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"content": "18. Wahlperiode \b 07.05.2021 Drucksache 18/14734 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 02.02.2021 Kiesabbau im Rothschwaiger Wald 120 Millionen Tonnen Kies braucht die bayerische Bauwirtschaft pro Jahr. Dafür werden auch im großen Umfang Wälder abgeholzt. Ein Kiesunternehmen plant im Landkreis Fürstenfeldbruck die Rodung von knapp 20 Hektar Mischwald, um über 15 Jahre lang Kies abzubauen. Die Fläche, um die es geht, gehört den Bayerischen Staatsforsten, die einen Pachtvertrag zum Kiesabbau mit dem Unternehmen abgeschlossen und vor rund zehn Jahren bereits die grundsätzliche Genehmigung erteilt haben. Der Stadt- rat Fürstenfeldbruck hat sich in einer Stellungnahme gegen den großen Eingriff durch den geplanten Kiesabbau ausgesprochen. Kurzfristig konnten alternative Grundstücke erworben werden, sodass die Kiesausbeutung im Rothschwaiger Wald zunächst für dieses Jahr ausgesetzt wird. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welchen Wert hat der Rothschwaiger Wald für Naturschutz, Artenvielfalt und Klimaschutz (bitte unter Angabe aller Details zu Schutzstatus, Vor- handensein besonderer Standorte für die Artenvielfalt etc.)? \b 2 1.2 Welche geschützten Arten der Roten Liste Bayerns sind auf den Roth- schwaiger Wald angewiesen (bitte unter Angabe aller Details zu Erhaltungs- zustand, Artenschutzmanagement etc.)? \b 2 1.3 Welche Bedeutung kommt dem Jahrtausende alten Humusboden im Roth- schwaiger Wald für Naturschutz, Artenvielfalt und Klimaschutz zu? \b 3 2.1 Welche Folgen würden nach Kenntnis der Staatsregierung die Rodung von knapp 20 Hektar des Rothschwaiger Waldes für die dort lebende Flora und Fauna sowie für den Klimaschutz mit sich bringen? \b 3 2.2 Wie verändert sich der ökologische Wert des Waldbodens für die Arten- vielfalt, falls er mehrere Jahre lang zusammengeschoben unter Planen liegt? \b 3 2.3 Wie lange wird es nach Kenntnis der Staatsregierung dauern, bis nach der geplanten Aufforstung die ausgehobene Fläche wieder ihre ursprüngliche Qualität aufweist und als natürlicher Lebensraum für die vorher dort an- gesiedelte Flora und Fauna dienen sowie ihre klimatische Funktion ausüben kann? \b 4 3.1 Wie deckt sich die Strategie der Staatsregierung, im Namen des Klima- schutzes in Bayern 30 Millionen neue Bäume zu pflanzen, mit der bevor- rechtigten Zulassung von Kiesabbau auf Waldflächen? \b 4 3.2 Wie kann der Konflikt zwischen dem Bedarf nach Kiesabbau und dem Schutz von Wald inklusive seiner Umwelt- und Erholungsfunktionen aus Sicht der Staatsregierung gelöst werden? \b 4 4.1 Gab es oder gibt es Initiativen und Überlegungen der zuständigen Behörden, zusammen mit dem Kiesabbauunternehmen und ggf. Flächeneigentümern eine andere Lösung zu finden, bei der die benötigte Fläche vor Ort gegen naturschutzfachlich weniger bedeutsame Flächen mit geringerem Baum- bestand zu getauscht wird? \b 5 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/ abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/ zur Verfügung.",
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"content": "Drucksache 18/14734 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 2/6 4.2 Haben die zuständigen Behörden geprüft und sich ggf. dafür eingesetzt, ob statt im Rothschwaiger Wald in der gegenüberliegenden Alternativfläche, bestehend aus Ackerland sowie einem vom Windbruch und Borkenkäfer gezeichneten Wald von rund 50 Hektar, Kies abgebaut werden kann? \b 5 5.1 In welchem Umfang wurden die Stellungnahmen von beteiligten Dritten, bspw. Stadt und Stadtrat Fürstenfeldbruck, BUND Naturschutz, Umwelt- beirat etc., bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt? \b 5 5.2 Welche Konsequenz zieht die Staatsregierung aus Stellungnahmen im