeiten für Trainings zur Streitschlichtung, Präventionsangebote zu Mobbing und Cybermobbing oder das Projekt „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage (SOR-SMC)“. Kinder und Jugendliche und/oder Lehrkräfte werden darüber hinaus über vielfältige Sozialtrainingsprogramme, Projekte und Kurse für eine aktive und gewaltfreie Konflikt- bewältigung befähigt. Hervorzuheben sind hier Fortbildungsmaßnahmen des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern im Bereich Prävention und Intervention im Bereich Verhalten für Lehrkräfte aller Schularten. Diese zielen darauf ab, Sozial- und Lebenskompetenzen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einschließlich der Vermittlung von Konfliktlösungskompetenzen zu verbessern. 231",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern und Lehrkräften als Schulmediatorinnen und Schulmediatoren seit Ende der 90er Jahre leistet ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Befähigung von Kindern und Jugendlichen zur gewaltfreien Konfliktlösung. Der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Mecklenburg- Vorpommern hat 2003 die Broschüre „Konflikte gewaltfrei lösen - Mediation an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, Anregungen - Analysen - Empfehlungen“ herausgegeben. 250. Wie bewertet die Landesregierung die Förderung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Jugendlicher? Für die Landesregierung ist die präventive Förderung des Schutzes der sexuellen Selbstbe- stimmung Jugendlicher vor Straftätern im Sinne der §§ 174 fortfolgende Strafgesetzbuch (StGB) von besonderer Bedeutung. Die Förderung des Schutzes ist Bestandteil von pädagogischen Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Dieser Schutz wurde sowohl im Kindertagesförderungsgesetz als auch im Schulgesetz festgeschrieben. Danach ist „jedem Anschein von Vernachlässigung, Misshandlung oder anderer Gefährdungen des Kindeswohls nachzugehen“. Eine rechtzeitige Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer zuständiger Stellen hat zu erfolgen. Damit ist ein umfassender Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen gesetzlich verankert. Diese Aufgabe wird umfassend über das Verfahren nach § 8a Absatz 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuches und im Rahmen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule wahrgenommen. Im Rahmen der präventiven Arbeit und der individuellen Förderung sind die Themen der sexuellen Selbstbestimmtheit und des Schutzes vor sexualisierter Gewalt in der Bildungskon- zeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern und in den Rahmenplänen Sachkunde der Grundschule sowie Biologie und Sozialkunde der weiterführenden Bildungsgänge enthalten. Die Landesregierung unterstützt die Maßnahmen und Initiativen auf Landes- und Bundes- ebene, die in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmiss- brauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ unternommen werden. Die Förderung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen obliegt vordergründig der Verantwortung der Eltern. Die Landesregierung unterstützt die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer diesbezüglichen Aufgaben. Damit soll unter anderem der Gefährdung der Entwicklung junger Menschen entgegengewirkt werden, Eltern und andere Erziehungsberechtigte sowie Kinder und Jugendliche über gefährdende Einflüsse informiert und beraten werden. 232",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 251. Welche Angaben kann die Landesregierung über das Ausmaß verbo- tener sexueller Handlungen an Kindern und Jugendlichen in Meck- lenburg- Vorpommern machen? Aus der nachfolgenden Übersicht ist die Anzahl der verurteilten Personen wegen verbotener sexueller Handlungen an Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern nach den §§ 176, 176a, 176b, 180 und 182 Strafgesetzbuch (StGB) ersichtlich. Die Zahlen ergeben sich 1 aus der Strafverfolgungsstatistik Mecklenburg-Vorpommern . Diese liefert Angaben über von deutschen Gerichten rechtskräftig verurteilte Personen, unter anderem nach Straftatbeständen. Die Gliederung folgt insoweit den einschlägigen Paragraphen des StGB. Entwicklung der Verurteilungen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen gemäß Strafverfolgungsstatistik Straftat/Paragraphen des StGB Berichts- § 176 StGB § 176a StGB § 176 b StGB § 180 StGB § 182 StGB jahr Sexueller Schwerer Sexueller Miss- Förderung Sexueller Missbrauch sexueller brauch von sexueller Missbrauch von Kindern Missbrauch Kindern mit Handlungen von Jugend- von Kindern Todesfolge Minderjähriger lichen 2008 41 16 0 1 1 2009 28 21 0 0 3 2010 29 10 0 0 1 2011 35 16 0 0 0 2012 29 21 0 0 1 2013 31 30 0 0 1 1 Strafverfolgungsstatistik Mecklenburg-Vorpommern, Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. 2 Die Polizeiliche Kriminalstatistik bildet unter anderem die Anzahl von Kindern (0 bis unter 14 Jahre) und Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) ab, die Opfer einer Sexualstraftat geworden sind. Elektronisch erfasste Daten liegen ab dem Jahre 1995 vor. Die zu Sexualstraftaten erfassten Daten sind stark vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung abhängig, welches unter anderem auch durch die zum Zeitpunkt der Betrachtung herrschende öffentliche Diskussion und durch einschlägige Gesetzesänderungen Schwankungen unterliegt. Insoweit handelt es sich bei den abgebildeten Jahren 1995, 2004 und 2013 jeweils um eine Momentaufnahme. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik und die Strafverfolgungsstatistik die Sachverhalte sowie die dargestellten Zahlen aus sehr unter- schiedlichen Blickwinkeln erfassen. So zählt die Strafverfolgungsstatistik verurteilte Straftäter, während die Polizeiliche Kriminalstatistik Straftaten erfasst. 233",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Entwicklung der Opferzahlen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik Straftaten(-gruppen) Kinder Jugendliche 1995 2004 2013 1995 2004 2013 Straftaten gegen die 377 450 384 163 245 110 sexuelle Selbstbestimmung, darunter Sexueller Missbrauch §§ 176, 176a, 176b, 312 407 374 57 76 57 179, 182, 183, 183a StGB davon: 2 Polizeiliche Kriminalstatistik für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Herausgeber Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern. Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Straftaten (Fälle), die sich ausweislich der betreffenden Rechtsnorm ausschließlich gegen Kinder beziehungsweise Jugendliche richten. Die Fallzahlen sind nicht mit den zuvor aufgeführten Opferzahlen vergleichbar, da ein Fall mehrere Opfer beinhalten kann. Straftaten, die sich gemäß ihrem Tatbestand nicht explizit gegen Kinder beziehungsweise Jugendliche richten, können auch gegen Erwachsene begangen werden. Eine Auszählung dieser Fälle nach Fällen mit betroffenen Kindern beziehungsweise Jugendlichen ist nicht möglich, auch wenn diese als Opfer zu der betreffenden Rechtsnorm erfasst worden sind. Entwicklung der Fallzahlen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik Straftaten(-gruppen) erfasste Fälle 1995 2004 2013 Sexueller Missbrauch von schutzbefohlenen Kindern unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Vertrauensverhält- 42 25 * nisses §§ 174, 174a-c StGB Sexueller Missbrauch von Kindern §§ 176, 176a, 176b StGB 315 398 332 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 182 StGB 18 36 34 * Fälle des sexuellen Missbrauchs von schutzbefohlenen Kindern werden seit 2013 als „Sexueller Missbrauch von Kindern“ erfasst. 252. Welche Angaben kann die Landesregierung über unerlaubte Kinder- arbeit in Mecklenburg-Vorpommern machen? Zu unerlaubter Kinderarbeit in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung keine aktuellen Erkenntnisse vor. 234",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 253. Welche konkreten Auswirkungen zeigen und zeigten Förderpro- gramme des Bundes wie „Vielfalt tut gut“, „Toleranz fördern - Kompetenz stärken“, „XENOS - Integration und Vielfalt“, „XENOS - Ausstieg zum Einstieg“; Modellprojekte, wie „A-Ja“, betriebliche Beratungsteams sowie Sonderprogramme der Bundesregierung wie das „Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt (AgAG)“ und „Fairständnis - Menschenwürde achten - gegen Fremdenhass“ sowie Initiativen und Projekte wie „Sport gegen Gewalt“ auf gefährdete Kinder und Jugendliche? Die oben genannten Bundesprogramme wurden in Mecklenburg-Vorpommern mit den Vorhaben des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ abgestimmt. Erfahrungen der Programme flossen in die Fortentwicklung der konzeptionellen Überlegungen der Landesregierung ein. Alle Programme zeigten Wirkung. So konnte die Sensibilität für das Thema bei Verwaltungen, Politik und Trägern erhöht und ein Zuwachs von handelnden Akteurinnen und Akteuren verzeichnet werden. Die Professionalität der Akteurinnen und Akteure wurde durch diverse Fortbildungen, Coachingverfahren, Erfahrungsaustausche und wissenschaftliche Begleitungen der unterschiedlichen Programme erhöht. Ein besonderer Mehrwert ist die verbesserte Zusammenarbeit zwischen staatlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. Die Bundesprogramme haben seit den 1990er Jahren wesentliche Impulse für die Arbeit im Themenfeld gesetzt und finanzielle Mittel in erheblicher Höhe zur Verfügung gestellt. Sie ermöglichten den Aufbau der Strukturen, auf denen das Landesprogramm aufbauen konnte. Bundesprogramm „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ Mit dem Programm „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ wurden in den Jahren 2007 bis 2010 zehn Lokale Aktionspläne und fünf Modellprojekte im Kontext „Jugend, Bildung und Prävention“ gefördert. Ziel war es, Demokratie, Vielfalt und Toleranz als zentrale Werte der gesamten Gesellschaft zu festigen und Kinder und Jugendliche früh für diese grundlegenden Regeln eines friedlichen und demokratischen Zusammenlebens zu gewinnen. Hauptzielgruppe waren Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Nach Ablauf des Programms wurde erreicht, dass die zehn Lokalen Aktionspläne im Folgeprogramm „TOLERANZ FÖRDERN-KOMPETENZ STÄRKEN“ weitergeführt werden konnten. Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN-KOMPETENZ STÄRKEN“ Im Rahmen dieses Bundesprogramms werden seit Januar 2011 16 Lokale Aktionspläne (zehn alte und sechs neue Lokale Aktionspläne), ein Modellprojekt und Teile des landesweiten Beratungsnetzwerkes gefördert. Es zielt darauf ab, ziviles Engagement, demokratisches Verhalten und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz zu fördern. Es sollen besonders Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren angesprochen werden. Neben den Ergebnissen der vielen Einzelprojekte sind vor allem die entstandenen lokalen Strategien, die intensivierte Zusammenarbeit in den Begleitausschüssen, die Zusammenarbeit zwischen den Lokale Aktionspläne-Kommunen, der Zuwachs an Fachlichkeit durch Fortbildungen, die Erhöhung der Sensibilität in Politik und Verwaltungen und das Entstehen neuer Strukturen Ergebnisse der Lokalen Aktionspläne. 235",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Durch das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN-KOMPETENZ STÄRKEN“ wurde das landesweite Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Im landesweiten Beratungsnetzwerk entwickeln staatliche und nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure gemeinsam Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus und bearbeiten Beratungsfälle mit landesweiter Bedeutung. Die kompetente Arbeit des Beratungsnetzwerkes wurde mit einem Qualitätssiegel ausgezeichnet. Die intensivierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit von staatlichen Einrichtungen und Beratungsprojekten ist ein Ergebnis dieses Programmteils. Bundesprogramm „XENOS - Integration und Vielfalt“ Dieses Bundesprogramm förderte von 2008 bis Ende 2014 Projekte mit dem Ziel, Demokra- tiebewusstsein und Toleranz zu stärken und Fremdenfeindlichkeit und Rassismus abzubauen. Zielgruppen sind benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in die Gesellschaft nachhaltig unterstützt werden. Einbezogen wird auch die Zielgruppe der (ehemaligen) Strafgefangenen insbesondere mit dem Ziel der beruflichen Integration bildungsbenachteiligter jugendlicher Straftäter. In Mecklenburg-Vorpommern wirkten 15 Projekte, unter anderem wird das Projekt „Demokratie lernen“ in der Jugendanstalt Neustrelitz nach Projektende weitergeführt. XENOS-Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ Das Programm unterstützte von 2009 bis 2013 den Ausstieg junger Menschen aus der rechtsextremen Szene in Mecklenburg-Vorpommern. Es richtete sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die aus der rechtsextremen Szene aussteigen und sich wieder in die Gesellschaft und die Arbeitswelt integrieren wollten. In Mecklenburg-Vorpommern wurden drei Projekte gefördert: „Richtungswechsel Mecklenburg-Vorpommern“ (VFBJ Tressow e. V.), „Szenewechsel Mecklenburg-Vorpommern“ (Demokratisches Ostvorpommern - Verein für politische Kultur e. V.) und „JUMP!“ (Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.). Das durch die Landesregierung kofinanzierte Projekt „JUMP!“ bietet seit Oktober 2009 ein sozialraumorientiertes Ausstiegsangebot für Ausstiegswillige aus rechtsextremen Zusammen- hängen und ein Bildungs- und Beratungsangebot für Institutionen und Fachkräfte zum Umgang mit rechtsextrem orientierten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern an. Die Bilanz des Projektes „JUMP!“ zeigt einen Bedarf an Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit sowie an der Fortbildung und Sensibilisierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. In über 70 Workshops wurden mehr als 1.500 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bedarfsgerecht fortgebildet und im Anschluss bei Bedarf weiter beraten. Die Erfahrungen dieses Projektes fließen in das landesweite Ausstiegs- und Distanzierungs- konzept ein und bilden dessen Kern. Das Projekt „JUMP!“ wird mit Mitteln des Bundespro- gramms „TOLERANZ FÖRDERN-KOMPETENZ STÄRKEN“ und Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds des Landes weiterhin gefördert. Es wurde im Januar 2014 Mitglied des landesweiten Beratungsnetzwerkes. Ein weiterführendes Ergebnis der Erfahrungen dieses Programms ist die Entwicklung eines ganzheitlichen Ausstiegs- und Distanzierungskonzeptes für Mecklenburg-Vorpommern. 236",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 „A-Ja! – Akzeptierende Jugendarbeit“ „A-Ja!“ wurde im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN-KOMPETENZ STÄRKEN“ von März 2011 bis Dezember 2013 durchgeführt. „A-Ja!“ richtete sich an Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren in den Ämtern Krakow am See, Mecklenburgische Schweiz und in der Stadt Teterow. Ziel des Projektes war es, durch die Anwendung des akzeptierenden Ansatzes die Jugendarbeit in der Projektregion zu unterstützen und zu stärken und damit der Ausbreitung rechtsextremen Gedankengutes bei Jugendlichen entgegen- zuwirken. Die Erfahrungen des Projektes wurden in einer Handreichung zusammengefasst und in einer Fachtagung 2013 Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Sie fließen in die Entwicklung des Ausstiegs- und Distanzierungskonzeptes für Mecklenburg- Vorpommern ein. „AgAG-Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt“ Das Programm „AgAG-Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt“ wurde von 1992 bis 1998 durchgeführt. Ziel war es, Strukturen der Jugendarbeit in den neuen Ländern aufzubauen und mit „Mitteln der Jugendarbeit“ gewaltbereite Jugendliche zu erreichen, um so zu einer Reduzierung von Gewaltverhalten beizutragen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Ansatz verfolgt, vor Ort vorhandene Projektvorhaben bei ihrer Realisierung zu unterstützen sowie bestehende Projekte zu festigen und diese um neue Ideen zu ergänzen. Es wurden 64 Projektträger (Vereine/kleine Träger: 28; freie Träger: 14; Jugendämter: 22) gefördert. Nach Auslaufen des Programmes übernahmen die Kommunen teilweise die Förderung von etablierten Projekten. „Sport statt Gewalt“ Der Sport, insbesondere der organisierte Sport im Rahmen der Sportvereine, bietet vielfältige spezifische Möglichkeiten für die Präventionsarbeit gegen Gewalt, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz. Die Landesregierung hat dazu in Kooperation mit dem Landessportbund und den ihm angeschlossenen Verbänden und Vereinen in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte und Initiativen, unter anderem auch unter dem Motto „Sport statt Gewalt“, ins Leben gerufen. Diese trugen dazu bei, tausende Kinder und Jugendliche im Sinne der grundlegenden Werte des Sports, wie Toleranz, Gewaltfreiheit und Fairness zu erziehen. Betriebliches Beratungsteam Das Betriebliche Beratungsteam wurde und wird nicht über Bundesprogramme, sondern durch das Land mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Die vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betrieblichen Beratungsteams unterbreiten seit 2008 Beratungs- und Unterstützungsangebote mit Arbeitsweltbezug. Die Büros des Betrieblichen Beratungsteams befinden sich in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubran- denburg. In den jeweiligen Regionen richten sich die Angebote an Betriebs- und Personalräte, Jugendvertretungen, Vertrauensleute, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, Ausbilde- rinnen und Ausbilder, Unternehmensleitungen, Geschäfts- und Personalführungen, Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler, Arbeitgeber- und Branchenverbände sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Im Rahmen von Personalversammlungen und auf Informationsveranstaltungen stellen die Mitarbeitenden des Betrieblichen Beratungsteams das Beratungsangebot vor. 237",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Das Betriebliche Beratungsteam erarbeitet Schulungsmaterial für Führungskräfte, führt Fortbildungen für Ausbildungs- und Lehrpersonal durch, gestaltet Betriebsvereinbarungen mit und arbeitet mit den Unternehmerverbänden sowie der Industrie- und Handelskammer Rostock eng zusammen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 254 verwiesen. 254. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden wo in Mecklenburg- Vorpommern in die o. g. Aktionen und Kampagnen präventiv oder nach festgestellter Verhaltensauffälligkeit einbezogen? Im Rahmen der Bundesprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“, „TOLERANZ FÖRDERN-KOMPETENZ STÄRKEN“, „XENOS - Integration und Vielfalt“, „XENOS - Ausstieg zum Einstieg“ und „Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt (AgAG)“ erfolgt die Förderung der Projekte durch die Regiestellen der Bundesprogramme direkt an die Projektträger. Entsprechend verläuft die Abrechnung und Berichterstattung auch direkt zwischen den Regiestellen der Bundesprogramme und den Zuwendungsempfängern. Die Landesregierung ist somit nur punktuell einbezogen und kann daher nur eingeschränkt auf die Ergebnisse der Programme zugreifen. Nicht für alle Programme wurden die Daten zu der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen gesondert erfasst beziehungsweise liegen entsprechende Daten vor. „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ Mit dem Programm wurden in Mecklenburg-Vorpommern zehn Lokale Aktionspläne und fünf Modellprojekte gefördert. Die Lokalen Aktionspläne erreichten circa 107.600 Menschen in den Jahren 2007 bis 2010 mit ihren durchgeführten Projekten. Die Landeskoordinierungs- stelle schätzt auf der Basis der Kontakte zu den Lokalen Aktionsplänen ein, dass mehr als 75 Prozent der erreichten Personen Kinder und Jugendliche waren. Die Lokalen Aktionspläne wirkten in den folgenden Regionen: Amt Stargarder Land, Landkreis Bad Doberan, Landkreis Demmin, Landkreis Güstrow, Landkreis Ludwigslust, Landkreis Nordvorpommern, Landkreis Nordwestmecklenburg, Landkreis Uecker-Randow, Stadt Sassnitz und in der Stadt Wolgast/ Amt am Peenestrom. Zielgruppen der Modellprojekte im Land waren Kinder und jüngere Jugendliche sowie junge Menschen in strukturschwachen Regionen und Kommunen. Die präventiv angelegten Modellprojekte wirkten landesweit. Konkrete Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. „TOLERANZ FÖRDERN-KOMPETENZ STÄRKEN“ Es werden neben den zehn Lokalen Aktionsplänen aus dem Bundesprogramm „VIELFALT TUT GUT“ sechs neue Lokale Aktionspläne gefördert. Diese wirken in den Regionen: Hansestadt Anklam, Amt Usedom-Süd, Stadt Boizenburg und Lübtheen, Amt Krakow am See und in den Regionen Mecklenburg-Strelitz und Altkreis Müritz. Die 16 präventiv wirkenden Lokalen Aktionspläne erreichten in den Jahren 2011 bis 2014 37.716 Kinder und Jugendliche. 238",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Modellprojekt „A-Ja“ Das Modellprojekt „A-Ja“ erreichte im Zeitraum März 2011 bis Dezember 2013 664 Kinder und Jugendliche in den Regionen Amt Krakow am See, Amt Mecklenburgische Schweiz und Stadt Teterow. Die Arbeit des Modellprojektes wirkte präventiv und nach festgestellter Verhaltensauffälligkeit. „XENOS - Integration und Vielfalt“ Der besondere Fokus dieses Bundesprogramms lag darauf, den Zugang von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund zu Ausbildung und Beschäftigung durch den Abbau arbeitsmarktbezogener Diskriminierung zu verbessern. Konkrete Zahlen zu den Zielgruppen liegen der Landesregierung nicht vor. XENOS-Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ Das von 2010 bis 2013 geförderte Projekt „JUMP!“ erreichte durch Schulungen 865 Kinder und Jugendliche und begleitete 19 potentielle Aussteigerinnen und Aussteiger. Das Projekt wirkte landesweit und sowohl präventiv als auch nach festgestellter Verhaltensauffälligkeit. „AgAG-Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt“ Das Programm „AgAG-Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt“ wirkte in Greifswald, Neubrandenburg, Neustrelitz, Rostock, Schwerin. In diesen Regionen entstanden mit Hilfe des Programmes 50 Jugendprojekte. Der Landesregierung liegen keine Zahlen zu Zielgruppen vor. „Fairständnis - Menschenwürde achten - gegen Fremdenhass“ und „Sport gegen Gewalt“ Die genaue Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die an den oben genannten Aktivitäten „Fairständnis - Menschenwürde achten - gegen Fremdenhass“ sowie Initiativen und Projekte wie „Sport gegen Gewalt“ einbezogen wurden, wurde nicht erfasst. 255. Welche Entwicklung nahm der Konsum von Genuss- und Sucht- mitteln durch Kinder und Jugendliche seit 1997 (bitte differenziert nach Altersgruppen sowie Suchtmittelart angeben)? a) Welche Ursachen sieht die Landesregierung für diese Entwick- lung? b) Welche Handlungsbedarfe sieht sie? Kontinuierlich erhobene Längsschnittdaten zur Entwicklung des Konsums von Suchtmitteln durch Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern seit 1997 sind nicht verfügbar. Die einzigen Zahlen, die dazu vorliegen, sind Querschnittsdaten der Europäischen Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen (ESPAD), die in den Jahren 2003, 2007 und 2011 durchgeführt wurde. Informationen dazu sind der Landtagsdrucksache 6/1737 zu entnehmen. Eine Konsumentwicklung für den gewünschten Zeitraum für die verschiedenen Altersgruppen bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern ist aus diesen Daten jedoch nicht ableitbar. 239",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu a) Die Landesregierung sieht die Ursache des Rückganges des Tabak- und Alkoholkonsums in der erfolgreichen Arbeit in der Suchtprävention in den Settings „Kita“, „Schule“ und „Kommune“. Auch der konsequente Nichtraucherschutz, der mit der Verabschiedung des Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern 2007 und der Novellierung 2009 gesetzlich verankert wurde, verstärkt die positive Tendenz. Zu b) Kinder und Heranwachsende benötigen einen Rahmen, in dessen Grenzen sie sich ausprobieren können. Diesen Rahmen verantwortlich zu setzen, ist die Aufgabe aller an der Erziehung Beteiligter. Um Suchtverhalten frühzeitig vorzubeugen, ist eine Vielzahl von Maßnahmen notwendig. Dazu gehört eine stetige und langfristige Prävention und Aufklärung, an der die ver- schiedensten gesellschaftlichen Bereiche beteiligt sein müssen. Das vorhandene Hilfesystem (Jugend-, Sucht-) muss gefährdeten Kindern und Jugendlichen weiter zur Verfügung gestellt werden und sich den ändernden Bedarfen anpassen. Besondere Handlungsbedarfe sieht die Landesregierung beim Konsum illegaler Drogen, hier Cannabiskonsum. Die Suchtprävention- und Frühinterventionsprojekte werden seit 2012 intensiviert. Der Informationsflyer „Joint oder Führerschein“ und die Ausbildung von Trainern für die Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten „FreD“ werden deshalb gefördert. 256. Wie bewertet die Landesregierung den erreichten Stand bei der Durchsetzung eines effektiven und nachhaltigen Jugendschutzes? a) Reichen die dafür vorhandenen Instrumentarien sowie die vorhandenen Personalstellen nach Ansicht der Landesregierung aus? b) Welche Schlussfolgerungen leiten sich daraus ab? Zu 256, a) und b) Das Jugendschutzgesetz, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das Jugendarbeitsschutz- gesetz können nur den Rahmen für einen effektiven und nachhaltigen Jugendschutz festlegen. Aufgrund der sich ständig ändernden Anforderungen, insbesondere durch die rasante Entwicklung der Medien, muss der Jugendschutz flexibel bleiben. Der Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die insbesondere durch ein gemeinsames Agieren von Verantwortlichen aller Ebenen bewältigt werden muss. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben in eigener Zuständigkeit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes für eine ausreichende personelle und sächliche Ausstattung der örtlichen Jugendämter zu sorgen. 240",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Werden mit der Erfüllung der Aufgaben freie Träger beauftragt, so sind im Rahmen der jeweiligen Leistungsvereinbarungen auch die ausreichenden personellen und sächlichen Ressourcen für die Erfüllung der Aufgaben durch den freien Träger sicherzustellen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Personal- und Sachausstattung eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung in der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes grund- sätzlich gewährleistet. 257. Reichen die eingesetzten finanziellen Mittel nach Kenntnis der Landesregierung aus, um Jugendhilfe nicht als „Krisenmanagement“ zu handhaben, sondern präventive, an den Interessen der Kinder und Jugendlichen orientierte Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern zu leisten (bitte begründen)? Für den größten Teil der Leistungen der Jugendhilfe sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, die entweder im Rahmen rechtlicher Verpflichtungen oder eigenstän- diger jugendpolitischer Schwerpunktsetzungen in den kommunalen Haushalten die Finanzierung der Jugendhilfeaufgaben sicherstellen. Jugendhilfe ist grundsätzlich präventiv angelegt und soll kinder- und jugendfreundliche Bedingungen schaffen beziehungsweise erhalten, damit sich junge Menschen als gemein- schaftsfähige und eigenverantwortliche Persönlichkeiten entwickeln. Dazu gehören insbesondere die Leistungen der §§ 11 bis 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die Landesregierung geht davon aus, dass die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dieser Grundintention der Jugendhilfe entsprechen. 258. Sind die Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg- Vorpommern ausreichend, um nicht nur im Nachhinein korrigie- rende Sozialarbeit zu leisten, sondern um Ursachen wirksam zu bekämpfen (bitte begründen)? Über Art und Umfang von Leistungen der §§ 11 bis 14 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) entscheiden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eigenständig im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanungen gemäß § 80 SGB VIII. Von den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mittel sollen diese einen angemessenen Anteil für die Kinder- und Jugendarbeit verwenden, um somit bedarfsgerechte Strukturen zu erhalten beziehungsweise zu schaffen. Bei diesen Leistungen und insbesondere im Bereich der Jugendarbeit unterstützt die Landesregierung die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit Mitteln nach § 6 Kinder- und Jugendförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts des demografischen Wandels wird es zu einer Konzentration und zu einem Strukturwandel in der Kinder- und Jugendarbeit in denjenigen Orten kommen, die aufgrund einer größeren Anzahl von jungen Menschen oder durch eine Ganztagsschule mit vielfältigen Angeboten in der Lage sind, an den Interessen von jungen Menschen orientierte Jugendarbeit und außerschulische Bildung anzubieten. Damit wird die Struktur für ein flächendeckendes Angebot im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sichergestellt. 241",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 259. Wie bewertet die Landesregierung die Praxis der Ausreichung von finanziellen Mitteln für Kinder- und Jugendarbeit vom Land an die Kreise und Gemeinden? Sieht sie gegebenenfalls Notwendigkeiten für eine veränderte Vergabepraxis? Gemäß § 6 Absatz 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern stellt das Land jährlich Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit bereit. Zu diesem Zweck werden Vereinbarungen des Landes mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geschlossen, die jeweils eine Laufzeit von drei Jahren haben. Die Landesförderung beträgt derzeit jährlich pauschal 5,11 Euro je 10- bis 26-Jährigem und ist vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mindestens zu verdoppeln. Die Zuweisungen des Landes bilden hierbei eine wesentliche Grundlage für die Förderung freier Träger im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und unterstützen insoweit die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei ihrer Aufgabenerfüllung. Die Vergabepraxis gibt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eine verlässliche Planungssicherheit. Daher wird keine Notwendigkeit für eine veränderte Vergabepraxis gesehen. 260. Welche Position bezieht die Landesregierung zur Ausreichung einer Kinder- und Jugendpauschale an kreisfreie Städte bzw. an Land- kreise mit dem Ziel einer langfristigen Mittelbereitstellung und damit langfristigen Planbarkeit von Kinder- und Jugendarbeit? Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Ausreichung einer Kinder- und Jugendpauschale an die kreisfreien Städte und die Landkreise nicht angezeigt ist. Vielmehr bieten die bestehenden Regularien, insbesondere das Kinder- und Jugendförderungsgesetz, geeignete Instrumente der Mittelbereitstellung und Planbarkeit. Im Übrigen entscheidet jede Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst, in welchem Umfang sie verfügbare Einnahmen - auch aus dem Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - für die Kinder- und Jugendarbeit verwendet. Unabhängig davon erfolgt eine Untersuchung des horizontalen Finanzausgleichs mit dem Ziel einer effizienteren und bedarfsgerechteren Finanzzuteilung an die Kommunen. Dies schließt ausdrücklich auch die Prüfung eines Soziallastenansatzes mit ein, zu dem auch die Aufwendungen der Kommunen für Kinder- und Jugendarbeit zählen. 242",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 261. Welche Position bezieht die Landesregierung zur Einführung der Kinder- und Jugendarbeit als Pflichtaufgabe, um die gesellschaft- lichen Folgekosten durch fehlende oder mangelnde Prävention zu minimieren? Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung verpflichtet gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 69 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch VIII die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mithin die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben darauf zu achten und darauf hinzuwirken, dass in ihrer Region ausreichend Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Reichen die Angebote der freien Jugendhilfe nicht aus, muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die erforderliche Jugendarbeit anbieten. Insoweit handelt es sich bei der Kinder- und Jugendarbeit bereits nach derzeitiger Rechtslage um eine Pflichtaufgabe. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine etwaige gesetzliche Regelung zur quantitativen und/oder qualitativen Erweiterung der derzeit bestehenden kommunalen Pflichtaufgabe der Konnexität nach Artikel 72 Absatz 3 Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern unterliegen würde. 262. Wie bewertet die Landesregierung die derzeit bestehende Datenlage über die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern? Die derzeit bestehende Datenlage über die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern wird als hinreichend für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben betrachtet. 263. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um eine kontinuierliche repräsentative Datenerhebung über die Teilhabe von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem in den Bereichen Bildung und Kindertagesbetreuung sicherzustellen? Eine kontinuierliche repräsentative Datenerhebung über die Teilhabe von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund an Angeboten der Kindertagesförderung enthalten die Statistischen Berichte der Kinder- und Jugendhilfe (K V - j) - Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Mecklenburg- Vorpommern. Im Rahmen der Schulstatistik ist es in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen, auch den Migrationshintergrund entsprechend der durch den Kerndatensatz der Kultusministerkonfe- renz vorgesehenen Merkmale zu erfassen. 243",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Kultur 264. Besteht nach Auffassung der Landesregierung laut Landesverfas- sung eine „Kulturpflicht“ des Landes und der Kommunen und worin besteht diese gegebenenfalls? Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Landesverfassung schützen und fördern das Land, die Gemeinden und die Kreise Kultur und Kunst. Sie haben nicht nur die Pflicht, die Kultur vor Beeinträch- tigungen durch andere zu bewahren, sondern sie haben sie auch durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Ohne subjektive Rechte einzuräumen, wird dadurch eine Verpflichtung begründet (Staatszielbestimmung), die den Adressaten einen weiten Ermessensspielraum lässt (vergleiche „Kohl, in: Litten/Wallerath, Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Baden 2007, Art. 16 Rn. 3 ff.“ und „Thiele, in: Thiele, Pirsch, Wedemeyer, Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Berlin 1995, Art. 16 Rn. 4 f.“). Darüber hinaus wird auf die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU auf Landtagsdrucksache 4/2027 verwiesen. 265. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung gegenüber der Forderung nach der Aufnahme der kulturellen Bildung als Pflicht- aufgabe in die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und wie begründet sie diese? Kulturelle Bildung ist als wichtiger Teil der Kunst und Kultur bereits in die Landesverfassung inkorporiert. 266. Wie beurteilt die Landesregierung Quantität und Qualität des kultu- rellen und künstlerischen Angebots in Mecklenburg-Vorpommern a) insgesamt, b) in den Städten, c) im ländlichen Raum? Zu a) Bildende Kunst, Bibliotheken, Darstellende Kunst, Kinder- und Jugendkunstschulen, Soziokultur, Film und Medien, Gedenkstätten, Heimatpflege, Literatur, Museen, Musik, Musikschulen und Theater/Orchester geben dem Land insgesamt und den einzelnen Teilräumen gemeinsam mit Baukultur, Bau- und Bodendenkmalpflege, traditionellem Brauchtum, Kirchgemeinden, Vereinsleben, Ausstellungen, Festspielen und anderen ihr einzigartiges Erscheinungsbild und formen sie als Kulturlandschaft von beachtlicher Breite und Güte mit. 244",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Kultur entwickelt darüber hinaus Außenwirkung und wirbt als sogenannter weicher Standortfaktor für das Land und die Regionen als Wirtschaftsstandort, touristisches Ziel, Wohn- und Arbeitsstandort beziehungsweise Alterswohnsitz (vergleiche Antwort auf die Fragen 111, 112 und 113 der Großen Anfrage der Fraktion CDU auf Landtagsdrucksache 4/2027). Zu b) und c) Kulturangebote in großer Zahl und unterschiedlicher Qualität gibt es sowohl im ländlichen Raum als auch in den Städten. Zu nennen sind hier beispielhaft das rege Konzertleben, Theater, Ausstellungen und Museen. Da sich das kulturelle Angebot auch an möglichen Besucherströmen orientiert, sind insbesondere im ländlichen Raum in touristisch geprägten Regionen attraktive Angebote zu finden. Bei allen Planungen und Maßnahmen im Kulturbereich gilt es, die kulturelle Vielfalt im ländlichen Raum und in den Städten zu wahren und möglichst zu deren Weiterentwicklung beizutragen. 267. Wie bewertet die Landesregierung die kulturelle Versorgung des ländlichen Raumes insgesamt sowie unter besonderer Beachtung von qualitativen Dorfentwicklungsplänen im Rahmen von Dorf- erneuerungsprogrammen und der Kultur der „kleinen Initiativen“ (Vereinsarbeit etc.)? Welche diesbezüglichen Defizite sieht sie und welche weiterfüh- renden Schritte leitet sie daraus ab? In einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern mit einer ländlichen Struktur kommt der Kulturförderung im ländlichen Raum besondere Bedeutung zu. Durch diese Fördertätig- keit wird die Identität der unterschiedlichen Regionen gestärkt. Defizite sollen nach Möglichkeit ausgeglichen werden. Der Landesregierung schätzt ein, dass sich die kulturelle Entwicklung der ländlichen Räume insgesamt differenziert entwickelt hat. Die Möglichkeiten der kulturellen Versorgung sind größer geworden, es gibt gerade in den Sommermonaten kaum eine Region und kaum ein Wochenende, an dem nicht unzählige kulturelle Veranstaltungen durchgeführt werden. Die Landesregierung unterstützt im Rahmen der Förderung der ländlichen Entwicklung die Gemeinden bei Investitionen in Einrichtungen der dorfgemäßen Daseinsvorsorge, wozu auch Dorfgemeinschaftseinrichtungen zählen. Es wird überdies geprüft, ob und in welchem Umfang das Projekt „Die Kunst von Kunst zu leben“ aus Mitteln der ländlichen Entwicklung in den kommenden Jahren verstetigt werden kann, weil durch dieses künstlerische Schaffen die touristische Attraktivität ländlicher Räume positiv geprägt werden kann. Letztlich gehört es jedoch zu den Herausforderungen des demografischen Wandels, dass die Akteure in den Gemeinden und Regionen selbst über die personelle und inhaltliche Zukunft von Initiativen der kulturellen Arbeit vor Ort entscheiden. 245",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Durch die heimatkulturelle Arbeit, die Niederdeutschpflege, die Landeskulturtage, den Mecklenburg-Vorpommern-Tag, die Pflege der Volkskultur, die Brauchtums- und Folklorearbeit und durch die soziokulturellen Zentren und Initiativen wird ein wichtiger Beitrag für das Leben im ländlichen Raum geleistet. Konzeptionell unterstützt die Landes- regierung in Abstimmung mit den kommunalen und örtlichen Kultureinrichtungen regionale Initiativen in der Heimatpflege und der Soziokultur. Wegen der Bedeutung der Soziokultur gerade in ländlichen Räumen wird diese in der neuen Kulturförderrichtlinie der Grundversor- gung zugerechnet. Die Konzeption zur Entwicklung der Kinder- und Jugendkunstschulen und der Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern (Landtagsdrucksache 4/1479) vom 29.12.2004 sieht neben der ausgeglichenen regionalen Verteilung der Kinder- und Jugendkunstschulen unter Ziffer 5, Seite 26 vor, dass die Kinder- und Jugendkunstschulen mittelfristig auch Kontakte zu einer Ganztagsschule im ländlichen Raum aufbauen. Außerdem soll jede Kinder- und Jugendkunst- schule drei Außenstellen betreuen, um die künstlerisch-kreative Jugendbildung im regionalen Bereich zu festigen. Diese konzeptionellen Überlegungen nehmen Rücksicht auf die langfristige demographische Entwicklung. Gerade die regionalen Landeskulturtage und der Mecklenburg-Vorpommern-Tag machen die Kultur der einzelnen Regionen Mecklenburgs und Vorpommerns überregional sichtbar. Diese Initiativen berücksichtigen die gewachsenen Traditionen vor Ort, wollen diese aber auch weiterentwickeln. Alle Einrichtungen, die am kulturellen Leben einer Region teilhaben, ob nun die Volkshochschulen, Museen, soziokulturellen Zentren oder Bibliotheken, Buchhand- lungen oder Galerien, werden einbezogen. 268. Wie entwickelt sich die Zahl der in Mecklenburg und Vorpommern lebenden Künstlerinnen und Künstler, aufgegliedert nach Genres, seit 1997 und wie ist deren soziale Situation (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht Alter, Sparten/Branchen und Einkommen angeben)? 269. Wie viele der Künstlerinnen und Künstler sind freischaffend (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Sparten/Branchen und Ein- kommen angeben)? 270. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Fördersituation für Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative? Zu 268, 269 und 270 Die Begriffe „Künstlerin“ und „Künstler“ sind arbeitsrechtlich nicht definiert. Jede Person kann künstlerisch tätig sein und sich „Künstler“ nennen. Angaben über die gesamte Zahl der in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Künstlerinnen und Künstler und deren soziale Situation liegen der Landesregierung daher nicht vor. Einen Eindruck über die Entwicklung der letzten Jahre vermitteln Daten der Künstlersozial- kasse, in der freischaffende und hauptsächlich im künstlerischen Bereich tätige Personen versichert sind. 246",
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"number": 247,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Künstlerin beziehungsweise Künstler oder Publizist im Sinne des Künstlersozial- versicherungsgesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist. Auch wer Publizistik lehrt, fällt unter den Schutz des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Eine weitere eindeutige gesetzliche Definition gibt es nicht. Voraussetzung für die Versicherung ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbststän- digen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. „Erwerbsmäßig“ und „auf Dauer angelegt“ heißt dabei, dass mit dieser Tätigkeit der eigene Lebensunterhalt verdient werden soll und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Zudem ist die Erzielung eines gewissen Mindesteinkommens Voraussetzung, sodass die in der Anlage dargestellten Daten der Künstlersozialkasse kein vollständiges Bild der Künstlerinnen und Künstler in Mecklenburg-Vorpommern liefern. Nach den Erhebungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder war die Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern leicht ansteigend. Waren 2003 je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner 6,4 Künstlerinnen und Künstler in der Künstler- sozialkasse versichert, waren es 2007 8,9 („Kulturstatistiken, Kulturindikatoren auf einen Blick - Ein Ländervergleich, Ausgabe 2008“, Statistische Ämter des Bundes und der Länder). 271. Welche Aufgaben leitet die Landesregierung daraus mittel- und langfristig ab? Durch das Inkrafttreten der neuen Kulturförderrichtlinie erhofft sich die Landesregierung positive Impulse auch für die Künstlerinnen und Künstler im Lande Mecklenburg- Vorpommern, zum Beispiel durch eine schnellere und transparentere Kulturförderung. Die Richtlinie wurde eingehend mit verschiedenen Akteuren der Kultur- und Kunstszene erörtert. Hierzu zählt unter anderem auch der Künstlerbund Mecklenburg-Vorpommern. Im Übrigen werden bestehende Programme und Initiativen wie unter anderem „Künstler für Schüler“, „Kunst offen“, „KUNST heute“ fortgeführt. Künstlerinnen und Künstler aus Mecklenburg-Vorpommern profitieren auch in Zukunft von den Ankäufen des Landeskunstbesitzes, die sowohl zur wirtschaftlichen Grundlage der Künstlerinnen und Künstler in Mecklenburg-Vorpommern beitragen als auch die Kunstwerke auf Dauer für das Land Mecklenburg-Vorpommern sichern. Mit den Publikationen zum Landeskunstbesitz und Ausstellungen hierzu erhalten die Künstle - rinnen und Künstler eine Wirkplattform (vergleiche „Investition Kunst, Die Sammlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern 1994-2008“, Schwerin 2009 oder „Land in Sicht, Die Kunstankäufe des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2010/2011“, Schwerin 2011). Die Künstlerinnen und Künstler können sich auch in Zukunft um ein Künstlerstipendium bewerben (vergleiche „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Stipendien im kulturellen Bereich“) oder die Angebote der Künstlerhäuser in Ahrenshoop, Plüschow oder Bröllin nutzen. 247",
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"number": 248,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Ein großes Potential für die Künstlerinnen und Künstler eröffnet schließlich das geplante Kulturportal, das 2015 ins Netz gestellt werden soll. Künstlerinnen und Künstler erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Werk im Kulturportal zu präsentieren und Angebote zu offerieren. Vereine und Verbände können dort Ausstellungen, Aufführungen, Projekte oder Konzerte mit auch einheimischen Künstlerinnen und Künstlern bewerben und auf kulturwirtschaftliche oder kulturtouristische Angebote aufmerksam machen. 272. Sieht die Landesregierung spezifische kulturpolitische Ziele und Aufgaben in den Bereichen Hochkultur, Soziokultur, Basiskultur, Demokratisierung der Gesellschaft, Ökonomie, Ökologie und Sinn- stiftung menschlichen Lebens und welche sind das gegebenenfalls? 273. Wie bewertet die Landesregierung die gegenwärtige Situation (insbesondere Defizite und Probleme) in den vorgenannten Berei- chen, und welche Ideen bzw. Vorhaben will die Landesregierung gegebenenfalls umsetzen, damit diese Defizite behoben werden können? Zu 272 und 273 Die Kultur als eine wesentliche Grundlage menschlicher Existenz, Kreativität, Motor und entscheidender Faktor gesellschaftlicher Fortentwicklungen geht alle an. Kultur erhöht die Lebensqualität, schafft Identität und stärkt das Heimat- und Selbstwertgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Sie ist gleichsam ein Seismograph für Veränderungen in der Gesellschaft und unerlässlich für eine demokratische Ordnung. Kultur wirkt präventiv gegen Gewalt und Extremismus. Kultur ist eine Gemeinschafts- und Querschnittsaufgabe (vergleiche Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion CDU auf Drucksache 4/2027). Nach Auffassung der Landesregierung ist es wenig sinnvoll und praktikabel, von „Hoch- und Breitenkultur“, von „traditioneller“ und „alternativer“ Kultur zu sprechen. Die als „tradi- tionell“ bezeichnete Kultur und die Soziokultur, die häufig verkürzt und damit fälschlicher- weise als „alternativ“ bezeichnet werden, stehen nach Ansicht der Landesregierung weder in einem Gegensatz zueinander noch in einem Verhältnis des beziehungslosen Nebeneinanders, auch nicht in einem Verhältnis der Über- und Unterordnung ihrer Werte (vergleiche Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1575). Die Landesregierung erkennt dennoch Unterschiede zwischen den Kulturbereichen. Sie haben jeweils ihre eigenen Intentionen, Konzepte und Wurzeln. Die Kulturbereiche ergänzen und bereichern sich aber auch gegenseitig. Die Trennung der Bereiche wird durch die Praxis widerlegt, da oftmals sowohl enge Kooperationen im organisatorischen Bereich als auch ein Austausch von Produktionen und vom künstlerischen Personal zwischen den Bereichen stattfindet (vergleiche Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion CDU auf Drucksache 4/2027). Zudem treten vermehrt genreübergreifende Projekte auf. 248",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Einzelheiten der Förderung legt die neue Kulturförderrichtlinie fest. Mit dem Drei-Säulen- Modell werden zukünftig die kulturelle Grundversorgung, Projekte von überregionaler oder landesweiter Bedeutung und sonstige herausragende Projekte gefördert. Dadurch erhält die Grundversorgung in den Bereichen Bibliotheken, Kinder- und Jugendkunstschulen, Musikschulen, soziokulturelle Zentren sowie Einrichtungen des Films und der Medien sowie der Literatur eine besondere Absicherung. Zu den Zielen dieser Richtlinie zählen: die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern, die Erfüllung der Anforderungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft (Inklusion), die Demokratieerzie- hung und die Zahlung des Mindestlohns nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern als Untergrenze. 274. Sieht es die Landesregierung als Bestandteil ihrer Kulturförderung, Alternativen zur Unterhaltungsindustrie zu schaffen und Kommuni- kationsräume zu öffnen, künstlerische und kulturelle Innovation hervorzubringen und Traditionen zu bewahren? Die Landesregierung will durch die Kulturförderung dazu beitragen, neue Kommunika- tionsräume zu schaffen und künstlerische und kulturelle Innovation hervorzubringen, gleichzeitig aber auch die Traditionen zu bewahren. Ob die in diesem Rahmen geförderten Projekte für die einzelne Person eine Alternati ve zur Unterhaltungsindustrie darstellen oder deren Angebote ergänzen, vermag die Landesregie- rung nicht zu beurteilen. 275. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung für die Förde- rung und den Schutz von Kunst und Kultur unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, ein größeres Spektrum der Bevölkerung kultur- politisch zu erreichen? Die neue Kulturförderrichtlinie ordnet wichtige Genres der kulturellen Grundversorgung zu und verfolgt damit das Ziel, solche Angebote für einen noch größeren Teil der Bevölkerung zu erschließen. Die Landesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass die in Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit nicht nur die künstlerische Betätigung schützt, sondern auch die Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen frei von staatlicher Beeinflus- sung sein muss. Der Staat schafft zusammen mit anderen einen Rahmen, der einzelnen Personen die Teilhabe an Kultur ermöglicht. Die Teilhabe selbst liegt in der Verantwortung jedes und jeder Einzelnen. 249",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 276. Wie hoch ist jeweils der Anteil von öffentlichen, freien und privaten Trägern von Kunst und Kultur des Landes und wie ist die personelle Ausstattung der genannten Träger (bitte getrennt nach hauptamt- lichem und freiem Personal, Anzahl der Stunden sowie bezogen auf Theater, Bibliotheken, Museen, Orchester, Musikschulen, kulturelle Zentren, Verbände, kulturelle Kinder- und Jugendarbeit, Projekte angeben)? Auf die Antwort zu den Fragen 268, 269 und 270 wird hingewiesen. Das Statistische Jahrbuch Mecklenburg-Vorpommern 2013 (Herausgeber: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 2013) enthält Informationen zu Museen, Theatern und Bibliotheken, vergleiche Seiten 100 und Fortfolgende. 277. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob bestimmte soziale, religiöse oder ethnische Gruppen bei einer Teilhabe oder Nutzung kultureller Angebote benachteiligt bzw. ausgeschlossen werden? Um welche Bevölkerungsgruppen handelt es sich gegebenenfalls, und welche kulturellen und künstlerischen Bereiche betrifft dies besonders? 278. Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung gegebenenfalls die Gründe für o. g. Beeinträchtigungen? Zu 277 und 278 Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass solche Beeinträchtigungen bestehen. 279. Wie stellt sich die Höhe des Etats für Kunst und Kultur von Mecklenburg-Vorpommern gemessen am Gesamtetat des Landes- haushalts im Zeitraum von 1990 bis 2014 dar? Vor dem Haushaltsjahr 1994 erfolgte keine elektronische Datenerfassung der Ausgaben für Kulturförderung. Gemäß Ziffer 3.1 der Aufbewahrungsbestimmungen (Anlage zu Verwal- tungsvorschrift Nummer 21.1 zu § 71 Landeshaushaltsordnung) sind Unterlagen der Gesamtrechnungsnachweisungen zehn Jahre aufzubewahren. Für 1994 bis 2003 können die betreffenden Angaben aus Landtagsdrucksache 4/2027 entnommen werden. Die Systematik dieser Beantwortung wird zur Vergleichbarkeit hier fortgeführt. 250",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die Kulturausgaben des Landes 2004 bis 2014 setzen sich summarisch aus den Mitteln des Einzelplans 07, Kapitel 0718 bis 0725 sowie den Mitteln des Einzelplans 11 „Zuweisungen über das Finanzausgleichsgesetz für Theater und Orchester“ zusammen. Jahr* Kulturausgaben Ausgaben des Landes Anteil der Kulturaus- des Landes gesamt (in Euro) gaben an den Gesamt- (in Euro) ausgaben (in Prozent) 2004 71.370.505 7.242.121.080 0,99 2005 72.725.553 7.026.538.700 1,04 2006 72.872.225 6.930.398.610 1,05 2007 71.003.333 7.131.693.610 1,00 2008 73.188.645 7.300.126.180 1,00 2009 73.400.222 7.299.106.790 1,01 2010 75.308.138 6.870.642.970 1,10 2011 82.266.729 7.303.220.150 1,13 2012 75.879.432 7.569.535.260 1,00 2013 74.477.933 7.479.251.080 1,00 2014 86.422.700 7.579.359.00 1,10 * IST-Ergebnisse für 2004 bis 2013; vorläufiges IST-Ergebnis für 2014. 280. Wie schätzt die Landessregierung die Finanzausstattung der Kom- munen in Mecklenburg-Vorpommern ein, um Aufgaben der Kultur- und Kunstpolitik erfüllen zu können und ist mittelfristig eine Erhö- hung der kommunalen Finanzmittel für diese Bereiche vorgesehen? Zur Frage der Finanzausstattung der Kommunen wird auf die Antwort zu Frage 108 verwiesen. Eine über die im Finanzausgleichsgesetz bisher vorgesehenen Zwecke hinaus- gehende Bindung von Zuweisungen des Landes für Kommunen ist nicht vorgesehen. Beschlüsse über die Verwendung des verfügbaren Budgets, unter anderem für Zwecke der Kultur- und Kunstpolitik, trifft jede Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwal- tung. 251",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 281. Welche Meinung vertritt die Landesregierung zur Ausreichung einer Kulturpauschale an die Kommunen? Die Landesregierung ist grundsätzlich daran interessiert, den Verwaltungsaufwand bei der kulturellen Förderung so gering wie möglich zu halten. Für kulturelle Maßnahmen der Kommunen beziehungsweise der von ihnen getragenen Einrichtungen, die im besonderen Landesinteresse stehen, erfolgt eine zweckgebundene Förderung im Rahmen der Kulturförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern. Dabei könnte das in der neuen Kulturförderrichtlinie ab 2015 verankerte Drei-Säulen-Modell perspektivisch im Bereich der kulturellen Grundversorgung auf eine pauschalierte Ausreichung von Kulturfördermitteln hinauslaufen. Ferner gewährt das Land nach § 16 Absatz 4 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg- Vorpommern den Oberzentren als Trägern der Mehrspartentheater und Orchester zum Ausgleich ihrer damit verbundenen Belastungen Zuweisungen in Höhe von 10,9 Millionen Euro. Über das Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern reicht das Land darüber hinaus den Kommunen Schlüsselzuweisungen zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben aus. Für diese Mittel besteht keine Zweckbindung, sie können damit auch für kulturelle Zwecke verwendet werden. Die Entscheidung über die konkrete Verwendung der Mittel trifft jede Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. 282. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der kulturellen Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern und welchen Hand- lungsbedarf leitet sie daraus ab? Durch das Engagement von Bund, Land und Kommunen konnte die vorhandene kulturelle Substanz in Mecklenburg-Vorpommern gepflegt und ausgebaut werden. Gesichert wurde dies in den Jahren nach der Deutschen Einheit auch durch den Einigungsvertrag. Nach Artikel 35 Absatz 2 dieses Einigungsvertrages darf die kulturelle Substanz in dem in Artikel 3 genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) keinen Schaden nehmen. Schon vor der Wende gab es in Mecklenburg-Vorpommern ein dichtes Netz von Kulturein- richtungen. Zu diesen zählten die heute auch im Blaubuch der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen (KNK) verzeichneten Einrichtungen wie zum Beispiel das Deutsche Meeresmuseum in Stralsund, die Ernst-Barlach-Museen in Güstrow, das Staatliche Museum Schwerin, Kunstsammlungen, Schlösser und Gärten, das Heinrich-Schliemann-Museum in Ankershagen, das Otto-Lilienthal-Museum in Anklam und das Hans-Fallada-Haus in Carwitz. Neben dem Erhalt der kulturhistorisch bedeutsamen Stätten sowie der Reform und Erneuerung der vorhandenen und fortgeführten Einrichtungen trat nach dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 die Etablierung national beachteter neuer Initiativen in Erscheinung. 252",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Hierzu zählen das Pommersche Landesmuseum in Greifswald, der Neubau der Landesbiblio- thek in Schwerin, der Neubau des Ausstellungsforums in der Ernst-Barlach-Stiftung, der Film- und Medienbereich mit zum Beispiel dem Schweriner Filmkunstfest, das Historisch- Technische Museum in Peenemünde, verschiedene Musikfestivals unter dem Dach „Musikland Mecklenburg-Vorpommern“, das Koeppen-Haus in der Hansestadt Greifswald, das Kempowski-Archiv in der Hansestadt Rostock, das Literaturhaus Uwe Johnson in Klütz und die neu entwickelten soziokulturellen Einrichtungen. Festspiele sowie Openair- Theaterfestivals kamen als Besonderheiten dazu. Das Ozeaneum in der Hansestadt Stralsund avancierte zu einem der beliebtesten Museen in der Bundesrepublik Deutschland und wurde 2010 mit dem Titel „Europas Museum des Jahres 2010“ ausgezeichnet. Überdies gelang in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, dem Norddeutschen Rundfunk und den beiden evangelischen Kirchen in Mecklenburg- Vorpommern die Herausarbeitung eines identifizierbaren kulturellen Kernthemas, der Backsteingotik, dem prägenden Baustil im gesamten Lande Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Zusammenhang müssen die Hansestädte Stralsund und Wismar genannt werden. Mit Hilfe der Landesregierung gelang es ihnen, im Jahr 2002 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen zu werden. Insgesamt konnte ein qualitativ hochwertiges Kulturangebot erhalten beziehungsweise ausgebaut werden. Die Landesregierung beabsichtigt, dies fortzuführen. Das Staatliche Museum in Schwerin erhält einen Erweiterungsbau. Konkrete Planungen gibt es auch für ein Depot- und Werkstattgebäude für das Staatliche Museum Schwerin und das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in der Stellingstraße in der Landeshauptstadt Schwerin. Zu einem späteren Zeitpunkt soll ein Archäologisches Landesmuseum eingerichtet werden. An der Universität Rostock läuft derzeit das Besetzungsverfahren für einen Lehrstuhl für Ur - und Frühgeschichte, dessen Inhaber gleichzeitig die Leitung dieses Archäologischen Landes- museums innehaben soll. Das Land unterstützt im Übrigen die Bewerbung der Landeshauptstadt Schwerin „Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ zur Aufnahme in das Welterbe der UNESCO. Die Kultusministerkonferenz beschloss am 12.06.2014, den Antrag der Landeshauptstadt Schwerin „Residenzensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ auf die deutsche Vorschlagsliste für den Titel UNESCO-Weltkulturerbe zu setzen. Ebenso werden die Bewerbungen des Reetdachdeckerhandwerks und des Malchower Volksfests um die Aufnahme in das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO und der Ludwigsluster Klassik als Best-practice-Beispiel im Rahmen des immateriellen Kultur- erbes befürwortet. Diese Bewerbungen waren erfolgreich. Die Entscheidungen hinsichtlich der Best-practice-Beispiele sind noch nicht gefallen. Die Landesregierung unterstützt im Rahmen der historischen Verantwortung weiterhin das Historisch-Technische Museum Peenemünde, dessen Mehrheitsgesellschafter das Land ist. Dafür steht die Fortentwicklung des wissenschaftlichen und touristischen Konzeptes im Vordergrund. Von besonderer Bedeutung sind hier der Einbau eines Gläsernen Fahrstuhls in das Kraftwerk des Historisch-Technischen Museums und der Ausbau einer Aussichts- plattform auf dem Dach des Gebäudes. 253",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Schließlich wird über den Einstieg des Landes in Theatergesellschaften verhandelt. Das Land hat zugesagt, darüber hinaus die Dynamisierung der Mittel für Theater und Orchester zu prüfen. 283. Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass Kultur ein Teil der Daseinsvorsorge für die Menschen in Mecklenburg- Vorpommern ist? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab? Wenn nein, bitte begründen! Der in der öffentlichen Verwaltungspraxis häufig verwendete Begriff der „Daseinsvorsorge“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. In § 2 Absatz 2 Nummer 1 Raumordnungsgesetz wird bestimmt, dass in Deutschland ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben sind. Dabei ist die „nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern“. Gemäß § 2 Nummer 6 dieses Gesetzes sollen die Gemeinden, die sich als Mittelpunkt des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens eignen, je nach der Eigenart und Bedeutung der angestrebten Mittelpunktaufgaben als zentraler Ort gestärkt werden. In ihnen sollen der Bevölkerung in angemessener Entfernung überörtliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge zugänglich sein. Der Inhalt der Daseinsvorsorge wird im oben genannten Gesetz allerdings nicht näher definiert. Welche Güter und Dienstleistungen von staatlicher Seite aus erbracht beziehungs- weise gewährleistet werden sollen, ist (ebenso wie der Begriff als solcher) Gegenstand kontroverser Diskussionen, die gesellschaftlichen Wandlungsprozessen unterliegen. Nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gehört zum Bereich der Daseinsvor- sorge das, was zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich erforderlich ist (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2013, BvR 3139/08). Dazu zählt als Teil der Leistungsverwaltung die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit, also Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Krankenhäuser und auch Bildungs- und Kultureinrichtungen (vergleiche Runkel, in: Raumordnungs- und Landespla- nungsrecht des Bundes und der Länder, Bielenberg, Runkel, Spannowsky, Reitzig, Berlin 2010, § 2 Randnummer 59). Das Bundesverfassungsgericht zählt Aufgaben der Daseinsvorsorge zu dem Bereich, den die Kommunen in eigener Verantwortung erfüllen können (Beschluss des Bundesverfassungs- gerichts vom 18.05.2009, 1 BvR 171/05). Rechtliche Grundlage der Daseinsvorsorge ist in Deutschland die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz. Das Grundgesetz umschreibt den Begriff Daseinsvorsorge als „alle Angelegen- heiten der örtlichen Gemeinschaft.“ Darunter versteht das Bundesverfassungsgericht diejenigen „Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben“. Was letztlich zum Inhalt der Daseinsvorsorge wird, muss demzufolge jede Kommune im Rahmen der Selbstverwaltung für sich entscheiden. 254",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Das Land orientiert sich an der Verpflichtung aus Artikel 16 Absatz 1 Landesverfassung und setzt sich für den Schutz und die Förderung der Kultur mit angemessenen Maßnahmen und finanzieller Unterstützung ein. Es wird zudem auf die Antwort zur Frage 282 und die Ziffern 230 und 235 der Koalitionsver- einbarung 2011 bis 2016 verwiesen. 284. Welche Grundsätze vertritt die Landesregierung zur Förderung freier Kulturträger, und wie setzt sie diese in Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen um? Die Grundlage der Förderung ist die Kulturförderrichtlinie. Besondere Regelungen für freie Kulturträger gibt es nicht. 285. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit der Förderpraxis nach Erlass der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich sowie nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (vom 26.02.2008)? Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich sowie nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes ist mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten. Der Erlass der neuen Kulturförderrichtlinie vom 14. Juli 2014 ist notwendig geworden, um die Förderung von kulturellen Projekten vom Jahr 2015 an verlässlicher und transparenter zu gestalten. Außerdem wird die Kulturförderung insgesamt übersichtlicher, da auch die Musikschulen, Kinder- und Jugendkunstschulen nach der neuen Richtlinie ihre Zuwendungen erhalten. 286. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit in Mecklenburg- Vorpommern, im Bereich Kultur bezahlte Arbeitsplätze auf dem sogenannten 1. Arbeitsmarkt zu schaffen? a) Hat die Landesregierung solche Absicht? b) Welche konkreten Ergebnisse kann sie gegebenenfalls anführen? Zu 286, a) und b) Hierfür gibt es vielfältige Möglichkeiten, die im Land genutzt werden: Das Schaffen von Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt ergibt sich in erster Linie aus der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen. 255",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Landesregierung hat im Rahmen der verschiedenen Instrumente der Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarktförderung Möglichkeiten, Unternehmen bei der Schaffung von Arbeits- plätzen - auch in Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft - im sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Schaffung beziehungsweise Sicherung von Arbeitsplätzen im Bereich der Kunst und Kultur erfolgt darüber hinaus in den kulturellen Einrichtungen, die sich in öffentlicher Rechtsträgerschaft des Landes und der Kommunen befinden. Dies ist abhängig vom Haushaltsgesetz und den darin enthaltenen Stellenplänen. Durch die Förderung kultureller Projekte, Initiativen und deren Träger werden ebenfalls bezahlte Arbeitsplätze geschaffen und unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Kleinen Anfrage auf Landtagsdrucksache 6/2973 verwiesen. 287. Welche Meinung vertritt die Landesregierung zu einem Verbands- klagerecht, um Verbänden das Einklagen substanzieller kultureller Forderungen zu ermöglichen? Als Verbandsklage wird die Klage von Vereinen oder Verbänden bezeichnet, mit der diese nicht die Verletzung eigener Rechte geltend machen, sondern die der Allgemeinheit. Grundsätzlich liegt dem deutschen Verwaltungsprozessrecht das System des Individualrechts- schutzes zugrunde. Nach § 42 Absatz 2 Verwaltungsgerichtsordnung ist nur derjenige klagebefugt, der geltend macht, in eigenen Rechten (subjektiv-öffentliches Recht) verletzt zu sein. Besondere Bedeutung erhalten Verbandsklagen zum Beispiel im Umweltrecht oder gemäß § 13 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, ein Verbandsklagerecht im Kulturbereich einzuführen. Der Unterschied zum Umwelt- und Naturschutzrecht besteht in erster Linie darin, dass in diesen Rechtsmaterien grundsätzlich Private diese Belange nicht durchsetzen können. Deshalb wurde die rechtspolitische Entscheidung getroffen, umweltrechtliche Belange auch durch Verbände gerichtlich durchsetzen zu können. Ein solches Erfordernis besteht im Kulturbereich nicht. Unklar ist zudem, in welchen Fällen eine Verbandsklage im Kulturbereich vorgesehen werden könnte. Im Übrigen fehlt es im Kulturbereich an einer Anerkennung von Kulturverbänden. Entsprechende Regelungen in anderen Ländern sind der Landesregierung ebenfalls nicht bekannt. Vielmehr ist sie der Auffassung, dass die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten ausreichen. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Frage 294 verwiesen. 256",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 288. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob die Förde- rung von Kunst und Kultur durch das weitgehende Fehlen institutio- neller Förderung sowie durch das Subsidiaritätsprinzip - konkret durch fehlende Komplementärmittel von Antragstellern - einge- schränkt oder verhindert wurde und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Unter dem Subsidiaritätsgrundsatz wird allgemein der Umstand bezeichnet, dass Zuwendungen nur dann bewilligt werden, wenn das Landesinteresse ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Dieser ergibt sich letztlich aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und ist insoweit unverzichtbar, auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass es kulturelle und künstlerische Ideen gibt, die aufgrund fehlender Eigenmittel verworfen werden bezie - hungsweise nicht zur Antragstellung gelangen. Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers werden als institutionelle Förderung bezeichnet (vergleiche Nummer 2.2 der Verwaltungsvorschriften zu § 23 Landeshaushaltsordnung). Die Landesregierung vertritt nicht die Auffassung, dass es kulturelle und künstlerische Initiativen gibt, die nur bei einer institutionellen Förderung hätten realisiert werden können. 289. Wie schätzt die Landesregierung die Situation des Kunst- und Kulturgutschutzes in Mecklenburg-Vorpommern ein und welchen weiterführenden Aufgaben stellt sie sich auf diesem Gebiet? Die Landesregierung schätzt die Situation des Kunst- und Kulturgutschutzes als sehr gut ein. Zur Situation des Kulturgutschutzes in der Bundesrepublik Deutschland wird allgemein auf den „Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland“ verwiesen. Die Koordinierungsstelle Magdeburg ist die zentrale deutsche Serviceeinrichtung für Kulturgutdokumentation und Kulturgutverluste. Sie wird vom Bund und allen Ländern getragen und hat ihren Sitz beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Ziele der Arbeit der Koordinierungsstelle sind insbesondere das Herstellen von nationaler und internationaler Transparenz und die beratende Unterstützung von in- und ausländischen Personen und Institutionen. Die Koordinierungsstelle ist insbesondere - Betreiberin von Datenbank und Informationsportal www.lostart.de, - Fachadministratorin der Website www.kulturgutschutz-deutschland.de, - Herausgeberin der Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle und - Geschäftsstelle der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz. 257",
