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"content": "18. Wahlperiode \b 01.04.2021 Drucksache 18/13956 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Toni Schuberl, Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2020 Kontrollen von Containern auf der Donau II Im Dezember 2020 wurde in Österreich ein Container mit Waffen, Munition und Spreng- stoff gefunden. Mit diesen Waffen sollte laut österreichischem Innenminister eine rechtsradikale Miliz in Deutschland aufgebaut werden. Bereits am 28.05.2019 stellten die Abgeordneten Katharina Schulze und Toni Schuberl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eine Anfrage zur Kontrolle von Containern und leiteten ihre Anfrage folgendermaßen ein: „Gerade Schiffscontainer ermöglichen den Transport einer großen Menge an Waf- fen, Drogen oder Ähnlichem über weite Distanzen. Eine regelmäßige Kontrolle der- selben ist deshalb stichpunktartig unerlässlich.“ (Drs. 18/3434). Die Staatsregierung erklärte, dass sie keine Ahnung davon habe, wie viele Container in Bayern kontrolliert werden. Bereits zuvor war eine Anfrage zu Kontrollen von Containern vom 11.04.2019 (Drs. 18/2092) mangelhaft beantwortet worden. Die Unwissenheit der Staatsregierung in diesem Bereich ist ein Sicherheitsrisiko, das, wie sich gezeigt hat, auch staatsgefährdend sein kann. Diese muss durch eine klare Strategie ersetzt werden, wie im Rahmen der Schleierfahndung auch grenzüber- schreitend transportierte Schiffscontainer planmäßig kontrolliert werden können. Wir fragen die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Container, die auf der Donau transportiert worden sind, wurden in den letzten beiden Jahren beim Be-, Um- oder Entladen kontrolliert? \b 2 1.2 Wie viele Kontrollen von Containern sind den zuständigen Polizeidienst- stellen noch in Erinnerung (falls diese Kontrollen nicht statistisch erfasst und damit nicht lückenlos wiedergegeben werden können)? \b 2 1.3 Wurden bei den Kontrollen auch als „leer“ deklarierte Container kontrolliert? \b 2 2.1 Wie viele Container, die auf der Donau transportiert worden sind, wurden in den letzten zwei Jahren kontrolliert, während sie an Land lagerten? \b 2 2.2 Wie viele Kontrollen von an Land lagernden Containern sind den zuständigen Polizeidienststellen noch in Erinnerung (falls diese Kontrollen nicht statis- tisch erfasst und damit nicht lückenlos wiedergegeben werden können)? \b 2 2.3 Wurden bei den Kontrollen auch als „leer“ deklarierte Container kontrolliert? \b 2 3.1 Welche Ergebnisse brachten diese Kontrollen durch die bayerische Polizei jeweils (bitte einzeln auflisten)? \b 3 3.2 Welche Ergebnisse brachten nach Kenntnis der Staatsregierung Kontrol- len von Bundesbehörden in Bayern (bitte einzeln auflisten, sofern keine vollständige Aufzählung möglich ist, nur diejenigen aufführen, von denen Kenntnis besteht)? \b 3 3.3 Welche grenzüberschreitenden Fahndungserfolge bei grenzüberschreitend transportierten Schiffscontainern sind in den letzten fünf Jahren erfolgt, ins- besondere in Zusammenarbeit mit österreichischen Sicherheitsbehörden (bitte einzeln auflisten)? \b 3 4.1 Erkennt nun auch die Staatsregierung eine Gefahr für die öffentliche Sicher- heit durch illegalen Waffentransport in Schiffscontainern? \b 3 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/ abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/ zur Verfügung.",
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"content": "Drucksache 18/13956 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 2/4 4.2 Welche Erkenntnisse haben – nach Kenntnis der Staatsregierung – aus- ländische Sicherheitsbehörden über Ausmaß und Häufigkeit illegalen Waffenschmuggels per Schiffscontainer? \b 3 5.1 Wie genau sieht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicher- heitsbehörden bei der Kontrolle von grenzüberschreitend transportierten Schiffscontainern aus? \b 4 5.2 Welche Strategie hat die Staatsregierung, um im Rahmen der Schleier- fahndung grenzüberschreitend transportierte Schiffscontainer zu kontrol- lieren? \b 4 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 18.02.2021 1.1 Wie viele Container, die auf der Donau transportiert worden sind, wurden in den letzten beiden Jahren beim Be-, Um- oder Entladen kontrolliert? 1.2 Wie viele Kontrollen von Containern sind den zuständigen Polizeidienst- stellen noch in Erinnerung (falls diese Kontrollen nicht statistisch erfasst und damit nicht lückenlos wiedergegeben werden können)? 