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"content": "18. Wahlperiode \b 20.10.2020 Drucksache 18/9818 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Horst Arnold, Annette Karl SPD vom 21.08.2020 Situation der Beschäftigten im Einzelhandel II Wir fragen die Staatsregierung: 1.1 Wie haben sich die Stundenlöhne der Beschäftigten im Einzelhandel in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte hier und bei allen weiteren Fragen Daten für jedes Jahr einzeln nennen sowie die Angaben so weit wie möglich nach Branchen und Ort des Handels ausdifferenzieren, das heißt – bezogen auf den Ort des Handels – neben dem stationären Einzelhandel bitte u. a. auch den Internet- bzw. Onlineeinzelhandel [E-Com- merce] in die Auflistung mit einbeziehen)?.......................................................... 2 1.2 Wie haben sich die Stundenlöhne der weiblichen Beschäftigten im Einzel- handel in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?.......................... 2 1.3 Wie haben sich die Stundenlöhne der männlichen Beschäftigten im Einzel- handel in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?.......................... 2 2.1 Wie hat sich die (absolute und relative) Zahl der Beschäftigten mit Tarif- bindung im Einzelhandel in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?............. 3 2.2 Wie hat sich die (absolute und relative) Zahl der Betriebe mit Tarifbindung im Einzelhandel in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?........................... 3 3.1 Wie haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Stundenlöhne der Beschäftigten mit Tarifbindung im Einzelhandel entwickelt?............................... 4 3.2 Wie haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Stundenlöhne der Beschäftigten ohne Tarifbindung im Einzelhandel entwickelt?............................ 4 4.1 Wie viele der im Einzelhandel sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten arbeiten im Niedriglohnsektor, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt?............................................ 4 4.2 Wie hat sich die Zahl der in Punkt 4.1 Beschäftigten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?...................................................................................... 4 4.3 Wie viele der in Punkt 4.1 genannten Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung?................................................................................ 4 5.1 Inwieweit hält die Staatsregierung es für erforderlich, Stundenlöhne, Tarif- bindung und Arbeitsbedingungen im Einzelhandel in Bayern zu verbessern?.... 4 5.2 Inwieweit hält die Staatsregierung es für erforderlich, die in Punkt 5.1 ge- nannten Faktoren insbesondere im Onlineeinzelhandel zu verbessern?............ 4 5.3 Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung daran anknüpfend (bezogen auf 5.1 und 5.2) ggf. bereits ergriffen?................................................. 4 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
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"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116225/",
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"content": "Drucksache 18/9818 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 2/5 Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 18.09.2020 1.1 Wie haben sich die Stundenlöhne der Beschäftigten im Einzelhandel in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte hier und bei allen weiteren Fragen Daten für jedes Jahr einzeln nennen sowie die Angaben so weit wie möglich nach Branchen und Ort des Handels ausdifferenzieren, das heißt – bezogen auf den Ort des Handels – neben dem stationären Einzel- handel bitte u. a. auch den Internet- bzw. Onlineeinzelhandel [E-Commerce] in die Auflistung mit einbeziehen)? 