GET /api/v1/document/116301/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116301/?format=api",
    "id": 116301,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/116301-nachfrage-zur-antwort-der-staatsregierung-auf-meine-schriftliche-anfrage-vom-060820-ausfuhrungen-zur-situation-des-bayerischen-flugels-in-den-verfassungsschutzinformationen-zum-ersten-halbjahr-2020/",
    "title": "Nachfrage zur Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage vom 06.08.20 \"Ausführungen zur Situation des bayerischen 'Flügels' in den Verfassungsschutzinformationen zum ersten Halbjahr 2020\"",
    "slug": "nachfrage-zur-antwort-der-staatsregierung-auf-meine-schriftliche-anfrage-vom-060820-ausfuhrungen-zur-situation-des-bayerischen-flugels-in-den-verfassungsschutzinformationen-zum-ersten-halbjahr-2020",
    "description": "",
    "published_at": "2020-11-27T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 4,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2e/4f/26/2e4f26cfc691497a905ef66748cd7c5f/647fc76263abe40eb7f36341910dce6c815fafbe.pdf",
    "file_size": 520623,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2e/4f/26/2e4f26cfc691497a905ef66748cd7c5f/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2e/4f/26/2e4f26cfc691497a905ef66748cd7c5f/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0010633.pdf",
        "title": "Nachfrage zur Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage vom 06.08.2020 „Ausführungen zur Situation des bayerischen ‚Flügels‘ in den Verfassungsschutzinformationen zum ersten Halbjahr 2020“",
        "author": "Richard Graupner AfD /Staatsministeriums des Innern",
        "_tables": [],
        "creator": "Adobe InDesign 15.0 (Macintosh)",
        "subject": null,
        "producer": "Adobe PDF Library 15.0",
        "publisher": "",
        "reference": "18/10633",
        "foreign_id": "",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": ""
    },
    "uid": "2e4f26cf-c691-497a-905e-f66748cd7c5f",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "18"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=116301",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2025-04-03 09:26:15.882782+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116301/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "18. Wahlperiode \b                                                                                   27.11.2020  Drucksache                       18/10633 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Richard Graupner AfD vom 21.09.2020 Nachfrage zur Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage vom 06.08.2020 „Ausführungen zur Situation des bayerischen ‚Flügels‘ in den Verfas- sungsschutzinformationen zum ersten Halbjahr 2020“ Auf die Unterpunkte 2.1–5.1 meiner Schriftlichen Anfrage „Ausführungen zur Situation des bayerischen ‚Flügels‘ in den Verfassungsschutzinformationen zum ersten Halb- jahr 2020“ vom 06.08.2020 antwortet die Staatsregierung in ihrem Schreiben vom 26.08.2020: „Die Rednerin brachte die Leugnung des Holocaust, die in Deutschland den Straftatbe- stand der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch erfüllt, in einen relativierenden Zusammenhang mit der sogenannten ‚Klimaleugnung‘. Die Rednerin sieht Personen, die als ‚Klimaleugner‘ bezeichnet werden, zu Unrecht als Kriminelle stigmatisiert. Sie behauptet, es gäbe Stimmen ‚von sogenannten demokratischen Politikern‘, die Klima- leugnung unter Strafe stellen wollten. Sie bringt gleich zu Beginn ihrer Ausführungen die Bezeichnungen ‚Klimaleugner‘ und ‚Holocaustleugner‘ in Zusammenhang und sug- geriert dadurch und durch weitere Äußerungen im Verlauf ihrer Rede, dass sie die ver- meintliche Stigmatisierung von sogenannten ‚Klimaleugnern‘ ebenso ablehnt wie die strafrechtliche Behandlung von Holocaustleugnern. So sagt sie in ihrer Rede beispiels- weise: ‚Holocaustleugner, darf man das noch laut sagen, oder habe ich da den nächs- ten Prozess am Hals?