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            "content": "Drucksache 18/3400                 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                            Seite 2/4 7. a) An welchen staatlichen Schulen im Landkreis Würzburg wird der Müll in der Ver- waltung in Kunststoffmüll, Altpapier und Altglas getrennt? b) An welchen staatlichen Schulen des Landkreises Würzburg wird der Müll an gemeinschaftlich genutzten Flächen in Kunststoffmüll, Altpapier und Altglas ge- trennt? c) An welchen staatlichen Schulen des Landkreises Würzburg wird der Müll in den Klassenzimmern in Kunststoffmüll, Altpapier und Altglas getrennt? 8. a) An welchen staatlichen Schulen im Würzburger Landkreis gibt es Schüler-/Schü- lerinnendienste oder Projekte zum Müllsammeln auf dem Schulgelände? b) Welche staatlichen Schulen im Würzburger Landkreis engagieren sich auch au- ßerhalb des Schulbetriebs bzw. -geländes für die Beseitigung von Müll in ihrer Umwelt oder weisen ihre Schülerinnen und Schüler gezielt auf außerschulische Projekte bezüglich dieses Themas hin? Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12.08.2019 Vorbemerkung: Gemäß Art. 131 Bayerische Verfassung bzw. Art. 1 Bayerisches Gesetz über das Er- ziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), in denen die obersten Bildungsziele, u. a. Rücksichtnahme, Verantwortungsfreudigkeit, Ehrfurcht vor Gott sowie Verantwortungs- bewusstsein für Natur und Umwelt, formuliert sind, sind alle bayerischen Schulen zur Umweltbildung verpflichtet. Dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) ist es ein besonderes Anliegen, dass die bayerischen Schülerinnen und Schüler umfassende Kompetenzen im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) erwerben. Hierzu gehören neben den o. g. Zielen u. a. ein wertschätzender Umgang mit Lebensmitteln und ein Bewusstsein für die Bedeutung von Recyclingpapier sowie Mehrwegsystemen oder Mülltrennungskonzepten zur Ressourcenschonung. Schülerinnen und Schüler sollen zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern erzogen werden, die eine nachhaltige Entwick- lung unserer Welt aktiv mitgestalten. Das Thema ist daher in den „Richtlinien für die Umweltbildung an den bayerischen Schulen“ (abrufbar unter www.km.bayern.de/download/495_19.pdf) über Schulart- und Fachgrenzen hinweg für alle Schulen als verbindliche Aufgabe beschrieben. Diese Richtlinien wurden 2003 unter das Leitziel einer nachhaltigen Entwicklung gestellt, was u. a. bedeutet, dass für jede Handlung die ökonomische Problemstellung, ökologische Folgen und soziale Aspekte in der „Einen Welt“ in den Blick zu nehmen sind. Die in den Richtlinien aufgeführten Inhalte, die u. a. auch den Themenbereich Umweltverschmut- zung abdecken (z. B. Vergleichen von Abfallkonzepten und Vermarktungsstrategien [Kauf von regionalen Produkten]; Problematik des weltweiten Mülltourismus; Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu konsequenter Mülltrennung), sind mit jeweils ange- messenen didaktisch-methodischen Instrumentarien von den Lehrerinnen und Lehrern aller Schulen altersgerecht umzusetzen. Im Themenbereich „Nachhaltige Entwicklung als Leitlinie der Wirtschaft“ wird zudem angeregt, mit Schülerinnen und Schülern eine Ökobilanz beispielsweise anhand eines Vergleichs von Papiersorten durchzuführen. Diese Richtlinien finden auch bei der Erstellung von Lehrplänen Beachtung. Im neu- en LehrplanPLUS (abrufbar unter https://www.lehrplanplus.bayern.de/) ist BNE als schulart- und fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel aufgenommen. Auf diese Weise wird eine umfassende Behandlung des Themenbereichs über alle Fächer, Jahrgangsstufen und Schularten hinweg angestrebt.",