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"number": 258,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Mittlerweile wurden aus Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Kulturgüter in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes aufgenommen. Eine aktuelle Übersicht der aus Mecklenburg-Vorpommern in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragenen Kulturobjekte ist im Internet vorhanden (www.kulturgutschutz-deutsch- land.de/DE/3_Datenbank/Kulturgut/MecklenburgVorpommern/mecklenburgvorpommern_no de.html). Über die Aufnahme entscheidet die oberste Landesbehörde. Vor der Entscheidung hat sie einen von ihr zu berufenden Sachverständigen-Ausschuss zu hören (vergleiche § 2 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung). Er besteht aus fünf Sachverständigen. Einer von ihnen ist auf Vorschlag des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zu berufen. Bei der Berufung der Sachver- ständigen sind die Kreise der Fachleute aus den öffentlichen Verwaltungen, der Hochschul- lehrkräfte, der privaten Sammlerinnen und Sammler, des Kunsthandels und Antiquariates zu berücksichtigen. Mit dem Ankauf der Sammlung „Christian Ludwig Herzog zu Mecklenburg“ leistete die Landesregierung zusammen mit der Kulturstiftung der Länder und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien einen wichtigen Beitrag zum Kulturgutschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kunstschätze der Sammlung „Christian Ludwig Herzog zu Mecklenburg“ können auch über das Jahr 2014 hinaus in Mecklenburg-Vorpommern gezeigt werden. Die Landesregierung hat abschließend mit Donata Herzogin zu Mecklenburg-von Solodkoff in Berlin über den Ankauf der oben genannten Sammlung verhandelt und ein einvernehmliches Ergebnis erzielt. Das Verhandlungsergebnis wurde von der Landesregie- rung am 25. März 2014 gebilligt und ein entsprechender Vertrag am 26. Juni 2014 unterzeichnet. Die Landesregierung begrüßt schließlich die Absicht der Bundesregierung, die Mittel für die Provenienzforschung zu verstärken, um dem Anspruch auf Restitution NS-verfolgungs- bedingter entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, gerecht zu werden (vergleiche Bundes-Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, vom 14. Dezember 2013, Seite 91). Die Arbeitsstelle für Provenienzforschung unterstützt seit 2014 ein Projekt an der Univer- sitätsbibliothek Rostock zur Ermittlung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Zu den bisherigen Ergebnissen der Provenienzforschung in Mecklenburg-Vorpommern wird auf die Landtagsdrucksache 6/1590 verwiesen. Bund und alle Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände errichteten vor diesem Hintergrund die Stiftung „Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“ als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg, die die Aufgaben der oben genannten Koordinierungsstelle Magdeburg sowie der Arbeitsstelle für Provenienzforschung weiterführen und ausbauen soll. Die Stiftung „Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“ hat ihre Arbeit am 1. Januar 2015 aufgenommen. 258",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 290. Wie wurden und werden die Aufgaben gemäß Artikel 35 des Eini- gungsvertrages in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und welche Hilfeleistungen des Bundes kamen dabei zur Anwendung (bitte auf- geschlüsselt nach Art und Dauer der Förderung sowie Einrichtung seit dem Jahr 1990)? Artikel 35 des Einigungsvertrages hebt die Bedeutung der Kultur auch vor der politischen Wende hervor. Artikel 35 Absatz 2 gebietet, dass die kulturelle Substanz im Beitrittsgebiet keinen Schaden nehmen darf. Zum Ausgleich der Auswirkungen der Teilung Deutschlands kann der Bund übergangsweise zur Förderung der kulturellen Infrastruktur einzelne kulturelle Maßnahmen und Einrichtungen in dem in Artikel 3 genannten Gebiet mitfinanzieren, vergleiche Artikel 35 Absatz 7 des Einigungsvertrages. Nach Angaben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien setzen sich die Hilfeleistungen des Bundes auf der Grundlage von Artikel 35 des Einigungsvertrages seit 1990 wie folgt zusammen: Überblick Kulturförderung Neue Länder - Mecklenburg-Vorpommern ab 1990 Förderprogramme 1991 bis 1994 Im Rahmen der Übergangsfinanzierung Kultur (1991 bis 1993) stellte der Bund für das Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 143 Millionen Euro zur Verfügung. Im Einzelnen 9 handelte es sich um folgende Programme: 1. Substanzerhaltungsprogramm Förderung von kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung; Bundesanteil: 72 Millionen Euro. 2. Infrastrukturprogramm Stabilisierung der Substanz, Modernisierung der Struktur und Ausgleich von Benachteili- gungen von kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen in Städten, Gemeinden und Landkreisen; Bundesanteil: 56 Millionen Euro. Zum Beispiel Sanierung der Marienkirche Neubrandenburg, Erhalt der Einrichtung des Musikkonservatoriums Schwerin, Ausstattung der Kreisbibliothek Greifswald, Ausstattung und Produktionsförderung für das Landes- filmzentrum Schwerin, Erhalt der Musikschule „Rudolf Wagner-Régeny“ in Rostock. 3. Denkmalschutzsonderprogramm Sicherung, Erhalt und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern und historischen Bauten, Bundesanteil: 14 Millionen Euro. 4. Programm „Kulturelle Einheit Deutschlands“ Bundesanteil 0,8 Millionen Euro. 9 Für die Programme „Kirchenbauförderung“, „Künstlerförderung im Rahmen der Stiftung Kulturfonds“, 1994er Tranche für Kultur aus „Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR“ kann kein konkreter Anteil für Mecklenburg-Vorpommern angegeben werden. 259",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Förderprogramme ab 1995 1. Leuchtturmprogramm Förderung von bis zu 50 Prozent der Personal- und Sachkosten beziehungsweise Investitionskosten von national bedeutsamen Einrichtungen, hier: Stiftung Deutsches Meeresmuseum Stralsund im Zeitraum 1995 - 2013; Bundesanteil 2013: 992.000 Euro. 2. Denkmalschutz-Sonderprogramm „Dach und Fach“ Sicherung und Erhalt von Kulturdenkmälern in den neuen Ländern im Zeitraum 1996 bis 2003; Bundesanteil: 7,4 Millionen Euro. Zum Beispiel Sanierung Marienkirche Bergen, Schweizerhaus im Schlosspark Ludwigslust, Schloss Penkun, Klosterkirche Malchow, Schloss Ulrichshusen (Nebengebäude). Weitere Förderprogramme ab 1998 1. Investitionsprogramm Kultur in den neuen Ländern (seit 2000 Aufbauprogramm „Kultur in den neuen Ländern“) Verbesserung der Attraktivität von Kultureinrichtungen, Modernisierung von wichtigen Kulturgebäuden und Verbesserung der internationalen Ausstrahlung von Spitzeninstitu- tionen im Zeitraum 1999 bis 2003; Bundesanteil: 18,7 Millionen Euro. Zum Beispiel die Erweiterung der Landesbibliothek in Schwerin, Einbau eines Konzertsaales in die ehe- maligen Kirche St. Marien in Neubrandenburg, museale Um- und Neugestaltung Schiff- fahrtsmuseum Rostock, Sanierung Galeriegebäude des Staatlichen Museums Schwerin. 2. Programm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland - Invest Ost“ Förderung von baulichen Maßnahmen und Beschaffungsmaßnahmen im Zeitraum 2004 bis 2013; Bundesanteil: 9,3 Millionen Euro. Zum Beispiel für die Wiederherstellung von Ausstellungsräumen im Schloss Schwerin, Sanierung des Staatlichen Museums Schwerin (Galeriegebäude), Errichtung des Kunstmuseums Ahrenshoop. 3. Programm „Kleine Leuchttürme“ Förderung von (Investitions-) Maßnahmen in Einrichtungen mit herausragender kulturpolitischer Bedeutung im Zeitraum 2004 bis 2013; Bundesmittel: 0,5 Millionen Euro. Zum Beispiel Ernst-Barlach-Museum - Erweiterungsbau für Museumspädagogik. Allgemeine Einzel-/ und Dauerförderungen (also keine spezifische „Neue Länder“- Förderung) Beispielhaft: 1. zahlreiche Einzelprojekte (zum Beispiel Errichtung des Ozeaneums in Stralsund (30 Millionen Euro Bundesanteil), Unterstützung des Erwerbs der Sammlung von Werken Günther Uecker für die Galerie Alte/Neue Meister Schwerin) und 2. andere institutionelle Förderungen, zum Beispiel Pommersches Landesmuseum (666.000 Euro in 2013), 3. bundesweite Förderprogramme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“, Denkmal- schutzsonderprogramme seit 2007, Konjunkturprogramm II) und 4. bundesweite Förderung beziehungsweise Förderprogramme anderer Bundesressorts (zum Beispiel Kulturelle Bildung/Forschung des Bundesministeriums für Bildung und For- schung, Mittel der Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung der regionalen Wirtschaft des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Sonderzuweisungen gemäß Solidar- pakt II über das Bundesministerium der Finanzen). 260",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 291. Teilt die Landesregierung die Auffassung von Landkreisen und Kommunen, Kultureinrichtungen und -vereinen sowie von Fach- leuten, die Beratungsstelle für Kulturschutz in Mecklenburg-Vor- pommern müsse wieder eingerichtet werden? Wenn nicht, warum nicht? Entsprechende Auffassungen wurden an die Landesregierung aktuell nicht herangetragen. 292. Welche konkreten Schritte hat die Landesregierung seit 1990 unter- nommen, um den Auftrag gemäß Artikel 16 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen? Alle Maßnahmen der Landesregierung zielen auf die Realisierung der Staatsziele der Landesverfassung ab. Gemäß Kommentar zur Landesverfassung zu Artikel 16 (Kohl in: Litten/Wallerath: Artikel 16 Randnummer 4) „folgen allerdings keine unmittelbaren Rechtspflichten eines Einzelnen und keine subjektiven Rechte etwa auf Fördermittel.“ Insoweit die Frage dennoch auf die Finanzierung abhebt, wird auf die Antworten zu den Fragen 186 und 279 verwiesen. Darüber hinaus hat die Landesregierung seit 1990 die Rahmenbedingungen für den Sport kontinuierlich verbessert. Ein breiter Katalog staatlicher Sportfördermaßnahmen, zu dessen gesetzlichen Grundlagen vor allem das Sportfördergesetz zählt, gewährleistet einen umfassenden Schutz und die Förderung des Sports in Mecklenburg- Vorpommern. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 183, 190, 265, 267 und 293 verwiesen. 293. Auf welche Ergebnisse kann die Landesregierung beim Schutz und bei der Förderung der niederdeutschen Sprache verweisen und wel- ches sind ihre nächsten Aufgaben bzw. Vorhaben auf diesem Gebiet? Gemäß Artikel 16 Absatz 2 Landesverfassung schützt und fördert das Land die Pflege der niederdeutschen Sprache. Die Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU für die sechste Wahlperiode des Landtages Mecklenburg-Vorpommern stellt zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache in Ziffer 234 fest: „Die niederdeutsche Sprache wird auf der Grundlage der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützt und gepflegt.“ Nach Artikel 7 Ziffer 4 Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat sich das Land 1994 verpflichtet, „erforderlichenfalls Gremien zur Beratung der Behörden in allen Angelegenheiten der Regional- oder Minderheitensprachen einzusetzen“. 261",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Daher ist im Juni 1996 der Niederdeutschbeirat Mecklenburg-Vorpommern erstmals berufen worden. Dieser soll nachfolgende Ziele erreichen: - Koordinierung und Vernetzung sämtlicher Niederdeutschaktivitäten in Mecklenburg- Vorpommern, - Beratung des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur in allen Fragen des Niederdeutschen, - Durchführung von Niederdeutschveranstaltungen, - Förderung der überregionalen Zusammenarbeit. Ergänzend wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2608 verwiesen. Der Niederdeutsch-Beirat wurde im Juli 2014 in neuer personeller Zusammensetzung berufen. Er widmet sich insbesondere der Neuorganisation der Niederdeutsch- und Heimatpflege, der Stärkung der niederdeutschen Sprachvermittlung an den Schulen sowie der Bereitstellung von modernem Arbeits- und Lesematerial für die Niederdeutschpflege in Mecklenburg-Vorpommern. Der Förderung und Pflege der niederdeutschen Sprache an den Schulen widmet sich die Landesbeauftragte für Niederdeutsch. Außerdem übernimmt sie die Organisation des Plattdeutsch-Wettbewerbs für Kinder und Jugendliche. Mit großem Erfolg wurde der 11. Plattdeutsch-Wettbewerb des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Die Veranstaltung fand am 15.03.2014 in der Landeshauptstadt Schwerin statt. Auch in Zukunft wird die Förderung der niederdeutschen Sprache in den Schulen und Kindergärten des Landes im Vordergrund stehen. Auf die neue Möglichkeit für Nach- mittagsangebote in Ganztagsschulen und vollen Halbtagsgrundschulen in Mecklenburg- Vorpommern, eigenständige Unterrichtseinheiten durchführen zu können, wird hingewiesen. Dafür könnten insgesamt 24 Millionen Euro abgerufen werden, zum Beispiel für Platt- deutschunterricht durch Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler (vergleiche Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 28.01.2014 „Musikschulen, Kultur- und Sportvereine können Ganztagsschulen unterstützen“). Daneben werden nach der erfolgreichen Durchführung eines Modellprojektes „Nieder- deutsch an Kindergärten in Mecklenburg-Vorpommern“ von 2010 bis 2012 Mittel für die Niederdeutschförderung in der frühkindlichen Bildung bereitgestellt. Außerdem wird die wissenschaftliche Erforschung des Niederdeutschen weiterhin eine große Bedeutung haben; am Institut für Deutsche Philologie der Universität Greifswald, am Institut für Germanistik sowie am Institut für Volkskunde/Wossidlo-Archiv der Universität Rostock, bei der Fritz Reuter Gesellschaft e. V., die 2010 federführend beim Projekt „Reuter 200“ mit vielen Aktivitäten anlässlich des 200. Geburtstag Fritz Reuters tätig war, und der John Brinckman Gesellschaft e. V., die 2014 den 200. Geburtstag Brinckmans für eine Kampagne „John Brinckman 200“ nutzte. Die Pflege der niederdeutschen Sprache bleibt ein Schwerpunkt der jährlichen kulturellen Projektförderung für die verschiedenen Niederdeutschvereine in Mecklenburg- Vorpommern. Die Landesregierung unterstützt im Übrigen einen länderübergreifenden Antrag einer Bewerbung der Niederdeutschen Theater um die Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO. 262",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 294. Welcher Rahmen und welche Möglichkeiten wurden für ein demokratisches Mitspracherecht von Verbänden, Vereinen und Ini- tiativen geschaffen, um die Landesregierung bei der Weiterent- wicklung und Erweiterung des Gestaltungsspielraumes der Kultur- politik sowie bei der Realisierung kulturpolitischer Prozesse zu beraten? Demokratische Legitimation erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend Artikel 3 Absatz 1 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern über Wahlen und Abstim- mungen. Der Landtag ist nach Artikel 20 Absatz 1 Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern die gewählte Vertretung des Volkes. Die genannten Institutionen können über Abgeordnete und Fraktionen Einfluss nehmen oder sich direkt an die Landesregierung beziehungsweise das zuständige Ministerium wenden. Umgekehrt suchen auch Parlament und Regierung regelmäßig den Rat der genannten Institutionen, zum Beispiel in Form von Anhörungen. Darüber hinaus hat die Landesregierung Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten über den Landeskulturrat und die Landeskulturkonferenz geschaffen. Die im Aufbau befindlichen Kreiskulturräte sind eine weitere Möglichkeit, sich beratend in kulturpolitische Prozesse einzubringen. 295. Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeit des Landeskulturrates Mecklenburg-Vorpommern und welche Veränderungen sind für den Kulturbereich seit seinem Bestehen eingetreten? Die Arbeit des Landeskulturrates wird vonseiten der Landesregierung als sehr wertvoll eingeschätzt. Die Veränderungen für den Kulturbereich liegen in erster Linie in der Etablierung einer neuen Kommunikationsstruktur unter Einbeziehung der Kulturschaffenden. Für weitergehende Informationen wird auf folgende Internetseite verwiesen: http://www.regierung- mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/bm/Themen/Landeskulturrat/ index.jsp. Aufgrund der sehr positiven Erfahrung unterstützt die Landesregierung darüber hinaus die Gründung von Kreiskulturräten ausdrücklich. 263",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 296. Wie wurde seitens der Landesregierung die Vernetzung im Bereich Kultur vorangetrieben und intensiviert? Die Vernetzung im Bereich der Kultur ist ein wichtiges kulturpolitisches Anliegen der Landesregierung. Die Landesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Vernetzung im Kulturbereich voranzubringen. So hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur den Landeskulturrat berufen (vergleiche Antwort zu Frage 295). Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang auch die Durchführung der Landeskulturkonferenzen. Dem gleichen Ziel dient die Neuausrichtung des Kulturportals. Als Instrument für Marketing und Vernetzung wird das Portal neu aufgestellt: von einem zentral geführten Informationsportal zum Thema Kultur zu einem modernen Internetportal, dessen Inhalte maßgeblich und landesweit von den Akteurinnen und Akteuren in den Bereichen Kultur und Kulturtourismus bestimmt und genutzt werden und die sich auf dieser Plattform aktiv präsentieren können. Auch regionale Microsites in Form von Profilen sollen technisch und inhaltlich eingebunden werden. Eine umfassende Schnittstelle zur Veranstaltungsdatenbank des Tourismusverbandes soll ebenfalls realisiert werden. Ein weiteres Beispiel betrifft die Museen. 23 Einrichtungen vernetzen sich im Rahmen eines bei der Stiftung Mecklenburg angesiedelten Projekts zum „Virtuellen Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern“. Entsprechendes gilt für die Bibliotheken, die Musikschulen und die Kinder- und Jugend- kunstschulen, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von jeweils einheitlichen Standards. Das von der Landesregierung geförderte „Netzwerk Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Mecklenburg-Vorpommern“ begünstigt die Vernetzung kultureller Einrichtungen untereinander sowie die Vernetzung schulischer und außerschulischer Projekte. Eine weitere Besonderheit ist die Entwicklung der „Initiative der Backsteingotik“, die dem Erbe der Hanse Rechnung trägt, als dem prägenden Baustil im Lande Mecklenburg- Vorpommern. Das Land, die Kommunen, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der Tourismusverband Mecklen- burg-Vorpommern und der Norddeutsche Rundfunk als Medienpartner arbeiten hier aktiv zusammen. Ein Teilprojekt daraus ist die Klosterroute in Mecklenburg-Vorpommern. In ihr sind die über 30 ehemaligen Klosterstätten vertreten. Sie haben sich zu einem Verein Klosterstätten in Mecklenburg-Vorpommern zusammengeschlossen. In jüngerer Zeit werden die einzelnen Klosterstätten über historische Pilgerwege miteinander verbunden. Die „Europäische Route der Backsteingotik“ hat nahezu 40 Partner aus dem Ostseeraum zu einem internationalen touristischen Projekt zusammengeführt. Sie wurde im Rahmen der denkmal2010 in Leipzig ausgezeichnet mit einer Goldmedaille für „herausragende Leistungen in der Denkmalpflege in Europa“. Die „Europäische Route der Backsteingotik“ erhielt im Herbst 2012 ferner einen Sonderpreis der Jury des europa nostra-Komitees. Damit würdigte die Organisation, die unter anderem den Erhalt des kulturellen Erbes in Europa zum Ziel hat, die besondere Arbeit des Vereins. 264",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 297. Welche Fachforen, Workshops oder Branchentreffen wurden von der Landesregierung zum Thema „Kultur- und Kreativwirtschaft“ seit 1990 organisiert? Aufgrund des genannten Zeitraumes von 23 Jahren und des insoweit nur noch teilweise verfügbaren Aktenbestandes liegen der Landesregierung keine vollständigen Veranstaltungs- übersichten vor. Gleichwohl waren die Kultur- und Kreativwirtschaft oder Teile der Branche im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Branchentreffen der Tourismus- und Freizeit- wirtschaft oder im Zusammenhang mit Treffen aus Kunst und Kultur sowie Kulturschaf- fenden immer auch Bestandteil der Treffen beziehungsweise brancheninterner Kommunika- tion. Vor allem wurden mit dem Start der ersten Image- und Marketingkampagnen der Tourismusverbände und lokalen Tourismusorganisationen Anfang der 90er Jahre Initiativen und Veranstaltungen der Kultur- und Kreativwirtschaft, zum Beispiel Festspiele, Musik- und Theaterfestivals, maritime Großveranstaltungen, Kunst offen, Kunst heute, Modeevents, Kunsthandwerkermärkte, Kleinkunstfestivals und andere, zu Marketingschwerpunkten erklärt. Seit dem Start der Bundesinitiative „Kultur- und Kreativwirtschaft“ im Jahr 2008 sind die Aktivitäten der Landesregierung für die vielfältigen Themen des Wirtschaftszweiges nochmals besonders in die öffentliche Wahrnehmung und in das fachliche Interesse gerückt. 298. Welche langfristige kulturpolitische Perspektive ist für die Kultur- und Kreativwirtschaft seitens der Landesregierung maßgebend? Die Kultur- und Kreativwirtschaft besitzt in ihrer vorwiegenden Eigenschaft als Dienst- leistungsbranche in Zusammenarbeit mit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, mit dem Erhalt und dem Ausbau der Kunst und Kultur sowie mit der kulturellen kommunalen Infrastruktur wirtschaftlich und kulturell eine stabile Basis und gute Rahmenbedingungen. Die langfristigen Perspektiven für die Branche werden wegen ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Potentiale und wegen der Vielfalt, Innovationsfähigkeit und gesellschaftlichen Relevanz positiv eingeschätzt. Dies gilt insbesondere, wenn lokal und regional die Sichtbarkeit dieser Vielfalt und deren Fähigkeit als Potential und Standortstärke genutzt und die Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftszweigen, Auftraggebern und Kooperationspart- nern noch erhöht werden können. 265",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 299. Plant die Landesregierung eine Evaluation für den Bereich der Kul- tur- und Kreativwirtschaft in Form eines Kulturwirtschaftsberichtes für das Land Mecklenburg-Vorpommern? Wenn nicht, welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine faktengestützte und sachgerechte Entscheidungsgrundlage zu erhalten? Die Landesregierung plant keine Evaluation für den Bereich der Kultur- und Kreativwirt- schaft in Form eines Kulturwirtschaftsberichtes. Die Landesregierung nutzt für die Datenbasis und Kenntnis der Branche unter anderem das Unternehmensregister und die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Amtes Mecklenburg- Vorpommern sowie die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Zusätzlich werden Branchenmonitorings der Bundesregierung, Expertisen, Analysen von Banken und Wirtschaftsinstituten, der Austausch und die Erfahrungsberichte in den Bund-Länder- sowie in den Ländergremien oder Arbeitsgruppen, einschlägige Fachpublikationen und Presse- meldungen sowie Branchentreffen in und außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern für faktengestützte sachgerechte Entscheidungsgrundlagen herangezogen und genutzt. In Bezug auf die Kulturförderung erhält die Landesregierung Informationen von den Zuwendungsempfängern. Weitere Informationsquellen ergeben sich aus der Zusammenarbeit mit dem Landeskulturrat und den regelmäßig durchgeführten Landeskulturkonferenzen. Auch erwartet die Landesregierung positive Auswirkungen durch das neue Kulturportal. 300. Welche mehrsprachigen und welche barrierefreien Kommunikationsnetzwerke, Angebote und Plattformen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, um die Vernetzung für die Bereiche Kunst und Kultur sowie Kultur- und Kreativwirtschaft international voranzutreiben und wie schätzt die Landesregierung die bislang erzielten Effekte ein? Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist an zahlreichen mehrsprachigen Netzwerken beteiligt, die die internationale Kooperation, vor allem im Ostseeraum, fördern sollen. Als Beispiel der internationalen Vernetzung von Kunst und Kultur wird auf die „Europäische Route der Backsteingotik“ verwiesen. Das Internetangebot der „Europäischen Route der Backsteingotik“ (www.eurob.org) ist in deutscher, englischer und polnischer Sprache abrufbar. Ein weiteres Beispiel solcher internationaler Kooperation im kulturellen Bereich stellt die „Monitoring Group on Culteral Heritage in the Baltic Sea States“ dar, deren Internetangebot in englischer Sprache eingestellt ist (www.mg.kpd.lt) Ein weiteres Projekt ist das „AGORA 2.0 - Heritage Tourism for Increased Baltic Sea Region Identity“. Auf der Projektwebseite www.agora2-tourism.net sind die fünf Treasures of the Baltic Sea-Broschüren „Stones and Rocks“, „Forests“, „Red Brick Gothic“, „Shifting Sand Dunes“, „Castles and Museums“ sowie weitere Informationen zu erhalten. 266",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Dem gleichen Ziel dient der Pommersche Jakobsweg, der von Litauen bis Rostock reicht. Das Internetangebot (http://www.szczecin.eu/de/zycie_w_miescie/aktualnosci/34288- der_pommersche_ jakobsweg.html) ist in deutscher, englischer und polnischer Sprache verfügbar. Von Bedeutung ist auch die Zusammenarbeit des Historisch-Technischen Museums Peenemünde (HTM), dessen Mehrheitsgesellschafter das Land Mecklenburg-Vorpommern ist, mit dem Kosmonautenmuseum in Moskau und mit Baikonur in Kasachstan sowie mit entsprechenden Einrichtungen in Huntsville und Cape Canaveral in den Vereinigten Staaten von Amerika. Das HTM ist als Kooperationspartner des United States Holocaust Memorial Museum (www.ushmm.org) und The Baltic Initiative and Network (www.coldwarsites.net) mit diesen Einrichtungen vernetzt. Das Museum ist Mitglied der Europäischen Route der Industriekultur (www.erih.net) und hierüber vernetzt. Im vergangenen Jahr wurden die Ausstellungshinweise im HTM sowie ein Teil der Ausstellungstexte in die polnische und englische Sprache übersetzt. Die Anzahl polnischer Besucherinnen und Besucher ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Bauen und Wohnen 301. Wie beurteilt die Landesregierung die Entschließung des Euro- päischen Parlaments vom 11. Juni 2013 über den sozialen Woh- nungsbau in der Europäischen Union (2012/2293(INI))? Bei der Bewertung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Juni 2013 über den sozialen Wohnungsbau in der Europäischen Union (2012/2293(INI)) ist zwischen Verfahren und Inhalten zu trennen. Zum Verfahren unterstützt das Parlament die Bestre- bungen der Kommission in diesem Bereich, das heißt auch das Parlament möchte der Kommission die Kompetenz gegenüber den Mitgliedsstaaten einräumen, zu definieren, was sozialer Wohnungsbau ist, vergleiche Ziffer 4 bis 8 der Entschließung. Von den Inhalten her ist das Parlament der Auffassung, die Kommission würde den sozialen Wohnungsbau zu restriktiv definieren, indem sie nur auf benachteiligte Gruppen abzielt (Ziffer 9). Nach Auffassung der Landesregierung ist das soziale Wohnungswesen Angelegenheit der Mitgliedsstaaten und nach der Föderalismusreform damit Angelegenheit der Bundesländer. Die Bauministerkonferenz hat in den vergangenen Jahren wiederholt beschlossen, dass die Förderpolitiken der Europäischen Union zu respektieren haben, dass für den Bereich der Wohnraumförderung keine Regelungskompetenz besteht. 267",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 304. Welche Instrumente oder Daten nutzt die Landesregierung, um beur- teilen zu können, ob ausreichend angemessener Wohnraum zu sozial tragbaren Bedingungen zur Verfügung steht? Was muss gegebenenfalls getan werden, dies zu gewährleisten? Die amtlich erhobenen Daten, darunter der Zensus 2011, die jeweils aktuellen Mikrozensus- erhebungen und weitere Auswertungen des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern sowie der Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung werden kontinuierlich ausgewertet. Ergänzend erfolgt die Auswertung der kommunalen Monitoringberichte, in denen auch die Entwicklung der Wohnungsnachfrage mit Prognoseaussagen enthalten ist. Diese Monitoringberichte erstellen die rund 40 größten Städte im Land, darunter Greifswald, Güstrow, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar. Die Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommerscher Wohnungsunternehmen (AMVW) stellt dem Land jährlich zusammenfassende Daten ihrer 149 Mitgliedsunternehmen (zusammen knapp 60 % aller Mietwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern im Bestand) zur Verfügung. Diese beinhalten unter anderem Daten zum Leerstand, Durchschnittsmiete und Betriebskostenentwicklung. Darüber hinaus erstellen die großen Städte einen Mietspiegel, aus dem das allgemeine Mietenniveau zu erkennen ist. Es erfolgt eine regelmäßige Beobachtung dieser Daten für eine Beurteilung des Wohnungsmarktes. Die Auswertung dieser unterschiedlichen Berichte ist gut geeignet, um sich anbahnende Engpässe in der Nachfragesituation zu erfassen. Haushalte mit geringem Einkommen, die mit ihrer Miete überlastet sein sollten, können einen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen. Mit Wohngeld wird die Bezahlbarkeit der Wohnungen auch für Haushalte mit geringem Einkommensniveau gewährleistet. 305. Was spricht für oder gegen einen Wohnungsbericht/Wohnungs- monitoring nach dem Vorbild anderer Bundesländer, um ein regional differenziertes Bild über die Wohnsituation zu erhalten und gegebenenfalls erforderliche Schritte zur Verbesserung der Wohnsituation einleiten zu können? Prognosen und Handlungsstrategien für eine bedarfsorientierte Wohnungspolitik sind aus Wohnungsmarktberichten nur kurzfristig ableitbar, weil die vielfältigen Variablen und Wohnungsmarktindikatoren Schwankungen unterliegen, die langfristig nicht verlässlich kalkulierbar sind. Mit den Daten des Zensus 2011, den Fortschreibungen der Integrierten Stadtentwicklungs- konzepte und der Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung für Mecklenburg- Vorpommern sowie den Erkenntnissen der Enquetekommission „Älter werden in M-V“ zum Thema „Wohnen im Alter“ liegen hinreichende Informationen zur regionalen Wohnungs- angebots- und Nachfrageentwicklung vor. 269",
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"number": 270,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Gemeinden, die Städtebaufördermittel erhalten, müssen einen Monitoringbericht erstellen. Dieser Bericht beinhaltet unter anderem jährliche Wohnungsbestände, Wohnungsleerstand und Bevölkerungszahlen. In Verbindung mit den unter Frage 304 genannten Datenquellen zeichnet sich ein differenziertes Bild zur Wohnungssituation. Der Aufwand für die Erstellung eines separaten Wohnungsmarktberichts stünde in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem potentiell geringen Erkenntnisgewinn. 306. Wie stellt sich die Wohnsituation im Land dar? In welchen Kommunen/Gemeinde- oder Stadtteilen und für welche Personengruppen ist es schwierig, angemessenen Wohnraum zu sozial tragbaren Bedingungen zu finden bzw. zur Verfügung zu stellen? Die Wohnsituation im Land ist regional differenziert und insgesamt entspannt; landesweit übersteigt das Wohnungsangebot die Nachfrage. Die meisten Menschen im Land leben heute in qualitativ guten und bedarfsgerechten Wohnungen mit sozial verträglichen Wohnkosten. Im Rahmen der Prüfung für eine mögliche Kappungsgrenzenverordnung nach Maßgabe des § 558 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch wurde die Versorgungssituation mit Mietwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern geprüft. Im Ergebnis wurde nachgewiesen, dass in keiner Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Wohnungsnot oder hohe Kaltmieten sind kein Problem auf den regionalen Wohnungsmärkten, wenngleich die Miethöhen regional differieren. Angesichts des großen und flächendeckenden Angebotes der kommunalen Wohnungsunter- nehmen und der Wohnungsgenossenschaften, die landesweit rund 287.000 Mietwohnungen verwalten, ist die Versorgung mit Wohnungen zu moderaten Mietkosten sichergestellt. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft mecklenburgisch-vorpommerscher Wohnungsunternehmen in ihrer Jahresauswertung 2013 liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete im erfassten Bestand landesweit bei 4,87 Euro/m² monatlich und bewegt sich zwischen 4,60 Euro/m² (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) und 5,45 Euro/m² (Hansestadt Rostock). Ferner beläuft sich laut Mietspiegel der Hansestadt Rostock die durchschnittlich gezahlte Nettokaltmiete auf 5,52 Euro/m². Insofern ist das allgemeine Mietniveau noch als moderat zu bezeichnen. Nach dem Zensus 2011 liegt der Leerstand aller Wohnungen landesweit bei 6,3 Prozent (Bundesdurchschnitt: 4,5 Prozent) und schwankt in den 15 größten Gemeinden des Landes zwischen 12,2 Prozent in Anklam und 3 Prozent in Ribnitz-Damgarten. Die Universitäts- standorte Rostock und Greifswald verzeichnen entgegen des landesweiten Trends geringere Leerstände. Nach den Monitoringberichten, die im Rahmen der Anträge für die Städtebauför- derung einzureichen waren, standen in Rostock per 31. 12. 2012 insgesamt 3.023 Wohn- einheiten leer. Dies entspricht einem Leerstand von 2,5 Prozent. Im Allgemeinen sind 2-3 Prozent des Leerstandes strukturell das heißt fluktuationsbedingt. 270",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Damit ist der Wohnungsmarkt von Rostock ein Grenzfall, der von der Landesregierung beobachtet wird. Allerdings weisen mehrere Stadtteile insbesondere mit sozialverträglichen Mieten (zum Beispiel Dierkow, Schmarl, Groß Klein und Toitenwinkel) Leerstände zwischen 4,1 Prozent - 7,9 Prozent aus, sodass auch Personengruppen mit geringem Einkommen versorgt werden können. In den Jahren 2009 bis 2012 entstanden in Rostock rund 2000 neue Wohnungen. Nach Informationen der Landesregierung ist der Neubau von 4.000 weiteren Wohnungen geplant. Mit dieser massiven Angebotsausweitung sollte sich die Lage darüber hinaus spürbar entspannen. Sofern sich keine drastische Verschlechterung abzeichnet, ist auf die Selbstregu- lierung des Marktes zu setzen. In Greifswald schlägt sich der massive Neubau der letzten Jahre bereits in einem stagnie- renden bis leicht steigenden Leerstand über 3 Prozent nieder. Die durchschnittlich gezahlte Miete bei der Wohnungsgenossenschaft und -gesellschaft, die rund 60 Prozent des Marktes abbildet, ist für das Jahr 2012 mit einer Nettokaltmiete von 4,84 Euro/m² als sozial verträglich für jegliche Personengruppen einzuschätzen. 307. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit einer landes- gesetzlichen Regelung, auf deren Grundlage Kommunen zumindest für ausgewählte Stadt- oder Ortsteile bzw. Ortslagen die Zweckent- fremdung von Wohnungen beispielsweise für Feriennutzung unter- binden können? Die Notwendigkeit einer landesrechtlichen Regelung wird nicht gesehen, denn mit dem Zweckentfremdungsübertragungsgesetz vom 25. Juni 1996 (GVOBl. M-V S. 286) wurden allen kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden die Aufgaben der Genehmigung der Zuführung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten übertragen. 308. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit, im Sozial- recht einen guten energetischen Zustand als ein Kriterium für die Angemessenheit einer Wohnung gesetzlich zu verankern? Stetig steigende Energiekosten sind ein gesamtgesellschaftliches Thema. Die damit einhergehenden Mietkostensteigerungen belasten vor allem auch einkommensschwache Haushalte und damit ebenfalls die Sozialleistungssysteme. Daher sind energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohnungen wichtig, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu steigern. Um dies zu erreichen, gilt es Lösungswege außerhalb der Sozialleistungssysteme zu finden, von denen im Ergebnis natürlich auch die Leistungs- berechtigten nach dem SGB II und SGB XII profitieren würden. 271",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Landkreise und kreisfreien Städte setzen in ihren Richtlinien zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur Festlegung von Angemessenheitswerten um. Diese bilden aus Sicht der Landesregierung ein ausreichendes Instrumentarium, um zu verhindern, dass Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch/Zwölften Buch Sozialgesetz- buch in unsanierten Wohnungen mit unterstem Standard leben müssen. 309. Was unternimmt die Landesregierung, um eine bundesweite und einheitliche statistische Erfassung von Obdach- und Wohnungs- losigkeit einzuführen? Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben gemeinsame Anträge zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2011 und 2012 auf Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik gestellt. Diese haben nicht die notwendige Mehrheit gefunden. 310. Was unternimmt die Landesregierung, um Erkenntnisse über das Ausmaß von Obdach- und Wohnungslosigkeit zu gewinnen, deren Ursachen und die davon betroffenen Personengruppen, solange keine bundesweite Erfassung erfolgt? Die Landesregierung befürwortet ausschließlich eine Bundesstatistik zu Wohnungsnotfällen, einer Datenerhebung auf Landesebene steht sie ablehnend gegenüber. Eine bundesweit einheitliche Statistik ist zielführend, um ein einheitliches Erfassen von prekären Wohnungsversorgungslagen zu gewährleisten und damit die Voraussetzung, um ein koordiniertes, wohnungs- und sozialpolitisches Planen und Handeln bundesweit sicherzu- stellen. 311. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Auf- gabe, jedem im Notfall ein Obdach zu sichern? Über die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz werden auch die Leistungen der örtlichen Sozialhilfe mitfinanziert. Diese umfassen auch die Leistungen der Wohnungsnot- fallhilfe. 272",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 312. Wird die Landesregierung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundes- tages verankerten Erwartung nachkommen, die Zahlungen des Bun- des an die Länder in Höhe von insgesamt 518 Millionen Euro jähr- lich bis 2019 zweckgebunden für den Bau von Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen sowie für die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes einzusetzen, und diese Vorhaben zusätzlich mit eigenen Landesmitteln unterstützen (bitte begründen)? Die Kompensationszahlungen des Bundes zur „Wohnraumförderung“ sind im Bundeshaushalt ab dem Haushaltsjahr 2014 im Kapitel 1606 Titel 882.02 mit 518,2 Millionen Euro veranschlagt. Der Ansatz ist wie folgt erläutert: „Mit der Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur Wohnraumförderung steht den Ländern ab dem 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 jährlich ein Betrag von 518,2 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundes zu (§ 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen - Entflechtungsgesetz). Der Betrag wird auf die Länder nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt (§ 4 Absatz 4 Entflechtungsgesetz) und unterliegt gemäß § 5 Entflechtungsgesetz einer investiven Zweckbindung.“ Mecklenburg-Vorpommern steht nach § 4 Absatz 4 Entflechtungsgesetz bis 2019 ein Anteil von jährlich 4,114432 Prozent (21,32 Millionen Euro) an diesen Mitteln zu. Die Kompensationszahlungen des Bundes werden ab dem Haushaltsjahr 2014 zentral im Kapitel 1102 Titel 331.01 vereinnahmt und - wie im Gesetz vorgesehen - ausschließlich für investive Zwecke verwendet. Für die Wohnungsbauförderung sind im Haushalt 2014/2015 im Kapitel 0604 Maßnahmen- gruppe 11 Ausgaben von 21,0 Millionen Euro und 19,4 Millionen Euro veranschlagt. Davon werden jeweils 5,0 Millionen Euro dem zweckgebundenen Sondervermögen „Wohnraum- förderung Mecklenburg-Vorpommern“ zugeführt, um die Wohnraumförderung des Landes auch nach 2013 finanziell absichern zu können (vergleiche auch allgemeine Begründung zum Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Wohnraumförderung Mecklenburg- Vorpommern“). Die neuen Wohnraumförderprogramme sind mit 6,0 Millionen Euro (2014) und 5,5 Millionen Euro (2015) ausgestattet. Daneben stehen für das Zuschussprogramm „Lifte und Fahrstühle, barrierearmes Wohnen“ Mittel in Höhe von jeweils 5,0 Millionen Euro bereit. Hinsichtlich der weiteren Ziele zur Wohnraumförderung wird auf die Ziffern 53, 54 und 55 der Koalitionsvereinbarung 2011-2016 verwiesen. Diese Ziffern enthalten keinen Bezug zur Mittelherkunft, sondern allein Zielvorgaben zur Umsetzung. 273",
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"number": 274,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 313. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Kommunen dabei zu unterstützen, ausgewiesene Bauflächenreserven in rechtsgültigen Flächennutzungsplanungen in Bezug auf realistische Entwicklungs- perspektiven überprüfen und entsprechend anpassen zu lassen? Die Frage, ob eine Änderung, Ergänzung oder Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erforderlich ist, ist von der Gemeinde nach § 1 Absatz 3 Satz 1 Baugesetzbuch (Erforderlich- keit der Bauleitplanung) zu entscheiden. Die kommunale Planungshoheit ist in Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert. Die Gemeinde ist in diesem Rahmen auch gehalten, regelmäßig zu überprüfen, ob der Flächennutzungsplan noch ihrer Entwicklungsabsicht entspricht. Gemäß § 1 Absatz 4 Baugesetzbuch sind Bauleitpläne, so auch die Flächennutzungspläne, den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung sind durch die Landesregierung, in den Landesverordnungen (Landesentwicklungsprogramm 2005 (LEP), vier Regionalen Raumentwicklungsprogrammen für die Planungsregionen Westmecklenburg 2011, Mittleres Mecklenburg/Rostock 2011, Mecklenburgische Seenplatte 2011 und Vorpommern 2010) verankert. Mit der derzeit laufenden Fortschreibung des LEP wird auf die demografisch bedingte veränderte Nachfrage eingegangen werden und auch auf die veränderten baulichen Entwicklungsflächen, wodurch die Gemeinden argumentativ durch die Formulierung der Grundsätze und Ziele bei ihrem Entscheidungsprozess unterstützt werden. Im Kapitel „Siedlungsentwicklung“ sind im Hinblick auf die Aktivierung von Bauflächen- reserven nachfolgende Grundsätze und Ziele formuliert: 1. Die Neuausweisung von Bauflächen soll landesweit reduziert werden. Dabei sind die Anforderungen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und die Folgen des demogra- fischen Wandels zu berücksichtigen. 2. Konzepte zur Nachverdichtung, Rückbaumaßnahmen und flächensparende Siedlungs-, Bau- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der Ortsspezifik der Gemeinden die Grundlage für die künftige Siedlungsentwicklung bilden. 3. Durch die Regionalplanung ist zur Steuerung einer flächensparenden Siedlungsentwick- lung auf ein regionales Flächenmanagement unter Einbeziehung der kommunalen Ebene hinzuwirken. 4. In den Kommunen sind die integrierten Potenziale (Baulandreserven, Brachflächen, leer stehende Bausubstanz) sowie Möglichkeiten der Nachverdichtung vorrangig zu nutzen. Ausnahmsweise sind Ansiedlungen zulässig, die nachweislich aufgrund ihres Flächen- bedarfes nicht in das Ortsbild integrierbar sind, immissionsschutzrechtlich nur außerhalb der integrierten Ortslage zulässig sind oder deren spezifische Standortanforderungen an die Infrastruktur nicht in Innenlagen bedient werden können (Einzelfallnachweis erforderlich). 274",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 5. Durch die Regionalplanung ist mit geeigneten Mitteln auf eine innenorientierte Entwicklung hinzuwirken. 6. Die Ausweisung neuer Siedlungsflächen ist auf begründete Ausnahmen, in direkter Anbindung an die Ortslagen, an verkehrlich gut angebundenen Standorten, zu beschrän- ken. Umwelt und Agrarwirtschaft 314. Warum hat die Landesregierung bisher die Einführung der Verbandsklage für anerkannte Tierschutzverbände im Umweltrecht unterlassen? 315. Hat die Landesregierung die Absicht, die o. g. Verbandsklage gege- benenfalls in der Landesgesetzgebung fachlich zu verankern? Wenn nicht, bitte begründen! Zu 314 und 315 Das Ziel der Landesregierung besteht in der Überarbeitung des Tierschutzrechtes, um einen nachhaltigen und effektiven Tierschutz für das Einzeltier zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung ihre Arbeit darauf konzentriert, diesen Politikansatz bundesweit umzusetzen, was aufgrund von politischen Mehrheiten nicht immer gelungen ist. Die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzorganisationen ist nicht unmittelbar dazu geeignet, das Wohlbefinden von Einzeltieren nachhaltig zu verbessern, und gehört allenfalls in ein Gesamtpaket von möglichen Maßnahmen im Bereich des Tierschutzes. Die Landesregierung prüft fortlaufend, welche Maßnahmen am effektivsten und schnellsten dem Tierwohl zugutekommen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Landesregierung nicht, das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände in der Landesgesetzgebung zu verankern. 316. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, Bürgerinnen und Bür- gern, Verbänden, Vereinen und Parteien eine größere Mitwirkung in Belangen des Umweltschutzes einzuräumen? Wenn ja, welche Möglichkeiten sind dafür vorhanden? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 20 d) und 20 e) verwiesen. 275",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 317. Sieht die Landesregierung Widersprüche zwischen dem Neubau von Autobahnen im Land und Artikel 12 Abs. 2 und 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Wenn ja, welche sind dies? Wenn nicht, bitte begründen! Nein. Eingriffe in Natur und Landschaft durch den Neubau von Autobahnen werden ausgeglichen. Durch den Ausgleich erfolgt die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beziehungsweise des Landschaftsbildes oder dessen Neugestaltung, sodass nach dem Eingriff keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen zurückbleiben. Die in Mecklenburg-Vorpommern übliche Planungs- und Ausführungspraxis steht im Einklang mit Artikel 12 der Landesverfassung sowie dem Fachrecht (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie), Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009, Gesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990, Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie)]. 318. Wie entwickelten sich seit 1990 die Abwassergebühren in Mecklen- burg-Vorpommern (bitte auflisten nach Regionen), und welche Aus- sagen kann die Landesregierung für deren Entwicklung nach 2013 treffen? Nach § 11 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, werden die für die Abwasserbeseitigung erhobenen Entgelte seit 2005 statistisch erfasst. Die entsprechenden Daten stehen im Internet unter www.statistik-mv.de in der Rubrik „Umwelt, Verkehr, Energie“ unter „Veröffentlichungen“ (hier: Q193 - Wasser- und Abwasserentgelte für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) zur Verfügung. Statistische Daten zu den Wasser- und Abwasserentgelten vor 2005 liegen der Landesregie- rung nicht vor. Hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Gebühren und Entgelte für die Abwasserentsor- gung lassen sich keine detaillierten Aussagen treffen. Neue rechtliche Vorgaben für die kommunale Abwasserbeseitigung sind bislang nicht hinreichend konkret, um daraus Einflüsse auf die Kostenentwicklung abzuleiten. Beispielweise können bundesweite Anforderungen an eine weitergehende Abwasserbehandlung auf Mikroverunreinigung oder eine Abkehr von der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung zu Kostensteigerungen führen. 276",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Auch der demografische Wandel hat möglicherweise Auswirkungen auf die Gebühren- und Entgeltentwicklung. Diese dürften aber, wie die mit dem demografischen Wandel verbun- denen Auswirkungen auch, regional unterschiedlich sein. Weiter sind in den kommenden Jahren, insbesondere im Bereich der Klärtechnik, Ersatzinvestitionen erforderlich. Sofern die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften hierfür keine Rücklagen gebildet haben, weil beispielsweise bereitgestellte Fördermittel nicht abgeschrieben wurden, ergibt sich auch hier Finanzierungsbedarf. 319. Im Jahr 2008 legte die Landesregierung erstmals den Bericht zur Sicherstellung des Schutzes, des Erhaltes und der Mehrung des Alleenbestandes an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg- Vorpommern vor. Plant die Landesregierung, einen neuen Bericht zu erstellen? Wenn ja, wann? Ja. Die Landesregierung plant, voraussichtlich bis Mitte 2015 einen neuen Alleenbericht vorzulegen. 320. Wie hat sich der Bestand an Alleen und einseitigen Baumreihen in Mecklenburg-Vorpommern seit 1990 an a) Bundesstraßen, b) Landesstraßen, c) Kreis- und Gemeindestraßen entwickelt? Zu a), b) und c) In der Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Erfassung der Neupflanzungen seit 1996. 1996 bis 2013 wurden an Bundes- und Landesstraßen 68.641 Bäume gefällt und 104.713 Bäume gepflanzt. Der Bestand der Alleen und einseitigen Baumreihen hat sich in Auswertung der konkreten Pflanzstrecken durch die Straßenbauämter um 344 Kilometer vergrößert. Aufgrund der zunehmenden Überalterung des Baumbestandes nimmt die Häufigkeit von Defekten zu und die Vitalität ab. Daher erfolgt die überwiegende Anzahl der Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit als Entnahme von Einzelbäumen in bestehenden Alleen. Dadurch hat sich das Erscheinungsbild einiger Alleebereiche verändert. Im Gegensatz dazu erfolgt ein Großteil der Neupflanzungen in neu angelegten Alleen und Baumreihen. Nach vorläufigen Berechnungen des Landesamts für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern von 2013 sind heute an mindestens 2.144 Kilometer der 5.240 Kilometer Bundes- und Landesstraßen Alleen oder Baumreihen vorhanden. 277",
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"number": 278,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Für den Alleenbestand an Kreis- und Gemeindestraßen sind die Kommunen als jeweilige Eigentümer zuständig. Es liegen teilweise dezentrale Baumkataster vor, eine Gesamtübersicht über das Land existiert nicht. Zur Entwicklung des Bestandes kann daher durch die Landesregierung keine fundierte Aussage getroffen werden. 321. Gibt es ein öffentlich zugängliches Alleenkataster für das Land Mecklenburg-Vorpommern? Nein. 322. Plant die Landesregierung eine Evaluierung des Erlasses „Neuanpflanzung von Alleen und einseitigen Baumreihen in Meck- lenburg-Vorpommern“ aus dem Jahr 2002? Wenn ja, wann? Die Landesregierung misst dem Schutz und Erhalt der Alleen gemäß dem Verfassungsauftrag und der einschlägigen Gesetze hohe Bedeutung bei. Es finden derzeit Gespräche zwischen dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz statt, die auch eine Neufassung des Erlasses „Neuanpflanzung von Alleen und einseitigen Baumreihen in Mecklenburg-Vorpommern“ vorsehen. Wegen der Komplexität des Sachverhaltes ist eine Prognose über die Zeitschiene der Evaluierung derzeit nicht möglich. 323. Wie schätzt die Landesregierung den Grad der Flächenversiegelung ein? Welche Entwicklungen sind diesbezüglich seit 1990 einge- treten? Sind aus Sicht der Landesregierung erforderlich, die Flächenversie- gelung zu stoppen oder einzugrenzen? Anmerkung: Die nachfolgend verwendeten Zahlen sind Statistischen Daten und Jahrbüchern des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern entnommen. Die Datenreihen beginnen 1992, sodass für den Zeitraum vor 1992 keine Angaben gemacht werden können. Die Flächenversiegelung wird statistisch nicht erfasst. Da sie vorrangig abhängig von der Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist, stellt deren Erhebung zurzeit die beste Datenbasis dar, um Veränderungen in der Flächennutzung und deren Auswirkungen auf die Umwelt zu erfassen. 278",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Im Bundesvergleich hat Mecklenburg-Vorpommern mit 8 % den niedrigsten Anteil an Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Bodenfläche. Auch der Anteil der versiegelten Fläche innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche ist in Mecklenburg-Vorpommern am geringsten. Für das Jahr 2005 wurde für Mecklenburg-Vorpommern ein Versiegelungsanteil von 43,5 % 10 innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche ermittelt . Damit waren bis zum Jahr 2005 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 74.100 Hektar (ha) versiegelt. Allein zwischen 2000 und 2005 wurden 4.700 ha neu versiegelt. Wenngleich der Anteil von (versiegelter) Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zu allen anderen Bundesländern am geringsten ist, schätzt die Landesregierung die zunehmende Flächenversiegelung sowohl auf lokaler Ebene als problematisch ein, als auch vor dem Hintergrund zunehmender globaler Bodenknappheit. Boden ist eine nicht erneuerbare, zunehmend knapper und wertvoller werdende Ressource. Die Flächenversiegelung bewirkt tiefgreifende Störungen der ökologischen Bodenfunktionen, was negative Rückwirkungen auf den gesamten Naturhaushalt hat. Die Ausbreitung bebauter und versiegelter Flächen im Land bei gleichzeitigem Bevölkerungsrückgang führt dazu, dass die Nutzer- und Infrastrukturfolgekosten (zum Beispiel Straßen- und Bauwerksunterhaltung) pro Einwohner übermäßig steigen. Auch Leerstände und nicht mehr benötigte Bausubstanz nehmen zu. Das Wachstum von Siedlungs- und Verkehrsflächen führt meist zur Zerstörung von Böden und Lebensräumen. Im besonderen Maße sind landwirtschaftliche Nutzflächen durch die Flächeninanspruchnahme betroffen. 2011 2012 2013 Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in + 982 ha + 1.121 ha + 784 ha Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf das Vorjahr Entwicklung der Landwirtschaftsfläche in - 2.734 ha -2.121 ha - 2.844 ha Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf das Vorjahr Tägliche Flächeninanspruchnahme: 2,7 ha pro 3,1 ha pro 2,1 ha pro Tag Tag Tag Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Die Flächennutzung in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten Jahren spürbar verändert. 10 Über ein im Auftrag der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) entwickeltes Schätzverfahren (sogenannter „UGRdl-Ansatz“, LABO 2007) wurde für die verschiedenen Bundesländer die Entwicklung der versiegelten Fläche von 2000 bis 2005 ermittelt. 279",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Nutzungsart 1992 2012 Veränderung 1992 - 2012 [ha] Bodenfläche insgesamt 2.319.942 2.320.955 +1.013 Landwirtschaftsfläche 1.505.048 1.450.348 - 54.700 Waldfläche 491.527 506.172 + 14.645 Siedlungs- und Verkehrsfläche 135.283 186.820 + 51.537 - davon Gebäude- und Freifläche 71.895 82.286 + 10.391 - davon Verkehrsfläche 57.145 68.808 + 11.663 - davon Erholungsfläche 4.810 30.873 + 26.063 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. Die vollständige Flächenstatistik kann im Jahresbericht 2013 des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern nachgelesen werden. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 1992 und 2012 um 38 % gewachsen. Zwischen 1996 und 2010 betrug die Flächeninanspruchnahme im Land durchschnittlich 7 Hektar pro Tag. In den Jahren 2011 und 2012 sank die Flächeninan- spruchnahme auf 3 Hektar pro Tag. Neben tatsächlichen Veränderungen des Siedlungs- und Verkehrsflächenwachstums sind statistische Effekte durch die Aktualisierung des Nachweises im Liegenschaftskataster als Ursache der Entwicklungen zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich der hohen Zunahme von Erholungsflächen. Die Expansion der Siedlungs- und Verkehrsfläche erfolgt zumeist zulasten der Landwirtschaft, die dadurch fruchtbare Kulturböden verliert. Die im Bundesvergleich überdurchschnittliche Zunahme der Flächen für Siedlung und Verkehr nach 1990 in Mecklenburg-Vorpommern ist vor allem auf den Nachholbedarf beim Ausbau von Infrastruktur und Wohnraumangebot zurückzuführen. Während zahlreiche Gewerbegebiete auf der „Grünen Wiese“ entstanden, sind gleichzeitig nach der Wende stillgelegte Betriebe und Betriebsflächen dem Verfall preisgegeben worden. Bedingt durch die hohen Kosten für die Flächenaufbereitung hat die Revitalisierung ungenutzter Siedlungs- brachen im Vergleich zur Flächeninanspruchnahme auf der „Grünen Wiese“ lange eine eher untergeordnete Rolle gespielt. So haben sich die ungenutzten Gebäude- und Freiflächen in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 1996 und 2012 von 1.388 auf 6.513 ha erhöht. Im Zuge des in jüngster Zeit zu beobachtenden Reurbanisierungstrends erfolgt zumindest in den größeren Städten des Landes die vermehrte Erschließung vormaliger Brachflächen. Landwirtschaftlich genutzte oder ungenutzte Randlagen werden so vor einer Überbauung bewahrt. Inwieweit das Siedlungs- und Verkehrsflächenwachstum im Land dauerhaft reduziert werden kann, lässt sich schwer voraussagen. Bislang war die Flächeninanspruchnahme vor allem an die Einkommens- und Wirtschaftsentwicklung und weniger an die Bevölkerungsentwicklung gekoppelt. Längerfristig ist jedoch davon auszugehen, dass der Bevölkerungsrückgang in Verbindung mit dem aktuellen Reurbanisierungstrend zu einer verringerten zusätzlichen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke führen wird. 280",
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"number": 281,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Bedeutung des Bodens und der weltweit zunehmenden Bodenknappheit wird es immer wichtiger, das Siedlungs- und Verkehrs- flächenwachstum und die damit verbundene Bodenversiegelung dauerhaft zu reduzieren. Orientierung bietet das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, den Flächenverbrauch in Deutschland bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Mecklen- burg-Vorpommern dürfte demzufolge ab 2020 nur noch 1,2 Hektar Boden pro Tag in Siedlungs- und Verkehrsfläche umwandeln. 324. Welche Forschungseinrichtungen für Agrar- und Umweltwissen- schaften, mit welcher personellen und materiellen Ausstattung in Landes- bzw. Bundeshoheit existieren in Mecklenburg-Vorpommern und wie wurden diese Forschungskapazitäten seit 1997 entwickelt a) im Bereich der Universitäten und Hochschulen? b) im unmittelbaren Verantwortungsbereich des Landes? c) Welche wesentlichen Forschungsthemen im Pflanzenbau, der Tierhaltung, der Bioenergienutzung, des ökologischen Landbaus und der nachhaltigen Wirtschaftsweise werden bearbeitet und welche werden aus welchen Gründen nicht mehr bearbeitet (bitte auflisten)? Zu a) und b) In Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Forschungseinrichtungen für Agrar- und Umweltwissenschaften tätig: - Universität Rostock, Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät, - Universität Greifswald, Naturwissenschaftliche Fakultät, - Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissen- schaften, - Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf, - Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit mit dem Hauptsitz auf der Insel Riems (FLI), - Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Quedlinburg, mit den Instituten für Züchtungsforschung an landwirtschaftlichen Kulturen sowie für Resistenz- forschung und Stresstoleranz am Standort Groß Lüsewitz, - Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung mit der Genbank, Teilsammlung Nord in Groß Lüsewitz und Malchow auf Poel und - Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (unmittelbarer Verantwortungs- bereich des Landes) in Gülzow (LFA). 281",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Entwicklung der personellen und materiellen Ausstattung dieser Einrichtungen (Standorte in Mecklenburg-Vorpommern) ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen: Einrichtung Personalausstattung Finanzielle Ausstattung 1. Einnahmen der Fächergruppe Agrar-, Forst- und Ernährungs- wissenschaften 2. darunter Drittmittel (DRM) 3. Ausgaben der Fächergruppe Agrar-, Forst- und Ernährungswissen- schaften Kern- Kern- Kern- in Mio. in Mio. in Mio. stellen/ stellen/ stellen/ Euro Euro Euro DRM- DRM- DRM- Stellen Stellen Stellen 1997 2005 2013 1997 2005 2013 Universität 44/ 13/ 11/ 1. 0,823 1. 2,022 1. 3,681 Rostock, 8 26 10 2. 0,820 2. 1,943 2. 3,233 Fächergruppe 3. 6,150 3. 7,739 3. 11,698 „Agrar-, Forst- und Ernäh- rungswis- senschaften“ Universität k.A.* k.A.* k.A.* k.A.* k.A.* k.A.* Greifswald, Studiengänge „Landschafts- ökologie und Naturschutz“ und „Umwelt- wissenschaften Hochschule 10/ 14/ 19/ 1. 0,023 1. 0,529 1. 1,059 Neubranden- 0 4 4 2. 0,023 2. 0,527 2. 1,046 burg, 3. 3,028 3. 3,667 3. 5,491 Fächergruppe „Agrar-, Forst- und Ernäh- rungswissen- schaften“ Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern. * Die angegebenen Studienfächer gehören zum Lehr- und Forschungsbereich Biologie, in dem sich unter anderem auch die Studienfächer Biologie und Biochemie befinden. Da in der Hochschulfinanzstatistik nur Angaben zu Lehr- und Forschungsbereichen erhoben werden, kann hier keine Aussage gemacht werden. 282",
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"number": 283,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Einrichtung Personalausstattung Finanzielle Ausstattung Kern- Kern- Kern- KernHH/ KernHH/ KernHH/ stellen/ stellen/ stellen/ DRM DRM DRM DRM- DRM- DRM- (in Mio. (in Mio. (in Mio. Stellen Stellen Stellen Euro) Euro) Euro) 1997 2005 2013 1997 2005 2013 Institut für 228,5/ 229/ 222,8/ 14,21/ 16,04/ 21,84/2,63 Nutztier- 9,5 19 27,6 0,51 0,86 biologie (FBN) Friedrich- k.A.* 213/31 340/ k.A.* 12,227/ 48,267/ Loeffler-Institut 69 1,174 5,579 (FLI) Standort Insel Riems Julius Kühn- k.A.* k.A.* 61,25/ k.A.* k.A.* 3,787/ Institut (JKI) 24,5 0,827 Standort Groß Lüsewitz Leibniz-Institut 10/ 8/ 8/ keine 0,269/ 0,303/ für Pflanzen- 5 4 7 Sitzlandfi- k.A.* k.A.* genetik und nanzierung Kulturpflanzen- forschung (IPK) - Teilhaushalt Genbank Nord Landesfor- 151/ 129/ 68,5/ 6,715/1,221 8,251/ 6,17/ schungsanstalt 0 5 29 3,261 3,41 für Landwirt- schaft und Fischerei (LFA) Quelle: Angaben der Einrichtungen beziehungsweise Haushaltspläne. * Für die Fälle, in denen „k.A.“ vermerkt wurde, konnten seitens der angefragten Institutionen keine Angaben mehr gemacht werden (unter anderem aufgrund bereits vernichteter Unterlagen). Zu c) Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage vom 18.01.2013 (Drucksache 6/1434) verwiesen. 283",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 325. Welche Zusammenarbeit zu welchen Themen gibt es unter den For- schungs- und Bildungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Zusammenarbeit gibt es zu welchen Themen mit Einrichtungen anderer Bundesländer (bitte auflisten)? b) Welche Kooperationen gibt es mit ausländischen Forschungs- und Bildungseinrichtungen zu Agrar- und Umweltfragen (bitte auflisten)? Die Landesforschungsanstalt (LFA) ist in folgende Forschungskooperation innerhalb des Landes eingebunden: - Im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie in einer Reihe von fachspezifischen Fragestellungen arbeitet die LFA mit dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) und der zuständigen Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) eng zusammen. - Landwirtschaftsberatung (Agrarberatung LMS): gemeinsame Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Aus- und Weiterbildungsaktivitäten - Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät der Universität Rostock (AUF): Die Basis der Zusammenarbeit mit der AUF bildet die Kooperationsvereinbarung von 2012. Im zurückliegenden Jahreszeitraum wurden von der LFA Vorlesungen, Seminare, etc. an der AUF übernommen, die etwa dem Arbeitszeitmaß einer vollständigen wissen- schaftlichen Fachkraft entsprachen. Hinzu kam die Betreuung von studentischen Arbeiten - Universität Rostock: - Pilotprojekt der Universität Rostock (Federführung Lehrstuhl für Aquakultur) zur Integrierten Multitrophen Aquakultur, - Gedankenaustausch bei der Entwicklung des Copepodenreaktors (Pilotprojekt des Lehrstuhls für Aquakultur) zum Einsatz in der Zanderaufzucht (Pilotprojekt der LFA), - zum Aalbesatzprojekt der LFA führt die Universität auf Vertragsbasis die genetischen Untersuchungen durch. - Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF): - gemeinsame Versuchstätigkeit und gemeinsame Feldtage (Öffentlichkeitsarbeit) an den Standorten Biestow, Köchelstorf, Veelböken, Tützpatz und Groß Kiesow, - gemeinsame Feldversuche im Bereich Pflanzenschutz im Gemüsebau (Länder-Arbeits- kreis Lückenindikationen, Unterarbeitskreis Gemüsebau, Wirksamkeitstests), gemein- same Feldtage, - Pilotprojekt Aalbesatz Küstengewässer. - Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf: - Robuste Zuchtlinien des Schnäpels sowie Biotechnologische Analyse des Schnäpels, - Pilotprojekt zur biotechnologischen Prüfung von Forellen. 284",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 - Sonstige Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Land: - Sowohl Vorlesungen als auch die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten finden an der Hochschule Neubrandenburg statt. - Eine Zusammenarbeit findet auch im Rahmen des Moorschutzkonzeptes und der Paludikulturen mit der Universität Greifswald statt. Zu a) Kooperation der Landesforschungsanstalt mit den Landesanstalten und Landwirtschafts- kammern anderer Bundesländer: Die Zusammenarbeit beruht auf Kooperationsvereinbarungen. Sie beinhalten eine vertrag- liche, langfristige und arbeitsteilige Zusammenarbeit in den Koordinierungsgruppen. Diese sind der Präsidenten- und Direktorenkonferenz der Länder unterstellt. Durch sie erfolgt die Kontrolle der Koordinierungsgruppen, die Bestätigung der Arbeitsprogramme und Arbeitsfelder. Zurzeit existieren Koordinierungsgruppen für die Bereiche Tierproduktion, Pflanzenbau und Ökonomie. Arbeitsfelder werden zeitlich befristet bearbeitet mit der Maßgabe, dass durch Spezialisten Entscheidungsvorschläge erarbeitet werden. Momentan werden in folgenden Arbeitsfeldern Vorhaben koordiniert: Arbeitsfeld Teilnehmer Koordinierungsgruppe Pflanzenproduktion Kleine und mittlere Kulturen BB, BW, BY, HE, MV, SN, ST, TH Humus BB, BW, BY, HE, MV, SN, TH Bewässerung BW, BY, HE, MV, SN, TH Erosionsschutz durch Konservierende Bodenbearbeitung BY, MV, SN, ST, TH und Direktsaat Gärreste BY, MV, SN, TH Stickstoffdüngung AG des Verbandes der Landwirt- schaftskammern (VLK) sowie des Verbandes der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungs- anstalten (VDLUFA) Lysimeteruntersuchungen BY, HE, MV, SN, ST, TH Körnerleguminosen DLG-Feldtage 2014 Koordinierungsgruppe Tierproduktion Welfare Quality BB, BW, BY, HE, MV, SN, ST, TH Emissionen BW, BY, MV, SN, TH Stallklima und Tierverhalten BY, MV, SN, ST, TH Automatisation Rinderhaltung BW, BY, HE, MV, SN, ST, TH Schwanzbeißen beim Schwein BB, BW, BY, HE, MV, SN, ST, TH Tierernährung und Tierwohl BB, BW, BY, HE, MV, SN, ST, TH Koordinierungsgruppe Ökonomie und Markt Buchführung BB, MV, SN, ST, TH Risikomanagement MV, SN, ST, TH Betriebswirtschaft, Instrumente, Kalkulationsrichtwerte BB, BY, BW, HE, MV, SN, ST, TH Lehrmaterial Fachschulen BB, BY, BW, HE, MV, SN, ST, TH 285",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Besonders hervorzuheben ist die Norddeutsche Kooperation im Gartenbau. Sie ist ein Erfolgsmodell für die länderübergreifende Zusammenarbeit. Die Kooperation wurde zur Erhaltung eines leistungsfähigen gartenbaulichen Versuchs- und Beratungswesens, mit dem Ziel der Effizienzsteigerung und Kostenoptimierung, im Jahr 2004 vertraglich fixiert. Der Impuls dafür kam aus dem Berufsstand, der seither gemeinsam mit Versuchsanstellern und Beratern die fachlichen Inhalte und Versuchsthemen mitbestimmt und begleitet. Derzeit besteht die Kooperation aus einem Netzwerk von acht spezialisierten Kompetenz- zentren in sechs beteiligten Bundesländern. Im Kooperationsgebiet existiert für jeden Anbau- beziehungsweise Arbeitsschwerpunkt ein zuständiges Kompetenzzentrum, welches die Versuche für alle beteiligten Länder durchführt beziehungsweise koordiniert. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit dem an die Landesforschungsanstalt angesiedelten Kompetenzzentrum für Freilandgemüsebau an der Kooperation. Begleitet werden die Zusammenarbeit und der fachliche Austausch innerhalb des Netzwerkes über den Länderrat sowie länderübergreifend besetzte Versuchsbeiräte. Des Weiteren besteht im Rahmen von Drittmittelforschungsprojekten im Themenbereich der Fischerei und Aquakultur eine Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg, dem Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow, dem Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin sowie dem Fraunhofer Institut Lübeck. Im Zusammenhang mit Untersuchungen zur bedarfsgerechten Versorgung von Mastebern zur Ausschöpfung des genetisch vorhandenen Leistungspotentials erfolgt durch die LFA eine enge Zusammenarbeit mit folgenden Einrichtungen: - Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, - Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), - Universität Rostock, - Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) Brandenburg, - Deutsche Tiernahrung Cremer GmbH & Co. KG Düsseldorf, - Evonik Degussa GmbH Hanau-Wolfgang, - Deutsche Vilomix Tierernährung GmbH Neuenkirchen-Vörden, - HaGe Nord AG Kiel, - Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) Sachsen-Anhalt. Weiterhin ist die Landesforschungsanstalt gemeinsam mit der Deutschen Pflanzenzüchtung, Universität Hohenheim, Universität Halle, Universität Bonn, Universität Rostock, FLI, TiHo Hannover, Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), Deutscher Verband Tiernahrung (DVT) in das Verbundprojekt Innovationsforschung zum Futterwert von Getreide und seiner Verbesserung (GrainUp) eingebunden. Darüberhinaus arbeitet die LFA themenbezogen mit Einrichtungen des Bundes zusammen: Julius Kühn Institut (JKI): - Unterstützung des JKI in biometrischen Fragen im Rahmen von Forschungsvorhaben zu Leguminosen (Groß Lüsewitz), - Zusammenarbeit im BÖLN-Verbundprojekt „Integrierte Bekämpfung der Kohl- mottenschildlaus an Gemüsekohlarten“, zusammen mit der Universität Hannover sowie - gegenseitige Unterstützung in der Versuchstätigkeit am Standort Groß Lüsewitz (zum Beispiel Lysimeteranlage) 286",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Friedrich-Loeffler-Institut Riems: - DRM (Drittmittel) EFF (Europäischer Fischereifonds)-Bornforelle, DRM ESF (Euro- päischer Sozialfonds)-Bornforelle Max-Rubner-Institut: - DRM Zanderaquakultur, DRM Schnäpelaquakultur Thünen-Institut: - DRM Treibhausgas-Minderungsoptionen im Winterrapsanbau, - agri benchmark (Raps), DRM Aalmanagement Bundessortenamt (BSA): - Datenaustausch und gegenseitige Datenbereitstellung zu beiderseitigem Nutzen (Wertprüfungen von BSA an LFA zur Regionalberatung, Landessortenversuche von LFA an BSA zur Fortschreibung der beschreibenden Sortenliste), - Durchführung von Wertprüfungen, fachliche Aufsicht über Wertprüfungen bei Dienst- leistern in Mecklenburg-Vorpommern durch die LFA - gemeinsame Fortschreibung der Richtlinien zur Durchführung von landwirtschaftlichen Sortenprüfungen (im Arbeitskreis Koordinierung im Versuchswesen) Die LFA ist Gründungsmitglied der Deutschen Agrarforschungsallianz (DAFA) und arbeitet in deren verschiedenen Fachforen aktiv mit. Zu b) Die LFA ist vielfach in das internationale Netz von Forschungseinrichtungen und Universi- täten im Ausland (zum Beispiel Kooperationsvereinbarung mit der Universität Stettin, Universität Berezhany/Ukraine, Gartenbauliche Versuchsstation Rohu/Estland) eingebunden. 326. Wie sichert die Landesregierung die Ausrichtung der Lehre und For- schung der Agrar- und Umweltwissenschaften auf Zukunftsthemen? Welche Forschungsthemen sind aus Sicht der Landesregierung zukünftig wichtig und wie werden sie bearbeitet bzw. sollen sie bearbeitet werden? Grundsätzlich vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der Freiheit von Lehre und Forschung ein hohes Gut ist. Die dadurch begründete Eigenverantwortung und das wissenschaftliche Interesse insbesondere bei den Einrichtungen, die im internationalen beziehungsweise nationalen Wettbewerb stehen, garantieren in sehr hohem Maße die Ausrichtung der Forschungsfragen auf Themen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den aktuellen Herausforderungen im agrar- und umweltwissenschaftlichen Bereich stehen. Gleichwohl verpflichten sich die Hochschulen im Rahmen der Zielvereinbarungen auch, spezifische Themenbereiche zu erforschen. An der Universität Rostock sind die Agrar- und Umweltwissenschaften in die interdis- ziplinäre Profillinie „Maritime Systeme“ eingebunden. Als besondere Stichworte sind in diesem Zusammenhang „Küstenzonenmanagement“ und „Aquakultur“ zu nennen. 287",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode An der Hochschule Neubrandenburg sind die Agrar- und Umweltwissenschaften mit Forschungsbeiträgen in den Kompetenzfeldern „Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissen- schaften“, „Landschaftsarchitektur, Geodäsie, Geoinformatik, Natur und Umwelt“ sowie „Nachhaltiger Strukturwandel und Umbau von ländlichen Regionen“ vertreten. Das FBN orientiert sich mit den Forschungsthemen grundsätzlich an den globalen Herausforderungen der heutigen Zeit, der Ernährungssicherung und dem Klimaschutz. Vor diesem Hintergrund steht die Nutztierhaltung vor der Aufgabe, sich stärker als bisher an der Verbesserung des Tierwohls, der Vermeidung von negativen Umweltwirkungen bei gleichzeitiger Lebensmittelsicherheit auszurichten. Die Tätigkeiten der Landesforschungsanstalt werden im sogenannten Jahresarbeitsplan der LFA festgelegt und entsprechend bearbeitet. Dabei wird der Jahresarbeitsplan in einem zweijährigen Rhythmus zwischen der LFA und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unter Einbindung anderer Agrarforschungseinrichtungen sowie Vertretern der Agrarberatung und Verbände in einem gestuften Verfahren abgestimmt. Des Weiteren wird auf die Antworten der Landeregierung zu den Fragen 1 und 3 der kleinen Anfrage vom 18.01.2013 (Landtagsdrucksache 6/1434) verwiesen. 327. Durch welche Gremien wird eine Koordinierung von Grund- und Anwendungsforschung sowie Ausbildung gesichert, und welche Rolle soll künftig der Rat für Agrarwissenschaften spielen? Es existieren keine besonderen Gremien zur Koordinierung von Grund- und Anwendungsfor- schung sowie Ausbildung. Zur Rolle des Rates für Agrarwissenschaften wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage vom 18.01.2013 (Landtagsdrucksache 6/1434) verwiesen. 328. Welche Kapazitäten bestehen derzeit zur landwirtschaftlichen Berufsausbildung? Welche Berufsausbildungen werden angeboten, und wie haben sich die Zahlen der Lehrkräfte und der Absolventen seit 1997 entwickelt (bitte auflisten)? Zur Beantwortung der Fragen wird auf die nachfolgenden Tabellen verwiesen. Die Entwicklung der Anzahl der Lehrkräfte lässt sich nicht berufsscharf für die landwirt- schaftlichen Ausbildungen darstellen, da die Lehrkräfte berufsübergreifend auch für nicht landwirtschaftliche Ausbildungen eingesetzt werden. 288",
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"number": 289,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Anzahl der anerkannten und in den vergangenen fünf Jahren aktiven Ausbildungs- betriebe in den einzelnen Berufen und dazugehörigen Fachrichtungen/ Betriebszweigen* Beruf/Fachrichtung/Betriebszweig betrieblich außerbetrieblich Summe Landwirt/-in 439 0 439 Landwirtschaftshelfer/-in 26 3 29 Hauswirtschafter/-in 18 19 37 Gärtner/-in, Fachrichtung Zierpflanzenbau 14 5 19 Gärtner/-in, Fachrichtung Gemüsebau 4 0 4 Gärtner/-in, Fachrichtung Baumschule 2 0 2 Gärtner/-in, Fachrichtung Obstbau 3 0 3 Gärtner/-in, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau 41 14 55 Gärtner/-in, Fachrichtung Friedhofsgärtnerei 1 2 3 Tierwirt/-in, Fachrichtung Rinderhaltung 107 0 107 Tierwirt/-in, Fachrichtung Schweinehaltung 18 0 18 Tierwirt/-in, Fachrichtung Geflügelhaltung 4 0 4 Tierwirt/-in, Fachrichtung Schäferei 1 0 1 Tierwirt/-in, Fachrichtung Imkerei 2 0 2 Pferdewirt/-in, Fachrichtung Pferdehaltung und Service 32 0 32 Pferdewirt/-in, Fachrichtung Pferdezucht 24 0 24 Pferdewirt/-in, Fachrichtung Klassische Reitaus- bildung 7 0 7 Pferdewirt/-in, Fachrichtung Spezialreitweisen 1 0 1 Fischwirt/-in, Betriebszweig Fischhaltung und Fischzucht 2 0 2 Fischwirt/-in, Betriebszweig Seen- und Flussfischerei 6 0 6 Fischwirt/-in, Betriebszweig Kleine Hochsee- und Küstenfischerei 12 0 12 Fachkraft Agrarservice 49 0 49 Pflanzentechnologe/-in 1 0 1 Revierjäger/-in 4 0 4 Forstwirt/-in 15 0 15 Milchtechnologe/-in 10 0 10 Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in 10 0 10 Hauswirtschaftshelfer/-in 3 22 25 Gartenbauhelfer/-in 0 3 3 Gartenbauhelfer/-in, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau 0 3 3 Gartenbauhelfer/-in, Fachrichtung Produktionsgarten- bau 0 2 2 * Zu berücksichtigen ist, dass manche Betriebe in mehreren Berufen/ Fachrichtungen ausbilden. 289",