‘ ‚eine andere Meinung zu haben als der Mainstream, ist kriminell und muss sanktioniert werden (…) genau das wird von den Medien kolportiert‘“. Dazu ist festzustellen: Die Staatsregierung geht auf differenzierte Fragen nicht im Detail, sondern nur en bloc ein. Im Wesentlichen handelt es sich bei ihrer Antwort um eine fast wortgleiche Wie- derholung der entsprechenden Passagen aus den Verfassungsschutzinformationen (S. 12), anhand derer sich ja das Frageinteresse erst ergab. Insofern generiert die Antwort der Staatsregierung in sachlicher Hinsicht keinen in- formativen Mehrwert. Ich frage die Staatsregierung: 1.1       Ist der Staatsregierung bekannt, dass der Begriff der „Klimaleugnung“ resp. „Klimaleugner“ seinen Ursprung nicht in rechtsextremistischen, sondern in wissenschaftlichen und politischen Kontexten, die der Theorie vom anthropo- genen Klimawandel anhängen, hat?.................................................................... 3 Hinweis des Landtagsamts: Zitate werden weder inhaltlich noch formal überprüft. Die korrekte Zitierweise liegt in der Verantwortung der Fragestellerin bzw. des Fragestellers sowie der Staatsregierung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2e/4f/26/2e4f26cfc691497a905ef66748cd7c5f/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116301/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 18/10633                      Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode                                   \b                              Seite 2/4 1.2   Ist der Staatsregierung bekannt, dass bereits seit Jahren immer wieder von verschiedenen, nicht im Verdacht rechtsextremistischer Positionen oder Bestrebungen stehenden Personen aus Wissenschaft, Publizistik und Politik beklagt wird, dass die Wortschöpfung „Klimaleugnung“/„Klima- leugner“ eine unzulässige Parallele zur sogenannten Holocaustleugnung zieht, um (wissenschaftliche oder politische) Positionen zu diskreditieren, welche nicht der Theorie vom anthropogenen Klimawandel anhängen (Beispielverweise: http://www.wolframweimer.de/blog/artikel/das-speech- mainstreaming-der-linken.html; https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/ standard/klimaleugner-auf-allen-seiten/story/24909577; https://www.ach- gut.com/artikel/wissenschaftspopulismus; http://magdeburg-kompakt.de/ index.php/zeitgeschehen-56/wissenschaftspopulismus.html; https://www. welt.de/debatte/henryk-m-broder/article135182303/Wie-waer-s-mit-der- Todesstrafe-fuer-Klimaleugner.html; https://www.tichyseinblick.de/kolum- nen/lichtblicke-kolumnen/politischer-klimawandel/; https://www.heise.de/ tp/features/Von-der-Shoah-zum-CO2-Ausstoss-4651333.html?seite=all)?........ 3 2.1   Teilt die Staatsregierung vor diesem Hintergrund die Auffassung, dass die Rednerin den Begriff der Klimaleugnung nicht in einen Zusammenhang mit dem Begriff der Holocaustleugnung bringt, um letzteren zu relativieren, sondern im Gegenteil im Sinne der in 1.2 angeführten Quellen beklagt, dass durch die Wortschöpfung „Klimaleugnung“/„Klimaleugner“ durch andere ein diskreditierender Zusammenhang zwischen strafbewehrter Holocaustleugnung und (nicht strafbewehrter) abweichender Ansicht in klimatologischen oder klimapolitischen Fragen intendiert wird?............................................................. 3 2.2   Falls nein, warum nicht?...................................................................................... 3 3.1   Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass aus der Einschätzung: „Die Rednerin sieht Personen, die als ‚Klimaleugner‘ bezeichnet werden, zu Unrecht als Kriminelle stigmatisiert.“ nicht zwingend ableitbar ist, dass die Rednerin auch sogenannte Holocaustleugner zu Unrecht stigmatisiert sieht?.................................................................................................................... 4 3.2   Falls 3.1 mit Ja beantwortet wird: Warum stellt diese Einschätzung für die Staatsregierung dennoch ein Indiz dar, dass die Rednerin eine Relativie- rung der sog. Holocaustleugnung und/oder die strafrechtliche Behandlung von sog. Holocaustleugnern intendiert?.............................................................. 4 3.3   Falls 3.1 mit Nein beantwortet wird: An welcher konkreten Stelle der Rede wird nach Auffassung der Staatsregierung der Umgang mit Holocaust- leugnern „indirekt beklagt“?................................................................................. 4 4.1   Inwiefern ergibt sich nach Auffassung der Staatsregierung aus der – im Redekontext klar als Kritik an der Verwendung des Grundwortes „Leugner“ im Kompositum „Klimaleugner“ erkennbaren – rhetorischen Frage: „‚Holo- caustleugner, darf man das noch laut sagen, oder habe ich da den nächsten Prozess am Hals?‘“ eine Ablehnung der strafrechtlichen Behandlung von Holocaustleugnern, wie in der Antwort der Staatsregierung insinuiert?.............. 4 4.2   Inwiefern ergibt sich nach Auffassung der Staatsregierung aus der – im Redekontext ebenfalls klar als Kritik an der Verwendung des Grundwortes „Leugner“ im Kompositum „Klimaleugner“ erkennbaren – Aussage: „‚eine andere Meinung zu haben als der Mainstream, ist kriminell und muss sanktioniert werden (…) genau das wird von den Medien kolportiert‘“ eine Ablehnung der strafrechtlichen Behandlung von Holocaustleugnern, wie in der Antwort der Staatsregierung insinuiert?........................................................ 