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"content": "LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3732 7. Wahlperiode 08.07.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Arbeitslosigkeit von Lehrkräften in Ferienzeiten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind ein unabdingbares und wirksames Instrument, um Unterrichtsausfall, der zum Beispiel durch Krankheit, Schwangerschaft, Erziehungsurlaub und andere gesetzlich und tariflich bedingte Abwesenheiten entstehen würde, zu minimieren. Eine gewisse Anzahl befristet beschäftigter Vertretungs- und Aushilfskräfte wird auch weiterhin erforderlich sein, um die Unterrichtsabsicherung auf hohem Niveau zu gewährleisten. Für eben solche Fälle werden im Landeshaushalt planmäßig im Kapitel 0750, Maßnahmegruppe 04 Mittel für Vertretungs- und Aushilfskräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bereitgestellt. Obwohl der Gesetzgeber den Abschluss befristeter Arbeitsverträge zulässt, ist die Landesregierung nach wie vor bestrebt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen allen tätigen Lehrkräften eine unbefristete Übernahme in den Schuldienst zu ermöglichen. Die personalführenden Dienststellen wurden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur angehalten, die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen für Stellenbesetzungen konsequent zu nutzen. + Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juli 2019 beantwortet.",
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"content": "Drucksache 7/3732 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Das bedeutet, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob anstatt eines befristet zu schließenden Arbeitsverhältnisses eine unbefristete Beschäftigung im Landesdienst zum Einstellungszeitpunkt möglich ist. Ist dies zunächst nicht möglich, prüfen die personalführenden Dienststellen fortlaufend die Möglichkeiten, befristet beschäftigte Lehrkräfte im Laufe des befristeten Beschäftigungsverhältnisses auf frei werdende, unbefristet besetzbare Stellen zu übernehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vollständige Daten für das Schuljahr 2018/2019 in plausibilisierter Form erst für den Stichtag der Schulstatistik nach Ende des Schuljahres 2018/2019 zur Verfügung stehen. Des Weiteren werden durch die Landesregierung nur personenbezogene Daten erfasst, die zur Erfüllung der Anforderungen der Landeshaushaltsordnung, im Besonderen des § 49 der Landeshaushaltsordnung und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, sowie § 8 der Haushaltsgesetze erforderlich sind. Die Landesregierung erfasst keine personenbezogenen Daten, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem bestehenden Beschäftigungs- beziehungsweise Dienstverhältnisses einer Person stehen. Damit trägt die Landesregierung dem Schutz personenbezogener Daten - insbesondere vor dem Hintergrund der Europäischen Datenschutzgrundverordnung - Rechnung. 1. Bei welcher Anzahl von befristet beschäftigten Lehrkräften endet das Arbeitsverhältnis fristgerecht mit dem letzten Schultag des Schuljahres 2018/2019 (bitte getrennt nach Schularten, grundständig ausgebildeten Lehrkräften und Seiteneinsteigerinnen sowie Seiteneinsteiger getrennt angeben)? Das Schuljahr 2018/2019 endet gemäß dem Schulgesetz für das Land Mecklenburg- Vorpommern am 31. Juli 2019. Dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur liegen derzeit noch keine abschließenden Auswertungen für das Schuljahr 2018/2019 vor. Um die Frage dennoch zu beantworten, wird auf Daten aus dem Schulinformations- und Planungssystem-Modul Persys vom 15. Juni 2019 zurückgegriffen. Nach Abschluss des Schuljahres und erfolgter Datenplausibilisierung ist es möglich, dass Abweichungen von den hier ausgewiesenen Daten entstehen. Die Anzahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte, deren Arbeitsverhältnis gemäß Datenlage am 31. Juli 2019 endet, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. befristet beschäftigten Lehrkräfte Schulart nach Lehrkräfte mit Lehrkräfte ohne Gesamtergebnis Grundtyp der Lehrbefähigung Lehrbefähigung Schule Grundschulen 10 23 33 Förderschulen 5 10 15 Gesamtschulen 4 7 11 Regionale Schulen 20 38 58 Gymnasien 8 25 33 Berufliche Schulen 2 29 31 Gesamtergebnis 49 132 181 2",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3732 2. Welche Anzahl der in Frage 1 erfragten Lehrkräfte hat oder wird, nach derzeitigem Kenntnisstand, zum Schuljahr 2019/2020 eine a) befristete, b) unbefristete Tätigkeit im Schuldienst von Mecklenburg-Vorpommern aufnehmen? Das Einstellungsverfahren der Staatlichen Schulämter für das Schuljahr 2019/2020 ist noch nicht abgeschlossen. Da die Landesregierung nur personenbezogene Daten erfasst, die zur Erfüllung der Anforderungen der Landeshaushaltsordnung, im Besonderen des § 4 der Landeshaushaltsordnung und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie § 8 der Haushaltsgesetze erforderlich sind, liegen für das Schuljahr 2019/2020 noch keine Daten zukünftiger Arbeitsverhältnisse vor. 3. Welche Anzahl von grundständig ausgebildeten Lehrkräften ist derzeit bei der Agentur für Arbeit a) arbeitssuchend, b) arbeitslos gemeldet? Da die Landesregierung keine personenbezogenen Daten erfasst, die außerhalb eines Beschäftigungs- beziehungsweise Dienstverhältnisses einer Person liegen, liegen der Landesregierung die für die Beantwortung notwendigen Daten nicht vor. Um die Frage dennoch zu beantworten, wird auf einen Link der Bundesagentur für Arbeit verwiesen: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31892/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche _Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=28 7986&year_month=201905&year_month.GROUP=1&search=Suchen Auf dem Tabellenblatt 2.16 der Bundesagentur für Arbeit wurden Arbeitsmarktdaten nach Zielberufen auch für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. 4. Welche Anzahl von Stellen/Planstellen ist für das Schuljahr 2019/2020 ausgeschrieben? Das Schuljahr 2019/2020 beginnt gemäß § 57 des Schulgesetzes am 1. August 2019 und endet am 31. Juli 2020. Stellen zur Unterrichtsversorgung der Schulen werden laufend ausgeschrieben. Das Ausschreibungsverfahren wurde durch die Landesregierung in den Vorbemerkungen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2504 ausführlich dargestellt. Derzeit sind rund 700 Stellen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ausgeschrieben. Konkrete Zahlen zu Ausschreibungen und Einstellungen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. 3",
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