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"number": 290,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Anzahl der anerkannten und der derzeit aktiven Ausbilder* Beruf/Fachrichtung/Betriebszweig aktiv aktuell geführt ausbildend Landwirt/-in 721 261 Landwirtschaftshelfer/-in 49 18 Hauswirtschafter/-in 109 18 Gärtner/-in, Fachrichtung Zierpflanzenbau 45 11 Gärtner/-in, Fachrichtung Gemüsebau 13 3 Gärtner/-in, Fachrichtung Baumschule 5 0 Gärtner/-in, Fachrichtung Obstbau 6 1 Gärtner/-in, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau 134 44 Gärtner/-in, Fachrichtung Friedhofsgärtnerei 6 2 Tierwirt/-in, Fachrichtung Rinderhaltung 247 58 Tierwirt/-in, Fachrichtung Schweinehaltung 44 8 Tierwirt/-in, Fachrichtung Geflügelhaltung 7 4 Tierwirt/-in, Fachrichtung Schäferei 6 0 Tierwirt/-in, Fachrichtung Imkerei 5 4 Pferdewirt/-in, Fachrichtung Pferdehaltung und Service 45 17 Pferdewirt/-in, Fachrichtung Pferdezucht 39 6 Pferdewirt/-in, Fachrichtung Klassische Reitausbildung 8 2 Fischwirt/-in, Betriebszweig Fischhaltung und Fischzucht 4 1 Fischwirt/-in, Betriebszweig Seen- und Flussfischerei 22 9 Fischwirt/-in, Betriebszweig Kleine Hochsee- und Küstenfischerei 24 7 Fachkraft Agrarservice 98 26 Pflanzentechnologe/-in 1 0 Revierjäger/-in 7 3 Forstwirt/-in 22 13 Milchtechnologe/-in 20 14 Milchwirtschaftliche/-r Laborant/-in 17 16 Hauswirtschaftshelfer/-in 70 38 Gartenbauhelfer/-in 30 3 Gartenbauhelfer/-in, Fachrichtung Garten- und Land- schaftsbau 18 1 Gartenbauhelfer/-in, Fachrichtung Produktionsgartenbau 13 1 * Zu berücksichtigen ist, dass manche Ausbilder in mehreren Berufen/Fachrichtungen ausbilden. 290",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Anzahl der derzeit bestehenden Ausbildungsverhältnisse in den einzelnen Berufen/ Fachrichtungen/ Betriebszweigen Ausbildungsjahr Insgesamt Beruf/Fachrichtung/Betriebszweig 1. 2. 3. männlich weiblich Summe Landwirt/-in 123 130 135 365 23 388 Landwirtschaftshelfer/-in 10 9 6 23 2 25 Hauswirtschafter/-in 19 14 28 2 59 61 Gärtner/-in, Fachrichtung Zierpflanzenbau 4 5 9 12 6 18 Gärtner/-in, Fachrichtung Gemüsebau 1 1 5 4 3 7 Gärtner/-in, Fachrichtung Obstbau 0 1 1 2 0 2 Gärtner/-in, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau 27 28 29 78 6 84 Gärtner/-in, Fachrichtung Friedhofsgärtnerei 1 2 3 4 2 6 Tierwirt/-in, Fachrichtung Rinderhaltung 25 33 26 53 31 84 Tierwirt/-in, Fachrichtung Schweinehaltung 8 2 2 6 6 12 Tierwirt/-in, Fachrichtung Geflügelhaltung 0 1 3 4 0 4 Tierwirt/-in, Fachrichtung Schäferei 0 1 0 1 0 1 Tierwirt/-in, Fachrichtung Imkerei 1 1 1 3 0 3 Pferdewirt/-in, Fachrichtung Pferdehaltung und Service 8 7 7 3 19 22 Pferdewirt/-in, Fachrichtung Pferdezucht 3 1 7 2 9 11 Pferdewirt/-in, Fachrichtung Klassische Reitausbildung 0 2 1 3 0 3 Fischwirt/-in 5 5 11 21 0 21 Fachkraft Agrarservice 16 9 13 38 0 38 Revierjäger/-in 0 1 1 2 0 2 Forstwirt/-in 14 21 22 53 4 57 Milchtechnologe/-technologin 8 15 8 24 7 31 Milchwirtschaftliche/r Laborant/in 10 9 10 9 20 29 Hauswirtschaftshelfer/in 57 45 68 26 144 170 Gartenbauhelfer/-in 6 6 6 13 5 18 Gesamt: 346 349 402 751 346 1097 291",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Anzahl der Absolventinnen und Absolventen in den jeweiligen Berufen* Beruf 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Landwirt/-in 251 272 348 229 258 267 230 169 167 157 Fachkraft Agrarservice / / / / 15 23 19 11 15 14 Landwirtschaftshelfer/-in 26 16 42 41 42 53 53 42 39 15 Tierwirt/-in 49 56 70 59 72 80 82 59 38 28 Fischwirt/-in 15 10 16 8 13 6 10 8 9 3 Pferdewirt/-in 40 32 37 28 38 27 34 30 17 18 Gärtner/-in 102 99 172 117 133 111 131 98 65 61 Gartenbauhelfer/-in 80 85 86 63 68 66 68 66 54 12 Revierjäger/-in 0 1 0 0 0 0 0 0 2 2 Forstwirt/-in 21 43 28 30 27 25 27 23 19 17 Molkereifachmann/-fachfrau/ 14 18 24 16 9 10 14 14 10 14 Milchtechnologe/-in Milchwirtschaftliche/-r 11 13 14 6 9 7 13 9 5 12 Laborant/-in Hauswirtschafter/-in 391 407 503 64 95 84 83 67 82 45 Hauswirtschaftshelfer/-in 100 129 99 84 102 90 104 88 74 42 Gesamt 1100 1181 1439 745 881 849 868 684 596 440 * Die Unterlagen zu Zahlenangaben vor 2004 liegen nicht mehr vor: 329. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung zukünftig diese Ausbildung sichern und welche Konzepte bilden dazu die Grund- lage? Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Sicherung der Ausbildung in erster Linie eine Angelegenheit des jeweiligen Berufsstandes ist, der sich um die Absicherung seines Berufsnachwuchses auch auf vielfältige Art und Weise kümmert. Das System der dualen Ausbildung setzt den Schwerpunkt in der betrieblichen Ausbildung bei den Unternehmen. Gleichwohl ist die Landesregierung hierbei auch künftig mannigfaltig unterstützend tätig. So wird es auch künftig ELER- und ESF-gestützte Programme zur Förderung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen beziehungsweise zur überbetrieblichen Lehrunterweisung geben. Darüber hinaus gibt es eine große Zahl an Maßnahmen und Veranstaltungen auf unterschiedlichsten Ebenen (zum Beispiel Teilnahme an Jobmessen, Unterstützung von Berufswettbewerben, Durchführung einer Show zur Berufsausbildung in den „grünen“ Berufen auf der MeLa, Durchführung von Ausbildertagungen und Prüfer- schulungen, Vermittlung von Ausbildungsplätzen), die sich der Sicherung der Ausbildung widmen und die durch die Landesregierung unterstützt beziehungsweise wahrgenommen werden. Es wird auf die Antwort zu Frage 126 verwiesen. 292",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 330. Wie ist die Forschung auf dem Gebiet der Wald- und Forstwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und welche Kooperationen gibt es? Das Forstliche Versuchswesen wurde 1996 auf der Grundlage des Landeswaldgesetzes (§ 38 LWaldG) gegründet. Mit Gründung der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern wurden die Aufgaben des forstlichen Versuchswesens an diese übertragen (LFAErG M-V § 2, Absatz 3). Das Forstliche Versuchswesen ist keine typische Forschungseinrichtung, sondern verfolgt mit seinen fünf Sachgebieten (SG) (SG Waldbau/Waldwachstum, SG Waldgenerhaltung und Wildbestandsmonitoring, SG Naturwaldforschung, SG Waldschutz, SG Forstliches Umweltmonitoring) primär landesbezogen wissenschaftliches Monitoring hinsichtlich der Bereiche Waldschutz, Waldwachstum, Wald- und Waldbodenzustand, Naturwälder sowie Waldgenerhaltung (siehe anliegende Tabelle). Daneben werden bei Bedarf forstliche Forschungs- und Versuchsergebnisse der forstlichen Hochschulen und Forschungsanstalten anderer Länder auf ihre praktische Eignung beziehungsweise Anwendbarkeit unter den landesspezifischen Rahmenbedingungen (insbesondere Standortverhältnissen) getestet. Zugenommen haben durch Drittmittel finanzierte Forschungsprojekte, die entweder eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Aktuell stehen Projekte zum Thema Waldanpassung an den Klimawandel im Vordergrund. Alle Vorhaben sind eng auf landesbezogene Fragestellungen ausgerichtet. Die vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz jährlich zu genehmigenden Rahmenpläne (Arbeitsprogramme) gewährleisten, dass nur die aus Landessicht wichtigsten Themen bearbeitet werden und die Arbeit straff und effektiv durchgeführt wird. Es existieren vielfältige Kooperationen zwischen dem Forstlichen Versuchswesen des Landes und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen im Land (Universitäten Rostock und Greifswald) sowie in anderen Bundesländern. So werden die angesprochenen wissenschaft- lichen Monitoringverfahren in der Regel zwischen Bund und Ländern abgesprochen oder es handelt sich um bundesweit einheitlich durchgeführte Untersuchungsmethoden. Weiterhin werden auf Initiative des Verbandes forstlicher Forschungsanstalten die jährlichen Forschungsrahmenpläne der auf forstlichem Gebiet wissenschaftlich tätigen Einrichtungen ausgetauscht und Forschungsergebnisse intensiv diskutiert beziehungsweise gegenseitig zur Kenntnis gegeben. Besonders eng auf dem Gebiet des Forstlichen Versuchswesens ist die Kooperation mit dem Land Brandenburg. Dabei stehen die Aufgabenfelder Waldschutz, Bodenuntersuchungen sowie wissenschaftliche Datenerfassung und Auswertung im Vordergrund (Laboranalysen, automatisierte Prüf- und Auswertemodule). 293",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Forstliche Monitoring- und Versuchsflächen in Mecklenburg-Vorpommern Versuchsfläche (VFL) Anzahl Forschungs- beziehungsweise Monitoringinhalte technisch hoch ausgestatte Intensivmessflächen zur EU-Intensivmessfläche 2 Erfassung von Waldökosystemschäden und deren Ursachen Dauerbeobachtung der Waldentwicklung aus der Nutzung Naturwaldreservat 35 entlassener Wälder Naturwaldvergleichs- vergleichende Dauerbeobachtung der Waldentwicklung 16 fläche bewirtschafteter Wälder EU-Level-I-Fläche 17 europaweites Waldzustands-Monitoring landesweites Monitoring-Netz zur Beobachtung der Bodendauerbeobachtung- 57 Bodenzustandsentwicklung, der Waldernährung und des Forst Waldzustandes Bundesweite Boden- bundesweites Monitoring-Netz zur Erfassung des 80 zustandserhebung Bodenzustands und seiner Veränderungen Waldbauliche waldbaulich-ertragskundliche Forschung zur Erprobung von 39 Versuchsfläche Methoden der Waldbehandlung Erfassungsnetz für das Waldzustands-Monitoring für den Waldzustandserhebung 135 Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern Flächen zum Schutz Flächen zum Schutz der genetischen Vielfalt waldbaulich 2.500 forstlicher Genressourcen bedeutsamer Baumarten und heimischer Waldgehölze Waldschutz-Versuchs- Versuchsflächen zur Dauerbeobachtung und Überwachung 19 fläche von Schaderregern Forstliches Verbiss- circa temporäres Stichprobennetz zur Erfassung der durch- Gutachten 1.000 schnittlichen Verbisssituation in den Forstrevieren 331. Wie werden die Fischerei und die Fischwirtschaft durch die Wissen- schaft auf die Zukunft vorbereitet? Die Landesregierung unterstützt gemeinsam mit dem Europäischen Fischereifonds Pilotprojekte zur Gewinnung und Verbreitung neuer technischer Kenntnisse. Dabei handelt es sich um wissenschaftliche Projekte insbesondere im Bereich der Aquakultur und für das Aalmanagement. Erst wenn die genauen Bedingungen der Förderungsmöglichkeiten durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für die Förderperiode 2014 bis 2020 bekannt sind, wird mit den Unternehmen der Aquakultur, der Fischerei, der Fischverarbeitung und den Forschungseinrichtungen erörtert werden, was wie unterstützt und gefördert werden kann. Zielsetzung bleibt der Ausbau der Aquakultur durch die Weiterentwicklung von Kreislauftechnologien vor allem für die Fischarten Forelle, Schnäpel, Zander und Barsch sowohl für kleine Anlagen zur Direktvermarktung als auch für Anlagen, mit denen international wettbewerbsfähig Fische aufgezogen werden können. 294",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 332. Gibt es Forschungsarbeiten zur nachhaltigen Entwicklung der länd- lichen Räume? Wenn ja, welche bzw. welche sind in welchem Zeitraum vorge- sehen? Zur Beantwortung dieser Frage verweist die Landesregierung auf die Antwort der Landes- regierung zu Frage 3 der kleinen Anfrage 6/1434. Darüber hinaus erfolgen zurzeit keine diesbezüglichen Forschungsarbeiten auf Landesebene. Die Forschung in diesem Bereich wird unter Beteiligung der Länder durch das Thünen- Institut Braunschweig (Bundesforschung) sowie die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume bei der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) realisiert. 333. Welche Entwicklung hat die Studierendenzahl auf dem Gebiet der Agrar- und Umweltwissenschaften genommen (bitte für die jewei- ligen Jahre seit 1997 und nach Fachrichtung und Abschlüssen auf- listen)? Es wird auf die Anlage verwiesen. 334. Welche wesentlichen Veränderungen der Eigentumsverhältnisse in der Landwirtschaft sind aus Sicht der Landesregierung seit 1997 erfolgt? a) Worin werden die Ursachen gesehen? b) Welche Auswirkungen haben diese Veränderungen? c) Welchen Entwicklungstrend sieht die Landesregierung bis 2020? Die Eigentumsquote der Landwirtschaftsbetriebe an der von ihnen bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche ist seit Beginn der 1990er-Jahre bis zum Jahr 2013 stetig gestiegen auf 35,5 % im Jahre 2013. Während die Eigentumsfläche im Jahre 1995 noch 137.811 ha erfasste, betrug der Eigentumsanteil mit 475.500 ha im Jahre 2013 mehr als ein Drittel aller landwirtschaftlichen Nutzflächen in Mecklenburg-Vorpommern. Bei den Betrieben in der Rechtsform „Natürliche Person“ nahm der Anteil des Eigentums an der bewirtschafteten Fläche von 14,5 % im Jahre 1995 (97.623 ha) auf 39,7 % im Jahre 2013 (318.600 ha) zu. Bei den Betrieben in der Rechtsform „Juristische Person“ stieg dieser Anteil von 5,9 % (40.188 ha) im Jahre 1995 auf 29,2 % im Jahre 2013 (156.900 ha). Natürliche Personen kauften in diesem Zeitraum mit rd. 220.000 ha fast doppelt so viel Fläche hinzu wie juristische Personen mit rund 116.000 ha. 295",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu a) Die stetige Zunahme der Eigentumsfläche mit insgesamt rund 300.000 ha seit 1991 ist auch ein Ergebnis der Privatisierung des ehemals volkseigenen Vermögens durch die BVVG. Seit der Wende wurden mit Stand 30.06.2014 rund 549.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Land Mecklenburg-Vorpommern restituiert (rund 34.000 ha), zugeordnet (rund 206.000 ha) und zum Verkehrswert (rund 156.000 ha) und nach dem Entschädigungs- und Ausgleich- leistungsgesetz/der Flächenerwerbsverordnung begünstigt verkauft (rund 153.000 ha). Der Gesamtumfang verkaufter landwirtschaftlicher Nutzflächen ohne das ehemals volkeigene Vermögen ist tendenziell rückläufig auf das sonst in den Bundesländern übliche Niveau von durchschnittlich rund 5.000 ha pro Jahr. Die Marktpreise sind in Mecklenburg-Vorpommern trotz zusätzlicher 15.000 bis 20.000 ha pro Jahr, die die BVVG auf dem Bodenmarkt anbietet, stetig und spätestens seit dem Jahr 2007 enorm angestiegen. Entwicklung des Kaufpreises für Verkehrswertverkäufe gesamt, €/ha 16000 14255 14000 12000 10000 8000 6000 4415 4862 4000 2000 2194 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Statistisches Landesamt. Zu b) Mit der Erhöhung der Eigentumsquote tragen die Landwirtschaftsbetriebe zur Vermögens- bildung und Stabilität des Betriebes und zur langfristigen Sicherung der Betriebsgrundlage bei. Sie erhöhen mit Tilgung der Darlehen, die für den Erwerb in der Regel aufgenommen wurden, ihre Sicherheiten zur Finanzierung anderer Investitionen und verbessern damit ihre Bonität. Allerdings schränken Tilgung und Kapitalmarktzinsen die Liquidität über den Finanzierungs- zeitraum ein und stehen für Neu- und Ersatzinvestitionen nicht mehr zur Verfügung. Zu c) Entgegen dem Trend in den alten Bundesländern, wo die Eigentumsquote eher abnimmt, wird in den neuen Bundesländern mit einer weiteren Erhöhung des Eigentumsanteils gerechnet, weil der Bund dort bis 2025 weitere landwirtschaftliche Flächen privatisieren will. 296",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Staatsorganisation, Verwaltung, Recht und Justiz 335. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des Gerichts- strukturneuordnungsgesetzes auf den Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern auf wirksamen Rechtsschutz? Durch das vom Landtag verabschiedete Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz wird der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf wirksamen Rechtsschutz auch für die Zukunft gewährleistet, indem die Justiz langfristig auf ein tragfähiges Fundament gestellt wird. Das Gesetz schafft die notwendigen Voraussetzungen dafür, dass die Justiz auch künftig effizient, bedarfsgerecht und in hoher Qualität arbeiten kann. Mit der Reform werden die Amtsgerichte mit einer langfristig zukunftsfähigen Größe ausgestattet, die gesetzten Standards beibehalten und eine Qualitätssicherung der Rechtsprechung ermöglicht (vergleiche Landtagsdrucksache 6/1620 vom 04.03.2013, Seite 7, 55). Dabei bleibt die Justiz auch künftig in der Fläche vertreten. Amtsgerichtliche Aufgaben werden auch in Zukunft an 16 Standorten im ganzen Land erfüllt werden. Neben den Hauptstellen der Amtsgerichte werden auch die Zweigstellen bedarfsorientiert amtsgerichtliche Kernaufgaben wahrnehmen, zum Beispiel Rechtsantrags- stelle, Gewährung von Beratungshilfe, Betreuungsangelegenheiten (vergleiche Verordnung über die Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes vom 15.01.2014, Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2014, Seite 29 Fortfolgende). 336. Wie entwickelte sich die Kriminalität von Kindern und Jugendlichen seit 1997 (bitte nach Altersgruppen, Gesetzesverstößen, Häufig- keiten, Aufklärungsquoten auflisten)? Die Entwicklung der Kriminalität von Kindern (bis unter 14 Jahre) und Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) ergibt sich ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik Mecklenburg- Vorpommern aus den beigefügten Übersichten gemäß der Anlage. In den dort aufgeführten Tabellen sind die Straftaten gesamt, die Straftatenhauptgruppen (beides in Fettdruck) sowie die dazugehörigen Deliktsbereiche abgebildet, zu denen tatverdächtige Kinder beziehungsweise Jugendliche mit einer vergleichsweise hohen Anzahl 11 erfasst worden sind . Bis 2007 ist nur eine Darstellung nach der Anzahl der Tatverdächtigen möglich, ab 2008 zusätzlich die Anzahl der durch sie begangenen Straftaten. Aussagen zu tatverdächtigen Kindern und Jugendlichen lassen sich nur aus aufgeklärten Fällen treffen; insoweit beträgt die Aufklärungsquote in jedem Fall 100 Prozent. Die Häufigkeit ergibt sich aus der sogenannten Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ), der Zahl der ermittelten Tatverdächtigen, berechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren. Dies ermöglicht einen Vergleich unabhängig demografischer Einflüsse (Anlagen 1 und 2). 11 Anmerkung zu allen Tabellen: Bei mehrfacher Straftatenbegehung mit Straftaten unterschiedlicher Deliktsgruppen/Straftatenhauptgruppen erfolgt eine entsprechende Mehrfacherfassung des Tatverdächtigen. Deshalb ist die daraus gebildete Summe größer als die Zahl der Tatverdächtigen bei den Straftaten insgesamt, wo jeder Tatverdächtige nur einmal gezählt wird. 297",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 337. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für vorgenannte Entwicklungen und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab? In Mecklenburg-Vorpommern hat sich in der Vergangenheit eine Vielzahl von Faktoren herausgebildet beziehungsweise verändert, die zu einer günstigen Kriminalitätsentwicklung beigetragen haben. So ist unter anderem grundsätzlich von einem Zusammenhang zwischen dem seit Jahren anhaltenden Rückgang der Bevölkerung und der Kriminalitätsentwicklung auszugehen. Die Schaffung und Erhaltung eines stabilen gesellschaftlichen, schulischen und beruflichen Umfelds für Kinder und Jugendliche stellt einen erheblichen protektiven Faktor gegen das Abgleiten in kriminelle Handlungsweisen dar. Günstige Entwicklungen am Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsmarkt sowie die in den letzten Jahren schrittweise verbesserte Integration von sozial benachteiligten Jugendlichen beeinflussen deshalb positiv die Kriminalitätsentwicklung. In der Kriminologie wird als Ursache für den Rückgang der Jugendkriminalität zudem ein Wertewandel bei Jugendlichen diskutiert, der die Rückkehr zu traditionellen Wertevor- stellungen, die auch als „Pflicht- und Akzeptanzwerte“ bezeichnet werden, zum Gegenstand hat. Diese Wertvorstellungen fördern konforme Einstellungen und die Akzeptanz staatlicher Grenzen. Und nicht zuletzt ist auch davon auszugehen, dass die vielfältige Präventionsarbeit im Land sowie die Schwerpunktsetzung von Landespolizei und Justiz zur Bekämpfung von vor allem jugendtypischen Kriminalitätsbereichen zu einem Rückgang der durch Kinder und Jugendliche begangenen Straftaten führte. 338. Welche Entwicklung nahmen rechtsextremistische Gewalttaten durch Kinder und Jugendliche seit 1997? Worin sieht die Landesregierung die wesentlichen Ursachen dafür und welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab? Eine Rückschau auf die Entwicklung rechtsextremistischer Gewalttaten durch Kinder und Jugendliche ist zum einen aus datentechnischen und zum anderen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur stark eingeschränkt möglich. Elektronisch recherchierbare Falldaten der Politisch motivierten Kriminalität liegen erst ab dem Jahr 2004 vor. In den Jahresberichten Politisch motivierte Kriminalität wird aufgrund des geringen Fallzahlaufkommens für die Gewaltdelikte keine Aufgliederung der Altersstruktur der Tatverdächtigen vorgenommen. 298",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Folgende Daten zu rechtsextremistischen Gewalttaten insgesamt, ohne Aufgliederung nach tatverdächtigen Kindern beziehungsweise Jugendlichen, liegen hier vor: Jahr Anzahl Gewalt- davon geklärt Anzahl Tatverdächtige delikte gesamt 2004 30 21 53 2005 31 22 54 2006 27 21 59 2007 34 21 45 2008 42 34 85 2009 36 28 106* 2010 29 26 112* 2011 37 30 72 2012 38 26 65 2013 31 23 64 * Die in den Jahren 2009 und 2010 erhöhten Zahlen zu den ermittelten Tatverdächtigen ergeben sich aus je einem Fall des § 125 StGB „Landfriedensbruch“ mit 53 beziehungsweise 55 Tatverdächtigen. Darüber hinaus liegen mit Stand vom Juni 2014 folgende Daten für die vergangenen zwei Jahre vor (Angaben können abhängig vom Ermittlungsstand und der Verfahrensdauer Veränderungen unterliegen): 2012 - vier Fälle mit 15 Tatverdächtigen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (2 Fälle mit sechs Tatverdächtigen, 1 Fall mit zwei Tatverdächtigen und 1 Fall mit einem Tatverdäch- tigen), 2013 - zwei Fälle mit je zwei Tatverdächtigen dieser Altersgruppe. Im Hinblick auf die wesentlichen Ursachen und die Schlussfolgerungen für diese Entwick- lung wird auf die Antwort zu den Fragen 337 und 361 verwiesen. 339. Auf welche Weise ist die Landesregierung bisher ihren Informationspflichten gemäß Artikel 39 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nachgekommen, und wie will sie zukünftig diese Pflichten erfüllen über die a) Vorbereitung von Gesetzen, b) Grundsatzfragen der Landesplanung, c) Standortplanung und die Durchführung von Großvorhaben, d) Vorbereitung von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, e) Mitwirkung und Positionen auf Bundes- und Europaebene? Zu a) Bei allen Gesetzen informiert die Landesregierung den Landtag beziehungsweise die Landtagsfraktionen über die Vorbereitung stets unmittelbar, nachdem der Willensbildungs- prozess der Landesregierung im Rahmen einer ersten Kabinettssitzung einen vorläufig abgeschlossenen Stand erreicht hat. 299",
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"number": 300,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Dazu übersendet in der Regel der Chef der Staatskanzlei den Vorsitzenden der Landtagsfrak- tionen gemäß § 4 Absatz 6 Satz 5 der GGO II (Gemeinsame Geschäftsordnung II - Richtlinien zum Erlass von Rechtsvorschriften und weiteren Regelungen durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, vom 2. Dezember 2008) - zeitgleich zur Einleitung der Verbandsanhörung und noch bevor die Landesregierung den Gesetzentwurf abschließend beschlossen hat- die Ressortentwürfe zur frühzeitigen Meinungsbildung. In denjenigen begründeten Ausnahmefällen, in denen nach vorheriger Zustimmung des Chefs der Staatskanzlei insgesamt nur eine Kabinettsbefassung stattfindet, wird der Gesetzentwurf dem Landtag als von der Landesregierung beschlossener Gesetzentwurf übersandt. Zu b) und c) Die Landesregierung kommt ihren Informationspflichten in vielfältiger Hinsicht nach. Unter anderem thematisiert sie die in Rede stehenden Rechtsetzungs- und Planungsvorhaben regelmäßig in entsprechenden Landtagsdebatten und nutzt diese, um Absichten und Entscheidungen ausführlich zu erläutern. Insbesondere in Sitzungen der zuständigen Landtagsausschüsse informiert die Landesregierung sowohl über kommende Arbeitsschwer- punkte als auch über aktuelle Entwicklungen. Hinzu kommen die umfangreichen - teilweise tagesaktuellen - Informationen, die die Landesregierung auf ihren öffentlich zugänglichen Internetseiten, im Regierungs-, im Landes- sowie im Dienstleistungsportal zur Verfügung stellt. Zu d) Über die Vorbereitung von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften als unmittelbar eigenverantwortlichem Aufgabenbereich der Exekutive informiert die Landesregierung den Landtag grundsätzlich anlassbezogen, wenn im jeweiligen Fall eine Beteiligung beziehungs- weise Information des Landtages vorgeschrieben ist oder es sich um Gegenstände von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Darüber hinaus sind die Erarbeitung, Änderung oder Aufhebung verschiedenster Verordnungen und Verwaltungsvorschriften regelmäßig Thema von Sitzungen der Landtagsausschüsse. Zu e) Bezüglich der Aktivitäten der Landesregierung auf Bundesebene und der länderübergrei- fenden Zusammenarbeit erfolgt grundsätzlich eine anlassbezogene Unterrichtung des Landtages. Darüber hinaus erfolgt eine Beteiligung des Landtages bezüglich der Zusammenarbeit mit dem Bund und unter den Ländern, soweit die Landesgesetzgebung oder die Budgethoheit des Landtages betroffen ist. Dies betrifft den Abschluss von Staatsverträgen oder Verwaltungs- vereinbarungen mit Auswirkungen auf den Landeshaushalt. 300",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Im Hinblick auf die Mitwirkung und die Positionen auf Europaebene findet eine Information des Landtages durch die Landesregierung auf folgenden Wegen statt: - Regelmäßige mündliche und schriftliche Briefings des Europa- und Rechtsausschusses des Landtages durch das Informationsbüro des Landes bei der Europäischen Union (EU); thematisch gefilterte Weitergabe der Unterrichtungs-Unterlage durch das Sekretariat des Europa- und Rechtsausschusses an die weiteren Fachausschüsse des Landtages; - regelmäßige Landtagsunterrichtung über die Schwerpunkte des aktuellen Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission aus Landessicht; - regelmäßige Unterrichtung des Landtages im Wege der Europaberichte und der Berichte über die Zusammenarbeit des Landes im Ostseeraum; - anlassbezogene weitere Unterrichtungen mit EU-Bezug, etwa zu den Rahmenbedingungen der EU-Regionalförderung in Mecklenburg-Vorpommern; - Beteiligung des Landtages am EU-Subsidiaritäts-Frühwarnsystem durch Übersendung der Rechtsetzungsvorschläge und Unterrichtung über die Ausschuss-Empfehlungen des Bundesrates sowie insbesondere über mögliche Subsidiaritätsrügen. Die Landesregierung wird auch zukünftig ihre Informationspflichten gemäß Artikel 39 der Landesverfassung erfüllen. 340. Hält die Landesregierung die bisherige Ausgestaltung des Frage- und Antwortrechts aus Artikel 40 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für ausreichend? a) Inwieweit wurden Entscheidungen des Landesverfassungs- gerichts zu diesem Thema umgesetzt? b) Welche Alternativen zur bisherigen gesetzlichen Ausgestaltung werden gesehen? Artikel 40 der Landesverfassung normiert ein Frage- und Auskunftsrecht sowie ein Recht auf Aktenvorlage des Parlaments gegenüber der Landesregierung und korrespondierend dazu eine Antwort- und Auskunfts- sowie eine Aktenvorlagepflicht der Landesregierung gegenüber dem Parlament. Die Ausgestaltung dieses Rechte- und Pflichtenverhältnisses zwischen beiden Staatsgewalten liegt in der ausschließlichen Kompetenz des Parlaments. Deshalb enthält sich die Landesregierung einer Bewertung. 301",
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"number": 302,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu a) Die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts sind für die Landesregierung bindend und werden auch bezogen auf Artikel 40 der Landesverfassung stets berücksichtigt und umgesetzt. Zu b) Es wird auf die Antwort zu Frage 340 verwiesen. 341. Wie schätzt die Landesregierung die verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Absenkung verschiedener Quoren ein, die dem Minderheitenrecht der Opposition dienen? Die Ausgestaltung der Minderheitenrechte der parlamentarischen Opposition liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Landtages. Der Landesregierung obliegt es nicht, Angelegen- heiten, die das parlamentarische Verfahren betreffen, zu kommentieren beziehungsweise zu bewerten. 342. Gehörten bzw. gehören der Ministerpräsident oder Ministerinnen und Minister der Leitung oder den Aufsichtsräten auf Erwerb gerichteter Unternehmen an (falls ja, bitte die konkreten Sachver- halte und Zeiträume seit 1997 nennen)? Nein. 343. Wurden gemäß Artikel 45 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern seitens der Landesregierung beim Landtag Ausnahmen eingeholt? Falls ja, in welchen konkreten Fällen hat der Landtag Ausnahmen zugelassen? Es wird auf die Antwort zu Frage 342 verwiesen. 302",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 344. In wie vielen Fällen haben der Ministerpräsident oder das Justiz- ministerium seit 1997 das Begnadigungsrecht gemäß Artikel 49 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgeübt? Wie beurteilt die Landesregierung ihre bisherige Praxis? Seit dem Jahr 1997 haben der Ministerpräsident und das Justizministerium in 182 Fällen das Begnadigungsrecht gemäß Artikel 49 der Landesverfassung ausgeübt. Die bisherige Praxis hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt und wird positiv beurteilt. 345. Hält es die Landesregierung für erforderlich, zur Ausübung des Begnadigungsrechts die geltende Gnadenordnung zu ändern? Wenn ja, in welchen Punkten? Zur Ausübung des Begnadigungsrechts ist eine Änderung der Anordnung über das Verfahren in Gnadensachen (Gnadenordnung - GnO M-V) nicht erforderlich. Die bisherige Regelung hat sich bewährt. Da die Gnadenordnung aber bereits aus dem Jahr 1998 stammt, ist eine Anpassung der Richtlinie an in der Zwischenzeit erfolgte Gesetzesänderungen geboten. Diese wird derzeit durch das Justizministerium vorbereitet. 346. In welchen Verfahren war bzw. ist die Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht bzw. beim Landesverfassungsgericht beteiligt a) als Klägerin bzw. Antragstellerin, b) als Beklagte bzw. Antragsgegnerin? Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf die Verfahren vor dem Bundes- beziehungsweise Landesverfassungsgericht ab dem 1. Januar 1996. Für den davor liegenden Zeitraum wird auf die Antwort zu Frage 339 der Großen Anfrage der Fraktion der PDS „Verfassung und Verfassungswirklichkeit in Mecklenburg-Vorpommern“ (Landtagsdruck- sache 2/2612) verwiesen. 303",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu a) Bundesverfassungsgericht: - keine Verfahren - Landesverfassungsgericht: - keine Verfahren - Zu b) Bundesverfassungsgericht: - keine Verfahren - Landesverfassungsgericht (LVerfG): 1. Organstreitverfahren des Herrn Horst Voigt, Mitglied des Landtages (MdL), gegen die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts (LVerfG 4/98) 2. Organstreitverfahren des Herrn Dr. Ulrich Born, MdL, gegen die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts (LVerfG 5/02) 3. Organstreitverfahren des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern gegen unter anderem die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern betreffend die Besetzung der Stelle des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern (LVerfG 4/03) 4. Organstreitverfahren und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Fraktion DIE LINKE im Landtag Mecklenburg-Vorpommern gegen unter anderem die Landes- regierung Mecklenburg-Vorpommern betreffend die Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern (LVerfG 5/10 und LVerfG 6/10) 5. Organstreitverfahren des Herrn David Petereit, MdL, gegen die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts (LVerfG 8/13) 6. Organstreitverfahren der Fraktion DIE LINKE im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, der Abgeordneten Torsten Koplin und Jeannine Rösler sowie weiterer zwölf Abgeordneter des Landtages Mecklenburg-Vorpommern gegen den Landtag Mecklenburg-Vorpommern betreffend § 11 Absatz 4 und 5 Werftenförderungsgesetz (LVerfG 1/14) Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist dem Verfahren auf Seiten des Antragsgegners beigetreten. 304",
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"number": 305,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 347. Welche eigenen Gesetzesinitiativen hat die Landesregierung seit dem Jahre 1997 im Bundesrat eingebracht? a) Welche davon waren erfolgreich? b) Zu welchen Fragen wird gegenwärtig eine Einbringung geprüft? Zu 347, a) und b) Die durch das Land Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 1997 bis zum Stichtag 28.11.2014 in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiativen sind der Anlage zu Frage 347 zu entnehmen. Erfasst sind auch die Gesetzesinitiativen, denen das Land beigetreten ist. In der Spalte „Ergebnis“ gibt die Anlage zu Frage 347 den Beschlusstenor des Bundesrates zu der jeweiligen Gesetzesinitiative wieder und verweist auf weitere Durchgänge, die zu einem Gesetzesbeschluss geführt haben. Die Landesregierung prüft fortlaufend, ob und wie sie zur Wahrung der Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat initiativ tätig werden kann. Zur Einbringung anstehende Gesetzesinitiativen liegen mit Stand vom 28.11.2014 nicht vor. 348. Auf welche Weise informiert die Landesregierung die Einwohne- rinnen und Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns zum Recht der Europäischen Union, und welche praktischen Probleme sind dabei aus Sicht der Landesregierung zu lösen? Die Landesregierung informiert die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner des Landes mittels der nachfolgenden Maßnahmen und Aktivitäten, die nicht isoliert auf den Bereich des EU-Rechts beschränkt sind, sondern darüber hinaus aktuelle Entwicklungen und Aspekte des europäischen Einigungsprozesses betreffen: - allgemeine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei und der Ressorts, insbesondere die Internet-Seite www.europa-mv.de; - Veröffentlichung der regelmäßigen vom Informationsbüro Brüssel erstellten Briefings auf den Internet-Seiten der Landesregierung; - Veröffentlichung der Europa- und Ostseeberichte der Landesregierung; - Jährliche Unterrichtung des Landtags über die europapolitischen Schwerpunkte der Landesregierung (Auswertung des Jahresarbeitsprogramms der Europäischen Kommis- sion); - Durchführung von themenspezifischen Informations- und Diskussions-Veranstaltungen, unter anderem auch durch die Landeszentrale für politische Bildung; - Beteiligung am jährlich stattfindenden EU-Schulprojekttag; - Beteiligung an der jährlich stattfindenden Europawoche; - Bereitstellung von Europa-Koffern für die Schulen des Landes; 305",
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"number": 306,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode - Initiierung, Durchführung und Förderung von Wettbewerben mit EU-Bezug an den Schulen; - Förderung und Unterstützung von Projekten mit EU-Bezug von Bildungsinstitutionen des Landes. Diese Maßnahmen haben sich aus Sicht der Landesregierung in der Praxis bewährt. 349. Hält die Landesregierung die Information der Einwohnerinnen und Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns für ausreichend und gibt es Pläne, neue Medien stärker zu nutzen? Die Information wird insbesondere in der Gesamtschau mit den von der Europäischen Union und anderen Akteuren bereitgehaltenen Angeboten für ausreichend gehalten. Eine noch stärkere Nutzung der neuen Medien ist derzeit nicht geplant. 350. Wie beurteilt die Landesregierung den Fortbestand kostenloser Rechtsberatungsstellen vor dem Hintergrund des Gerichtsstruktur- neuordnungsgesetzes? Derzeit werden in Mecklenburg-Vorpommern zehn anwaltliche Beratungsstellen in Anklam, Bergen auf Rügen, Demmin, Greifswald, Pasewalk, Ribnitz-Damgarten, Schwerin, Ueckermünde, Wolgast und Malchin unterhalten. Die Beratungsstellen stellen ein Zusatz- angebot zur klassischen Beratungshilfe dar, das gut angenommen wird. Sie beruhen auf entsprechenden Verträgen des Landes mit den regionalen Anwaltvereinen. Die Landesregierung ist bestrebt, alle bestehenden kostenlosen Beratungsstellen zu erhalten, auch wenn hierfür an den Standorten Ueckermünde, Wolgast und Ribnitz-Damgarten neue Räumlichkeiten gesucht werden müssen, und das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen. Voraussetzung dafür ist aber eine Mitwirkung des jeweiligen Anwaltvereins. 306",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 351. Wie beurteilt die Landesregierung die Rolle der Mediation in der Rechtspflege? a) Inwieweit hat sich diese auf die Verfahrenszahlen bei den Gerichten ausgewirkt? b) Welche Auswirkung hatte die Einführung der Mediation auf die Kosten in der Justiz? Mit der zunehmenden Etablierung der Mediation als Form der außergerichtlichen Streitbei- legung, die durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern aktiv gefördert wird, wird auch die Hoffnung verbunden, die Gerichte zu entlasten. Ziel der Mediation ist es, Konflikte dauerhaft und nachhaltig ohne Einschaltung der Gerichte zu befrieden. Zu a) Eine unmittelbare und statistisch signifikante Auswirkung der außergerichtlichen Mediation auf die Verfahrenszahlen bei den Gerichten ist (noch) nicht erkennbar und könnte im Übrigen auch nicht gemessen werden. Die Anzahl der außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren ist nach Einschätzung des Justizministeriums aber nach wie vor ausbaufähig. Zu b) Die Mediation in der Form der außergerichtlichen Streitbeilegung wirkt sich nicht unmittelbar auf die Kosten der Justiz aus. Es ist jedoch anzunehmen, dass bei Verstärkung der Mediation in Form der außergerichtlichen Streitbeilegung ein Rückgang der streitigen Verfahren vor Gericht eintreten könnte. So könnte die Mediation mittelbar Auswirkungen auf die Kosten in der Justiz erlangen. 352. Welche Auswirkungen hatte die Föderalismusreform II auf die Personalsituation im öffentlichen Dienst? a) Hat sich die Föderalismusreform II aus Sicht der Landesregie- rung bewährt? b) Wo sieht die Landesregierung Defizite und sind Veränderungen wünschenswert? Kernpunkt der seit Jahren verfolgten Haushaltskonsolidierung der Landesregierung ist die schrittweise Anpassung des Personalbestandes an den Durchschnitt der westlichen Flächenländer. Die Personalkonzepte 2004 und 2010 haben einen ganz wesentlichen Beitrag dazu geleistet, das zentrale Ziel der Föderalismusreform II in Mecklenburg-Vorpommern - die Finanzierung des Landeshaushalts ohne Nettokreditaufnahme - bereits seit 2006 zu realisieren. Die Konsolidierungsziele können auch in Zukunft nur erreicht werden, wenn das Personalkonzept 2010 weiter umgesetzt wird. 307",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu a) Ergebnis der Föderalismusreform II waren neben den Neufassungen der Artikel 109 und 115 Grundgesetz, die neuen Artikel 109a und 143d Grundgesetz, das Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz, das Konsolidierungshilfengesetz sowie das Stabilitätsratsgesetz. Bund und Länder sind damit verpflichtet, ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Anders als für den Bund enthält die geänderte Regelung für die Länder keinen strukturellen Neuverschuldungsspielraum, dafür gemäß Artikel 143d Absatz 1 Grundgesetz aber eine Übergangsfrist. Die Länder sind dann noch nicht an das Verbot der Nettoneuverschuldung gebunden, sie müssen aber ihre Haushalte schrittweise an die Vorgaben ab 2020 anpassen. Bis zum 31. Dezember 2019 können die Länder von den Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz abweichen und nach Maßgabe der geltenden landesrechtlichen Regelungen Kredite aufnehmen. Mecklenburg-Vorpommern nutzt diese Möglichkeit nicht, da es sich seit 2007 mit den jeweiligen Haushaltsgesetzen das Verbot der Nettoneuverschuldung selbst auferlegt hat. Um auch zukünftig eine nachhaltige Finanzpolitik ohne neue Schulden zu gewährleisten und gleichzeitig den Vorgaben des Grundgesetzes gerecht zu werden, hat Mecklenburg- Vorpommern 2011 die Schuldenbremse als eigene Regelung mit Wirkung ab dem Jahr 2020 in der Verfassung des Landes verankert. Dabei hat sich der Gesetzgeber eng an dem Wortlaut des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz orientiert und die dort fest umrissenen Ausnahmefälle, wonach den Ländern Abweichungen von dem Nettoneuverschuldungsverbot und damit Kreditaufnahmen möglich sind, in Landesrecht übernommen. Das Land hat auch die Verpflichtung in Artikel 143d Grundgesetz in Artikel 79a seiner Landesverfassung aufgegriffen, wonach die Haushalte bereits ab dem Haushaltsjahr 2012 bis 2019 so aufzustellen sind, dass die Anwendung der Schuldenregelung ab 2020 möglich ist. Dabei gilt es, den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung durch Begrenzung der Ausgaben und ihre schrittweise Anpassung an die zurückgehenden Einnahmen fortzusetzen. Dies ermöglicht es, die zielgerichtete Entwicklung des Landes, insbesondere hinsichtlich seiner Infrastrukturausstattung und der politischen Themenschwerpunkte der Landesregierung voranzutreiben. Die Landesregierung schätzt ein, dass sich die Föderalismusreform II insgesamt bewährt hat. Bei Bund und Ländern hat sie zu einem Umdenken und Umsteuern hinsichtlich der Verschuldungsproblematik geführt. Die Fortschritte in den Länderhaushalten zeigen sich in den regelmäßig dem Stabilitätsrat vorzulegenden Berichten (Konsolidierungs- und Stabilitätsberichte, Sanierungsberichte und Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“). Mecklenburg- Vorpommern konnte hier in den letzten Jahren alle gesetzlichen Anforderungen sowohl bei den Ist-Daten der Haushaltskennziffern als auch hinsichtlich der Mittelfristprojektionen erfüllen. Auch werden durch die europaweit geltenden Mechanismen der EU-Schuldenbremse die Integration und Stabilität Europas verbessert, was auch der Wirtschaft und den Menschen im Land zugutekommt. 308",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Zu b) Die Länder haben ab 2020 - im Gegensatz zum Bund, dem Kredite von maximal 0,35 % des Bruttoinlandproduktes erlaubt sind - ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten strukturell auszugleichen. Diese Tatsache muss bei der sachgerechten Zuordnung der Steuereinnahmen, der Ausgestaltung des Einnahmenausgleichs unter den Ländern und den Zuweisungen des Bundes an die Länder in Zukunft berücksichtigt werden. Alle Länder - auch diejenigen, die eine unterdurchschnittliche Finanzkraft aufweisen oder besondere Belastungen (zum Beispiel durch Altschulden, demografischen Wandel, überdurchschnittlich hohe Sozialausgaben) bewältigen müssen - sind zwingend in die Lage zu versetzen, ihre verfassungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen und die Vorgaben der Schuldenbremse dauerhaft einzuhalten. 353. Inwieweit wurde der Regierungsbeschluss vom 10.09.1996, wonach Verbeamtungen nur noch auf Aufgaben im unmittelbaren hoheit- lichen Bereich begrenzt werden sollten, umgesetzt? Die Umsetzung des Regierungsbeschlusses erfolgte durch die restriktive Handhabung von Verbeamtungen. In das Beamtenverhältnis wurde nur berufen, wer hoheitsrechtliche Aufgaben wahrnimmt. 354. Welche Erkenntnisse erlangte die Landesregierung aus ihrer Prüfung hinsichtlich möglicher Flexibilisierungen des Beamtenrechts? Die Landesregierung hat die durch die Föderalismusreform I notwendig gewordene Überarbeitung des Beamtenrechts zum Anlass genommen, zusammen mit den übrigen vier Norddeutschen Küstenländern Möglichkeiten der Flexibilisierung des Beamtenrechts zu prüfen. Hierbei kam dem Laufbahnrecht besondere Bedeutung zu, das auf folgenden Grundsätzen beruht (siehe auch Landtagsdrucksache 5/2143, Regierungsentwurf zum Beamtenrechtsneuordnungsgesetz): - Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt insbesondere angesichts der demografischen Entwicklung, - Aufrechterhaltung des Laufbahnprinzips als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamten- tums nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes, - größere Transparenz durch Verschlankung der Strukturen mittels Reduzierung der Anzahl der Laufbahnen und Laufbahngruppen, - stärkere Flexibilität bei der Einstellung, - größere Durchlässigkeit der Laufbahnen, - stärkere Orientierung am Leistungsprinzip während der Probezeit und bei der beruflichen Entwicklung, - Aufrechterhaltung der bundesweiten Mobilität. 309",
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"number": 310,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Seit Inkrafttreten des Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes am 31.12.2009 und der Allge- meinen Laufbahnverordnung am 16.10.2010 hat die Landesregierung keine neuen Erkenntnisse erlangt, die eine weitere Flexibilisierung des Beamtenrechts unter besonderer Berücksichtigung der Funktion des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 4 GG), der hergebrachten Grundsätze (Artikel 33 Absatz 5 GG) und des Leistungsprinzips (Artikel 33 Absatz 2 GG) nahelegen. 355. Wann sollen Richterwahlausschüsse gemäß Artikel 76 Abs. 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet werden? Nach der Landesverfassung besteht keine Verpflichtung zur Einrichtung eines Richterwahl- ausschusses. Artikel 76 Absatz 3 ermächtigt den Gesetzgeber lediglich, die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit von dem Votum eines solchen Ausschusses abhängig zu machen. Mit dem derzeit geltenden Landesrichtergesetz hat der Gesetzgeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. In Nummer 379 der Koalitionsvereinbarung 2011 - 2016 ist für die laufende Legislaturperiode die Novellierung des Landesrichtergesetzes im Hinblick auf die Beteiligungsrechte der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorgesehen. Das federführende Justizministerium hat zu Beginn des Jahres 2014 eine Kommission aus Experten und Praktikern im Dienst- und Personalvertretungsrecht sowie aus Mitgliedern der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen eingesetzt, die Ende November 2014 einen Abschlussbericht vorgelegt hat. Dieser sieht - aufgrund der Erfahrungen in anderen Bundesländern wie bei der Novellierung des Niedersächsischen Richtergesetzes - die Einrichtung eines Richterwahlausschusses nicht vor. 356. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, das Laienelement in der Rechtsprechung auszubauen? Wenn ja, welche sind das? Die Landesregierung strebt einen weiteren Ausbau des Laienelements in der Rechtsprechung derzeit nicht an. 310",
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"number": 311,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 357. Wie viele Laienrichter gibt es gegenwärtig im Land (bitte nach Gerichtsarten aufschlüsseln)? Zurzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern 3.447 ehrenamtliche Richter bestellt. Nachfolgend ergibt sich die Aufschlüsselung auf die einzelnen Gerichtszweige: Ordentliche Gerichtsbarkeit Anzahl Schöffen/Jugendschöffen bei den Land- und Amtsgerichten 1.654 Ehrenamtliche Richter der Kammer für Handelssachen bei den Landgerichten Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund 54 Ehrenamtliche Richter der Landwirtschaftsgerichte Senat für Landwirtschaftssachen beim Oberlandesgericht, Landwirtschafts- 41 gerichte Ehrenamtliche Richter des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmäch- tigtensachen beim Oberlandesgericht 4 Ehrenamtliche Richter der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmäch- tigtensachen beim Landgericht Rostock 5 Verwaltungsgerichtsbarkeit Anzahl Ehrenamtliche Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit - Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern 42 - Verwaltungsgericht Greifswald 60 - Verwaltungsgericht Schwerin 84 Ehrenamtliche Richter in Personalvertretungssachen - Fachkammer für Personalvertretungssachen 70 Ehrenamtliche Richter der Disziplinargerichte für Landesbeamte - Kammer für Disziplinarsachen des Landes beim Verwaltungsgericht Schwerin 20 - Fachsenat für Disziplinarsachen des Landes beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern 20 Ehrenamtliche Richter der Disziplinargerichte für Bundesbeamte - Kammer für Disziplinarsachen des Bundes beim Verwaltungsgericht Schwerin 9 - Fachsenat für Disziplinarsachen des Bundes beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern 10 Ehrenamtliche Richter der Flurbereinigungsgerichte 12 Ehrenamtliche Richter des Berufsgerichts für Heilberufe (Berufsgruppe der Apotheker) beim Verwaltungsgericht Greifswald 5 Ehrenamtliche Richter des Berufsgerichtshofs für Heilberufe (Berufsgruppe der Apotheker) beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern 5 Ehrenamtliche Richter des Berufsgerichts für Heilberufe (Berufsgruppe der Ärzte) beim Verwaltungsgericht Greifswald 5 311",
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"number": 312,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Anzahl Ehrenamtliche Richter des Berufsgerichtshofs für Heilberufe (Berufsgruppe der Ärzte) beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern 5 Ehrenamtliche Richter des Berufsgerichts für Heilberufe (Berufsgruppe der Tierärzte) beim Verwaltungsgericht Greifswald 5 Ehrenamtliche Richter des Berufsgerichtshofs für Heilberufe (Berufsgruppe der Tierärzte) beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern 5 Ehrenamtliche Richter des Berufsgerichts für Heilberufe (Berufsgruppe der Zahnärzte) beim Verwaltungsgericht Greifswald 5 Ehrenamtliche Richter des Berufsgerichtshofs für Heilberufe (Berufsgruppe der Zahnärzte) beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern 5 Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit Anzahl Ehrenamtliche Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit 732 Ehrenamtliche Richter in der Finanzgerichtsbarkeit 68 Ehrenamtliche Richter in der Sozialgerichtsbarkeit 508 Anwaltsgerichte Anzahl Ehrenamtliche Richter als Mitglied des Anwaltsgerichts Mecklenburg- Vorpommern 6 Ehrenamtliche Richter als Mitglied des Anwaltsgerichtshofs 8 358. Auf welche praktischen Probleme stößt nach Kenntnis der Landesregierung die Gewinnung von Schöffen, und inwieweit wird sich hier die Schaffung neuer Amtsgerichtsstrukturen auswirken? Den vorschlagenden Institutionen und Körperschaften fällt es zunehmend schwer, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebene hohe Anzahl an Interessentinnen und Interessenten für das Amt einer ehrenamtlichen Richterin oder eines ehrenamtlichen Richters zu gewinnen. Die Bereitschaft zur Übernahme dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes dürfte trotz der Bemühungen der Landesregierung zur Stärkung des Ehrenamtes auch unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels und des damit einhergehenden Bevölke- rungsrückgangs angespannt bleiben. Mit der neuen Gerichtsstruktur werden keine wesentlichen Veränderungen bei der Gewinnung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern erwartet. 312",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 359. Wie stellt sich die Situation hinsichtlich des Rückstandes bei der Erledigung von Gerichtsverfahren dar (Bitte nach Rechtsgebieten und Gerichtsebenen aufschlüsseln)? Die Landesregierung versteht die Frage dahingehend, dass mit „Rückstand bei der Erledigung von Gerichtsverfahren“ die Bestände bei den Gerichten gemeint sind. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass es in allen gerichtlichen Verfahren „Rückstände“, in der Termino- logie der Statistik „Bestände zum Ende eines Berichtszeitraumes“, gibt. Die Ursache liegt zunächst darin, dass ein eingehendes Verfahren naturgemäß nicht taggleich erledigt werden kann, weil eine ganze Reihe von prozessleitenden Anordnungen zu treffen sind, um den Sachverhalt aufzuklären und den Parteien beziehungsweise Beteiligten jeweils Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Vortrag zu geben. Da alle diese Anordnungen auch Fristen zur Erledigung für die Prozessbeteiligten nach sich ziehen, benötigt jedes Verfahren je nach Komplexität einen gewissen Zeitraum, der natürlich auch über Berichtszeiträume hinausgeht. In der Anlage werden die Bestände der Gerichte beziehungsweise Gerichtsbarkeiten jeweils zum 31. Dezember eines Jahres ab 2004 basierend auf den Auswertungstabellen der Justizgeschäftsstatistiken des Statistischen Amtes angegeben. In den Tabellen des Statisti- schen Amtes nicht erfasst wird allerdings die Altersstruktur der offenen Bestände. Diese kann lediglich für den Bereich der Fachgerichte auf der Grundlage des dort eingesetzten Justizfachverfahrens zum Stichtag 31. Dezember 2013 mitgeteilt werden. Für die ordentliche Gerichtsbarkeit hätte eine vergleichbare Gliederung nach Alterskohorten nur durch eine händische Einzelauslesung aller Verfahrensakten der zu einem bestimmten Stichtag beim Oberlandesgericht, den Landgerichten sowie allen Amtsgerichten anhängigen Verfahren erfolgen können. Die erforderliche Auswertung von mehr als 35.000 Verfahrensakten wäre jedoch mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden gewesen. 360. Wie viele Schiedsstellen gibt es derzeit und wie stellt sich ihre Ent- wicklung seit 1997 dar? a) Hat sich nach Einschätzung der Landesregierung die Arbeit der Schiedsstellen bewährt? b) Inwieweit lassen sich Auswirkungen auf die Kosten in der Justiz feststellen? Einleitend nimmt die Landesregierung Bezug auf ihre Antwort zu Frage 364 der Großen Anfrage der Fraktion der PDS „Verfassung und Verfassungswirklichkeit in Mecklenburg- Vorpommern“ (Landtagsdrucksache 2/1262). Im Anschluss an die zum 01.11.1998 in Kraft getretene Novellierung des damaligen Schiedsstellengesetzes hat die Landesregierung ein Berichtswesen der Schiedsstellen aufgebaut und dabei die Anzahl der Schiedsstellen ab dem Jahr 2000 erfasst. 313",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Im Einzelnen wird auf die folgende Aufstellung verwiesen: Jahr Anzahl der Schiedsstellen zum 31.12. 2000 155 2001 150 2002 157 2003 171 2004 165 2005 155 2006 144 2007 150 2008 133 2009 138 2010 140 2011 126 2012 128 2013 128 Zu a) Nach Auffassung der Landesregierung leisten die Schiedspersonen eine wichtige und verdienstvolle Arbeit. Zu b) Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Es ist nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelbar, ob sich die Tätigkeit der Schiedsstellen auf die Justizkosten auswirkt; denn selbst bei den Verfahren, die von den Schiedsstellen im Wege eines Vergleichs beigelegt werden, kann nicht sicher gesagt werden, ob einer der Verfahrensbeteiligten ohne die Streitbeilegung ein Gericht angerufen hätte. 361. Welchen Stellenwert haben nach Kenntnis der Landesregierung soziale Ursachen und Lebensumstände im Kriminalitätsgeschehen und welche Schlussfolgerungen leitet die Landesregierung gege- benenfalls daraus für die Kriminalitätsprävention ab? Über die Ursachen von Kriminalität bestehen verschiedene Theorien. In der Kriminologie und ihrer Bezugswissenschaft der Kriminalsoziologie ist überwiegend anerkannt, dass soziale Ursachen und Lebensumstände einen relevanten Einfluss auf die Gesamtkriminalität haben können. Diese - und andere - Faktoren können im Einzelfall das Risiko sich kriminell zu verhalten erhöhen oder senken. Die Annahme einer schlichten Konnexität zwischen sozialen Lebensumständen und Kriminalität würde der Komplexität des Themas nicht gerecht. 314",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auch zu bedenken, dass diese Frage für unterschiedliche Deliktgruppen (zum Beispiel Tötungsdelikte, Sexualstraftaten, Wirtschafts- kriminalität, Betäubungsmittelkriminalität, Straßenverkehrsstraftaten etc.) in unterschiedlicher Weise zu betrachten ist. Aufgrund der Vielschichtigkeit kriminogener Faktoren ist die Bekämpfung von Kriminalität eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Präventive und repressive Maßnahmen sollen sich hierbei sinnvoll ergänzen. Etwaigen Risikofaktoren ist möglichst frühzeitig entgegenzu- wirken. Protektiv wirkende Faktoren sind zu fördern. Insbesondere der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) und die Landespolizei berücksichtigen dies bei der Entwicklung, Initiierung und Förderung von kriminalpräventiven Projekten. Zudem bietet der LfK staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren hierzu eine seit 1994 etablierte Vernetzungs- plattform zur Förderung der Zusammenarbeit und des fachlichen Austausches. Weiterhin wird durch die Einrichtung des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg- Vorpommern und das Konzept zur Integralen Straffälligenarbeit (InStar) eine Effektivierung des „Übergangsmanagements“ bei der Haftentlassung angestrebt. 362. Hält es die Landesregierung für erforderlich, im Land ein Programm bzw. ein Konzept zur Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminali- tät auszuarbeiten und gegebenenfalls durch den Landtag beschließen zu lassen? Die Bekämpfung und Vorbeugung von Kriminalität ist in Mecklenburg-Vorpommern in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und anderen Regelungen umfassend beschrieben. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure sind darin klar geregelt. Darüber hinaus gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Reihe von gesamtgesellschaft- lichen Netzwerken, wie den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, das Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz und andere, in denen die Handlungen von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren partnerschaftlich koordiniert werden. Dieses System hat sich vielfach bewährt. Für ein darüber hinausgehendes Landesprogramm wird keine Notwendig- keit gesehen. 363. Welche ressortübergreifenden und damit gesamtgesellschaftlichen Ansätze zur Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität verfolgt die Landesregierung? Die Bekämpfung und Vorbeugung von Kriminalität wird von der Landesregierung als Aufgabe der gesamten Gesellschaft angesehen. Neben den im gesetzlichen Auftrag handelnden staatlichen Stellen, wie zum Beispiel Polizei, Justiz, Schul-, Jugend- und Ordnungsbehörden, wirken in Mecklenburg-Vorpommern dabei im Rahmen gesamtgesell- schaftlicher Gremien, Projekte und Netzwerke auch zahlreiche nichtstaatliche Akteure mit. 315",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu diesen Gremien, Projekten und Netzwerken zählen auf Landesebene der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, dem etwa 80 Behörden, Organisationen, Verbände und Vereine aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens angehören, das Beratungsnetzwerk Demokratie und Toleranz, das Netzwerk gegen Homophobie, das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt, Menschenhandel und Zwangsverheiratung, das Modellprojekt zur Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten (FreD), das Netzwerk Medienaktiv und andere. Die Landesregierung koordiniert und steuert diese Arbeit über entsprechende Landesprogramme inklusive der für deren Umsetzung erforderlichen personellen und finanziellen Voraussetzungen. Auf regionaler und lokaler Ebene wird dieser vernetzte Präventionsansatz unter anderem über die Arbeit der Kommunalen Präventionsräte und letztlich über zahlreiche Vereine, Organisationen und Initiativen vor Ort fortgesetzt. Die Landesregierung unterstützt diesen Prozess durch Beratung, praktische Hilfestellung und finanzielle Förderung. 364. Wie bewertet die Landesregierung die tatsächliche Umsetzung der Grundsätze des Strafvollzuges? Nach der Föderalismusreform hat Mecklenburg-Vorpommern von der auf die Länder übertragenen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und zunächst eigene Landes- gesetze für den Jugendstrafvollzug und den Untersuchungshaftvollzug geschaffen. Zuletzt ist das Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Mecklenburg-Vorpommern (Strafvollzugs- gesetz Mecklenburg-Vorpommern - StVollzG M-V) vom 7. Mai 2013 am 1. Juni 2013 in Kraft getreten. Grundgedanke des Gesetzes ist, dass die Bevölkerung nur dann wirksam vor Wiederholungs- taten geschützt werden kann, wenn während des Vollzugs die spezifischen Persönlichkeits- probleme der Gefangenen, die für ihre Straftaten (zumindest mit-)ursächlich waren, behoben und die einer künftigen Straffälligkeit entgegenwirkenden Fähigkeiten gestärkt werden. Der gesamte Vollzug ist auf die Auseinandersetzung mit der Straftat und ihren Folgen auszu- richten. Mit dieser Vorgabe und einer Reihe weiterer Festlegungen trägt das Gesetz den in § 2 festgelegten Vollzugszielen, die Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu befähigen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen, Rechnung. Es entspricht den Anforderungen an einen humanen, an rechts- und sozialstaatlichen Erwägungen und konsequent am Gedanken der Resozialisierung und Eingliederung der Strafgefangenen in die Gesellschaft ausgerichteten Strafvollzug. Die tatsächliche Umsetzung der Vorgaben dieses Gesetzes bewertet die Landesregierung positiv. Insbesondere die im Gesetz vorgesehene Vernetzung zwischen Justizvollzug und dem Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit zur Vorbereitung der Wiedereingliederung nach der Haft ist erfolgreich umgesetzt worden. 316",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 365. Wie beurteilt die Landesregierung die Nichteinbeziehung der Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung? Der Bundesgesetzgeber hatte bereits mit der Schaffung der Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 in den §§ 190 bis 193 die Einbeziehung der Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen. Die Vorschriften sollten allerdings gemäß § 198 Absatz 3 erst durch besonderes Bundesgesetz in Kraft treten. Dieses Bundesgesetz ist jedoch nicht geschaffen worden. Die Zuständigkeit für die Einführung einer Versicherungspflicht für Strafgefangene in der Rentenversicherung liegt beim Bundesgesetzgeber. Das Recht der Rentenversicherung ist als Teil der Sozialversicherung Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 Grundgesetz (GG) in Verbindung Artikel 72 GG), von der der Bund mit dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) Gebrauch gemacht und selbst geregelt hat, welcher Personenkreis in dem konkreten Sozialversiche- rungszweig pflichtversichert ist. Nur die näheren Regelungen über Rentenversicherungsbeiträge würden - entsprechend den bereits vorhandenen Regelungen zur Arbeitslosenversicherung in den Landesstrafvollzugs- gesetzen (vgl. § 55 Absatz 2 bis Absatz 4 Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - StVollzG M-V) - in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers fallen, auf den die Gesetz- gebungskompetenz für den Strafvollzug mit der Föderalismusreform übergegangen ist. Mecklenburg-Vorpommern hat von dieser Gesetzgebungskompetenz durch die Verabschie- dung des StVollzG M-V Gebrauch gemacht, sodass Artikel 125a GG (Weitergeltung des Strafvollzugsgesetzes des Bundes) keine Anwendung findet. Eine Meinungsbildung in der Landesregierung zur Nichteinbeziehung der Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung ist noch nicht abgeschlossen. 366. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, Strafgefangenen für Arbeitstätigkeiten ein dem jeweiligen Tariflohn entsprechendes Arbeitsentgelt zu bezahlen bzw. eine Entlohnung entsprechend des gesetzlichen Mindestlohns zu gewähren? Nein. Das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses setzt die freiwillige, in der Regel aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbrachte nichtselbstständige Arbeit voraus. Wird dagegen die Arbeit aufgrund gesetzlicher Pflicht geleistet, wird ein Beschäftigungsver- hältnis im Sinne von § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - nicht begründet, da es an der Freiwilligkeit der Arbeitsleistung entsprechend des Grundsatzes des freien wirtschaftlichen Austausches von Arbeit und Lohn fehlt. Ein Beschäftigungsverhältnis kann nach den vorgenannten Grund- sätzen während der Haft von Strafgefangenen nicht vorliegen. Strafgefangene sind also keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deshalb gilt für sie nicht der gesetzliche Mindestlohn. 317",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Vergütung der Arbeit der Gefangenen ist spezialrechtlich in den vollzugsrechtlichen Gesetzen und Bestimmungen geregelt (vergleiche § 55 Absatz 2 Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern). Bei der Höhe der Vergütung ist zu berücksichtigen, dass die Arbeit und die Entlohnung von Gefangenen strukturell nicht mit der Arbeit auf dem freien Arbeitsmarkt vergleichbar sind. Weiter ist zu berücksichtigen, dass Gefangene, die innerhalb des Justizvollzuges arbeiten, von der Zahlung von Haftkosten befreit sind und eine beitragsfreie Gesundheitsfürsorge in Anspruch nehmen können. Datenschutz und Petitionswesen 367. Ist nach Auffassung der Landesregierung das Recht jedermanns auf Schutz seiner personenbezogenen Daten hinreichend gewährleistet (bitte begründen)? Ja. Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes gewährleisten den Schutz personenbezogener Daten hinreichend. Sie enthalten den Rechtsrahmen, der eingehalten werden muss, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen und bieten auch die notwendigen Rechtsschutz- und Sanktionsmöglichkeiten. Soweit gesetzliche Ermächtigungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bestehen, sind diese durch gesetzgeberisches Handeln nach ausführlicher parlamentarischer Diskussion verabschiedet worden. 368. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung gegenwärtig und in absehbarer Zeit bezüglich der weiteren Ausgestaltung daten- schutzrechtlicher Regelungen auf Landesebene? Die Landesregierung sieht gegenwärtig keinen gesetzgeberischen oder exekutiven Handlungsbedarf im Bereich des Landesdatenschutzgesetzes. Abzuwarten bleibt, ob nach der Verabschiedung des derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Datenschutzpakets, bestehend aus dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) und dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvoll- streckung sowie zum freien Datenverkehr, Handlungsbedarf entsteht. Die Landesregierung wird auch zukünftig stets fachliche oder politische Diskussionen zur Ausgestaltung datenschutzrechtlicher Regelungen im Bund oder Land verfolgen und erforderlichen Handlungsbedarf prüfen. 318",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 369 Wie bewertet die Landesregierung das Petitionswesen in Mecklen- burg-Vorpommern (bitte begründen)? 370. Gibt es aus Sicht der Landesregierung Verbesserungsbedarf beim Petitionswesen in Mecklenburg-Vorpommern? Zu 369 und 370 Das Petitionswesen ist in Artikel 10 und 35 bis 37 der Landesverfassung verankert. Einfachgesetzlich wird es durch das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz sowie das Landesdatenschutzgesetz konkretisiert. Demnach bearbeitet und beantwortet auch die Verwaltung unmittelbar an sie gerichtete Eingaben. Die Strukturen des Petitionswesens haben sich aus Sicht der Landesregierung bewährt, eine umfassende Bearbeitung von Petitionen ist gewährleistet. Ein grundsätzlicher Verbesserungsbedarf ist nicht ersichtlich. 371. Wie viele Petitionen (Einzel- und Gemeinschaftspetitionen) wurden seit 1997 bei der Landesregierung, ihr nachgeordneten Behörden und den der Aufsicht des Landes unterstehenden Trägern öffent- licher Verwaltung eingereicht (bitte nach Jahren und nach Ministe- rien aufschlüsseln)? Der Beantwortung dieser und der nachfolgenden Fragen wird folgende Definition einer Petition zugrunde gelegt: Petitionen sind schriftliche Eingaben, mit denen Vorschläge, Bitten oder Beschwerden in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse vorgetragen werden, die im Zusammenhang mit dem Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, stehen oder Vorschläge zur Gesetzgebung enthalten. Wie die folgende Aufstellung zeigt, erfolgt keine systematische Erfassung in den Ressorts. Zur Beantwortung der Frage hätten jeweils mehrere tausend Akten einzeln durchgesehen werden müssen. Ein solcher Aufwand ist nicht leistbar. Die Frage wird für die einzelnen Geschäftsbereiche wie folgt beantwortet: Staatskanzlei Eine zentrale statistische Erfassung aller in der Staatskanzlei eingehenden schriftlichen Eingaben von Bürgerinnen und Bürger erfolgt nicht. Auch eine gesonderte Erfassung in den jeweiligen Organisationseinheiten der Staatskanzlei ist nicht vorgegeben. Der überwiegende Teil der Eingaben wird durch das Referat Bürgerbüro bearbeitet. Hier werden diese Eingaben seit dem zweiten Halbjahr 2009 statistisch erfasst. In einigen weiteren Organisationseinheiten konnte aufgrund von dort vorhandenem Datenmaterial eine solche Erfassung mit vertretbarem Aufwand nachträglich erstellt werden. 319",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Gesamtschau stellt sich wie folgt dar: Jahr Anzahl Anmerkung 1999 1 Erfasst nur Eingänge in den Bereichen Öffentliches Dienstrecht und Personal 2000 0 siehe oben (s. o.) 2001 3 s. o. 2002 14 s. o. 2003 13 s. o. 2004 61 s. o. 2005 72 s. o. 2006 100 s. o. 2007 79 s. o. 2008 121 Erfasst nur Eingänge in den Bereichen Öffentliches Dienstrecht und Personal sowie Inneres, Justiz, Gnadensachen, Personalstruktur- reform, Kirchenangelegenheiten 2009 201 Eingänge Bürgerreferat erst ab 2. Halbjahr erfasst 2010 294 2011 334 2012 385 2013 384 2014 165 (Mai) Nicht alle in den vorgenannten Statistiken erfassten schriftlichen Eingaben entsprechen den eingangs zugrunde gelegten Voraussetzungen einer Petition. Unberücksichtigt bleiben in den Statistiken die Vorsprachen im Rahmen der Bürgersprechstunden des Ministerpräsidenten, auch wenn dort oder im Nachgang gelegentlich schriftliche Unterlagen überreicht wurden. Über die vorgenannten Statistiken hinaus können keine Angaben gemacht werden. Entsprechend der Aufbewahrungsfristen nach der Aktenordnung ist eine Vielzahl von Akten bereits vernichtet worden. Die vorhandenen Akten in der Zentralregistratur der Staatskanzlei umfassen weit über 500 laufende Meter Akten. Dies entspricht weit über 6000 Ordnern. Allein die vom Bürgerreferat mit eigenen Aktenzeichen gesondert abgelegten und alphabetisch geordneten Vorgänge zu Bürgereingaben umfassen 234 Aktenordner. In den anderen Organisationseinheiten der Staatskanzlei werden Bürgereingaben - anders als durch das Bürgerreferat - nicht gesondert als Petitionen, sondern sach- und themenbezogen veraktet. Deshalb könnten sich in vielen dieser 6000 Ordner weitere Petitionen befinden. 320",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Ministerium für Inneres und Sport Die im Ministerium für Inneres und Sport eingehenden Bürgereingaben werden in der Kommunalabteilung erfasst. Folgende, an das Ministerium gerichtete Eingänge von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern sind dort erfasst: Jahr Anzahl Jahr Anzahl Jahr Anzahl 1997 184 2003 168 2009 112 1998 203 2004 213 2010 126 1999 164 2005 195 2011 114 2000 227 2006 192 2012 79 2001 236 2007 143 2013 74 2002 202 2008 163 2014 24 Auch hier kann eine nachträgliche Prüfung dieser Eingänge darauf, ob sie tatsächlich im Einzelfall die eingangs genannten Voraussetzungen einer Petition erfüllen, nicht erfolgen. Eine Übersicht über Petitionen, die unmittelbar an nachgeordnete Bereiche, Landkreise, Ämter und Gemeinden gerichtet und dort in eigener Zuständigkeit und ohne Beteiligung des Innenministeriums bearbeitet wurden, existiert nicht. Solche Informationen werden seitens des Innenministeriums auch nicht vorgehalten oder erhoben, weil ein konkreter Anlass für derartige Informationsbeschaffungen seitens der obersten Rechtsaufsichtsbehörde nicht besteht (§ 80 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern - KV M-V; kein Anhalts- punkt für Rechtsverletzungen). Ein im Rahmen Kleiner und Großer Anfragen geäußertes Informationsbedürfnis rechtfertigt eine verbindliche Informationsanordnung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 80 KV M-V nicht. Die Beschaffung derartiger Informa- tionen gehört nicht zu den Aufgaben einer Rechtsaufsichtsbehörde und ist im Übrigen auch gegenüber den Landkreisen, Ämtern und Gemeinden wegen des großen Arbeitsaufwandes nicht vertretbar. Justizministerium Im Leitungsbereich des Justizministeriums sind folgende Eingaben und Beschwerden im Sinne der eingangs zugrunde gelegten Petitionsdefinition dokumentiert: Jahr Anzahl Jahr Anzahl Jahr Anzahl 1997 keine Angaben 2003 169 2009 207 1998 keine Angaben 2004 172 2010 219 1999 264 2005 212 2011 170 2000 271 2006 108 2012 181 2001 207 2007 201 2013 173 2002 237 2008 238 2014 67 (31.05.) 321",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode In den Fachabteilungen des Justizministeriums sind davon gesondert folgende Eingänge statistisch erfasst: Jahr Anzahl Jahr Anzahl Jahr Anzahl 1997 431 2003 473 2009 339 1998 464 2004 469 2010 396 1999 469 2005 496 2011 418 2000 432 2006 448 2012 322 2001 507 2007 484 2013 369 2002 517 2008 422 2014 147 (31.05.) In den letztgenannten Zahlen sind alle schriftlichen Eingänge von Bürgerinnen und Bürgern enthalten, unabhängig davon, ob alle Voraussetzungen für eine Petition im eingangs genannten Sinne erfüllt sind. Ein Abgleich, in wie vielen Fällen eine Doppelerfassung zu den im Leitungsbereich dokumentierten Eingaben vorliegt, ist nicht erfolgt. In den ganz überwiegenden Fällen dürfte eine solche Doppelerfassung vorliegen, da nur die wenigsten Eingaben direkt im Leitungsbereich abgearbeitet werden. Auch werden nur zirka 20 bis 30 % der in den Fachabteilungen erfassten Eingaben durch das Justizministerium selbst beantwortet. Der verbleibende Anteil von 70 bis 80 % wird zuständigkeitshalber an die Gerichte und Behörden des Geschäftsbereiches abgegeben. Dadurch sind auch insoweit Doppelzählungen nicht zu vermeiden. Schließlich richten sich Petenten mit ihren Anliegen zum Teil auch parallel an mehrere Behörden, wodurch es zu weiteren Doppelzählungen kommen kann. Innerhalb der Justizvollzugsanstalten werden eine Vielzahl von Beschwerden Gefangener auf einem allgemeinen Antragsformular an den Vollzugsabteilungsleiter beziehungsweise Vollzugsleiter gerichtet. Diese Beschwerden werden nicht in der Registratur erfasst, sondern befinden sich ausschließlich in den Gefangenenpersonalakten. In den Vollzugsanstalten befinden sich insgesamt zirka 34.500 Gefangenpersonalakten mit einem Blattumfang zwischen 30 bis 180 Blatt pro Band, die einzeln gesichtet werden müssten, um diese Beschwerden zu erfassen. Dabei sind auf Grund der Aufbewahrungsfristen häufig nur die Akten ab 2002 beziehungsweise 2003 vorhanden. Im Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit würde eine nachträgliche inhaltliche Einzelprüfung die Durchsicht von zirka 24.000 Akten erfordern. Im Hinblick auf die Staatsanwaltschaften können folgende Angaben zur Anzahl der persönlichen Dienstaufsichtsbeschwerden gemacht werden: Jahr Anzahl Jahr Anzahl Jahr Anzahl 1997 113 2003 167 2009 80 1998 138 2004 117 2010 87 1999 150 2005 110 2011 79 2000 134 2006 112 2012 69 2001 167 2007 112 2013 71 2002 212 2008 113 2014 39 (31.05.) 322",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Seitens der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind zu eingereichten Petitionen folgende Zahlen gemeldet worden: Jahr Anzahl der eingereichten Petitionen Oberlandesgericht Landgerichtsbezirk Landgerichtsbezirk Rostock Rostock Schwerin 1997 keine Angaben 104 keine Angaben 1998 keine Angaben 94 keine Angaben 1999 keine Angaben 164 keine Angaben 2000 keine Angaben 413 keine Angaben 2001 22 279 keine Angaben 2002 26 238 keine Angaben 2003 35 326 keine Angaben 2004 19 262 keine Angaben 2005 3 201 keine Angaben 2006 13 159 keine Angaben 2007 28 167 keine Angaben 2008 30 154 313 2009 34 151 242 2010 12 219 234 2011 13 246 151 2012 17 192 179 2013 35 263 155 2014 (31.05.) 11 108 87 Bei dem Oberlandesgericht liegen lediglich die Zahlen ab 2008 vollständig vor. Für die Jahre 1997 bis 2000 waren keine Zahlen mehr und für die Jahre 2001 bis 2007 nicht mehr vollständig ermittelbar. Für den Landgerichtsbezirk Schwerin sind Zahlen erst ab dem Jahr 2008 vorhanden. Die Zahlen des Geschäftsbereiches des Landgerichts Rostock sind bis einschließlich 1999 unvollständig, da für diesen Zeitraum keine Zahlen mehr für die Amtsgerichte Bad Doberan und Rostock vorliegen. In den Geschäftsbereichen der Präsidenten der Landgerichte Neubrandenburg und Stralsund wird keine Statistik zu den Beschwerden und Eingaben geführt. In der Arbeitsgerichtsbarkeit wurden folgende Eingaben erfasst, wobei es sich im Wesent- lichen um Dienstaufsichtsbeschwerden handelt: Jahr Anzahl Jahr Anzahl Jahr Anzahl 1997 0 2003 4 2009 2 1998 0 2004 6 2010 4 1999 1 2005 5 2011 5 2000 4 2006 8 2012 1 2001 8 2007 3 2013 0 2002 7 2008 2 2014 0 (31.05.) 323",
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"number": 324,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode In der Finanzgerichtsbarkeit stellt sich die Anzahl der eingereichten Petitionen wie folgt dar: Jahr Anzahl Jahr Anzahl Jahr Anzahl 1997 0 2003 4 2009 1 1998 1 2004 1 2010 0 1999 0 2005 4 2011 2 2000 0 2006 0 2012 1 2001 2 2007 4 2013 3 2002 1 2008 0 2014 1 (31.05.) Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit lässt sich nur nachvoll- ziehen, dass seit 1997 insgesamt 930 beziehungsweise 371 schriftliche Eingaben bearbeitet wurden. Finanzministerium Übergreifende Statistiken über Petitionen werden im Geschäftsbereich des Finanzministe- riums nicht geführt. In der Regel werden für Petitionen auch keine gesonderten Akten geführt. Es gibt zudem kein eigenes Aktenzeichen, unter dem Petitionen abgelegt werden. Gewöhnlich werden Petitionen in thematisch geführten Akten unter einem themenbezogenen Aktenzeichen abgelegt. Eine Auswertung dieser thematischen Akten ist nicht möglich. Im Finanzministerium (ohne Einbeziehung der nachgeordneten Behörden und Bereiche) befinden sich über 80.000 Akten im Bestand, im Bereich des Landesbesoldungsamts etwa 65.000 Zahlfallakten, im Bereich der Finanzämter über 100 laufende Aktenkilometer. Teilweise befinden sich diese Akten in Archiven und Zwischenarchiven. Hinzu kommt, dass Vorgänge zu Petitionen gerade für die älteren Jahre teilweise nicht mehr vorhanden sind, da die Aufbewahrungsfrist für die betreffenden Akten abgelaufen ist und die Akten der Vernichtung zugeführt wurden. Gleichwohl konnte durch das Finanzministerium folgende Anzahl von Petitionen ermittelt werden: Jahr Anzahl Jahr Anzahl Jahr Anzahl 1997 0 2003 751 2009 1007 1998 3 2004 500 2010 1018 1999 4 2005 672 2011 898 2000 2 2006 775 2012 707 2001 3 2007 824 2013 613 2002 1 2008 1096 2014 274 (Juni) Diese Zahlen sind jedoch nur bruchteilhaft. Sie wurden aus Akten und Statistiken ermittelt, die in Teilbereichen abweichend vom beschriebenen Grundsatz eigens für Petitionen geführt wurden. Die der Aufsicht des Landes unterliegenden Sparkassen haben keine Verpflichtung zur Meldung der Anzahl dort eingegangener Petitionen an die Landesregierung. Dort eingegangene und statistisch erfasste Petitionen konnten daher nur soweit in die Beantwor- tung einbezogen werden, wie sie der Landesregierung gemeldet wurden. 324",