Ver- fahren, die zu dem Ergebnis kommen, dass der Rothschwaiger Wald sich in den letzten Jahren qualitativ sehr positiv entwickelt hat und ihm somit eine große Bedeutung für den Umweltschutz zukommt? \b 5 5.3 Welche Möglichkeiten haben die zuständigen Behörden, bei substanzieller Steigerung des Naturschutzwertes einer Fläche die Genehmigung für die Rodung zum Kiesabbau nicht zu erteilen? \b 6 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Fragen 1.1, 1.3, 2.1, 3.1, 4.2 und 5.3) sowie dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesent- wicklung und Energie (Frage 3.2) vom 22.03.2021 1.1 Welchen Wert hat der Rothschwaiger Wald für Naturschutz, Artenvielfalt und Klimaschutz (bitte unter Angabe aller Details zu Schutzstatus, Vor- handensein besonderer Standorte für die Artenvielfalt etc.)? Im Waldgebiet des geplanten Kiesabbaus liegen keine gemäß Naturschutzrecht ge- schützten Flächen und keine amtlich kartierten Biotope. Der Waldbestand setzt sich überwiegend aus nadelholzreichen Waldbeständen mittleren Alters mit Anteilen von jüngeren standortgerechten Laubmischwäldern zusammen. Der unteren Naturschutz- behörde sind keine naturschutzfachlich bedeutsamen Artenvorkommen bekannt. Der naturschutzfachliche Wert des Waldgebietes liegt hauptsächlich in seiner Verzahnung mit angrenzenden mageren und trockenen Offenlandstandorten (Bahnlinie und ehemalige Kiesgruben) und den dort vorkommenden Arten (z. B. Blauflügelige Ödlandschrecke) begründet. Ergänzend wird auf die Antwort zur Frage 1.2 verwiesen. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) teilt zu dieser Frage Folgendes mit: Der Rothschwaiger Forst hat gemäß Waldfunktions- planung nach Art. 6 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) besondere Bedeutung für den lokalen Klimaschutz. Nach der Arbeitsanweisung für die Waldfunktionskartierung werden Wälder für den lokalen Klimaschutz dort ausgewiesen, wo diese besiedelte Bereiche, landwirtschaftliche Flächen und Sonderkulturen vor Kaltluftschäden, Tempe- ratur- oder Feuchtigkeitsextremen und nachteiliger Windeinwirkung schützen. Zudem ist der Rothschwaiger Forst im Regionalplan München Teil des regionalen Grünzugs „Schöngeisinger Forst / Maisacher Moos / tertiäres Hügelland bei Dachau (2)“. 1.2 Welche geschützten Arten der Roten Liste Bayerns sind auf den Roth- schwaiger Wald angewiesen (bitte unter Angabe aller Details zu Erhaltungs- zustand, Artenschutzmanagement etc.)? Im Rahmen der faunistischen Bestandsaufnahmen zum Kiesabbauantrag wurden, als an den Wald gebundene sowie geschützte Arten, Fledermäuse festgestellt. Das Fleder- mausgutachten begründet die geringe Aktivität baumbewohnender Fledermäuse mit",
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"content": "Drucksache 18/14734 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 3/6 der suboptimalen Habitatausprägung der Abbaufläche und leitet daraus ab, dass die nachgewiesenen Arten den Rothschwaiger Wald vorwiegend als Jagdhabitat nutzen. deutscher Name wissenschaftl. Name RLB RLD EHZ Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 3 2 U1 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 3 G U1 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 G U1 Brandtfledermaus Myotis brandtii oder 2 V U1 Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus - V G RLB = Rote Liste Bayern (3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet) RLD = Rote Liste Deutschland (2 = stark gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes , V = Vorwarnliste) EHZ = Erhaltungszustand in der kontinentalen Region (U1= ungünstig-unzureichend, G = günstig) 1.3 Welche Bedeutung kommt dem Jahrtausende alten Humusboden im Roth- schwaiger Wald für Naturschutz, Artenvielfalt und Klimaschutz zu? Hierzu teilt das StMELF