HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/11112/?format=api",
"id": 11112,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/11112-babyklappe-und-anonyme-geburt/",
"title": "Babyklappe und anonyme Geburt",
"slug": "babyklappe-und-anonyme-geburt",
"description": "Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen, Jugend",
"published_at": "2008-08-06T00:00:00+02:00",
"num_pages": 2,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f1/c7/3f/f1c73f98f8904716bdb397a0206d761d/956d480dd1bab724fc60b48ef5d52d324792e7d0.pdf",
"file_size": 73536,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f1/c7/3f/f1c73f98f8904716bdb397a0206d761d/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f1/c7/3f/f1c73f98f8904716bdb397a0206d761d/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.bundestag.de/resource/blob/190284/bbef4663e2ed9af5c6c8f65b5a57ebb9/babyklappe-data.pdf",
"title": "45-08 Internet.pdf",
"author": "verwulffev",
"_tables": [
{
"page": 1,
"order": 1,
"accuracy": 96.27,
"whitespace": 100.0
}
],
"creator": "PScript5.dll Version 5.2",
"subject": null,
"producer": "GPL Ghostscript 9.50",
"publisher": "WD 5: Wirtschaft und Technologie, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tourismus",
"foreign_id": null,
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.bundestag.de/dokumente/analysen/wd5"
},
"uid": "f1c73f98-f890-4716-bdb3-97a0206d761d",
"data": {
"year": 2008,
"category": "Aktueller Begriff",
"publisher": "wd5",
"jurisdiction": "de"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=11112",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2024-03-18 17:42:50.580259+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/11112/?format=api",
"number": 1,
"content": "Aktueller Begriff Babyklappe und anonyme Geburt Seit einigen Jahren wird in Deutschland über das Thema der anonymen Kindsabgabe kontrovers diskutiert. Die Befürworter argumentieren, dass mit diesen Angeboten die Tötung von Neugebore- nen verhindert werden könne. Die Kritiker halten dagegen: Die Möglichkeit zur anonymen Kinds- abgabe stelle geradezu einen Anreiz zur Kindesaussetzung dar. Außerdem würden anonym Gebo- rene um ihr Recht auf Informationen über ihre genetische Herkunft gebracht. Babyklappen ermöglichen es Müttern, ihr neugeborenes Kind anonym in ärztliche Versorgung zu übergeben. Bei einer anonymen Geburt erfolgt die Entbindung mit ärztlicher Versorgung, jedoch ohne persönliche Angaben. In Deutschland werden Babyklappen betrieben und anonyme Gebur- ten durchgeführt, obwohl die gesetzliche Grundlage für beides bisher fehlt. Nach § 1591 BGB ist die Mutter stets die Frau, die das Kind geboren hat, d. h. die Geburtsurkunde muss zwingend den Namen der Mutter enthalten. Das Personenstandsgesetz unterwirft jede Person, die von der Ge- burt eines Kindes weiß, bzw. jede Person, die an einer Entbindung beteiligt ist, der Anzeigepflicht gegenüber dem Standesamt. Frauen, die ihr Kind anonym abgeben und alle Personen, die ihnen bei einer anonymen Geburt beistehen oder institutionell eine Babyklappe betreiben, handeln dem- nach rechtswidrig. Außerdem ist mit der Praxis der anonymen Geburt ein Eingriff in das Grund- recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung (Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 GG) und unter Umständen in das Elternrecht des biologischen Vaters (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) ver- bunden. Grundlegend unterschiedlich gestaltet sich das Abstammungsrecht im romanischen Rechtskreis. So muss in Spanien, Frankreich, Italien und Luxemburg der Name der Mutter nicht zwingend in der Geburtsurkunde angegeben werden. In Frankreich, dem Land mit dem weitreichendsten System anonymer Geburten und der größten gesetzlichen Regelungsdichte in Europa, hat eine Mutter das Recht, ihr Kind vollständig anonym zur Welt zu bringen. Dieses Recht auf Geheimhaltung ihrer Identität hat in Frankreich eine lange Tradition und wird umfassend geschützt (Artikel 326 Code Civil und Artikel L 222-6 Code de l’Action Sociale et des Familles). Demgegenüber treten Rechte des Kindes – und auch des Vaters – in den Hintergrund. Die bisherigen Gesetzesinitiativen in Deutschland zur Regelung der anonymen Geburt sind zu keinem erfolgreichen Abschluss gekommen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Erfahrun- gen mit der anonymen Geburt auszuwerten und – soweit notwendig – gesetzliche Regelungen zu schaffen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung vom 15.11.2007 (BT-Drs. 16/7220) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, kann derzeit noch keine Aussage über die Notwen- digkeit einer gesetzlichen Regelung der anonymen Geburt getroffen werden, weil man sich noch in der Phase der \"ergebnisoffenen Auswertung\" befinde. Erstmals angeboten wurde die Möglichkeit zur anonymen Geburt in Deutschland 1999 von der Schwangerenberatung Donum Vitae im Rahmen des „Moses Projektes“ im bayerischen Am- berg. Im Jahr darauf folgte in Hamburg die erste Babyklappe. Mittlerweile gibt es bundesweit rund 80 Babyklappen und etwa 130 Kliniken, die anonyme Geburten anbieten. Offizielle statistische Angaben über die Praxis der anonymen Kindesabgabe gibt es nicht. Die Bundesregierung geht von 143 Kindern, die in Babyklappen abgegeben wurden, und 88 anonym in Kliniken zurückge- Nr. 45/08 (07. August 2008)",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f1/c7/3f/f1c73f98f8904716bdb397a0206d761d/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/11112/?format=api",