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"number": 325,
"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Im Wirtschaftsministerium werden schriftliche Eingänge, die die eingangs genannten Merkmale einer Petition erfüllen, nicht zentral statistisch erfasst. Auch für die Organisations- einheiten des Wirtschaftsministeriums ist keine statistische Erfassung der Petitionen vorgegeben. Die Registratur des Wirtschaftsministeriums umfasst knapp 2.000 laufende Meter Akten- bestand. Dies entspricht circa 20.000 Ordnern. Da die Petitionen in den Organisationsein- heiten sach- und themenbezogen veraktet werden, können in den circa 20.000 Ordnern Petitionen zu finden sein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Eine zusammengefasste Statistik über eingehende Petitionen im eingangs genannten Sinne wird im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums (LU) ebenfalls nicht geführt und kann auch nicht nachträglich erstellt werden. Zur Beantwortung der Frage müssten zunächst für den abgefragten Zeitraum alle - soweit im Rahmen der Aufbewahrungsfristen noch vorhandenen - Posteingangsdaten des Geschäftsbereichs geprüft werden. Eine eindeutige und vollständige Erfassung aller Petitionen wäre auf diesem Weg jedoch nicht möglich, vielmehr wäre eine umfassende Einzelfallrecherche in allen noch vorhandenen Akten erforderlich, um zu klären, ob es sich bei Schriftverkehr um eine Petition im Sinne der Fragestellung handelt. Der aktuelle Aktenbestand des LU beläuft sich auf circa 4.150 laufende Meter Papierakten, im nachgeordneten Bereich sind es circa 22.000 laufende Meter Papierakten. Dabei sind die in Bearbeitung befindlichen Akten in den Abteilungen noch nicht berücksichtigt. Hinzu kommen außerdem noch mehr als 6.000 digitale Akten in DOMEA. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Eine Erhebung über alle seit dem Jahr 1997 im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingegangen Petitionen liegt nicht vor und könnte nur unter unvertretbarem Zeitaufwand erstellt werden, da auch in diesem Hause keine zentrale Erfassung der eingegangenen Eingaben erfolgt. Beispielhaft kann daher lediglich angeführt werden, dass im Jahr 2012 692 Eingaben an den Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur gerichtet wurden. Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Auch im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwick- lung existiert keine statistische Erfassung sämtlicher Petitionsangelegenheiten. Die an das Ministerium und seine nachgeordneten Behörden gerichteten Eingaben haben dabei fast ausschließlich Sachverhalte zum Inhalt, die in der dortigen Zuständigkeit und Kompetenz des Ministeriums oder der ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden liegen. Deshalb werden die Eingaben im Regelfall in den themenbezogenen Akten des Vorganges bearbeitet und aufbewahrt, auf den sie sich beziehen. Auch hier müsste der Inhalt jeder einzelnen Akte auf Petitionen hin untersucht werden. 325",
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"number": 326,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Einer Organisationsuntersuchung für das Ministerium ergab unter anderem, dass allein in den Registraturbereichen über 2.100 laufende Meter Akten aufbewahrt werden. Dies entspricht über 27.000 Aktenordnern, die auf das Vorhandensein von Petitionsinhalten zu überprüfen wären. Hinzu kommen zahlreiche Akten, die sich vorübergehend zur Bearbeitung bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befinden. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat im Zeitraum vom 1. April 2012 bis 13. Januar 2014 eine Stelle für Bürgeranliegen eingerichtet. Während dieser Zeit wurden schriftliche und telefonische Eingänge von Bürgerinnen und Bürgern zahlenmäßig erfasst, die sich direkt an die Ministerin gewandt hatten. Diese Erfassung erfolgte unabhängig davon, ob die Voraussetzungen einer Petition im eingangs genannten Sinne vorlagen. Eine nachträgliche inhaltliche Einzelprüfung der mehr als 500 Eingänge dahingehend, ob die Voraussetzungen einer Petition jeweils vorliegen, kann nicht erfolgen. Weitergehende Angaben zur Anzahl von Petitionen sind nicht möglich. Der Einzelschrift- verkehr vor 2008 ist in aller Regel entsprechend der Aktenordnung vernichtet worden. Eine Rekonstruktion aller Vorgänge ab 2008 würde einen unvertretbaren Aufwand bedeuten. Eine besondere Kennzeichnung und Archivierung der Vorgänge als Petitionen ist weder im Leitungsbereich, noch in den Abteilungen, Referaten, nachgeordneten Behörden oder sonstigen Einrichtungen erfolgt. Demnach müssten auch in diesem Ressort sämtliche Vorgänge der vergangenen Jahre dahingehend überprüft werden, ob sie die Voraussetzungen einer Petition erfüllen. 372. Was geschieht mit diesen Petitionen und inwieweit informiert die Landesregierung den Landtag über diese? Die öffentliche Verwaltung prüft und beantwortet im Einzelfall gemäß ihrem verfassungs- mäßigen und gesetzlichen Auftrag die an sie gerichteten Bürgeranliegen. Gegebenenfalls werden hierzu durch die zuständigen Stellen Stellungnahmen anderer Behörden eingeholt. Weitergehende Informationen zur verfahrensmäßigen Behandlung der Eingaben sind nicht möglich, da diese je nach Art des Anliegens und angerufener Behörde sehr unterschiedlich sein werden. Eine Information des Landtages durch die Landesregierung ist nicht vorgesehen. Allerdings kommt es vor, dass bei Petitionen von allgemeinem Interesse - etwa zu aktuellen Rechts- setzungs- und Planungsvorhaben - das jeweilige Ressort den Landtag unter anderem in Parlamentsdebatten und in den Sitzungen der Ausschüsse des Landtages entsprechend informiert. 326",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 373. Wie viele der oben aufgeführten Petitionen wurden beschieden a) innerhalb von sechs Monaten, b) innerhalb eines Jahres, c) innerhalb von zwei Jahren oder d) innerhalb eines noch längeren Zeitraums? Zu a), b), c) und d) Die Bearbeitungsdauer von Petitionen hängt unter anderem von der tatsächlichen, rechtlichen und fachlichen Komplexität des Begehrens ab. Erhebungen zur Bearbeitungsdauer in einzelnen Bereichen existieren in den Ressorts der Landesregierung nicht. Um diese nachträglich zu erstellen, müssten in den Geschäftsbereichen jeweils tausende Akten gesichtet und jede aufgefundene Petition auf ihre Bearbeitungsdauer hin überprüft werden. Es wird auf die Antwort zu Frage 371 verwiesen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Mehrzahl der bei den Ressorts eingehenden Eingaben innerhalb von drei Monaten beantwortet wird. Teilweise können Petitionen auch schon deutlich schneller bearbeitet werden. Nur sehr selten liegt die Bearbeitungsdauer über sechs Monaten. Vor allem bei absehbar längerer Bearbeitungsdauer erhalten Petenten eine Zwischennachricht, in der in der Regel auch die weiteren Verfahrens- schritte skizziert werden. 374. Nimmt die Landesregierung die laufenden Berichte des Petitionsaus- schusses des Landtages zum Anlass, darin enthaltene Feststellungen und Kritiken auszuwerten? Wenn ja, welche fallbezogenen und übergreifenden Feststellungen und Festlegungen hat die Landesregierung getroffen? Ein großer Teil der an den Petitionsausschuss herangetragenen Anliegen ist bereits durch unmittelbare Eingaben bei der Landesregierung bekannt. Im Übrigen erlangt die Landesregie- rung aufgrund der Stellungnahmeersuchen des Petitionsausschusses zu Petitionen an den Landtag oder der Berichte des Ausschusses Kenntnis von den dort geäußerten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und lässt dies in die Arbeit der Verwaltung einfließen. Auch kann die Prüfung von Petitionen Veranlassung sein, rechts- oder fachaufsichtliche Maßnahmen zu ergreifen oder Verwaltungshandeln anzupassen und zu verbessern. Im Hinblick auf die seitens der Landesregierung in der Folge von Petitionen getroffenen Feststellungen und Festlegungen kann auf folgende Beispiele verwiesen werden. In der Novelle der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) vom 09.05.2012 wurde eine Klarstellung zugunsten der Initiatoren von Bürgerbegehren (Anlass war unter anderem auch die Petition einer Bürgerinitiative aus Rostock) dahingehend eingeführt, dass „auf Verlangen der Initiatoren eines Bürgerbegehrens die Gemeinde im Rahmen ihrer Beratungspflicht nach § 20 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung auch eine Einschätzung zur Kostenhöhe abgibt“ (§ 14 Absatz 3 Satz 2 KV DVO). 327",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Damit wird den Initiatoren von Bürgerinitiativen nicht wie bisher aufgebürdet, die Kosten der angestrebten Maßnahme selbst zu ermitteln, während sich die Kommune auf eine Beratung beschränkt, wie diese Kosten gedeckt werden könnten. Im Hinblick auf Petitionen im Schornsteinfegerwesen erfolgte in vielen Fällen die Einbeziehung der Schornsteinfeger-Innung Mecklenburg-Vorpommern, sodass neue Erkenntnisse direkt in die Arbeit der Verwaltung sowie auch der Schornsteinfeger-Innung Mecklenburg-Vorpommern einfließen. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus als oberste Abfallbehörde berücksichtigt bei der Novellierung von Landesgesetzen und -verordnungen die Petitionen, die sich gehäuft einer Thematik widmen (beispielsweise Verbrennung von Gartenabfällen). Ein weiteres Beispiel ist eine Petition zur Ausbildungsförderung (Petitionsnummer 2011/00254). Hier bat der Petent um Übernahme der Fahrkosten, die ihm aufgrund des Wechsels des Beschulungsstandortes von Greifswald nach Neubrandenburg entstehen. Nach abschließender Beratung wurde die Petition der Landesregierung als Material überwiesen, „um zum Beispiel zu erreichen, dass die Landesregierung sie in die Vorbereitung von Verordnungen oder andere Initiativen einbezieht“. Auch vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ erlassen, welche mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Anzuführen ist ferner eine Petition zum Wechsel des Studiengangs und zur Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen im Lehramtsbereich (Petitionsnummer 2011/00349). Im Ergebnis führte die Petition dazu, dass die Universität Rostock die Organisation und das Anrechnungsverfahren in diesem Bereich zukünftig vereinfacht und besser unter den Beteiligten kommuniziert. Die Studierenden der Universität Greifswald werden mit 20 Prozent der Gesamtsumme an der sogenannten Wohnsitzprämie beteiligt. Mit dieser Regelung wird auch dem Anliegen einer Petition zur finanziellen Unterstützung eines Studentenclubs (Petitionsnummer 2012/00043) entsprochen. Die Petition war nach Abschluss der Beratungen der Landesregierung überwiesen worden, „um sie auf das Anliegen des Petenten besonders aufmerksam zu machen“. 328",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Haushalt und Rechnungsprüfung 375. Wie definiert die Landesregierung die jeweiligen Ausnahmetat- bestände in Artikel 65 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Die Landesregierung arbeitet gegenwärtig an einem Gesetzentwurf zur Ausführung von Artikel 65 Absatz 2 der Landesverfassung in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung. Dieser Gesetzentwurf wird Aussagen dazu treffen müssen, wann von einer konjunkturellen Normallage auszugehen ist und wann die tatsächliche Einnahmesituation des Landes von dieser Normallage derart stark abweicht, dass auf der Grundlage der Landesverfassung eine ausnahmsweise Kreditaufnahme zulässig ist. Gleiches gilt für die Definition der Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen und seine Finanzlage erheblich beeinträchtigen müssen, um das Land zur ausnahmsweisen Kreditaufnahme zu berechtigen. 376. In welchem Zeitraum beabsichtigt die Landesregierung, die gemäß Artikel 65 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern ausnahmsweise zulässigen Kredite zu tilgen (bitte begründen)? Wie in der Antwort zur Frage 375 ausgeführt, arbeitet die Landesregierung gegenwärtig an einem Gesetzentwurf zur Ausführung von Artikel 65 Absatz 2 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Überlegungen der Landesregierung zum Tilgungszeitraum sind noch nicht abgeschlossen. 377. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung dem Landtag bislang kein Ausführungsgesetz zur sogenannten Schuldenbremse vorgelegt und wann beabsichtigt sie dies zu tun? Formell gilt die sogenannte Schuldenbremse im Bund und in Mecklenburg-Vorpommern erst ab 2020, sodass erst dann ein Ausführungsgesetz zu der in der Landesverfassung verankerten Schuldenregel benötigt wird. Die Koalitionspartner sind sich jedoch einig, dass die in der Schuldenbremse enthaltenen Regelungen bereits seit 2011 eingehalten werden. Die Landesregierung wird daher innerhalb der laufenden Legislaturperiode den Entwurf eines entsprechenden Ausführungsgesetzes vorlegen. 329",
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"number": 330,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 378. Wie hat sich die Nettokreditaufnahme in den Jahren 1994 bis 2013 entwickelt? 379. Wie haben sich der Schuldenstand und die Schuldentilgung in den Jahren 1994 bis 2013 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und pro Kopf angeben)? Zu 378 und 379 Die nachfolgende Tabelle enthält die geforderten Angaben: Kalenderjahresbetrachtung Haushaltsjahresbetrachtung Nettokredit- Netto- Jahr Schuldenstand Verschuldung Schuldenstand Verschuldung aufnahme tilgungen je Einwohner je Einwohner in in Millionen in Millionen in Millionen Millionen Euro in Euro Euro in Euro Euro Euro 1994 2.822,8 1.541 3.424,3 1.869 1.384,9 0,0 1995 3.993,2 2.190 4.520,7 2.480 1.096,5 0,0 1996 5.014,2 2.759 5.566,2 3.063 1.045,5 0,0 1997 5.953,0 3.293 6.325,6 3.499 759,4 0,0 1998 6.679,0 3.713 6.985,7 3.884 660,0 0,0 1999 7.106,4 3.972 7.456,4 4.167 470,7 0,0 2000 7.493,5 4.220 7.822,0 4.405 365,7 0,0 2001 8.163,9 4.639 8.153,6 4.633 331,6 0,0 2002 8.686,2 4.979 8.686,2 4.979 532,6 0,0 2003 9.498,6 5.483 9.723,3 5.613 1.033,5 0,0 2004 10.282,6 5.979 10.567,3 6.145 844,0 0,0 2005 10.776,6 6.312 10.897,9 6.383 330,6 0,0 2006 10.737,3 6.339 10.897,9 6.434 0,0 0,0 2007 10.073,5 6.011 10.657,9 6.359 0,0 240,0 2008 9.915,6 5.958 10.557,9 6.344 0,0 100,0 2009 9.905,2 5.999 10.557,9 6.394 0,0 0,0 2010 9.806,5 5.971 10.557,9 6.429 0,0 0,0 2011 9.666,0 5.913 10.457,9 6.397 0,0 100,0 2012 9.579,9 5.986 10.357,9 6.472 0,0 100,0 2013 9.480,1 5.937 10.157,9 6.361 0,0 200,0 330",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 380. Inwiefern hält es die Landesregierung für geboten, einen Zeitplan für die Tilgung der Altschulden aufzustellen? Ziel der Landesregierung ist es, die in der Landesverfassung verankerte Schuldenregel umzusetzen und grundsätzlich in der Zukunft keine neuen Kredite aufzunehmen sowie die Ausgleichsrücklage so auszugestalten, dass diese konjunkturelle Schwankungen abfedern kann. Darüber hinausgehende Spielräume sollen grundsätzlich für die Tilgung der Altschulden eingesetzt werden. Tilgungen sollen mindestens in der Höhe geleistet werden, die erforderlich ist, um die Gesamtverschuldung je Einwohner trotz des Bevölkerungsrückgangs nicht weiter ansteigen zu lassen. 381. Was sind nach Auffassung der Landesregierung Merkmale einer erfolgreichen Haushaltskonsolidierungspolitik? Merkmale einer erfolgreichen Haushaltskonsolidierungspolitik sind nach Auffassung der Landesregierung insbesondere: - Die Aufstellung von in Einnahmen und Ausgaben ohne Kreditaufnahmen ausgeglichenen Haushalten. - Eine Begrenzung der Gesamtverschuldung und eine schrittweise Rückführung der Pro- Kopf-Verschuldung. Tilgungsleistungen sollten mindestens in der Höhe geleistet werden, die notwendig ist, um auch bei zurückgehender Bevölkerung die Pro-Kopf-Verschuldung nicht ansteigen zu lassen. - Schaffung von Gestaltungsspielräumen insbesondere im investiven Bereich zum Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, ohne auf eine Kreditfinanzierung zurückgreifen zu müssen. Dazu sind strukturelle Überschüsse zu erwirtschaften. - Eingrenzung der impliziten Verschuldung und eine Vorsorge für künftige Belastungen des Haushalts aus Versorgungsverpflichtungen. - Die Schaffung einer Rücklage, um Einnahmeneinbrüche aufgrund von negativen Abweichungen von der konjunkturellen Normallage ausgleichen zu können. 382. Ist nach Auffassung der Landesregierung in den Jahren 1994 bis 2013 eine erfolgreiche Haushaltskonsolidierungspolitik betrieben worden (bitte begründen)? Ja. Die in der Antwort zu Frage 381 genannten Merkmale einer erfolgreichen Haushaltskon- solidierung haben im Verlauf des Betrachtungszeitraums immer stärkere Berücksichtigung in der Haushaltspolitik des Landes gefunden und werden mittlerweile vollumfänglich umgesetzt. 331",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu Beginn des Betrachtungszeitraums haben der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur und die Stärkung der Wirtschaftsstruktur eine absolut überragende Bedeutung eingenommen. Um die dazu erforderlichen finanziellen Gestaltungsspielräume zu schaffen, hat das Land Kredite aufgenommen. Dies führte im Ergebnis dazu, dass die Verschuldung des Landes bereits 1997 höher war, als die durchschnittliche Verschuldung der westlichen Flächenländer. Mit dem seit Mitte der 1990er Jahre eingeschlagenen Konsolidierungspfad hat die Landesregierung auf diese Entwicklung reagiert und aktiv mit einer stetigen Absenkung der Nettokreditaufnahme gegengesteuert. Dieser Prozess hätte - bei planmäßigem Verlauf - absehbar ausgeglichene Haushalte ermöglicht. Einnahmeausfälle aufgrund der Steuerrechts- änderungen des Jahres 2002 und der Verwerfungen um die sogenannte „new economy“, die zu einer Wirtschaftskrise führten, zwangen das Land jedoch erneut dazu, verstärkt auf Kredite zum Ausgleich der Haushalte zurückzugreifen. Ein Haushaltsausgleich konnte erst 2006 zunächst im Rahmen der Bewirtschaftung erreicht werden. Ab 2007 hat das Land ausgeglichene Haushalte aufgestellt, Schulden getilgt, eine Rücklage gebildet und ab 2008 Vorsorge zur Erfüllung von Pensionsverpflichtungen durch die Bildung eines entsprechenden Sondervermögens getroffen. Im Ergebnis konnte die Pro- Kopf-Verschuldung trotz stark sinkender Bevölkerungszahlen leicht abgebaut werden. Seit 2013 unterschreitet das Land die durchschnittliche Verschuldung der westlichen Flächen- länder wieder. Die Schaffung von Rücklagen ermöglichte auch den Ausgleich von Einnahmenausfällen in 2010 im Zusammenhang mit der jüngsten Wirtschafts- und Bankenkrise. 383. Wie hat sich die Investitionsquote in den Jahren 1994 bis 2013 ent- wickelt? Die Investitionsquote ist als Verhältnis der Investitionen zu den bereinigten Gesamtausgaben dargestellt (Ist-Ergebnisse der jeweiligen Jahre). 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 30,5% 28,1% 28,0% 26,9% 25,1% 24,9% 22,7% 21,3% 21,8% 20,8% 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 19,3% 18,6% 19,0% 16,6% 17,6% 17,1% 17,4% 18,3% 17,9% 15,6% 332",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 384. Wie hat sich die Personalausgabenquote in den Jahren 1994 bis 2013 entwickelt? Die Personalausgabenquote ist als Verhältnis der Personalausgaben zu den bereinigten Gesamtausgaben dargestellt (Ist-Ergebnisse der jeweiligen Jahre). 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 23,1% 24,1% 23,5% 25,0% 25,3% 26,0% 26,7% 27,3% 26,8% 27,0% 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 26,6% 25,7% 22,9% 22,9% 22,3% 23,2% 24,2% 24,2% 24,6% 25,6% 385. Wie hat sich die Steuerdeckungsquote in den Jahren 1994 bis 2013 entwickelt? Die Steuerdeckungsquote ist als Verhältnis der dem Land Mecklenburg-Vorpommern verbleibenden Steuern (einschließlich Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und Zuweisungen vom Bund zum Ausgleich weggefallener Einnahmen aus der Kraftfahrzeug- Steuer und Lastkraftwagen-Maut) zu den bereinigten Gesamtausgaben dargestellt (Ist-Ergebnisse der jeweiligen Jahre). 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 28,0% 47,6% 44,5% 47,4% 48,0% 50,9% 53,1% 52,1% 45,5% 46,0% 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 49,1% 47,3% 53,4% 60,6% 61,8% 58,0% 54,2% 57,8% 62,3% 64,5% 386. Wie hat sich das strukturelle Defizit in den Jahren 1994 bis 2013 entwickelt? Das strukturelle Defizit wird als Überschreitung der laufenden Ist-Ausgaben gegenüber den laufenden Ist-Einnahmen dargestellt. Ab dem Jahr 1995 sind die laufenden Einnahmen um den 85-%igen Anteil der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) zur Deckung der teilungsbedingten Sonderlasten als Teil des Solidarpakts II bereinigt worden. Rund 15 % der SoBEZ werden für die Verbesserung der Kommunalen Finanzkraft und rund 85 % für Infrastrukturinvestitionen eingesetzt. Haushaltstechnisch werden die SoBEZ vollständig als laufende Einnahmen gebucht. 333",
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"number": 334,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Deshalb weist der laufende Haushalt einen deutlichen Überschuss auf („unbereinigt“). Zur Bewertung der realen Finanzlage („bereinigt“) müssen die für Infrastrukturinvestitionen zugewiesenen Mittel von den laufenden Einnahmen abgesetzt werden. In der Datenreihe sind neben den Jahren mit einem strukturellen Defizit (negative Zahl) auch die Jahre mit einem strukturellen Überschuss (positive Zahl) in Millionen Euro dargestellt. Jahr 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 unbereinigt 61,2 336,9 276,8 513,6 436,8 636,1 651,7 578,5 14,7 -36,5 bereinigt 61,2 -560,9 -621,0 -445,4 -487,5 -273,5 -247,0 -401,0 -931,0 -982,1 Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 unbereinigt 194,6 255,3 709,4 988,1 1.058,7 764,8 556,3 765,1 908,4 885,9 bereinigt -751,0 -688,0 -229,3 58,5 142,9 -86,9 -226,7 46,2 258,1 299,8 387. Wie bewertet die Landesregierung die grundsätzlichen Auswir- kungen der Ergebnisse der Föderalismusreformen I und II auf den Landeshaushalt? Zur Föderalismusreform I: Bund und Länder hatten seit Oktober 2003 im Rahmen der Föderalismusreform über notwendige Maßnahmen zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (MBO 1) beraten und die Ergebnisse in der Änderung des Grundgesetzes vom 1. September 2006 umgesetzt. Die erste Stufe der Reform hatte das Ziel, die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu zu ordnen, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zu bestimmen, um die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung unter anderen durch Änderungen bei den Mischfinanzierungen zu steigern. Im Ergebnis der Reform wurde eine Entflechtung von Zuständigkeiten und damit einhergehend eine Stärkung der Eigenstän- digkeit von Bund und Ländern erreicht. Der Gestaltungsspielraum von Bund und Ländern in Gesetzgebung und Verwaltung wurde ausgeweitet, was einen effizienteren Einsatz der öffentlichen Mittel, eine dynamischere gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Konsolidierung der Haushalte ermöglichen sollte. Den Ländern wurde auch das Recht eingeräumt, den bisher auf 3,5 % fixierten Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer davon abweichend selbst zu bestimmen. Davon haben nunmehr fast alle Länder (außer Bayern und Sachsen) Gebrauch gemacht. Mecklenburg-Vorpommern hat seit Juni 2012 einen Steuersatz von 5 % und beteiligt seine Kommunen an den Mehrein- nahmen nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz im Kommunalen Finanzausgleich. Allerdings haben sich nicht alle Erwartungen der Föderalismusreform I erfüllt. Den Ergebnissen der Föderalismusreform lag die Annahme zugrunde, dass durch die Ausweitung der Gestaltungsspielräume der jeweiligen Ebenen die Reformfähigkeit des Staates gestärkt würde. Dies setzt allerdings voraus, dass jedem einzelnen Land ausreichend finanzielle Mittel zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. Eine entsprechende dauerhafte Verlagerung von Finanzierungsmitteln vom Bund auf die Länder ist jedoch nicht erfolgt. 334",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die Rahmenbedingungen (Schuldenbremse, unterschiedliche Pro-Kopf-Belastungen bei Zins- und Soziallausgaben sowie Pensionslasten) haben indes zu einer Verschärfung der Verteilungsprobleme zwischen den Ländern geführt. Das Missverhältnis zwischen gemeinsamen Standards und Zielen einerseits und mangelnder finanzieller Ausstattung einiger Länder andererseits sollte aufgelöst werden. So ist aus Sicht eines finanzschwachen Landes wie Mecklenburg-Vorpommern ein dauerhaftes finanzielles Engagement des Bundes erforderlich, insbesondere durch Änderungen bei der Ausgestaltung der Bestimmungen zu den Finanzhilfen (zum Beispiel teilweise Aufhebung des Kooperationsverbots) und zu den Geldleistungsgesetzen sowie durch eine dauerhafte Gewährung der Entflechtungsmittel an die Länder. Notwendige Anpassungen sind Gegenstand der aktuellen Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanz- beziehungen. Zur Föderalismusreform II: Im Vordergrund der zweiten Stufe der Föderalismusreform mit Wirkung ab 2011 stand die Anpassung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen an die veränderten finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands. Ergebnis dieser Reform waren neben den Neufassungen der Artikel 109 und 115 Grundgesetz, die neuen Artikel 109a und 143d Grundgesetz, das Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz, das Konsolidie- rungshilfengesetz und das Stabilitätsratsgesetz mit diesen neuen Bestimmungen: - Grundsätzlich sind die Haushalte von Bund und Ländern ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Ausnahmen des Kreditaufnahmeverbots für Bund und Länder sind eingeschränkt zugelassen: bei einer von der Normallage abweichenden Konjunkturent- wicklung. - Kreditaufnahmen können im Abschwung dann zugelassen werden, wenn sie im Aufschwung zurückgeführt werden („konjunkturelle Komponente“). Für die Länder ist eine strukturelle Komponente nicht vorgesehen. Diese Neuregelungen in den Artikeln 109 und 115 Grundgesetz begannen im Haushaltsjahr 2011. Die Einhaltung der Vorgabe des ausgeglichenen Haushalts ist für den Bund, unter Zulässigkeit eines strukturellen Defizits von maximal 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP), ab dem Jahr 2016 zwingend vorgesehen; die Länder dürfen ab 2020 keine Einnahmen aus Krediten mehr in ihre Haushalte einstellen (Übergangsregelung in Artikel 143d Absatz 1 Grundgesetz). Das Ziel von Mecklenburg-Vorpommern bestand und besteht vor diesem Hintergrund angesichts des Schuldenstands, des in den nächsten Jahren anstehenden Rückgangs der Mittel aus dem Solidarpakt II sowie der Herausforderungen der demografischen Entwicklung darin, keine weiteren Schulden aufzunehmen und die Tilgung seiner Schulden fortzusetzen. Der finanzpolitische Kurs der Landesregierung, keine neuen Kredite zum Ausgleich des Landeshaushaltes aufzunehmen, wurde durch die Änderung des Artikels 109 Grundgesetz gestützt. 335",
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"number": 336,
"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Mecklenburg-Vorpommern hat eine entsprechende Schuldenregel in seiner Landesverfassung verankert. Hiernach ist es dem Land ab dem Jahr 2020 verwehrt, seinen Haushalt in einer konjunkturellen Normallage unter Zuhilfenahme neuer Kredite auszugleichen. Deshalb kann das Land im Ergebnis auf sich verringernde Einnahmen, insbesondere durch den Rückgang der Mittel der Europäischen Union und der Solidarpaktmittel, nur mit nachhaltigen Konsolidierungsschritten reagieren. 388. Welche Anforderungen stellt die Landesregierung an die Fortentwicklung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern? Leitbild für die Neuordnung für die Zeit ab dem Jahr 2020 ist die Wahrung des kooperativen Föderalismus im Sinne des Grundgesetzes, der die Ziele der Herstellung gleichwertiger und der Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse verfolgt und in allen Teilen Deutschlands ein vergleichbares Maß an öffentlichen Leistungen sicherstellt. Die Tatsache, dass die Länder ab dem Jahr 2020 - im Gegensatz zum Bund - strukturell ausgeglichene Haushalte vorzulegen haben, muss im Rahmen der Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern angemessen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist eine sachgerechte Zuordnung von Steuereinnahmen erforder- lich. Es ist eine finanzielle Ausstattung der Länder sicherzustellen, die alle Länder - auch diejenigen, die eine unterdurchschnittliche Finanzkraft aufweisen – in die Lage versetzt, ihre verfassungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen und die Vorgaben der Schuldenbremse dauerhaft einzuhalten. Der von einigen finanzstarken Ländern geforderte Übergang hin zu einem Wettbewerbsföderalismus, der beispielsweise in einer erweiterten Steuerautonomie der Länder mit der Einführung von unterschiedlichen Zuschlagsrechten seinen Ausdruck finden würde, wird abgelehnt. Angesichts der steigenden Verantwortung der Länder für die finanzielle Situation der Kommunen, insbesondere im Hinblick auf die europäischen Vorgaben für die Haushalts- und Finanzpolitik, setzt sich die Landesregierung auch für eine stärkere Berücksichtigung der finanziellen Situation der Kommunen im Rahmen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, unter anderen durch eine vollständige Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft im Rahmen des Länderfinanzausgleichs, ein. Darüber hinaus hält sie daran fest, dass die Länder/ Kommunen durch eine weitere Übernahme von Sozialleistungen durch den Bund weiter entlastet werden. 336",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 389. Inwiefern sollten nach Auffassung der Landesregierung die Handlungsspielräume des Landes bei seiner Einnahmen- und Aus- gabegestaltung gestärkt werden? Gemäß Artikel 109 Absatz 1 Grundgesetz sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Zur Gestaltung der Einnahmen: Die Einnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bestehen aus Steuereinnahmen und Steuersurrogaten, Zuweisungen und Zuschüssen, Verwaltungseinnahmen und speziellen Investitionseinnahmen. Die Aufnahme neuer Kredite ist ab 2020 gemäß Artikel 65 Absatz 2 der Landesverfassung, der zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt, ausgeschlossen. Haupteinnahmequelle des Landes sind die bundesgesetzlich geregelten Steuern. Regelungs- kompetenz hat das Land nur bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer, die 2014 nur knapp 150 Millionen Euro, das sind etwa 2,6 % der Steuereinnahmen, ausmachte. Die Landesregierung lehnt dennoch eine Stärkung der Steuerautonomie von Ländern und Gemeinden durch Einführung von Zu- oder Abschlagsrechten auf den Bundestarif bei den Ertragsteuern sowie beim Gemeindeanteil bei der Einkommensteuer ab. In Deutschland fehlen substanzielle Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Steuerwettbewerb: Aufgrund des höchst ungleich verteilten Steuersubstrats wären sehr unterschiedliche Zuschlagssätze zur Erzielung eines bestimmten Mehraufkommens notwendig. Das Auseinanderdriften von Steuersätzen kann zu einem schädlichen Steuerwettbewerb führen, mit einer Verlagerung von Betriebsstätten und Wohnsitzen in angrenzende, niedriger besteuernde Länder. Das verfassungsrechtliche Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse wäre damit infrage gestellt. Zudem besteht die Gefahr der Rechtszersplit- terung. Der Prozess der Steuerharmonisierung auf europäischer Ebene wäre konterkariert. Steuerautonomie würde schließlich zu bürokratischem Mehraufwand bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung führen. Zur Gestaltung der Ausgaben: Die Ausgaben des Landes bestehen aus Personalausgaben, Zinsen, Sach- und Fachausgaben und Investitionsausgaben. Hier verfügt das Land grundsätzlich über die notwendigen Handlungsspielräume für eine solide und langfristig tragfähige Haushaltswirtschaft. Teilweise eingeschränkt werden diese Spielräume aber durch die Zweckbindungen von Bundes- und EU-Mitteln einschließlich der vom Land dafür zu erbringenden Kofinanzierungsanteile. Hier wäre ein höherer Anteil von frei verfügbaren Deckungsmitteln von Vorteil. Dann könnten die aus Sicht des Landes prioritären Förderschwerpunkte gezielter als bisher unterstützt werden. Eine Absenkung beziehungsweise Flexibilisierung bisher bundeseinheitlicher Standards, besonders im Sozialbereich, durch Regionalisierung von Gesetzgebungskompetenzen wird aus grundsätzlichen Erwägungen unter Hinweis auf das verfassungsrechtliche Ziel der Herstellung gleichwertiger beziehungsweise der Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse abgelehnt. 337",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 390. Inwiefern sind nach Auffassung der Landesregierung die Interessen der Kommunen bei einer Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern hinreichend berücksichtigt? Das gravierendste Problem der Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns stellen die nach wie vor dauerhaft geringen originären Einnahmen dar (bereinigte Einnahmen der Kommunen abzüglich aller Zahlungen von Land und Bund). Insbesondere die immer noch außer- ordentlich schwachen Steuereinnahmen der Gemeinden sind die Hauptursache für die unterproportionale kommunale Finanzkraft. In Mecklenburg-Vorpommern hatten die Kommunen nach der Kassenstatistik im Jahr 2013 Steuereinnahmen, die bei 592 Euro je Einwohner und damit bei 64 % der Flächenländer West (FFW) lagen. Damit konnte im Vergleich zu den FFW zwar eine weitere Annäherung erreicht werden (2012 hatte Mecklenburg-Vorpommern nur 60 % des FFW-Steueraufkommens), allerdings ist auch in den nächsten Jahren ein deutlicher Abstand zu erwarten. Die ostdeutschen Länder erhalten bis 2019 einen Teil der Sonderbedarfs-Bundesergänzungs- zuweisungen (SoBEZ) wegen der flächendeckend weit unterproportionalen Finanzkraft der Kommunen funktionell als Ersatz für die ab 2005 weiterhin nicht vollständige Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den Länderfinanzausgleich. Mecklenburg-Vorpommern wird in den Gesprächen zur Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen darauf drängen, dass eine dauerhafte Unterfinanzierung der Gemeindeebene verhindert werden muss. Primär ist die Finanzkraft der Kommunen in höherem Maße als bisher in den Länderfinanzausgleich einzubeziehen. Hilfsweise sind Bundesergänzungszuweisungen für die unterproportionale kommunale Finanzkraft erforderlich. Daneben bestehen nach wie vor erhöhte Belastungen der ostdeutschen Länder durch die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit. Hier ist eine Fortsetzung der Hartz IV-SoBEZ oder eine andere Lösung zur Berücksichtigung dieser Strukturprobleme zu fordern. Dessen ungeachtet kommt zur Entlastung der Länder und Kommunen auch die Übernahme weiterer Soziallasten durch den Bund in Betracht. 391. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen des sog. Fiskalpakts der EU auf den Landeshaushalt im Allgemeinen und das Budgetrecht des Landtages im Besonderen? Die Erfahrungen der europäischen Staatsschuldenkrise haben im Dezember 2011 zur Vereinbarung des Europäischen Fiskalpaktes geführt. Dessen Ziel ist die Verhinderung künftiger Schuldenkrisen durch die Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, im nationalen Recht gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Finanzpolitik soweit binden, dass eine nachhaltige Haushaltspolitik gesichert ist. Mit der grundgesetzlichen Verankerung der Schuldenbremse im Rahmen der Föderalismus- reform II hat Deutschland bereits verfassungsrechtliche Regeln eingeführt, die Bund und Länder zu (strukturell) ausgeglichenen Haushalten verpflichten. 338",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Die bestehenden Fiskalregeln für die Schuldenbremsen von Bund (einschließlich der Sozialversicherungen) und Ländern (einschließlich ihrer Kommunen) zielen auf die Einhaltung des für Deutschland geltenden mittelfristigen Haushaltsziels des präventiven Arms des Stabilitäts- und Wachstumspakts ab, das gesamtstaatlich ein strukturelles Defizit von maximal 0,5 % (davon Bund maximal 0,35 Prozentpunkte) des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erlaubt. Somit wird den Vorgaben des Fiskalvertrags in ihrem Kern bereits durch die bestehenden Fiskalregeln entsprochen. Mecklenburg-Vorpommern erfüllt bereits derzeit seine Verpflichtung im Rahmen der Länder, denn es weist seit 2006 einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Nettokreditaufnahmen auf. Insoweit gibt es keine direkten Auswirkungen auf das Budgetrecht des Landtags. 392. Inwiefern hält die Landesregierung Maßnahmen zur Stärkung des Budgetrechts des Landtages für geboten? Die Landesverfassung hat den Landtag mit einem umfassenden Budgetrecht ausgestattet. Die konkrete Ausgestaltung des Budgetrechts des Landtages und die sich daraus ergebenen Handlungsbefugnisse der Landesregierung, einschließlich der Eigenverantwortlichkeiten und zu beachtenden Grenzen, die der Landesregierung im Rahmen des Haushaltsvollzugs auferlegt sind, liegen in der alleinigen gesetzgeberischen Zuständigkeit des Parlaments. Die Landesregierung enthält sich einer Bewertung der verfassungsrechtlichen Grundlagen und der vom Parlament insoweit getroffenen Entscheidungen. Staaten, Kirchen, Religionsgemeinschaften 393. Welchen Einfluss hat der Zusammenschluss der Nordelbischen Kirche, der Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Kirche zur Nordkirche auf Mecklenburg-Vorpommern a) in finanzieller Sicht, b) aus struktureller Sicht und c) in Bezug auf geschaffene bzw. erhaltene Arbeitsplätze? Zu a) Die Kirchenfusion hat keine finanziellen Auswirkungen im Verhältnis der Nordkirche zum Land Mecklenburg-Vorpommern. 339",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Zu b) Die Kirchenfusion hat zu einer strukturellen Neuordnung innerhalb der Zuständigkeits- bereiche der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche geführt. So bildet die ehemalige Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs innerhalb der Nordkirche den Kirchenkreis Mecklenburg und die ehemalige Pommersche Evangelische Kirche den Kirchenkreis Pommern. Beide Kirchenkreise zusammen bilden den Sprengel Mecklenburg und Pommern als geistlichen Aufsichtsbezirk eines Bischofs mit Sitz in Greifswald. Für eine Übergangszeit sind im Ergebnis der Fusion zwei Bischöfe im Sprengel Mecklenburg und Pommern aktiv, einer mit Sitz in Greifswald, einer mit Sitz in Schwerin, jeweils mit übergreifenden Aufgaben. Gemäß der Verfassung der Nordkirche genießen die Kirchenkreise einen großen Selbstver- waltungsspielraum. Sie sind untergliedert in Propsteien, die territorial etwa den früheren Superintendenturen beziehungsweise Landessuperintendenturen entsprechen. Im Pommer- schen Evangelischen Kirchenkreis existieren drei Propsteien (Demmin, Pasewalk, Stralsund) und im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg vier Propsteien (Neustrelitz, Parchim, Rostock, Wismar). Die Pröpstinnen/Pröpste führen die geistliche Aufsicht über eine Propstei. Die Kirchenverwaltung für den Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis wurde in Greifswald zusammengeführt. Für den Kirchenkreis Mecklenburg ist der Sitz der Kirchen- verwaltung in Schwerin mit Außenstellen in Güstrow und Neubrandenburg. Für die Gesamtkirche - die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland - ist Schwerin der Sitz des Landesbischofs. Ebenfalls in Schwerin wurde eine Außenstelle des Landeskirchenamtes Kiel dauerhaft etabliert. Zu c) Ein wichtiger Aspekt des Personalmanagements bei der Kirchenfusion waren die Beschlüsse der Synoden, die sich frühzeitig darauf verständigt hatten, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben darf. Da der mit der Kirchenfusion verbundene Umstrukturierungspro- zess noch nicht abgeschlossen ist, kann zur Zeit keine Auskunft darüber gegeben werden, ob letztlich im Land Mecklenburg-Vorpommern Arbeitsplätze neu geschaffen werden oder verloren gehen. 340",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 394. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Resonanz des Religionsunterrichts an den Schulen (statistische Daten über die Teilnahme, aufgeteilt in evangelischen und katholischen Unter- richt)? Schülerinnen und Schüler der öffentlichen allgemein bildenden Schulen mit Religionsunter- richt (Jahrgangstufen 1 bis 10): Anzahl Schülerinnen und Schüler Anteil der Schülerinnen mit mit und Schüler mit evangelischem katholischem Religionsunterricht an Schuljahr gesamt Religions- Religions- Gesamtschülerzahl unterricht unterricht (in Prozent) 2000/2001 210.305 53.751 2.229 26,6 2001/2002 191.586 50.937 2.023 27,6 2002/2003 174.140 49.359 1.837 29,4 2003/2004 158.852 47.937 1.729 31,3 2004/2005 144.922 Es liegen keine Angaben vor.* 2005/2006 131.366 41.159 744 31,9 2006/2007 118.221 47.344 913 40,8 2007/2008 110.425 46.718 860 43,1 2008/2009 104.183 46.659 819 45,6 2009/2010 108.476 46.737 762 43,8 2010/2011 110.216 45.639 709 42,1 2011/2012 112.310 46.910 676 42,4 2012/2013 113.716 Es liegen keine Angaben vor.* 2013/2014 114.054 47.347 572 42,0 * Für die Schuljahre 2004/2005 und 2012/2013 liegen aufgrund technischer Probleme bei der Datenerfassung diese Daten nicht vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Kleinen Anfrage auf Drucksache 5/1738 verwiesen. 395. Welche Alternativen zum Religionsunterricht gibt es? Können diese Fächer als „Ersatzunterricht“ eingestuft werden? Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 178 verwiesen. Für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sieht das Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern einen obligatorischen Ersatzunter- richt in den Fächern Philosophieren und Philosophieren mit Kindern vor. Dieser Ersatzunter- richt ist reguläres Unterrichtsfach, welches der Schulbesuchspflicht nach § 53 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern unterliegt. 341",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 396. Wie bewertet die Landesregierung die Aufnahmeregelungen für ein Studium der Religion auf Lehramt? Die Aufnahmeregelungen für ein Studium des Lehramtsfaches Evangelische Religion an beiden Universitäten unterscheiden sich an keinem Punkt von denen anderer Fächer. 397. Wie bewertet die Landesregierung die Vokation, die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, welche neben einer theologischen und pädagogischen Vor- bildung auch die Kirchenzugehörigkeit vorsieht? Die Erteilung der „Vokation“ für den evangelischen Religionsunterricht und die Erteilung der „missio canonica“ für den katholischen Religionsunterricht ergeben sich aus Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz. Danach wird dieser unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Damit dieses gewährleistet ist, hat die Landesregierung von Mecklenburg Vorpommern entsprechende Regelungen in den Staat-Kirche-Verträgen des Landes getroffen. Einschlägig hierfür sind: - der Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch- Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 20. Januar 1994 (Gesetzessammlung Mecklenburg-Vorpommern, Gliederungs- nummer 2221-3), Artikel 6 Absatz 3; - der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15. September 1997 (Gesetzessammlung Mecklenburg-Vorpommern Gliederungsnummer 2222-2), Artikel 4 Absatz 3. „Vokation“ und „missio canonica“ stellen sicher, dass gemäß der grundgesetzlichen Vorgabe ein authentischer Religionsunterricht erteilt wird. Da eine Beurteilung religiöser Inhalte dem Staat gemäß Artikel 140 Grundgesetz verwehrt ist, wertet die Landesregierung dieses Regulativ als positiv und sinnvoll. 342",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 398. Ist der Bedarf an Religionslehrerinnen und -lehrern abgedeckt? Die Lehrerversorgung in den Fächern evangelische und katholische Religion ist grundsätzlich abgesichert. Religionsunterricht wird an allen Schularten des Landes unterrichtet. Die Lehrerversorgung im Fach evangelische Religion ist mit circa 440 im Landesdienst beschäftigten Lehrkräften grundsätzlich abgesichert. Dennoch kommt es trotz umfänglicher Anstrengungen der Staatlichen Schulämter dazu, dass an Einzelschulen zeitweise eine Unter- beziehungsweise Nichtversorgung zu verzeichnen ist, wobei ein Teil der Schwierigkeiten auch daraus entsteht, dass eine Vielzahl kleiner und mittlerer Schulen besteht, weshalb eine Religionslehrkraft in der Regel zwei bis drei Schulen abdeckt. Dadurch sind die Folgen bei Krankheit oder anderweitigem Ausfall und angesichts der fehlenden Möglichkeit Religionsunterricht fachfremd zu erteilen, schwieriger aufzufangen. 399. Gibt es neben dem evangelischen und katholischen Religionsunter- richt weitere Formen des Religionsunterrichtes in Mecklenburg- Vorpommern? Nein. 400. Welches ist der jährliche personelle, finanzielle und materielle Auf- wand des Landes für die staatliche Mitwirkung an der Kirchen- steuererhebung? Leisten die infrage kommenden Kirchen für die staatliche Unterstüt- zung eine entgeltliche Entschädigung? Die Finanzwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern basiert auf dem System der Kameralistik. Der tatsächliche Ressourcenverbrauch oder die Leistungserstellung wird darin nicht abgebildet. Zur Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesen und der Schaffung eines erhöhten Maßes an Kostentransparenz ergänzte die Landesregierung die Kameralistik um eine Kosten- und Leistungsrechnung, die Informationen über die erstellten Leistungen und die dadurch verbrauchten Ressourcen bereitstellt. Die für die Finanzämter definierten Kostenstellen- und Kostenträgerschlüssel bilden den Aufwand aus der Verwaltung der Kirchensteuer nicht exakt ab. Grund hierfür ist, dass die Finanzämter des Landes die Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer erheben und insoweit regelmäßig zusammengefasste Bescheide erlassen, beispielsweise Jahressteuerbescheide über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der durch die zusammengefassten Bescheide in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen der Finanzämter entstehende personelle und materielle Aufwand wird in der Kosten- und Leistungsrechnung nicht exakt auf die darin enthaltenen einzelnen Verwaltungsakte aufgeteilt. 343",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Beantwortung der Frage erfolgt daher im Wege einer Schätzung. Die mit der Verwaltung der Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) verbundenen Personal- und Sachkosten der Finanzverwaltung, die auch durch die Kirchensteuererhebung mitveranlasst wurden, beliefen sich im Mittel der vergangenen drei Jahre auf etwa jährlich siebzig Millionen Euro. Die Landesregierung schätzt den durch die Kirchensteuererhebung verursachten Anteil an den Gesamtkosten auf etwa eine Million Euro. Dieser Wert ergibt sich sowohl bei einer pauschalen Aufteilung der relevanten Kosten nach den jeweiligen Anteilen am Steueraufkommen als auch bei einer fallzahlbezogenen Aufteilung nach Steuersätzen (Zahl der Fälle mit Kirchensteuer zu Zahl der Fälle ohne Kirchensteuer). Die Kosten entsprechen etwa drei Prozent des Kirchensteueraufkommens. Für die Wahrnehmung der Verwaltung der Kirchensteuer durch die Finanzämter des Landes erhält das Land eine Entschädigung in Höhe eines Anteils am Kirchensteueraufkommen von drei Prozent. Grundlagen sind Verwaltungsvereinbarungen mit den Kirchen, die auf Artikel 17 Absatz 4 und 5 des Vertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche vom 20. Januar 1994 („Güstrower Vertrag“) sowie auf Artikel 18 Absatz 4 und 5 des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15. September 1997 beruhen. 401. Welche finanziellen Mittel haben die Religionsgemeinschaften zusätzlich zu den Mitteln, die sich aus den Staatsverträgen ergeben, im Zeitraum 2003 bis 2013 erhalten? Die Religionsgemeinschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben aus Vereinbarungen und allgemeinen Förderprogrammen der Landesregierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderrichtlinien im Zeitraum 2003 bis 2013 nachfolgende Leistungen erhalten: Geschäftsbereich des Justizministeriums Im Zeitraum von 2003 bis 2013 wurden auf der Grundlage der „Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Erzbistum Berlin sowie dem Erzbistum Hamburg zur Regelung der seelsorgerlichen Tätigkeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Gefängnisseelsorgevertrag)“ und der „Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs sowie der Pommerschen Evangelischen Kirche zur Regelung der seelsorger- lichen Tätigkeit in den Justizvollzugsanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Gefängnisseelsorgevertrag)“ aus dem Geschäftsbereich des Justizministeriums Zahlungen in Höhe von 1.462.423,10 Euro für die Seelsorge der Gefangenen geleistet. 344",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Diese teilen sich wie folgt auf: Haushalts- Erzbistümer Berlin Evangelisch-Lutherische Landeskirche jahr und Hamburg Mecklenburgs und Pommersche Evangelischen (in Euro) Kirche, seit 2012 Nordkirche (in Euro) 2003 30.677,52 102.258,38 2004 30.677,52 102.258,38 2005 30.677,52 102.258,38 2006 30.677,52 102.258,38 2007 30.677,52 102.258,38 2008 30.677,52 102.258,38 2009 30.677,52 102.258,38 2010 30.700,00 102.300,00 2011 30.700,00 102.300,00 2012 30.677,52 102.258,38 2013 30.677,52 102.258,38 Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Im Zeitraum von 2003 bis 2013 wurden im Rahmen der Förderprogramme (Dorferneuerung, Integrierte ländliche Entwicklung, LEADER) insgesamt 233 bauliche Vorhaben kirchlicher Träger (einschließlich Diakonie und Caritas) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von circa 22,3 Millionen Euro durch Zuwendungen in Höhe von insgesamt 9,3 Millionen Euro unterstützt. Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Im Zeitraum von 2003 bis 2013 wurden im Rahmen der Zuwendungen des Landes an öffentliche Träger der Kulturförderung an Religionsgemeinschaften insgesamt 394.583,00 Euro ausgereicht. Diese Summe teilt sich wie folgt auf: 2003 29.595,00 Euro 2004 24.733,00 Euro 2005 23.733,00 Euro 2006 62.000,00 Euro 2007 24.000,00 Euro 2008 39.925,00 Euro 2009 47.840,00 Euro 2010 41.781,00 Euro 2011 39.256,00 Euro 2012 37.096,00 Euro 2013 24.624,00 Euro Im Zeitraum von 2003 bis 2013 wurden im Rahmen der Förderung von Vorhaben im Bereich des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Zuwendungen an Religionsgemeinschaften in Höhe von 27.898.275,42 Euro ausgereicht. 345",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Diese Summe teilt sich wie folgt auf: 2003 527.025,00 Euro 2004 1.405.739,00 Euro 2005 991.170,00 Euro 2006 1.252.436,00 Euro 2007 4.047.982,00 Euro 2008 2.530.693,00 Euro 2009 3.705.450,00 Euro 2010 3.502.320,58 Euro 2011 3.325.988,89 Euro 2012 2.475.175,95 Euro 2013 4.134.295,00 Euro Im Zeitraum von 2003 bis 2013 wurden im schulischen Bereich im Rahmen von Werkver- trägen und Projektförderungen durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg- Vorpommern Zuwendungen an Religionsgemeinschaften in Höhe von 194.076,23 Euro ausgereicht. Diese Summe teilt sich wie folgt auf: 2003 2.939,56 Euro 2004 22.420,02 Euro 2005 19.648,84 Euro 2006 14.599,96 Euro 2007 16.875,52 Euro 2008 13.987,84 Euro 2009 20.000,00 Euro 2010 22.053,50 Euro 2011 26.560,80 Euro 2012 22.490,19 Euro 2013 12.500,00 Euro Für den Bereich der Privatschulen wird auf die Antwort zur Frage 167 verwiesen. Geschäftsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Im Zeitraum von 2003 bis 2013 wurden aus Förderrichtlinien im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Zuwendungen an Religions- gemeinschaften in Höhe von 1.195.632,28 Euro ausgereicht. Diese Summe teilt sich wie folgt auf: 2003 394.572,36 Euro 2004 253.182,02 Euro 2005 192.853,62 Euro 2006 68.700,00 Euro 2013 286.324,28 Euro 346",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 402. Wie hoch ist der jährliche Anteil der vom Land kommenden Mittel für die Besoldung a) von bediensteten Geistlichen, b) von den Kirchen benannter Religionslehrerinnen und -lehrern? Zu a) Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlt seit dem Abschluss des Vertrages mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelische Kirche vom 20. Januar 1994 (Gesetzessammlung Mecklenburg-Vorpommern Gliederungs- nummer 2221-3; Artikel 14 Absatz 1) und des Vertrages mit dem Heiligen Stuhl vom 15. September 1997 (Gesetzessammlung Mecklenburg-Vorpommern Gliederungsnummer 2222-2; Artikel 20 Absatz 2) „anstelle aller früher gewährten Dotationen für Kirchen- leitungen, Pfarrerbesoldung und Pfarrerversorgung sowie anstelle aller anderen, auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Zahlungen einen Gesamtzuschuss“. Der Gesamtzuschuss betrug im Haushaltjahr 2013: - für die Evangelische Kirche 11.330.644,54 Euro, - für die Katholische Kirche 591.750,54 Euro. Nach dem Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden vom 14. Juni 1996 (Gesetzessammlung Mecklenburg-Vorpommern Gliederungsnummer 2223-1) wird ebenfalls ein Gesamtzuschuss gewährt. Gemäß Artikel 10 des Vertrages „beteiligt sich das Land an den Ausgaben des Landesverbandes für dessen religiöse Bedürfnisse und dessen Verwaltung mit einem Gesamtzuschuss“. Nach Kenntnis der Landesregierung ist damit auch die Vergütung für den Landesrabbiner abgegolten. Der Gesamtzuschuss betrug im Haushaltsjahr 2013 380.000,00 Euro. Auf der Grundlage des Notenaustausches zwischen dem Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Synodalrat der Evangelisch-reformierten Kirche vom 26. April 1995/15. August 1995 (Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nummer 39/1995, Seite 942) zahlt das Land in Anerkennung alter Rechte bei gegebenen Voraussetzungen einen Pfarrbesoldungszuschuss von 70 % der Besoldung eines aktiven Beamten nach der Besoldungsgruppe A 13 höherer Dienst 7. Dienstaltersstufe, verheiratet, 2 Kinder. Dieser betrug im Haushaltsjahr 2013 37.247,00 Euro. Zu b) Das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet Personalkosten, die auf der Grundlage der mit der Evangelischen Kirche und der Katholischen Kirche abgeschlossenen Gestellungsverträgen gewährt werden, für den Einsatz kirchlicher Lehrkräfte im Schuldienst zu 100 Prozent. Im Jahr 2013 wurde dafür ein Betrag in Höhe von 986.708,17 Euro aufgewendet. 347",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 403. In welcher Höhe flossen seit 1997 in kirchliche Einrichtungen, Dienste usw. Landesmittel für deren Wirken als gemeinnützige und freie Träger von Wohlfahrts- und Jugendhilfe zu? Insgesamt liegen der Tabelle 1 die Auswertung von 22 verschiedenen landesmittelfinanzierten Förderbereichen des Diakonischen Werkes Mecklenburg e. V., der Caritas Mecklenburg e. V. und der Caritas für das Erzbistum Berlin e. V. Region Vorpommern zugrunde. Für die mit der 3. LAGuS-Aufgabenübertragungslandesverordnung übergebenen Aufgaben wurden die Förderbereiche von 2009 bis 2013 ausgewertet. Landesmittel für sonstige Träger, deren Bezeichnung auf einen kirchlichen oder religiösen Bezug schließen lässt, konnten nicht berücksichtigt werden, da der Landesregierung nicht bekannt ist, ob es sich um kirchliche Einrichtungen handelt und wie gegebenenfalls deren Beteiligungsverhältnisse ausgestaltet sind. Tabelle 1 2009* 2010 2011 2012 2013 Gesamt (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro) Diakonisches Werk Mecklenburg- 616.545,31 1.634.334,14 1.645.601,58 1.568.460,49 1.493.526,27 6.958.467,79 Vorpommern e. V. Förderbereiche - Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen - Förderung von Projekten der Familienarbeit - Mittagsverpflegung - Förderung von Projekten zur Durchführung der Querschnittsaufgaben von anerkannten Betreuungsvereinen in Mecklenburg-Vorpommern - Förderung der sozialen und beruflichen Integration sowie der Partizipation von Migrantinnen und Migranten - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für Familienentlastende Dienste für Menschen mit Behinderungen - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für ambulante Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege zur Förderung von allgemeiner sozialer Beratung in Mecklenburg-Vorpommern - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für die Beratung von Menschen mit Behinderungen - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für Krisenintervention (Telefonseelsorge) - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für die Stärkung der ehrenamtlichen Mitarbeit - Förderung der Freien Wohlfahrtspflege der in der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Landesverbände - Förderung der Freien Wohlfahrtspflege zur Hilfe für Menschen in kritischen Lebenssitua- tionen (sonstige ambulante Maßnahmen) - Förderung von integrativen Familienberatungsstellen 348",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Tabelle 1 2009* 2010 2011 2012 2013 Gesamt (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro) Caritas Mecklenburg 803.151,12 569.500,40 767.558,69 700.759,81 729.272,17 3.570.242,19 e. V. Förderbereiche - Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen - Förderung von Investitionen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- bildung sowie der Kinder- und Jugenderholung (Landesjugendplan 6) - Mittagsverpflegung - Förderung von Projekten zur Durchführung der Querschnittsaufgaben von anerkannten Betreuungsvereinen in Mecklenburg-Vorpommern - Förderung der sozialen und beruflichen Integration sowie der Partizipation von Migrantinnen und Migranten - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für Familienentlastende Dienste für Menschen mit Behinderungen - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für ambulante Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege zur Förderung von allgemeiner sozialer Beratung in Mecklenburg-Vorpommern - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für die Beratung von Menschen mit Behinderungen - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für Krisenintervention (Telefonseelsorge) - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für die Stärkung der ehrenamtlichen Mitarbeit - Förderung der Freien Wohlfahrtspflege der in der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Landesverbände - Förderung der Freien Wohlfahrtspflege zur Hilfe für Menschen in kritischen Lebenssitua- tionen (sonstige ambulante Maßnahmen) - Förderung von integrativen Familienberatungsstellen - Arbeitsentgelterstattung für Freistellung im Rahmen eines ehrenamtliches Engagement - Förderung internationaler Jugendarbeit - Förderung der Weiterentwicklung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erziehe- rischen Kinder- und Jugendschutzes - Förderung von Ferienfreizeiten 349",
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"content": "Drucksache 6/3870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Tabelle 1 2009* 2010 2011 2012 2013 Gesamt (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro) (in Euro) Caritas- verband für das Erzbistum 228.676,73 246.138,91 269.265,79 259.423,52 330.456,54 1.333.961,49 Berlin e. V. (Region Vorpommern) Förderbereiche - Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen - Förderung von Investitionen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- bildung sowie der Kinder- und Jugenderholung (Landesjugendplan 6) - Mittagsverpflegung - Förderung von Projekten zur Durchführung der Querschnittsaufgaben von anerkannten Betreuungsvereinen in Mecklenburg-Vorpommern - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege zur Förderung von allgemeiner sozialer Beratung in Mecklenburg-Vorpommern - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für Krisenintervention (Telefonseelsorge) - Förderung an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für die Stärkung der ehrenamtlichen Mitarbeit - Förderung der Freien Wohlfahrtspflege der in der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Landesverbände - Förderung der Freien Wohlfahrtspflege zur Hilfe für Menschen in kritischen Lebenssitua- tionen (sonstige ambulante Maßnahmen) - Förderung von integrativen Familienberatungsstellen - Arbeitsentgelterstattung für Freistellung im Rahmen eines ehrenamtliches Engagement - Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Jugendlichen mit besonderen Problemen - Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) - Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Jugendlichen mit besonderen Problemen - Sozialpädagogisch betreute gemeinnützige Arbeitsleistungen - (AL) - Förderung der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe - Förderung der Fachberatungsstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt - Förderung der Beratungsstelle Allgemeine Opferhilfe Summe Insgesamt 1.648.373,16 2.449.973,45 2.682.426,06 2.528.643,82 2.553.254,98 11.862.671,47 (in Euro) * Darstellung der Daten ab 2009, weil seither die Förderung beim LAGuS liegt und dort aufgrund technischer Bedingungen die Beantwortung der Frage auf zumutbare Weise möglich war. In dem Zeitraum von 2009 bis 2013 sind Fördermittelauszahlungen nach dem Landes- krankenhausgesetz an Krankenhäuser mit kirchlichem Träger in Höhe von 51.019.217,83 Euro erfolgt. 350",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3870 Als kirchliche Einrichtungen im Sinne der Fragestellung erhielten im Zeitraum 2009 bis 2013 sowohl die Caritas als auch die Diakonie als Träger von Kindertageseinrichtungen Landesmittel nach dem Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. In ihrer Höhe können diese Zuweisungen von Landesmitteln nach diesem Gesetz an die genannten Einrichtungsträger nicht beziffert werden. Das Land weist den Landkreisen und kreisfreien Städten als örtlichen Trägern der öffent- lichen Jugendhilfe und nicht den Trägern von Kindertageseinrichtungen die Landesmittel nach dem Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern zu. Die Landesmittel werden von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in Ausübung ihrer Steuerungs- funktion an die Träger von Kindertageseinrichtungen weitergeleitet. In ihrer konkreten Höhe bestimmen sich die an die Träger von Kindertageseinrichtungen weitergeleiteten Landesmittel auf der Grundlage einrichtungsbezogen vereinbarter Platzkosten, die wegen ihrer Abhängigkeit vom jeweiligen Leistungsangebot der Kinder- tageseinrichtungen variieren. Zur Höhe der von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe an die Träger der Kindertageseinrichtungen im Einzelfall weitergeleiteten Landesmittel liegen dem Land keine Daten vor. 351",
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"content": "1 Anlage zur Frage 29 a) und 29 b) Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 1 „Alter in neuem Aufbau eines Netzwerkes Nutzung der Potentiale 101.250 vom 2009-2011 Licht“ und Überführung wissen- des demografischen Ministerium für schaftlicher Erkenntnisse Wandels für Wirtschaft, Bau zum Thema „Licht“ in Wissenschaft, und Tourismus die Praxis; besonders im Produktentwicklung Mecklenburg- Pflege- und Betreuungs- und Steigerung der Vorpommern, bereich sowie bei der Wertschöpfung. Mittel des Entwicklung und Europäischen Vermarktung von neuen, Fonds für regionale marktfähigen Produkten. Entwicklung (EFRE) (Titel: 0602 683.61) 2 „Seniorenwirtschaft Konzeptentwicklung Stärkere Vernetzung 80.000 vom 2009-2011 in einer „Altersgerechtes der Region Lohmen Ministerium für Gesundheitsregion Wohnen“ und und der Dobbertiner Wirtschaft, Bau Herz Mecklenburg“ Vernetzung von Seenlandschaft. und Tourismus haushaltsnahen Anpassung von Mecklenburg- Dienstleistungen für gesundheitssportlichen, Vorpommern, Senioren und Seniorin- kulturellen und sozialen Mittel des nen, Entwicklung einer Angeboten an die Europäischen Marketingstrategie in Bedürfnisse von Fonds für regionale der Seeblick-Region Senioren und Seniorin- Entwicklung „Herz Mecklenburg“. nen (Einwohner und (EFRE) (Titel: Einwohnerinnen sowie 0602 683.61) Gäste) zur Verbesserung ihrer Lebensqualität.",
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"number": 353,
"content": "2 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 3 „Barrierefreier Aufbau und Pflege eines Landesweite Entwick- 225.000 vom 2013-2015 Gesundheits- Unternehmensnetzwerks, lung des barrierefreien Ministerium für tourismus in Information und Bera- Gesundheitstourismus Wirtschaft, Bau Mecklenburg- tung der beteiligten in allen Regionen als und Tourismus Vorpommern“ Akteure und Akteurinnen Markenzeichen Mecklenburg- sowie potentieller Mecklenburg- Vorpommern, Kunden und Kundinnen Vorpommerns. Mittel des im Hinblick auf eine Europäischen durchgängig barrierefrei Fonds für regionale gestaltete touristische Entwicklung Servicekette im Land, (EFRE) (Titel: Einführung von 0602 683.61) Qualitätskriterien. 4 „Alles aus einer Nachhaltige Entwicklung Erhöhung der Wert- 60.000 vom 2013-2015 Hand“ eines Marketingverbun- schöpfung in der Ministerium für des für generationen- Region, Qualifizierung Wirtschaft, Bau gerechte Produkte, Ange- einer generationen- und Tourismus bote und Dienstleistun- gerechten Angebots- Mecklenburg- gen in einem regionalen und Dienstleistungs- Vorpommern, Servicemodell in der struktur vor Ort im Mittel des Region “Herz Mecklen- Hinblick auf „Gesundes Europäischen burg“ Lohmen. Alter(n)“ im ländlichen Fonds für regionale Raum und Gewinnung Entwicklung von Fachkräften für die (EFRE) (Titel: Unternehmen vor Ort. 0602 683.61)",
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"content": "3 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 5 Modellvorhaben Umbau einer nicht mehr Schaffung von Bundesmodell- 2010-2012 300.000 Städte- 2013-2014 “Wohnen im genutzten Schule in ein seniorengerechten vorhaben baufördermittel Klassenzimmer“ in Wohngebäude mit Wohnangeboten sowie „Altersgerecht vom Ministerium Bützow barrierefreien, alten- zusätzlichen Dienst- umbauen - für Wirtschaft, Bau gerechten Wohnungen leistungen für die Investitions- und Tourismus mit Integration gewerb- Bewohner und Bewoh- initiative Mecklenburg- licher und sozialer nerinnen des Stadt- Infrastruktur“, Vorpommern als Einrichtungen. quartiers, Unterstützung Zuschuss: Zuschuss (Titel: der weiteren Stadt- 202.210 0604 883.03) entwicklung. 150.000 Zuschuss des Landesamtes 2011-2014 für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern (Titel: 1005 883.01) 1.381.174 Wohn- 2011-2014 raumfördermittel vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern als Darlehen (Titel: 0604 863.50, 0604 863.52)",
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"content": "4 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 6 DRK- Schaffung neuer Wohn-, Leitbild des „Vierten Fördermittel des unbekannt 1.920.000 Städte- 2006-2011 Seniorenzentrum Versorgungs- und Viertels“; es orientiert Bundes- baufördermittel „Viertes Viertel“ in Pflegeangebote für ältere sich am Ideal der ministeriums für vom Ministerium Güstrow Menschen an zentralem Autonomie und Familie, für Wirtschaft, Bau Standort, die ein nahezu Individualität des Senioren, und Tourismus selbständiges und selbst- älteren Menschen sowie Frauen und Mecklenburg- bestimmtes Leben in der seinem Bedürfnis nach Jugend: 700.000 Vorpommern eigenen Häuslichkeit sozialer Gemeinschaft. (Titel: 0604 883.01 ermöglichen bzw. im bis 0604 883.12) Pflegeheim Betreuungs- konzepte für völlig selb- 685.225 vom ständige Hausgemein- Ministerium für schaften beinhalten. Soziales und 2008 Gesundheit Mecklenburg- Vorpommern (Titel: 1005 893.63, 1005 883.01)",
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"content": "5 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 7 „Sonnenhof“ in 45 altengerechte Neubau altersgerechter 642.000 Städte- 2012-2014 Güstrow Wohnungen, 6 familien- und familienfreund- baufördermittel freundliche 2- und licher Wohnungen mit vom Ministerium 3-Raumwohnungen, Begegnungsstätte an für Wirtschaft, Bau 1 Begegnungsstätte, einem Standort. und Tourismus 1 Gewerbeeinheit. Mecklenburg- Vorpommern (Titel: 0604 883.01 bis 0604 883.12) 100.000 vom Ministerium für Arbeit, Gleich- stellung und Soziales Mecklenburg- Vorpommern (Titel: 1005 883.01)",
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"content": "6 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 8 „Dorf im Dorf“ Im Rahmen des Pilot- Das vorrangige Ziel des 449.876 Städtebau- 2013-2017 (Projekt der projektes ist geplant, eine Vorhabens ist die fördermittel vom Gemeinde Wohnsiedlung auf dem Stärkung des selbst- Ministerium für Dobbertin) Land innerhalb der bestimmten Lebens im Wirtschaft, Bau bestehenden Dorfstruktur Alter auf dem Land, um und Tourismus zu errichten, die speziell den Menschen eine Mecklenburg- auf die Bedürfnisse Möglichkeit zu geben, Vorpommern älterer Bewohner abge- in ihrer angestammten (Titel: stimmt ist. Zunächst ist Umgebung alt werden 0604 883.03) der Bau von 39 Wohn- zu können. 202.444 Kofinan- einheiten mit 1,5 bis zierungsmittel vom 4 Zimmern auf insgesamt Ministerium für circa 2.600 m² Fläche Inneres und Sport geplant. In einem Mecklenburg- späteren Schritt werden Vorpommern Einrichtungen der (Titel: medizinischen Nahver- 1102 893.01) sorgung hinzukommen. 131.200 vom 2013 Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Ver- braucherschutz Mecklenburg- Vorpommern aus der Gemein- schaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) (Titel: 0803 883.11)",
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"content": "7 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 9 Zentrales Förderung des Neubaus Sicherung der haus- 400.000 vom 2012-2016 Gesundheitshaus in und der Ausstattung ärztlichen und Verbes- Ministerium für Woldegk eines Gesundheitshauses serung der fachärzt- Landwirtschaft, in der Stadt Woldegk mit lichen Versorgung in Umwelt und Ver- 14 barrierefreien Wohn- der Stadt Woldegk. braucherschutz einheiten einschließlich Mecklenburg- Ordnungsmaßnahmen Vorpommern aus und Außenanlagen.. dem Europäischen Landwirtschafts- fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (Titel: 0802 893.39) 600.000 Kofinan- zierungsmittel vom Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg- Vorpommern (Titel: 1102 893.01) 247.000 2012-2016 Städtebauförder- mittel vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus",
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"content": "8 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) Mecklenburg- Vorpommern (Titel: 0604 883.11 und 0604 883.12) 203.250 vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg- Vorpommern (Titel: 0602 682.14)/ Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg- Vorpommern (Titel: 1002 883.01)",
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"content": "9 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 10 Anklam Abriss nicht mehr Stadtumbau/Stadt- Städtebau- „Marktquartier“ bedarfsgerechter reparatur Marktost- und fördermittel vom Wohnungen (Woh- Marktwestseite zur Ministerium für nungsbauserie 70) und Entwicklung von Wirtschaft, Bau Neubebauung mit hohem Anklams neuer Mitte. und Tourismus baukulturellem Mecklenburg- Anspruch. Vorpommern: 138.286 (Titel: 2008-2012 0604 883.11, 0604 883.12, 0604 883.14, 0604 883.15) 251.682 (Titel: 2009-2013 0604 883.14, 0604 883.15) 111.360 (Titel: 2011-2015 0604 883.03, 0604 883.11, 0604 883.12) 100.000 (Titel: 2012-2016 0604 883.11, 0604 883.12) 533.330 (Titel: 2013-2017 0604 883.03, 0604 883.11, 0604 883.12) 100.000 (Titel: 2014-2018 0604 883.11, 0604 883.12)",
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"content": "10 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 11 Modellvorhaben Schaffung von Entwicklung und 111.017 vom 2012 „Neue Dorfmitte Versorgungs-, Kultur- Etablierung einer Ministerium für Mecklenburg- und Kommunikations- „Neuen Dorfmitte Inneres und Sport Vorpommern“ zentren in vier Mecklenburg- Mecklenburg- Modellstandorten Vorpommern“ zur Vorpommern (Altenpleen, Brunow, Sicherung der örtlichen (Titel: Sarow und Schmatzin): Versorgung und 1102 883.11) Phase I: Analyse und Aktivierung des Strategieentwicklung; Dorflebens und deren 569.820 vom 2011 bis Phase II: Umsetzung und Erprobung an Ministerium für 2015: wissenschaftliche Modellstandorten. Energie, Begleitung. Infrastruktur und 2011 Landesentwicklung (45.000), Mecklenburg- 2012 Vorpommern. (174.877), davon entfallen auf 2013 Phase I 76.226 (50.043), (Titel: 2014-2015 1501 534.40) und (299.900) auf Phase II 493.594, davon 86.231 (Titel: 1501 534.40) und 407.363 (Titel: 1501 883.40)",
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"content": "11 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 12 Aktionsprogramm Die bessere Verein- Gezielte Förderung des Je Mehrgene- 2012-2014 Mehrgenerationen- barkeit von Familie, generationenübergrei- rationenhaus häuser II des Pflege und Beruf wird fenden Miteinanders als 30.000 aus Bundesministeriums gezielt gefördert. Betreu- Alleinstellungsmerkmal Bundesmitteln für Familie, ende und pflegende jedes einzelnen Mehr- plus 10.000 Senioren, Frauen Angehörige werden generationenhauses. kommunale und Jugend entlastet, Hilfsangebote Finanzmittel für demenziell erkrankte (insgesamt für Menschen werden gezielt 22 Einrich- weiter ausgebaut. Die tungen in Schwerpunkte des Mecklenburg- Aktionsprogramms sind: Vorpommern) 1. Alter und Pflege, 2. Integration und Bildung, 3. Angebot und Vermitt- lung von haushaltsnahen Dienstleistungen, 4. Freiwilliges Engage- ment. 13 Unterstützung von Finanzielle Unter- Gewinnung von 15.000 vom 2014 Medizinstudierenden stützung von Medi- Allgemeinmedizinern Ministerium für im Praktischen Jahr zinstudierenden im und Allgemein- Arbeit, Praktischen Jahr, die ein medizinerinnen zur Gleichstellung und Tertial im Bereich der Sicherung der haus- Soziales Allgemeinmedizin ärztlichen Versorgung. Mecklenburg- absolvieren. Vorpommern (Titel: ) 1002 685.05",