Folgendes mit: Waldboden besteht in der Regel aus einer Humusschicht und Schichten unterschiedlich verwitterter Sedimente oder Gesteine. Humus und Mineralboden haben zusammen wichtige Funktionen als Bestandteil des Naturhaushalts, als Nährstoff- und Wasserlieferant für die Pflanzen sowie als Kohlen- stoffspeicher, Grundwasserfilter und Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen, Tieren und Bodenorganismen. Im Rothschwaiger Wald handelt es sich um einen flach- bis mittelgründigen Schot- terverwitterungsboden auf meist hochglazialen Schotterflächen (ca. 20 bis 30 cm star- ke Oberbodenschicht). Er ist frisch, hat eine geringe Speicherfeuchte, eine mittlere bis hohe Luftkapazität, eine hohe Durchlässigkeit, eine geringe bis mittlere Sorptionskapa- zität sowie ein geringes Filtervermögen. Entsprechend dieser Voraussetzungen erfüllt auch der Boden im Rothschwaiger Wald vorgenannte Funktionen. 2.1 Welche Folgen würden nach Kenntnis der Staatsregierung die Rodung von knapp 20 Hektar des Rothschwaiger Waldes für die dort lebende Flora und Fauna sowie für den Klimaschutz mit sich bringen? Hierzu teilt das StMELF Folgendes mit: Der Wald erfüllt nach der Rodung sowie wäh- rend des Abbaus und der Verfüllung nicht mehr seine Funktion als Klimaschutzwald und Lebensraum. Erst nach einigen Jahrzehnten nach der Aufforstung wird der Wald wieder seine Funktionen u. a. für den Klimaschutz sowie als Lebensraum für Waldarten erfüllen können. Für das konkrete Abbauvorhaben sollen ca. 15,4 ha Wald gerodet werden. 2.2 Wie verändert sich der ökologische Wert des Waldbodens für die Artenviel- falt, falls er mehrere Jahre lang zusammengeschoben unter Planen liegt? Grundsätzlich ist aus bodenkundlicher Sicht davon auszugehen, dass keine wesent- liche Beeinträchtigung von Böden und ihrer Funktionen erfolgt, sofern bei der Zwischen- lagerung fachgerecht, d. h. insbesondere nach den Anforderungen der DIN 19731 und der DIN 19639, vorgegangen wird. Die fachgerechte Lagerung von Oberboden und Rotlage in getrennten Mieten zum Wiedereinbau sowie eine Zwischenbegrünung der Mieten ist in den Antragsunterlagen (Landschaftspflegerischer Begleitplan) als Vermeidungsmaßnahme für das Schutzgut Boden vorgesehen.",
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"content": "Drucksache 18/14734 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 4/6 2.3 Wie lange wird es nach Kenntnis der Staatsregierung dauern, bis nach der geplanten Aufforstung die ausgehobene Fläche wieder ihre ursprüngliche Qualität aufweist und als natürlicher Lebensraum für die vorher dort an- gesiedelte Flora und Fauna dienen sowie ihre klimatische Funktion ausüben kann? Es wird ein Zeitraum von ca. 20–30 Jahren nach der Rekultivierung geschätzt, bis der angestrebte Zustand erkennbar bzw. in Bereichen mit vormals Jungbestand kompen- siert ist. Von einer Entwicklungszeit von mind. 60–80 Jahre ist auszugehen, um eine den vorhandenen älteren Fichtenbeständen entsprechende Altersstruktur der oberen Baumschicht wieder zu erreichen. 3.1 Wie deckt sich die Strategie der Staatsregierung, im Namen des Klima- schutzes in Bayern 30 Millionen neue Bäume zu pflanzen, mit der bevor- rechtigten Zulassung von Kiesabbau auf Waldflächen? Hierzu teilt das StMELF Folgendes mit: Die beschlossenen Maßnahmen der Staats- regierung zielen auf eine landesweite Optimierung der forstlichen Bewirtschaftung des Staatswaldes zugunsten des Klimaschutzes und der Klimaresilienz der Wälder. Diese Ziele werden konsequent weiterverfolgt und umgesetzt. Der Abbau von Bodenrohstoffen ist nicht Bestandteil forstlicher Bewirtschaftung und damit auch nicht an vorgenannten Maßstäben zu messen. Bei einem Vorhaben zum Abbau von Bodenrohstoffen sind insbesondere die wald- rechtlichen Vorgaben zum Walderhalt zu beachten. 