HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116296/",
"id": 116296,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/116296-dna-reihentestung-in-regensburg/",
"title": "DNA-Reihentestung in Regensburg",
"slug": "dna-reihentestung-in-regensburg",
"description": "",
"published_at": "2021-05-28T00:00:00+02:00",
"num_pages": 3,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/3f/5a/83/3f5a83babe854024a3194b964979eb7d/6343823707630b660d19858d38031cf295ebe9f0.pdf",
"file_size": 451669,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/3f/5a/83/3f5a83babe854024a3194b964979eb7d/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/3f/5a/83/3f5a83babe854024a3194b964979eb7d/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0015075.pdf",
"title": "Schriftliche Anfrage Drs. 18/15075 des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.03.2021: DNA-Reihentestung in Regensburg",
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Adobe InDesign 15.0 (Macintosh)",
"subject": null,
"producer": "Adobe PDF Library 15.0",
"publisher": "",
"reference": "18/15075",
"foreign_id": "",
"publisher_url": ""
},
"uid": "3f5a83ba-be85-4024-a319-4b964979eb7d",
"data": {
"category": null,
"publisher": "",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "18"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=116296",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2021-06-14 10:43:44.233996+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116296/",
"number": 1,
"content": "18. Wahlperiode \b 28.05.2021 Drucksache 18/15075 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.03.2021 DNA-Reihentestung in Regensburg Nach der Vergewaltigung einer jungen Frau im November des vergangenen Jahrs im Donaupark im Westen Regensburgs konnte bislang trotz einer DNA-Spur und zahl- reichen Hinweisen aus der Bevölkerung noch kein Tatverdächtiger ermittelt werden. Im Februar 2021 hat daher das Polizeipräsidium Oberpfalz eine DNA-Reihenuntersu- chung nach § 81h Strafprozessordnung (StPO) in die Wege geleitet. Bei den ca. 200 vorgeladenen Männern handelt es sich nicht um Tatverdächtige. Laut einer Pressemit- teilung des Polizeipräsidiums vom 19.02.2021 hatten die zur Abgabe einer Speichel- probe aufgeforderten Männer in einem bestimmten Zeitraum einen Bezug zur näheren Umgebung der Tatorte (https://www.polizei.bayern.de/oberpfalz/news/presse/aktuell/ index.html/324837). Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie hat die Polizei den Kreis der 200 Personen, die zu einer DNA-Reihen- untersuchung aufgefordert wurden, bestimmt (bitte die zugrunde gelegten Kriterien genau angeben)? \b 2 1.2 Welche Art von Bezug, wie es in der Pressemitteilung vom 19.02.202 heißt, hatten die 200 Männer in dem Zeitraum zum Tatort? \b 2 1.3 Basiert die Auswahl der Personen auf einer Handyortung? \b 2 2.1 Auf welcher Datenbasis hat die Polizei die Kontaktdaten ermittelt, mit denen die 200 Personen zur freiwilligen DNA-Analyse aufgefordert wurden? \b 2 2.2 Aus welchen Datenbanken hat die Polizei die Kontaktdaten erlangt (bitte detailliert angeben)? \b 2 2.3 Ergeben sich die Kontaktdaten auch aus den Datenbanken der Ausländer- behörde? \b 2 3.1 Basiert die (engere) Auswahl aller kontaktierten ca. 200 Personen auf der Grundlage der mit der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums vom 19.02.2021 bekannt gemachten Personenbeschreibung (männlich; schwarzes, krauses Haar; dunkelhäutig; ca. 20 bis 35 Jahre alt etc.)? \b 3 3.2 Wenn ja, wie hat die Polizei das Vorliegen dieser äußeren Merkmale bei den kontaktierten Personen in Erfahrung gebracht? \b 3 4.\t\t Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Erlangung der Kontaktdaten aus den Datenbanken? \b 3 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/ abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/ zur Verfügung.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/3f/5a/83/3f5a83babe854024a3194b964979eb7d/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116296/",
"number": 2,