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"content": "12 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 14 Verbesserung der Finanzierung eines Bessere Verzahnung 20.700 vom 2013 Arzneimittel- Online-Tools zur des ambulanten und des Ministerium für therapiesicherheit an Erstellung und stationären Bereiches Arbeit, der Schnittstelle Überprüfung der bei der Arzneimittel- Gleichstellung und zwischen Patientenmedikation. therapie von Patienten Soziales ambulantem und und Patientinnen. Mecklenburg- stationärem Sektor Vorpommern (Titel: 1002 685.05) 15 Projektauswahl er- Optimierung des Entlass- Optimierung der je Projekt bis zu 2015 folgt nach Auswer- managements Patientenversorgung 20.000 vom tung der Projektaus- beim Übergang Ministerium für schreibung Anfang zwischen stationärer Arbeit, 2015 und ambulanter Gleichstellung und Behandlung in Soziales Mecklenburg- Mecklenburg- Vorpommern. Vorpommern (Titel: 1002 685.05) 16 Aktionsprogramm Im Wege der Qualifi- Erhalt und Verbes- 308.450 vom 2012-2014 zur Stärkung der zierung, der Unterneh- serung der körperlichen Ministerium für betrieblichen mensberatung und der und geistigen Arbeit, Gesundheits- Strukturentwicklungs- Leistungsfähigkeit der Gleichstellung und förderung in maßnahmen sollen Beschäftigten, um Soziales aus Unternehmen in Unternehmen motiviert länger und gesund im Mitteln des Mecklenburg- und unterstützt werden, Beruf bleiben zu Europäischen Vorpommern ein betriebliches Gesund- können. Sozialfonds (ESF); heitsmanagement davon 182.350 durchzuführen. (Titel: 1004 683.60.5) und",
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"number": 364,
"content": "13 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 126.100 (Titel: 1004 683.60.6) 17 Psychiatrie am Fall Unter Einbindung des Herausarbeiten der 400.000 (jährlich 2013-2016 sozialen Nahfeldes wie Schnittstellen in der 100.000) vom Familie und/oder Sozialpsychiatrie/ Ministerium für Nachbarschaft Gerontopsychiatrie, Arbeit, Entwicklung eines Eruierung von Lösungs- Gleichstellung und ganzheitlichen Ansatzes möglichkeiten sowie Soziales zur personenzentrierten beispielhafte Mecklenburg- und lebenswelt- Umsetzung in Vorpommern orientierten Betreuung ausgewählten Feldern. (Titel: und Versorgung von 1002 684.06) Menschen, die im Alter an akuten oder chronischen psychischen Störungen leiden. 18 Anlaufstellen für Entwicklung eines Ingangsetzung eines 110.000 vom 2012-2013 bürgerschaftliches Gesamtkonzeptes zum Prozesses zum Auf- Ministerium für Engagement Auf- und Ausbau einer bzw. Ausbau einer Arbeit, effizienten Infrastruktur effizienten Infrastruktur Gleichstellung und für bürgerschaftliches für bürgerschaftliches Soziales Engagement bzw. einer Engagement in Mecklenburg- Gesamtstrategie zum Mecklenburg- Vorpommern bürgerschaftlichen Enga- Vorpommern. (Titel: gement in den Land- 1005 684.09) kreisen nach vorheriger Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse; Schaf- fung vielfältiger Infor- mationsmöglichkeiten in",
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"number": 365,
"content": "14 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) den Landkreisen für Engagementwillige und Organisationsstrukturen; Beförderung der Ver- netzung aller Akteure im bürgerschaftlichen Enga- gement unter Beteiligung Engagement fördernder Einrichtungen; Benen- nung einer festen An- sprechpartnerin bzw. eines festen Ansprech- partners beim Landkreis für Belange des bürger- schaftlichen Engage- ments. 19 „MitMachZentralen“ Etablierung von Förderung, Vernetzung 120.000 vom 2014-2015 Informations- und und Weiterentwicklung Ministerium für Beratungsstellen in den von Ehrenamt und Arbeit, Landkreisen zu allen bürgerschaftlichem Gleichstellung und Fragen rund um das Engagement unter Soziales Thema Ehrenamt und Nutzung der Erfahrun- Mecklenburg- bürgerschaftliches gen aus dem in den Vorpommern Engagement. Jahren 2012/2013 (Titel: initiierten Modell- 1005 684.43) projekt „Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement“ u. a. durch: - trägerunabhängige",
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"number": 366,
"content": "15 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) Information, Vermitt- lung und Beratung von Bürgern und Bür- gerinnen zu Möglich- keiten des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements in allen Bereichen; - Beratung von Verei- nen, Verbänden und Initiativen, die Ehren- amtliche suchen; - rechtliche Auskünfte (Vereinswesen, Ver- sicherung u. Ä.) und Hilfe zu offenen Fragen rund um das Thema Ehrenamt; - Angebote bzw. Ver- mittlung von Weiter- bildungen für ehren- amtlich Tätige; - Ermöglichung des Erfahrungsaustausches zwischen Engagierten; - Initiierung von Enga- gementprojekten für verschiedene Ziel- gruppen.",
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"number": 367,
"content": "16 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 20 Aufbau niedrig- Die Koordinierungsstelle Stärkung/Erweiterung 31.820 2013-2016 schwelliger Betreu- soll in Zusammenarbeit der Versorgungsstruk- (Zuwendungs- ungsangebote unter mit den Trägern von acht tur niedrigschwelliger betrag für Federführung der bestehenden Mehrgene- Betreuungsangebote für 2013/2014; für Alzheimer Gesell- rationenhäusern in demenzkranke Pflege- 2015/2016 noch schaft Landesver- Mecklenburg-Vorpom- bedürftige. offen) vom band Mecklenburg- mern, unter Einbe- Ministerium für Vorpommern – ziehung der bestehenden Arbeit, Selbsthilfe Demenz regionalen Pflegestütz- Gleichstellung und in Zusammenarbeit punkte, den Aufbau Soziales mit den Mehrgene- niedrigschwelliger Mecklenburg- rationenhäuser und Betreuungsangebote für Vorpommern Pflegestützpunkten Demenzkranke initiieren. (Titel: in Mecklenburg- 1005 684.06) Vorpommern 21 Modellvorhaben der a) Entwicklung einer Ziel ist es, innovative 301.000, davon 2012-2015 48.600 zu c) vom 2012-2015 Raumordnung Regionalstrategie zur Wege zu finden, wie entfallen Ministerium für (MORO), Aktions- Daseinsvorsorge, sich die Region den auf a) 180.000, Inneres und Sport programm Regionale b) Umsetzungsprojekt Gegebenheiten und auf b) 30.000, Mecklenburg- Daseinsvorsorge Daseinsvorsorge: Herausforderungen des auf c) 91.000 Vorpommern (Westmecklenburg) Netzwerk Gesundheit, demografischen Wan- (Titel: c) Umsetzung des dels stellen kann. Unter 1102 883.11) Modellvorhabens Koordination des „Bewegung und Lebens- Regionalen Planungs- qualität im Alter“. verbandes wurden gemeinsam mit Akteu- ren aus Politik, Verwal- tung, Wirtschaft und Gesellschaft folgende drei Handlungsfelder",
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"content": "17 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) behandelt: Lebens- langes Lernen, Gesund- heitsversorgung, Le- bensqualität im Alter. 22 Modellvorhaben der a) Entwicklung einer Das Aktionsprogramm 229.000, davon 2012-2015 49.000 zu b) vom 2012-2015 Raumordnung Regionalstrategie zur regionale Daseins- entfallen Ministerium für (MORO), Daseinsvorsorge, vorsorge soll ausge- auf a) 138.000, Inneres und Sport Aktionsprogramm b) Umsetzungsprojekt wählte Modellregionen auf b) 91.000 Mecklenburg- Regionale Daseinsvorsorge: Gene- in ländlichen Räumen Vorpommern Daseinsvorsorge rationengerechtes darin unterstützen, sich (Titel: (Vorpommern) Quartiersmanagement für innovativ den infra- 1102 883.11) den Amtsbereich. strukturellen Heraus- forderungen des demo- grafischen Wandels zu stellen und mit einer Regionalstrategie Daseinsvorsorge erfor- derliche Infrastruktur- anpassungen voraus- schauend und koope- rativ zu gestalten. 23 Metropolregion Gemeinsame Lösungen Das Leitprojekt 232.000 durch die 2013-2016 Hamburg, Leit- zur Daseinsvorsorge im „Demografie und Staatskanzlei projekt „Demografie demografischen Wandel Daseinsvorsorge“ der Mecklenburg- und Daseinsvorsorge zu entwickeln ist Ziel des Metropolregion Vorpommern der Metropolregion Projekts der Metro- Hamburg hat sich zum bewilligt (Titel: Hamburg“ polregion Hamburg. 12 Ziel gesetzt, Lösungs- 0301 883.01), regionale Teilprojekte und Handlungsansätze davon Anteile aus: arbeiten daran, die mit Modellcharakter zu Mecklenburg- Lebensqualität vor Ort entwickeln, um diesen Vorpommern",
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"content": "18 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) trotz sinkender Ein- Herausforderungen zu 66.000, wohnerzahlen und älter begegnen. Ein Hamburg 66.000, werdender Bevölkerung intensiver Schleswig-Holstein zu sichern. Neben der Erfahrungsaustausch 50.000, Verantwortlichkeit für und Wissenstransfer Niedersachsen das Regionalmanagement soll die Übertragbarkeit 50.000 des Leitprojektes sind der Ergebnisse weitere 2 von 12 Teil- ermöglichen und die projekten direkt in Grundlagen für eine Mecklenburg-Vorpom- Gesamtstrategie mern angesiedelt: Daseinsvorsorge in der 1) Landkreis Ludwigs- Metropolregion lust-Parchim: Aufbau Hamburg legen. eines landkreisweiten Informationsnetzwerkes für Senioren; 2) Landkreis Nordwest- mecklenburg: Integration von Menschen in den allgemeinen Arbeits- markt mit erschwertem Zugang – Schwerpunkt Menschen mit Behin- derung. 24 Demografischer Durch fundierte Status- Der interdisziplinäre 2.000.000 2007-2009 Wandel, Zukunfts- Quo-Analysen und einer Erfahrungsaustausch zu gestaltung der Trendfortschreibung für den Chancen der demo- Daseinsvorsorge in die kommenden 20 Jahre grafischen Entwicklung ländlichen Räumen wurden Anpassungs- in ländlichen Regionen (Region Stettiner szenarien für die Da- war Ziel des Modell-",
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"content": "19 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) Haff) seinsvorsorge in der vorhabens „Demogra- Region Stettiner Haff fischer Wandel – entwickelt. Dabei ging es Zukunftsgestaltung der auch darum, Pfade und Daseinsvorsorge in Möglichkeiten aufzuzei- ländlichen Regionen“. gen, wie den Heraus- In der Modellregion forderungen begegnet „Stettiner Haff“ wurden werden kann. Es sollten innovative Projekte auch Lösungen außerhalb gefördert, um die des aktuellen gesetzlich Lebensqualität im vorgegebenen Rahmens ländlichen Raum zu gesucht bzw. entspre- sichern und positiv zu chende Anpassungen der entwickeln. rechtlichen Rahmen- bedingungen angestoßen werden. 25 Regionale Entwick- Förderung des Ziel der Regionalen 233.846 vom 2010-2015 lungs- und Stabili- Koordinators durch das Stabilisierungs- und Ministerium für sierungsinitiative Ministerium für Entwicklungsinitiative Landwirtschaft, (RESI), Region Landwirtschaft, Umwelt ist es, im Interesse einer Umwelt und Ver- Stettiner Haff und Verbraucherschutz ökonomischen und braucherschutz Mecklenburg- sozialen Stärkung des Mecklenburg- Vorpommern. Landkreises Vorpom- Vorpommern aus mern-Greifswald sowie der Gemein- als Anpassungsstrategie schaftsaufgabe an demografische Agrarstruktur und Wandlungsprozesse den Küstenschutz ausgelösten Ideen- (GAK) (Titel: findungsprozess in der 0803 685.08) Region zu befördern",
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"content": "20 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) sowie gewachsene und neue Initiativen bei der Umsetzung zu unter- stützen. 26 Forschungspro- Im Modellvorhaben Ein Schwerpunkt lag 75.000 2003-2004 gramm Aufbau Ost haben sich drei Modell- darin, zunächst ein „Pilotprojekte zur regionen mit den Auswir- gemeinsames Problem- Umsetzung von kungen des Bevöl- bewusstsein bei Pla- regionalen Strategien kerungsrückgangs und nern, Politikern und zur Weiterentwick- der Alterung auf die Bevölkerung für die lung der Infrastruk- Sicherstellung der unumkehrbare Bevöl- tur in ländlichen Infrastruktur ausein- kerungsentwicklung zu peripheren Räumen andergesetzt. Für ausge- erarbeiten. In einem mit demogra- wählte Handlungsfelder offenen Dialogprozess phischen Um- und Themenschwer- wurden die zu bearbei- brüchen“ als punkte wurden in regio- tenden sektoralen Modellprojekt der nalen Dialogverfahren Themenfelder und Raumordnung sektorale und integrierte Handlungsschwer- (MORO) „Anpas- Gesamtstrategien zur punkte festgelegt und sungsstrategien für Anpassung der Infra- die Lösungsansätze ländliche periphere strukturangebote an die diskutiert. Für die Regionen mit star- abnehmende Bevöl- Region Mecklenbur- kem Bevölkerungs- kerung entwickelt und gische Seenplatte lag rückgang“ (Meck- auf regionaler Ebene der Schwerpunkt im lenburgische Seen- abgestimmt. Bereich ambulante platte) medizinische Versorgung und Berufsschulstruktur.",
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"content": "21 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 27 Modellprojekt der Es wurden Anpas- Ziel des Modellvorha- 70.000 2005-2008 Raumordnung sungsstrategien an den bens war die Entwick- (MORO) „Regional- demografischen Wandel lung von Anpassungs- planerische Hand- in den Handlungsfeldern konzepten für Einrich- lungsansätze zur Kinderbetreuung, tungen der öffentlichen Gewährleistung der Schulen, Pflege älterer Daseinsvorsorge, die öffentlichen Menschen, Öffentlicher sensibel auf die Abnah- Daseinsvorsorge Personennahverkehr me der Bevölkerung (Mecklenburgische entwickelt. Dabei wurden und/oder eine Verände- Seenplatte) Kosten sowohl bei unver- rung der Bevölkerungs- änderter als auch bei struktur reagieren. Die angepasster/alternativer Region Mecklenbur- Infrastrukturausstattung gische Seenplatte ermittelt sowie Mindest- befasste sich mit der und Ausstattungsstan- Sicherung der Erreich- dards überprüft und ggf. barkeit von Infrastruk- neu festgelegt. turangeboten. 28 Regionen Aktiv – Modellhafte Erprobung Erprobung neuer parti- unbekannt 2001-2007 Land gestaltet neuer partizipativer An- zipativer Ansätze in der Zukunft sätze in der ländlichen ländlichen Entwick- (Bundesministerium Entwicklung in 18 lung, die zu mehr Nach- für Ernährung und Modellregionen. haltigkeit, Innovation, Landwirtschaft) In Mecklenburg- Wertschöpfung und Vorpommern in den Beschäftigung führen Modellregionen sollten sowie deren „Mecklenburgische Rückkoppelung mit den Seenplatte“, „Odermün- bestehenden Ansätzen dung“ und übergreifend in der Regelförderung. nach Schleswig-Holstein „Lübecker Bucht“.",
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"content": "22 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) 29 Multiple Häuser Die praktische Begleitung der Folgen 542.276 vom seit 2012 (Im Rahmen eines Umsetzung des des demografischen Ministerium für vom Bundesministe- Modellvorhabens erfolgt Wandels, Sicherung der Landwirtschaft, rium für Verkehr, in Mecklenburg- Daseinsvorsorge. Ziel Umwelt und Ver- Bau und Stadtent- Vorpommern durch die ist es, in einem effizien- braucherschutz wicklung unter- Förderung der Herstel- ten Verbund (Manage- Mecklenburg- stützten Forschungs- lung entsprechender ment, Verwaltung, etc.) Vorpommern aus vorhabens wurde Liegenschaften durch der Bevölkerung in dem Europäischen von dem Unterneh- Zuwendungen im ortsbildprägender Bau- Landwirtschafts- men rb architekten, Rahmen von LEADER substanz wechselnde fonds für die Leipzig, das Modell- mit Mitteln des Euro- Dienstleistungen Entwicklung des vorhaben „Multiple päischen Land- (Ärzte, Banken, ländlichen Raums Häuser“ entwickelt.) wirtschaftsfonds für die Lebensmittelhändler, (ELER) (Titel: Entwicklung des Friseure, etc.) zum 0802 893.39) ländlichen Raums. In den Vorteil aller Beteiligten Gemeinden Vogelsang- (Dienstleister und 222.410 vom Warin, Altwarp, Rieth Bevölkerung) Ministerium für am See (privater Träger), anzubieten sowie die Inneres und Sport Hintersee und Ahlbeck Möglichkeit zur Mecklenburg- im Amt „Am Stettiner gemeinschaftlichen Vorpommern Haff“ entstehen so seit Begegnung zu eröffnen. (Titel: 2012 fünf Multiple 1102 893.01) Häuser. 30 Demografiecheck In einem Gebiet mit 35 Schaffung einer kon- 74.500 vom 2013 Parchim Gemeinden des Land- zeptionellen Grundlage Ministerium für kreises Ludwigslust- zur Berücksichtigung Landwirtschaft, Parchim und der Stadt der Folgen des demo- Umwelt und Ver- Parchim wurde ein grafischen Wandels bei braucherschutz aktives Steuerungsinstru- der weiteren regionalen Mecklenburg- ment zur Siedlungs- ländlichen Entwick- Vorpommern aus",
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"content": "23 Lf. Modell- oder Inhalt Zielrichtung Förderung Bundesregierung Förderung Landesregierung Nr Zukunftsprojekt des Projekts des Projekts Mittel in Euro Zeitraum Mittel in Euro Zeitraum (Name, Bezeichnung) entwicklung, Mobilität, lung. dem Europäischen Gesundheitsversorgung Landwirt- und kommunalen schaftsfonds für die Zusammenarbeit erprobt. Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (Titel: 0802 893.39)",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Statistik der Handwerksbetriebe nach Berufen im Landkreis Bad Doberan 20. Jahrhundert 21. Jahrhundert Bezeichnung 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 AI Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Maurer und Betonbauer 38 53 66 91 104 121 125 126 129 143 139 153 147 149 157 175 175 171 177 179 174 174 170 167 Ofen- und 4 6 7 6 6 5 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 Luftheizungsbauer Zimmerer 5 5 10 15 14 15 17 19 19 24 31 29 32 33 33 35 35 39 41 39 43 42 44 45 Dachdecker 9 9 13 16 16 21 23 23 24 33 33 37 35 39 42 43 45 43 43 42 41 43 41 45 Straßenbauer 7 8 9 9 13 14 13 14 13 16 18 16 18 20 22 23 24 24 25 23 23 22 21 21 Wärme-, Kälte und 1 1 1 1 2 2 3 4 4 3 3 4 4 3 3 3 2 2 3 3 3 3 3 3 Schallschutzisolierer Brunnenbauer 1 2 2 2 2 2 2 2 2 4 4 4 4 4 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 Steinmetzen und 3 3 4 4 4 4 4 4 4 3 4 5 4 5 5 5 4 5 5 4 4 4 5 5 Steinbildhauer Stuckateure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 1 1 1 1 2 2 1 1 3 3 3 3 Maler und Lackierer 22 30 43 49 53 57 65 66 63 66 69 72 72 72 75 78 83 84 85 90 90 90 83 87 Gerüstbauer 1 1 4 7 8 8 8 8 14 13 12 8 8 7 7 8 8 8 8 8 8 7 7 8 Schornsteinfeger 14 14 14 14 17 16 17 19 19 19 19 18 19 19 18 18 18 17 18 17 17 17 17 17 A II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Metallbauer 44 55 65 71 77 83 85 87 81 78 75 74 73 73 69 68 68 68 66 62 63 63 58 60 Chirurgiemechaniker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Karosserie- und 5 6 7 7 7 7 8 8 8 8 8 9 9 9 8 7 6 7 7 7 6 5 5 Fahrzeugbauer Feinwerkmechaniker 12 6 15 17 21 21 19 17 18 17 16 17 16 15 12 10 10 10 9 9 10 10 9 9 Zweiradmechaniker 6 14 8 9 9 8 7 7 7 7 6 6 5 5 5 5 5 7 8 7 7 6 5 5 Kälteanlagenbauer 1 7 2 3 3 2 3 3 3 2 2 3 3 2 2 2 1 2 3 3 2 2 1 1 Informationstechniker 11 2 13 13 15 16 16 15 14 16 15 14 14 13 12 13 14 13 13 15 14 11 10 8 Kraftfahrzeugtechniker 50 12 87 103 105 113 114 123 123 122 122 122 119 119 118 122 117 129 130 130 128 126 127 126 Landmaschinen- 4 71 15 15 17 16 14 13 12 12 13 11 11 10 11 12 12 11 11 8 8 8 8 9 mechaniker Büchsenmacher 0 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 Klempner 4 0 5 5 5 6 5 5 5 5 3 3 3 3 4 4 5 5 5 5 6 6 6 6 Installateur und 32 5 66 90 74 98 99 105 108 119 120 127 121 117 122 115 118 118 118 116 110 115 117 122 Heizungsbauer Elektrotechniker 55 0 92 111 113 124 127 133 139 148 153 148 150 148 148 150 149 149 151 150 152 147 144 149 Elektromaschinenbauer 1 74 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 1 2 2 2 1 1 1 1 1",
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"content": "Anlage zur Frage 30 A III Gruppe der Holzgewerbe Tischler 38 7 58 62 67 67 65 69 71 74 68 65 70 74 73 75 74 77 71 72 72 72 72 72 Boots- und Schiffbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 3 4 4 3 3 2 A IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Seiler 1 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 1 1 1 1 1 A V Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Bäcker 17 0 20 21 20 23 21 21 20 21 19 18 17 15 15 14 13 14 16 15 16 16 14 13 Konditoren 0 18 0 0 0 0 1 1 1 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Fleischer 13 0 22 22 19 19 19 19 18 18 18 16 14 15 14 14 12 13 14 14 15 14 15 13 A VI Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe0 Augenoptiker 7 8 10 10 8 9 9 9 10 10 9 9 9 10 9 7 7 9 10 11 11 11 11 Hörgeräteakustiker 0 7 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 Orthopädietechniker 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Orthopädieschuhmacher 3 1 3 3 3 3 4 3 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 Zahntechniker 1 3 5 7 8 10 11 10 9 11 11 11 11 11 13 13 13 15 14 16 17 17 17 18 Friseure 18 5 35 40 42 43 46 46 51 55 58 59 60 69 81 89 97 96 95 91 97 96 98 99 A VII Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe Glaser 7 4 11 12 12 14 14 14 14 14 15 14 14 12 13 12 12 12 11 10 10 9 9 9 Mechaniker für Reifen- und 2 4 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 3 4 4 4 4 4 4 4 Vulkanisationstechnik B 1 I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Fliesen, Platten- und 2 3 7 10 11 14 15 19 22 24 28 34 35 34 82 110 133 139 145 143 149 154 159 154 Mosaikleger Betonstein- und 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Terazzohersteller Estrichleger 0 0 0 1 1 1 1 1 1 2 2 3 1 4 11 14 16 20 20 20 19 19 20 16 B 1 II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Behälter- und 0 51 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 3 2 3 3 2 3 2 2 2 Apparatebauer Uhrmacher 7 1 8 8 8 8 8 8 8 7 4 5 5 4 4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 Graveure 1 8 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Metallbildner 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 2 2 3 Galvaniseure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metall- und Glockengießer 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schneidewerkzeug- 1 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 mechaniker Gold- und Silberschmiede 7 1 7 8 8 7 7 7 8 7 5 5 5 4 5 5 5 4 4 5 4 4 4 4 2",
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"content": "Anlage zur Frage 30 B 1 III Gruppe der Holzgewerbe Parkettleger 0 49 1 2 3 4 4 6 6 6 4 4 4 4 4 5 6 9 9 11 12 12 14 15 Rolladen- u. 0 1 0 1 2 3 3 3 2 2 2 2 1 2 4 6 6 6 6 7 7 7 6 6 Sonnenschutztechniker Modellbauer 1 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 1 Drechsler 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 1 1 2 2 2 (Elfenbeinschnitzer) u. Holzspielzeugmacher Holzbildhauer 1 0 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 Böttcher 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Korb- und 2 1 2 2 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Flechtwerkgestalter B 1 IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Maßschneider 9 2 12 12 11 9 9 9 9 9 9 9 9 11 14 15 14 14 11 10 12 13 16 19 Sticker 0 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Modisten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Weber 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Segelmacher 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 1 2 2 2 4 4 Kürschner 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuhmacher 9 1 9 9 7 6 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Sattler und Feintäschner 5 9 5 5 5 5 5 4 2 2 2 3 3 2 1 1 1 2 2 4 3 3 3 3 Raumausstatter 14 5 19 18 18 16 12 11 11 12 12 9 10 9 20 26 34 38 47 52 54 58 64 79 Textilgestalter 0 14 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 B 1 V Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Müller 0 19 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Brauer und Mälzer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Weinküfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B 1 VI Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe Textilreiniger 0 27 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 3 1 1 1 1 1 Wachszieher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 Gebäudereiniger 2 0 6 10 11 12 13 13 15 15 15 19 22 22 30 37 42 49 49 57 56 68 66 65 B 1 VII Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe Glasveredler 1 9 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 2 1 1 1 1 1 1 Feinoptiker 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 Glasbläser und 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Glaspparatebauer Glas- und Porzellanmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 3",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Edelsteinschleifer und 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -graveure Fotografen 13 0 13 13 13 13 9 7 7 5 5 5 7 7 8 11 15 16 16 16 16 19 20 19 Buchbinder 1 13 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 0 0 0 0 Drucker 4 1 8 9 7 7 7 7 6 6 5 5 5 5 5 4 4 4 4 4 3 3 3 3 Siebdrucker 0 5 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 Flexografen 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Keramiker 8 0 8 8 7 8 7 8 8 7 8 9 8 8 10 12 12 13 12 12 14 14 14 14 Orgel- und 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 2 Harmoniumbauer Klavier- und Cembalobauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Handzuginstrumente- 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 macher Geigenbauer 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 Bodenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallblasinstrumente- 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 macher Holzblasinstrumente- 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 macher Zupfinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 Vergolder 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Schilder- u. 3 0 4 5 5 6 5 5 5 5 4 4 4 3 3 4 4 4 4 3 3 3 3 3 Lichtreklamehersteller B 2 I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Eisenflechter 0 2 0 0 0 0 0 0 2 11 9 8 7 9 32 22 16 15 13 11 8 10 8 10 Bautentrocknungs-gewerbe 0 0 2 2 4 4 8 9 7 10 8 6 6 6 5 6 5 5 4 3 2 2 2 2 Bodenleger 1 1 2 1 2 3 8 10 22 29 29 31 30 31 26 25 22 20 20 18 17 16 16 14 Asphaltierer (ohne 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Straßenbau) Fuger (im Hochbau) 0 0 0 0 7 9 11 17 17 19 19 18 20 21 21 16 18 15 12 13 13 11 11 11 Holz- und 4 0 13 20 27 33 40 50 74 87 91 82 79 86 76 71 68 62 58 54 51 47 42 40 Bautenschutzgewerbe Rammgewerbe 0 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Betonbohrer und -schneider 0 0 0 1 2 2 2 2 2 3 3 5 4 3 4 7 6 5 4 4 4 4 4 4 Theater- und 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ausstattungsmaler 4",
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"content": "Anlage zur Frage 30 B 2 IIGruppe der Metallgewerbe Herstellung von 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Drahtgestellen Metallschleifer und 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 2 2 2 2 2 -polierer Metallsägenschärfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Tankschutzbetriebe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fahrzeugverwerter 0 0 0 0 1 1 1 2 2 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Rohr- und Kanalreiniger 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 2 0 1 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 0 Kabelverleger im Hochbau 0 0 0 0 0 1 2 2 2 2 3 5 5 4 8 9 10 11 12 12 11 15 14 14 (ohne Anschlussarbeiten) B 2 III Gruppe der Holzgewerbe0 Holzschuhmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzblockmacher 1 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Daubenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzleitermacher 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Muldenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzreifenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzschindelmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Einbau von genormten 0 0 0 0 18 36 62 66 98 134 147 147 136 123 123 118 114 109 105 106 103 107 99 106 Baufertigteilen Bürsten- und Pinselmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B 2 IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Bügelanstalten für Herren- 4 0 4 4 4 4 3 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 Oberbekleidung Dekorationsnäher ( ohne 0 4 0 0 0 1 1 1 1 1 1 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Schaufensterdekoration) Flickteppichhersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Theaterkostümnäher 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 Plisseebrenner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stoffmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stricker 1 0 2 2 2 3 3 2 2 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Textil-Handdrucker 0 2 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 0 1 Kunststopfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsschneider 2 0 2 3 4 3 3 4 6 7 8 8 8 8 9 9 12 11 9 9 8 9 8 10 5",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Ausführung einfacher 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuhreparaturen Gerber 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B 2 V Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Innerei-Fleischer (Kuttler) 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Speiseeishersteller 0 0 1 2 2 2 3 4 3 2 5 6 6 4 2 4 4 4 4 5 5 4 3 3 Fleischzerleger, Ausbeiner 0 0 0 0 1 1 0 0 1 1 1 1 1 3 4 3 2 1 1 1 1 1 1 1 B 2 VI Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe Appreteure/Dekorateure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schnellreiniger 1 0 2 3 5 3 3 3 2 2 2 3 3 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 Teppichreiniger 0 2 3 7 4 5 7 6 5 5 5 6 4 3 2 2 3 3 2 2 1 1 1 1 Getränkeleitungsreiniger 1 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 3 3 4 4 5 3 2 1 1 1 1 1 1 Kosmetiker 13 1 21 25 27 30 35 43 46 49 54 55 59 57 66 69 70 74 81 81 81 83 79 73 Maskenbildner 0 19 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B 2 VII Gruppe der sonstigen Gewerbe Bestattungsgewerbe 1 0 5 5 4 3 3 3 5 4 6 6 6 4 4 5 5 4 3 4 4 4 4 4 Lampenschirmhersteller 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 (Sonderanfertigung) Klavierstimmer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Theaterplastiker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Requisiteure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schirmmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Steindrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schlagzeugmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Statistik der Handwerksbetriebe nach Berufen im Landkreis Demmin 20. Jahrhundert 21. Jahrhundert Bezeichnung 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 A I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Maurer und Betonbauer 32 50 63 70 75 75 80 75 83 80 81 76 76 71 69 77 73 73 70 67 70 67 64 60 Ofen- und Luftheizungsbauer 10 10 8 8 7 7 7 7 6 5 5 4 3 4 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 Zimmerer 4 4 5 8 7 6 8 9 10 11 10 11 11 14 16 17 15 16 17 16 19 18 19 20 Dachdecker 13 16 14 16 21 24 24 21 22 26 26 27 25 26 28 29 31 30 30 31 30 27 29 29 Straßenbauer 2 8 13 14 15 13 13 11 11 12 13 13 13 13 17 15 15 14 12 12 13 12 10 11 Wärme-, Kälte und 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Schallschutzisolierer Brunnenbauer 2 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Steinmetzen und Steinbildhauer 4 4 5 5 4 5 5 5 6 6 6 6 6 5 5 5 7 7 7 7 7 8 8 8 Stuckateure 0 0 0 0 1 2 2 2 2 2 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Maler und Lackierer 44 45 48 54 55 54 55 56 54 55 52 45 46 48 50 52 58 61 60 59 63 65 62 59 Gerüstbauer 0 0 1 3 4 5 5 5 6 5 6 6 5 4 5 5 5 3 3 3 3 3 3 3 Schornsteinfeger 12 13 13 13 12 11 12 12 12 12 11 11 11 11 11 11 10 9 9 9 9 9 9 9 A II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Metallbauer 38 48 56 62 60 56 55 56 55 57 55 57 56 53 56 51 51 52 53 49 50 52 52 50 Chirurgiemechaniker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Karosserie- und Fahrzeugbauer 13 15 12 12 10 11 10 10 10 10 9 8 7 5 5 5 5 3 3 3 3 2 1 1 Feinwerkmechaniker 4 5 6 6 5 5 5 6 6 6 6 5 5 5 5 5 5 5 4 5 5 6 5 7 Zweiradmechaniker 6 7 6 6 7 7 5 5 5 5 4 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 3 3 3 Kälteanlagenbauer 1 1 1 1 2 2 2 2 3 3 2 2 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 Informationstechniker 8 9 11 10 10 12 12 11 10 10 10 9 10 9 9 9 8 9 8 8 9 8 8 7 Kraftfahrzeugtechniker 39 59 76 83 89 89 89 87 89 89 87 86 89 89 91 92 92 91 95 93 93 93 88 90 Landmaschinenmechaniker 13 22 22 21 21 21 21 20 19 21 21 20 20 18 17 17 14 13 12 11 11 12 12 11 Büchsenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Klempner 8 10 10 11 11 10 9 5 5 6 6 6 4 3 3 3 3 3 3 2 1 1 1 1 Installateur und Heizungsbauer 30 40 50 51 56 55 55 62 58 56 61 66 58 56 60 64 58 58 57 60 58 61 60 60 Elektrotechniker 61 74 78 82 86 93 91 93 87 86 84 81 80 81 79 77 72 76 76 77 75 73 71 71 Elektromaschinenbauer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 3 3 2 2 2 2 2 2 A III Gruppe der Holzgewerbe Tischler 38 38 41 41 41 41 40 39 42 39 37 35 33 34 37 39 41 40 39 38 39 40 41 41 Boots- und Schiffbauer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 A IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Seiler 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7",
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"content": "Anlage zur Frage 30 A V Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Bäcker 25 24 24 24 26 26 26 23 22 20 20 20 20 19 17 20 19 18 19 18 17 18 18 17 Konditoren 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 Fleischer 22 28 28 29 28 26 24 19 19 18 17 18 13 15 13 13 14 14 12 11 10 9 10 10 A VI Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe Augenoptiker 8 8 7 7 7 7 7 7 7 8 8 8 7 8 8 8 9 9 9 7 8 8 7 6 Hörgeräteakustiker 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 Orthopädietechniker 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Orthopädieschuhmacher 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Zahntechniker 0 6 7 5 4 5 5 7 7 7 6 6 6 6 5 5 6 5 5 6 6 5 5 4 Friseure 13 26 29 30 33 37 36 36 37 39 40 39 40 40 42 44 48 49 53 54 55 53 48 53 A VII Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe Glaser 11 11 12 10 9 9 9 9 9 11 10 9 8 6 7 7 7 7 7 7 7 7 6 5 Mechaniker für Reifen- und 6 6 6 6 6 5 5 5 6 6 6 6 5 5 5 5 5 4 5 5 4 5 5 5 Vulkanisationstechnik B 1 I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Fliesen, Platten- und Mosaikleger 7 8 8 9 10 11 11 10 11 14 15 19 17 18 38 46 55 70 72 74 73 79 84 81 Betonstein- und Terazzohersteller 4 3 3 3 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 Estrichleger 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 5 3 3 3 3 3 2 3 B 1 II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Behälter- und Apparatebauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 3 3 2 4 4 Uhrmacher 10 9 8 9 9 9 9 9 9 7 7 6 6 6 6 5 5 5 5 5 5 5 5 5 Graveure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallbildner 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Galvaniseure 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 1 2 4 0 0 0 0 0 Metall- und Glockengießer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schneidewerkzeugmechaniker 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 Gold- und Silberschmiede 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 B 1 III Gruppe der Holzgewerbe Parkettleger 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 6 8 8 8 7 7 7 7 8 Rolladen- u. Sonnenschutztechniker 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 3 4 4 3 3 3 3 3 Modellbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 1 1 1 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) u. 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 4 4 4 4 4 4 4 3 3 Holzspielzeugmacher Holzbildhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 Böttcher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Korb- und Flechtwerkgestalter 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Statistik der Handwerksbetriebe nach Berufen im Landkreis Mecklenburg-Strelitz 20. Jahrhundert 21. Jahrhundert Bezeichnung 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 A I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Maurer und Betonbauer 23 51 59 74 79 94 87 81 87 90 91 91 93 86 94 96 94 88 91 85 81 79 77 79 Ofen- und Luftheizungsbauer 4 4 4 4 4 4 4 2 2 2 2 3 3 2 3 3 4 3 3 4 5 5 5 5 Zimmerer 1 1 1 2 3 4 6 7 8 9 8 7 14 11 17 21 21 23 21 20 19 20 24 22 Dachdecker 8 9 10 14 14 17 16 15 18 13 14 17 16 21 21 19 23 21 24 26 23 25 26 27 Straßenbauer 0 3 7 10 12 12 11 14 15 14 17 14 16 16 15 15 16 16 16 15 15 14 15 16 Wärme-, Kälte und 3 3 3 3 3 3 5 7 5 7 6 5 5 4 4 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Schallschutzisolierer Brunnenbauer 2 2 2 4 4 4 4 4 3 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 Steinmetzen und Steinbildhauer 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 3 3 2 3 3 3 4 4 4 4 Stuckateure 2 2 1 1 1 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 Maler und Lackierer 26 30 34 37 38 38 37 34 32 32 34 37 39 40 41 44 37 41 39 42 39 39 40 34 Gerüstbauer 1 1 1 2 2 2 3 3 5 7 5 6 6 5 6 5 5 5 5 7 6 6 6 6 Schornsteinfeger 12 11 11 11 10 10 10 10 10 10 10 10 11 11 11 10 11 11 11 12 12 12 11 11 A II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Metallbauer 29 36 43 43 47 51 51 54 59 68 67 59 54 47 48 46 50 50 48 46 47 47 45 45 Chirurgiemechaniker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Karosserie- und Fahrzeugbauer 6 5 4 3 4 5 5 5 5 4 4 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 Feinwerkmechaniker 8 9 7 9 9 8 7 8 8 9 8 7 5 5 5 4 4 5 5 6 7 7 7 7 Zweiradmechaniker 10 10 9 9 9 9 9 9 9 9 9 8 8 6 6 6 6 6 6 4 4 4 4 4 Kälteanlagenbauer 1 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 1 0 0 0 0 0 Informationstechniker 4 4 7 10 10 11 11 9 7 6 7 7 7 7 6 7 9 8 8 7 8 7 7 7 Kraftfahrzeugtechniker 34 52 68 78 78 81 82 81 79 80 81 81 80 82 84 87 89 89 86 88 89 90 87 89 Landmaschinenmechaniker 6 13 16 15 18 18 19 18 18 17 15 16 14 14 14 13 10 10 11 11 11 10 11 10 Büchsenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Klempner 10 12 12 11 11 11 11 13 12 11 11 10 10 8 7 7 5 5 5 6 6 4 4 4 Installateur und Heizungsbauer 25 41 50 59 59 63 62 62 68 70 70 75 70 75 81 84 85 86 86 83 78 78 78 77 Elektrotechniker 58 74 85 87 87 93 94 96 94 88 88 87 87 84 85 87 85 84 83 78 78 82 85 84 Elektromaschinenbauer 2 2 2 1 1 0 2 3 2 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 A III Gruppe der Holzgewerbe Tischler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 31 29 32 32 31 35 34 38 35 37 35 33 34 33 31 Boots- und Schiffbauer 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 1 1 3 4 5 5 5 5 5 A IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Seiler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12",
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"content": "Anlage zur Frage 30 A V Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Bäcker 18 20 18 18 18 20 20 17 17 17 16 15 16 14 13 14 10 10 11 11 11 9 10 11 Konditoren 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 Fleischer 8 13 14 15 16 15 13 14 13 13 10 8 7 6 6 6 6 6 5 4 3 3 3 3 A VI Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe Augenoptiker 4 4 4 5 5 6 5 7 8 8 8 8 8 8 7 8 7 6 6 6 6 6 6 6 Hörgeräteakustiker 0 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Orthopädietechniker 1 1 1 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 2 2 2 Orthopädieschuhmacher 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Zahntechniker 1 5 4 6 6 6 6 7 7 6 6 6 6 7 8 8 7 7 7 7 6 7 7 7 Friseure 26 34 34 34 34 36 36 36 38 40 39 36 37 38 43 46 45 48 53 55 56 57 55 55 A VII Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe Glaser 4 4 5 5 4 4 3 3 3 2 2 3 3 3 3 2 2 2 3 3 2 3 5 6 Mechaniker für Reifen- und 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Vulkanisationstechnik B 1 I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Fliesen, Platten- und Mosaikleger 2 4 5 5 8 11 13 15 15 16 17 14 13 16 45 56 55 61 65 69 73 72 82 84 Betonstein- und Terazzohersteller 2 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Estrichleger 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 2 3 3 4 3 B 1 II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Behälter- und Apparatebauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 Uhrmacher 10 9 9 98 7 6 6 6 5 4 5 4 3 4 4 4 4 2 2 2 2 2 2 2 Graveure 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Galvaniseure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metall- und Glockengießer 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schneidewerkzeugmechaniker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 Gold- und Silberschmiede 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 B 1 III Gruppe der Holzgewerbe Parkettleger 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 3 4 4 4 4 5 7 Rolladen- u. Sonnenschutztechniker 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 3 3 3 3 3 3 3 4 Modellbauer 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) u. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 1 Holzspielzeugmacher Holzbildhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 2 1 1 1 Böttcher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Korb- und Flechtwerkgestalter 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 13",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Holzblasinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zupfinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vergolder 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schilder- u. Lichtreklamehersteller 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 2 3 4 4 4 4 3 2 2 1 B 2 I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Eisenflechter 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 1 0 0 0 1 1 1 1 Bautentrocknungsgewerbe 1 2 4 3 2 2 2 3 2 3 4 3 3 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 Bodenleger 0 0 0 0 0 3 3 5 8 8 9 12 18 25 26 22 18 21 22 22 19 19 17 16 Asphaltierer (ohne Straßenbau) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fuger (im Hochbau) 0 0 0 2 2 5 7 7 7 9 6 9 11 13 9 9 6 7 7 5 4 4 5 4 Holz- und Bautenschutzgewerbe 3 4 6 7 8 11 9 9 12 17 29 24 20 20 21 20 20 17 17 16 14 14 14 14 Rammgewerbe 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Betonbohrer und -schneider 0 0 0 0 1 2 3 3 2 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 Theater- und Ausstattungsmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B 2 II Gruppe der Metallgewerbe Herstellung von Drahtgestellen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallschleifer und -polierer 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallsägenschärfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Tankschutzbetriebe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fahrzeugverwerter 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rohr- und Kanalreiniger 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kabelverleger im Hochbau (ohne 0 0 0 0 0 0 0 1 2 1 1 1 2 2 2 1 2 2 1 1 1 1 1 2 Anschlussarbeiten) B 2 III Gruppe der Holzgewerbe Holzschuhmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzblockmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Daubenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzleitermacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Muldenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzreifenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzschindelmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Einbau von genormten 0 0 0 0 1 7 10 18 21 25 34 33 36 42 49 49 57 70 77 61 67 69 73 72 Baufertigteilen Bürsten- und Pinselmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B 2 IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Bügelanstalten für Herren- 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Oberbekleidung 20",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Statistik der Handwerksbetriebe nach Berufen im Landkreis Nordvorpommern 20. Jahrhundert 21. Jahrhundert Bezeichnung 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 A I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Maurer und Betonbauer 26 46 58 71 77 103 101 113 116 113 107 102 107 100 113 121 122 121 117 119 123 125 129 131 Ofen- und Luftheizungsbauer 5 6 7 6 5 6 4 5 5 5 5 6 6 6 6 7 8 8 8 8 9 9 9 9 Zimmerer 3 7 13 13 14 16 17 19 19 21 22 27 24 27 30 35 37 39 43 40 42 42 42 42 Dachdecker 18 19 20 22 25 32 32 30 32 36 31 27 26 30 34 32 32 34 32 33 34 35 37 39 Straßenbauer 1 2 6 9 11 10 11 10 12 14 12 11 12 12 12 15 15 15 14 12 12 13 14 15 Wärme-, Kälte und 2 2 2 2 2 1 1 1 1 3 3 3 2 2 2 1 1 1 2 2 2 2 2 2 Schallschutzisolierer Brunnenbauer 3 3 3 3 4 5 5 6 6 5 4 4 4 4 5 5 4 4 5 6 6 6 6 6 Steinmetzen und Steinbildhauer 5 6 6 6 7 7 6 6 6 7 6 6 6 5 5 6 4 4 5 5 6 6 7 6 Stuckateure 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 0 0 1 2 2 2 1 1 2 2 1 1 1 1 Maler und Lackierer 30 35 38 42 43 41 43 41 41 42 36 35 34 37 46 46 47 49 50 48 54 55 54 53 Gerüstbauer 1 3 1 2 2 4 5 5 5 5 6 6 5 6 7 7 6 6 6 6 6 6 6 6 Schornsteinfeger 11 11 13 14 14 14 14 14 14 16 14 14 14 14 14 14 15 15 16 16 16 15 15 16 A II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Metallbauer 39 47 45 53 51 60 55 55 51 57 54 53 54 50 51 50 45 44 47 45 47 49 47 47 Chirurgiemechaniker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Karosserie- und Fahrzeugbauer 2 2 2 2 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 5 5 5 5 6 Feinwerkmechaniker 3 5 6 6 7 7 8 9 10 11 12 13 12 13 14 14 13 15 14 13 9 10 10 10 Zweiradmechaniker 7 7 7 8 6 5 5 5 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Kälteanlagenbauer 3 5 6 6 6 6 6 6 6 5 6 6 6 6 6 6 6 6 7 7 7 7 7 7 Informationstechniker 12 13 14 15 15 15 16 16 17 17 16 14 12 9 9 8 8 9 10 10 10 10 10 10 Kraftfahrzeugtechniker 36 57 73 93 95 94 92 97 98 97 97 93 92 94 94 93 92 93 95 95 94 94 96 99 Landmaschinenmechaniker 8 16 17 17 19 19 16 13 15 15 16 14 14 12 13 14 13 13 12 11 10 10 10 10 Büchsenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Klempner 2 2 2 2 2 2 2 3 4 4 4 4 4 5 5 5 5 4 4 4 4 4 4 4 Installateur und Heizungsbauer 30 48 51 59 67 69 69 75 77 83 81 80 78 87 86 86 87 89 90 89 85 82 82 84 Elektrotechniker 76 97 104 107 105 106 107 105 111 117 115 116 118 118 113 114 117 118 120 121 119 117 113 122 Elektromaschinenbauer 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 2 2 2 2 2 2 A III Gruppe der Holzgewerbe Tischler 43 57 59 60 56 59 56 65 61 62 64 63 60 62 68 67 67 68 69 68 68 70 68 71 Boots- und Schiffbauer 1 1 2 2 1 2 2 2 2 2 2 1 2 2 3 3 4 6 5 5 5 5 5 5 A IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Seiler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22",
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"content": "Anlage zur Frage 30 A V Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Bäcker 30 36 37 38 40 40 40 38 39 36 34 33 32 31 30 29 28 25 25 23 23 23 21 21 Konditoren 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 4 4 4 5 5 4 Fleischer 13 15 16 17 19 17 16 16 17 15 14 12 12 11 12 12 12 14 14 14 14 13 13 14 A VI Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe Augenoptiker 4 4 5 6 8 8 8 8 8 8 8 9 8 8 6 7 7 8 8 8 9 9 8 8 Hörgeräteakustiker 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 1 Orthopädietechniker 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Orthopädieschuhmacher 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zahntechniker 2 5 5 7 8 9 10 10 9 10 10 10 10 9 9 10 11 11 11 10 11 10 10 10 Friseure 35 47 46 50 52 52 50 47 49 48 50 51 54 54 56 57 62 63 67 64 64 64 63 64 A VII Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe Glaser 5 6 6 6 6 6 6 6 7 6 5 5 5 6 7 7 5 5 5 5 6 6 6 6 Mechaniker für Reifen- und 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 Vulkanisationstechnik B 1 I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Fliesen, Platten- und Mosaikleger 4 5 7 9 9 10 11 14 14 13 17 19 21 19 47 58 73 85 85 87 106 105 96 100 Betonstein- und Terazzohersteller 5 5 4 4 4 3 3 3 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 Estrichleger 0 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 1 2 4 7 9 8 8 9 11 13 12 10 B 1 II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Behälter- und Apparatebauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 2 2 1 1 0 0 Uhrmacher 10 10 10 10 10 10 10 10 11 11 10 10 7 6 6 6 6 4 3 3 3 3 3 3 Graveure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 1 1 1 Galvaniseure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metall- und Glockengießer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schneidewerkzeugmechaniker 3 3 2 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gold- und Silberschmiede 10 11 10 10 10 10 9 9 9 9 9 9 10 10 8 8 8 9 9 8 7 9 7 8 B 1 III Gruppe der Holzgewerbe Parkettleger 0 0 0 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 3 6 8 10 11 10 13 13 Rolladen- u. Sonnenschutztechniker 0 0 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 Modellbauer 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) u. 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 5 5 5 5 4 4 4 5 5 5 Holzspielzeugmacher Holzbildhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 2 1 1 1 0 0 0 Böttcher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Korb- und Flechtwerkgestalter 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 23",
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"content": "Anlage zur Frage 30 B 1 IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Maßschneider 5 4 5 5 5 6 5 5 5 5 4 4 3 3 5 5 6 5 5 4 5 6 6 6 Sticker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Modisten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 Weber 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Segelmacher 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 3 2 2 2 3 4 4 5 5 Kürschner 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 Schuhmacher 7 7 8 8 8 7 7 6 7 7 7 6 6 6 6 6 5 5 6 5 6 7 7 7 Sattler und Feintäschner 5 5 5 5 6 4 5 5 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Raumausstatter 15 16 12 12 13 13 12 11 11 10 10 8 10 9 14 14 24 25 28 30 27 29 30 31 Textilgestalter 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 B 1 V Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Müller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Brauer und Mälzer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 Weinküfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B 1 VI Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe Textilreiniger 0 0 2 2 1 1 1 2 2 3 3 2 2 2 2 2 2 2 3 3 4 4 4 4 Wachszieher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gebäudereiniger 1 4 4 5 3 3 4 7 9 8 7 5 5 5 11 14 14 16 18 21 22 24 28 29 B 1 VII Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe Glasveredler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Feinoptiker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Glasbläser und Glaspparatebauer 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Glas- und Porzellanmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Edelsteinschleifer- und -graveure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fotografen 9 8 8 8 8 8 7 7 7 7 7 7 7 7 8 9 11 10 11 11 11 12 11 13 Buchbinder 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Drucker 1 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Siebdrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Flexografen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Keramiker 4 4 4 4 4 3 4 4 6 6 6 4 4 5 8 8 7 7 5 4 5 5 4 4 Orgel- und Harmoniumbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Klavier- und Cembalobauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Handzuginstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Geigenbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bodenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallblasinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 24",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Holzblasinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zupfinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Vergolder 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schilder- u. Lichtreklamehersteller 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 B 2 I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Eisenflechter 0 0 0 0 0 0 0 0 2 8 2 1 0 0 1 1 2 3 3 3 3 3 3 7 Bautentrocknungsgewerbe 1 2 3 4 3 3 3 3 4 7 7 8 7 7 6 5 4 3 3 3 2 2 2 2 Bodenleger 1 2 3 4 5 6 8 8 9 13 15 15 19 19 21 23 19 20 20 16 16 15 15 14 Asphaltierer (ohne Straßenbau) 0 0 0 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 Fuger (im Hochbau) 0 0 4 4 6 12 16 18 17 19 18 17 18 18 15 13 14 14 11 10 8 8 8 6 Holz- und Bautenschutzgewerbe 2 3 5 7 10 8 8 10 16 21 28 25 24 30 28 30 35 35 36 34 33 28 27 27 Rammgewerbe 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 Betonbohrer und -schneider 0 0 0 0 1 1 1 1 2 3 3 3 5 5 3 3 2 2 2 2 2 2 2 3 Theater- und Ausstattungsmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B 2 II Gruppe der Metallgewerbe Herstellung von Drahtgestellen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallschleifer und -polierer 1 3 3 4 4 3 3 3 3 3 2 2 2 2 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 Metallsägenschärfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Tankschutzbetriebe 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Fahrzeugverwerter 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 Rohr- und Kanalreiniger 0 0 0 0 2 3 3 3 4 4 4 5 5 4 4 3 3 3 3 3 3 2 1 1 Kabelverleger im Hochbau (ohne 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 4 5 4 Anschlussarbeiten) B 2 III Gruppe der Holzgewerbe Holzschuhmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzblockmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Daubenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzleitermacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Muldenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzreifenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzschindelmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Einbau von genormten Baufertigteilen 0 0 0 0 7 17 27 37 51 69 73 69 64 73 78 84 80 84 80 79 79 75 71 64 Bürsten- und Pinselmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B 2 IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Bügelanstalten für Herren- 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Oberbekleidung Dekorationsnäher ( ohne 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 25",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Tischler 47 56 60 62 44 48 49 50 50 48 47 47 43 46 49 46 53 57 56 54 57 61 62 63 Boots- und Schiffbauer 5 5 5 7 6 7 5 5 4 7 7 10 10 11 11 11 10 11 10 9 9 9 9 9 A IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Seiler 2 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A V Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Bäcker 28 29 30 29 23 21 22 20 21 22 19 18 18 17 17 16 16 17 16 15 14 14 16 16 Konditoren 3 3 3 5 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 Fleischer 6 11 12 13 11 9 7 7 7 7 6 7 7 8 9 9 7 8 9 9 9 9 9 9 A VI Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe Augenoptiker 6 8 9 11 8 8 8 8 8 8 8 8 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 Hörgeräteakustiker 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 0 0 Orthopädietechniker 0 0 2 2 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Orthopädieschuhmacher 4 4 3 3 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 Zahntechniker 2 8 8 10 8 8 10 9 9 10 10 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 Friseure 39 57 64 70 50 50 51 51 50 59 62 65 67 66 65 67 70 77 78 77 80 87 89 87 A VII Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe Glaser 11 11 10 10 8 8 7 7 7 6 4 5 5 5 6 7 7 6 5 5 5 4 5 5 Mechaniker für Reifen- und 5 5 6 8 6 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 4 5 5 5 5 5 5 5 Vulkanisationstechnik B 1 I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Fliesen, Platten- und 2 2 2 3 3 5 6 7 7 9 10 11 21 25 61 83 85 87 93 89 86 99 94 102 Mosaikleger Betonstein- und 4 4 4 4 3 3 3 2 2 2 2 2 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Terazzohersteller Estrichleger 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 3 3 5 7 8 10 11 11 13 14 14 13 B 1 II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Behälter- und 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Apparatebauer Uhrmacher 17 17 17 13 10 11 11 11 11 11 12 11 10 9 9 10 9 9 9 9 9 9 9 8 Graveure 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 Galvaniseure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metall- und Glockengießer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schneidewerkzeug- 1 1 1 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 mechaniker Gold- und Silberschmiede 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 2 B 1 III Gruppe der Holzgewerbe 28",
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"content": "Anlage zur Frage 30 -graveure Fotografen 14 15 16 13 12 11 11 10 9 9 8 7 7 9 10 11 10 9 10 11 10 10 10 13 Buchbinder 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Drucker 6 6 5 6 4 4 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 Siebdrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Flexografen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 Keramiker 4 4 3 3 3 2 2 2 2 2 2 3 3 4 4 7 6 4 3 4 4 3 3 5 Orgel- und 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Harmoniumbauer Klavier- und Cembalobauer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Handzuginstrumente- 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 macher Geigenbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bodenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallblasinstrumente- 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 macher Holzblasinstrumente- 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 macher Zupfinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vergolder 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schilder- u. 1 3 3 3 2 2 2 3 3 3 3 3 4 2 4 4 4 3 4 2 1 1 1 1 Lichtreklamehersteller B 2 I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Eisenflechter 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 3 5 4 4 2 2 2 2 2 2 3 2 2 Bautentrocknungsgewerbe 1 1 3 3 2 1 2 5 7 8 7 5 4 5 5 4 4 4 4 4 4 3 3 3 Bodenleger 1 3 3 2 1 2 0 2 5 4 7 7 7 14 13 12 13 12 13 11 9 9 9 7 Asphaltierer (ohne 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Straßenbau) Fuger (im Hochbau) 0 1 0 0 0 1 3 9 10 9 5 4 5 8 10 6 7 6 7 4 4 4 4 3 Holz- und 2 9 11 12 12 13 13 20 28 35 38 41 36 40 42 42 45 43 37 37 39 40 32 30 Bautenschutzgewerbe Rammgewerbe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Betonbohrer und -schneider 0 0 0 0 1 4 6 6 6 5 6 5 5 5 5 7 8 7 8 7 6 7 6 6 Theater- und 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ausstattungsmaler B 2 II Gruppe der Metallgewerbe Herstellung von 0 0 0 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 30",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Statistik der Handwerksbetriebe nach Berufen im Landkreis Rügen 20. Jahrhundert 21. Jahrhundert Bezeichnung 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 A I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Maurer und Betonbauer 15 31 34 36 42 49 57 58 62 73 74 59 57 58 57 61 56 56 59 56 56 60 58 53 Ofen- und Luftheizungsbauer 3 4 5 5 5 4 4 4 5 5 5 4 4 5 3 3 3 3 3 2 3 3 3 3 Zimmerer 2 4 4 5 7 6 6 5 7 7 6 7 9 10 11 13 12 15 17 22 21 22 22 22 Dachdecker 11 11 14 16 17 20 21 21 22 21 24 24 24 24 23 25 24 24 26 29 29 28 31 30 Straßenbauer 1 1 2 2 2 3 4 6 6 5 5 6 6 6 6 7 6 5 6 7 8 8 8 7 Wärme-, Kälte und 0 0 0 0 1 3 3 3 3 3 3 2 2 2 3 3 3 3 1 2 2 1 1 1 Schallschutzisolierer Brunnenbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Steinmetzen und Steinbildhauer 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 1 1 Stuckateure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Maler und Lackierer 10 14 17 18 17 17 17 21 21 23 25 24 30 37 43 44 44 43 46 46 45 43 44 44 Gerüstbauer 1 1 1 1 1 1 1 2 3 6 5 4 4 4 4 3 4 4 4 4 4 4 4 4 Schornsteinfeger 9 9 7 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 7 7 7 7 7 7 7 A II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Metallbauer 17 19 19 22 26 24 25 29 30 28 23 20 19 21 21 24 24 23 23 24 22 21 19 17 Chirurgiemechaniker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Karosserie- und Fahrzeugbauer 0 0 0 0 0 0 1 1 1 2 2 1 1 1 2 2 3 3 3 3 3 3 2 2 Feinwerkmechaniker 1 2 3 1 3 2 2 3 3 2 2 2 2 2 3 4 3 3 3 1 1 1 1 1 Zweiradmechaniker 5 5 5 4 4 4 4 4 3 3 5 5 5 4 4 3 3 3 3 3 4 3 3 2 Kälteanlagenbauer 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 2 2 1 1 2 2 Informationstechniker 8 9 10 12 13 14 14 15 15 14 13 11 10 11 10 9 11 11 13 12 12 11 11 11 Kraftfahrzeugtechniker 29 40 46 50 52 54 59 59 57 59 58 62 58 62 61 65 62 66 69 68 69 65 67 68 Landmaschinenmechaniker 3 8 9 9 8 7 7 6 6 5 5 5 5 6 7 6 4 4 4 5 5 5 5 5 Büchsenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Klempner 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 1 1 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Installateur und Heizungsbauer 16 24 31 35 46 51 49 50 50 50 50 50 45 43 45 47 47 47 46 47 47 47 47 49 Elektrotechniker 35 52 55 64 65 68 75 74 78 81 77 81 78 77 82 82 82 83 81 81 76 71 70 71 Elektromaschinenbauer 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 A III Gruppe der Holzgewerbe Tischler 26 34 35 37 40 42 43 42 42 45 44 45 43 40 42 43 42 42 42 44 43 43 41 39 Boots- und Schiffbauer 0 0 1 2 3 3 4 5 5 4 5 5 5 5 5 5 5 5 6 8 8 8 8 8 A IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Seiler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 33",
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"content": "Anlage zur Frage 30 A V Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Bäcker 19 20 21 21 21 20 20 21 19 19 18 17 16 17 16 15 12 10 14 13 13 12 12 13 Konditoren 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 1 1 2 2 2 2 3 3 4 4 Fleischer 9 9 8 9 11 11 10 8 7 7 7 7 7 7 7 7 6 6 6 6 6 6 3 3 A VI Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe Augenoptiker 4 5 4 4 4 4 4 4 5 5 5 6 7 6 7 8 8 8 8 8 9 9 9 8 Hörgeräteakustiker 0 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1 2 2 2 2 2 Orthopädietechniker 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Orthopädieschuhmacher 1 1 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 1 1 3 3 3 3 Zahntechniker 2 4 5 6 7 7 7 7 7 6 5 6 6 6 7 10 9 8 8 8 9 10 8 8 Friseure 31 43 53 57 59 59 57 56 57 58 61 57 59 64 63 68 71 71 77 75 75 73 72 71 A VII Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe Glaser 4 4 5 5 4 4 4 4 4 5 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 Mechaniker für Reifen- und 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vulkanisationstechnik B 1 I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Fliesen, Platten- und Mosaikleger 5 5 8 9 12 9 10 10 9 10 13 13 16 14 34 48 58 63 62 63 61 58 57 58 Betonstein- und Terazzohersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Estrichleger 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 3 4 4 5 4 3 3 3 3 B 1 II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Behälter- und Apparatebauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 Uhrmacher 10 10 11 10 10 9 9 9 9 8 8 8 8 8 8 8 8 7 6 6 5 5 5 5 Graveure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 1 1 1 1 1 1 Galvaniseure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metall- und Glockengießer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schneidewerkzeugmechaniker 2 2 2 2 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 Gold- und Silberschmiede 5 5 5 5 4 4 4 4 4 5 4 4 4 3 4 4 4 4 4 4 5 4 6 6 B 1 III Gruppe der Holzgewerbe Parkettleger 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 0 0 0 0 3 3 4 6 9 8 7 7 7 7 Rolladen- u. Sonnenschutztechniker 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 0 1 1 1 1 1 1 2 3 3 4 4 4 4 Modellbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 3 1 2 1 1 1 1 1 1 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) u. 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 0 0 0 Holzspielzeugmacher Holzbildhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Böttcher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Korb- und Flechtwerkgestalter 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 34",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Statistik der Handwerksbetriebe nach Berufen im Landkreis Uecker-Randow 20. Jahrhundert 21. Jahrhundert Bezeichnung 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 A I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Maurer und Betonbauer 32 46 50 61 65 71 79 74 76 79 77 74 64 71 75 79 74 72 71 73 72 71 71 69 Ofen- und Luftheizungsbauer 15 15 13 13 13 10 11 12 12 11 10 11 7 6 6 6 6 6 5 5 5 5 5 5 Zimmerer 4 3 3 4 7 8 7 9 9 11 11 12 13 12 13 12 16 16 16 12 13 14 15 15 Dachdecker 15 15 18 19 22 24 28 26 29 27 29 26 23 23 22 22 25 25 24 24 20 18 18 19 Straßenbauer 5 8 12 15 17 15 17 19 23 20 20 18 16 17 17 18 13 13 12 12 12 11 11 12 Wärme-, Kälte und 0 0 0 0 0 1 1 2 2 4 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 Schallschutzisolierer Brunnenbauer 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 5 4 4 3 2 2 2 2 2 1 1 1 Steinmetzen und Steinbildhauer 4 4 4 5 4 5 7 7 6 7 7 6 5 5 4 5 5 6 6 6 6 6 6 6 Stuckateure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Maler und Lackierer 36 36 35 35 36 33 35 35 32 35 30 35 32 33 40 41 43 42 39 37 39 40 38 39 Gerüstbauer 1 1 1 2 3 4 3 3 3 3 3 3 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 Schornsteinfeger 13 13 12 12 13 13 13 11 12 11 11 10 10 10 9 9 9 9 8 8 8 8 7 8 A II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Metallbauer 41 41 43 45 45 47 46 44 44 44 37 37 41 43 37 40 39 38 31 34 34 31 28 30 Chirurgiemechaniker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Karosserie- und Fahrzeugbauer 9 8 4 3 4 3 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 Feinwerkmechaniker 2 3 2 2 3 3 3 3 4 3 3 4 4 3 3 3 3 4 6 5 5 5 5 4 Zweiradmechaniker 5 5 4 3 2 2 2 2 2 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 Kälteanlagenbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 1 Informationstechniker 6 9 15 16 16 16 17 16 13 13 12 11 11 10 10 10 10 11 11 11 10 9 9 9 Kraftfahrzeugtechniker 37 56 75 80 81 85 80 81 81 86 86 84 80 82 81 78 77 79 81 82 79 76 79 79 Landmaschinenmechaniker 5 9 7 8 8 7 7 6 6 6 6 6 5 5 4 4 4 4 4 4 6 6 5 5 Büchsenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Klempner 12 13 13 12 12 11 11 10 10 11 11 11 10 9 7 8 8 8 8 7 7 6 6 6 Installateur und Heizungsbauer 17 28 35 45 49 53 50 48 47 49 50 50 51 55 56 63 60 60 58 61 61 60 64 64 Elektrotechniker 40 54 57 65 68 69 70 72 68 69 68 71 66 61 57 64 62 59 60 61 62 60 62 59 Elektromaschinenbauer 0 0 0 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 A III Gruppe der Holzgewerbe Tischler 49 54 52 54 54 52 54 50 49 49 49 44 41 40 43 43 40 41 42 43 42 41 41 39 Boots- und Schiffbauer 4 4 4 3 3 3 4 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 A IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Seiler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 38",
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"content": "Anlage zur Frage 30 A V Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Bäcker 18 22 20 19 19 17 18 18 19 17 20 19 19 19 18 18 16 15 14 15 14 13 13 11 Konditoren 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 2 Fleischer 5 5 8 8 9 8 8 8 7 7 6 7 6 7 5 6 5 5 5 5 5 5 3 4 A VI Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe Augenoptiker 5 5 5 5 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 7 6 7 6 6 6 Hörgeräteakustiker 0 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Orthopädietechniker 0 0 1 0 1 1 1 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 2 1 0 0 0 1 1 Orthopädieschuhmacher 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Zahntechniker 0 2 4 4 4 5 5 5 6 5 6 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 6 6 6 Friseure 14 27 33 38 42 44 43 42 40 38 41 41 40 39 46 42 47 47 49 49 49 49 47 47 A VII Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe Glaser 7 7 6 5 4 4 4 5 5 4 5 5 3 3 3 3 3 3 3 2 2 3 3 3 Mechaniker für Reifen- und 5 5 5 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Vulkanisationstechnik B 1 I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Fliesen, Platten- und Mosaikleger 1 3 3 3 3 6 10 9 10 8 8 11 10 8 46 71 94 100 96 84 90 84 85 85 Betonstein- und Terazzohersteller 2 3 3 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 2 3 4 3 3 3 4 5 4 4 Estrichleger 0 0 0 0 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 3 4 5 7 7 6 6 7 6 8 B 1 II Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Behälter- und Apparatebauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Uhrmacher 6 7 6 6 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 2 2 1 Graveure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 0 0 0 0 Metallbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 Galvaniseure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metall- und Glockengießer 0 1 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Schneidewerkzeugmechaniker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gold- und Silberschmiede 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 1 1 1 1 B 1 III Gruppe der Holzgewerbe Parkettleger 1 1 1 1 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 1 1 1 2 1 3 3 3 3 Rolladen- u. Sonnenschutztechniker 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 4 2 3 Modellbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) u. 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 Holzspielzeugmacher Holzbildhauer 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 Böttcher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Korb- und Flechtwerkgestalter 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 39",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Holzblasinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zupfinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vergolder 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schilder- u. Lichtreklamehersteller 4 4 4 4 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 B 2 I Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Eisenflechter 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 0 0 0 3 1 1 0 0 0 0 0 Bautentrocknungsgewerbe 0 0 1 1 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 Bodenleger 1 1 0 0 2 3 4 6 6 5 5 5 5 9 10 9 9 7 5 6 7 5 5 7 Asphaltierer (ohne Straßenbau) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fuger (im Hochbau) 0 0 2 5 4 5 5 4 3 3 6 3 4 6 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Holz- und Bautenschutzgewerbe 1 3 3 3 6 7 7 18 15 16 13 13 12 9 14 13 16 14 15 16 17 18 19 19 Rammgewerbe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Betonbohrer und -schneider 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Theater- und Ausstattungsmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B 2 II Gruppe der Metallgewerbe Herstellung von Drahtgestellen 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallschleifer und -polierer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallsägenschärfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Tankschutzbetriebe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fahrzeugverwerter 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Rohr- und Kanalreiniger 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kabelverleger im Hochbau (ohne 0 0 0 0 0 0 0 2 4 5 6 6 6 6 8 8 6 6 5 5 10 6 7 5 Anschlussarbeiten) B 2 III Gruppe der Holzgewerbe Holzschuhmacher 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzblockmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Daubenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzleitermacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Muldenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzreifenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzschindelmacher 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Einbau von genormten 0 0 0 0 6 12 13 16 18 22 25 22 23 33 43 41 46 51 48 49 51 54 58 57 Baufertigteilen Bürsten- und Pinselmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B 2 IV Gruppe der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe Bügelanstalten für Herren- 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Oberbekleidung 41",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Plisseebrenner 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Dekorationsnäher ( ohne 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schaufensterdekoration) Flickteppichhersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Theaterkostümnäher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stoffmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stricker 3 2 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Textil-Handdrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kunststopfer 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsschneider 13 11 9 7 6 7 7 6 7 10 11 10 8 5 4 7 6 6 4 5 5 5 5 4 Ausführung einfacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuhreparaturen Gerber 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B 2 V Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Innerei-Fleischer (Kuttler) 15 17 11 8 6 5 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 Speiseeishersteller 0 0 1 3 3 4 4 4 4 3 3 3 3 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 Fleischzerleger, Ausbeiner 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 1 1 1 1 1 2 1 1 B 2 VI Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege sowie der chemischen Reinigungsgewerbe Appreteure/Dekorateure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schnellreiniger 4 4 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Teppichreiniger 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Getränkeleitungsreiniger 2 3 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Kosmetiker 9 13 13 16 18 20 21 20 23 23 25 23 23 25 29 34 38 41 41 39 39 39 42 41 B 2 V Gruppe der sonstigen Gewerbe Maskenbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bestattungsgewerbe 2 5 4 5 5 5 5 4 4 4 5 6 6 6 6 7 8 8 8 7 8 7 7 7 Lampenschirmhersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 (Sonderanfertigung) Klavierstimmer 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Theaterplastiker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Requisiteure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schirmmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Steindrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schlagzeugmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 42",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Statistik der Handwerksbetriebe nach Berufen im Landkreis Güstrow 20. Jahrhundert 21. Jahrhundert 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 A I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Maurer und Betonbauer 57 83 86 100 103 97 102 99 103 108 112 100 101 101 101 106 111 114 110 116 113 115 115 114 Ofen- und Luftheizungsbauer 9 9 9 8 7 7 7 8 8 7 6 4 4 6 7 6 10 9 9 7 7 7 6 7 Zimmerer 2 2 6 6 9 9 9 7 5 6 11 16 16 15 14 14 17 18 19 22 23 20 18 21 Dachdecker 13 13 14 23 24 23 26 26 25 24 21 23 23 24 23 25 27 27 28 30 33 31 30 28 Straßenbauer 10 13 18 15 18 19 19 18 18 20 16 17 18 18 18 17 17 17 17 17 19 19 19 18 Wärme-, Kälte- und 4 3 2 2 2 4 3 5 5 4 3 2 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Schallschutzisolierer Brunnenbauer 2 3 2 3 3 3 3 3 3 2 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 Steinmetz und Steinbildhauer 4 6 6 5 5 5 5 5 5 6 6 6 8 8 7 7 7 6 7 7 7 8 8 7 Stuckateur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Maler und Lackierer 44 40 40 42 42 47 46 47 44 43 39 37 39 35 40 42 43 44 46 47 49 54 52 51 Gerüstbauer 5 3 4 4 6 10 10 9 9 7 7 6 7 6 6 4 5 5 3 3 3 3 5 5 Schornsteinfeger 11 11 9 10 13 13 13 12 12 12 12 12 12 11 11 11 11 10 10 10 10 10 10 13 A II. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Metallbauer 53 63 54 68 70 69 70 68 67 69 66 66 65 64 64 63 63 61 62 64 65 67 67 62 Chirurgiemechaniker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Karosserie- und Fahrzeugbauer 2 2 4 5 8 7 7 7 7 7 6 4 4 4 4 3 3 4 3 2 2 2 3 3 Feinwerkmechaniker 13 3 8 7 8 8 8 9 11 10 14 11 11 12 10 11 10 8 10 10 10 9 9 9 Zweiradmechaniker 10 10 11 11 12 11 10 10 10 10 10 11 11 10 10 10 10 11 11 10 10 11 10 9 Kälteanlagenbauer 7 6 2 1 2 1 1 2 2 2 2 3 3 3 4 4 4 3 2 2 2 2 3 3 Informationstechniker 29 90 21 5 21 23 22 20 20 21 19 18 19 19 21 21 20 20 19 18 18 18 16 14 Kraftfahrzeugtechniker 40 56 88 86 81 79 76 77 87 88 86 88 87 87 86 88 94 91 91 87 94 100 97 98 Landmaschinenmechaniker 3 7 10 12 13 14 16 16 16 16 15 13 12 12 12 14 13 14 15 15 14 13 13 14 Büchsenmacher 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Klempner 11 14 8 8 12 12 13 11 8 7 7 4 4 5 7 7 7 7 7 7 8 8 6 7 Installateur und Heizungsbauer 42 53 69 77 79 75 73 78 84 89 88 83 77 76 72 73 74 78 77 79 80 82 79 78 Elektrotechniker 60 74 58 86 99 96 97 96 92 87 87 84 86 87 84 82 83 83 82 78 78 84 80 77 Elektromaschinenbauer 6 6 4 4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 4 4 4 4 4 4 4 3 A III. Gruppe der Holzgewerbe Tischler 50 53 48 52 52 53 57 54 57 55 53 48 48 46 45 44 48 49 47 48 50 49 49 48 Boots- und Schiffbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A IV. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe 1451 Seiler 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 43",