3.2 Wie kann der Konflikt zwischen dem Bedarf nach Kiesabbau und dem Schutz von Wald inklusive seiner Umwelt- und Erholungsfunktionen aus Sicht der Staatsregierung gelöst werden? Hierzu teilt das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) Folgendes mit: Eine nachhaltige Raumentwicklung, die die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belange des Raumes in Einklang bringt, bildet gem. Art. 5 Abs. 2 Bayeri- sches Landesplanungsgesetz (BayLplG) den Leitmaßstab der Landesplanung. Für das konkrete Thema der Rohstoffgewinnung wird diese planerische Aufgabe den Regionalen Planungsverbänden (kurz: RPV) übertragen; gem. LEP-Ziel 5.2.1 (Z) sind in den Regionalplänen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung von Steinen und Erden für den regionalen und überregionalen Bedarf festzulegen. Für die Vorranggebiete sind zudem gem. LEP 5.2.2 (Z) in den Regionalplänen Folgefunktionen festzulegen. Mitglieder der Regionalen Planungsverbände sind Vertreter der Gemeinden und Landkreise bzw. kreisfreien Städte einer Region. Durch diese Organisationsform soll eine Abstimmung lokaler bzw. kommunaler Interessen mit den überörtlichen Bedürf- nissen (z. B. Bedarf an oberflächennahen Bodenschätzen) gewährleistet werden. Den normativen Inhalten eines Regionalplanes liegen i. d. R. fachbehördliche bzw. gutachterliche Beiträge für die Entwurfsfassung zugrunde. Zudem werden im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens (gem. Art. 16 BayLplG) einem breiten Kreis Träger öf- fentlicher Belange (u. a. Forstverwaltung), sonstiger Beteiligter sowie der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, ihre Belange einzubringen. Nach entsprechender Abwägung der eingebrachten Argumente werden die entsprechenden Festlegungen vom RPV als Verordnung erlassen. Im Regionalplan der Region München ist im Bereich des Rothschwaiger Forstes das Vorranggebiet für Kies und Sand VR 601 festgelegt (RP 14 B IV Z 5.5.1), als Nach- folgefunktion „Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Biotop- entwicklung“ (RP 14 B IV G 5.7.2.1). In den Vorranggebieten hat die Gewinnung der Bodenschätze Vorrang vor anderen Nutzungen (RP 14 B IV Z 5.4.2). Durch die Fest- legung der Nachfolgefunktion kommt der jeweils getroffenen Aussage für die Nutzung des Gebietes besonderes Gewicht zu (RP 14 B IV G 5.7). Damit soll eine ungeordnete Nachfolgenutzung vermieden werden. Das derzeit beantragte Kiesabbauvorhaben im Rothschwaiger Forst sieht entspre- chend der regionalplanerischen Festlegungen einen schrittweisen Abbau der Kiesvor- räte mit sukzessive nachfolgender Verfüllung und Wiederaufforstung vor. Langfristig",
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"content": "Drucksache 18/14734 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 5/6 können damit unterschiedliche Interessen (Rohstoffgewinnung und Erhalt freiraumbe- zogener Funktionen) ausgeglichen bzw. in Einklang gebracht werden. 4.1 Gab es oder gibt es Initiativen und Überlegungen der zuständigen Behörden, zusammen mit dem Kiesabbauunternehmen und ggf. Flächeneigentümern eine andere Lösung zu finden, bei der die benötigte Fläche vor Ort gegen naturschutzfachlich weniger bedeutsame Flächen mit geringerem Baum- bestand zu getauscht wird? Derzeit wird von der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck in Abstimmung mit dem Kies- abbauunternehmen geprüft, ob die Erweiterung der Kiesabbaufläche nach Osten auf einen Bereich zwischen Kieswerkstraße und der Bundesstraße B 471 verlagert werden kann. Dadurch würde der Eingriff in den Baumbestand deutlich reduziert werden. Ob diese Flächen aus naturschutzfachlicher Sicht weniger bedeutsam sind, kann ohne fachgutachterliche Prüfung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. 