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            "content": "Drucksache 18/9818                               Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                              \b                               Seite 4/5 Entwicklung der Anzahl und des Anteils von Betrieben und Beschäftigten in B                                         ­ etrieben mit Tarifvertrag der Branche Handel und Reparatur in Bayern 2010 bis 2019 ­­ (in Tausend und Prozent) Beschäftigte in Betrieben Betriebe mit Tarifvertrag mit Tarifvertrag Jahr Anzahl                          Anteil                   Anzahl                         Anteil (in Tausend)                     (in Prozent)              (in Tausend)                  (in Prozent) 2017                      10                              14                       297                            34 2018                      11                              15                       263                            27 2019                      11                              16                       267                            25 Quelle: INIFES, Internationales Institut für Empirische Sozialökonomie gGmbH, Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern, repräsentative Analysen auf Basis des IAB-Betriebspanels, diverse Ausgaben 3.1       Wie haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Stundenlöhne der Be- schäftigten mit Tarifbindung im Einzelhandel entwickelt? 3.2       Wie haben sich in den vergangenen zehn Jahren die Stundenlöhne der Be- schäftigten ohne Tarifbindung im Einzelhandel entwickelt? 4.1       Wie viele der im Einzelhandel sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten arbeiten im Niedriglohnsektor, der unterhalb von zwei Dritteln des nationa- len Medianbruttolohns aller Vollzeitbeschäftigten liegt? 4.2       Wie hat sich die Zahl der in Punkt 4.1 Beschäftigten in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 4.3       Wie viele der in Punkt 4.1 genannten Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung? Zu den Fragen 3.1 bis 4.3 liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. 5.1       Inwieweit hält die Staatsregierung es für erforderlich, Stundenlöhne, Tarif- bindung und Arbeitsbedingungen im Einzelhandel in Bayern zu verbessern? 5.2       Inwieweit hält die Staatsregierung es für erforderlich, die in Punkt 5.1 ge- nannten Faktoren insbesondere im Onlineeinzelhandel zu verbessern? 5.3       Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung daran anknüpfend (bezogen auf 5.1 und 5.2) ggf. bereits ergriffen? Auskömmliche Löhne und faire Arbeitsbedingungen sind für die Staatsregierung zen- trale Anliegen. Dies gilt insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen wie dem Einzelhandel. Ebenso ist eine möglichst hohe Tarif- bindung wünschenswert. Flächentarifverträge mit hoher Tarifbindung bieten Gewähr für angemessene Löhne und Arbeitsbedingungen. Ein Rückgang der Tarifbindung ist deshalb zu bedauern. Der Staat gibt – durch die Arbeitsgesetze (Bundesrecht) – aber grundsätzlich nur die Rahmenbedingungen für die Ordnung des Arbeitslebens vor. Für Beschäftigte im Einzelhandel gilt insofern wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das gesamte Arbeits- und Arbeitsschutzrecht. Innerhalb des staatlich vorgegebenen Rahmens ist es allein Aufgabe der Tarif- und Arbeitsvertragsparteien, die Arbeitsbeziehungen zu regeln (Tarifautonomie, Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz). Das Aushandeln von Löhnen und Arbeitsbedingungen liegt des- halb vorrangig in den Händen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Die Staatsregierung achtet und wahrt die durch das Grundgesetz geschützten Freiräume der Sozialpartner. Einer Einflussnahme und Einmischung des Staates in diesen Auto- nomiebereich steht der Grundsatz der staatlichen Neutralität entgegen. Gleiches gilt für die Entscheidung der Arbeitgeber oder Beschäftigten, einem tarif- schließenden Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft beizutreten oder fernzu- bleiben. Es ist originäre Aufgabe der Tarifvertragsparteien selbst, ihre Attraktivität und Funktionsfähigkeit – insbesondere durch interessengerechte und ausgewogene Tarif- abschlüsse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zu steigern und auf eine Erhöhung des Organisationsgrads hinzuwirken.",
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