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"content": "Anlage zur Frage 30 A V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Bäcker 28 27 23 25 27 23 20 20 17 17 16 18 16 14 13 14 13 13 12 12 12 12 11 10 Konditor 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 1 1 1 Fleischer 10 17 24 24 22 21 22 21 18 18 19 15 15 14 14 13 13 12 12 10 9 9 8 8 A VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe Augenoptiker 6 6 6 7 7 8 9 10 10 10 10 11 11 12 11 11 10 10 9 9 9 9 10 10 Hörgeräteakustiker 0 1 1 3 4 4 4 4 4 4 3 4 4 5 5 5 5 5 5 5 4 5 5 5 Orthopädietechniker 1 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 Orthopädieschuhmacher 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 3 3 3 3 3 3 Zahntechniker 5 10 14 16 14 14 13 13 14 13 13 15 12 12 12 12 12 12 12 12 12 11 11 11 Friseur 28 37 43 43 37 39 44 45 47 46 47 48 49 52 55 61 61 65 70 73 75 75 77 79 A VII. Gruppe der Glas-, Papier- u. sonstigen Gewerbe Glaser 12 12 11 12 12 12 11 10 9 10 10 10 10 10 10 10 9 8 8 7 7 8 7 8 Mechaniker für Reifen- und 4 4 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 3 3 3 4 3 3 3 3 3 3 Vulkanisationstechnik B1 I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 5 5 8 7 10 11 12 11 12 12 17 19 22 22 45 53 65 72 69 76 76 85 75 71 Betonstein- und Terrazzohersteller 4 5 3 3 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Estrichleger 0 0 0 0 0 1 2 2 2 1 1 1 1 2 4 7 8 9 7 7 7 7 9 9 B1 II. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Behälter- und Apparatebauer 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 Uhrmacher 7 9 9 9 10 10 10 9 8 8 8 7 7 7 7 7 6 7 6 6 5 5 5 4 Graveur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 3 Galvaniseur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metall- und Glockengießer 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schneidwerkzeugmechaniker 1 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 2 1 1 2 2 2 2 2 2 Gold- und Silberschmied 1 4 5 5 3 3 4 4 3 3 3 3 2 2 3 4 4 3 3 3 3 3 2 2 B III. Gruppe der Holzgewerbe Parkettleger 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 4 8 10 9 9 10 10 9 8 9 Rollladen- und Sonnenschutztechniker 1 1 2 1 2 2 2 2 2 2 3 2 3 2 1 2 2 2 2 2 2 3 3 3 Modellbauer 0 0 0 0 0 0 1 1 1 2 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und 4 5 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3 4 4 4 4 4 5 4 3 2 1 Holzspielzeugmacher Holzbildhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 Böttcher 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Korb- und Flechtwerkgestalter 4 4 0 0 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 44",
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"content": "Anlage zur Frage 30 B1 IV. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe Maßschneider 30 15 9 8 9 7 8 8 6 5 6 6 6 6 6 8 10 8 9 8 7 7 7 6 Sticker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Modist 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Weber 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Segelmacher 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 Kürschner 3 3 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuhmacher 8 11 11 10 7 7 6 6 5 5 4 3 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 Sattler und Feintäschner 6 7 5 2 2 2 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 2 2 2 2 Raumausstatter 14 16 13 13 10 9 9 9 8 7 7 7 7 7 8 12 25 27 30 26 28 35 0 40 Textilgestalter 12 5 5 3 3 2 3 3 2 3 3 3 3 3 4 3 3 3 3 2 0 0 0 1 B1 V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Müller 1 1 18 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Brauer und Mälzer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Weinküfer 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B1 VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe Textilreiniger 0 1 2 2 0 0 1 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 4 4 4 5 4 4 Wachszieher 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Gebäudereiniger 6 7 7 7 8 8 10 10 10 9 10 9 11 12 14 14 18 18 20 21 22 21 22 22 B1 VII. Gruppe der Glas-, Papier- u. sonstigen Gewerbe Glasveredler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Feinoptiker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Glasbäser und Glasapparatebauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Glas- und Porzellanmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Edelsteinschleifer und -graveur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fotograf 9 8 8 8 9 9 8 8 9 7 5 5 5 5 7 6 7 7 8 7 7 7 7 11 Buchbinder 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 Drucker 3 3 3 4 2 2 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 1 1 1 0 0 1 1 1 Siebdrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Flexograf 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Keramiker 0 5 4 5 6 5 7 7 6 5 5 4 2 1 2 2 2 3 2 2 2 2 3 3 Orgel- und Harmoniumbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Klavier- und Cembalobauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Handzuginstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Geigenbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bogenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallblasinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 45",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Holzblasinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zupfinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vergolder 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schilder- und Lichtreklamehersteller 4 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 2 2 2 B2 I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Eisenflechter 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 7 5 2 2 4 4 4 3 3 3 4 5 5 5 Bautentrocknungsgewerbe 0 0 2 2 0 0 1 1 1 2 2 2 3 2 2 4 5 5 2 1 1 1 1 1 Bodenleger 0 4 3 3 4 5 7 11 11 21 18 16 19 18 13 13 13 13 13 12 13 12 12 12 Asphaltierer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fuger 0 1 1 2 6 11 11 13 19 18 19 19 17 13 11 11 9 8 6 6 5 4 3 3 Holz- und Bautenschutzgewerbe 6 11 11 13 10 19 22 30 37 47 42 35 26 22 20 21 15 15 16 16 17 17 19 16 Rammgewerbe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Betonbohrer und -schneider 0 0 0 0 0 0 1 2 2 3 4 4 6 4 2 2 2 2 2 13 3 3 3 3 Theater und Ausstattungsmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 II. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Herstellung von Drahtgestellen für 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Dekorationszwecke in Sonderanfertigung Metallschleifer und Metallpolierer 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 0 1 0 0 Metallsägenschärfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren) Fahrzeugverwerter 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Rohr- und Kanalreiniger 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 2 2 Kabelverleger im Hochbau 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 6 7 7 B2 III. Gruppe der Holzgewerbe Holzschuhmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzblockmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Daubenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzleitermacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Muldenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzreifenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzschindelmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Einbau von genormten Baufertigteilen 0 0 0 0 4 17 27 46 55 64 68 64 57 50 56 59 57 56 54 54 48 50 49 47 (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) Bürsten- und Pinselmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 46",
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"content": "Anlage zur Frage 30 B2 IV. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe Bügelanstalten 2 2 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 Dekorationsnäher 0 0 1 10 1 2 2 2 2 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Flickteppichhersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Theaterkostümnäher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Plissebrenner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stoffmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Textilhanddrucker 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Kunststopfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsschneider 16 10 7 6 6 5 6 5 5 4 4 6 5 6 9 8 7 7 5 3 4 5 7 7 Handschuhmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ausführung einfacher Schuhreparaturen 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gerber 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe 2541 Innereifleischer (Kuttler) 14 14 9 6 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2542 Speiseeishersteller 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 0 1 1 1 1 1 1 1 2543 Fleischzerleger, Ausbeiner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe0 Appreteure, Dekorateure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schnellreiniger 10 9 8 8 8 7 6 6 5 5 5 5 6 6 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 Teppichreiniger 1 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Getränkeleitungsreiniger 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 Kosmetiker 18 18 19 20 19 20 21 20 25 24 24 30 36 36 41 42 42 47 50 49 47 47 48 46 Maskenbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 VII. Gruppe der Glas-, Papier- u. sonstigen Gewerbe Bestattungsgewerbe 5 5 6 6 8 8 5 6 7 7 5 5 5 6 7 7 8 7 7 7 8 8 7 6 Lampenschirmhersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 (Sonderanfertigungen) Klavierstimmer 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Theaterplastiker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Requisiteur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 Schirmmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Steindrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schlagzeugmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Der Landkreis Teterow ist ab 1994 dem Landkreis Güstrow zugeordnet worden. 47",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Statistik der Handwerksbetriebe nach Berufen im Landkreis Nordwestmecklenburg 20. Jahrhundert 21. Jahrhundert 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 A I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Maurer und Betonbauer 40 68 103 110 120 125 133 130 129 141 145 135 136 137 151 153 158 163 166 172 167 162 201 192 Ofen- und Luftheizungsbauer 6 5 7 6 7 7 7 7 7 5 7 5 4 6 8 9 8 8 8 8 7 8 9 8 Zimmerer 2 2 7 11 16 20 22 20 26 26 26 331 31 31 40 51 52 55 55 57 57 58 63 66 Dachdecker 6 10 20 28 26 28 30 29 36 37 37 34 30 30 36 39 38 35 38 46 49 54 60 58 Straßenbauer 2 2 10 11 13 15 16 14 14 13 14 14 13 13 13 16 18 18 17 15 16 17 21 21 Wärme-, Kälte- und 0 0 0 0 2 4 4 6 7 7 6 6 7 6 5 4 5 5 4 4 4 4 5 4 Schallschutzisolierer Brunnenbauer 1 1 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 1 1 Steinmetz und Steinbildhauer 4 4 5 5 5 5 5 6 6 5 5 5 6 7 9 9 11 11 11 11 10 10 12 12 Stuckateur 0 0 0 1 1 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 1 3 2 1 1 Maler und Lackierer 38 42 51 49 52 55 55 56 60 65 64 68 72 76 76 81 81 83 89 85 85 90 118 118 Gerüstbauer 1 1 5 7 5 6 9 10 11 9 10 10 10 10 9 10 10 10 11 10 11 12 15 15 Schornsteinfeger 11 11 17 19 13 13 13 13 15 15 15 13 13 14 14 14 13 13 14 15 15 15 20 22 A II. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Metallbauer 39 51 65 67 63 65 67 67 74 76 72 83 79 80 80 79 74 73 72 70 69 70 81 79 Chirurgiemechaniker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Karosserie- und Fahrzeugbauer 3 3 2 2 9 9 9 9 9 9 7 6 6 5 5 4 5 5 5 5 5 5 4 4 Feinwerkmechaniker 9 6 8 11 7 6 7 6 8 9 9 7 8 7 8 12 11 10 12 13 12 10 16 18 Zweiradmechaniker 6 6 6 6 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 4 4 3 4 3 3 3 3 4 3 Kälteanlagenbauer 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 Informationstechniker 6 10 13 12 10 9 11 11 9 11 10 13 12 11 12 12 12 12 11 12 12 12 14 12 Kraftfahrzeugtechniker 35 51 88 91 90 83 89 87 92 93 92 96 95 96 98 97 93 99 98 99 101 108 133 134 Landmaschinenmechaniker 6 13 13 14 15 14 17 17 15 16 17 18 18 16 12 12 12 12 12 11 12 13 13 14 Büchsenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 Klempner 21 0 1 1 2 2 2 2 2 3 3 5 5 7 7 7 7 8 8 6 7 6 8 8 Installateur und Heizungsbauer 42 60 100 105 99 104 96 100 104 115 114 114 110 116 121 120 117 121 124 125 122 128 147 146 Elektrotechniker 57 76 108 121 102 104 107 108 112 118 116 110 112 122 129 127 125 124 123 123 122 126 160 162 Elektromaschinenbauer 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 A III. Gruppe der Holzgewerbe Tischler 46 55 74 76 71 72 69 73 76 80 79 68 71 69 67 69 67 71 70 69 72 71 87 89 Boots- und Schiffbauer 0 1 1 2 1 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 5 5 5 6 9 9 A IV. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe Seiler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 48",
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"content": "Anlage zur Frage 30 A V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Bäcker 19 21 28 26 24 23 23 21 22 23 23 22 22 22 19 19 18 18 18 17 17 17 19 18 Konditor 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Fleischer 14 15 18 20 23 22 22 22 24 21 19 18 19 19 17 17 18 16 16 17 17 15 17 17 A VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe Augenoptiker 6 6 10 13 5 6 6 6 6 6 7 7 7 7 7 8 8 8 7 7 7 7 13 13 Hörgeräteakustiker 0 0 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 2 2 3 7 6 Orthopädietechniker 0 0 1 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 Orthopädieschuhmacher 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 3 3 Zahntechniker 4 6 13 14 8 7 7 8 7 8 9 8 8 8 8 8 8 8 8 9 9 9 14 14 Friseur 38 42 67 67 56 54 56 57 56 57 57 63 62 69 76 81 80 78 83 84 90 87 121 127 A VII. Gruppe der Glas-, Papier- u. sonstigen Gewerbe Glaser 3 3 9 9 5 4 4 4 4 6 5 5 5 6 6 7 7 6 6 7 7 7 15 14 Mechaniker für Reifen- und 1 1 3 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 Vulkanisationstechnik B1 I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 2 5 8 12 15 15 15 15 18 18 19 22 28 35 68 91 104 119 120 118 138 138 159 153 Betonstein- und Terrazzohersteller 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Estrichleger 0 0 1 3 2 2 2 2 2 2 2 2 4 6 8 12 10 14 14 14 15 16 15 15 B1 II. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Behälter- und Apparatebauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 3 3 5 5 8 8 9 Uhrmacher 9 9 15 15 10 5 5 5 3 3 3 2 2 3 4 4 4 3 4 4 4 4 6 7 Graveur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 1 Metallbildner 0 0 1 1 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 4 3 3 3 4 1 4 5 Galvaniseur 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metall- und Glockengießer 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schneidwerkzeugmechaniker 3 0 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 Gold- und Silberschmied 2 2 7 7 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 2 3 2 5 5 B1 III. Gruppe der Holzgewerbe Parkettleger 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 5 8 8 8 7 10 9 12 14 Rollladen- und 1 1 3 3 1 1 0 0 1 0 0 0 0 0 1 2 2 3 3 2 1 1 3 2 Sonnenschutztechniker Modellbauer 0 0 1 1 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 0 0 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und 3 2 3 3 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 3 2 3 3 3 4 3 4 Holzspielzeugmacher Holzbildhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 3 Böttcher 0 0 0 0 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 49",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Korb- und Flechtwerkgestalter 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 B1 IV. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe Maßschneider 24 19 16 16 14 13 13 11 9 9 8 9 9 11 14 14 13 14 11 10 11 12 15 18 Sticker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Modist 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Weber 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Segelmacher 0 0 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 3 3 Kürschner 1 0 2 2 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuhmacher 12 12 16 14 9 8 5 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 3 4 3 3 4 6 6 Sattler und Feintäschner 5 5 5 5 6 6 6 5 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 Raumausstatter 12 13 20 21 11 11 12 13 13 15 14 15 14 14 18 22 21 23 27 32 35 38 48 48 Textilgestalter 1 1 1 1 2 2 2 1 1 1 0 0 0 0 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 B1 V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Müller 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Brauer und Mälzer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Weinküfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 B1 VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe Textilreiniger 1 3 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 1 1 1 1 4 4 Wachszieher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gebäudereiniger 5 7 10 10 8 5 5 5 6 4 4 5 6 7 13 15 12 17 17 19 23 25 34 43 B1 VII. Gruppe der Glas-, Papier- u. sonstigen Gewerbe Glasveredler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 Feinoptiker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Glasbläser und Glasapparatebauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Glas- und Porzellanmaler 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Edelsteinschleifer und -graveur 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Fotograf 5 5 8 9 6 5 4 4 4 3 3 2 3 3 2 4 3 3 4 4 6 7 15 14 Buchbinder 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Drucker 3 3 7 7 4 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 4 4 Siebdrucker 1 1 1 0 1 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 Flexograf 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Keramiker 4 4 5 5 1 2 4 3 3 3 3 2 2 3 4 4 4 4 5 6 5 5 5 5 Orgel- und Harmoniumbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Klavier- und Cembalobauer 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 2 3 3 3 3 Handzuginstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Geigenbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 Bogenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 50",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Metallblasinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzblasinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zupfinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vergolder 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schilder- und 2 2 2 3 2 3 4 2 2 2 1 1 2 2 3 3 3 3 3 3 1 0 0 0 Lichtreklamehersteller B2 I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Eisenflechter 0 0 0 0 0 0 0 0 3 6 8 7 7 4 5 4 3 1 2 5 2 4 4 4 Bautentrocknungsgewerbe 0 0 1 1 1 1 1 1 1 0 2 0 0 1 1 1 0 1 0 0 0 0 0 0 Bodenleger 1 1 3 4 5 9 11 12 16 22 24 25 26 29 32 30 26 24 21 20 19 18 20 20 Asphaltierer 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fuger 0 6 10 18 16 15 19 26 33 42 36 27 22 19 21 17 15 16 14 12 12 10 9 9 Holz- und Bautenschutzgewerbe 4 7 12 17 16 17 28 38 43 48 51 48 41 35 30 31 28 28 28 31 31 29 33 36 Rammgewerbe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 0 0 0 0 Betonbohrer und -schneider 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 3 5 5 6 7 7 8 8 10 Theater und Ausstattungsmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 II. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Herstellung von Drahtgestellen für 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Dekorationszwecke in Sonderanfertigung Metallschleifer und Metallpolierer 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 2 2 Metallsägenschärfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Tankschutzbetriebe 1 0 0 0 1 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren) Fahrzeugverwerter 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Rohr- und Kanalreiniger 0 0 0 0 2 1 1 2 2 2 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 3 3 3 3 Kabelverleger im Hochbau 0 0 0 0 0 0 1 2 2 3 3 3 3 2 5 3 3 6 7 7 7 8 10 10 B2 III. Gruppe der Holzgewerbe Holzschuhmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzblockmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Daubenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzleitermacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Muldenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzreifenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzschindelmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 51",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Einbau von genormten 0 0 0 0 12 38 63 85 88 89 92 81 82 82 82 75 68 67 70 69 70 68 83 87 Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) Bürsten- und Pinselmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 IV. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe Bügelanstalten 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 Dekorationsnäher 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 2 Flickteppichhersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Theaterkostümnäher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Plissebrenner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stoffmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Textilhanddrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kunststopfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsschneider 10 8 7 5 4 4 2 2 3 3 1 1 3 3 2 2 3 4 4 5 5 4 12 12 Handschuhmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ausführung einfacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuhreparaturen Gerber 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Innereifleischer (Kuttler) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Speiseeishersteller 0 2 4 5 5 3 3 2 2 2 2 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 4 4 Fleischzerleger, Ausbeiner 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe Appreteure, 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schnellreiniger 3 3 6 7 4 4 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 4 3 Teppichreiniger 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Getränkeleitungsreiniger 0 1 0 0 0 0 0 2 2 2 3 2 2 1 1 2 1 1 1 1 2 2 2 2 Kosmetiker 11 13 22 27 17 23 25 24 30 31 35 37 39 46 55 61 57 59 58 57 55 56 79 82 Maskenbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 VII. Gruppe der Glas-, Papier- u. sonstigen Gewerbe Bestattungsgewerbe 0 0 4 4 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 6 6 Lampenschirmhersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 (Sonderanfertigungen) Klavierstimmer 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 Theaterplastiker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 Requisiteur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 2 Schirmmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 52",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Steindrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schlagzeugmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Die Gemeinden des Landkreises Schwerin wurden ab 1994 den Landkreisen Ludwigslust, Parchim und Nordwestmecklenburg zugeordnet. Die Hansestadt Wismar ist seit 2012 dem Landkreis Nordwestmecklenburg zugeordnet worden. 53",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Statistik der Handwerksbetriebe nach Berufen im Landkreis Ludwigslust 20. Jahrhundert 21. Jahrhundert 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 A I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Maurer und Betonbauer 45 68 79 87 107 112 128 137 128 132 135 149 148 150 151 157 164 168 158 157 154 157 273 282 Ofen- und Luftheizungsbauer 23 20 19 16 18 17 16 15 16 16 15 14 13 14 15 16 18 19 19 18 17 16 23 23 Zimmerer 3 7 10 13 16 16 21 21 21 26 25 26 27 32 31 34 36 41 48 49 47 51 89 90 Dachdecker 13 17 18 20 24 28 29 30 29 31 31 36 37 33 34 39 42 43 45 48 52 49 89 90 Straßenbauer 8 10 16 20 26 28 27 30 29 32 32 30 31 29 26 28 29 30 29 28 27 26 49 48 Wärme-, Kälte- und 1 3 5 6 6 6 7 8 9 12 11 11 13 12 11 11 10 10 8 7 9 7 8 8 Schallschutzisolierer Brunnenbauer 4 4 5 5 7 6 5 5 4 4 5 5 5 4 4 4 4 3 4 3 3 3 6 8 Steinmetz und Steinbildhauer 5 5 6 6 6 6 6 6 7 7 6 6 6 7 7 8 8 7 8 8 8 7 11 12 Stuckateur 0 0 0 0 1 1 1 1 1 3 2 2 2 4 4 3 3 3 3 4 4 3 8 8 Maler und Lackierer 55 54 50 51 56 51 47 44 49 49 47 54 57 60 62 72 74 79 82 88 89 89 163 160 Gerüstbauer 4 5 5 5 7 11 12 15 17 13 16 17 16 16 14 13 11 11 11 8 8 9 14 15 Schornsteinfeger 17 18 19 17 19 19 20 19 19 19 20 18 19 18 18 17 19 16 18 19 17 15 32 31 A II. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Metallbauer 67 87 87 76 95 99 100 104 101 105 98 95 96 96 102 106 102 101 99 92 92 89 148 142 Chirurgiemechaniker 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Karosserie- und 5 5 4 4 10 7 10 10 9 10 10 9 9 8 9 8 8 9 8 8 8 8 13 13 Fahrzeugbauer Feinwerkmechaniker 13 2 17 11 16 18 20 20 21 21 23 25 21 23 21 21 22 23 23 24 25 26 34 38 Zweiradmechaniker 16 16 14 12 12 11 11 11 11 10 10 9 9 8 7 8 9 8 9 10 8 7 10 10 Kälteanlagenbauer 1 1 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 10 10 Informationstechniker 21 26 26 3 27 27 26 26 27 24 24 25 25 24 22 24 24 22 18 19 18 17 30 31 Kraftfahrzeugtechniker 62 83 96 101 110 109 117 117 120 123 120 123 123 121 130 136 133 134 134 134 134 137 245 244 Landmaschinenmechaniker 7 19 20 19 20 18 18 20 20 19 19 19 18 19 20 18 18 20 21 20 21 21 27 29 Büchsenmacher 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Klempner 4 5 7 7 9 8 7 6 5 5 6 5 5 5 6 6 6 5 7 7 6 6 13 11 Installateur und 43 54 64 70 85 84 91 94 93 100 111 109 104 100 103 104 110 104 99 102 99 101 201 200 Heizungsbauer Elektrotechniker 58 31 83 78 106 114 126 122 129 134 127 127 127 123 127 127 129 129 132 131 127 122 227 224 Elektromaschinenbauer 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 3 3 3 3 6 6 A III. Gruppe der Holzgewerbe Tischler 82 89 89 83 90 95 94 86 87 91 85 83 82 85 83 89 87 86 82 82 83 84 151 149 Boots- und Schiffbauer 0 0 0 0 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 6 6 54",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Rohr- und Kanalreiniger 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 2 2 2 3 3 3 3 3 2 2 3 3 Kabelverleger im Hochbau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 3 2 5 6 6 6 5 6 6 7 6 5 B2 III. Gruppe der Holzgewerbe Holzschuhmacher 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Holzblockmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Daubenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzleitermacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 Muldenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzreifenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzschindelmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Einbau von genormten 0 0 0 0 24 49 62 86 91 105 95 84 79 75 68 70 65 67 65 65 69 70 136 124 Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) Bürsten- und Pinselmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 IV. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe Bügelanstalten 4 3 2 1 2 2 3 3 2 2 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 3 3 Dekorationsnäher 0 0 0 0 0 2 2 1 1 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 Flickteppichhersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Theaterkostümnäher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Plissebrenner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stoffmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Textilhanddrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Kunststopfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsschneider 4 5 5 6 9 7 6 6 4 6 8 8 10 16 17 15 14 13 14 14 13 11 21 22 Handschuhmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ausführung einfacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuhreparaturen Gerber 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 B2 V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Innereifleischer (Kuttler) 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Speiseeishersteller 8 8 8 7 7 7 6 6 6 4 4 4 4 3 3 2 2 2 2 2 3 3 5 5 Fleischzerleger, Ausbeiner 0 0 0 0 2 2 3 2 2 2 3 3 3 3 2 2 1 1 1 1 1 2 3 3 B2 VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe Appreteure, 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schnellreiniger 7 6 5 4 3 3 3 3 4 4 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 3 3 Teppichreiniger 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 3 2 Getränkeleitungsreiniger 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 58",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Statistik der Handwerksbetriebe nach Berufen im Landkreis Ludwigslust 20. Jahrhundert 21. Jahrhundert 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 A I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Maurer und Betonbauer 45 68 79 87 107 112 128 137 128 132 135 149 148 150 151 157 164 168 158 157 154 157 273 282 Ofen- und Luftheizungsbauer 23 20 19 16 18 17 16 15 16 16 15 14 13 14 15 16 18 19 19 18 17 16 23 23 Zimmerer 3 7 10 13 16 16 21 21 21 26 25 26 27 32 31 34 36 41 48 49 47 51 89 90 Dachdecker 13 17 18 20 24 28 29 30 29 31 31 36 37 33 34 39 42 43 45 48 52 49 89 90 Straßenbauer 8 10 16 20 26 28 27 30 29 32 32 30 31 29 26 28 29 30 29 28 27 26 49 48 Wärme-, Kälte- und 1 3 5 6 6 6 7 8 9 12 11 11 13 12 11 11 10 10 8 7 9 7 8 8 Schallschutzisolierer Brunnenbauer 4 4 5 5 7 6 5 5 4 4 5 5 5 4 4 4 4 3 4 3 3 3 6 8 Steinmetz und Steinbildhauer 5 5 6 6 6 6 6 6 7 7 6 6 6 7 7 8 8 7 8 8 8 7 11 12 Stuckateur 0 0 0 0 1 1 1 1 1 3 2 2 2 4 4 3 3 3 3 4 4 3 8 8 Maler und Lackierer 55 54 50 51 56 51 47 44 49 49 47 54 57 60 62 72 74 79 82 88 89 89 163 160 Gerüstbauer 4 5 5 5 7 11 12 15 17 13 16 17 16 16 14 13 11 11 11 8 8 9 14 15 Schornsteinfeger 17 18 19 17 19 19 20 19 19 19 20 18 19 18 18 17 19 16 18 19 17 15 32 31 A II. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Metallbauer 67 87 87 76 95 99 100 104 101 105 98 95 96 96 102 106 102 101 99 92 92 89 148 142 Chirurgiemechaniker 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Karosserie- und 5 5 4 4 10 7 10 10 9 10 10 9 9 8 9 8 8 9 8 8 8 8 13 13 Fahrzeugbauer Feinwerkmechaniker 13 2 17 11 16 18 20 20 21 21 23 25 21 23 21 21 22 23 23 24 25 26 34 38 Zweiradmechaniker 16 16 14 12 12 11 11 11 11 10 10 9 9 8 7 8 9 8 9 10 8 7 10 10 Kälteanlagenbauer 1 1 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 10 10 Informationstechniker 21 26 26 3 27 27 26 26 27 24 24 25 25 24 22 24 24 22 18 19 18 17 30 31 Kraftfahrzeugtechniker 62 83 96 101 110 109 117 117 120 123 120 123 123 121 130 136 133 134 134 134 134 137 245 244 Landmaschinenmechaniker 7 19 20 19 20 18 18 20 20 19 19 19 18 19 20 18 18 20 21 20 21 21 27 29 Büchsenmacher 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Klempner 4 5 7 7 9 8 7 6 5 5 6 5 5 5 6 6 6 5 7 7 6 6 13 11 Installateur und 43 54 64 70 85 84 91 94 93 100 111 109 104 100 103 104 110 104 99 102 99 101 201 200 Heizungsbauer Elektrotechniker 58 31 83 78 106 114 126 122 129 134 127 127 127 123 127 127 129 129 132 131 127 122 227 224 Elektromaschinenbauer 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 3 3 3 3 6 6 A III. Gruppe der Holzgewerbe Tischler 82 89 89 83 90 95 94 86 87 91 85 83 82 85 83 89 87 86 82 82 83 84 151 149 Boots- und Schiffbauer 0 0 0 0 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 6 6 60",
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"content": "Anlage zur Frage 30 A IV. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe Seiler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Bäcker 48 45 47 39 35 36 31 33 31 34 37 37 36 34 34 34 35 32 31 28 25 26 48 45 Konditor 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 5 5 Fleischer 32 32 36 35 34 34 33 30 28 29 25 26 24 21 20 18 17 17 17 17 17 16 31 32 A VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe Augenoptiker 9 9 11 11 12 12 12 12 13 13 14 15 15 16 14 15 15 15 15 15 14 17 25 24 Hörgeräteakustiker 0 1 1 2 2 2 3 3 3 3 3 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 4 4 Orthopädietechniker 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 3 3 Orthopädieschuhmacher 6 7 6 5 5 5 5 5 5 5 5 4 4 4 4 4 4 3 2 2 2 2 6 6 Zahntechniker 8 12 12 12 13 13 12 13 14 14 14 15 15 16 16 17 16 14 15 15 15 16 24 23 Friseur 55 62 63 58 65 70 72 72 67 69 72 72 75 76 76 83 86 86 89 94 96 103 193 190 A. VII. Gruppe der Glas-, Papier- u. sonstigen Gewerbe Glaser 11 12 13 11 12 12 12 12 12 11 11 11 11 11 11 12 12 14 13 13 13 11 15 15 Mechaniker für Reifen- und 5 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 5 5 5 10 10 Vulkanisationstechnik B1 I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Fliesen-, Platten- und 1 3 4 8 16 16 20 21 21 23 21 25 27 29 69 88 102 112 119 116 124 122 200 197 Mosaikleger Betonstein- und 5 4 5 5 5 5 5 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 5 8 9 Terrazzohersteller Estrichleger 0 0 0 2 2 2 2 2 2 4 5 5 5 7 9 16 16 18 17 19 21 24 30 29 B1 II. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Behälter- und Apparatebauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 4 4 7 8 Uhrmacher 13 14 15 14 14 14 12 13 12 12 12 12 11 10 12 12 10 9 10 10 9 9 16 16 Graveur 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Metallbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 3 Galvaniseur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Metall- und Glockengießer 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Schneidwerkzeugmechaniker 7 7 3 3 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Gold- und Silberschmied 2 2 1 2 3 3 3 4 4 4 4 3 3 3 3 3 4 3 3 3 2 0 3 3 B1 III. Gruppe der Holzgewerbe Parkettleger 4 4 4 4 3 3 4 3 3 3 2 2 3 4 5 6 9 13 13 12 14 12 19 19 Rollladen- und 0 1 1 2 1 2 2 2 2 2 2 1 1 1 3 3 6 6 6 6 7 6 11 11 Sonnenschutztechniker Modellbauer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 61",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 1 1 1 1 1 1 5 6 und Holzspielzeugmacher Holzbildhauer 0 0 0 0 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 Böttcher 0 0 0 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Korb- und Flechtwerkgestalter 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 B1 IV. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe Maßschneider 28 24 20 21 22 18 15 14 13 10 11 12 13 13 16 18 17 18 19 21 22 24 32 30 Sticker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Modist 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Weber 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Segelmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 Kürschner 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 Schuhmacher 13 12 11 8 8 7 6 6 5 5 5 4 4 2 2 3 3 3 4 3 4 3 6 4 Sattler und Feintäschner 19 15 12 10 13 11 11 11 10 8 8 8 6 7 7 6 6 6 6 5 4 4 8 8 Raumausstatter 13 11 13 11 14 15 15 15 15 17 16 16 15 15 18 23 29 30 31 34 34 40 74 77 Textilgestalter 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 2 2 2 3 0 2 2 B1 V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Müller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Brauer und Mälzer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 Weinküfer 1 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 B1 VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe Textilreiniger 1 1 1 1 4 3 1 1 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 Wachszieher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 Gebäudereiniger 5 6 8 8 9 9 9 10 10 9 11 12 12 14 18 17 20 19 20 22 24 24 45 45 B1 VII. Gruppe der Glas-, Papier- u. sonstigen Gewerbe Glasveredler 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 1 2 2 Feinoptiker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Glasbläser und 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Glasapparatebauer Glas- und Porzellanmaler 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Edelsteinschleifer und - 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 graveur Fotograf 16 15 13 12 11 11 12 12 11 11 11 9 8 8 8 8 10 11 11 12 13 14 27 31 Buchbinder 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Drucker 5 6 6 4 3 3 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 Siebdrucker 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Flexograf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 62",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Keramiker 5 3 2 2 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 3 4 5 5 5 3 4 4 8 10 Orgel- und Harmoniumbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Klavier- und Cembalobauer 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 1 1 1 1 0 0 0 0 Handzuginstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Geigenbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bogenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallblasinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzblasinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zupfinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vergolder 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Schilder- und 6 8 9 10 12 11 11 10 8 8 7 7 7 5 5 6 5 8 7 7 8 6 8 8 Lichtreklamehersteller B2 I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Eisenflechter 0 0 0 0 0 0 0 0 1 4 4 5 4 5 2 1 2 2 2 2 1 2 4 6 Bautentrocknungsgewerbe 2 2 5 4 4 3 3 3 4 3 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 5 5 6 6 Bodenleger 1 2 2 5 8 11 9 14 20 25 32 32 32 30 25 28 28 26 23 24 19 18 30 30 Asphaltierer 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 1 1 1 Fuger 0 4 8 9 17 23 31 31 38 43 43 37 42 36 28 25 25 25 24 23 27 26 61 56 Holz- und 5 4 13 14 20 23 34 38 47 56 56 54 39 41 40 36 37 31 31 31 32 34 48 50 Bautenschutzgewerbe Rammgewerbe 0 0 0 0 2 2 3 2 2 2 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 Betonbohrer und -schneider 0 0 0 0 1 1 1 2 3 3 4 4 4 4 6 5 4 4 7 6 8 8 13 13 Theater und 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Ausstattungsmaler B2 II. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Herstellung von 1 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung Metallschleifer und 1 2 2 1 1 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 Metallpolierer Metallsägenschärfer 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Tankschutzbetriebe 0 2 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren) Fahrzeugverwerter 0 2 0 0 2 2 2 1 1 1 1 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 2 3 63",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Rohr- und Kanalreiniger 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 2 2 2 3 3 3 3 3 2 2 3 3 Kabelverleger im Hochbau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 3 2 5 6 6 6 5 6 6 7 6 5 B2 III. Gruppe der Holzgewerbe Holzschuhmacher 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Holzblockmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Daubenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzleitermacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 Muldenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzreifenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzschindelmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Einbau von genormten 0 0 0 0 24 49 62 86 91 105 95 84 79 75 68 70 65 67 65 65 69 70 136 124 Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) Bürsten- und Pinselmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 IV. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe Bügelanstalten 4 3 2 1 2 2 3 3 2 2 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 3 3 Dekorationsnäher 0 0 0 0 0 2 2 1 1 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 Flickteppichhersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Theaterkostümnäher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Plissebrenner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stoffmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Textilhanddrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Kunststopfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsschneider 4 5 5 6 9 7 6 6 4 6 8 8 10 16 17 15 14 13 14 14 13 11 21 22 Handschuhmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ausführung einfacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuhreparaturen Gerber 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 B2 V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Innereifleischer (Kuttler) 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Speiseeishersteller 8 8 8 7 7 7 6 6 6 4 4 4 4 3 3 2 2 2 2 2 3 3 5 5 Fleischzerleger, Ausbeiner 0 0 0 0 2 2 3 2 2 2 3 3 3 3 2 2 1 1 1 1 1 2 3 3 B2 VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe Appreteure, Dekorateure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schnellreiniger 7 6 5 4 3 3 3 3 4 4 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 3 3 Teppichreiniger 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 3 2 Getränkeleitungsreiniger 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 64",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Kosmetiker 11 14 17 19 23 20 19 24 27 30 34 34 39 44 50 52 55 52 50 52 49 48 99 99 Maskenbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 VII. Gruppe der Glas-, Papier- u. sonstigen Gewerbe Bestattungsgewerbe 2 2 3 2 3 3 4 5 5 6 6 5 5 5 4 4 6 6 5 7 4 4 13 11 Lampenschirmhersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 (Sonderanfertigungen) Klavierstimmer 2 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Theaterplastiker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Requisiteur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schirmmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Steindrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schlagzeugmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Die Gemeinden des Landkreises Schwerin wurden ab 1994 den Landkreisen Ludwigslust, Parchim und Nordwestmecklenburg zugeordnet. Ab 2012 sind die Landkreise Ludwigslust und Parchim zum Landkreis Ludwigslust/Parchim zusammengelegt worden. 65",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Statistik der Handwerksbetriebe nach Berufen im Landkreis Parchim 20. Jahrhundert 21. Jahrhundert 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 A I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Maurer und Betonbauer 58 67 75 84 111 108 109 105 109 112 122 116 114 110 115 118 124 126 129 130 128 128 Ofen- und Luftheizungsbauer 7 8 8 9 10 10 9 8 7 8 8 9 9 6 9 9 9 8 8 8 7 6 Zimmerer 6 9 15 18 23 20 23 21 20 21 23 23 28 27 26 28 30 29 31 35 35 35 Dachdecker 12 15 16 18 26 29 30 32 31 31 33 35 34 35 35 34 35 38 36 36 37 38 Straßenbauer 4 5 8 10 15 16 19 19 15 18 15 15 14 19 25 25 27 25 25 21 21 23 Wärme-, Kälte- und 2 4 4 5 7 7 5 6 6 9 9 7 6 5 6 5 5 5 6 6 2 2 Schallschutzisolierer Brunnenbauer 6 6 4 4 4 4 3 5 5 5 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Steinmetz und Steinbildhauer 3 4 5 6 8 9 9 9 7 7 8 7 7 7 6 6 6 6 6 5 5 5 Stuckateur 0 0 0 0 1 1 1 1 1 2 1 1 2 2 3 3 3 3 2 3 4 4 Maler und Lackierer 38 36 39 39 55 56 58 58 61 62 63 67 67 65 70 72 71 75 76 75 77 77 Gerüstbauer 0 1 2 3 4 6 6 6 8 8 8 8 7 8 6 4 4 4 4 3 2 2 Schornsteinfeger 11 11 12 16 15 19 13 14 14 13 12 12 14 14 13 14 14 14 13 12 12 15 A II. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Metallbauer 53 61 67 72 84 82 76 78 79 79 77 72 65 67 65 68 68 68 69 67 62 61 Chirurgiemechaniker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Karosserie- und Fahrzeugbauer 5 5 6 7 12 11 11 11 11 10 9 8 8 7 7 6 5 5 6 5 5 5 Feinwerkmechaniker 10 0 11 10 16 17 16 16 14 14 13 16 15 14 12 10 10 9 10 10 9 9 Zweiradmechaniker 7 7 6 5 7 7 7 8 7 7 7 9 8 7 7 6 5 4 4 4 4 4 Kälteanlagenbauer 0 0 0 0 1 2 3 3 3 3 3 3 5 5 6 6 6 6 6 6 6 7 Informationstechniker 13 14 13 2 15 15 15 15 15 15 13 14 14 14 14 17 17 15 15 15 15 13 Kraftfahrzeugtechniker 41 51 62 64 96 99 100 96 101 101 106 105 105 98 102 109 102 102 106 106 107 108 Landmaschinenmechaniker 11 15 14 14 16 15 13 13 11 11 11 10 11 11 12 12 12 10 10 10 8 7 Büchsenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Klempner 2 3 3 2 5 6 6 7 8 7 8 8 8 8 9 9 9 9 9 8 6 6 Installateur und Heizungsbauer 34 46 52 57 83 82 88 83 90 96 100 106 106 106 108 106 106 106 107 103 108 106 Elektrotechniker 67 88 94 102 119 118 120 130 120 118 122 129 126 126 122 120 110 111 109 110 107 103 Elektromaschinenbauer 5 5 5 4 4 4 4 4 4 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 A III. Gruppe der Holzgewerbe Tischler 58 63 59 58 71 75 76 73 73 69 70 70 70 69 65 68 69 70 70 70 72 70 Boots- und Schiffbauer 0 0 0 0 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 3 3 3 3 A V. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe Seiler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 66",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103116/?format=api",
"number": 441,
"content": "Anlage zur Frage 30 A VI. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Bäcker 30 30 29 29 35 34 31 29 27 28 27 23 23 21 21 20 23 21 23 22 22 22 Konditor 3 4 4 4 5 5 5 5 6 5 5 5 5 4 4 4 3 3 3 3 3 3 Fleischer 13 13 17 20 25 25 24 25 25 24 22 18 19 20 19 17 16 16 15 14 15 15 A VII. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe Augenoptiker 5 5 6 6 8 9 11 12 11 11 10 10 9 9 8 8 8 8 8 8 8 9 Hörgeräteakustiker 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 Orthopädietechniker 2 2 3 3 3 2 3 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Orthopädieschuhmacher 4 4 4 5 6 6 6 6 6 6 5 6 5 5 5 5 5 5 4 4 4 4 Zahntechniker 6 11 12 11 14 14 13 13 14 14 11 11 11 10 10 10 10 10 10 10 10 10 Friseur 39 53 58 63 69 74 69 68 68 68 66 65 68 73 83 88 86 84 83 84 87 87 Gruppe der Glas-, Papier- u. sonstigen Gewerbe Glaser 5 6 6 6 5 5 5 5 4 4 3 3 3 5 5 4 4 3 3 3 3 3 Mechaniker für Reifen- und 4 4 5 4 3 3 3 4 5 5 5 6 6 6 6 6 6 5 5 5 5 5 Vulkanisationstechnik B1 I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 6 6 10 10 14 17 16 18 15 16 21 26 27 26 62 81 89 89 83 83 77 78 Betonstein- und Terrazzohersteller 2 2 2 2 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 Estrichleger 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 2 2 2 3 5 5 5 5 5 6 6 6 B1 II. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Behälter- und Apparatebauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 4 4 Uhrmacher 14 11 10 9 10 9 8 9 9 8 7 8 8 8 8 8 7 7 7 8 8 8 Graveur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metallbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 Galvaniseur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Metall- und Glockengießer 1 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Schneidwerkzeugmechaniker 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 Gold- und Silberschmied 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 3 B1 III. Gruppe der Holzgewerbe Parkettleger 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 5 5 5 3 4 6 Rollladen- und 1 1 1 2 3 3 3 3 2 2 1 2 1 1 2 1 1 1 3 4 4 3 Sonnenschutztechniker Modellbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und 3 3 3 3 4 4 4 4 4 3 4 2 2 2 2 3 3 4 4 3 3 3 Holzspielzeugmacher Holzbildhauer 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 Böttcher 0 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 67",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Korb- und Flechtwerkgestalter 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 B1 IV. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe Maßschneider 19 15 10 10 7 4 3 1 2 2 2 1 2 3 3 4 4 5 4 4 4 6 Sticker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Modist 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Weber 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Segelmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kürschner 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuhmacher 14 12 10 6 7 6 5 5 5 5 4 3 3 3 2 2 4 4 4 3 2 3 Sattler und Feintäschner 11 10 6 5 5 5 6 5 5 6 6 6 5 5 5 7 7 5 5 5 5 5 Raumausstatter 15 14 12 12 15 14 16 14 14 15 15 16 15 15 16 18 24 28 28 27 30 34 Textilgestalter 3 2 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 1 1 1 1 0 0 0 0 B1 V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Müller 2 1 29 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 Brauer und Mälzer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 Weinküfer 3 1 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 B1 VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe Textilreiniger 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Wachszieher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gebäudereiniger 8 8 9 9 15 14 15 13 13 11 9 10 10 11 14 17 18 16 19 17 18 19 B1 VII. Gruppe der Glas-, Papier- u. sonstigen Gewerbe Glasveredler 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 1 1 1 0 0 0 1 0 0 0 0 Feinoptiker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Glasbläser und Glasapparatebauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Glas- und Porzellanmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Edelsteinschleifer und -graveur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 0 Fotograf 11 11 10 10 9 8 7 7 7 7 7 7 6 5 8 8 7 7 5 6 7 9 Buchbinder 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Drucker 3 3 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 2 2 Siebdrucker 0 0 1 0 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 Flexograf 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Keramiker 3 0 1 1 4 4 3 3 3 3 4 4 4 4 3 3 3 3 3 3 3 4 Orgel- und Harmoniumbauer 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Klavier- und Cembalobauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Handzuginstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Geigenbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bogenbauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 68",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Metallblasinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzblasinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zupfinstrumentemacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Vergolder 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schilder- und 3 4 3 3 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Lichtreklamehersteller B2 I. Gruppe der Bau- u. Ausbaugewerbe Eisenflechter 0 0 0 0 0 0 0 0 1 5 6 4 2 1 2 2 2 2 40 2 2 2 Bautentrocknungsgewerbe 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 1 2 3 4 4 4 3 1 1 1 1 1 Bodenleger 0 0 0 2 6 8 13 13 15 19 21 23 23 26 21 15 12 14 11 10 10 10 Asphaltierer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fuger 0 1 1 4 10 16 14 25 31 30 28 25 25 24 29 28 30 29 35 34 34 38 Holz- und Bautenschutzgewerbe 2 2 3 3 9 5 8 13 25 42 52 43 35 31 22 20 16 15 17 16 19 21 Rammgewerbe 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 2 2 3 3 3 2 2 2 2 2 2 Betonbohrer und -schneider 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 3 2 2 2 3 2 2 2 3 3 5 Theater und Ausstattungsmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 III. Gruppe der Metall- und Elektrogewerbe Herstellung von Drahtgestellen für 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Dekorationszwecke in Sonderanfertigung Metallschleifer und Metallpolierer 4 4 2 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 2 1 Metallsägenschärfer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 Tankschutzbetriebe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren) Fahrzeugverwerter 0 0 0 0 1 3 2 1 1 1 1 2 2 2 2 0 2 2 2 2 2 2 Rohr- und Kanalreiniger 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 2 1 1 1 0 1 1 1 1 1 Kabelverleger im Hochbau 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 1 1 0 1 1 0 1 3 4 2 3 B2 IV. Gruppe der Holzgewerbe Holzschuhmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzblockmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Daubenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzleitermacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Muldenhauer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzreifenmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Holzschindelmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 69",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Einbau von genormten 0 0 0 0 11 39 53 78 88 106 111 94 79 74 68 66 57 60 60 57 59 58 Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) Bürsten- und Pinselmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 V. Gruppe der Bekleidungs-, Textil- u. Ledergewerbe Bügelanstalten 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 Dekorationsnäher 0 0 0 0 0 1 1 3 2 2 2 2 2 2 2 3 1 1 1 1 1 1 Flickteppichhersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Theaterkostümnäher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Plissebrenner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Stoffmaler 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Textilhanddrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Kunststopfer 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Änderungsschneider 13 5 4 5 9 8 5 5 5 6 5 5 3 7 8 8 7 8 8 8 7 8 Handschumacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ausführung einfacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schuhreparaturen Gerber 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 B2 V. Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe Innereifleischer (Kuttler) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Speiseeishersteller 1 1 1 2 3 3 3 2 2 2 1 0 0 1 1 2 2 2 2 2 2 2 Fleischzerleger, Ausbeiner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 B2 VI. Gruppe der Gewerbe für Gesundheits- u. Körperpflege sowie der chemischen u. Reinigungsgewerbe Appreteure, Dekateure 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schnellreiniger 9 6 5 5 5 5 4 5 5 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2 2 Teppichreiniger 0 0 1 1 0 0 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 Getränkeleitungsreiniger 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kosmetiker 14 18 17 19 20 20 20 20 27 27 31 30 26 27 32 37 39 40 39 41 42 45 Maskenbildner 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 B2 VII. Gruppe der Glas-, Papier- u. sonstigen Gewerbe Bestattungsgewerbe 1 2 3 4 6 6 7 6 5 5 6 6 7 6 6 6 6 7 7 7 7 8 Lampenschirmhersteller 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 (Sonderanfertigungen) Klavierstimmer 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Theaterplastiker 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Requisiteur 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schirmmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 70",
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"content": "Anlage zur Frage 30 Steindrucker 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Schlagzeugmacher 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Die Gemeinden des Landkreises Schwerin wurden ab 1994 den Landkreisen Ludwigslust, Parchim und Nordwestmecklenburg zugeordnet. Ab 2012 sind die Landkreise Ludwigslust und Parchim zum Landkreis Ludwigslust/Parchim zusammengelegt worden. 71",
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"content": "Anlage zur Frage 49 Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur\" Mecklenburg-Vorpommern Gesamtübersicht Bewilligungen seit 1990 (einschließlich Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)) Bewilligungen ab 1990 Anzahl Davon Davon Investitionsvolumen [in Fördermittel [in Millionen geförderte Stand: 30.06.2014 bewilligte Förder- Förder- b) Millionen Euro] Euro] Dauerarbeitsplätze Inves- Förder- mittel pro mittel pro (verminderte Zuschüsse) Anträge titionen mittel pro Kopf der Kopf der gewerb- pro Kopf Kopf der Bevölke- Bevölke- gewerb- gewerb- ge- Wohnbevöl- Fläche liche liche neue der Bevölke- rung rung Infra- Infra- Infra- liche Infra- sicherte Nr. Kreis kerung 2012 Wirt- gesamt gesamt Arbeits- Gesamt Bevölke- rung gewerblich struktur struktur Wirtschaft struktur Wirt- struktur Arbeits- 31.12.2012 [qkm] schaft a) plätze rung [in Gesamt [in [in [in schaft plätze c) Millionen Millionen Millionen Millionen Euro] Euro] Euro] Euro] 1 Rostock, Hansestadt 202.887 181 701 211 2.750,0 738,2 3.488,2 536,6 499,9 1.036,5 15.466 25.061 40.527 17.193 5.109 2.645 2.464 2 Schwerin, Landeshauptstadt 91.264 131 388 97 970,2 182,6 1.152,8 166,0 102,4 268,4 5.505 9.031 14.536 12.631 2.941 1.819 1.122 kreisfreie Städte 294.151 312 1.089 308 3.720,2 920,8 4.641,0 702,6 602,3 1.304,9 20.971 34.092 55.063 15.778 4.436 2.389 2.048 Mecklenburgische 1 264.261 5.470 1.547 426 2.426,8 641,9 3.068,7 562,7 396,3 959,0 14.112 27.000 41.112 11.612 3.629 2.129 1.500 Seenplatte 2 Landkreis Rostock 210.732 3.421 1.312 258 2.479,0 425,5 2.904,5 569,4 271,5 840,9 11.058 19.210 30.268 13.783 3.990 2.702 1.288 3 Vorpommern-Rügen 223.718 3.207 1.593 531 2.777,3 922,1 3.699,4 743,4 606,2 1.349,6 11.199 18.889 30.088 16.536 6.033 3.323 2.710 4 Nordwestmecklenburg 155.801 2.118 823 216 2.289,3 466,9 2.756,2 481,7 326,5 808,2 8.557 19.586 28.143 17.691 5.187 3.092 2.096 5 Vorpommern-Greifswald 239.291 3.930 1.329 424 2.110,3 606,1 2.716,4 503,5 439,0 942,5 12.213 20.198 32.411 11.352 3.939 2.104 1.835 6 Ludwigslust-Parchim 212.373 4.752 1.278 289 2.898,5 367,8 3.266,3 585,5 228,7 814,2 15.081 31.268 46.349 15.380 3.834 2.757 1.077 Landkreise 1.306.176 22.898 7.882 2.144 14.981,2 3.430,3 18.411,5 3.446,2 2.268,2 5.714,4 72.220 136.151 208.371 14.096 4.375 2.638 1.737 Mecklenburg- 1.600.327 23.210 8.971 2.452 18.701,4 4.351,1 23.052,5 4.148,8 2.870,5 7.019,3 93.191 170.243 263.434 14.405 4.386 2.592 1.794 Vorpommern a) einschließlich Lohnkosten bei lohnkostenbezogener Förderung b) einschließlich Mehrfachzählungen von Arbeitsplätzen bei Mehrfachförderungen c) ohne Widerrufsfälle, Verzichte und ähnliches",
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"number": 447,
"content": "Anlage zu Frage 91 Volksinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern (Stand Juli 2012 ) Lfd Zeitraum Zielstellung Unterschriften Nr. Einge- gültige reichte 1) 1 I. Quartal 1994 Änderung des § 11 Landkreisneuordnungsgesetz vom 16.576 - 22. Juni 1993 für den Landkreis Usedom-Peene (Ost- vorpommern) 2) 2 II. Quartal 1994 Soziale Rechte in die Landesverfassung 51.387 16.989 3 I. Quartal 1995 Chancengleichheit für alle in Mecklenburg- 20.649 16.012 Vorpommern lebenden Kinder auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung von der achten Lebenswoche bis zur Beendigung der Grundschulzeit, unabhängig des Alters, der Nationalität und des Grades der Behinderung 4 II. Quartal 1995 Schaffung sozialverträglicher, rechtlicher Voraussetzun- 19.359 15.951 gen bei der geplanten Überleitung preisgebundener Mie- ten in ein Vergleichsmietensystem in den neuen Bundes- ländern 5 IV. Quartal 1995 Ein ökologisches, soziales und demokratisches Gesetz 16.124 15.502 für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Mecklenburg-Vorpommern 3) 6 II. Quartal 1997 Gegen die Schließung der Rostocker Zahnklinik und des 30.302 18.031 Studienganges Zahnmedizin 7 II. Quartal 1998 Pro A 20/ Rügenanbindung 22.563 17.213 8 III. Quartal 1998 Der Jugend eine Zukunft - Berufliche Erstausbildung 21.434 20.070 und Beschäftigung für Jugendliche 9 I. Quartal 1999 Für die Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnme- 25.397 24.339 dizin und den Erhalt der Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Universität Rostock 10 II. Quartal 1999 PRO A 241 23.450 19.874 4) 11 III. Quartal 1999 Gegen eine Zwei-Klassen-Medizin im Osten 160.157 17.482 12 III. Quartal 1999 Wir stoppen die Rechtschreibreform 20.434 17.745 13 III. Quartal 2004 Änderung des neuen Gesetzes zur Förderung von 24.435 18.059 Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege (KiFöG) 1",
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"number": 448,
"content": "Anlage zu Frage 91 Lfd Zeitraum Zielstellung Unterschriften Nr. Einge- gültige reichte 14 I. Quartal 2007 Für die Freiheit der Forschung und der Lehre an 17.942 15.855 der Universität Rostock - Gegen die Schließung des Studenganges Rechtswissenschaften 15 II. Quartal 2007 Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes 17.504 16.244 Mecklenburg-Vorpommern 16 I. Quartal 2008 Für ein kostenfreies Mittagessen in den Grundschulen 17.145 15.564 5) 17 II. Quartal 2008 Kein Steinkohlekraftwerk in Lubmin 32.094 15.749 6) 18 I. Quartal 2012 Erhalt Theater- und Orchesterstrukturen 50.839 19.252 19 III. Quartal 2012 Für einen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde 16.610 15.474 7) 20 III. Quartal 2012 Für den Erhalt einer bürgernahen Gerichtsstruktur 34.142 19.667 in Mecklenburg-Vorpommern ____________ 1) Die Unterschriftenlisten entsprachen nicht den Anforderungen nach § 5 des Volksabstimmungsgesetzes, sodass die Unterschriften insgesamt nicht anerkannt werden konnten. 2) Von 19 935 geprüften Unterschriften 3) Von 18 681 geprüften Unterschriften 4) Von 21 000 geprüften Unterschriften 5) Von 18 723 geprüften Unterschriften 6) Von 25 968 geprüften Unterschriften 7) Von 22 001 geprüften Unterschriften 2",
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"content": "Anlage zu Frage 157 „Runder Tisch Pflege Mecklenburg-Vorpommern“ Beschluss zum Thema Personal- und Fachkräftesicherung Pflege Die „Akteure des Runden Tisches Pflege“ erklären die Personal- und Fachkräftesiche- rung in der Pflege als einen der zentralen Eckpunkte für die Erhaltung und Sicherung leistungsfähigen Pflegestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts des demografischen Wandels werden einer stetig ansteigenden Anzahl von Pflegebedürftigen im Land bei steigendem Fachkräftebedarf weniger Menschen im arbeitsfähigen Alter gegenüberstehen. Aus diesem Grunde bekräftigen die Akteure des Runden Tisches Pflege ihr Bekennt- nis aus der „Schweriner Erklärung“, ein attraktives Berufsbild zu befördern und ein an- sprechendes Berufsumfeld sowie berufliche Perspektiven für die Pflegekräfte zu ent- wickeln. Dazu gehören insbesondere die Steigerung der gesellschaftlichen Wertschätzung und Anerkennung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, eine ausreichende Perso- nalstruktur und -ausstattung sowie eine gerechte Entlohnung auf Basis einer leis- tungsgerechten Vergütung der Pflegeleistungen. Die Akteure des „Runden Tisches Pflege“ bekennen sich auf der Grundlage des ge- meinsamen Grundsatzpapiers (Anlage) zum Start einer „Gemeinsamen Initiative zur Sicherung des Pflegepersonals in Mecklenburg-Vorpommern“ und bitten den Landespflegeausschuss konkrete Handlungsempfehlungen sowie einen Maßnahme- plan zur Umsetzung der Fachkräfteinitiative Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten bzw. diese fortzuschreiben. Der Landespflegeausschuss wird ebenfalls gebeten, die Koordinierung der Umset- zung, Verständigung und Berichterstattung zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Initiative sollte dabei die Bündelung der Aktivitäten bzw. Zu- sammenführung der Handlungsfelder der beteiligten Partner in gemeinsamen Aktio- nen und Aktivitäten stehen. Die Fachkräfteinitiative bezieht dabei die gemeinsame Ausbildungsinitiative zwischen Bund und Ländern zielgerichtet mit ein bzw. baut auf dieser auf. „Runder Tisch Pflege“ Schwerin, den 17.12.2013 1",
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"content": "Anlage zu Frage 157 „Gemeinsame Initiative zur Sicherung des Pflegepersonals in Mecklenburg – Vorpommern“ (in Verbindung mit dem Entwurf des Aktions- und Maßnahmeplan ) I. Runder Tisch Pflege Mecklenburg-Vorpommern- Eckpunkte Pflegestrate- gie Die Partner des „Runden Tisches Pflege Mecklenburg-Vorpommern“ haben sich auf ihrer ersten Sitzung am 11.04.2013 zu strategischen Eckwerten für eine Pflegestra- tegie 2030 und eine „Schweriner Erklärung“ verständigt. Sie haben unter anderem dazu erklärt: Die Akteure des „Runden Tisches Pflege“ bekennen sich zu der Aufgabe, ein attraktives Berufsbild zu befördern und ein ansprechendes Berufsumfeld sowie berufliche Perspektiven für die Pflegekräf- te zu entwickeln. Dazu gehören insbesondere die Steigerung der gesellschaft- lichen Wertschätzung und Anerkennung, die Verbesserung der Arbeitsbedin- gungen, eine ausreichende Personalstruktur und -ausstattung sowie eine ge- rechte Entlohnung auf Basis einer leistungsgerechten Vergütung der Pflege- leistungen. Grundlagen für die strategischen Eckpunkte zum Thema Personal- und Fachkräftesi- cherung sind folgende Schwerpunkte: II. Ausgangssituation Ausgehend von verschiedenen demografischen Entwicklungsszenarien werden für Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung in der Pfle- ge, auf die infrastrukturellen Bedarfe und Veränderungen sowie auf die Fachkräf- teproblematik prognostiziert. Auch unter Berücksichtigung der neuesten Landesprognose ist aufgrund veränderter Sterbetafeln zwar ein Abflachen der Steigerungsquote ab 2020 zu verzeichnen, die Bedarfe und somit die Fachkräftebedarfe steigen jedoch bis zu diesem Zeitpunkt wei- terhin. 2",
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"content": "Anlage zu Frage 157 Die konkret erreichten Zuwachszahlen der letzten Jahre zeigen, dass bisher deutliche Personalzuwachsraten realisierbar waren. Allerdings erforden die künftigen Bedarfe erheblich stärkere Anstrengungen. Ausbildungs- und Umschulungssituation Die Zahl der Ausbildungsplätze in der Pflege ist anhaltend auf 1.688 in 2011 zuzüglich 831 in der Altenpflege (StatA MV, B213 2011) gestiegen. Damit einher geht der kontinuierliche Ausbau bzw. die Aufrechterhaltung berufstheore- tischer Ausbildungskapazitäten (Schulplätzen für die Erstausbildung) in öffentlicher und privater Trägerschaft sowie die entsprechende Finanzierung der Berufsschullehrer durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Land sichert in diesem Zusammen- hang zu, dass jährliche Steigerungsraten von 10 % abgesichert werden, solange keine Klassenneubildungen erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass das Land ebenfalls künftig die Neuschaffung einer Berufsschullehrerausbildung in Kooperation zwischen Hochschule Neubrandenburg und Universität Rostock ab Herbstsemester 2013 finanziert, um eine nachhaltige berufstheoretische Ausbildung im Land sicherzustellen. Das gleiche gilt für entsprechende Bachelor-Ausbildungslehrgänge in Neubrandenburg. Diese mit erheb- lichen Kosten für das Land verbundenen Ausbildungsstrukturen werden insbesondere nach Umsetzung einer bundesweiten Ausbildungsreform für die Pflegeberufe weiter- zuentwickeln sein und sie werden somit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesiche- rung sicherstellen. Ebenfalls unterstützt das Land im Rahmen der Berufsorientierung an allgemeinbil- denden Schulen den verstärkten Focus auch auf die Pflegeberufe. 3",
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"content": "Anlage zu Frage 157 Allein die Zahlen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) weisen für 2011 die Zahl von 380 Teilnehmer/ innen an vollzeitschulischen Ausbildungen zum Altenpfle- ger aus. Eine anzustrebende Steigerung der Zahl der Umschüler wird auch unter Be- achtung der hohen fachlichen Anforderungen vor allem von der Steigerung der At- traktivität des Berufes abhängen. Von einer deutlichen Überangebotssituation im Bereich der ausbildungsbereiten jun- gen Menschen hat sich die Situation hin zu einem Wettbewerb der Branchen, Be- rufsgruppen und Unternehmen um Ausbildungswillige entwickelt. Die Entwicklung ei- ner solchen Nachfragesituation ist mittel- und langfristig nicht über staatliche Hilfen, Programme und Subventionen zu lösen sondern nur durch entsprechende Steuerung im Rahmen von Tarifstrukturen. Ursachen für die Personal- und Fachkräfteproblematik in Mecklenburg- Vorpommern Hauptursächlich für die Fachkräfteproblematik in Mecklenburg-Vorpommern sind fol- gende Punkte: Die Attraktivität und die gesellschaftliche Anerkennung des Pflegefachberufes und speziell in der Altenpflege ist im Vergleich zu anderen Berufen zu gering. Die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld gestalten sich unter anderem auch aufgrund von Arbeitsverdichtungen und vorgegebenen Teilzeitstrukturen oftmals als schwierig. Je nach regionaler und betrieblicher Situation gilt der Beruf in Teilbereichen als nur begrenzt familienfreundlich. Die Bezahlung gilt im Vergleich zu anderen Regionen und Fachberufen als schlecht. Tarifgebundenheit ist ebenfalls nur teilweise gegeben. Die Verbleibensrate im Land sowie die mittlere Verweildauer im Beruf ist unzu- reichend. Da Leistungserbringer und Leistungsträger jeweils gegenseitig auf die schwierigen Verhandlungssituationen und die damit verbundenen Grenzen verweisen, ist die allgemeine Erwartung auf künftige Lohnsteigerungen in Mecklenburg-Vorpommern gering. Besonders problematisch stellt sich die Situation für nicht tarifgebundene Hilfskräfte dar. Durch die veränderten demografischen Bedingungen besteht ein verschärfter Wett- bewerb mit anderen Berufen, die über eine attraktive Bezahlung und ein attraktives betriebliches Arbeitsumfeld verfügen. Dabei verweist die weitgehende Belegung der Ausbildungsplätze noch auf ausreichend vorhandene Ausbildungswillige. 4",
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"number": 453,
"content": "Anlage zu Frage 157 Die Abwanderungsquote nach der Ausbildung, die Abwanderung vorhandener Pfle- gefachkräfte in andere Regionen und die Abwanderung von Fachkräften in andere Berufe zeigen, das Land hat kein Ausbildungsplatzproblem. Auch die Frage nach der Förderung des dritten Ausbildungsjahres oder der Steigerung von Ausbildungs- plätzen lenkt davon ab, dass der Pflegeberuf entsprechend der hohen fachlichen An- forderungen nur eine Zukunft bei attraktiven Arbeits- und Lohnbedingungen hat. Allein die Halbierung der Abwanderung von ausgebildeten Pflegekräften in andere Regionen, sowie die Verlängerung der Verweildauer im Beruf würde erhebliche Zu- wachspotentiale erschließen. Die Rückgewinnung von Pflegekräften (Fachkräfte- rückkehrprogramm) könnte ein Übriges tun. Nur Löhne deutlich über der „Auf- stocker“-Grenze machen den Beruf für Umschulung attraktiv. Das allein soll jedoch nicht daran hindern, die Ausbildungszahlen auf hohem Niveau zu verstetigen bzw. diese zu steigern. III. Handlungsschwerpunkte Fachkräftesicherung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Leistungserbringern, Leistungsträgern, Belegschaftsvertretern und Gewerkschaften sowie des Bundes, des Landes und der Kommunen. Dabei ist ungeachtet des spezifischen Blickwin- kels des „Runden Tisches Pflege“ bei der Fachkräftethematik eine Einbeziehung der Krankenhauspflege und damit der Krankenhausgesellschaft aufgrund der un- trennbaren Gesamtzusammenhänge unabdingbar. Leistungsträger und Leistungserbringer haben im Rahmen ihres Versorgungsauf- trages bzw. in Umsetzung des Versorgungsvertrages ein hohes Interesse an hochqualifizierten motivierten Pflegefachkräften und entsprechenden Wachs- tumsraten und Neuausbildungsverträgen und sind somit Träger des Fachkräftesi- cherungsprozesses. Gewerkschaften und Belegschaftsvertretungen nehmen die entsprechende Inte- ressensvertretung des Personals wahr und begleiten unter anderem im Rahmen tariflicher Vereinbarungen die Sicherstellung des Fachkräftebedarfs Land und Bund sowie BA begleiten die Fachkräftesicherung aufgrund des ge- meinsamen politischen Interesses und entsprechend ihrer jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten. 5",
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"number": 454,
"content": "Anlage zu Frage 157 Das Land Mecklenburg-Vorpommern leistet folgende Beiträge: Schaffung von Rahmenbedingungen für die Kompetenzfeststellung für die ver- kürzten Ausbildungen/ Umschulungen nach § 7 Abs. 4 Nr.3 Altenpflegegesetz im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensi- ve; fachliche Unterstützung der Altenpflegeschulen bei der Durchführung verkürzter Ausbildungen; durch die Umsetzung des Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetzes erfolgt eine erleichterte Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die vereinfachte Anerkennung von Sprachkenntnissen wird geprüft; Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung der Leistungserbringer für den Pflegeberuf durch die Kampagne „Zeig deine Pflegestärken“ des Norddeutschen Zentrums zur Weiterentwicklung in der Pflege, (in dem SM MV Mitglied ist), inklu- sive entsprechenden Bereitstellung von Werbematerial für die betrieblichen Akti- vitäten im Rahmen des Girls- Days und Jungs-Tages (Ablösung des bisherigen Pflegetages); Unterstützung der Perspektive Berufsabschluss zur Förderung einer abschluss- orientierten Nachqualifizierung gering qualifizierter junger Erwachsener und Hilfs- kräfte in der Pflege im Rahmen des Projektes ProNaQ; Begleitung von Modellvorhaben zur Akademisierung des Pflegeberufes und zur Evaluierung neuer Kompetenzen; Bereitstellung von ausreichend Schulplätzen für die Erstausbildung, Zusicherung der jährlichen Steigerungsrate von 10% unter dem Vorbehalt, dass keine Klas- senneubildung erforderlich ist; im Rahmen der Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen soll der Focus verstärkt auf die Pflegeberufe gerichtet werden; Einrichtung und Finanzierung eines neuen Studienganges zur Lehrerausbildung zum Herbstsemester 2013 in Kooperation der Hochschule Neubrandenburg und Universität Rostock; Unterstützung Modellförderung Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Randzei- tenförderung von Kitas; Unterstützung der beruflichen Weiterbildung der Beschäftigen, soweit es sich nicht um gesetzlich vorgegebener und auf Grund gesetzlicher Regelungen finan- zierte Maßnahmen/Inhalte handelt (Bildungsschecks), sowie Teilnahmewettbe- werbe z. B. zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, zur beruflichen Weiter- bildung Älterer, Geringqualifizierter oder Alleinerziehender aus Mitteln des ESF; perspektivisch ggf. Förderung von Modellprojekten zur Entwicklung und Erpro- bung von Systemen für die modulare berufliche Weiterbildung mit dem Ziel der Erreichung eines höherwertigen Abschlusses aus dem ESF. 6",