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            "content": "Drucksache 18/3400                 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                             Seite 3/4 Entsprechende Lernziele und Kompetenzerwartungen sind in den Lehrplänen der einschlägigen Fächer verankert. Die Vermittlung entsprechender Inhalte mit dem Ziel, gerade junge Menschen zu einem nachhaltigen Lebensstil zu befähigen, erfolgt zuallererst im Unterricht. Um das fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel BNE zu erreichen, muss es jedoch auch immer wieder Gelegenheiten geben, projektorientiert zu arbeiten, außerschuli- sche Experten einzubeziehen und v. a. die Schülerinnen und Schüler selbst aktiv wer- den zu lassen. Aus diesem Grund findet an den bayerischen Schulen jährlich in der 42. Kalenderwoche eine „Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit“ statt, die die Schu- len selbstständig gestalten. Themen der vergangenen Jahre waren hier u. a. „Ressour- censchonung“ und „Nachhaltige Lebensstile“. Auch in diesem Zusammenhang haben sich viele Schulen intensiv mit den Themen „Mülltrennung“ und „Recycling“ beschäftigt. Dieses Jahr läuft die Aktionswoche unter dem Motto „#klima“. Um im Bereich der schulischen Gesundheitsförderung einen neuen Impuls zu setzen, wird seit 2017 das Landesprogramm für die gute gesunde Schule Bayern, für das das StMUK federführend zuständig ist, überarbeitet. Die Ausschreibung des neuen Kon- zepts erfolgt Anfang des Schuljahres 2019/2020. Die „gute gesunde Schule Bayern“ soll eine Auszeichnung sein, um die sich alle bayerischen Schulen bewerben können. Sie müssen dazu innerhalb eines Schuljahres mindestens zwei Projekte aus dem Bereich der Gesundheitsförderung durchführen und dokumentieren. Von den teilnehmenden Schulen kann hierbei u. a. das Thema „gesunde Ernährung“ (z. B. nachhaltige Gestal- tung der Schulverpflegung, nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln) aufgegriffen wer- den. Innerhalb des Programms können die Schulen damit je nach schulspezifischer Situation bzw. ermitteltem Handlungsbedarf eigene Schwerpunkte setzten. Die konkrete Ausgestaltung der Inhalte sowie die Umsetzung der Ziele der BNE im Unterricht liegen im pädagogischen Ermessen der jeweiligen Lehrkraft. Über die Einfüh- rung von schulischen Projekten sowie die Teilnahme an über den regulären Unterricht hinausgehenden Programmen entscheidet im Sinne der eigenverantwortlichen Schule die jeweilige Schulleitung vor Ort. So finden beispielsweise Müllsammelaktionen bereits seit Jahren an sehr vielen Schulen statt, sowohl punktuell während oder am Ende des Schuljahres als auch kontinuierlich z. B. nach den Pausen. Ebenso beschäftigen sich die meisten der an zahlreichen Schulen eingerichteten Umweltgruppen, in denen sich Schülerinnen und Schüler unter Leitung einer Lehrkraft oder mehrerer Lehrkräfte über den Unterricht hinaus engagieren, mit schulischen Mülltrennungskonzepten. In Bezug auf den Papiereinsatz an den bayerischen Schulen weist das StMUK schon seit Langem auf die vorrangige Verwendung von Recyclingpapier hin. Nach dem Bay- erischen Schulfinanzierungsgesetz liegt die Verantwortung für den Schulaufwand, der das Papier miteinschließt, jedoch grundsätzlich bei den zuständigen kommunalen Kör- perschaften. Die Organisation der Schulverpflegung erfolgt – wie zwischen dem Freistaat Bayern und den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt – einvernehmlich im Zusammen- wirken von Kommune, Schule und ggf. Kooperationspartnern vor Ort. Die Schulfamilie hat hierbei über das Schulforum Einfluss auf die Ausgestaltung des Verpflegungsan- gebots. Gemäß Art. 69 Abs. 4 BayEUG ist die Schulverpflegung im Einvernehmen mit dem Schulforum festzulegen. Die Entscheidung des Schulforums ist dann verbindliche Grundlage aller Vereinbarungen und Verträgen mit Verpflegungsanbietern. Mitglieder des Schulforums sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie drei von der Lehrer- konferenz gewählte Lehrkräfte, die oder der Elternbeiratsvorsitzende sowie zwei vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder, der Schülerausschuss und ein Vertreter des Sachaufwandsträgers.",
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