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            "content": "Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Berücksichtigung der Sustainable Development Goals im Regierungs- und Verwaltungshandeln Im Zusammenhang mit den von den Vereinten Nationen (VN) verabschiedeten Sustainable Deve- lopment Goals (SDGs) ist Nachhaltigkeit erklärtes politisches Leitprinzip der Bundesregierung .                      1 Sie zielt auf die Erreichung von Generationengerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt, Lebens- qualität und Wahrnehmung internationaler Verantwortung. In diesem Sinne sind wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, der Schutz der natürlichen Lebens- grundlagen und soziale Verantwortung so zusammenzuführen, dass Entwicklungen dauerhaft tragfähig sind. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung hat die Bundesregierung die Nachhaltig- keitsprüfung initiiert. Grundlage der Nachhaltigkeitsprüfung ist die vom Bundeskabinett am 11. Januar 2017 verab- schiedete „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016“ . Diese stellt die umfassendste 2 Weiterentwicklung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie seit ihrem erstmaligen Beschluss im Jahre 2002 dar und ist verstärkt international, insbesondere an der VN-Agenda 2030 und deren Zielen für nachhaltige Entwicklung, ausgerichtet. Sie legt deutsche Ziele zu allen 17 SDG fest und weist zu jedem SDG zumindest ein indikatorengestütztes deutsches Politikziel aus. Die Nachhaltigkeitsstrategie bildet somit den Rahmen für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 und verankert die nachhaltige Entwicklung als zentrales Ziel des Regierungs- und Verwal- tungshandelns. 1 Jahresbericht der Bundesregierung 2015/16: Den Wandel gestalten – gezielt investieren. Stand: 16. Januar 2017. Abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2017/01/2017-01-17-jahresbericht- pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (letzter Zugriff. 18. September 2017) 2 Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016 (BT-Drs. 18/10910 vom 12. Januar 2017). Abrufbar unter: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/109/1810910.pdf (letzter Zugriff. 28. September 2017); siehe hierzu auch: Neue Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet, hgg. am 11. Januar 2017 vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pres- semitteilungen/BPA/2017/01/2017-01-11-nachhaltigkeitsstrategie.html (letzter Zugriff. 12. September 2017). WD 2 - 3000 - 083/17 (28. September 2017)                                        © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.",
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            "content": "Wissenschaftliche Dienste                Kurzinformation                                                        Seite 2 Zur Berücksichtigung der Sustainable Development Goals im Regierungs- und Verwaltungshandeln Wie bereits in dem von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages erstellten Sachstand „Die Aktivitäten des Deutschen Bundestages in Zusammenhang mit der Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen“ erwähnt, ist für die Beachtung der 3 Einhaltung und Weiterentwicklung dieser Zielvorgabe auf Seiten des Parlaments der Parlamenta- rische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) zuständig. Bei der Bundesregierung liegt die 4 federführende Zuständigkeit beim Bundeskanzleramt, dort beim Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung. Durch die Anwendung der Nachhaltigkeitsprüfung soll sowohl regie- rungs- als auch parlamentsseitig das Entstehen von Inkohärenzen zur nachhaltigen Entwicklung in den einzelnen Politikbereichen vermieden sowie bestehende Divergenzen korrigiert werden. Auf das Instrument der Nachhaltigkeitsprüfung wird u.a. im „Bericht der Bundesregierung zum High-Level Political Forum on Sustainable Development 2016“ hingewiesen, der den VN vor- 5 liegt. Dort wird in Kap. 1b) „Die bestehende nationale Nachhaltigkeitsstrategie“ das Folgende ausgeführt: „Mit dem Instrument der Nachhaltigkeitsprüfung wird jeder Vorschlag der Regierung für Gesetze und Rechtsverordnungen anhand der Ziele, Indikatoren und Managementregeln der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie daraufhin geprüft, welche Auswirkungen auf die nachhaltige Entwick- lung zu erwarten sind.“        6 Die Nachhaltigkeitsprüfung ist somit als permanenter Prozess implementiert, der das Regie- rungshandeln ebenso wie das parlamentarische Handeln begleitet. Im Rahmen dieses Prozesses unterrichtet der PBnE regelmäßig den Deutschen Bundestag. Die letzte Unterrichtung erfolgte mit Bundestagsdrucksache 18/12511 vom 26. Mai 2017. 7 Zur nationalen Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie kooperiert die Bundesregierung über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mittels 3 Sachstand WD 2 – 3000 - 090/16 „Die Aktivitäten des Deutschen Bundestages in Zusammenhang mit der Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen“ der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 12. Juli 2016. Abrufbar unter: https://www.bundestag.de/blob/438634/0692a 5566291ca4db01d3054fabb4395/wd-2-090-16-pdf-data.pdf (letzter Zugriff: 27. September 2017). 4 Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf „Einsetzung des Parla- mentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung“ (BT-Drs. 18/559 vom 19. Februar 2014). Abrufbar unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/005/1800559.pdf (letzter Zugriff. 18. September 2017). 5 Bericht der Bundesregierung zum High-Level Political Forum on Sustainable Development 2016 vom 12. Juli 2016. Abrufbar unter: https://www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Presse/HLPF-Bericht_final_DE.pdf (letzter Zugriff. 18. September 2017). 6 Ebd., S. 7. 7 Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung: Bericht des parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung (Arbeitsbericht der 18. Wahlperiode) (BT-Drs. 18/12511 vom 26. Mai 2017). Abrufbar unter: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/125/1812511.pdf (letzter Zugriff. 18. September 2017). Fachbereich WD 2      Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und Humanitäre Hilfe",
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