"number": 2,
"content": "-2- lassenen Kindern aus. Doch sieben Bundesländer konnten zur Zahl der anonymen Geburten gar keine Angaben machen, auch die Angaben der Babyklappen sind lückenhaft. Inwieweit die Möglichkeit zur anonymen Kindsabgabe die Tötung von Neugeborenen verhindert, lässt sich anhand amtlicher Statistiken nicht nachweisen. Seit 1998 sind in der polizeilichen Krimi- nalstatistik alle Tötungsdelikte an Kindern bis zu sechs Jahren in einer Statistik zusammengefasst; die Zahl der getöteten Neugeborenen geht daraus nicht hervor. Bei einer Untersuchung, auf die sich das Kinderhilfswerk terre des hommes beruft, wurden Zahlen ermittelt, die auf Auswertungen von Medienberichten und Angaben einiger Landeskriminalämter beruhen. Danach hat die Zahl der ausgesetzten und getöteten Neugeborenen seit Einrichtung der anonymen Kindsabgabe nicht ab- genommen (ca. 34 Fälle pro Jahr von 1999 bis 2007). Die Kriminologin und Adoptionsexpertin Pro- fessorin Christine Svientek behauptet, die Anzahl der getöteten Neugeborenen sei seit 30 Jahren gleich geblieben: jährlich 25 bis 30 Fälle (Berliner Zeitung 26.07.2008). Sie teilt mit einigen ande- ren Fachleuten aus den Bereichen Familienrecht, Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychosoma- tisch orientierte Gynäkologie die Auffassung, wonach die Neugeborenentötung einer ganz be- stimmten Psychodynamik folgt. Frauen, die ihr Neugeborenes töten, zeigten ein extremes Ver- meidungsverhalten und seien daher zu Planung und aktiver Problemlösung nicht fähig. Den Ausweg der anonymen Kindsabgabe würden sie daher gar nicht in Anspruch nehmen können. Manche Frauen, die ihr Kind anonym abgeben wollen, kommen in einer Beratung zu dem Ergeb- nis, dass sie ihr Kind doch behalten oder zur Adoption freigeben. Andere bringen das Kind in ei- nem Krankenhaus anonym zur Welt und verlassen nach einer Beratung und der Vermittlung von Hilfsangeboten nach 24 Stunden gemeinsam mit ihren Kindern die Klinik. Nicht wenige geben in- nerhalb von kurzer Zeit nach der anonymen Geburt ihre Personendaten dem Standesamt oder dem Krankenhaus bekannt. Auch Mütter, die ihre Kinder nachträglich zu sich nehmen, kommen nicht selten vor. Die Länder haben der Bundesregierung insgesamt 26 solcher Fälle gemeldet. Der eingetragene Verein SterniPark , hat mitgeteilt, dass jede zweite Mutter der von ihm betreuten 284 Kinder sich dafür entschieden hat, ihr Kind zu sich zu nehmen. Die wenigen zur Verfügung stehenden Zahlen deuten darauf hin, dass beide Formen der anony- men Kindsabgabe in Deutschland eher selten vorkommen. Auch in den meisten anderen Ländern scheint die Praxis nicht sehr verbreitet. In Frankreich dagegen wird von 500 anonymen Geburten pro Jahr ausgegangen. Insgesamt sollen schätzungsweise 400 000 anonym Geborene dort leben, die mittlerweile zu einer festen politischen Instanz geworden sind. Viele von ihnen haben sich in zahlreichen Vereinigungen zusammengeschlossen, die für ihr Recht auf ihre eigene Herkunft ein- treten und damit für die Abschaffung der anonymen Geburt. Eine derartige Bewegung gibt es in Deutschland nicht. Dennoch befürchten Gegner der anonymen Kindsabgabe, dass durch das An- gebot der Bedarf erst geweckt werde. So sei es denkbar, dass Frauen den „einfachen“ Weg gehen und anonym gebären, statt den aufwändigeren Weg der normalen Adoptionsfreigabe zu wählen. Eine Auswertung des Moses-Projektes – im Rahmen einer Machbarkeitsstudie des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen – kommt zu dem Ergebnis, dass die anonyme Geburt eine Notlösung für die Mütter darstellt, wenn andere Alternativen nicht in Frage kommen. Demnach befindet sich eine Mutter, die ihr Kind anonym weggibt, in einer psy- chisch stark belasteten Konfliktsituation, in der sie Hilfe und Unterstützung braucht. Quellen: \u0010 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (2007). „Anonyme Geburt“ – Das „Moses-Projekt“ in Bayern. \u0010 Berliner Zeitung (26.07.2008). Die neuen Findelkinder. Interview von Renate Rauch mit Christine Swientek. \u0010 Deutscher Bundestag. Antwort der Bundesregierung (15.11.2007). Drucksache 16/7220. \u0010 Rhode, Anke (2003). Welche Mütter töten ihre Kinder? Gynäkologische Psychosomatik. Universitätsklinikum Bonn. \u0010 Pfaller, Claudia (2008). Die anonyme Geburt in Frankreich. \u0010 Terre des hommes. http://www.tdh.de/content/themen/weitere/babyklappe/index.htm. Verfasserin: Alexandra zu Bentheim, Fachbereich WD 9, Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/f1/c7/3f/f1c73f98f8904716bdb397a0206d761d/page-p2-{size}.png"
}
]
}