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"content": "18. Wahlperiode \b 15.01.2021 Drucksache 18/11868 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Toni Schuberl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.11.2020 Zuständigkeit innerhalb der Staatsregierung bei Erlass der Infektionsschutzmaß- nahmenverordnungen – Abwesenheit der zuständigen Gesundheitsministerin bei Debatten über Corona-Maßnahmen Am 08.10.2020 wurde im Plenum des Landtags über die Maßnahmen gegen die Co- rona-Pandemie und dabei natürlich auch über die Bayerische Infektionsschutzmaß- nahmenverordnung (BayIfSMV) debattiert. Unsere Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Gesetzentwurf über ein Bayerisches Corona-Maßnahmengesetz eingebracht (Drs. 18/10121), mit dem die Verordnungen der Staatsregierung teilweise ersetzt werden sollten. Alle BayIfSMV sind angeblich vom Staatsministerium für Ge- sundheit und Pflege (StMGP) verfasst und von der Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml unterzeichnet worden. In der Debatte war die zuständige Staatsministerin im Landtag jedoch nicht anwe- send. Stattdessen sprach, wie bereits mehrfach geschehen, der für die BayIfSMV nicht zuständige Leiter der Staatskanzlei und Bundesminister für Europa- und Bundesan- gelegenheiten und Medien Dr. Florian Herrmann für die Staatsregierung. Aus diesem Grund wurde über die Infektionsschutzmaßnahmen rein juristisch debattiert, anstatt auch gesundheitsfachlich über aufgeworfene Unstimmigkeiten in den Verordnungen sowie über den Gesetzentwurf zu sprechen. Auch in den Debatten zu den Maßnahmen der Corona-Pandemie in den Plenarsit- zungen vom 21.10., 28.10. und 30.10.2020 hat sich die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege nicht eingebracht. Zumindest übernahm dies teilweise der Staatssekretär im StMGP. Es ist das Recht der Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, selbst zu entschei- den, ob sie bei Diskussionen über ihre Verordnung anwesend sein will oder nicht, und es ist das Recht anderer Mitglieder der Staatsregierung, sich zu Angelegenheiten, für die sie nicht zuständig sind, zu Wort zu melden. Aber es spricht meines Erachtens Bän- de über die Stellung und das fachliche Ansehen der Staatsministerin für Gesundheit und Pflege innerhalb der Staatsregierung. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welches Mitglied der Staatsregierung ist federführend für das Verfassen des Textes der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen zuständig?............................................................................................................ 2 1.2 Welches Mitglied der Staatsregierung ist federführend für die inhaltliche Ausgestaltung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen zuständig?............................................................................................................ 2 1.3 Welches Mitglied der Staatsregierung trägt die hauptsächliche Verantwortung für die Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen?....................... 2 2.1 Welches Mitglied der Staatsregierung ist federführend für die inhaltliche Abstimmung der Maßnahmen mit anderen Ressorts der Staatsregierung zuständig?............................................................................................................ 2 2.2 Inwieweit wird die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege in diese Ressortabstimmung eingebunden?..................................................................... 2 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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"content": "Drucksache 18/11868 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 2/3 2.3 Wie gestaltet sich der interne Ablauf bei der Neufassung oder Änderung einer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung innerhalb der Staatsregierung?.......... 2 3.\t\t Aus welchem Grund war die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege bei der Debatte über den Entwurf zum Bayerischen Corona-Maßnahmen- gesetz am 08.10.2020 nicht im Plenum des Landtags anwesend (bitte um konkrete Angabe des Termins)?.......................................................................... 3 Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 02.12.2020 1.1 Welches Mitglied der Staatsregierung ist federführend für das Verfassen des Textes der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen zuständig? 1.2 Welches Mitglied der Staatsregierung ist federführend für die inhaltliche Ausgestaltung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen zuständig? 1.3 Welches Mitglied der Staatsregierung trägt die hauptsächliche Verantwortung für die Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen? 2.1 Welches Mitglied der Staatsregierung ist federführend für die inhaltliche Abstimmung der Maßnahmen mit anderen Ressorts der Staatsregierung zuständig? 2.2 Inwieweit wird die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege in diese Ressortabstimmung eingebunden? Die Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen stellen Rechtsverordnungen dar, die aufgrund von § 32 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen werden. Gemäß § 32 Satz 1 IfSG werden die Landesregierungen ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 IfSG maßgebend sind, auch durch Rechts- verordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. § 32 Satz 2 IfSG ermöglicht es den Landesregierungen, die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen zu übertragen. Dies ist in Bayern geschehen. Gemäß § 9 Abs. 5 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Er- lass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) ist u. a. die Ermächtigung nach § 32 Satz 1 IfSG auf das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) übertragen. Damit ist das StMGP federführend für das Verfassen des Textes, für die inhaltliche Ausgestaltung sowie für die inhaltliche Abstimmung mit anderen Ressorts zu- ständig. Die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege trägt jeweils die Verantwortung für die Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen nach Art. 51 Abs. 1, Art. 55 Nr. 2 Bay- erische Verfassung und fertigt diese auch aus. 2.3 Wie gestaltet sich der interne Ablauf bei der Neufassung oder Änderung einer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung innerhalb der Staatsregierung? Nach der grundsätzlichen politischen Entscheidung über entsprechende Maßnahmen wird die jeweilige Verordnung im StMGP erarbeitet und – soweit erforderlich – mit den anderen betroffenen Fachressorts sowie der Staatskanzlei abgestimmt, wie dies in § 15 Abs. 10 Geschäftsordnung der Staatsregierung (StRGO) vorgesehen ist. Regelmäßig geht der Entscheidung über die Maßnahmen eine Beratung und Beschlussfassung im Ministerrat voraus. Eine solche ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StRGO zwar grundsätzlich nur bei Verordnungen der Staatsregierung erforderlich, während es sich",
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"content": "Drucksache 18/11868 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 3/3 aufgrund der Delegation der Verordnungsermächtigung auf das StMGP bei den Ver- ordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz um eine Ressortverordnung handelt. Gleich- wohl werden die beabsichtigten Regelungen regelmäßig im Ministerrat vorberaten. Dies trägt der besonderen Bedeutung der infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen Rechnung und ist Teil der Gesamtstrategie zur Gewährleistung, dass die mit den Verordnungen einhergehenden Grundrechtsbeschränkungen regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Nach Abschluss der Abstimmung zwischen den Ressorts gemäß § 15 Abs. 10 StRGO erfolgt die Zeichnung der Verordnung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 StRGO. Danach wird die Verordnung im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gemacht. 3.\t\t Aus welchem Grund war die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege bei der Debatte über den Entwurf zum Bayerischen Corona-Maßnahmengesetz am 08.10.2020 nicht im Plenum des Landtags anwesend (bitte um konkrete Angabe des Termins)? Zu diesem Zeitpunkt hat die Staatsministerin für Gesundheit und Pflege eine dringliche und kurzfristig angesetzte Telefonschaltkonferenz mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheitsämter im Zusammenhang mit der Bekämpfung und Eindämmung der Co- rona-Pandemie wahrgenommen. Zudem war innerhalb der Staatsregierung abgestimmt, dass bei Bedarf Staatsminister Dr. Florian Hermann dazu spricht.",
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