1.2 Wie haben sich die Stundenlöhne der weiblichen Beschäftigten im Einzel- handel in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 1.3 Wie haben sich die Stundenlöhne der männlichen Beschäftigten im Einzel- handel in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Die im Rahmen der Fragen 1.1 bis 1.3 erfragten Angaben zur Entwicklung des durch- schnittlichen Bruttostundenlohns der Beschäftigten im Einzelhandel in Bayern für den Zeitraum 2010–2019 – sowohl insgesamt als auch für Frauen und Männer – können der nachfolgenden Darstellung 1 entnommen werden. Darstellung 1: \u0007Entwicklung des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes im Einzel- handel nach Beschäftigungsumfang und Geschlecht in Bayern 2010–2019 (in Euro) Entwicklung des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes im Einzelhandel (Wirtschaftszweig G47) in Bayern 2010–2019 (in Euro) vollzeit- und teilzeitbeschäftigt vollzeitbeschäftigt Jahr ohne ohne insgesamt insgesamt Sonderzahlungen Sonderzahlungen Insgesamt 2010 15,66 14,39 16,59 15,21 2011 16,01 14,72 16,97 15,56 2012 17,35 15,91 18,60 16,99 2013 17,23 15,81 18,38 16,79 2014 (16,47) (15,43) (17,74) (16,64) 2015 16,85 15,64 18,15 16,78 2016 17,86 16,52 19,38 17,85 2017 17,71 16,48 (19,30) 17,89 2018 (19,60) (17,83) (21,51) (19,38) 2019 (19,77) (18,30) (21,63) (19,91) Frauen 2010 14,24 13,11 14,62 13,43 2011 14,45 13,34 14,80 13,63 2012 15,15 13,97 15,87 14,54 2013 15,40 14,22 16,00 14,75 2014 15,06 14,11 (15,84) (14,92) 2015 15,41 14,39 16,36 15,24 2016 16,07 15,01 17,08 15,92 2017 16,24 15,13 (17,64) 16,34 2018 17,86 16,42 (19,56) (17,83) 2019 17,83 16,64 (19,33) (17,96)",
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"content": "Drucksache 18/9818 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 3/5 Entwicklung des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes im Einzelhandel (Wirtschaftszweig G47) in Bayern 2010–2019 (in Euro) vollzeit- und teilzeitbeschäftigt vollzeitbeschäftigt Jahr ohne ohne insgesamt insgesamt Sonderzahlungen Sonderzahlungen Männer 2010 18,33 16,79 18,58 17,01 2011 18,88 17,26 19,17 17,51 2012 20,75 18,91 21,10 19,23 2013 20,38 18,53 (20,76) (18,84) 2014 (19,10) (17,88) (19,58) (18,32) 2015 19,35 17,81 19,86 18,25 2016 (21,01) (19,19) (21,69) (19,78) 2017 (19,67) (18,28) (20,61) (19,12) 2018 (22,97) (20,55) / (21,01) 2019 (23,24) (21,28) (23,89) (21,83) () Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann / keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug Quelle: Landesamt für Statistik nach der vierteljährlichen Verdiensterhebung Hinsichtlich näherer Erläuterungen zu den Daten bzw. zur Datenquelle wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage betreffend „Stundenlöhne in Bayern“ vom 24. Juli 2020 sowie auf die Vorbemerkungen der Veröffentlichungsreihe „Verdienste und Arbeitszeiten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich“ des Landesamtes für Statistik verwiesen, abrufbar unter www.statistik.bayern.de/statistik/preise_verdienste/verdienste/. 2.1 Wie hat sich die (absolute und relative) Zahl der Beschäftigten mit Tarif- bindung im Einzelhandel in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 2.2 Wie hat sich die (absolute und relative) Zahl der Betriebe mit Tarifbindung im Einzelhandel in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Die Entwicklung der Anzahl und des Anteils von Betrieben sowie Beschäftigten in Be- trieben mit Tarifvertrag in der Branche Handel und Verkehr in Bayern zwischen 2010 und 2019 findet sich in nachfolgender Darstellung 2. Die Branche Handel und Reparatur umfasst neben der Sparte Einzelhandel und Tankstellen auch Großhandel und Handels- vermittlung sowie Kfz-Reparatur und Kfz-Handel. Eine Unterteilung ist nicht möglich. Darstellung 2: \u0007Entwicklung der Anzahl und des Anteils von Betrieben und Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag der Branche Handel und Reparatur in Bay- ern 2010–2019 Entwicklung der Anzahl und des Anteils von Betrieben und Beschäftigten in B etrieben mit Tarifvertrag der Branche Handel und Reparatur in Bayern 2010 bis 2019 (in Tausend und Prozent) Beschäftigte in Betrieben Betriebe mit Tarifvertrag mit Tarifvertrag Jahr Anzahl Anteil Anzahl Anteil (in Tausend) (in Prozent) (in Tausend) (in Prozent) 2010 20 28 511 53 2011 15 22 369 40 2012 16 22 388 43 2013 17 24 403 43 2014 17 24 369 39 2015 12 18 320 34 2016 10 14 313 34",
