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"content": "LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2023 7. Wahlperiode 15.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Änderung von Richtlinien zur besonderen Unterstützung der Ländlichen GestaltungsRäume und ANTWORT der Landesregierung 1. Bis wann wird die angekündigte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen durch das Ministerium für Wirt- schaft, Arbeit und Gesundheit, die einen erhöhten Fördersatz für Räume mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen vorsehen soll, wirksam werden? Zum Inkrafttreten der geänderten Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaß- nahmen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit kann noch keine Aussage getroffen werden, da sie sich derzeit noch in der Abstimmung befindet. Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2018 beantwortet.",
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"content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2023 4. Was sind die Gründe dafür, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt außer der Bevorzugung bei der Kleinstunternehmenförde- rung (KU-RL M-V) keine besonderen oder erleichterten Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen für Ländliche GestaltungsRäume plant? Für die Gewährung von Zuwendungen nach den Richtlinien des Ministeriums für Landwirt- schaft und Umwelt werden regelmäßig Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus dem Europäischen Landwirtschafts- fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) eingesetzt. Mithin ergeben sich die maßgeblichen zuwendungsrechtlichen Bedingungen aus der Landeshaushaltsordnung, den Fördergrundsätzen des GAK-Rahmenplans und Verordnungen der EU, den ELER betreffend. Bei der Anwendung dieser Bedingungen besteht kein Ermessen. Auf die Definition zusätzlicher Zuwendungsbedingungen wird regelmäßig verzichtet. Mögliche Änderungen der Zuwendungs- bedingungen können sich an konkreten Bedarfen und Vorschlägen aus den Ländlichen GestaltungsRäumen orientieren, sind aber bislang noch nicht absehbar. 3",
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