4.2 Haben die zuständigen Behörden geprüft und sich ggf. dafür eingesetzt, ob statt im Rothschwaiger Wald in der gegenüberliegenden Alternativfläche, bestehend aus Ackerland sowie einem vom Windbruch und Borkenkäfer gezeichneten Wald von rund 50 Hektar, Kies abgebaut werden kann? Hierzu teilt das StMELF Folgendes mit: Das Abbauvorhaben befindet sich innerhalb der vom Regionalplan vorgesehenen Vorrangfläche für den Kiesabbau. Das Vorranggebiet wurde mehrfach vom regionalen Planungsverband im Rahmen von Raumordnungsver- fahren erweitert. Die örtlich zuständige untere Forstbehörde hat sich in diesen Verfahren entsprechend für den Walderhalt eingesetzt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Fürstenfeldbruck ist das Vorranggebiet als Kon- zentrationsfläche für Kiesabbau dargestellt. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist als Abgrabungsbehörde dafür zuständig, zu prüfen, ob das Vorhaben an dem geplanten Standort bauplanungsrechtlich zulässig ist und das Vorhaben umweltverträglich ist. Die Verlegung des Standortes für den Kiesabbau kann aufgrund der hierfür fehlen- den Rechtsgrundlage nicht durch die Abgrabungsbehörde gefordert werden. 5.1 In welchem Umfang wurden die Stellungnahmen von beteiligten Dritten, bspw. Stadt und Stadtrat Fürstenfeldbruck, BUND Naturschutz, Umwelt- beirat etc., bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt? Nach Auskunft der zuständigen Behörden vor Ort wurden alle eingereichten Stellung- nahmen bei der Entscheidung, ob die Umweltverträglichkeit des Vorhabens gegeben ist, berücksichtigt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Erörterungstermin mit den Teilneh- mern erörtert. Unter anderem waren Vertreter der Stadt Fürstenfeldbruck anwesend. Vertreter vom BUND Naturschutz nahmen am Erörterungstermin nicht teil. Anschließend wurde eine zusammenfassende Darstellung und begründete Bewer- tung angefertigt, die dann Bestandteil des Bescheides wird (§§ 24 f. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG). Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Eingriffe in die Umwelt bzw. in die unter § 2 UVPG aufgeführten Schutzgüter durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. 5.2 Welche Konsequenz zieht die Staatsregierung aus Stellungnahmen im Ver- fahren, die zu dem Ergebnis kommen, dass der Rothschwaiger Wald sich in den letzten Jahren qualitativ sehr positiv entwickelt hat und ihm somit eine große Bedeutung für den Umweltschutz zukommt? Die naturschutzfachliche Beurteilung des Landratsamtes stützt sich auf die vorgelegten Antragsunterlagen (Umweltverträglichkeitsbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung). Daraus ist ersichtlich, dass die Entwicklung von einem eher strukturarmen Fichtenwald zu einem strukturreicheren standortgerechten laubholzreichen Mischwald begonnen hat. Aufgrund der langen Ent-",
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"content": "Drucksache 18/14734 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 6/6 wicklungszeiten ist der Waldbestand in seinen ökologischen Eigenschaften aber noch maßgeblich von der vorangegangenen Nadelholzbestockung geprägt. 5.3 Welche Möglichkeiten haben die zuständigen Behörden, bei substanzieller Steigerung des Naturschutzwertes einer Fläche die Genehmigung für die Rodung zum Kiesabbau nicht zu erteilen? Hierzu teilt das zuständige StMELF Folgendes mit: Die verfahrensführende Behörde hat die Fachbehörden als Träger öffentlicher Belange am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. Sofern aus den Stellungnahmen der Fachbehörden hervorgeht, dass dem Rodungs- und Abbauvorhaben rechtliche Gründe entgegenstehen, die nicht durch Auf- lagen ausgeräumt werden können, ist das Vorhaben zu versagen.",
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