1.3 Wurden bei den Kontrollen auch als „leer“ deklarierte Container kontrol- liert? Ein Containerumschlag findet in Bayern auf der Donau lediglich in den Häfen Regens- burg und Kelheim und nur in geringem Umfang statt. Laut Mitteilung der zuständigen Hafenverwaltungen wurden in beiden Häfen im Jahr 2019 lediglich vier beladene Schiffs- container umgeschlagen. Im Jahr 2020 wurde kein Containerumschlag registriert. Überseecontainer, welche auf Binnenschiffe umgeladen werden, sind regelmäßig luftdicht verschlossen und werden zur Schädlingsbekämpfung begast. Diese Container können nur mit einem speziellen Prüfgerät vorab getestet werden. Wegen der grund- sätzlichen Zuständigkeit des Zolls für die Kontrolle eingeführter Waren und der ge- ringen Menge transportierter Container werden diese Prüfgeräte bei der Bayerischen Polizei nicht vorgehalten. In den Jahren 2019 und 2020 wurden keine auf der Donau transportierten Container beim Be-, Um- oder Entladen kontrolliert. 2.1 Wie viele Container, die auf der Donau transportiert worden sind, wurden in den letzten zwei Jahren kontrolliert, während sie an Land lagerten? 2.2 Wie viele Kontrollen von an Land lagernden Containern sind den zuständigen Polizeidienststellen noch in Erinnerung (falls diese Kontrollen nicht statis- tisch erfasst und damit nicht lückenlos wiedergegeben werden können)? 2.3 Wurden bei den Kontrollen auch als „leer“ deklarierte Container kontrol- liert? Die Kontrolle von Containern im grenzüberschreitenden Warenverkehr liegt, wie zu Fragenblock 1 erwähnt, in der Zuständigkeit des Zolls. Die Lagerung von Containern in den Hafenbereichen Regensburg und Kelheim ist nicht nach Verkehrsträgern getrennt, sodass nach der Abladung grundsätzlich keine Unterscheidung mehr getroffen werden kann. Polizeiliche Kontrollen von im Hafen ge- lagerten Containern sind nur möglich, sofern hinreichende Verdachtsmomente vorlie- gen. Kontrollen von an Land lagernden Containern fanden nicht statt.",
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"content": "Drucksache 18/13956 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 3/4 3.1 Welche Ergebnisse brachten diese Kontrollen durch die bayerische Polizei jeweils (bitte einzeln auflisten)? Es darf auf die Antworten zu den Fragenblöcken 1 und 2 verwiesen werden. 3.2 Welche Ergebnisse brachten nach Kenntnis der Staatsregierung Kontrol- len von Bundesbehörden in Bayern (bitte einzeln auflisten, sofern keine vollständige Aufzählung möglich ist, nur diejenigen aufführen, von denen Kenntnis besteht)? Auskünfte zu Maßnahmen, welche von Bundesbehörden durchgeführt werden, können seitens der Staatsregierung nicht gegeben werden. 3.3 Welche grenzüberschreitenden Fahndungserfolge bei grenzüberschreitend transportierten Schiffscontainern sind in den letzten fünf Jahren erfolgt, insbesondere in Zusammenarbeit mit österreichischen Sicherheitsbehörden (bitte einzeln auflisten)? Der in der Anfrage thematisierte Fahndungserfolg gründet auf Feststellungen öster- reichischer Sicherheitsbehörden, zu welchem, aufgrund derzeit noch laufender Er- mittlungen keine Angaben gemacht werden können. Aufgrund der bereits erwähnten geringen quantitativen Bedeutung des Transports von Schiffscontainern auf der Donau und der grundsätzlichen Zuständigkeit der Bun- desbehörden für Kontrollen im grenzüberschreitenden Warenverkehr liegen darüber hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor. 4.1 Erkennt nun auch die Staatsregierung eine Gefahr für die öffentliche Sicher- heit durch illegalen Waffentransport in Schiffscontainern? Illegale Waffentransporte stellen grundsätzlich und unabhängig von der Wahl des Be- förderungsmittels eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Auf die Antworten des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz vom 22.01.2020 und 01.09.2020 jeweils zu Frage 8 der Schriftlichen Anfragen der Abgeordneten Toni Schuberl und Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 10.12.2019 und 29.07.2020 wird verwiesen (vgl. Drs. 18/5777 vom 20.03.2020 und 18/9626 vom 16.10.2020) 4.2 Welche Erkenntnisse haben – nach Kenntnis der Staatsregierung – aus- ländische Sicherheitsbehörden über Ausmaß und Häufigkeit illegalen Waffenschmuggels per Schiffscontainer? Auskünfte zu Erkenntnissen ausländischer Sicherheitsbehörden können vonseiten der Staatsregierung nicht gegeben werden. Ungeachtet dessen ist grundsätzlich festzuhalten, dass bei grenzüberschreitenden Aktivitäten der Informationsaustausch im Polizeibereich im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit erfolgt. Die Bayerische Polizei ist im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und rechtlichen Möglichkeiten aktiver Teil dieses Zusammenspiels der Sicherheitsbe- hörden. Im Mittelpunkt steht der Informationsaustausch mit den ausländischen