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"content": "Drucksache 18/9818 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 4/5 Entwicklung der Anzahl und des Anteils von Betrieben und Beschäftigten in B etrieben mit Tarifvertrag der Branche Handel und Reparatur in Bayern 2010 bis 2019 (in Tausend und Prozent) Beschäftigte in Betrieben Betriebe mit Tarifvertrag mit Tarifvertrag Jahr Anzahl Anteil Anzahl Anteil (in Tausend) (in Prozent) (in Tausend) (in Prozent) 2017 10 14 297 34 2018 11 15 263 27 2019 11 16 267 25 Quelle: INIFES, Internationales Institut für Empirische Sozialökonomie gGmbH, Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern, repräsentative Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels, diverse Ausgaben 3.1 Wie haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Stundenlöhne der Be- schäftigten mit Tarifbindung im Einzelhandel entwickelt? 3.2 Wie haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Stundenlöhne der Be- schäftigten ohne Tarifbindung im Einzelhandel entwickelt? 4.1 Wie viele der im Einzelhandel sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten arbeiten im Niedriglohnsektor, der unterhalb von zwei Dritteln des nationa- len Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt? 4.2 Wie hat sich die Zahl der in Punkt 4.1 Beschäftigten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 4.3 Wie viele der in Punkt 4.1 genannten Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung? Zu den Fragen 3.1 bis 4.3 liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. 5.1 Inwieweit hält die Staatsregierung es für erforderlich, Stundenlöhne, Tarif- bindung und Arbeitsbedingungen im Einzelhandel in Bayern zu verbessern? 5.2 Inwieweit hält die Staatsregierung es für erforderlich, die in Punkt 5.1 ge- nannten Faktoren insbesondere im Onlineeinzelhandel zu verbessern? 5.3 Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung daran anknüpfend (bezogen auf 5.1 und 5.2) ggf. bereits ergriffen? Auskömmliche Löhne und faire Arbeitsbedingungen sind für die Staatsregierung zen- trale Anliegen. Dies gilt insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen wie dem Einzelhandel. Ebenso ist eine möglichst hohe Tarif- bindung wünschenswert. Flächentarifverträge mit hoher Tarifbindung bieten Gewähr für angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen. Ein Rückgang der Tarifbindung ist deshalb zu bedauern. Der Staat gibt – durch die Arbeitsgesetze (Bundesrecht) – aber grundsätzlich nur die Rahmenbedingungen für die Ordnung des Arbeitslebens vor. Für Beschäftigte im Einzelhandel gilt insofern wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das gesamte Arbeits- und Arbeitsschutzrecht. Innerhalb des staatlich vorgegebenen Rahmens ist es allein Aufgabe der Tarif- und Arbeitsvertragsparteien, die Arbeitsbeziehungen zu regeln (Tarifautonomie, Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz). Das Aushandeln von Löhnen und Arbeitsbedingungen liegt des- halb vorrangig in den Händen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Die Staatsregierung achtet und wahrt die durch das Grundgesetz geschützten Freiräume der Sozialpartner. Einer Einflussnahme und Einmischung des Staates in diesen Auto- nomiebereich steht der Grundsatz der staatlichen Neutralität entgegen. Gleiches gilt für die Entscheidung der Arbeitgeber oder Beschäftigten, einem tarif- schließenden Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft beizutreten oder fernzu- bleiben. Es ist originäre Aufgabe der Tarifvertragsparteien selbst, ihre Attraktivität und Funktionsfähigkeit – insbesondere durch interessengerechte und ausgewogene Tarif- abschlüsse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zu steigern und auf eine Erhöhung des Organisationsgrads hinzuwirken.",
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"content": "Drucksache 18/9818 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 5/5 Die Staatsregierung ist insoweit auf Appelle beschränkt und nutzt diese Möglichkeit auch immer wieder, um gerade in den systemrelevanten Tätigkeiten für eine bessere Bezahlung zu werben. Um eine möglichst breite Geltung von Flächentarifverträgen zu erreichen, unter- stützt die Staatsregierung – bei Antragsstellung durch beide Tarifpartner und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sowie nach Abwägung der betroffenen Rechtsposi- tionen und Interessen – grundsätzlich die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifver- trägen.",
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