GET /api/v1/document/116251/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116251/?format=api",
    "id": 116251,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/116251-verpflichtung-von-laboren-zur-veroffentlichung-der-anzahl-durchgefuhrter-corona-testungen/",
    "title": "Verpflichtung von Laboren zur Veröffentlichung der Anzahl durchgeführter Corona-Testungen",
    "slug": "verpflichtung-von-laboren-zur-veroffentlichung-der-anzahl-durchgefuhrter-corona-testungen",
    "description": "",
    "published_at": "2020-12-23T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/7e/79/e47e791e7d0a46659f2cee1c76e1564f/9c36c2e7309ae04b7b427d7a1c5e1b88f1c32eea.pdf",
    "file_size": 484903,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/7e/79/e47e791e7d0a46659f2cee1c76e1564f/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/7e/79/e47e791e7d0a46659f2cee1c76e1564f/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0011151.pdf",
        "title": "Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerd Mannes AfD vom 11.10.2020 Verpflichtung von Laboren zur Veröffentlichung der Anzahl durchgeführter Corona-Testungen",
        "author": "",
        "_tables": [],
        "creator": "Adobe InDesign 15.1 (Windows)",
        "subject": null,
        "producer": "Adobe PDF Library 15.0",
        "publisher": "",
        "reference": "18/11151",
        "foreign_id": "",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": ""
    },
    "uid": "e47e791e-7d0a-4665-9f2c-ee1c76e1564f",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "18"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=116251",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2025-04-03 09:02:36.220306+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116251/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "18. Wahlperiode \b                                                                                   23.12.2020  Drucksache                       18/11151 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerd Mannes AfD vom 11.10.2020 Verpflichtung von Laboren zur Veröffentlichung der Anzahl durchgeführter Corona-Testungen Die Positivquote aller durchgeführten Corona-Testungen hängt von der Anzahl der durchgeführten Tests ab. Hierfür ist es erforderlich, dass alle Labore die Gesamtzahl der durchgeführten Tests an die Behörden, vor allem an das Robert Koch-Institut (RKI), weiterleiten. Wird von einem Labor nur die Anzahl an positiven Testergebnissen, nicht aber die vollständige Anzahl der durchgeführten Tests weitergemeldet, verfälscht das die Positivquote des RKI nach oben und erweckt damit fälschlicherweise den Anschein steigender Infektionszahlen. Ich frage die Staatsregierung: 1.\t\t      Sind nach Kenntnis der Staatsregierung alle Labore, die Corona-Testungen in Deutschland bzw. im Freistaat Bayern durchführen, dazu verpflichtet, die Anzahl der von ihnen durchgeführten Tests vollständig weiterzumelden?.......... 2 2.\t\t      Ist es nach Kenntnis der Staatsregierung bereits vorgekommen, dass La- bore keine oder nicht die vollständige Anzahl an durchgeführten Corona- Testungen an das RKI weitergemeldet haben?................................................... 2 3.\t\t      Ist es nach Kenntnis der Staatsregierung bereits vorgekommen, dass die Positivquote des RKI durch mangelnde Weitermeldung der Test-Anzahl durch einzelne Labore fälschlicherweise nach oben getrieben wurde?.............. 2 4.\t\t      Wie überprüft die Staatsregierung, ob alle Labore die vollständige Anzahl an durchgeführten Testungen zusammen mit der Anzahl an positiven Test- ergebnissen vollständig weitermelden?............................................................... 2 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/7e/79/e47e791e7d0a46659f2cee1c76e1564f/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116251/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 18/11151               Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode       \b                   Seite 2/2 Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 04.11.2020 1.\t\t  Sind nach Kenntnis der Staatsregierung alle Labore, die Corona-Testungen in Deutschland bzw. im Freistaat Bayern durchführen, dazu verpflichtet, die Anzahl der von ihnen durchgeführten Tests vollständig weiterzumelden? 2.\t\t  Ist es nach Kenntnis der Staatsregierung bereits vorgekommen, dass La- bore keine oder nicht die vollständige Anzahl an durchgeführten Corona- Testungen an das RKI weitergemeldet haben? 3.\t\t  Ist es nach Kenntnis der Staatsregierung bereits vorgekommen, dass die Positivquote des RKI durch mangelnde Weitermeldung der Test-Anzahl durch einzelne Labore fälschlicherweise nach oben getrieben wurde? 4.\t\t  Wie überprüft die Staatsregierung, ob alle Labore die vollständige Anzahl an durchgeführten Testungen zusammen mit der Anzahl an positiven Test- ergebnissen vollständig weitermelden? Dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) liegen keine Erkenntnisse zu den Meldungen der Labore vor, die Corona-Testungen in Deutschland außerhalb Bayerns durchführen. Labore im Freistaat Bayern sind per Allgemeinverfügung des StMGP Az. GZ6a- G8000-2020/122-78 vom 17. März 2020 verpflichtet, die Gesamtzahl der am jeweiligen Tag untersuchten Abstriche und Proben sowie die Anzahl der positiven und negativen Befunde tagesaktuell an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu melden. Eine entsprechende Meldeverpflichtung an das RKI ist nicht bekannt. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat keine Kenntnis von Fällen, in denen Labore in Bayern nicht die vollständige Anzahl an durchgeführten Testungen zu- sammen mit der Anzahl an positiven Testergebnissen gemeldet hätten. Hinweisen auf etwaige Unregelmäßigkeiten würde selbstverständlich umgehend nachgegangen. An- lasslose Kontrollen zur Überprüfung des Meldeverhaltens der Labore sind indes nicht vorgesehen.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/7e/79/e47e791e7d0a46659f2cee1c76e1564f/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}