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"content": "Anlage zu Frage 157 Die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) leisten folgende Beiträge: Sie nehmen ihre kommunalen Zuständigkeiten gemäß SGB VIII, XI und XII wahr; stellen im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit im Rahmen kommunaler Unterneh- men ausreichend Mittel zur Verfügung, um eine gerechte Entlohnung auf Basis einer leistungsgerechten Vergütung der Pflegeleistungen zu ermöglichen; unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, damit junge Familien und Alleinstehende für ihre Kinder bedarfsgerechte Möglichkeiten der Kindertagesbe- treuung bis 11 Jahre finden; fördern die Beratung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen durch Pflege- stützpunkte (Steuerung durch Beratung); initiieren die integrierte Pflegesozialplanung und fördern durch Zusammenarbeit mit den Trägern die regionale Bedarfserfassung; begleiten die Verbesserung der Angebote zur Unterstützung und Ausarbeitung neuer Modelle zur Förderung pflegender Angehöriger; unterstützen regionale Initiativen und Netzwerke durch Einbeziehung und Stär- kung der Seniorenbeiräte und Selbsthilfegruppen; leisten berufsorientierte Beratung durch das kommunale Jobcenter; sichern die Kontrolle der Heimaufsicht im Rahmen des Einrichtungenqualitätsge- setzes M-V bezogen auf die Einhaltung der Fachkraftquote; Die Kranken- und Pflegekassen leisten folgende weitere Beiträge: Slogan entwickeln wie: \"Karriere in der Pflege\", \"Pro Pflege\"; gemeinsames Logo; gemeinsamer Flyer; Internetpräsenz und Internetangebote zur Pflege, Social Media; Optimierung von Suchmaschinen für Pflegedienste und Pflegeheime; Pressearbeit/Medienpartner; Printmedien (Mitgliederzeitschriften z.B.: Bleib gesund, On Job, AOK-Forum usw.); Kooperation mit externen Medien (Hauspost, SVZ, OZ, Nordkurier usw.); Präsenz auf Veranstaltungen zum Thema Pflege (z. B. Jobfactory, Tag der offe- nen Tür, Gesundheitsmarkt usw.); Beteiligung an Ausbildungsbörse und Berufsmessen; Kontakt zu überbetrieblichen Bildungseinrichtungen; Einsatz von Schulberatern als Multiplikatoren; Ausbildungsbewerberhilfe; Praktikum in Pflegeeinrichtungen; Aktionstag \"Tag der Pflege\" als Pflegeinformationstag; Werbung für Qualifikationsangebote; Präventionsangebote für Pflegebetriebe im Rahmen des Betrieblichen Gesund- heitsmanagements; Foren/Tagungen zum Thema Pflege. 7",
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"content": "Anlage zu Frage 157 Die Leistungsanbieter erbringen folgende Beiträge: Betreibung von Ausbildungsstätten / Alten- bzw. Krankenpflegeschulen; Angebot von zahlreichen Ausbildungsplätzen und Praktikumsplätzen für die Aus- bildung in den Pflegeeinrichtungen; Angebot von Berufsorientierungspraktika für Interessierte in den Pflegeeinrich- tungen; Prüfung der Voraussetzungen zur Sicherstellung der prozentualen (10%) Steige- rung der Ausbildungsplätze und zeitliche Freistellung der Mentoren inklusive Qualifizierung von Praxisanleitern/innen und Mentoren; Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Pflegeberufe und Ausbildung sowie Entwick- lung von Konzepten zur Darstellung der Pflegeberufe und zur Zusammenarbeit mit Schulen, inklusive Aktionstag Berufswahl Pflege sowie entsprechender be- rufswerbender Aktivitäten (Flyer, Plakate, Anzeigen, Webseite Altenpflegeausbil- dung, Werbefilme, Wettbewerb „Azubi werben Azubis“, Angebote zur Berufs- frühorientierung, Beteiligung an regionalen Messen u.a.); Kooperation ambulant und stationär im Rahmen von Ausbildungsverbünden; Sicherstellung einer angemessenen Ausbildungsvergütung im Rahmen der At- traktivitätssteigerung der Pflegeausbildung; Prüfung und Umsetzung der Nachqualifizierung von Pflegehelfern/innen zu Pfle- gefachkräften bzw. angelernten Pflegekräften zu examinierten Pflegehelferinnen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur (WeGeBau) und örtlichen Pflegeanbie- tern; Unterstützung der Perspektive Berufsabschluss zur Förderung einer abschluss- orientierten Nachqualifizierung gering qualifizierter junger Erwachsener und Hilfs- kräfte in der Pflege im Rahmen des Projektes ProNaQ; Ausbau der Fort- und Weiterbildung als Instrument der Fachkräftesicherung, Mit- arbeiterbindung und Mitarbeitermotivation und Qualitätssicherung; Integration von Pflegefachkräften mit ausländischen Berufsabschlüssen sowie Unterstützung der Motivation und Beantragung zur Anerkennung inklusive Aus- bildung von ausländischen Pflege(fach)kräften; weitere Nutzung des Freiwilligen Sozialen Jahres inklusive entsprechender Stel- lenangebote, um junge Freiwillige zu werben und sie für den Pflegeberuf zu be- geistern; Anpassung bzw. Erarbeitung von Konzepten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers (Leistungsanbieter) durch Arbeits- zeitmodelle, mitarbeiterorientierte Personalführung, Bereitstellung von Arbeitsmit- teln, betriebliche Altersvorsorge, familienfördernde Maßnahmen wie zum Beispiel Erleichterung des Wiedereinstieges in die Pflege nach längeren Auszeiten (El- ternzeit, Berufsrückkehrer, Langzeitkranke, …) und durch Aufbau eines Rück- kehrmanagements, sowie durch Förderprogramme für Nachwuchsführungskräfte; Auf- und Ausbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements; Qualitätsmanagement in der Personalführung (z. B. Mitarbeiterbefragung, Mitar- beiterentwicklungsgespräche und Mitarbeiterentwicklungsplanung); 8",
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"number": 457,
"content": "Anlage zu Frage 157 Analyse der Arbeitstätigkeiten als Grundlage zur Reduzierung des Bürokratie- aufwandes durch den Gesetzgeber; Überprüfung und Anpassung der Rahmenbedingungen zur Personalausstattung gemeinsam mit den Leistungsträgern um der veränderten Pflegestruktur Rech- nung zu tragen; Beteiligung an der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive des Bündnisses für gute Pflege; Anwendung tariflicher Vergütung sowie Durchsetzung im Rahmen der Vergü- tungsverhandlungen mit den Leistungsträgern. Die Pflegewissenschaft trägt wie folgt bei: Einrichtung, Durchführung und Evaluation des Bachelorstudienganges „Berufs- pädagogik für Gesundheitsfachberufe“ in der Kooperation der Hochschule Neu- brandenburg mit der Universität Rostock; Entwicklung eines Konzeptes für einen primärqualifizierenden Bachelor- und ei- nen konsekutiven Masterstudiengang „Medizinisch-pflegerische Versorgung in der Region/Regional Health Care Nursing“ in der Kooperation der Hochschule Neubrandenburg mit der Universität Greifswald; Entwicklung, Erprobung und Bereitstellung von Konzepten zum Erhalt und der Förderung der seelischen Gesundheit, Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen der Pflege; Qualifizierung der Leitungskräfte in der Pflege auf dem Gebiet des betrieblichen Gesundheitsmanagements; wissenschaftliche Begleitung und Unterstützung der Einrichtungen der Pflege bei der Ermittlung der arbeitsplatzbezogenen Bedürfnisse und der Zufriedenheit des Personals mit der Arbeitssituation in der Pflege, einschließlich der Identifikation problematischer Arbeitsbedingungen als auch der prioritären Interventionsnot- wendigkeiten; Einrichtung und Durchführung eines berufsbegleitenden Weiterbildungsangebo- tes für das Personal, das in den Praxisfeldern der Pflege in Mecklenburg- Vorpommern tätig ist; wissenschaftliche Unterstützung der systematischen Erhebung über die Anzahl, Qualifikationen und Qualifikationsanforderungen von beruflich Pflegenden in Mecklenburg-Vorpommern; Mitwirkung bei der Bestimmung der Kriterien der fachgebundenen Hochschulzu- gangsberechtigung für beruflich qualifizierte Pflegefachkräfte. Die Gewerkschaften können folgende Beiträge (im Rahmen ihrer Verantwortlich- keit) einbringen: Mitwirkung bei der Gestaltung der Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen; Mitwirkung an betrieblichen und tariflichen Vereinbarung zur Übernahme von Auszubildenden; verantwortungsvolle Mitwirkung an der Gestaltung von Tarifen sowie bei der Er- höhung des Tarifbindungsgrades in der Pflege; Beratung zu bzw. Mitwirkung an betrieblichen Vereinbarungen sowie der Gestal- tung der Arbeitsplatzattraktivität und der Arbeitsbedingungen unter anderem auch unter demografischen Aspekten; 9",
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"content": "Anlage zu Frage 157 Mitwirkung an Vereinbarungen zu Personalmindestbemessungsgrenzen im Pfle- gebereich. IV. Weiteres Vorgehen Die Akteure des „Runden Tisches Pflege M-V“ bestätigen den Bericht und die Hand- lungsfelder für eine „Fachkräfteinitiative Pflege Mecklenburg-Vorpommern“. Die Akteure bitten den Landespflegeausschuss und dessen AG Fachkräftesicherung sich mit dem Thema in einzelnen Fragestellungen zu befassen und entsprechende Beschlüsse des Landespflegeausschusses vorzubereiten. Die AG Fachkräftesicherung des Landespflegeausschuss wird insbesondere darum gebeten, konkrete Handlungsempfehlungen sowie einen Maßnahmeplan zur Umset- zung der Fachkräfteinitiative Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten. In den Mittel- punkt der Initiative sollte dabei die Bündelung der Aktivitäten bzw. Zusammenführung der Handlungsfelder der beteiligten Partner in gemeinsamen Aktionen und Aktivitäten stehen. Dazu können solche Themen gehören wie: Möglichkeiten der Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege durch angemessene Personalschlüssel in der Pflege in Mecklenburg-Vorpommern und Einführung gesonderter Personalschlüssel z. B. für Praxisanleitern/innen und Qualitätsbeauftragte; Möglichkeiten der finanziellen Förderung der Ausbildung zum Praxisanleiter; Möglichkeiten zur Schaffung von besseren Grundlagen für eine Erstausbildung von Pflege(fach)kräften in ambulanten Pflegediensten und/oder in Tagespflege- einrichtungen (z. B. Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Al- ten- und Krankenpflege; vergütungs- bzw. pflegesatzrelevante Anerkennung des Einsatzes von Praxisanleitern/innen); Pflege ist und wird in Zukunft noch stärker eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, daher ist die Möglichkeit der Refinanzierung der Ausbildungskosten (solida- rische Finanzierung z. B. vergleichbar der Finanzierung der Ausbildung nach Krankenpflegegesetz) und der Finanzierung der Schulen zu prüfen; Möglichkeiten zur inhaltlichen und organisatorischen Verbesserung der Ausbil- dung durch stärkere Kooperation der Schulen untereinander sowie zwischen Schule und Praxis; Möglichkeit einer landeseigenen Richtlinie für eine Spezialisierung / Weiterbil- dung zur gerontopsychiatrischen Pflegefachkraft (vgl. Brandenburg) als eine mögliche Aufwertung des Berufs; Prüfung der Erweiterung der Anerkennungsfähigkeit korrespondierender Berufs- gruppen und ihre Anerkennung als Pflegefachkraft, ggf. mit speziellen Kursmodu- len, um den Anforderungen der Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien für Pflege- berufe Rechnung zu tragen; Prüfung / Sammlung von Best-Practice-Beispielen aus anderen Bundesländern und Prüfung der möglichen Nutzung für Mecklenburg-Vorpommern; 10",
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"content": "Anlage zu Frage 157 Auseinandersetzung aller Akteure mit der Umsetzung der Ausbildungs- und Qua- lifizierungsoffensive in Mecklenburg-Vorpommern; Befassung mit dem Thema des Einsatzes / der Ausbildung ausländischer Pflegekräfte und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse; Realisierung einer Vergütung, die eine wirtschaftliche Betriebsführung und leistungs- und tarifgerechte Vergütung der Mitarbeiter ermöglicht; Entwicklung einer gemeinsamen landesweiten Öffentlichkeitskampagne zur Stärkung des Berufsbildes Pflege und aller pflegerelevanten Berufsgruppen inklusive geeigneter Instrumentarien. Nach drei Jahren ist eine Evaluierung der Ergebnisse vorgesehen. Der Landespflegeausschuss hat in seiner Sitzung am 26. November 2013 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landespflegeausschuss setzt eine AG Sicherung des Pflegepersonals ein. Der AG Sicherung des Pflegepersonals gehören Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen an: SM, AOK, Vdek, Liga, bpa, Vereinigung kommunaler Pflegeeinrich- tungen, LKT, STGT und KSV. Als weitere Institutionen sollten hinsichtlich einer Teil- nahme angefragt werden: Bundesagentur für Arbeit, Gewerkschaft Verdi, Pflegewis- senschaft. Der Landespflegeausschuss bittet bpa und AOK gemeinsam, die Feder- führung der AG zu übernehmen. Der Landespflegeausschuss beauftragt die AG mit der weiteren Untersetzung, Abstimmung und Umsetzung der Initiative sowie mit der Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss“. 11",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Auf die nachfolgenden Übersichten wird verwiesen: Hansestadt Rostock: Anschrift der Gemeinschaftsunterkunft: Satower Straße 129-130, 18059 Rostock Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in der Hansestadt Rostock: Schule Anschrift Entfernung in km Grundschule Heinrich Heine 18119 Rostock Heinrich-Heine-Straße 3 13,3 Grundschule Lütt Matten 18107 Rostock Turkuer Straße 59a 9,8 Grundschule Kleine Birke 18107 Rostock Kopenhagener Straße 3 8,7 Grundschule Am Mühlenteich 18106 Rostock M.-Gorki-Straße 69 6,3 Grundschule Schmarl 18106 Rostock Stephan-Jantzen-Ring 5 7,9 Grundschule Am Taklerring 18109 Rostock Taklerring 44 10,4 Grundschule St.-Georg- Schule 18055 Rostock St. Georg-Straße 63c 3,2 Grundschule am 18057 Rostock Barnstorfer Weg 21a 2,7 Margaretenplatz Werner-Lindemann- 18057 Rostock Elisabethstraße 27 3,0 Grundschule Grundschule Juri-Gagarin 18059 Rostock Joseph-Herzfeld-Straße 19 2,3 Grundschule Ostseekinder 18146 Rostock W.-Butzek-Straße 23 8,2 Grundschule an den Weiden 18147 Rostock P.-Picasso-Straße 44 7,3 Grundschule Rudolf Tarnow 18109 Rostock Ratzeburger Straße 9 9,5 Grundschule John Brinckman 18055 Rostock Vagel-Grip-Weg 10a 6,8 Gehlsdorfer Grundschule 18147 Rostock Pressentinstraße 82 5,1 Türmchenschule Reutershagen 18069 Rostock J.-Schehr-Straße 10 3,3 Grundschule Reutershagen 18069 Rostock Mathias-Thesen-Straße 17 4,2 Schule am Schäferteich; Schule 18147 Rostock Pablo-Picasso-Straße 45 7,3 mit dem Förderschwerpunkt Lernen; Regionales Förderzentrum Toitenwinkel Förderzentrum am 18069 Rostock Kuphalstraße 78 2,8 Schwanenteich; Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Förderzentrum an der Danziger 18107 Rostock Danziger Straße 45 9,5 Straße; Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Warnowschule; Schule mit dem 18107 Rostock Helsinkier Straße 20 8,7 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Förderzentrum am Wasserturm; 18055 Rostock Blücherstraße 42 4,5 Schule mit dem Förderschwer- punkt emotionale und soziale Entwicklung",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Schule Anschrift Entfernung in km Schulzentrum Paul-Friedrich- 18059 Rostock Semmelweisstraße 3 3,1 Scheel-Schule; Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung mit Grundschulteil Heinrich-Hoffmann-Schule; 18147 Rostock Gehlsheimer Straße 20 5,7 Schule mit dem Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler Schule am Alten Markt; Schule 18055 Rostock Alter Markt 1 4,9 mit dem Förderschwerpunkt Sprache Integrierte Gesamtschule 18057 Rostock Am Kabutzenhof 8 3,0 Borwinschule Hundertwasser Gesamtschule 18109 Rostock Sternberger Straße 10 10,7 Rostock, Integrierte Gesamtschule Jenaplanschule Peter Petersen; 18055 Rostock Lindenstraße 3a 4,4 Integrierte Gesamtschule mit Grundschule Krusenstern-Gesamtschule, 18106 Rostock St.-Jantzen-Ring 6 7,9 Integrierte Gesamtschule mit Regionaler Schule im Aufbau Baltic-Schule Toitenwinkel; 18147 Rostock P.-Picasso-Straße 43 7,3 Integrierte Gesamtschule mit Regionaler Schule im Aufbau Schulcampus Evershagen; 18106 Rostock Thomas-Morus-Straße 1-3 7,4 Kooperative Gesamtschule Gesamtschule Südstadt, 18059 Rostock Mendelejewstraße 12a 3,2 Kooperative Gesamtschule Regionale Schule Heinrich- 18069 Rostock H.-Schütz-Straße 10a 2,6 Schütz-Schule Regionale Schule Störtebeker- 18109 Rostock Taklerring 43 10,4 Schule Regionale Schule Nordlicht- 18109 Rostock Ratzeburger Straße 9 9,4 Schule Regionale Schule 18147 Rostock B.-von-Suttner-Ring 1a 6,7 Otto-Lilienthal-Schule Erasmus-Gymnasium 18107 Rostock Kopenhagener Straße 3 8,7 Gymnasium Reutershagen 18069 Rostock Bonhoefferstraße 16 3,5 Innerstädtisches Gymnasium 18055 Rostock Goetheplatz 5/6 3,6 Käthe-Kollwitz-Gymnasium 18146 Rostock Heinrich-Tessenow-Straße 7,5 47 Abendgymnasium 18055 Rostock Goetheplatz 5/6 3,6",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in der Hansestadt Rostock: Schule Anschrift Entfernung in km Michaelshof Rostock, Schule 18147 Rostock Fährstraße 25 4,8 mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Grundschule in freier Trägerschaft - Staatlich anerkannte Ersatzschule Kinderkunstakademie Rostock, 18055 Rostock Blücherstraße 42 4,5 Grundschule in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule Kinderkunstakademie, 18055 Rostock Vicke-Schorler-Ring 94 7,0 Grundschule mit Orientierungsstufe - Staatlich genehmigte Ersatzschule- Ecolea - Internationale Schule, 18119 Rostock Fritz-Reuter-Straße 10 12,8 Gymnasium in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule Jugendorf-Christopherus- 18057 Rostock Groß Schwaßer Weg 11 2,0 Schule, Gymnasium mit Grun- dschule und schulartunab- hängiger Orientierungsstufe in freier Trägerschaft - Staatlich anerkannte Ersatzschule Werkstattschule, Integrierte 18059 Rostock Pawlowstraße 16 2,0 Gesamtschule mit Grundschule in freier Trägerschaft - Staatlich anerkannte Ersatzschule UNIVERSITAS, Grundschule 18057 Rostock Patriotischer Weg 120 3,5 mit Integrierter Gesamtschule in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule Don-Bosco-Schule Rostock, 18059 Rostock Mendelejewstraße 19a/ 3,2 Katholische Kooperative Kurt-Tucholsky-Straße 16a Gesamtschule mit Grundschule in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule Waldorfschule Rostock - 18106 Rostock Messestraße 1a 6,4 Staatlich genehmigte Ersatzschule",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtungen in der Hansestadt Rostock: Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km Mehrsprachige integrative 18059 Rostock Tycho-de-Brahe-Straße 6a 1,9 Kindertagesstätte \"Rappelkiste\" Öko Kindertagesstätte 18059 Rostock Reihenhäuser 31 0,9 Stadtweide Integrative Kindertagesstätte 18109 Rostock Segelmacherweg 25 1,1 \"Kinderhaus am Warnowpark\" Integrative Kindertagesstätte 18069 Rostock Schweriner Straße 18 3 \"Tierhäuschen\" Kindertagesstätte im Kinder- 18147 Rostock Hafenbahnweg 18 8,3 und Jugendhaus \"Krupunner\" Kindertagesstätte \"Haus 18109 Rostock Ratzeburger Straße 6 9,6 Sonnenblume\" Kindertagesstätte \"Kinderhaus 18055 Rostock Fischbank 6 4,7 Fischbank\" Kindertagesstätte 18057 Rostock Ottostraße 16 2,9 \"Kastanienhaus\" Kindertagesstätte \"Kinnerhuus 18055 Rostock Korl-Beggerow-Weg 39 7,7 Richard Baumann\" Europa-Kindertagesstätte 18055 Rostock Heinrich-Engel-Weg 11 7,4 Hort \"Fritz Reuter\" 18069 Rostock J.-Schehr-Straße 10 3,3 Kindertagesstätte \"Dünennest\" 18119 Rostock Hohe Düne 1a 16,4 Kindertagesstätte und Hort \"De 18106 Rostock Maxim-Gorki-Straße 52 6,9 Ostseegörn\" Hort der Kinderkunstakademie 18055 Rostock Blücherstraße 42 4,5 Rostock \"Am Wasserturm\" Hort \"John Brinckmann\" 18055 Rostock Vagel-Grip-Weg 10a 6,8 Hort \"Margarete\" 18057 Rostock Barnstorfer Weg 21a 2,7 Hort \"Rudolf Tarnow\" 18109 Rostock Ratzeburger Straße 9 9,5 Kindertagesstätte \"Wiedenhoff\" 18055 Rostock Tessiner Straße 17 5,9 Kindertagesstätte und Hort \"Am 18055 Rostock Vicke-Schorler-Ring 94 7 Schulcampus\" Kindertagesstätte 18057 Rostock Ernst-Heydemann-Straße 1,8 \"Gewächshaus\" 12 Integrative Kindertagesstätte 18055 Rostock Bahnhofstraße 34 4,7 \"Am Friedrich-Franz-Bahnhof\" Kindertagesstätte 18055 Rostock Augustenstraße 24 3,9 Integrative Kindertagesstätte 18106 Rostock Martin-Andersen-Nexö- 7,3 Ring 8 Integrative Kindertagesstätte 18106 Rostock Maxim-Gorki-Straße 28 7,2 Kindertagesstätte 18146 Rostock G.-A.-Demmler-Straße 12 7,6 \"Sandmännchen\" Integrative Kindertagesstätte 18109 Rostock Gerüstbauerring 40 9,8 \"Knirpsenland\"",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km Kindertagesstätte \"Lütt 18146 Rostock J.-Ch.-Wilken-Straße 1 7,9 Sparling\" Integrative Kindertagesstätte 18147 Rostock Pablo-Picasso-Straße 37 7,0 \"Toitenwinkler Zwergenhaus\" Kindertagesstätte \"Marie Bloch\" 18055 Rostock Beginenberg 10 4,3 Kindertagesstätte \"Spielhaus\" 18059 Rostock Thierfelder Straße 16 1,4 Integrative Kindertagesstätte 18057 Rostock Waldemarstraße 31 3,0 \"Spielkiste\" Integrative Kindertagesstätte 18069 Rostock Goerdeler Straße 20 3,4 \"Anne Frank\" Integrative Kindertagesstätte 18107 Rostock Usedomer Straße 50 10,0 \"Lütt Kinnerhus\" Kindertagesstätte 18119 Rostock Parkstraße 1 13,0 \"Strandmuschel\" DRK Kindertagesstätte \"Flotte 18069 Rostock Etkar-Andre-Straße 52 3,8 Waldkäfer\" DRK Kindertagesstätte 18119 Rostock Parkstraße 12 13,3 \"Knirpsenland\" DRK Kindertagesstätte \"Zum 18147 Rostock Zum Lebensbaum 16 8,0 Lebensbaum\" DRK Kindertagesstätte 18059 Rostock Kopernikusstraße 16 2,4 \"Butzemannhaus\" DRK Integrative 18057 Rostock Feldstraße 54 3 Kindertagesstätte \"Lindenpark\" DRK Integrative 18146 Rostock Berringerstraße 33 7,7 Kindertagesstätte \"Steppkeland\" DRK Integrative Kindertages- 18055 Rostock Lomonossowstraße 25 3,0 stätte \"Haus Sonnenschein\" DRK Kindertagesstätte 18107 Rostock Gedser Straße 8 9,3 \"Benjamin Blümchen\" DRK Horthaus \"Goethestraße\" 18055 Rostock Goethestraße 1 3,5 Evangelische integrative 18106 Rostock Kolumbusring 20 8,4 Kindertagesstätte \"Regenbogen\" Evangelische integrative Kin- 18147 Rostock Albert-Schweitzer-Straße 7,5 dertagesstätte \"Märchenland\" 25 Evangelische Kindertagesstätte 18055 Rostock Lagerstraße 17 4,3 \"Schneckenhaus\" Evangelische Kindertagesstätte 18057 Rostock Im Garten 14 1,7 \"Pusteblume\" Evangelische integrative 18106 Rostock Anton-Makarenko-Straße 1 6,7 Kindertagesstätte \"Hummelhus\" Integrative Kindertagesstätte 18107 Rostock Helsinkier Straße 40 8,5 \"Sonnenkinderhaus\" Evangelischer 18147 Rostock Albert-Schweitzer-Straße 7,5 Sprachheilkindergarten 25",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km Evangelische Kindertagesstätte 18057 Rostock Feldstraße 58 3,0 \"Muschelkorb\" Evangelischer Kindergarten 18055 Rostock Herderstraße 6 3,6 Hort der Don-Bosco-Schule 18059 Rostock Mendelejewstraße 19a 3,2 Katholische Grundschule Katholische Kindertagesstätte 18059 Rostock Mendelejewstraße 18 3,1 \"St. Martin\" Katholische Kindertagesstätte 18106 Rostock Thomas-Morus-Straße 4 7,3 \"St. Thomas Morus\" Montessori Kinderhaus 18059 Rostock Schliemannstraße 9 1,8 Kindertagesstätte \"Käferbude\" 18106 Rostock Stephan-Jantzen-Ring 32 7,5 Kindertagesstätte 18146 Rostock Heinrich-Heine-Platz 9a 6,9 \"Klaukschieter\" Waldorfkindergarten Rostock 18057 Rostock Albert-Einstein-Straße 31 2,2 Hort der Waldorfschule Rostock 18057 Rostock Feldstraße 48a 3,0 Kindervilla Cords Hort 18147 Rostock Pressentinstraße 82 5,1 Kindervilla Cords 18147 Rostock Pressentinstraße 82a 5,1 Kindertagesstätte \"Krötenwiese\" 18069 Rostock Etkar-Andre-Straße 53 4,0 Kinderladen \"Kellermäuse\" 18055 Rostock Hermannstraße 36 3,9 Kindertagesstätte 18055 Rostock E.-Haeckel-Straße 1 2,5 \"Krabbelgruppe\" Rostocker Freizeitzentrum 18069 Rostock Kuphalstraße 77 2,6 Hort der Jenaplanschule 18055 Rostock Lindenstraße 3a 4,4 Kindertagesstätte \"Gutshaus\" 18146 Rostock Hinrichsdorfer Straße 6 7,9 Kindertagesstätte 18119 Rostock Wiesenweg 6k 12,9 \"Wiesenzwerge\" Kindergarten der Werkstatt- 18059 Rostock Erich-Weinert-Straße 40 2,6 schule \"Schritt für Schritt\" Kinderfördertagesstätte 18059 Rostock Pawlowstraße 15a 2,2 \"Gänseblümchen\" Kindertagesstätte \"Spatzennest\" 18106 Rostock A.-J.-Krusenstern-Straße 7,5 12 Kindertagesstätte \"Kinderwelt\" 18057 Rostock Patriotischer Weg 23-23b 3,4",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Landeshauptstadt Schwerin: Anschrift der Gemeinschaftsunterkunft: Hamburger Allee 208, 19063 Schwerin Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in der Landeshauptstadt Schwerin: Schule Anschrift Entfernung in km Grundschule Fritz Reuter 19053 Schwerin Von-Thünen-Straße 9 7,6 Grundschule am Mueßer Berg 19063 Schwerin Eulerstraße 2 1,6 Grundschule John Brinckman 19059 Schwerin Willi-Bredel-Straße 17 9,2 Grundschule Nils Holgersson 19061 Schwerin Friedrich-Engels-Straße 35 4,0 Grundschule Heinrich Heine 19055 Schwerin Amtstraße 3 8,2 Grundschule Lankow 19057 Schwerin Rahlstedter Straße 3 11,6 Grundschule Friedensschule 19053 Schwerin Friedensstraße 14 8,1 Sonderpädagogisches 19063 Schwerin Hamburger Allee 126 1,4 Förderzentrum Am Fernsehturm Albert-Schweitzer-Schule 19063 Schwerin Liese-Meitner-Straße 1 1,3 Förderzentrum für 19057 Schwerin Ratzeburger Straße 31 11,9 Körperbehinderte Sprachheilpädagogisches 19061 Schwerin André-Sacharow-Straße 75 4,1 Förderzentrum Integrierte Gesamtschule 19061 Schwerin Von-Stauffenberg-Straße 4,2 Bertolt Brecht mit gymnasialer 68 Oberstufe Regionale Schule Werner von 19057 Schwerin Rahlstedter Straße 3 a 11,5 Siemens Regionale Schule Erich Weinert 19053 Schwerin R.-Breitscheid-Straße 23 8,1 Regionale Schule mit 19063 Schwerin Tallinner Straße 4-6 2,7 Grundschule Astrid Lindgren Gymnasium Fridericianum 19053 Schwerin Goethestraße 74 7,2 Goethe-Gymnasium 19059 Schwerin Johannes-R.-Becher-Straße 9,3 10 Sportgymnasium 19059 Schwerin Von-Flotow-Straße 20 7,9 Abendgymnasium 19053 Schwerin Goethestraße 74 7,2",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Schwerin: Schule Anschrift Entfernung in km Weinbergschule, Evangelische 19057 Schwerin Eutiner Straße 3 11,2 Kooperative Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in freier Trägerschaft - Staatlich anerkannte Ersatzschule Haus des Arbeitens und 19055 Schwerin Ziegelseestraße 1 9,7 Lernens, Grundschule mit Integrierter Gesamtschule in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule SALO + Partner Grundschule, 19057 Schwerin Bremsweg 9 12,6 Grundschule in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzsschule\" Montessori-Schule, 19053 Schwerin Platz der Jugend 25 6,6 Evangelische Integrative Schule, Grundschule mit schulartunabhängiger Orientierungsstufe in freier Trägerschaft - Staatlich anerkannte Ersatzschule Ecolea - Internationale Schule, 19055 Schwerin Dr.-Hans-Wolf-Straße 9 8,7 Gymnasium in freier Träger- schaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule Neumühler Schule, 19057 Schwerin Am Treppenberg 44 10,0 Gymnasium und Regionale Schule mit Grundschule in freier Trägerschaft - Staatlich anerkannte Ersatzschule- Freie Waldorfschule - Staatlich 19061 Schwerin Schloßgartenallee 57 4,8 genehmigte Ersatzschule\" Niels-Stensen-Schule, 19053 Schwerin Feldstraße 1 7,1 Katholische Kooperative Gesamtschule mit Grundschule in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule- Pädagogium, Gymnasium mit 19063 Schwerin Marie-Curie-Straße 25 1,9 Grundschule und schulartun- abhängiger Orientierungsstufe in freier Trägerschaft- Staatlich genehmigte Ersatzschule-",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtungen in der Landeshauptstadt Schwerin: Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km Kindertagesstätte \"Regenbogen\" 19059 Schwerin Erich-Weinert-Straße 36 8,9 Kindertagesstätte \"Igelkinder\" 19063 Schwerin Justus-von-Liebig-Straße 1,6 27 Integrative Kindertagesstätte 19061 Schwerin Schulzenstraße 10 8,4 AWO Kindertagesstätte 19055 Schwerin Alexandrinenstraße 25 8,4 \"Leuchtturm\" Kindertagesstätte \"Igelkinder\" / 19063 Schwerin Am Silbernen Hang 6 2,8 Außenstelle Mueß Integrative Kindertagesstätte 19057 Schwerin Edgar-Bennert-Straße 11 11,6 \"Zwergenhaus\" Kindertagesstätte \"Mosaik\" 19063 Schwerin Pilaer Straße 12/14 3,0 Kindertagesstätte \"Kinderland\" 19061 Schwerin Andrej-Sacharow-Straße 90 3,9 Kindertagesstätte \"Villa 19055 Schwerin Bornhövedstraße 21 8,6 Traumland\" Evangelischer 19061 Schwerin Hagenower Straße 60 5,4 Sprachheilkindergarten Evangelische Kindertagesstätte 19057 Schwerin Am Immensoll 5 10,0 \"Neumühler Strolche\" Evangelische Kindertagesstätte 19059 Schwerin W.-Bredel-Straße 48 9,3 \"Benjamin Blümchen\" Evangelisches integratives 19061 Schwerin R.-Havemann-Straße 16 4,3 Montessori-Kinderhaus Evangelische Kindertagesstätte 19057 Schwerin Rahlstedter Straße 4 11,5 \"Lankower Spielhaus\" Evangelische Kindertagesstätte 19055 Schwerin Schelfstraße 36 8,2 \"Matthias Claudius\" Hort der Montessori-Schule 19053 Schwerin Platz der Jugend 25 6,6 Evangelische Integrative 19059 Schwerin Schillerstraße 14 8,8 Kindertagesstätte \"Bärenkinder\" Hort der Niels-Stensen-Schule 19053 Schwerin Schäferstraße 23 7,0 Katholische Kindertagesstätte 19053 Schwerin Klosterstraße 7-11 7,4 \"Sankt Anna\" Kindergarten \"Schlossgeister\" 19061 Schwerin Lennéstraße 2 6,4 Kindertagesstätte \"Lütte 19063 Schwerin Keplerstraße 23 1,1 Meckelbörger\" Hort der SALO- 19057 Schwerin Bremsweg 9 12,6 Kreativitätsgrundschule Naturkindergarten 19055 Schwerin Am Friedensberg 5a 10,0 Integrative Kindertagesstätte 19053 Schwerin Demmlerstraße 11-13 6,9 \"Feldstadtmäuse\" Kindertagesstätte \"Löwenzahn\" 19055 Schwerin Walther-Rathenau-Straße 9,1 27 Kindertagesstätte 19057 Schwerin Bahnhofstraße 56 13,7 \"Plappermäulchen\"",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km Kindertagesstätte \"Anne Frank\" 19057 Schwerin Möllner Straße 25 11,9 Kindertagesstätte \"Haus 19061 Schwerin v.-Stauffenberg-Straße 28 4,5 Sonnenschein\" Kindertagesstätte \"Waldgeister\" 19063 Schwerin Ziolkowskistraße 35a 0,6 Märchenkindertagesstätte 19061 Schwerin Johannes-Gillhoff Straße 6,3 \"Krebsförden\" 10 Kindertagesstätte \"Wirbelwind\" 19061 Schwerin Hagenower Straße 62 5,4 Kindertagesstätte 19059 Schwerin Friesenstraße 35a 9,4 \"Gänseblümchen\" Kindertagesstätte \"Kirschblüte\" 19059 Schwerin Wossidlostraße 61 9,4 Kindertagesstätte \"Pumuckl\" 19053 Schwerin Rudolf-Breitscheid-Straße 8,4 15a Kindertagesstätte \"Rappelkiste\" 19055 Schwerin Münzstraße 20 7,9 Kindertagesstätte \"Reggio 19057 Schwerin Alt Meteler Straße 1a 13,5 Emilia\" Sportkita 19059 Schwerin Jean-Sibelius-Straße 26 8,0 City-Hort 19053 Schwerin Steinstraße 21 8,2 Hort \"Paulsstädter Fritzen\" 19053 Schwerin Von-Thünen-Straße 9 7,6 Hort \"Löwenzahn\" 19055 Schwerin Amtstraße 3 8,2 Kindertagesstätte \"Nidulus\" 19055 Schwerin Wismarsche Straße 393- 10,2 397 Kindertagesstätte \"Future Kids\" 19063 Schwerin Eulerstraße 1 1,6 Hort \"Future Kids\" 19063 Schwerin Eulerstraße 2 1,6 Kindertagesstätte und Hort am 19055 Schwerin Ziegelseestraße 1 9,7 Schweriner Haus des Lernens Hort der freien Waldorfschule 19061 Schwerin Schlossgartenallee 57 4,8 Waldorfkindergarten 19055 Schwerin Hauptstraße 13 11,9 Waldorfkindergarten 19061 Schwerin Schlossgartenallee 59 4,7 Freinet-Kindertagesstätte 19059 Schwerin Hopfenbruchweg 2 9,2 \"Entdeckerland\"",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Landkreis Ludwigslust-Parchim Ludwigslust Anschrift der Gemeinschaftsunterkunft: Grabower Allee 36 - 42, 19288 Ludwigslust Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in Ludwigslust: Schule Anschrift Entfernung in km Grundschule Fritz Reuter 19288 Ludwigslust Kanalstraße 26 1,8 Grundschule 19288 Ludwigslust Schulstraße 5 1,7 Förderschule Johann Heinrich 19288 Ludwigslust J.-Gillhoff-Straße 17 2,8 Pestalozzi, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Schule an der Bleiche, Schule 19288 Ludwigslust Fr.-Naumann-Allee 37 2,1 mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Regionale Schule P. J. Lenne 19288 Ludwigslust Rennbahnweg 1 2,9 Goethe-Gymnasium 19288 Ludwigslust Christian-Ludwig-Straße 3 1,1 Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Ludwigslust: Schule Anschrift Entfernung in km Edith Stein Schule, Grundschule 19288 Ludwigslust Hamburger Tor 4a 2,0 mit schulartunabhängiger Orientierungsstufe in freier Trägerschaft - Staatlich anerkannte Ersatzschule",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtungen in Ludwigslust: Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km ASB Kindertagesstätte 19288 Ludwigslust Wöbbeliner Straße 71 3,6 \"Waldzwerge\" Kindertagesstätte \"Naturtalent\" 19288 Ludwigslust Techentiner Weg 1d 0,9 Kindertagesstätte \"Johannes 19288 Ludwigslust Johannes-Gillhoff-Straße 7 3,0 Gillhoff\" a/b Integrative Kindertagesstätte 19288 Ludwigslust J.-G.-Barca-Straße 17/19 2,1 \"Parkviertel\" Kindertagesstätte Techentin 19288 Ludwigslust Büdnerstraße 12 1,2 Kindertagesstätte 19288 Ludwigslust Am Bassin 21/22 1,7 \"Alexandrinenstift\" Montessori Kinderhaus \"St. 19288 Ludwigslust Schlossfreiheit 9 2,0 Helena\" Sonderkindergarten \"Lewitz- 19288 Ludwigslust Rennbahnweg 8 3,1 Zwerge\" Hort der Edith-Stein-Schule 19288 Ludwigslust Hamburger Tor 4a 2,0 Parchim Anschrift der Gemeinschaftsunterkunft: Ludwigsluster Chaussee 11, 19371 Parchim 1* Anschrift des Übergangswohnheimes: Westring 37, 19371 Parchim 2* Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in Parchim: Schule Anschrift Entfernung in km 1* 2* Grundschule Adolf Diesterweg 19370 Parchim Mönchhof 7 2,3 1,4 Grundschule West 19370 Parchim Hans-Beimler-Straße 24b 1,3 0,65 Grundschule Goethe 19370 Parchim Wallallee 1 3,0 2,1 Pestalozzischule, Schule mit 3,0 2,1 19370 Parchim Brunnenstraße 21 dem Förderschwerpunkt Lernen Schule am Alten Hafen, Schule 1,6 0,35 mit dem Förderschwerpunkt 19370 Parchim Ziegendorfer Chaussee 11 geistige Entwicklung Regionale Schule Fritz Reuter 19370 Parchim Mönchhof 6 2,4 1,4 Regionale Schule Goethe 19370 Parchim Wallallee 1 3,0 2,1 Friedrich-Franz-Gymnasium Ziegendorfer Chaussee 1,4 0,45 19370 Parchim 71/74",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Parchim: Schule Anschrift Entfernun g in km 1* 2* Paulo Freire, Evangelische 19370 Parchim Ziegeleiweg 24 1,6 0,25 Grundschule mit schulartunabhängiger Orientierungsstufe in freier Trägerschaft - Staatlich anerkannte Ersatzschule- Kinderbetreuungseinrichtungen in Parchim Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernun g in km 1* 2* Hort an der Allgemeinen 19370 Parchim Brunnenstraße 21 2,7 2,1 Förderschule \"Am Brunnenfeld\" Hort der Grundschule West 19370 Parchim Hans-Beimler-Straße 1,3 0,7 24b Hort der Grundschule \"Adolf 19370 Parchim Mönchhof 7 2,3 1,4 Diesterweg\" Kindertagesstätte 19370 Parchim Stiftstraße 9 2,6 1,6 \"Freundschaft\" Hort der Goethe-Grundschule 19370 Parchim Wallallee 1 3,0 2,1 Integrative Kindertagesstätte 19370 Parchim Leninstraße 5-6 1,0 0,4 \"Regenbogen\" Kindertagesstätte \"Spielland - 19370 Parchim Pestalozziweg 22 3,5 2,3 Anne Frank\" DRK Kindertagesstätte 19370 Parchim Karl-Liebknecht-Straße 1,2 0,7 \"Kinderland\" 27 Katholische Kindertages-stätte 19370 Parchim Vogelsang 2 3,1 1,8 \"St. Josef\" Kindertagesstätte \"Villa 19370 Parchim Putlitzer Straße 14 2,7 1,4 Kunterbunt\" Kindertagesstätte \"Spatzennest\" 19370 Parchim Ostring 24a 3,4 2,3",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Landkreis Rostock Bad Doberan Anschrift der Gemeinschaftsunterkünfte: An der Krim 2, 18209 Bad Doberan 1* Stülower Weg 2, 18209 Bad Doberan 2* Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in Bad Doberan: Schule Anschrift Entfernung in km 1* 2* Lessing Grundschule 18209 Bad Doberan Lessingstraße 1 1,7 1,2 Schule mit dem 18209 Bad Doberan Bollhäger Weg 2 3,2 1,8 Förderschwerpunkt Lernen Schule mit dem 18209 Bad Doberan Ehm-Welk-Straße 26 0,7 2,2 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Regionale Schule Am Kamp 18209 Bad Doberan Beethovenstraße 1 1,3 1,1 Regionale Schule mit 18209 Bad Doberan Ehm-Welk-Straße 24 0,95 2,0 Grundschule Buchenberg Friderico-Francisceum- 18209 Bad Doberan Alexandrinenplatz 11 1,5 0,85 Gymnasium Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Bad Doberan: Schule Anschrift Entfernung in km 1* 2* Christliche Münster Schule, 18209 Bad Doberan Thünenstraße 18 1,3 1,9 Grundschule mit schulartunabhängiger Orientierungsstufe in freier Trägerschaft",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtungen in Bad Doberan Kinderbetreuungseinrichtu Anschrift Entfernung ng in km 1* 2* Hort der Lessinggrundschule 18209 Bad Doberan Lessingstraße 1 1,7 1,2 Hort der Regionalen Schule 18209 Bad Doberan Ehm-Welk-Straße 29 0,6 2,3 mit Grundschule Buchenberg DRK Integrative Kinder- 18209 Bad Doberan Ehm-Welk-Straße 23 1,0 2,0 tagesstätte \"Buchenbergzwerge\" AWO Kindertagesstätte \"Uns 18209 Bad Doberan Thünenstraße 44 1,4 1,9 Windroos\" Evangelische Kindertages- 18209 Bad Doberan Friedrich-Franz-Straße 1,7 1,0 stätte \"Spatzenhaus\" & 14a \"Drümpelspatzen\" Hort der Christlichen 18209 Bad Doberan Thünenstraße 18 1,3 1,9 Münster Schule Güstrow Anschrift der Gemeinschaftsunterkünfte: Waldweg 35, 18273 Güstrow 1* Demmlerstraße 6, 18273 Güstrow 2* Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in Güstrow Schule Anschrift Entfernung in km 1* 2* 1. Grundschule Georg 18273 Güstrow Heiligengeisthof 4 2,5 1,9 Friedrich Kersting 2. Grundschule Fritz Reuter 18273 Güstrow Wendenstraße 14 1,1 1,6 3. Grundschule Schule am 18273 Güstrow Hamburger Straße 17 4,0 2,6 Hasenwald Schule mit dem 18273 Güstrow Ahornpromenade 1 1,3 1,9 Förderschwerpunkt Lernen Landesförderzentrum für den 18273 Güstrow Plauer Chaussee 6 3,0 4,4 Förderschwerpunkt Hören Regionale Schule Richard 18273 Güstrow Hafenstraße 13 2,7 1,1 Wossidlo 3. Regionale Schule Thomas 18273 Güstrow Wendenstraße 13 1,1 1,6 Müntzer 5. Regionale Schule mit 18273 Güstrow Werner-Seelenbinder- 4,8 4,1 Grundschule Schule am Straße 1 Inselsee Gymnasium John Brinckman 18273 Güstrow Am Wall 6 2,9 1,7",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Güstrow Schule Anschrift Entfernung in km 1* 2* Anne-Frank-Schule, Schule 18273 Güstrow August-Bebel-Straße 30 4,6 4,0 mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule- Ecolea - Internationale 18273 Güstrow Plauer Straße 81 2,7 2,1 Schule, Kooperative Gesamtschule Freie Schule, Regionale 18273 Güstrow Waldweg 29 0 2,4 Schule mit Grundschule in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule- Kinderbetreuungseinrichtungen in Güstrow Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km 1* 2* Hort des Landkreises Rostock 18273 Güstrow Ahornpromenade 1 1,4 1,9 Kindertagesstätte 18273 Güstrow Kastanienstraße 1a 3,0 2,4 \"Butzemannhaus\" Hort \"Fritz Reuter\" 18273 Güstrow Wendenstraße 13 1,2 1,6 Schulkinderhaus Mitte 18273 Güstrow Gleviner Platz 1 2,5 1,7 Hort am Inselsee 18273 Güstrow Werner-Seelenbinder- 4,8 4,1 Straße 1 Kindertagesstätte \"Kinderland\" 18273 Güstrow Platz der Freundschaft 3 4,4 3,7 Integrative Kindertagesstätte 18273 Güstrow Fr.-Trendelenburg- 2,5 2,5 \"Medicus\" Allee 1 Integrative Kindertagesstätte 18273 Güstrow Gustav-Adolf-Straße 8 3,1 2,3 \"Sonnenkinder\" Kindertagesstätte 18273 Güstrow Weinbergstraße 28 3,6 2,9 \"Weinbergschnecken\" Kindertagesstätte \"Dachssteig\" 18273 Güstrow Dachssteig 19 0,95 2,2 Kindertagesstätte \"Spatzennest\" 18273 Güstrow Tivolistraße 1 3,0 1,5 Kindertagesstätte \"Die kleinen 18273 Güstrow Franz-Parr-Platz 4 2,8 1,8 Schlossgeister\" DRK Kindertagesstätte \"Biene 18273 Güstrow Flotowstraße 28 3,6 2,2 Maja\" DRK Kindertagesstätte 18273 Güstrow Hafenstraße 2 2,6 0,9 \"Zwergenhaus\"",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km 1* 2* DRK Kindertagesstätte 18273 Güstrow Friedrich-Engels-Straße 4,2 3,5 \"Südlichter\" 26 DRK Integrative Kinder- 18273 Güstrow Bärstämmweg 16 4,3 2,8 tagesstätte \"Bärenhaus\" DRK Hort \"Bärenhaus\" 18273 Güstrow Hamburger Straße 17 4,1 2,6 Evangelische integrative 18273 Güstrow Pfahlweg 2 4,5 3,8 Kindertagesstätte \"Regenbogen\" Kindertagesstätte \"Kleckerburg\" 18273 Güstrow Bistede 5 3,7 3,0 Sport- und Gesundheits- 18273 Güstrow Waldweg 29 0,1 2,4 kindertagesstätte \"Känguru\" Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg Anschrift der Gemeinschaftsunterkunft: Markscheiderweg 19, 17036 Neubrandenburg Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in Neubrandenburg Schule Anschrift Entfernung in km Grundschule Mitte „Uns 17033 Neubrandenburg Katharinenstraße 1 3,3 Hüsung“ Grundschule Süd 17033 Neubrandenburg Seelenbinder-Straße 1 4,0 Grundschule Ost „Hans 17036 Neubrandenburg Robert-Koch-Straße 52 1,1 Christian Andersen“, Europaschule Grundschule Datzeberg 17034 Neubrandenburg Rasgrader Straße 4 5,3 Grundschule Nord „Am 17034 Neubrandenburg Traberallee 18 4,8 Reitbahnsee“ Grundschule West „Am See“ 17033 Neubrandenburg Dükerweg 2 5,2 Pestalozzischule, Schule mit 17033 Neubrandenburg Ziegelbergstraße 27 3,3 dem Förderschwerpunkt Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung - Förderzentrum Kranichschule, Schule mit 17034 Neubrandenburg Bertolt Brecht Straße 4,6 dem Förderschwerpunkt 1a geistige Entwicklung Neubrandenburg Landesschule für 17033 Neubrandenburg Robert-Blum-Straße 4,7 Körperbehinderte 34-36 Schule mit dem 17033 Neubrandenburg Baumhaselstraße 10-12 5,6 Förderschwerpunkt Sprache, Sprachheilpädagogisches Förderzentrum",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Schule Anschrift Entfernung in km Gesamtschule Vier Tore, 17033 Neubrandenburg Geschwister-Scholl- 4,1 Integrierte Gesamtschule Straße 14 Regionale Schule Mitte, Fritz 17033 Neubrandenburg Katharinenstraße 1 3,3 Reuter Regionale Schule Nord 17033 Neubrandenburg Dükerweg 2 5,2 Regionale Schule Ost Johann 17036 Neubrandenburg Juri-Gagarin-Ring 20 1,4 Heinrich Voß Sportgymnasium 17033 Neubrandenburg Schwedenstraße 22 4,5 Albert-Einstein-Gymnasium 17034 Neubrandenburg Demminer Straße 42 4,0 Abendgymnasium 17034 Neubrandenburg Demminer Straße 42 4,0 Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Neubrandenburg Schule Anschrift Entfernung in km Kreativitätsgrundschule, 17034 Neubrandenburg Johannesstraße 18 - 2,6 Grundschule mit 18a schulartunabhängiger Orientierungsstufe in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule Christliche Gemeinschafts- 17033 Neubrandenburg Schulstraße 3 a 4,0 schule Sankt Marien, Integrierte Gesamtschule mit Grundschule in freier Trägerschaft - Staatlich anerkannte Ersatzschule Stella, Kooperative Gesamt- 17034 Neubrandenburg Traberallee 18 4,8 schule mit gymnasialer Ober- stufe und Grundschule in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule Das andere Gymnasium, 17034 Neubrandenburg Stavener Straße 52 3,4 Schulzentrum des RegioGym Neubrandenburg, Regionale Schule und Gymnasium in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtungen in Neubrandenburg Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km AWO Integrative 17034 Neubrandenburg Sattelplatz 9-11 5,0 Kindertagesstätte \"Am Sattelplatz\" AWO Kindertagesstätte 17036 Neubrandenburg Einsteinstraße 10 1,2 \"Knirpsenland\" AWO Kindertagesstätte 17034 Neubrandenburg Monckeshofer Straße 4,1 \"Monckeshof\" 1b ASB Kindertagesstätte \"Käthe 17034 Neubrandenburg Sponholzer Straße 8 2,7 Niederkirchner\" ASB Hort Grundschule Ost 17036 Neubrandenburg Pawlowstraße 1a 1,1 Hort an der Sprachheilschule 17033 Neubrandenburg Baumhaselstraße 10 5,6 Integrative Kindertagesstätte 17034 Neubrandenburg Max-Adrion-Straße 49 4,6 \"Sonnenschein\" Integrative Kindertagesstätte 17033 Neubrandenburg Seestraße 10 6,1 \"Maja & Willi\" Kindertagesstätte \"Löwenzahn\" 17039 Neubrandenburg Parkstraße 20 10,0 Integrative Kindertagesstätte 17036 Neubrandenburg Einsteinstraße 12 1,2 Integrativer Hort 17036 Neubrandenburg Pawlowstraße 1a 1,1 Waldorfkindergarten 17033 Neubrandenburg Lindenstraße 10 5,6 Neubrandenburg DRK Kindertagesstätte 17034 Neubrandenburg Paradieswiese 2 3,5 \"Paradieswiese\" Kindertagesstätte \"Bumerang\" 17033 Neubrandenburg Clara-Zetkin-Straße 15 3,8 c/d Katholisches Kinderhaus \"Sankt 17033 Neubrandenburg Ziegelbergstraße 40c 3,0 Nikolaus\" BIP-Kreativitätshort 17034 Neubrandenburg Johannesstraße 18 2,6 BIP-Kreativitätskindergarten 17034 Neubrandenburg Johannesstraße 18 2,6 Hort der Kooperativen 17034 Neubrandenburg Traberallee 18 4,8 Gesamtschule \"Stella\" Kindertagesstätte \"Lütt Matten\" 17036 Neubrandenburg Ikarusstraße 1 1,6 Sonderpädagogischer Hort 17034 Neubrandenburg Hufeisenstraße 31 5,4 \"Regenbogen\" Kindertagesstätte \"Windmühle\" 17033 Neubrandenburg Neustrelitzer Straße 4,4 81-83 Kinderkrippe/Kindergarten 17033 Neubrandenburg Friedrich-Engels-Ring 4,4 \"Glühwürmchen\" 40 Kindertagesstätte \"Adlerhorst\" 17034 Neubrandenburg Adlerstraße 11 4,4 Evangelische Kindertages-stätte 17033 Neubrandenburg Darrenstraße 15 3,9 \"Regenbogenhaus\" Mlada-Boleslaver- 1,1 Evangelische Kindertages-stätte 17036 Neubrandenburg Straße 1 \"Morgenstern\"",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km Evangelische Kindertages-stätte 17033 Neubrandenburg Hofstraße 4 8,5 \"Sonnenblume\" Hort der Evangelischen Schule 17033 Neubrandenburg Schulstraße 3a 4,0 \"St. Marien\" Integrative Kindertagesstätte 17034 Neubrandenburg Hufeisenstraße 82-84 5,3 \"Wirbelwind\" Kindertagesstätte \"Kunterbunt\" 17034 Neubrandenburg Max-Adrion-Straße 4,7 41-43 Kindertagesstätte \"Blümchen 17033 Neubrandenburg Badstüberstraße 17/24 3,6 am Wall\" Friedland Anschrift der Gemeinschaftsunterkunft: Jahnstraße 5 - 7, 17098 Friedland Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in Friedland Schule Anschrift Entfernung in km Grundschule 17098 Friedland Wollweberstraße 59 0,85 Sonderpädagogisches 17098 Friedland A.-Bebel-Platz 17 0,55 Förderzentrum, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Kooperative Gesamtschule 17098 Friedland Dr.-Karl-Bayer-Straße 1,5 mit gymnasialer Oberstufe 4 Kinderbetreuungseinrichtungen in Friedland Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernun g in km Kindertagesstätte \"Uns lütt 17098 Friedland Rudolf-Breitscheid- 0,75 Kinnerstuw\" Straße 71 Evangelische Kindertages-stätte 17098 Friedland Am Pferdemarkt 53 0,65 \"Benjamin\" Kindertagesstätte \"Kinderland\" 17098 Friedland Wollweberstraße 81 0,9",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Landkreis Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar Anschrift der Gemeinschaftsunterkunft: Haffburg 2, 23970 Wismar Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in der Hansestadt Wismar Schule Anschrift Entfernung in km Grundschule Seeblick 23968 Wismar Anton-Saefkow-Straße 4,7 9 Grundschule Rudolf Tarnow 23970 Wismar Tallinner Straße 1 0,65 Grundschule Fritz Reuter 23966 Wismar Dahlmannstraße 14 2,3 Grundschule Friedenshof 23966 Wismar Hanns-Rothbarth- 4,1 Straße 1 a Claus-Jesup-Schule, Schule 23968 Wismar Liselotte-Herrmann- 4,3 mit dem Förderschwerpunkt Straße 5 Lernen Integrierte Gesamtschule J.- 23966 Wismar Bei der Klosterkirche 8 1,9 Wolfgang-v.-Goethe ohne gymnasiale Oberstufe Regionale Schule 23968 Wismar Bruno-Tesch-Straße 31 5,0 Ostseeschule Regionale Schule 23966 Wismar Erich Weinert 3,4 B. Brecht Promenade 6 Große Stadtschule 23966 Wismar Schulstraße 9/11 1,4 Geschwister-Scholl- Gymnasium Gerhart-Hauptmann- 23966 Wismar Dahlmannstraße 40 2,0 Gymnasium",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in der Hansestadt Wismar: Schule Anschrift Entfernung in km Astrid-Lindgren-Schule, 23968 Wismar L.-Herrmann-Straße 4,3 Schule mit dem Förder- 3a schwerpunkt geistige Entwicklung in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule- Freie Schule, Grundschule 23968 Wismar Willi-Schröder-Straße 4,9 mit schulartunabhängiger 1 Orientierungsstufe in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule- Robert Lansemann, 23970 Wismar Lenensruher Weg 28 2,5 evangelische Grundschule mit schulartunabhängiger Orientierungsstufe in freier Trägerschaft - Staatlich anerkannte Ersatzschule- Kinderbetreuungseinrichtungen in der Hansestadt Wismar Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km Kindertagesstätte 23970 Wismar Philosophenweg 18 1,0 \"Zwergenland\" Kindertagesstätte \"Am 23966 Wismar Alter Holzhafen 29 2,1 Holzhafen\" Hort der Evangelischen 23970 Wismar Lenensruher Weg 28 2,5 Grundschule \"Robert Lansemann\" AWO Kindertagesstätte \"Emil- 23968 Wismar L.-Herrmann-Straße 1 4,4 Grünbär-Haus\" AWO Kindertagesstätte 23966 Wismar Zum Festplatz 2 3,4 \"Löwenzahn\" AWO Hort der Freien Schule 23968 Wismar Willi-Schröder-Straße 4,9 1 AWO Hort Schwalbennest 23968 Wismar Willi-Schröder-Straße 4,9 3 Waldorfkindergarten 23966 Wismar Scheuerstraße 19 1,4 \"SinnesReich\" Kindertagesstätte Neustadt 23966 Wismar Neustadt 24 1,8 Evangelisches Kinderhaus 23966 Wismar Mecklenburger Straße 2,0 Koch´sche Stiftung 48",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km Integrative Kindertagesstätte 23966 Wismar Zanderstraße 2 3,6 \"Plappersnut\" Kindertagesstätte \"Haus 23966 Wismar Philipp-Müller-Straße 2,8 Wellenreiter\" 14 Integrative Kindertagesstätte 23968 Wismar Rudolf-Breitscheid- 5,4 \"Seebad Wendorf\" Straße 139 Reuterhort 23966 Wismar Dahlmannstraße 14 2,3 Seeblick-Hort 23968 Wismar Anton-Saefkow-Straße 4,7 9 Kindertagesstätte 23970 Wismar Professor-Frege-Straße 0,65 \"Sonnenschein\" 76 Kindertagesstätte \"Kreatives 23966 Wismar Hanns-Rothbarth- 4,3 Spielhaus\" Straße 6 Kindertagesstätte \"Die Kinder- 23970 Wismar Dahlberg 9 2,4 Villa\" Kindertagesstätte \"Kraksel\" 23966 Wismar Bussardweg 1a 4,2 Kindertagesstätte \"KiTraLa\" 23968 Wismar Richard-Wagner- 4,2 Straße 1 Landkreis Vorpommern-Greifswald Hansestadt Greifswald Anschrift der Gemeinschaftsunterkunft: Spiegelsdorfer Wende 4, 17489 Greifswald Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in der Hansestadt Greifswald Schule Anschrift Entfernung in km Grundschule „Käthe 17489 Greifswald Knopfstraße 25/26 3,1 Kollwitz“ Grundschule „Karl Krull“ 17489 Greifswald Bleichstraße 36 2,2 Grundschule „Greif“ 17491 Greifswald Max-Planck-Straße 9 0,8 Grundschule „Erich Weinert“ 17491 Greifswald Makarenkostraße 53 1,8 Grundschule „Martin- 17493 Greifswald Warschauer Straße 16 2,7 Andersen-Nexö“ Schule „Johann Heinrich 17489 Greifswald Wolgaster Straße 62 2,5 Pestalozzi“, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Integrierte Gesamtschule 17491 Greifswald Einsteinstraße 6 0,7 „Erwin Fischer“ Regionale Schule „Ernst 17489 Greifswald Arndtstraße 37 2,7 Moritz Arndt“",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Schule Anschrift Entfernung in km Regionale Schule „Caspar 17493 Greifswald Usedomer Weg 1 3,1 David Friedrich „ Gymnasium „Alexander von 17491 Greifswald Makarenkostraße 54 1,7 Humboldt“ Gymnasium „Friedrich 17489 Greifswald Dietrich-Bonhoeffer- 2,9 Ludwig Jahn“ Platz 1 Abendgymnasium 17489 Greifswald Dietrich-Bonhoeffer- 2,9 „Wolfgang Koeppen“ Platz 1 Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in der Hansestadt Greifswald Schule Anschrift Entfer-nung in km Haus des Arbeitens und 17489 Greifswald Hans-Beimler-Str. 67 0,95 Lernen, Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule Montessori-Grundschule, 17493 Greifswald Helsinkiring 5 3,1 Grundschule mit Integrierter Gesamtschule in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule Ostseegymnasium, 17489 Greifswald Pappelallee 1 1,9 Gymnasium und Grundschule mit schulartunabhängiger Orientierungsstufe in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule Evangelisches Schulzentrum 17491 Greifswald Loissiner Wende 5 1,3 Martinschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit Grundschule und Integrierter Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule Freie Waldorfschule - 17491 Greifswald Hans-Beimler-Straße 0,75 Staatlich genehmigte 79-83 Ersatzschule",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtungen in der Hansestadt Greifswald Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km DRK Kindertagesstätte 17491 Greifswald Röntgenstraße 5 1,0 \"Alexander Puschkin\" Hort in der 17491 Greifswald Makarenkostraße 53 1,8 Erich-Weinert-Grundschule Kindertagesstätte 17489 Greifswald Loitzer Landstraße 36 3,9 \"Sieben Raben\" Hort in der 17491 Greifswald Max-Planck-Straße 8 0,95 Greif-Grundschule Kindertagesstätte 17491 Greifswald Hans-Beimler-Straße 1,1 \"Lilo Hermann\" 39 Kindertagesstätte 17491 Greifswald Ernsthofer Wende 5 0,5 \"Regenbogen\" Kindertagesstätte 17491 Greifswald Lise-Meitner-Straße 11 1,4 \"Friedrich Wolf\" Kindertagesstätte 17491 Greifswald Ernst-Thälmann-Ring 2,2 \"Samuil Marschak\" 30 Kindertagesstätte 17491 Greifswald Makarenkostraße 50 2,0 \"Makarenko\" Kindertagesstätte 17493 Greifswald Vitus-Bering-Straße 28 3,3 \"Zwergenland\" Kindertagesstätte 17489 Greifswald Kapaunenstraße 24 3,6 \"Lütt Matten\" Kindertagesstätte 17489 Greifswald Domstraße 1-5 3,5 \"Rudolf Petershagen\" Kindertagesstätte 17489 Greifswald Gützkowerstraße 42 2,2 \"Kleine Entdecker\" Integrative Kindertagesstätte 17493 Greifswald Kotkaring 4 2,7 \"Weg ins Leben\" Hort der Karl-Krull- 17489 Greifswald Bleichstraße 36 2,2 Grundschule Kindertagesstätte 17493 Greifswald Hauptstraße 1 15,9 \"Inselkrabben\" Integrativer Kinderhort 17489 Greifswald Wolgaster Straße 16a 2,4 \"Kunterbunt\" Hort\"Spatzentreff\" 17489 Greifswald Knopfstraße 26 3,1 Montessori Hort 17489 Greifswald Helsinkiring 5 3,1 Integrative Montessori- 17491 Greifswald Makarenkostraße 8 1,9 Kindertagesstätte Evangelischer Kindergarten 17489 Greifswald Rudolf-Breitscheid- 2,3 \"St. Marien\" Straße 32 Evangelischer Kindertagesstätte 17489 Greifswald Baustraße 36/37 2,9 \"St. Nikolai\" Evangelisches Schulzentrum 17491 Greifswald Loissiner Wende 5 1,3 Martinschule",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km Kindertagesstätte 17489 Greifswald Bugenhagenstraße 1-3 1,7 \"Arche Noah\" Kindertagesstätte 17491 Greifswald An der Christuskirche 2,1 \"Christuskirche\" 4 Katholische Kindertagesstätte 17489 Greifswald Bahnhofstraße 11-13 3,0 \"St. Joseph\" Kinderbetreuungseinrichtung 17491 Greifswald Hans-Beimler-Straße 1,1 \"Am Rosengarten\" 39 Sprachheilkindergarten 17489 Greifswald Pappelallee 1 1,9 Greifswald mit Hort Freie Waldorfkindertagesstätte 17491 Greifswald Hans-Beimler-Straße 0,75 79-83 Kindertagesstätte 17489 Greifswald Martin-Luther-Straße 8 3,0 \"Kinderladen\" Anklam Anschrift der Gemeinschaftsunterkunft: Max-Planck-Straße 4, 17389 Anklam Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in Anklam Schule Anschrift Entfernung in km Grundschule „Gebrüder 17389 Anklam Eichenweg 6 1,8 Grimm“ Grundschule „Villa 17389 Anklam Adolf-Damaschke- 3,1 Kunterbunt“ Straße 7 Sonderpädagogisches 17389 Anklam Mühlenstraße 8 c 2,1 Förderzentrum Biberburg, Schule mit den Förder- schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache Kleeblattschule, Schule mit 17389 Anklam Baustraße 59 2,8 dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Regionale Schule „Friedrich 17389 Anklam Eichenweg 6 1,8 Schiller“ Regionale Schule „Käthe 17389 Anklam Baustraße 56/58 2,9 Kollwitz“ Lilienthal-Gymnasium 17389 Anklam Leipziger Allee 22-25 3,0",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Anklam Schule Anschrift Entfernung in km Evangelische Schule, 17389 Anklam Wollweberstraße 1 3,2 Grundschule mit schulartunabhängiger Orientierungsstufe in freier Trägerschaft - Staatlich genehmigte Ersatzschule Kinderbetreuungseinrichtungen in Anklam Kinderbetreuungseinrichtu Anschrift Entfernung ng in km Kindertagesstätte \"Am 17389 Anklam Buchenweg 1 1,6 Stadtwald\" Integrative Kindertagesstätte 17389 Anklam Am Bock 37a 3,4 \"Am Bock\" Kindertagesstätte und Hort 17389 Anklam Wördeländer Straße 11 2,4 \"Anne Frank\" Evangelischer Kinder- 17389 Anklam Hermann-Scheel- 1,4 tagesstätte \"Regenbogen\" Straße 1 Kindertagesstätte 17389 Anklam Bremer Straße 11 3,2 \"Sonnenschein\" Hort der Evangelischen 17389 Anklam Wollweberstraße 1-3 3,3 Schule \"Peeneburg\" ASB Kindertagesstätte 17389 Anklam Samariterstraße 7 2,4 \"Freinet\" Wolgast Anschrift der Gemeinschaftsunterkunft: Baustraße 42, 17438 Wolgast Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in Wolgast Schule Anschrift Entfernung in km Grundschule Wolgast 17438 Wolgast Baustraße 16 0,28 Janusz-Korczak-Schule, 17438 Wolgast Schulstraße 5 0,65 Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Regionale Schule G. L. Th. 17438 Wolgast Baustraße 16 0,28 Kosegarten Regionale Schule mit 17438 Wolgast Heberleinstraße 32 1,8 Grundschule Runge-Gymnasium 17438 Wolgast Schulstraße 1 0,95",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtungen in Torgelow Kinderbetreuungseinrichtu Anschrift Entfernung ng in km Integrative Kindertagesstätte 17358 Torgelow Hauptstraße 22 2,6 \"Sternschnuppe\" Kindertagesstätte 17358 Torgelow Blumenthaler Straße 3c 3,3 \"Zwergenland\" Kindertagesstätte 17358 Torgelow Marzenbruchstraße 2 3,2 \"Zwergenland\" Hort \"Zwergenland\" 17358 Torgelow Bahnhofstraße 29/30 2,7 Evangelische Kindertages- 17358 Torgelow Am Hüttenwerkplatz 3,0 stätte \"Friedrich Fröbel\" 10a Kindertagesstätte \"Villa 17358 Torgelow Borkenstraße 2a 2,8 Kunterbunt\" Kindertagesstätte 17358 Torgelow Ferdinandstraße 25 1,9 \"Pusteblume\" Landkreis Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund Anschrift der Gemeinschaftsunterkunft: Rudenstraße 26 a/b, 18439 Stralsund Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in der Hansestadt Stralsund Schule Anschrift Entfernung in km Montessori-Grundschule 18435 Stralsund An den Bleichen 27 4,3 „Lambert Steinwich“ Grundschule „Karsten 18435 Stralsund Arnold-Zweig-Straße 6,0 Sarnow“ 159 Grundschule „Ferdinand von 18437 Stralsund Mühlgrabenstraße 6 7,1 Schill“ Grundschule „Hermann 18437 Stralsund Jaromarstraße 10 5,1 Burmeister“ Grundschule „Gerhart 18439 Stralsund Frankenwall 25 2,9 Hauptmann“ Grundschule „Juri Gagarin“ 18435 Stralsund Wallensteinstraße 8 5,2 Grundschule „Andershof“ 18439 Stralsund Greifswalder Chaussee 4,7 65 a Sonderpädagogisches 18435 Stralsund An den Bleichen 27 4,3 Förderzentrum „Lambert Steinwich“, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Grundschulteil mit Förderschwerpunkt Sprache",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Schule Anschrift Entfernung in km Förderschule „Astrid 18435 Stralsund Lion-Feuchtwanger- 5,6 Lindgren“, Schule mit dem Straße 34 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Förderschule „Ernst von 18437 Stralsund Rostocker Chaussee 6,2 Haselberg“, Schule mit dem 70, Förderschwerpunkt Haus 8 Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Integrierte Gesamtschule 18437 Stralsund Grünthal 12 6,8 „Grünthal“ mit gymnasialer Oberstufe Schulzentrum am Sund 18439 Stralsund Frankenhof 8 2,5 Verbundene Regionale Schule und Gymnasium Regionale Schule „Hermann 18437 Stralsund Jaromarstraße 10 5,1 Burmeister“ Regionale Schule „Adolph 18435 Stralsund Rudolf-Virchow- 5,3 Diesterweg“ Straße 23 Regionale Schule „Marie 18435 Stralsund L.-Feuchtwanger- 5,6 Curie“ Straße 35 Hansa -Gymnasium 18439 Stralsund Fährwall 19 3,3 Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in der Hansestadt Stralsund Schule Anschrift Entfernung in km Jona Schule Stralsund, 18439 Stralsund Fritz-Reuter-Straße 40 2,0 Evangelische Grundschule mit Integrierter Gesamt- schule in freier Trägerschaft - Staatlich anerkannte Ersatzschule",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Kinderbetreuungseinrichtungen in der Hansestadt Stralsund Kinderbetreuungseinrichtung Anschrift Entfernung in km Kindertagesstätte \"Am 18437 Stralsund Grünhofer Bogen 1a 6,3 Grünhain\" Hort der Jona Schule 18439 Stralsund Fritz-Reuter-Straße 40 2,0 Integrative Kindertagesstätte 18439 Stralsund Frankenwall 24F 3,2 und Hort \"Spielkiste\" Integrative Kindertagesstätte 18439 Stralsund Gentzkowstraße 1 3,1 \"Zwergenhaus\" ASB Kindertagesstätte \"Anne 18435 Stralsund Wallensteinstraße 7/9 5,2 Frank\" Integrationskindertagesstätte 18439 Stralsund Boddenweg 4 5,6 \"Am Bodden\" Evangelischer Kindergarten 18439 Stralsund Kl. Diebsteig 15 2,2 \"EDEN\" Evangelische Kindertages-stätte 18437 Stralsund Heuweg 11 5,0 \"Im Heuweg\" Evangelische Kindertages-stätte 18435 Stralsund Hans-Fallada-Straße 6,5 \"Arche Noah\" 10 Katholische Kindertages-stätte 18437 Stralsund Tribseer Damm 1a 3,9 \"Marienkrone\" Kindertagesstätte \"Am 18435 Stralsund Leo-Tolstoi-Weg 8 5,8 Stadtwald\" Kindertagesstätte \"Käpt´n 18435 Stralsund Hellmuth-Heyden-Weg 5,5 Blaubär\" 8 Kindertagesstätte und Hort 18437 Stralsund Philip-Julius-Weg 30 5,3 \"Lütt Matten\" Kindertagesstätte 18435 Stralsund Knieperdamm 80 3,8 \"Knieperdamm\" Hort der Grundschule \"Karsten 18435 Stralsund Leo-Tolstoi-Weg 8 5,8 Sarnow\" Horthaus \"Pfiffikus\" 18435 Stralsund Louis-Fürnberg-Weg 6,2 1a Montessori Kinderhaus 18437 Stralsund Sonnenhof 15 7,1 Montessori Kindertagesstätte 18435 Stralsund R.-Virchow-Straße 20 5,2 \"Klabautermann\" Kindertagesstätte \"Brunnenaue\" 18435 Stralsund Sarnowstraße 44 4,0 Kindertagesstätte \"Biene Maja\" 18435 Stralsund C.-David-Friedrich 5,0 Weg 10",
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"content": "Anlage zur Frage 204 b) Barth Anschrift der Gemeinschaftsunterkunft: Bertolt-Brecht-Straße 8, 18365 Barth Öffentliche Allgemeinbildende Schulen in Barth Schule Anschrift Entfernung in km 3,1 Gymnasiales Schulzentrum 18356 Barth Uhlenflucht 5 Barth Kooperative Gesamtschule Gymnasialteil Gymnasiales Schulzentrum 18356 Barth Bertolt-Brecht-Straße 0,95 Barth 13 Kooperative Gesamtschule Regionalschulteil Zentrale Grundschule 18356 Barth Chausseestraße 21 1,1 „Friedrich Adolf Nobert“ Förderschule 18356 Barth Uhlenflucht 3 2,9 „Jan-Amos-Komensky“ Allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft in Barth Schule Anschrift Entfernung in km Evangelische Grundschule 18356 Barth Turmstraße 1 2,0 Kinderbetreuungseinrichtungen in Barth Kinderbetreuungseinrichtu Anschrift Entfernung ng in km 0,3 Integrative Kindertagesstätte 18356 Barth Erich-Weinert-Straße 5 „Wirbelwind“ Hort 18356 Barth Chausseestraße 19 1,1 „Villa Kunterbunt“ Integrativer Kindergarten 18356 Barth Erich-Weinert-Straße 5 0,3 „Pusteblume“ Evangelische Kindertages 18356 Barth Papenstraße 5 2,2 stätte „St. Marien“ Hort der Evangelischen 18356 Barth Turmstraße 1 2,0 Grundschule",
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"content": "Anlage zu den Fragen 268, 269 und 270 Versichertenbestand im Land Mecklenburg-Vorpommern nach Berufsgruppen, Geschlecht und Alter zum 01.01.1998 (Stand: 08.03.1998) Bereich und Anzahl der aktiv Versicherten Geschlecht im Alter von ... bis unter ... Jahren unter 30 30 bis 40 40 bis 50 50 bis 60 60 und mehr insgesamt Wort männlich 4 27 30 19 4 84 weiblich 2 20 17 5 2 46 insgesamt 6 47 47 24 6 130 Bildende Kunst männlich 9 56 69 64 29 227 weiblich 12 54 45 34 3 148 insgesamt 21 110 114 98 32 375 Musik männlich 11 55 47 29 5 147 weiblich 11 22 12 5 0 50 insgesamt 22 77 59 34 5 197 Darstellende Kunst männlich 3 10 13 14 3 43 weiblich 3 11 5 6 0 25 insgesamt 6 21 18 20 3 68 Alle Bereiche männlich 27 148 159 126 41 501 weiblich 28 107 79 50 5 269 insgesamt 55 255 238 176 46 770 Versichertenbestand im Land Mecklenburg-Vorpommern nach Berufsgruppen, Geschlecht und Alter zum 01.01.1999 (Stand: 25.01.1999) Anzahl der aktiv Versicherten Bereich und im Alter von ... bis unter ... Jahren Geschlecht unter 30 30 bis 40 40 bis 50 50 bis 60 60 und mehr insgesamt Wort männlich 2 27 32 23 6 90 weiblich 1 23 23 6 0 53 insgesamt 3 50 55 29 6 143 Bildende Kunst männlich 11 54 75 67 29 236 weiblich 11 60 48 36 5 160 insgesamt 22 114 123 103 34 396 Musik männlich 9 66 53 29 9 166 weiblich 8 31 14 5 0 58 insgesamt 17 97 67 34 9 224 Darstellende Kunst männlich 4 9 15 15 5 48 weiblich 5 13 4 5 0 27 insgesamt 9 22 19 20 5 75 Alle Bereiche männlich 26 156 175 134 49 540 weiblich 25 127 89 52 5 298 insgesamt 51 283 264 186 54 838 1",
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"content": "Anlage zu den Fragen 268, 269 und 270 Versichertenbestand im Land Mecklenburg-Vorpommern nach Berufsgruppen, Geschlecht und Alter zum 01.01.2004 (Stand: 30.04.2004) Bereich und Anzahl der aktiv Versicherten Geschlecht im Alter von ... bis unter ... Jahren unter 30 30 bis 40 40 bis 50 50 bis 60 60 und mehr insgesamt Wort männlich 1 18 52 32 20 123 weiblich 5 34 36 19 2 96 insgesamt 6 52 88 51 22 219 Bildende Kunst männlich 6 60 103 76 48 293 weiblich 11 60 95 52 16 234 insgesamt 17 120 198 128 64 527 Musik männlich 5 56 111 55 22 249 weiblich 4 62 44 20 3 133 insgesamt 9 118 155 75 25 382 Darstellende Kunst männlich 4 21 30 20 10 85 weiblich 10 21 11 11 4 57 insgesamt 14 42 41 31 14 142 Alle Bereiche männlich 16 155 296 183 100 750 weiblich 30 177 186 102 25 520 insgesamt 46 332 482 285 125 1.270 Versichertenbestand in Mecklenburg-Vorpommern nach Berufsgruppen, Geschlecht und Alter zum 01.01.2005 (Stand 30.03.2005) Bereich und Anzahl der aktiv Versicherten Geschlecht im Alter von ... bis unter ... Jahren unter 30 30 bis 40 40 bis 50 50 bis 60 60 und mehr insgesamt Wort männlich 1 24 56 40 20 141 weiblich 6 39 39 24 2 110 insgesamt 7 63 95 64 22 251 Bildende Kunst männlich 6 60 101 89 46 302 weiblich 12 59 104 54 14 243 insgesamt 18 119 205 143 60 545 Musik männlich 7 64 117 67 24 279 weiblich 6 64 62 22 5 159 insgesamt 13 128 179 89 29 438 Darstellende Kunst männlich 3 16 34 20 12 85 weiblich 9 26 18 11 5 69 insgesamt 12 42 52 31 17 154 Alle Bereiche männlich 17 164 308 216 102 807 weiblich 33 188 223 111 26 581 insgesamt 50 352 531 327 128 1.388 4",
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"content": "Anlage zu den Fragen 268, 269 und 270 insgesamt 44 335 545 571 259 1.754 Versichertenbestand in Mecklenburg-Vorpommern nach Berufsgruppen, Geschlecht und Alter zum 01.01.2014 (Stand: 19.03.2014) Bereich und Anzahl der aktiv Versicherten Geschlecht im Alter von ... bis unter ... Jahren unter 30 30 bis 40 40 bis 50 50 bis 60 60 und mehr insgesamt Wort männlich 2 19 37 69 36 163 weiblich 3 33 54 52 20 162 insgesamt 5 52 91 121 56 325 Bildende Kunst männlich 3 45 87 121 87 343 weiblich 6 61 101 111 45 324 insgesamt 9 106 188 232 132 667 Musik männlich 7 54 95 128 60 344 weiblich 8 51 90 62 14 225 insgesamt 15 105 185 190 74 569 Darstellende Kunst männlich 5 17 29 35 27 113 weiblich 5 24 30 21 4 84 insgesamt 10 41 59 56 31 197 Alle Bereiche männlich 17 135 248 353 210 963 weiblich 22 169 275 246 83 795 insgesamt 39 304 523 599 293 1.758 9",
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"content": "Anlage zu Frage 333 Entwicklung der Studierendenzahl auf dem Gebiet der Agrar- und Umweltwissenschaften an den Universitäten des Landes sowie der Hochschule Neubrandenburg: Studienfach/ Studienfach Studienfach Studienbereich Studienbereich -bereich Landschaftsökologie und Umweltwissenschaften Agrarwissenschaften, Landespflege, Abschluss/ Naturschutz Lebensmittel- Umweltgestaltung Studierende zum und Getränketechnologie Wintersemester (ab Wintersemester Diplom Bachelor Master Diplom Bachelor Master Diplom Bachelor Master Diplom Bachelor Master 1997/1998) 1997 50 - - - - - 456 - - 204 - - 1998 75 - - - - - 504 - - 217 - - 1999 107 - - - - - 556 - - 257 - - 2000 124 - - - - - 542 14 5 275 - - 2001 138 - - 2 - - 543 43 3 259 - - 2002 164 - - 19 - - 509 124 4 254 - - 2003 163 - - 35 - - 417 253 1 249 - - 2004 164 - - 89 - - 364 367 11 254 - - 2005 161 - - 47 35 - 309 448 86 232 - - 2006 178 - - 36 80 - 212 583 89 177 42 13 2007 174 - 5 26 150 - 136 671 109 150 75 19 2008 187 - 11 19 96 - 78 706 103 106 80 18 2009 170 40 21 15 67 - 26 743 129 56 144 28 2010 135 73 21 7 69 - 11 781 168 20 183 31 2011 115 99 17 1 67 3 3 779 223 11 202 39 2012 92 137 37 1 53 7 1 743 285 5 216 40 2013 58 146 70 - 99 16 - 696 316 1 213 30 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern",
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"content": "Anlage zu Frage 336 Langzeitentwicklung der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen bei den Straftaten insgesamt 14.000 12.000 10.000 8.000 Anzahl der 6.000 tatverdächtigen Kinder Anzahl der 4.000 tatverdächtigen Jugendlichen 2.000 - 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013",
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"number": 503,
"content": "Anlage zu Frage 336 Jahr Anzahl der TVBZ der Kinder Anzahl der tatverdächtigen TVBZ der Jugendlichen tatverdächtigen Jugendlichen Kinder 1997 5.619 3.234 11.945 10.280 1998 5.904 3.504 11.337 9.847 1999 5.712 3.501 11.464 10.172 2000 4.815 3.274 10.553 9.423 2001 4.599 3.555 10.253 9.324 2002 4.007 3.607 9.811 8.954 2003 3.565 3.798 9.785 9.076 2004 2.897 3.605 9.315 8.940 2005 2.127 3.036 8.106 8.183 2006 2.161 3.180 7.614 8.970 2007 2.005 2.918 7.184 10.223 2008 2.096 2.947 5.996 10.673 2009 2.130 2.886 4.800 10.993 2010 1.967 2.582 4.417 10.968 2011 2.068 2.653 4.051 10.059 2012 1.994 2.515 3.915 9.268 2013 1.864 2.266 3.613 8.060",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103116/?format=api",
"number": 504,
"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 1997 TV TV Jugendliche Kinder Straftaten insgesamt 5.619 11.945 Straftaten gegen das Leben 0 20 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 28 68 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 718 2.912 Raubdelikte, darunter: 95 556 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 74 364 Körperverletzung, darunter: 597 2.264 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 37 225 Diebstahl insgesamt 3.725 6.698 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 3.183 4.764 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 709 2.610 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 63 645 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 136 607 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 155 385 Ladendiebstahl insgesamt 2.646 3.424 Vermögens- und Fälschungsdelikte 74 441 Betrug, darunter: 62 317 Erschleichen von Leistungen 46 114 Sonstige Straftatbestände des StGB 1.546 3.530 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 93 657 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 211 102 Sachbeschädigung 1.149 2.349 Strafrechtliche Nebengesetze 30 831 Rauschgiftdelikte 9 446",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103116/?format=api",
"number": 505,
"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 1998 TV TV Kinder Jugendliche Straftaten insgesamt 5.904 11.337 Straftaten gegen das Leben 0 12 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 25 78 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 719 2.643 Raubdelikte, darunter: 91 457 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 78 280 Körperverletzung, darunter: 602 2.091 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 49 189 Diebstahl insgesamt 3.970 6.538 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 3.445 4.842 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 705 2.467 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 57 478 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 136 591 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 183 476 Ladendiebstahl insgesamt 2.892 3.534 Vermögens- und Fälschungsdelikte 62 446 Betrug, darunter: 55 318 Erschleichen von Leistungen 28 129 Sonstige Straftatbestände des StGB 1.668 3.556 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 149 729 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 189 85 Sachbeschädigung 1.231 2.469 Strafrechtliche Nebengesetze 55 945 Rauschgiftdelikte 29 663",
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"number": 506,
"content": "1999 Straftat TV TV Kinder Jugendliche Anlage zu Frage 336 Straftaten insgesamt 5.712 11.464 Straftaten gegen das Leben 1 34 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 32 106 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 735 2.825 Raubdelikte, darunter: 81 420 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 66 232 Körperverletzung, darunter: 623 2.274 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 27 228 Diebstahl insgesamt 3.781 6.269 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 3.256 4.722 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 713 2.164 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 54 414 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 128 495 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 195 458 Ladendiebstahl insgesamt 2.734 3.483 Vermögens- und Fälschungsdelikte 77 499 Betrug, darunter: 67 341 Erschleichen von Leistungen 48 181 Sonstige Straftatbestände des StGB 1.662 3.652 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 133 697 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 162 118 Sachbeschädigung 1.265 2.440 Strafrechtliche Nebengesetze 46 1.090 Rauschgiftdelikte 30 867",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103116/?format=api",
"number": 507,
"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 2000 TV TV Jugendliche Kinder Straftaten insgesamt 4.815 10.553 Straftaten gegen das Leben 1 12 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 33 91 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 675 2.745 Raubdelikte, darunter: 74 398 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 52 217 Körperverletzung, darunter: 550 2.129 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 40 277 Diebstahl insgesamt 2.981 5.321 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 2.595 4.022 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 519 1.797 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 32 297 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 65 413 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 162 435 Ladendiebstahl insgesamt 2.187 2.744 Vermögens- und Fälschungsdelikte 100 547 Betrug, darunter: 78 399 Erschleichen von Leistungen 54 188 Sonstige Straftatbestände des StGB 1.466 3.487 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 132 642 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 153 94 Sachbeschädigung 1.096 2.302 strafrechtliche Nebengesetze 57 1.076 Rauschgiftdelikte 39 883",
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"number": 508,
