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            "content": "Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode                                    Drucksache 6/3110 4. Welche Maßnahmen ergreift das Ministerium für Bildung, Wissen- schaft und Kultur, um die Anzahl der kommissarisch besetzen Funk- tionsstellen dauerhaft zu senken? In der Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 6/1451 („In welcher Weise beabsichtigt die Landesregierung, die offenen Funktionsstellen in Kürze durch welche Maßnahmen zu besetzen?“) wurden fünf Maßnahmen zur Sicherstellung der Besetzung von Leitungsstellen benannt. Zusammenfassend wird hier der aktuelle Stand der Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen dargestellt: - Die Verwaltungsvorschrift „Regelung zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Vertreter (Leitungsstellen) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ wurde neu gefasst und ist im Februar 2014 veröffentlicht worden. - Die Verwaltungsvorschrift über die Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ist geändert. Die Änderungsvorschriften vom 17.01.2014 und 26.02.2014 sind veröffentlicht. Mit der zweiten Änderung der Verwaltungsvorschrift wird für die dienst- liche Beurteilung der Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter sowohl für die Beurteilenden als auch die Beurteilten der Aufwand deutlich reduziert mit der Folge, dass sich die Beurteilung deutlicher auf die für die Leitung erforderlichen Kompetenzen konzentrieren kann. - Seit Januar 2014 werden die Leitungsstellen über eine neue und zeitgemäße Form (Homepage des Bildungsministeriums) ausgeschrieben. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Ausschreibung von Schulleitungsstellen perspektivisch in der online-Stellenbörse auf dem Bildungsserver zu platzieren. - Die Ausschreibung von Leitungsstellen erfolgt ohne die Voraussetzung einer Mindestein- gruppierung. - Die Öffnung der Ausschreibungen für zusätzliche Lehrämter ist umgesetzt. - Ab dem 01.08.2014 richten sich die Ausschreibungen von Leitungsstellen auch an Bewerberinnen und Bewerber außerhalb des Landesdienstes. - Langfristig bekannte, wegen Renteneintritts vakant werdende Stellen wurden bereits ausgeschrieben, um die Übergangszeit bis zum Wirksamwerden des umgestalteten neuen Besetzungsverfahrens ohne Zeitverlust für die einzelnen Stellenbesetzungen zu nutzen. - In Abstimmung mit den zuständigen Interessenvertretungen wurde ein schulamtsübergrei- fendes und somit einheitliches Vorgehen bei der vorübergehenden Besetzung von Leitungsstellen geregelt. - In Abstimmung mit den zuständigen Interessenvertretungen wurde eine Regelung zur Besetzung besonders lange währender Einzelverfahren getroffen. 5",
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