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            "content": "Drucksache 6/5340                                              Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die zunehmend nachgelagerte Besteuerung nach dem Alterseinkünfte- gesetz führt dazu, dass viele Seniorinnen und Senioren wieder zur Ein- kommenssteuererklärung gegenüber ihrem zuständigen Finanzamt ver- pflichtet sind. 1. Wie hat die sich Zahl der Seniorinnen und Senioren, die zur Ein- kommenssteuererklärung verpflichtet sind, in Mecklenburg- Vorpommern seit 2005 entwickelt? Statistische Daten zur Anzahl der Seniorinnen und Senioren, die zur Abgabe einer Ein- kommensteuererklärung verpflichtet sind, liegen der Landesregierung nicht vor. Der Landesregierung liegt jedoch die Zahl der im Inland zur Einkommensteuer veranlagten Fälle mit Renteneinkünften für Personen mit einem Alter ab 60 Jahren für die Veranlagungs- zeiträume 2010 bis 2014 zum Stichtag 31.12.2015 vor. Die Anzahl ergibt sich aus folgender Tabelle: Veran-      Gesamt-               davon:             Anzahl der Fälle aus Spalte 2, die neben lagungs-     zahl der             Fälle der           Renteneinkünften noch andere Einkünfte zeit-    veranlag-           Zusammen-              beziehen, wie zum Beispiel aus Kapital- raum      ten Fälle*        veranlagung von          vermögen, nichtselbstständiger Arbeit Ehegatten und              (auch Pensionen), selbstständiger eingetragenen           Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- oder Lebenspartnern              Forstwirtschaft, Vermietung oder Verpachtung 1            2                    3                                      4 2010         55.152               33.301                                  44.065 2011         58.023               35.134                                  46.313 2012         58.941               35.547                                  46.434 2013         59.866               35.995                                  45.831 2014**       55.691               33.035                                  40.682 * Die Gesamtzahl ergibt sich aus der Summe der Einzel- und Zusammenveranlagungen. ** Die Veranlagung der Fälle für den Veranlagungszeitraum 2014 ist zum 31.12.2015 noch nicht abgeschlossen. 2. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung dieser Zahl für 2016 und die nächsten Jahre ein? Die Landesregierung geht von einer kontinuierlichen moderaten Steigerung der Anzahl der zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichteten Seniorinnen und Senioren aus. Hintergrund dieser Prognose ist die in den Vorbemerkungen beschriebene bundesgesetzliche Regelung, nach der sich der steuerfreie Anteil der Rente nach dem Beginn der Rentenzahlung bemisst. 2",
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