4 5.1   Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass das in 4.2 genannte Rede- zitat die Strafbarkeit der Holocaustleugnung nicht nur nicht negiert, sondern ihn im Gegenteil geradezu als gegebenes Faktum voraussetzt, um auf die nach Meinung der Rednerin unzulässige Kriminalisierung der als „Klima- leugner“ markierten Personen hinzuweisen?...................................................... 4 5.2   Falls 5.1 mit Ja beantwortet wird: Warum zieht die Staatsregierung das Zitat dennoch als Beleg für die Ablehnung der strafrechtlichen Behandlung so- genannter Holocaustleugner durch die Rednerin heran?.................................... 4 5.3   Falls 5.1 mit Nein beantwortet wird: Wie begründet die Staatsregierung ihre Auffassung?......................................................................................................... 4",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2e/4f/26/2e4f26cfc691497a905ef66748cd7c5f/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116301/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Drucksache 18/10633                Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode         \b                     Seite 3/4 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13.10.2020 Vorbemerkung: Bei der „Neuen Rechten“ handelt es sich um eine in den 1970er-Jahren in Frankreich aufgekommene geistige Strömung, die sich um eine Intellektualisierung des Rechts- extremismus bemüht. Die Aktivisten der „Neuen Rechten“ beabsichtigen die Beseitigung oder zumindest die Beeinträchtigung des demokratischen Verfassungsstaates und ver- suchen, zunächst einen bestimmenden kulturellen Einfluss zu erlangen, um letztlich den demokratischen Verfassungsstaat zu delegitimieren und das politische System grund- legend zu verändern. Der Revisionismus, der Gegenstand dieser Schriftlichen Anfrage ist, ist ein Kern- element vieler rechtsextremistischer Weltanschauungen. Rechtsextremisten versuchen, die nationalsozialistische Gewaltherrschaft unter Herausstellung angeblich positiver Leistungen zu rechtfertigen, Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime zu diffamieren und die Verbrechen des Dritten Reiches zu ver- schweigen, zu verharmlosen oder sogar zu leugnen. Vertreter der „Neuen Rechten“ bedienen sich teilweise solcher revisionistischer Ver- satzstücke, um eine verharmlosende Wirkung zu erzielen. Vor diesem Hintergrund ist die bewusste Gegenüberstellung der Begriffe „Klima- leugnung“ und „Holocaustleugnung“, die Gegenstand der Schriftlichen Anfrage sind, zu sehen. Sie sind Beispiele für eine sprachliche Verharmlosung und Verschleierungstaktik der „Neuen Rechten“, die einerseits die klare Belegbarkeit von Extremismus erschwert, zugleich aber in der Zuhörerschaft verstanden wird und dort gegen die freiheitliche demo- kratische Grundordnung gerichtete Botschaften transportiert. Durch neue Begriffs- und Theoriekonstrukte werden diskursive Hintertüren geöffnet, Sagbarkeitsfelder erweitert und damit Akzeptanz gegenüber rechtsextremistischen Zielen und Vorstellungen geschaffen. 1.1    Ist der Staatsregierung bekannt, dass der Begriff der „Klimaleugnung“ resp. „Klimaleugner“ seinen Ursprung nicht in rechtsextremistischen, sondern in wissenschaftlichen und politischen Kontexten, die der Theorie vom anthropogenen Klimawandel anhängen, hat? 1.2    Ist der Staatsregierung bekannt, dass bereits seit Jahren immer wieder von verschiedenen, nicht im Verdacht rechtsextremistischer Positionen oder Bestrebungen stehenden Personen aus Wissenschaft, Publizistik und Poli- tik beklagt wird, dass die Wortschöpfung „Klimaleugnung“/„Klimaleugner“ eine unzulässige Parallele zur sogenannten Holocaustleugnung zieht, um (wissenschaftliche oder politische) Positionen zu diskreditieren, welche nicht der Theorie vom anthropogenen Klimawandel anhängen (Beispiel- verweise: http://www.wolframweimer.de/blog/artikel/das-speech-main- streaming-der-linken.html; https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/ klimaleugner-auf-allen-seiten/story/24909577; https://www.achgut.com/ artikel/wissenschaftspopulismus; http://magdeburg-kompakt.de/index. php/zeitgeschehen-56/wissenschaftspopulismus.html; https://www.welt. de/debatte/henryk-m-broder/article135182303/Wie-waer-s-mit-der-Todes- strafe-fuer-Klimaleugner.html; https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/ lichtblicke-kolumnen/politischer-klimawandel/; https://www.heise.de/tp/ features/Von-der-Shoah-zum-CO2-Ausstoss-4651333.html?seite=all)? 