Sicher- heitsbehörden. Dies geschieht u. a. im Rahmen regelmäßig stattfindender Arbeitsbe- sprechungen mit den Sicherheitsbehörden des angrenzenden europäischen Auslands. Sofern sich im Rahmen der in Bayern geführten Auswertungen und Ermittlungen Bezüge ins Ausland ergeben, werden diese Informationen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten regelmäßig dem Landeskriminalamt (BLKA) zur Weiterleitung an das für diese Belange zuständige Bundeskriminalamt (BKA), welches als nationale Zentral- stelle fungiert, übermittelt und von dort den ausländischen Behörden zur Verfügung gestellt. Auch in umgekehrter Richtung werden Informationen von ausländischen Be- hörden der Bayerischen Polizei für ihren Aufgabenbereich zur Verfügung gestellt.",
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"content": "Drucksache 18/13956 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 4/4 Für die fallunabhängige und fallbezogene Zusammenarbeit existieren jeweils spe- ziell eingerichtete Kanäle zum Informationsaustausch, beispielsweise über Europol so- wie ggf. Interpol oder über das Verbindungsbeamtennetzwerk des BKA. 5.1 Wie genau sieht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicher- heitsbehörden bei der Kontrolle von grenzüberschreitend transportierten Schiffscontainern aus? Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erfolgt auf Basis von zwischenstaatlichen Verträgen (z. B. Deutsch-Österreichischer Polizeivertrag) und Vorschriften (z. B. ADN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen). Schiffskontrollen werden sowohl im täglichen Dienst als auch lageangepasst im Rahmen von geplanten Kontrollaktionen durch Polizei- aber auch Zollkräfte sowohl auf nationaler als auch auf staatenübergreifender Ebene durch- geführt. Über die jeweiligen zuständigen Stellen und Behörden der beteiligten Staa- ten erfolgt auch im Rahmen der täglichen Lagearbeit regelmäßig ein Erfahrungs- und Informationsaustausch. Bei konkreten Hinweisen auf bevorstehende oder begangene Straftaten in Zusam- menhang mit Seecontainern i. S. des IMDG-Codes (Beförderungsvorschrift für gefähr- liche Güter im Seeschiffsverkehr) finden diese Kontrollen aufgrund des europäischen Zollregimes soweit möglich bereits im Vorfeld an den EU-Außengrenzen statt. Beim Transport von Containern im Binnenbereich (auch ohne Zollverplombung) unterliegen diese dem freien Warenverkehr innerhalb der EU und können nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts einer Kontrolle unterzogen werden. Die Zuständigkeiten liegen hier grundsätzlich bei den Bundesbehörden (Wasserstraßen- und Schiffsverwaltung, Zoll, Bundespolizei). Ergänzend darf auf die Antwort zu Frage 4.2 verwiesen werden. 5.2 Welche Strategie hat die Staatsregierung, um im Rahmen der Schleier- fahndung grenzüberschreitend transportierte Schiffscontainer zu kontrol- lieren? Die Schleierfahndung wurde als Ausgleich für den durch das Schengener Durchführungs- übereinkommen bedingten Abbau der Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen eingeführt. In diesem Zusammenhang finden Schleierfahndungsmaßnahmen i. S. des Polizeiaufgabengesetzes vorwiegend auf landgebundenen Verkehrswegen und -anlagen statt und dienen primär der Kontrolle reisender Personen. Unabhängig davon wurde im Rahmen der „Europäischen Strategie für die Donau- region“ (EUSDR), an welcher sich die Staatsregierung aktiv in allen Themenfeldern beteiligt, im November 2016 die „Nationale Kontaktstelle zur Bekämpfung von Krimi- nalität auf Wasserstraßen“ beim BLKA eingerichtet. Diese übernimmt die Koordination für Maßnahmen, die der Vereinheitlichung, der Harmonisierung und der Digitalisierung von Schiffskontrollen auf der Donau dienen. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise in Abstimmung mit allen beteiligten Staaten der EUSDR ein Praxishandbuch erarbeitet. Dieses ermöglicht eine sog. „good practice“ (eingespielte Verfahren und Grundsätze) sowohl für Kontrollkräfte als auch für die betroffenen Schiffsführer und Transportunternehmen in transparenter und leicht verständlicher Weise. Zur tatsachenbedingten Unmöglichkeit der Kontrolle von Schiffscontainern während des Transportes wird auf die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration nach Einbeziehung des Polizeipräsidiums Mittelfranken (Wasserschutzpoli- zei Zentralstelle Bayern) im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 14.05.2019 auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze und Toni Schuberl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 11.04.2019 verwiesen (Drs. 18/2092 vom 12.07.2019).",
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