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            "content": "Drucksache 18/11339               Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode         \b                    Seite 6/9 1.3   In Rahmen welcher Rechtsgrundlagen ist es einem Gemeinderat und/oder dem Kreistag in Bayern möglich, mithilfe einer Mehrheitsbildung und eines Mehrheitsbeschlusses auf die Einhaltung der in 1.1 und/oder 1.2 abgefragten Grenzwerte oder Empfehlungen, wie sie Rechtsvorschriften entnehmbar sind, einzuwirken (bitte hierbei auch ausführen, ob dies in den übertragenen oder in den eigenen Wirkungskreis des Kreistags fällt)? Jene Rechtsvorschriften, auf die in Frage 1.1 und/oder 1.2 Bezug genommen wird, sind weder durch Mehrheitsbildung noch durch Mehrheitsbeschluss durch einen Gemeinde- rat und/oder Kreistag in Bayern abänderbar. 2.\t\t  Zuständigkeit für die arbeitssichere Ausgestaltung von durch eine öffent- liche Stelle eingerichteten Arbeitsplätzen (I) 2.1   Welche Stelle ist dafür zuständig, einen Arbeitsplatz, bei einer Gemeinde in Bayern so einzurichten und zu betreiben, dass an diesem Arbeitsplatz während der Arbeitszeit die definierten Arbeitsplatzgrenzwerte für Gase nicht überschritten werden (bitte unter besonderer Beachtung für die Arbeitsplatzgrenzwerte für Gase, die in der in der TRGS 900, Fassung 02.10.2020, angegeben sind – z. B. 0,5 Prozent für CO2 –, beantworten und ausdifferenzieren in Arbeitsplätze mit Publikumskontakt – z. B. ein Melde- amt einer Kommune – und Arbeitsplätze ohne Publikumsverkehr, z. B. Be- treuung des Fuhrparks)? 2.2   Welche Stelle ist dafür zuständig, einen Arbeitsplatz bei einem Landkreis in Bayern so einzurichten und zu betreiben, dass an diesem Arbeitsplatz während der Arbeitszeit die definierten Arbeitsplatzgrenzwerte für Gase nicht überschritten werden (bitte unter besonderer Beachtung für die Arbeitsplatzgrenzwerte für Gase, die in der in der TRGS 900, Fassung 02.10.2020, angegeben sind – z. B. 0,5 Prozent für CO2 –, beantworten und ausdifferenzieren in Arbeitsplätze mit Publikumskontakt – z. B. ein Melde- amt einer Kommune – und Arbeitsplätze ohne Publikumsverkehr, z. B. Be- treuung des Fuhrparks)? 2.3   Welche Stelle ist dafür zuständig, einen Arbeitsplatz bei einem Bezirk in Bayern so einzurichten und zu betreiben, dass an diesem Arbeitsplatz während der Arbeitszeit die definierten Arbeitsplatzgrenzwerte für Gase nicht überschritten werden (bitte unter besonderer Beachtung für die Arbeitsplatzgrenzwerte für Gase, die in der in der TRGS 900, Fassung 02.10.2020, angegeben sind – z. B. 0,5 Prozent für CO2 –, beantworten und ausdifferenzieren in Arbeitsplätze mit Publikumskontakt – z. B. ein Melde- amt einer Kommune – und Arbeitsplätze ohne Publikumsverkehr, z. B. Be- treuung des Fuhrparks)? Nach der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber (hierzu wird auf die Antwort zur Frage 1.1 verwiesen) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. 3.\t\t  Zuständigkeit für die arbeitssichere Ausgestaltung von durch eine öffent- liche Stelle eingerichteten Arbeitsplätzen (II) 3.1   Welche Stelle ist dafür zuständig, einen Arbeitsplatz beim Land Bayern so einzurichten und zu betreiben, dass an diesem Arbeitsplatz während der Arbeitszeit die definierten Arbeitsplatzgrenzwerte für Gase nicht überschritten werden (bitte unter besonderer Beachtung für die Arbeitsplatzgrenzwerte für Gase, die in der in der TRGS 900, Fassung 02.10.2020, angegeben sind – z. B. 0,5 Prozent für CO2 –, beantworten und ausdifferenzieren in Arbeits- plätze mit Publikumskontakt – z. B. ein Meldeamt einer Kommune – und Arbeitsplätze ohne Publikumsverkehr, z. B. Betreuung des Fuhrparks)? Zur Beantwortung der Frage 3.1 wird auf die Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 2.1 bis 2.3 verwiesen.",
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