"content": "Drucksache 18/15075 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 2/3 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz vom 12.04.2021 1.1 Wie hat die Polizei den Kreis der 200 Personen, die zu einer DNA-Reihen- untersuchung aufgefordert wurden, bestimmt (bitte die zugrunde gelegten Kriterien genau angeben)? Die Kriterien für die Bestimmung des Personenkreises, der von der DNA-Reihenunter- suchung betroffen war, ergaben sich aus den vorhandenen Ermittlungserkenntnissen, wie beispielsweise der vorliegenden Personenbeschreibung, dem Wohnort und den Ergebnissen der Auswertung der Tatortfunkzelle. Detaillierte Auskünfte hierzu sind aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht möglich. 1.2 Welche Art von Bezug, wie es in der Pressemitteilung vom 19.02.202 heißt, hatten die 200 Männer in dem Zeitraum zum Tatort? Die eingeladenen Personen waren zu den relevanten Tatzeiten im Stadtgebiet Regens- burg, im Landkreis Regensburg oder in einem unmittelbar angrenzenden Landkreis wohnhaft. Zum genaueren Bezug, welchen die Personen zum Tatort aufweisen, können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskünfte erteilt werden. 1.3 Basiert die Auswahl der Personen auf einer Handyortung? Siehe Antwort zu Frage 1.1. Zu einem geringen Teil basiert die Auswahl der Personen auf einer Auswertung der Daten aus der Tatortfunkzelle. 2.1 Auf welcher Datenbasis hat die Polizei die Kontaktdaten ermittelt, mit denen die 200 Personen zur freiwilligen DNA-Analyse aufgefordert wurden? Die Daten stammen aus einer beim Regierungsbezirk Oberpfalz geführten Liste von Asylbewerbern, welche derzeit Privatwohnungen (exklusive ANKER-Einrichtungen, Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte) im Stadtgebiet Regens- burg bewohnen. Weitere Kontaktinformationen stammen aus den erhobenen Daten der Einwohnermeldebehörden. In diesem Zusammenhang stammen die meisten Daten aus einer Rasterfahndung. 2.2 Aus welchen Datenbanken hat die Polizei die Kontaktdaten erlangt (bitte detailliert angeben)? Vergleiche Antwort zu Frage 2.1. 2.3 Ergeben sich die Kontaktdaten auch aus den Datenbanken der Ausländer- behörde? Zur Informationsgewinnung erfolgte ein Abgleich der relevanten Personen mit den Daten- beständen des Ausländerzentralregisters. Eine unmittelbare Anfrage bei den Ausländer- behörden der Stadt bzw. des Landkreises Regensburg erfolgte nicht.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/3f/5a/83/3f5a83babe854024a3194b964979eb7d/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116296/",
"number": 3,
"content": "Drucksache 18/15075 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode \b Seite 3/3 3.1 Basiert die (engere) Auswahl aller kontaktierten ca. 200 Personen auf der Grundlage der mit der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums vom 19.02.2021 bekannt gemachten Personenbeschreibung (männlich; schwarzes, krauses Haar; dunkelhäutig; ca. 20 bis 35 Jahre alt etc.)? Die Personenbeschreibung ist einer von mehreren relevanten Parametern, welche zur Auswahl der Personen geführt haben. 3.2 Wenn ja, wie hat die Polizei das Vorliegen dieser äußeren Merkmale bei den kontaktierten Personen in Erfahrung gebracht? Unter anderem wurde das Alter als relevanter Parameter herangezogen. Dieser ist über die Daten der Einwohnermeldebehörden bzw. das Ausländerzentralregister ersichtlich. Zu weiter gehenden kriminalistischen Überlegungen kann derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskunft erteilt werden. Zu bemerken ist, dass bei Fehlen von äußerlichen Merkmalen, welche im Beschluss zur Durchführung einer DNA-Reihenuntersuchung nach § 81h der Strafprozessordnung genannt sind, eine DNA-Entnahme stets unterblieb. 4.\t\t Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Erlangung der Kontaktdaten aus den Datenbanken? Die Rechtsgrundlage zur Durchführung einer Rasterfahndung ergibt sich aus § 98a Straf- prozessordnung. Weiterhin ergibt sich die Rechtsgrundlage zum maschinellen Abgleich mit dem Datenbestand der Einwohnermeldebehörden aus § 98c Strafprozessordnung in Verbindung mit § 38 Bundesmeldegesetz.",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/3f/5a/83/3f5a83babe854024a3194b964979eb7d/page-p3-{size}.png"
}
]
}