2.1    Teilt die Staatsregierung vor diesem Hintergrund die Auffassung, dass die Rednerin den Begriff der Klimaleugnung nicht in einen Zusammenhang mit dem Begriff der Holocaustleugnung bringt, um letzteren zu relativie- ren, sondern im Gegenteil im Sinne der in 1.2 angeführten Quellen beklagt, dass durch die Wortschöpfung „Klimaleugnung“/„Klimaleugner“ durch andere ein diskreditierender Zusammenhang zwischen strafbewehrter Holocaustleugnung und (nicht strafbewehrter) abweichender Ansicht in klimatologischen oder klimapolitischen Fragen intendiert wird? 2.2    Falls nein, warum nicht?",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2e/4f/26/2e4f26cfc691497a905ef66748cd7c5f/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/116301/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "Drucksache 18/10633                Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode          \b                  Seite 4/4 3.1    Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass aus der Einschätzung: „Die Rednerin sieht Personen, die als ‚Klimaleugner‘ bezeichnet werden, zu Unrecht als Kriminelle stigmatisiert.“ nicht zwingend ableitbar ist, dass die Rednerin auch sogenannte Holocaustleugner zu Unrecht stigmatisiert sieht? 3.2    Falls 3.1 mit Ja beantwortet wird: Warum stellt diese Einschätzung für die Staatsregierung dennoch ein Indiz dar, dass die Rednerin eine Relativierung der sog. Holocaustleugnung und/oder die strafrechtliche Behandlung von sog. Holocaustleugnern intendiert? 3.3    Falls 3.1 mit Nein beantwortet wird: An welcher konkreten Stelle der Rede wird nach Auffassung der Staatsregierung der Umgang mit Holocaust- leugnern „indirekt beklagt“? 4.1    Inwiefern ergibt sich nach Auffassung der Staatsregierung aus der – im Redekontext klar als Kritik an der Verwendung des Grundwortes „Leugner“ im Kompositum „Klimaleugner“ erkennbaren – rhetorischen Frage: „‚Holo- caustleugner, darf man das noch laut sagen, oder habe ich da den nächsten Prozess am Hals?‘“ eine Ablehnung der strafrechtlichen Behandlung von Holocaustleugnern, wie in der Antwort der Staatsregierung insinuiert? 4.2    Inwiefern ergibt sich nach Auffassung der Staatsregierung aus der – im Redekontext ebenfalls klar als Kritik an der Verwendung des Grundwortes „Leugner“ im Kompositum „Klimaleugner“ erkennbaren – Aussage: „‚eine andere Meinung zu haben als der Mainstream, ist kriminell und muss sank- tioniert werden (…) genau das wird von den Medien kolportiert‘“ eine Ab- lehnung der strafrechtlichen Behandlung von Holocaustleugnern, wie in der Antwort der Staatsregierung insinuiert? 5.1    Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass das in 4.2 genannte Redezitat die Strafbarkeit der Holocaustleugnung nicht nur nicht negiert, sondern ihn im Gegenteil geradezu als gegebenes Faktum voraussetzt, um auf die nach Meinung der Rednerin unzulässige Kriminalisierung der als „Klimaleugner“ markierten Personen hinzuweisen? 5.2    Falls 5.1 mit Ja beantwortet wird: Warum zieht die Staatsregierung das Zitat dennoch als Beleg für die Ablehnung der strafrechtlichen Behandlung so- genannter Holocaustleugner durch die Rednerin heran? 5.3    Falls 5.1 mit Nein beantwortet wird: Wie begründet die Staatsregierung ihre Auffassung? An keiner Stelle der Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2020 wird behauptet, dass der Begriff „Klimaleugnung“ bzw. „Klimaleugner“ seinen Ursprung in rechtsextremistischen Kontexten hat. Auch bei den weiteren Redezitaten in diesem Zu- sammenhang handelt es sich um keine rechtsextremistischen Äußerungen. Die Erwähnung der Redeausschnitte in den Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2020 dient lediglich als Beispiel dafür, die Taktik der „Neuen Rech- ten“, die in der Vorbemerkung dargestellt ist, zu veranschaulichen. Durch die Gegenüberstellung der Begriffe „Klimaleugner“ und „Holocaustleugner“ werden Sagbarkeitsfelder erweitert, um möglicherweise beim Rezipientenkreis eine gewisse Wirkung zu erzielen (Relativierung des Holocaust bzw. des Klimawandels). Bei der Bewertung des gegenständlichen Redeinhalts durch das Landesamt für Ver- fassungsschutz werden keine absoluten Schlussfolgerungen getroffen, was sich an der Wortwahl in den Verfassungsschutzinformationen zeigt (z. B. relativierender Zu- sammenhang, suggerieren, indirekt).",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/2e/4f/26/2e4f26cfc691497a905ef66748cd7c5f/page-p4-{size}.png"
        }
    ]
}