"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 2001 TV TV Jugendliche Kinder Straftaten insgesamt 4.599 10.253 Straftaten gegen das Leben 1 18 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 24 62 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 604 2.485 Raubdelikte, darunter: 86 363 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 61 199 Körperverletzung, darunter: 468 1.892 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 30 186 Diebstahl insgesamt 2.935 5.181 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 2.576 4.017 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 487 1.638 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 30 289 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 66 408 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 157 434 Ladendiebstahl insgesamt 2.146 2.631 Vermögens- und Fälschungsdelikte 90 593 Betrug, darunter: 79 418 Erschleichen von Leistungen 54 221 Sonstige Straftatbestände des StGB 1.441 3.577 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 166 678 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 135 132 Sachbeschädigung 1.074 2.433 Strafrechtliche Nebengesetze 52 980 Rauschgiftdelikte 27 816",
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"number": 509,
"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 2002 TV TV Jugendliche Kinder Straftaten insgesamt 4.007 9.811 Straftaten gegen das Leben 0 7 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 20 66 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 489 2.422 Raubdelikte, darunter: 56 399 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 34 235 Körperverletzung, darunter: 392 1.885 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 27 174 Diebstahl insgesamt 2.548 4.937 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 2.243 3.820 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 387 1.566 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 25 272 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 49 353 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 136 438 Ladendiebstahl insgesamt 1.892 2.588 Vermögens- und Fälschungsdelikte 94 534 Betrug, darunter: 77 407 Erschleichen von Leistungen 57 232 Sonstige Straftatbestände des StGB 1.240 3.368 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 111 612 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 121 102 Sachbeschädigung 963 2.315 Strafrechtliche Nebengesetze 52 967 Rauschgiftdelikte 35 816",
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"number": 510,
"content": "Anlage zu Frage 336 2003 Straftat TV TV Jugendliche Kinder Straftaten insgesamt 3.565 9.785 Straftaten gegen das Leben 0 3 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 13 79 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 544 2.286 Raubdelikte, darunter: 43 333 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 31 205 Körperverletzung, darunter: 456 1.800 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 37 177 Diebstahl insgesamt 2.226 4.868 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 1.931 3.725 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 392 1.616 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 25 194 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 46 316 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 132 498 Ladendiebstahl insgesamt 1.607 2.451 Vermögens- und Fälschungsdelikte 105 545 Betrug, darunter: 120 690 Erschleichen von Leistungen 78 342 Sonstige Straftatbestände des StGB 1.059 3.318 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 93 519 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 143 133 Sachbeschädigung 723 2.353 Strafrechtliche Nebengesetze 67 1.106 Rauschgiftdelikte 50 895",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103116/?format=api",
"number": 511,
"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 2004 TV TV Jugendliche Kinder Straftaten insgesamt 2.897 9.315 Straftaten gegen das Leben 0 3 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 15 103 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 423 2.209 Raubdelikte, darunter: 50 323 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 39 182 Körperverletzung, darunter: 328 1.746 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 14 174 Diebstahl insgesamt 1.748 4.472 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 1476 3.256 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 356 1.666 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 16 194 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 41 339 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 154 515 Ladendiebstahl insgesamt 1.222 2.105 Vermögens- und Fälschungsdelikte 108 704 Betrug, darunter: 92 558 Erschleichen von Leistungen 72 340 Sonstige Straftatbestände des StGB 898 3.270 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 98 586 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 80 108 Sachbeschädigung 678 2.159 Strafrechtliche Nebengesetze 69 1.235 Rauschgiftdelikte 45 1.040",
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"number": 512,
"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 2005 TV TV Jugendliche Kinder Straftaten insgesamt 2.127 8.106 Straftaten gegen das Leben 0 9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 15 84 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 342 2.179 Raubdelikte, darunter: 33 315 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 16 180 Körperverletzung, darunter: 270 1.695 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 22 245 Diebstahl insgesamt 1.307 3.582 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 1.136 2.663 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 221 1.277 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 12 117 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 10 284 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 101 486 Ladendiebstahl insgesamt 910 1.535 Vermögens- und Fälschungsdelikte 107 693 Betrug, darunter: 86 537 Erschleichen von Leistungen 68 296 Sonstige Straftatbestände des StGB 641 2.979 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 57 478 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 65 107 Sachbeschädigung 464 2.016 Strafrechtliche Nebengesetze 41 973 Rauschgiftdelikte 33 819",
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"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 2006 TV TV Jugendliche Kinder Straftaten insgesamt 2.161 7.614 Straftaten gegen das Leben 1 8 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 29 86 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 310 1.855 Raubdelikte, darunter: 20 234 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 7 113 Körperverletzung, darunter: 256 1512 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 33 237 Diebstahl insgesamt 1.267 3.186 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 1.111 2.489 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 209 1.037 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 7 96 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 12 209 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 84 366 Ladendiebstahl insgesamt 927 1.547 Vermögens- und Fälschungsdelikte 166 1.142 Betrug, darunter: 147 1.026 Erschleichen von Leistungen 136 826 Sonstige Straftatbestände des StGB 648 2.779 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 64 456 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 58 65 Sachbeschädigung 472 1.923 Strafrechtliche Nebengesetze 29 825 Rauschgiftdelikte 18 667",
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"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 2007 TV TV Jugendliche Kinder Straftaten insgesamt 2.005 7.184 Straftaten gegen das Leben 0 9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 17 80 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 332 1.911 Raubdelikte, darunter: 29 245 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 21 135 Körperverletzung, davon: 257 1.497 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 30 260 Diebstahl insgesamt 1.109 2.846 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 971 2.089 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 180 1.070 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 2 130 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 16 183 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 95 360 Ladendiebstahl insgesamt 791 1.252 Vermögens- und Fälschungsdelikte 111 1.385 Betrug, darunter: 98 1.267 Erschleichen von Leistungen 90 1.066 Sonstige Straftatbestände des StGB 672 2.660 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 81 441 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 57 59 Sachbeschädigung 505 1.801 Strafrechtliche Nebengesetze 26 534 Rauschgiftdelikte 9 373",
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"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 2008 Kinder Jugendliche Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl aufgeklärte Fälle Tatverdächtige aufgeklärte Tatverdächtige Fälle Straftaten insgesamt 2.373 2.096 10.754 5.996 Straftaten gegen das Leben 0 0 5 5 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 15 14 72 68 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 337 347 1.786 1.586 Raubdelikte, darunter: 27 33 173 206 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 14 19 97 111 Körperverletzung, darunter: 266 292 1.246 1.248 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 69 93 372 485 Diebstahl insgesamt 1.211 1.111 3.792 2.410 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 951 938 1.988 1.727 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 260 225 1.804 966 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 5 7 69 71 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 66 74 414 257 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 9 12 161 147 Ladendiebstahl insgesamt 725 750 1.095 985 Vermögens- und Fälschungsdelikte 123 112 1.384 1.074 Betrug, darunter: 106 95 1.258 960 Erschleichen von Leistungen 101 90 1.058 808 Sonstige Straftatbestände des StGB 673 792 3.197 2.286 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 50 79 357 411 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 42 69 61 73 Sachbeschädigung 466 582 2.141 1.556 Strafrechtliche Nebengesetze 14 13 518 493 Rauschgiftdelikte 5 5 344 328",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103116/?format=api",
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"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 2009 Kinder Jugendliche Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl aufgeklärte Fälle Tatverdächtige aufgeklärte Tatverdächtige Fälle Straftaten insgesamt 2.352 2.130 8.633 4.800 Straftaten gegen das Leben 1 1 0 0 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 14 14 68 66 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 348 372 1.589 1.310 Raubdelikte, darunter: 28 32 170 192 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 19 21 98 133 Körperverletzung, darunter: 258 299 1.066 1.008 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 60 89 316 390 Diebstahl insgesamt 1.173 1.163 3.038 1.984 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 940 995 1.751 1.507 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 233 203 1.287 708 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 5 4 70 64 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 68 68 370 198 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 15 5 157 107 Ladendiebstahl insgesamt 741 784 981 898 Vermögens- und Fälschungsdelikte 120 122 1.100 807 Betrug, darunter: 104 98 982 713 Erschleichen von Leistungen 89 81 826 582 Sonstige Straftatbestände des StGB 666 746 2.365 1.858 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 59 88 273 319 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 43 55 59 69 Sachbeschädigung 463 555 1.471 1.179 Strafrechtliche Nebengesetze 30 37 473 412 Rauschgiftdelikte 7 5 314 258",
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"number": 517,
"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 2010 Kinder Jugendliche Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl aufgeklärte Fälle Tatverdächtige aufgeklärte Tatverdächtige Fälle Straftaten insgesamt 2.403 1.967 8.026 4.417 Straftaten gegen das Leben 0 0 6 7 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 15 15 75 70 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 449 429 1.489 1.272 Raubdelikte, darunter: 22 24 128 136 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 14 18 62 74 Körperverletzung, darunter: 343 368 1.032 1.011 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 83 116 294 370 Diebstahl insgesamt 1.128 1.059 2.692 1.752 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 940 954 1.507 1.312 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 188 143 1.185 652 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 9 10 59 51 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 86 65 225 219 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 11 9 159 108 Ladendiebstahl insgesamt 769 798 939 882 Vermögens- und Fälschungsdelikte 61 63 1.249 841 Betrug, darunter: 51 53 1.135 758 Erschleichen von Leistungen 40 43 927 657 Sonstige Straftatbestände des StGB 694 665 2.095 1.544 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 56 66 222 267 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 48 59 43 51 Sachbeschädigung 488 471 1.336 1.000 Strafrechtliche Nebengesetze 56 49 420 385 Rauschgiftdelikte 21 17 266 243",
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"number": 518,
"content": "Anlage zu Frage 336 Straftaten 2011 Kinder Jugendliche Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl aufgeklärte Fälle Tatverdächtige aufgeklärte Tatverdächtige Fälle Straftaten insgesamt 2.082 2.068 6.930 4.051 Straftaten gegen das Leben 1 1 3 4 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 6 6 62 59 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 373 439 1.304 1.095 Raubdelikte, darunter: 17 20 116 123 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 14 16 72 73 Körperverletzung, darunter: 300 374 869 842 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 77 141 274 360 Diebstahl insgesamt 1.059 1.093 1.978 1.539 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 936 1.002 1.363 1.202 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 123 115 615 497 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 1 1 42 47 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 81 58 203 140 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 4 4 69 78 Ladendiebstahl insgesamt 778 841 864 804 Vermögens- und Fälschungsdelikte 46 46 1.068 745 Betrug, darunter: 34 34 999 683 Erschleichen von Leistungen 24 24 715 557 Sonstige Straftatbestände des StGB 562 709 2.082 1.513 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 39 58 303 294 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 47 82 79 66 Sachbeschädigung 373 481 1.207 944 Strafrechtliche Nebengesetze 35 30 433 371 Rauschgiftdelikte 19 14 294 241",
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"content": "Anlage zu Frage 336 Straftaten 2012 Kinder Jugendliche Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl aufgeklärte Fälle Tatverdächtige aufgeklärte Tatverdächtige Fälle Straftaten insgesamt 2.209 1.994 6.793 3.915 Straftaten gegen das Leben 0 0 3 3 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 12 11 54 56 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 440 465 1.336 1.103 Raubdelikte, darunter: 19 31 98 112 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 13 23 44 51 Körperverletzung, darunter: 341 374 941 885 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 106 138 246 321 Diebstahl insgesamt 1.014 993 2.130 1.524 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 812 872 1.299 1.167 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 202 162 831 490 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 1 1 51 48 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 143 86 178 167 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 6 6 64 55 Ladendiebstahl insgesamt 634 709 811 799 Vermögens- und Fälschungsdelikte 71 84 850 655 Betrug, darunter: 47 45 751 555 Erschleichen von Leistungen 31 28 581 436 Sonstige Straftatbestände des StGB 597 672 1.918 1.459 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 55 70 235 275 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 37 58 84 81 Sachbeschädigung 381 454 1.097 874 Strafrechtliche Nebengesetze 75 74 502 428 Rauschgiftdelikte 21 21 357 298",
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"content": "Anlage zu Frage 336 Straftat 2013 Kinder Jugendliche Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl aufgeklärte Fälle Tatverdächtige aufgeklärte Tatverdächtige Fälle Straftaten insgesamt 2.075 1.864 6.291 3.613 Straftaten gegen das Leben 0 0 2 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 19 23 95 92 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit 376 400 1.150 938 Raubdelikte, darunter: 10 11 68 89 Sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen 9 10 33 43 Körperverletzung, darunter: 305 341 827 763 Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen 66 123 165 231 Diebstahl insgesamt 917 903 1.942 1.256 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 768 813 1.116 987 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 149 118 826 402 Diebstahl von Kraftwagen insgesamt 2 2 50 31 Diebstahl von Fahrrädern insgesamt 74 53 208 162 Diebstahl von Mopeds und Krädern insgesamt 6 7 61 55 Ladendiebstahl insgesamt 571 629 686 644 Vermögens- und Fälschungsdelikte 58 55 794 598 Betrug, darunter: 40 38 699 512 Erschleichen von Leistungen 21 21 543 412 Sonstige Straftatbestände des StGB 602 674 1.774 1.330 Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, darunter: 57 77 209 240 Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr 29 39 57 45 Sachbeschädigung 384 462 978 727 Strafrechtliche Nebengesetze 103 102 534 539 Rauschgiftdelikte 24 23 410 400",
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"content": "Anlage zu Frage 347 Bundes- Titel der Vorlage Stellung Ergebnis Weitere rats- Mecklenburg- Durchgänge Druck- Vorpommern sache (BR- Drs.) 322/97 Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Sanierung Mitantragsteller Einbringung; Bestellung einer - von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland - (Beitritt) Beauftragten Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG 331/97 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antragsteller Einbringung in geänderter Fassung - Investitionszulagengesetzes, des Fördergebietsgesetzes und des Umsatzsteuergesetzes 538/97 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mitantragsteller Einbringung in geänderter Fassung; - Gerichtskostengesetzes und anderer Gesetze (Beitritt) Bestellung einer Beauftragten 326/99 Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Antragsteller Ausschusszuweisung - Altschuldenhilfe-Gesetzes 758/00 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antragsteller Ausschusszuweisung - Versammlungsgesetzes 759/00 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, Antragsteller Ausschusszuweisung - des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze - Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Menschenwürde 229/01 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mitantragsteller Einbringung in geänderter Fassung 821/01 Bewertungsgesetzes und anderer Gesetze (Urheber) 359/01 Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Mitantragsteller Einbringung in geänderter Fassung; - Asylverfahrensgesetzes (Urheber) Bestellung eines Beauftragten (Diskontinuität; Erneute Befassung des Bundesrates in BR-Drs. 861/02) 671/01 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Mitantragsteller Einbringung in geänderter Fassung; - Richtergesetzes und der Bundesrechtsanwaltsordnung (Beitritt) Bestellung eines Beauftragten; Entschließung",
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"number": 522,
"content": "Anlage zu Frage 347 Bundes- Titel der Vorlage Stellung Ergebnis Weitere rats- Mecklenburg- Durchgänge Druck- Vorpommern sache (BR- Drs.) 861/02 Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Mitantragsteller Erneute Einbringung in geänderter - Asylverfahrensgesetzes (Urheber) Fassung; Bestellung eines Beauftragten 180/03 Entwurf eines Gesetzes zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Mitantragsteller Einbringung in geänderter Fassung 51/04 Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungs- (Urheber) genossenschaften in den neuen Ländern 461/03 Entwurf eines Investitionszulagengesetzes 2005 - InvZulG Mitantragsteller Einbringung in geänderter Fassung; 179/04 2005 (Urheber) Bestellung eines Beauftragten 463/03 Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Mitantragsteller Einbringung; Bestellung eines 536/04 Hochschulrahmengesetzes - … HRGÄndG (Urheber) Beauftragten 422/04 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Mitantragsteller Ausschusszuweisung - Erbschaftsbesteuerung - ErbStRefG (Beitritt) 876/05 Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schweren Antragsteller Ausschusszuweisung - Wiederholungstaten durch Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei sogenannten Ersttätern 149/07 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes Antragsteller Einbringung; Bestellung einer - (Artikel 98a) Beauftragten (Diskontinuität; Erneute Befassung des Bundesrates in BR-Drs. 48/10) 150/07 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mitantragsteller Einbringung in geänderter Fassung; - Gerichtsvollzieherwesens (Urheber) Bestellung einer Beauftragten (Diskontinuität; Erneute Befassung des Bundesrates in BR-Drs. 49/10) 572/07 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Mitantragsteller Einbringung in geänderter Fassung; - Strafgesetzbuches - ... Strafrechtsänderungsgesetz - … (Beitritt) Bestellung einer Beauftragten StRÄndG",
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"content": "Anlage zu Frage 347 Bundes- Titel der Vorlage Stellung Ergebnis Weitere rats- Mecklenburg- Durchgänge Druck- Vorpommern sache (BR- Drs.) 656/07 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Mitantragsteller Einbringung; Bestellung einer - Strafprozess (Beitritt) Beauftragten 225/08 Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Mitantragsteller Einbringung in geänderter Fassung; - Elterngeldvollzugs (Beitritt) Bestellung eines Beauftragten 458/08 Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetz- Mitantragsteller Einbringung - buches … Strafrechtsänderungsgesetz - … StRAndG (Urheber) 48/10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes Mitantragsteller Erneute Einbringung; Bestellung eines - (Artikel 98a) (Urheber) Beauftragten 49/10 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mitantragsteller Erneute Einbringung; Bestellung eines - Gerichtsvollzieherwesens (Urheber) Beauftragten 65/10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Mitantragsteller Erneute Einbringung; Bestellung eines 620/10 Rehabilitierungsgesetzes (Urheber) Beauftragten 71/10 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetz- Mitantragsteller Ausschusszuweisung - buches - ... Strafrechtsänderungsgesetz - … StRÄndG (Urheber) 354/11 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe Antragsteller Einbringung; Bestellung einer - und der Straffälligenarbeit Beauftragten (Diskontinuität; Erneute Befassung des Bundesrates in BR-Drs. 201/14) 478/11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Antragsteller Einbringung; Bestellung einer - Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Beauftragten Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kinderwunsch – Kinderwunschförderungsgesetz – KiwunschG 737/11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mitantragsteller Einbringung in geänderter Fassung; - Grunderwerbsteuergesetzes – Grunderwerbsteuerbefreiung (Beitritt) Bestellung eines Beauftragten bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften",
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"content": "Anlage zu Frage 347 Bundes- Titel der Vorlage Stellung Ergebnis Weitere rats- Mecklenburg- Durchgänge Druck- Vorpommern sache (BR- Drs.) 744/12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes Mitantragsteller Einbringung; Bestellung eines - (Beitritt) Beauftragten 752/12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Mitantragsteller Einbringung; Bestellung einer 148/13 Sozialgesetzbuch (SGB II) und anderer Gesetze (Urheber) Beauftragten 309/13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Mitantragsteller Einbringung (Titeländerung); 490/13 Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern – (Urheber) Feststellung der Eilbedürftigkeit; Finanzausgleichsgesetz – FAG Bestellung einer Beauftragten 342/13 Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund Mitantragsteller Einbringung; Feststellung der - und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (Beitritt) Eilbedürftigkeit; Bestellung eines (EUZBLG) Beauftragten 451/13 Entwurf eines …Strafrechtsänderungsgesetzes zur Mitantragsteller Einbringung; Bestellung einer - Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen - (Urheber) Beauftragten …StrÄndG 740/13 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mitantragsteller Einbringung; Feststellung der 784/13 Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM (Beitritt) Eilbedürftigkeit; Bestellung eines Umsetzungsgesetz - AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM Beauftragten StAnpG 743/13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Mitantragsteller Einbringung; Feststellung der 183/13 Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung (Beitritt) Eilbedürftigkeit; Bestellung einer für Kinder und zur Änderung des Beauftragten Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes 201/14 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe Mitantragsteller Erneute Einbringung; Bestellung eines - und der Straffälligenarbeit (Beitritt) Beauftragten 557/14 Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Mitantragsteller Einbringung; Feststellung der - Regionalisierungsgesetzes (Beitritt) Eilbedürftigkeit",
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"content": "Anlage zu Frage 359 I. Übersicht über die Bestände bei den ordentlichen Gerichten in Zivil-, Familien- und Strafsachen 1. Oberlandesgericht 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen - Berufungen - 997 779 652 587 609 605 671 731 914 1.062 Familiensachen Jan.- - Berufungen und Aug.* Beschwerden gegen Endentscheidungen - 429 341 234 170 162 189 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* - Berufungen und Beschwerden gegen Endentscheidungen – 192 232 315 319 321 Straf- und Bußgeldsachen - Revisionen und Rechtsbeschwerden - A) Revisionen 8 19 43 26 6 7 7 5 7 5 B) Rechtsbeschwerden und Anträge auf Zulassung der Rechtsbeschwerde 12 50 79 69 15 20 6 14 14 11 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 2. Landgerichte insgesamt 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 5.991 5.648 5.182 5.136 5.210 5.153 4.928 5.079 5.068 5.149 - I. Instanz - Zivilsachen 624 638 638 547 463 525 701 673 754 762 - Berufungen - Strafsachen 127 131 124 114 132 138 131 150 166 146 - I. Instanz - Strafsachen 542 507 435 273 340 354 265 278 316 277 - Berufungen - 2.1. Landgericht Neubrandenburg 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 968 975 873 775 736 757 704 753 757 689 - I. Instanz - Zivilsachen 64 110 96 107 107 111 104 88 82 72 - Berufungen - Strafsachen 26 25 20 13 14 10 18 31 30 30 - I. Instanz - Strafsachen 117 126 131 64 100 77 59 58 59 54 - Berufungen -",
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"number": 526,
"content": "Anlage zu Frage 359 2.2. Landgericht Rostock 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 1.574 1.489 1.380 1.309 1.338 1.380 1.396 1.480 1.487 1.667 - I. Instanz - Zivilsachen 240 256 180 177 123 166 226 203 235 273 - Berufungen - Strafsachen 28 45 37 30 49 53 55 59 52 42 - I. Instanz - Strafsachen 114 149 110 77 92 94 83 84 78 83 - Berufungen - 2.3. Landgericht Schwerin 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 1.742 1.532 1.460 1.514 1.577 1.476 1.329 1.305 1.287 1.316 - I. Instanz - Zivilsachen 81 139 163 143 93 117 199 213 234 201 - Berufungen - Strafsachen 40 32 36 48 48 57 38 48 67 61 - I. Instanz - Strafsachen 141 145 114 101 111 126 81 80 86 80 - Berufungen - 2.4. Landgericht Stralsund 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 1.707 1.652 1.469 1.538 1.559 1.540 1.499 1.541 1.537 1.477 - I. Instanz - Zivilsachen 239 133 199 120 140 131 172 169 203 216 - Berufungen - Strafsachen 33 29 31 23 21 18 20 12 17 13 - I. Instanz - Strafsachen 170 87 80 31 37 57 42 56 93 60 - Berufungen - 3. Amtsgerichte insgesamt 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 12.049 10.344 9.244 9.661 10.128 9.551 9.470 10.270 9.852 9.089 Familiensachen 9.550 8.090 7.814 7.793 7.860 Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 7.995 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 9.216 11.752 13.173 12.357 11.103 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 7.220 5.936 5.742 5.749 5.418 4.918 4.504 4.822 4.930 4.809 B) Bußgeldverfahren 3.214 3.061 3.165 2.855 3.528 3.662 3.867 3.655 2.715 2.525 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009).",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103116/?format=api",
"number": 527,
"content": "Anlage zu Frage 359 3.1 Landgerichtsbezirk Neubrandenburg insgesamt 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 2.280 1.997 1.873 1.833 1.890 1.793 1.853 2.093 2.103 1.798 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 1.959 1.712 1.780 1.940 1.792 1.923 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 2.014 2.420 2.837 2.586 2.072 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 1.893 1.473 1.318 1.223 1.237 1.095 847 924 981 905 B) Bußgeldverfahren 437 478 391 362 409 557 411 473 320 192 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.1.1 Amtsgericht Demmin 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 344 272 319 280 334 310 389 317 279 238 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 335 316 371 364 334 370 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 371 406 443 402 375 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 283 293 246 166 106 260 158 170 208 129 B) Bußgeldverfahren 73 114 93 64 106 181 149 62 9 5 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.1.2 Amtsgericht Neubrandenburg 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 493 487 438 407 395 378 350 505 510 429 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 419 379 361 431 351 385 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 409 607 616 537 418 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 526 355 341 335 308 232 232 262 313 246 B) Bußgeldverfahren 105 45 56 72 48 51 42 118 298 163 Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009).",
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"number": 528,
"content": "Anlage zu Frage 359 3.1.3 Amtsgericht Neustrelitz 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 401 288 267 219 276 277 293 293 315 296 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 193 158 144 195 181 202 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 195 244 238 302 185 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 336 259 256 304 304 260 133 140 157 146 B) Bußgeldverfahren 41 128 97 95 107 187 84 64 4 16 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.1.4 Amtsgericht Pasewalk 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 199 208 210 224 181 211 216 216 235 217 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 271 258 279 257 212 226 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 272 308 529 337 310 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 343 236 225 139 188 130 169 148 108 179 B) Bußgeldverfahren 63 58 54 57 80 83 91 137 2 3 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.1.5 Amtsgericht Ueckermünde 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 305 243 198 201 173 210 188 179 133 192 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 316 275 244 254 272 254 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 298 309 548 512 342 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 128 79 65 60 61 63 31 40 70 101 B) Bußgeldverfahren 10 3 0 0 0 2 1 0 0 4 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009).",
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"number": 529,
"content": "Anlage zu Frage 359 3.1.6 Amtsgericht Waren 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 538 499 441 502 531 407 417 583 631 426 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 425 326 381 439 460 468 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 469 546 463 496 442 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 277 251 185 219 270 150 124 164 125 104 B) Bußgeldverfahren 145 130 91 74 68 53 44 92 7 1 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.2 Landgerichtsbezirk Rostock insgesamt 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 2.638 2.385 2.111 2.110 2.123 1.950 1.871 2.104 2.005 1.732 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 2.200 1.915 1.895 1.773 1.849 1.795 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 2.130 2.636 2.671 2.486 2.116 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 1.540 1.231 1.025 1.226 1.120 1.022 845 1.044 1.103 953 B) Bußgeldverfahren 839 564 579 568 823 704 581 769 1.026 1.072 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.2.1 Amtsgericht Bad Doberan 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 348 323 353 337 297 313 316 413 291 278 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 346 300 327 380 337 345 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 373 423 320 367 261 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 66 45 73 180 98 79 45 142 93 80 B) Bußgeldverfahren 66 52 87 87 91 137 158 51 4 3 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009).",
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"number": 530,
"content": "Anlage zu Frage 359 3.2.2 Amtsgericht Güstrow 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 472 402 371 391 398 405 363 435 378 256 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 480 381 381 410 438 439 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 550 707 710 591 458 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 616 480 385 383 348 308 192 300 380 260 B) Bußgeldverfahren 541 356 362 340 541 388 261 601 867 909 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.2.3 Amtsgericht Rostock 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 1.818 1.660 1.387 1.382 1.428 1.232 1.192 1.256 1.336 1.198 Familiensachen 1.374 1.234 1.187 983 1.020 Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 1.065 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 1.207 1.506 1.641 1.528 1.397 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 858 706 567 663 674 635 608 602 630 613 B) Bußgeldverfahren 232 156 130 141 191 179 162 117 155 160 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.3 Landgerichtsbezirk Schwerin insgesamt 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 4.290 3.539 3.007 3.134 3.491 3.454 3.449 3.443 3.396 3.491 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 3.333 2.503 2.511 2.428 2.723 2.661 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 3.300 4.364 5.036 4.604 4.278 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 2.304 1.998 1.961 1.963 1.667 1.614 1.624 1.766 1.825 1.953 B) Bußgeldverfahren 1.267 1.535 1.586 1.319 1.640 1.859 2.313 1.889 838 906 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009).",
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"content": "Anlage zu Frage 359 3.3.1 Amtsgericht Grevesmühlen 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 628 515 420 407 426 462 607 491 453 420 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 449 415 384 411 430 501 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 617 773 884 872 751 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 261 198 239 284 249 218 155 220 277 172 B) Bußgeldverfahren 96 214 171 124 231 194 200 131 4 9 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.3.2 Amtsgericht Hagenow 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 458 387 254 293 311 302 297 282 268 254 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 605 393 435 404 384 355 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 408 524 525 473 609 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 215 254 231 122 131 79 85 104 90 122 B) Bußgeldverfahren 8 2 6 2 3 2 1 1 0 1 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.3.3 Amtsgericht Ludwigslust 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 583 465 451 479 475 507 575 606 477 507 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 596 382 350 299 374 377 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 401 509 611 397 410 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 182 170 174 136 141 112 161 186 138 220 B) Bußgeldverfahren 321 319 339 330 535 881 859 490 8 11 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009).",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103116/?format=api",
"number": 532,
"content": "Anlage zu Frage 359 3.3.4 Amtsgericht Parchim 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 742 571 458 461 465 474 376 449 462 542 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 635 434 419 424 498 440 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 660 786 789 764 664 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 373 274 186 212 222 226 287 300 336 247 B) Bußgeldverfahren 694 730 620 474 598 535 725 812 560 500 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.3.5 Amtsgericht Schwerin 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 1.288 1.152 1.015 1.082 1.257 1.143 1.135 1.115 1.112 1.061 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 779 615 636 625 630 599 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 770 1.090 1.162 1.055 879 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 784 750 832 1.033 655 723 711 678 699 946 B) Bußgeldverfahren 123 255 442 383 259 242 524 427 198 190 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.3.6 Amtsgericht Wismar 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 591 449 409 412 557 566 459 500 624 797 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 269 264 287 265 407 389 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 444 682 1.065 1.043 965 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 489 352 299 176 269 256 225 278 285 246 B) Bußgeldverfahren 25 15 8 6 14 5 4 28 68 195 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009).",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103116/?format=api",
"number": 533,
"content": "Anlage zu Frage 359 3.4 Landgerichtsbezirk Stralsund insgesamt 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 2.841 2.423 2.253 2.584 2.624 2.354 2.297 2.630 2.348 2.068 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 2.058 1.960 1.628 1.652 1.550 1.562 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 1.772 2.332 2.629 2.681 2.637 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 1.483 1.234 1.438 1.337 1.394 1.187 1.188 1.088 1.021 998 B) Bußgeldverfahren 671 484 609 606 656 542 562 524 531 355 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.4.1 Amtsgericht Anklam 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 311 243 186 237 252 292 222 229 283 240 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 179 180 147 178 201 188 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 205 284 263 243 457 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 107 72 76 73 61 71 118 90 110 163 B) Bußgeldverfahren 239 98 105 165 110 176 147 60 10 12 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009).",
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"number": 534,
"content": "Anlage zu Frage 359 3.4.2 Amtsgericht Bergen 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 656 592 621 543 558 472 483 635 486 440 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 434 419 335 346 286 291 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 316 475 712 626 600 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 384 350 345 385 394 324 375 323 227 148 B) Bußgeldverfahren 127 83 150 80 106 84 116 87 5 15 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.4.3 Amtsgericht Greifswald 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 365 380 362 421 428 391 438 492 418 330 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 328 352 289 294 257 233 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 279 398 451 531 521 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 320 299 312 276 274 222 209 200 177 182 B) Bußgeldverfahren 31 48 34 71 51 51 34 102 295 134 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009).",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103116/?format=api",
"number": 535,
"content": "Anlage zu Frage 359 3.4.4 Amtsgericht Ribnitz-Damgarten 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 414 329 275 303 256 283 302 328 314 255 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 354 324 272 230 237 225 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 251 355 357 495 317 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 129 102 131 134 117 103 86 66 84 86 B) Bußgeldverfahren 6 13 11 6 8 4 3 0 2 7 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). 3.4.5 Amtsgericht Stralsund 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 696 582 494 671 728 603 507 609 534 480 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 590 513 457 457 428 475 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 558 617 648 599 529 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 389 302 427 311 423 305 313 305 317 293 B) Bußgeldverfahren 252 235 301 270 378 224 261 272 218 177 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009).",
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"number": 536,
"content": "Anlage zu Frage 359 3.4.6 Amtsgericht Wolgast 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zivilsachen 399 297 315 409 402 313 345 337 313 323 Familiensachen Jan.- bis Inkrafttreten des Aug.* FamFG 173 172 128 147 141 150 Familiensachen nach dem Sep.- FamFG Dez.* 163 203 198 187 213 Straf- und Bußgeldverfahren A) Strafsachen 154 109 147 158 125 162 87 104 106 126 B) Bußgeldverfahren 16 7 8 14 3 3 1 3 1 10 * Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.09.2009 wurden zwei Zeiträume erhoben (Januar bis August und September bis Dezember 2009). II. Übersicht über die Bestände bei den Fachgerichten 1. Verwaltungsgerichtsbarkeit 1.1 Oberverwaltungsgericht 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 erstinstanzliche Hauptverfahren 65 58 56 62 50 39 45 66 67 Berufungen mit Anträgen auf Zulassung, Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in Personalvertretungssachen und Beschwerden in Disziplinarverfahren 529 520 558 478 486 417 462 537 490 Beschwerden gegen Entscheidungen mit Anträgen auf Zulassung/ Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 50 62 33 45 37 60 28 46 54",
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"number": 537,
"content": "Anlage zu Frage 359 1.1.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher erstinstanzliche Hauptverfahren Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht 1 1 Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren) 0 Numerus-clausus-Verfahren 0 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, 10 5 4 1 Recht der freien Berufe Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht 0 Ausländerrecht 0 Asylrecht - Hauptsacheverfahren 0 Asylrecht - Eilverfahren 0 Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschließlich Enteignung 31 15 7 7 2 Umweltrecht 6 4 2 Abgabenrecht 8 3 1 4 Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht 0 Recht des öffentlichen Dienstes 0 Disziplinarrecht / Berufsgerichtliche 0 Verfahren Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), 0 Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht Sozialhilfe (Altverfahren seit 1. Januar 2005) 0 Sonstiges 2 2 Beschwerden gegen Entscheidungen mit Anträgen auf Zulassung/Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht 1 1 Bildungsrecht und Sport(ohne NC-Verfahren) 1 1 Numerus-clausus-Verfahren 1 1 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, 1 1 Recht der freien Berufe Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht 4 4 Ausländerrecht 0 Asylrecht - Hauptsacheverfahren 0 Asylrecht - Eilverfahren 0 Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschließlich Enteignung 5 4 1",
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"number": 538,
"content": "Anlage zu Frage 359 Umweltrecht 1 1 Abgabenrecht 1 1 Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht 0 Recht des öffentlichen Dienstes 1 1 Disziplinarrecht / Berufsgerichtliche Verfahren 0 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, 1 1 Kriegsfolgenrecht Sozialhilfe (Altverfahren seit 1. Januar 2005) 0 Sonstiges 0 Berufungen mit Anträgen auf Zulassung, Beschwerden gegen Hauptsacheentschei- dungen in Personalvertretungssachen und Beschwerden in Disziplinarverfahren Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht 7 3 3 1 Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren) 10 6 1 2 1 Numerus-clausus-Verfahren 0 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, 19 9 5 4 1 Recht der freien Berufe Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht 14 6 5 2 1 Ausländerrecht 14 7 2 2 3 Asylrecht - Hauptsacheverfahren 26 10 13 1 2 Asylrecht - Eilverfahren 0 Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschließlich Enteignung 107 43 11 25 28 Umweltrecht 21 7 5 3 6 Abgabenrecht 202 70 70 48 14 Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht 0 Recht des öffentlichen Dienstes 33 12 8 10 3 Disziplinarrecht / Berufsgerichtliche Verfahren 6 4 2 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, 19 7 8 4 0 Kriegsfolgenrecht Sozialhilfe (Altverfahren seit 1. Januar 2005 0 Sonstiges 12 1 10 1",
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"number": 539,
"content": "Anlage zu Frage 359 1.2 Verwaltungsgerichte gesamt 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hauptverfahren 9.533 7.556 6.383 5.706 5.256 5.197 5.298 4.897 4.761 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 376 309 483 805 851 1.265 1.292 666 470 1.2.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Hauptverfahren Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht 36 20 11 4 1 Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren) 279 134 61 60 24 Numerus-clausus-Verfahren 27 18 3 6 0 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, 287 113 85 55 34 Recht der freien Berufe Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht 201 111 55 23 12 Ausländerrecht 103 62 24 8 9 Asylrecht - Hauptsacheverfahren 973 599 224 116 34 Asylrecht - Eilverfahren 0 0 0 0 0 Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschließlich Enteignung 454 229 148 58 19 Umweltrecht 150 59 32 25 34 Abgabenrecht 1.038 416 328 196 98 Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht 54 20 22 4 8 Recht des öffentlichen Dienstes 577 307 242 16 12 Disziplinarrecht / Berufsgerichtliche Verfahren 32 13 9 3 7 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, 231 88 83 46 14 Kriegsfolgenrecht Sozialhilfe (Altverfahren seit 1. Januar 2005) 0 0 0 0 0 Sonstiges 17 9 6 2 0 Eilverfahren Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht 5 5 0 0 0 Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren) 8 8 0 0 0 Numerus-clausus-Verfahren 153 153 0 0 0 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungs- recht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe 6 6 0 0 0",
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"content": "Anlage zu Frage 359 Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht 14 14 0 0 0 Ausländerrecht 2 2 0 0 0 Asylrecht - Hauptsacheverfahren 0 0 0 0 0 Asylrecht - Eilverfahren 128 128 0 0 0 Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschließlich Enteignung 11 10 1 0 0 Umweltrecht 3 2 1 0 0 Abgabenrecht 20 19 1 0 0 Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht 0 0 0 0 0 Recht des öffentlichen Dienstes 17 17 0 0 0 Disziplinarrecht / Berufsgerichtliche Verfahren 0 0 0 0 0 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, 3 3 0 0 0 Kriegsfolgenrecht Sozialhilfe (Altverfahren seit 1. Januar 2005 0 0 0 0 0 Sonstiges 0 0 0 0 0 1.3 Verwaltungsgericht Greifswald 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hauptverfahren 3.123 2.447 2.017 1.858 1.844 1.938 1.855 1.314 1.676 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz 38 101 40 327 302 325 172 79 146 1.3.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Hauptverfahren Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht 6 4 1 1 0 Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren) 107 46 26 21 14 Numerus-clausus-Verfahren 14 14 0 0 0 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, 132 60 46 16 10 Recht der freien Berufe Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht 93 45 30 11 7 Ausländerrecht 58 36 11 5 6 Asylrecht - Hauptsacheverfahren 0 0 0 0 0 Asylrecht - Eilverfahren 0 0 0 0 0 Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschließlich Enteignung 182 105 61 15 1 Umweltrecht 61 25 19 12 5 Abgabenrecht 252 119 123 6 4 Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht 54 20 22 4 8 Recht des öffentlichen Dienstes 257 184 57 8 8",
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"content": "Anlage zu Frage 359 Disziplinarrecht / Berufsgerichtliche Verfahren 3 1 1 0 1 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, 71 35 16 13 7 Kriegsfolgenrecht Sozialhilfe Altverfahren seit 1. Januar 2005) 0 0 0 0 0 Sonstiges 8 5 2 1 0 Eilverfahren Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht 1 1 0 0 0 Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren) 4 4 0 0 0 Numerus-clausus-Verfahren 35 35 0 0 0 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, 2 2 0 0 0 Recht der freien Berufe Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht 8 8 0 0 0 Ausländerrecht 0 0 0 0 0 Asylrecht - Hauptsacheverfahren 0 0 0 0 0 Asylrecht - Eilverfahren 0 0 0 0 0 Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschließlich Enteignung 1 1 0 0 0 Umweltrecht 0 0 0 0 0 Abgabenrecht 1 1 0 0 0 Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht 0 0 0 0 0 Recht des öffentlichen Dienstes 6 6 0 0 0 Disziplinarrecht / Berufsgerichtliche 0 Verfahren 0 0 0 0 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, 1 1 0 0 0 Kriegsfolgenrecht Sozialhilfe Altverfahren seit 1. Januar 2005) 0 0 0 0 0 Sonstiges 0 0 0 0 0 1.4 Verwaltungsgericht Schwerin 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hauptverfahren 6.410 5.109 4.366 3.848 3.412 3.259 3.443 3.283 3.085 Verfahren zur Gewährung von 338 208 443 478 549 940 1.120 587 324 vorläufigem Rechtsschutz",
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"content": "Anlage zu Frage 359 1.4.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Hauptverfahren Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht 30 16 10 3 1 Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren) 172 88 35 39 10 Numerus-clausus-Verfahren 13 4 3 6 0 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, 155 53 39 39 24 Recht der freien Berufe Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht 108 66 25 12 5 Ausländerrecht 45 26 13 3 3 Asylrecht - Hauptsacheverfahren 973 599 224 116 34 Asylrecht - Eilverfahren 0 0 0 0 0 Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschließlich Enteignung 272 124 87 43 18 Umweltrecht 89 34 13 13 29 Abgabenrecht 786 297 205 190 94 Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht 0 0 0 0 0 Recht des öffentlichen Dienstes 320 123 185 8 4 Disziplinarrecht / Berufsgerichtliche Verfahren 29 12 8 3 6 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, 160 53 67 33 7 Kriegsfolgenrecht Sozialhilfe (Altverfahren seit 1. Januar 2005) 0 0 0 0 0 Sonstiges 9 4 4 1 0 Eilverfahren Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht 4 4 Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren) 4 4 Numerus-clausus-Verfahren 118 118 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungs- recht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe 4 4 Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht 6 6 Ausländerrecht 2 2 Asylrecht - Hauptsacheverfahren 0 Asylrecht - Eilverfahren 128 128 Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschließlich Enteignung 10 9 1",
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"content": "Anlage zu Frage 359 Umweltrecht 3 2 1 Abgabenrecht 19 18 1 Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht 0 Recht des öffentlichen Dienstes 11 11 Disziplinarrecht / Berufsgerichtliche Verfahren 0 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, 2 2 Kriegsfolgenrecht Sozialhilfe (Altverfahren seit 1. Januar 2005) 0 Sonstiges 0 2. Sozialgerichtsbarkeit 2.1 Landessozialgericht 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Berufungsverfahren 755 796 759 808 982 1.186 1.337 1.587 1.848 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz 1 1 1 1 2 1 2 2 0 Beschwerdeverfahren 48 88 139 258 271 386 390 335 378 Erstinstanzliche Klageverfahren* ** 0 7 14 18 * Ab 2007 wurde die bisherige Statistik durch die bundeseinheitliche Anordnung über die Erhebung statistischer Daten in der Sozialgerichtsbarkeit ersetzt. ** Erstinstanzliche Verfahren werden ab 2009 erstmalig statistisch erfasst. 2.1.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher erstinstanzliche Klageverfahren Krankenversicherung 0 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 Pflegeversicherung 8 4 2 2 Unfallversicherung 0 Rentenversicherung 0 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 0 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 Angelegenheiten nach dem SGB II 0 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 7 2 1 4 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0",
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"number": 544,
"content": "Anlage zu Frage 359 Soziales Entschädigungsrecht 0 Landesblindengeld 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 0 Sonstiges 1 1 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 0 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 0 Eilverfahren Krankenversicherung 0 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 Pflegeversicherung 0 Unfallversicherung 0 Rentenversicherung 0 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 0 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 Angelegenheiten nach dem SGB II 0 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 0 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 1 1 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 Soziales Entschädigungsrecht 0 Landesblindengeld 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 0 Sonstiges 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 0 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 0 Berufungen Krankenversicherung 157 84 43 24 6 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 19 5 6 1 7 Pflegeversicherung 31 6 16 2 7 Unfallversicherung 192 93 47 25 27 Rentenversicherung 630 248 211 122 49 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 56 24 24 7 1 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 237 57 63 69 48 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 Angelegenheiten nach dem SGB II 395 136 135 101 23 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 2 0 1 1 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 47 14 9 11 13 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 4 2 1 1 0 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 Soziales Entschädigungsrecht 27 5 15 1 6 Landesblindengeld 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 134 60 46 16 12",
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"content": "Anlage zu Frage 359 Sonstiges 1 0 0 1 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 3 0 1 1 1 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 11 5 1 2 3 Beschwerden Krankenversicherung 19 15 4 0 0 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 2 1 0 0 1 Pflegeversicherung 1 1 0 0 0 Unfallversicherung 6 4 1 0 1 Rentenversicherung 30 18 8 3 1 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 0 0 0 0 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 16 12 2 0 2 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 Angelegenheiten nach dem SGB II 314 234 43 30 7 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 1 1 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 36 24 7 3 2 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2 1 0 0 1 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 Soziales Entschädigungsrecht 2 0 2 0 0 Landesblindengeld 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 7 7 0 0 0 Sonstiges 0 0 0 0 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 0 0 0 0 0 2.2 Sozialgerichte gesamt 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hauptverfahren 8.451 9.934 12.620 16.649 20.170 21.820 22.915 23.091 20.739 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz 41 66 161 226 189 171 205 159 123 2.2.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Hauptverfahren Krankenversicherung 1.934 1.040 377 288 229 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 247 71 53 77 46 Pflegeversicherung 191 147 33 8 3 Unfallversicherung 742 359 208 113 62 Rentenversicherung 3.513 1.740 1.112 468 193 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 138 48 38 45 7",
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"number": 546,
"content": "Anlage zu Frage 359 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 1.233 515 362 139 217 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB II 10.297 4.261 3.054 1.996 986 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 72 36 22 9 5 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 469 213 124 84 48 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 36 11 7 8 10 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 0 0 0 0 Soziales Entschädigungsrecht 96 37 32 17 10 Landesblindengeld 0 0 0 0 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 1.410 841 376 165 28 Sonstiges 4 3 1 0 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 8 6 1 1 0 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 39 19 8 9 3 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz Krankenversicherung 6 6 0 0 0 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 4 1 0 0 3 Pflegeversicherung 1 1 0 0 0 Unfallversicherung 1 1 0 0 0 Rentenversicherung 11 9 0 1 1 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 0 0 0 0 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 3 3 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB II 73 72 0 1 0 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 13 13 0 0 0 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 1 1 0 0 0 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 0 0 0 0 Soziales Entschädigungsrecht 0 0 0 0 0 Landesblindengeld 0 0 0 0 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 2 2 0 0 0 Sonstiges 0 0 0 0 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 0 0 0 0 0",
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"content": "Anlage zu Frage 359 2.3 Sozialgericht Neubrandenburg 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hauptverfahren 1.950 2.228 2.845 3.975 5.078 5.375 5.525 5.817 5.142 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz 3 17 35 58 47 30 41 34 24 2.3.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Hauptverfahren Krankenversicherung 267 146 82 19 20 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 Pflegeversicherung 54 40 9 2 3 Unfallversicherung 141 76 29 14 22 Rentenversicherung 913 402 272 142 97 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 16 10 5 1 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 352 128 87 49 88 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 Angelegenheiten nach dem SGB II 2.763 1.226 768 481 288 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 10 4 4 2 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 101 36 27 20 18 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 22 6 3 4 9 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 Soziales Entschädigungsrecht 34 9 13 10 2 Landesblindengeld 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 220 151 46 19 4 Sonstiges 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 5 3 1 1 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 10 4 2 1 3 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz Krankenversicherung 0 0 0 0 0 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 0 0 0 0 Pflegeversicherung 1 1 0 0 0 Unfallversicherung 0 0 0 0 0 Rentenversicherung 1 1 0 0 0 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 0 0 0 0 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 1 1 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0",
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"content": "Anlage zu Frage 359 Angelegenheiten nach dem SGB II 10 9 0 1 0 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 1 1 0 0 0 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 0 0 0 0 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 Soziales Entschädigungsrecht 0 0 0 0 0 Landesblindengeld 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 0 0 0 0 0 Sonstiges 0 0 0 0 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 0 0 0 0 0 2.4 Sozialgericht Rostock 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hauptverfahren 2.425 2.814 3.394 4.359 4.916 5.106 5.083 5.171 4.386 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz 17 22 77 97 73 75 74 42 37 2.4.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Hauptverfahren Krankenversicherung 895 459 124 165 147 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 0 0 0 0 Pflegeversicherung 31 18 8 5 0 Unfallversicherung 187 76 59 31 21 Rentenversicherung 652 315 226 83 28 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 40 11 9 17 3 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 220 102 89 24 5 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB II 1.525 742 540 222 21 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 14 6 6 2 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 138 63 48 22 5 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 3 2 0 1 0 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 Soziales Entschädigungsrecht 28 10 11 3 4 Landesblindengeld 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 567 322 161 70 14",
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"content": "Anlage zu Frage 359 Sonstiges 1 1 0 0 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 2 2 0 0 0 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 5 2 2 1 0 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz Krankenversicherung 5 5 0 0 0 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 0 0 0 0 Pflegeversicherung 0 0 0 0 0 Unfallversicherung 1 1 0 0 0 Rentenversicherung 3 2 0 0 1 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 0 0 0 0 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB II 12 12 0 0 0 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 4 4 0 0 0 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 1 1 0 0 0 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 Soziales Entschädigungsrecht 0 0 0 0 0 Landesblindengeld 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 2 2 0 0 0 Sonstiges 0 0 0 0 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 0 0 0 0 0 2.5 Sozialgericht Schwerin 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hauptverfahren 2.289 2.847 3.708 4.667 5.697 6.474 7.525 7.589 7.292 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz 13 23 39 50 54 56 79 66 51 2.5.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Hauptverfahren Krankenversicherung 496 295 111 41 49 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 247 71 53 77 46 Pflegeversicherung 38 31 6 1 0 Unfallversicherung 246 120 69 46 11 Rentenversicherung 1.061 529 331 155 46",
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"content": "Anlage zu Frage 359 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 39 11 11 14 3 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 440 158 104 58 120 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB II 4.307 1.560 1.140 945 662 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 40 22 11 2 5 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 151 82 31 19 19 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 9 1 4 3 1 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 Soziales Entschädigungsrecht 14 5 4 2 3 Landesblindengeld 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 274 134 94 38 8 Sonstiges 1 0 1 0 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 16 6 3 7 0 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz Krankenversicherung 1 1 0 0 0 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 4 1 0 0 3 Pflegeversicherung 0 0 0 0 0 Unfallversicherung 0 0 0 0 0 Rentenversicherung 7 6 0 1 0 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 0 0 0 0 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 1 1 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB II 46 46 0 0 0 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 8 8 0 0 0 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 0 0 0 0 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 Soziales Entschädigungsrecht 0 0 0 0 0 Landesblindengeld 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 0 0 0 0 0 Sonstiges 0 0 0 0 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 0 0 0 0 0",
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"content": "Anlage zu Frage 359 2.6 Sozialgericht Stralsund 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hauptverfahren 1.787 2.045 2.673 3.648 4.479 4.865 4.782 4.474 3.919 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz 8 4 10 21 15 10 11 17 11 2.6.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt avon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Hauptverfahren Krankenversicherung 276 140 60 63 13 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 0 0 0 0 Pflegeversicherung 68 58 10 0 0 Unfallversicherung 168 87 51 22 8 Rentenversicherung 887 494 283 88 22 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 43 16 13 13 1 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 221 127 82 8 4 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB II 1.702 733 606 348 15 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 8 4 1 3 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 79 32 18 23 6 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2 2 0 0 0 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 Soziales Entschädigungsrecht 20 13 4 2 1 Landesblindengeld 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 349 234 75 38 2 Sonstiges 2 2 0 0 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 1 1 0 0 0 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 8 7 1 0 0 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz Krankenversicherung 0 0 0 0 0 Vertrags(zahn)arztangelegenheiten 0 0 0 0 0 Pflegeversicherung 0 0 0 0 0 Unfallversicherung 0 0 0 0 0 Rentenversicherung 0 0 0 0 0 Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer 0 0 0 0 0 Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit 1 1 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB II sowie §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/103116/?format=api",
"number": 552,
"content": "Anlage zu Frage 359 Angelegenheiten nach dem SGB II 5 5 0 0 0 Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem SGB XII 0 0 0 0 0 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 0 0 0 0 0 Versorgungs- und Entschädigungsrecht 0 Soziales Entschädigungsrecht 0 0 0 0 0 Landesblindengeld 0 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX 0 0 0 0 0 Sonstiges 0 0 0 0 0 Kindergeldrecht ohne §§ 6a und 6b BKGG 0 0 0 0 0 Erziehungsgeld- und Elterngeldrecht 0 0 0 0 0 3. Finanzgerichtsbarkeit 3.1 Finanzgericht 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Hauptverfahren 1.182 1.075 900 749 584 520 544 605 675 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 52 33 58 22 18 20 42 26 32 3.1.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Hauptverfahren Gewinneinkünfte 80 32 22 11 15 Überschusseinkünfte 132 72 44 11 5 Sonstige Steuern von Einkommen einschließlich nichteinkunftsartspezifische 2 0 1 1 0 Streitpunkte Steuern von Einkommen, die (noch) nicht eindeutig den Sachgebieten 0100 bis 0300 zugeordnet werden konnten, zum Beispiel wegen fehlender weiterer Angaben 0 0 0 0 0 Körperschaftsteuer, soweit nicht Sachgebiet 1020 39 18 18 1 2 Objektbezogene Steuern 18 10 7 0 1 Verkehrssteuern 117 42 35 31 9 Verbrauchsteuern sowie Angelegenheiten, die der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundes- oder Landesbehörden verwaltet werden 8 5 3 0 0 Prämien, Zulagen und sonstige Förderungsleistungen (einschließlich Familienleistungsausgleich) 206 102 53 37 14",
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"number": 553,
"content": "Anlage zu Frage 359 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Bewertung und Zerlegung 69 32 16 13 8 Steuer vom Vermögen, Haftung für Steuern sowie AO/FGO-Sachen, sonstige Verfahren 72 34 18 9 11 Vollschätzfälle 11 9 1 1 0 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Gewinneinkünfte 13 11 2 0 0 Überschusseinkünfte 16 16 0 0 0 Sonstige Steuern von Einkommen einschließlich nichteinkunftsartspezifische 0 0 0 0 0 Streitpunkte Steuern von Einkommen, die (noch) nicht eindeutig den Sachgebieten 0100 bis 0300 zugeordnet werden konnten, zum Beispiel wegen fehlender weiterer Angaben 0 0 0 0 0 Körperschaftsteuer, soweit nicht Sachgebiet 1020 1 1 0 0 0 Objektbezogene Steuern 0 0 0 0 0 Verkehrssteuern 8 7 1 0 0 Verbrauchsteuern sowie Angelegenheiten, die der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundes- oder Landesbehörden verwaltet werden 0 0 0 0 0 Prämien, Zulagen und sonstige Förderungsleistungen (einschließlich Familienleistungsausgleich) 1 1 0 0 0 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Bewertung und Zerlegung 2 2 0 0 0 Steuer vom Vermögen, Haftung für Steuern sowie AO/FGO-Sachen, sonstige Verfahren 2 2 0 0 0 Vollschätzfälle 0 0 0 0 0 4. Arbeitsgerichtsbarkeit 4.1 Landesarbeitsgericht 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Berufungsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 243 272 194 187 223 181 179 232 176 Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 14 2 5 7 11 14 16 8 5",
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"content": "Anlage zu Frage 359 4.1.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Berufungsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 141 141 5 3 0 Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 4 4 0 0 0 4.2 Arbeitsgerichte gesamt 2004 2005 2006 2007* 2008 2009 2010 2011 2012 Urteilsverfahren 3.675 2.811 2.557 2.618 2.642 2.615 2.554 2.461 2.745 Beschlussverfahren 36 26 30 45 62 65 55 130 27 * Ab dem Berichtszeitraum 2007 wurden in der Anordnung über die Erhebung von statischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) in Mecklenburg-Vorpommern andere Erhebungsparameter festgelegt. Ab diesem Zeitraum umfassen die Daten die Urteils- und Beschlussverfahren jeweils einschließlich der Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. 4.2.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Urteilsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 3.001 2.866 119 15 1 Beschlussverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 59 54 5 0 0 4.3 Arbeitsgericht Neubrandenburg 2004 2005 2006 2007* 2008 2009 2010 2011 2012 Urteilsverfahren 654 501 484 423 492 532 547 382 478 Beschlussverfahren 4 2 11 4 21 15 13 17 1 * Ab dem Berichtszeitraum 2007 wurden in der Anordnung über die Erhebung von statischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) in Mecklenburg-Vorpommern andere Erhebungsparameter festgelegt. Ab diesem Zeitraum umfassen die Daten die Urteils- und Beschlussverfahren jeweils einschließlich der Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.",
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"content": "Anlage zu Frage 359 4.3.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Urteilsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 525 492 26 6 1 Beschlussverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 4 4 0 0 0 4.4 Arbeitsgericht Rostock 2004 2005 2006 2007* 2008 2009 2010 2011 2012 Urteilsverfahren 1.058 700 701 771 639 692 535 570 684 Beschlussverfahren 16 8 11 20 23 30 14 36 13 * Ab dem Berichtszeitraum 2007 wurden in der Anordnung über die Erhebung von statischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) in Mecklenburg-Vorpommern andere Erhebungsparameter festgelegt. Ab diesem Zeitraum umfassen die Daten die Urteils- und Beschlussverfahren jeweils einschließlich der Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. 4.4.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Urteilsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 729 698 31 0 0 Beschlussverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 12 12 0 0 0 4.5 Arbeitsgericht Schwerin 2004 2005 2006 2007* 2008 2009 2010 2011 2012 Urteilsverfahren 1.159 1.005 828 873 968 758 889 794 856 Beschlussverfahren 11 16 7 20 16 18 21 64 11 * Ab dem Berichtszeitraum 2007 wurden in der Anordnung über die Erhebung von statischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) in Mecklenburg-Vorpommern andere Erhebungsparameter festgelegt. Ab diesem Zeitraum umfassen die Daten die Urteils- und Beschlussverfahren jeweils einschließlich der Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.",
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"number": 556,
"content": "Anlage zu Frage 359 4.5.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Urteilsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 960 919 33 8 0 Beschlussverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 34 30 4 0 0 4.6 Arbeitsgericht Stralsund 2004 2005 2006 2007* 2008 2009 2010 2011 2012 Urteilsverfahren 804 605 544 551 543 633 583 715 727 Beschlussverfahren 5 0 1 1 2 2 7 13 2 * Ab dem Berichtszeitraum 2007 wurden in der Anordnung über die Erhebung von statischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) in Mecklenburg-Vorpommern andere Erhebungsparameter festgelegt. Ab diesem Zeitraum umfassen die Daten die Urteils- und Beschlussverfahren jeweils einschließlich der Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. 4.6.1 Bestände am Stichtag 31.12.2013 sortiert nach Alterskohorten Gesamt davon davon davon davon anhängig anhängig anhängig anhängig seit 2013 seit 2012 seit 2011 seit 2010 und früher Urteilsverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 787 757 29 1 0 Beschlussverfahren einschließlich der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 9 8 1 0 0",
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